Ungehobene Schätze – Qualifizierte Migrantinnen und Migranten auf dem (deutschen) Arbeitsmarkt
Für Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen verbessern sich die Chancen auf eine Beschäftigung im erlernten Beruf in Deutschland. Seit April 2012 ist das "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen", kurz Anerkennungsgesetz, in Kraft und auch auf Länderebene wurden entsprechende Gesetze auf den Weg gebracht.
Die hier zusammengestellten Quellen befassen sich mit der Anerkennung ausländischer Abschlüsse und darüber hinaus mit der Situation hoch qualifizierter Migrantinnen und Migranten insbesondere in Deutschland.
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Literaturhinweis
Freie Berufe in der EG: Berufsausübung in einem anderen Mitgliedstaat, Anerkennung von Berufsabschlüssen (1991)
Berscheid, Gerard; Kirschbaum, Christiane;Zitatform
Berscheid, Gerard & Christiane Kirschbaum (1991): Freie Berufe in der EG. Berufsausübung in einem anderen Mitgliedstaat, Anerkennung von Berufsabschlüssen. (Unternehmenspraxis in der EG 09), Bonn: Economica-Verl., 156 S.
Abstract
"Dieser Leitfaden beschreibt die bestehenden EG-Bestimmungen zur Anerkennung der Berufsabschlüsse. Er erklärt die Grundsätze der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit nach dem EWG-Vertrag, geht auf einige Sonderprobleme wie die Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung ein, erläutert die spezifischen Richtlinien, die bisher insbesondere für Ärzte, Apotheker, Architekten oder Rechtsnwälte erlassen wurden, sowie die allgemeine Hochschuldiplom-Anerkennungsrichtlinie, die für eine Vielzahl von akademischen Berufen gelten wird. Er gibt nützliche Hinweise und Adressen für diejenigen, die ihren Beruf in einem anderen Mitgliedstaat ausüben wollen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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