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Dossier

Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beruf

Mit dem Bundesteilhabegesetz und dem Nationalen Aktionsplan 2.0 wurden 2016 zwei wichtige behindertenpolitische Vorhaben angestoßen und in den Folgejahren umgesetzt und weiterentwickelt. Damit soll im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention die Inklusion in Deutschland weiter vorangetrieben werden, indem die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden. Mit dem schrittweisen Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes erfuhren das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Eingliederungshilfe (SGB IX) weitreichende Änderungen. Wie stellt sich die Situation von behinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt dar? Wie lassen sich behindertengerechte Berufsleben und inklusive Arbeitswelten gestalten?
Die Infoplattform stellt zentrale Dokumente und relevante Quellenhinweise zusammen, inhaltlich strukturiert nach den Aspekten der Politik für behinderte Menschen und den diskutierten bzw. realisierten Reformanstrengungen.

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  • Literaturhinweis

    Der Schwerbehinderte und sein Recht (1984)

    Schmidt, Georg; Räuber, Albert;

    Zitatform

    Schmidt, Georg (1984): Der Schwerbehinderte und sein Recht. Saarbrücken, 239 S.

    Abstract

    Aufgabe der Broschüre ist es, die schwierige Materie des Schwerbehindertenrechtes überschaubar zu machen. "In vielen Bereichen aktualisiert und überarbeitet, wurden in dieser Auflage insbesondere die geändertern Vorschriften über die Freifahrtberechtigung im öffentlichen Nahverkehr und die Befreiung bzw. Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer aufgenommen. Abgedruckt werden außerdem die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit in der im November 1983 veröffentlichten Fassung. Dieses Thema wird durch Erläuterung der Grundbegriffe Minderung der Erwerbsfähigkeit, Gesamt-MdE sowie Erwerbsunfähigkeit abgerundet." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Die Teilzeitbeschäftigung von Schwerbehinderten (1984)

    Seidel, Rainer;

    Zitatform

    Seidel, Rainer (1984): Die Teilzeitbeschäftigung von Schwerbehinderten. In: Behindertenrecht, Jg. 23, H. 1, S. 7-10.

    Abstract

    "Es ist wenig bekannt, daß das Schwerbehindertengesetz bereits 1974 gemäß § II Abs. 3 die Arbeitgeber und die Hauptfürsorgestelle verpflichtet hat, die Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen zu fördern. Diese Vorschrift hatte bisher wenig Bedeutung. Bei dem knappen Arbeitsplatzangebot lohnt es sich, darüber nachzudenken, wie besonders den an einer Teilzeitarbeit interessierten Schwerbehinderten mit Hilfe dieser Vorschrift ein Arbeitsplatz geschaffen und damit ein Beitrag zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit geleistet werden kann." Der Autor beschreibt die Gründe für das erhebliche Interesse, das vollzeitig beschäftigte Behinderte an einer Teilzeitbeschäftigung haben, die Sicht des Arbeitgebers hierzu, die Auswirkungen der Teilzeitarbeit auf die Sozialversicherung des Mitarbeiters und die Möglichkeiten der Hauptfürsorgestellen, Teilzeitarbeitsplätze zu fördern. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Betriebliche Integration Schwerbehinderter: die Wirkungslücken der Vermittlungsförderung (1984)

    Semlinger, Klaus;

    Zitatform

    Semlinger, Klaus (1984): Betriebliche Integration Schwerbehinderter. Die Wirkungslücken der Vermittlungsförderung. In: Soziale Sicherheit, Jg. 33, H. 12, S. 375-381.

    Abstract

    Der Beitrag nimmt zu der Diskussion Stellung, ob die bestehenden Förderungs- und Schutzrechte die Vermittlung arbeitsloser Schwerbehinderter fördern, behindern oder keine Wirkung zeigen. Empirische Basis waren Interviews mit verantwortlichen Personaleinstellern, Betriebsräten und Schwerbehindertenvertrauensleuten in 16 Betrieben. Ferner wurden leitende Mitarbeiter in zwei Hauptfürsorgestellen und Schwerbehindertenberater und -vermittler in acht Arbeitsamtsbezirken befragt. "Zunächst wird nach den Ursachen der Beschäftigungsprobleme Schwerbehinderter gefragt,um daran anschließend die Wirkungslücken öffentlicher Einflußnahme deutlich zu machen. Als Ausgangspunkt dienen dabei weniger die persönlichen Merkmale der betroffenen Arbeitsanbieter, als vielmehr das Selektionsverfahren der betrieblichen Arbeitsnachfrager. Einige Schlußfolgerungen für die Weiterentwicklung der Arbeitsmarktpolitik für Schwerbehinderte stehen am Ende des Aufsatzes." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Neuere Rechtsprechung zum Schwerbehindertengesetz (1984)

    Zanker, Hugo;

    Zitatform

    Zanker, Hugo (1984): Neuere Rechtsprechung zum Schwerbehindertengesetz. In: Zeitschrift für Sozialhilfe und Sozialgesetzbuch, Jg. 23, H. 6, S. 241-250.

    Abstract

    Der Autor kommentiert Entscheidungen, "die im Zeitraum von Mai 1982 bis Ende Februar 1984 erstmals mit Begründung veröffentlicht worden sind. Ausgewählt sind sie danach, wie bedeutend sie für die Beteiligten - Schwerbehinderte, Arbeitgeber, betriebliche Helfer, Behörden - erscheinen, ob sie neue Erkenntnisse vermitteln und wie diskussionsanregend sie - auch für die bevorstehende Novellierung des Schwerbehindertengesetzes - sind." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schwerbehindertengesetzes (SchwbWG) (1984)

    Zitatform

    (1984): Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schwerbehindertengesetzes (SchwbWG). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 10/1731 (10.07.1984)), 18 S.

    Abstract

    Der Änderungsentwurf soll insbesondere der gestiegenen Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter Rechnung tragen. Dazu sieht er u.a. die Erhöhung der Ausgleichsabgabe, die besondere Förderung schwerbehinderter Auszubildender und schwerbehinderter Teilzeitbeschäftigter, die Überführung der bisherigen Sonderprogramme zur Bereitstellung von Arbeitsplätzen in dauerhafte gesetzliche Regelungen und die Verbesserung der Rechtsstellung des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten vor. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Inhalt der Arbeitsverhältnisse Schwerbehinderter (1983)

    Lauter, Wolfgang;

    Zitatform

    Lauter, Wolfgang (1983): Inhalt der Arbeitsverhältnisse Schwerbehinderter. In: Behindertenrecht, Jg. 22, H. 3, S. 49-54.

    Abstract

    "Die Arbeitsverhältnisse schwerbehinderter Arbeitnehmer gewinnen ihren rechtlichen Gehalt aus gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere aber aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelregelungen im Arbeitsvertrag. Hinzu treten die aus der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte abzuleitenden Grundsätze über ein der Billigkeit und Treu und Glauben Rechnung tragendes Arbeitsrecht. Abweichungen von dem für die nichtbehinderten Arbeitnehmer geltenden Recht und Ergänzungen zu ihm ergeben sich vor allem aus dem Schwerbehindertengesetz." In dem Beitrag werden "sowohl der allgemein geltende Inhalt von Arbeitsverhältnissen wie auch die besonderen schutzgesetzlichen Bestandteile bei Schwerbehinderten in den Grundzügen skizziert". (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Perspektiven der Schwerbehindertenpolitik nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Mai 1981 (1982)

    Dopatika, Friedrich-Wilhelm; Ritz, Hans-Günther;

    Zitatform

    Dopatika, Friedrich-Wilhelm & Hans-Günther Ritz (1982): Perspektiven der Schwerbehindertenpolitik nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Mai 1981. In: Zeitschrift für Sozialreform, Jg. 28, H. 4, S. 193-215.

    Abstract

    Im ersten Abschnitt wird zunächst die Notwendigkeit eines besonderen Kündigungsschutzes für Schwerbehinderte begründet und anschließend werden das Instrumentarium des Schwerbehindertengesetzes und die politischen Konflikte um dieses Gesetz beschrieben. Der zweite Abschnitt befaßt sich mit dem Verfassungsrechtsstreit um das SchwbG. Er erläutert die Vorlagebeschlüsse, den Umfang der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht und das Urteil auch in seiner reformpolitischen Bedeutung. Dabei kritisieren die Verfasser, daß die Ausführungen des BVerfG zwar im Ergebnis überzeugen (das SchwbG wird für verfassungsmäßig erklärt), aber in der Begründung dem sozialstaatlichen Charakter des SchwbG nicht Rechnung tragen. Der letzte Abschnitt behandelt dann die Perspektiven zukünftiger Schwerbehindertenpolitik. Bei der Überprüfung der hier zunächst gestellten Frage nach der Wirksamkeit des SchwbG kommen die Autoren zu dem Schluß, daß das Gesetz die Sicherung der Weiterbeschäftigung trotz Wirtschaftskrise derzeit noch dort erfüllt, wo keine Branchenstrukturkrisen oder Betriebsstillegungen stattfinden, die Förderung neuer Arbeitsverhältnisse aber unzureichend ist. Zur Verbesserung der Situation werden abschließend Reformen in zwei Bereichen gefordert. Zum einen wird die Erhöhung der Pflichtplatzquote und der Ausgleichsabgabe vorgeschlagen, zum anderen Maßnahmen zur besseren Förderung der betrieblichen Beschäftigung von Schwerbehinderten (z.B. Lohnkostenzuschüsse, Förderung innerbetrieblicher beruflicher Bildungsmaßnahmen, behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung, Erhöhung der Einflußmöglichkeiten der Schwerbehinderten-Vertrauensleute und Betriebsräte im Bereich Neueinstellungen, Personalplanung und Gestaltung der Arbeitsbedingungen). (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitgeberverpflichtungen im Schwerbehindertengesetz (1982)

    Harmsen, Claus;

    Zitatform

    Harmsen, Claus (1982): Arbeitgeberverpflichtungen im Schwerbehindertengesetz. (Schriften zum Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht 15), Königstein: Athenäum, 170 S.

    Abstract

    "Das Schwerbehindertengesetz von 1974 wurde von der sozialliberalen Koalition als Meilenstein staatlicher Sozialpolitik gewürdigt. Bei den zur Einstellung Behinderter bzw. zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe verpflichteten Arbeitgebern ist es dagegen von Anfang an auf Kritik gestoßen. Diese Kritik richtet sich vor allem gegen den erweiterten Schutzbereich des Gesetzes als auch gegen die als unzulässige Sondersteuer empfundene Ausgleichsabgabe. Auf der anderen Seite werfen Sozialpolitiker und Behindertenverbände den Arbeitgebern behindertenfeindliches Einstellungsverhalten vor und machen sie für die anhaltend hohe Zahl arbeitsloser Schwerbehinderter verantwortlich. Das Hauptargument von dieser Seite ist die bislang nie bewiesene These, daß sich die Arbeitgeber von der Beschäftigungspflicht freikaufen würden. Mit der ... Arbeit wird der Versuch einer Versachlichung dieser auch im Internationalen Jahr der Behinderten anhaltenden unerfreulichen Kontroverse um das Schwerbehindertengesetz unternommen. Die in diesem Gesetz normierten Arbeitgeberverpflichtungen wurden interpretiert, analysiert und mit empirischen Daten aus einer erstmals durchgeführten Arbeitgeberbefragung zum Einstellungsverhalten gegenüber Behinderten konfrontiert. Die so erarbeiteten Ergebnisse enthalten fundierte Aussagen über die Effektivität der genannten Arbeitgeberverpflichtungen." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitgeberverpflichtungen im Schwerbehindertengesetz: Gedanken zu einer effektiven Änderung des Schwerbehindertengesetzes (1982)

    Harmsen, Claus;

    Zitatform

    Harmsen, Claus (1982): Arbeitgeberverpflichtungen im Schwerbehindertengesetz. Gedanken zu einer effektiven Änderung des Schwerbehindertengesetzes. In: Zeitschrift für Rechtspolitik, Jg. 15, H. 7, S. 172-173.

    Abstract

    "Die im Schwerbehindertengesetz von 1974 verankerte Ausgleichsabgabe hat Ausgleichs- und Antriebsfunktion, nicht aber Straffunktion. Einer vom DGB geforderten drastischen Erhöhung der Ausgleichsabgabe kann deshalb nicht zugestimmt werden. Die Erhöhung der Pflichtquote scheint geeignet zu sein, der Arbeitslosigkeit Behinderter entgegenzuwirken. Darüber hinaus könnte eine gesetzlich konkretisierte und praktizierte Kontrolle der Arbeitsämter und Hauptfürsorgestellen die Einstellungspolitik der Arbeitgeber gegenüber Behinderten erheblich forcieren. Eine spezifische Förderung von Teilzeitarbeitsplätzen für Behinderte erscheint hingegen weder aus rechtlichen noch aus rehabilitationspolitischen Erwägungen angemessen." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Betriebliche Integration Schwerbehinderter und Beteiligung der Schwerbehindertenvertrauensleute (1982)

    Ritz, Hans-Günther;

    Zitatform

    Ritz, Hans-Günther (1982): Betriebliche Integration Schwerbehinderter und Beteiligung der Schwerbehindertenvertrauensleute. In: (1982): Lebensbedingungen Behinderter im Sozialstaat (Beiträge zur sozialwissenschaftlichen Forschung, 26), S. 200-222.

    Abstract

    "Der Beitrag stützt sich im wesentlichen auf die empirischen Erhebungen eines an der Universität Bremen vom Autor dieses Beitrages bearbeiteten Forschungsprojektes "Funktion und Selbstverständnis der Schwerbehindertenvertrauensleute". Es sollen mittels der dort über die Befragung von ScwbVM erhobenen Informationen folgende Leitfragen beantwortet werden: - Wie rekrutieren sich die betrieblich beschäftigten Schwb? - Welche inner- und zwischenbetrieblichen Arbeitsmarkt bewegungen von Schwb finden mit welcher Häufigkeit statt? - Sind Schwerbehinderte - wie oftmals in politischen Dis kussionen behauptet - vom SchwbG direkt negativ betroffen? - Welches Ausmaß hat die professionelle Betreuung der Schwb durch Betriebsärzte und Hauptfürsorgestellen? - Welche Hindernisse bestehen für die verstärkte betriebliche Integration der Schwb, insbesondere bezüglich der innerbetrieb lichen Betreuung und Vertretung durch den SchwbVM?"

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  • Literaturhinweis

    Der Vertrauensmann der Schwerbehinderten - seine Aufgaben und Rechte (1982)

    Tremel, Karl Heinz;

    Zitatform

    Tremel, Karl Heinz (1982): Der Vertrauensmann der Schwerbehinderten - seine Aufgaben und Rechte. In: Behindertenrecht, Jg. 21, H. 3, S. 49-54.

    Abstract

    "Die Aufgaben des Vertrauensmannes ergeben sich aus § 22 SchwbG. Danach hat der Vertrauensmann die Interessen der Schwerbehinderten in dem Betrieb oder den Dienststellen zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen. Damit der Vertrauensmann seine Aufgaben wahrnehmen kann, räumt ihm das Gesetz bestimmte Befugnisse ein. Es geht dabei in der Konstruktion zwei Wege. In manchen Vorschriften spricht es ausdrücklich von Rechten des Vertrauensmannes; in anderen Vorschriften legt es anderen (Arbeitgebern, Betriebs- und Personalrat, Hauptfürsorgestelle) die Verpflichtung zur Beteiligung des Vertauensmannes auf." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Zur Arbeitsmarktsituation von Behinderten und Leistungsgeminderten: Arbeitslosigkeit, berufliche Rehabilitation, arbeitsmarktpolitische Perspektiven (1981)

    Brinkmann, Christian;

    Zitatform

    Brinkmann, Christian (1981): Zur Arbeitsmarktsituation von Behinderten und Leistungsgeminderten: Arbeitslosigkeit, berufliche Rehabilitation, arbeitsmarktpolitische Perspektiven. In: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Jg. 14, H. 3, S. 301-314.

    Abstract

    "Auf dem Hintergrund der allgemeinen Arbeitsmarktentwicklung werden verschiedene Aspekte des Arbeitslosigkeitsrisikos von Behinderten und Leistungsgeminderten zusammenfassend dargestellt. Statistische Informationen, Zu- und Abgangsanalysen sowie Verlaufsuntersuchungen bei Arbeitslosen lassen übereinstimmend erkennen, daß gesundheitliche Einschränkungen als ein zentrales Selektionskriterium wirken. .... Die Arbeitsmarktsituation erwachsener Rehabilitanden stellt sich nicht gleichermaßen ungünstig dar, wobei hier offenbar Ausleseprozesse bei der Rehabilitation (günstige Alters- und Qualifikationsstruktur und vergleichsweise kleiner Anteil von Umschülern mit schwerer Erwerbsminderung) eine Rolle spielen. ... Ausgangspunkt aller Bemühungen, die Arbeitsmarktsituation von Behinderten und Leistungsgeminderten grundlegend zu verbessern, muß eine Behebung des globalen Arbeitsmarktungleichgewichts sein, das eine wesentliche Voraussetzung unerwünschter Selektionsprozesse darstellt. Ergänzend ist es notwendig, das volle Spektrum spezieller arbeitsmarktpolitischer Hilfen für diesen Personenkreis anzuwenden und auszubauen."

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  • Literaturhinweis

    Rechtliche Defizite beim Abbau der Schwerbehinderten-Arbeitslosigkeit (1981)

    Bunge, Thomas;

    Zitatform

    Bunge, Thomas (1981): Rechtliche Defizite beim Abbau der Schwerbehinderten-Arbeitslosigkeit. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 30, H. 2, S. 34-40.

    Abstract

    Nach einem Überblick über die Entwicklung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter beschäftigt sich der Beitrag mit der Frage, inwieweit das geltende Recht zu einer Verbesserung der Situation beitragen kann bzw. welche Defizite es aufweist. In seinem Fazit schlägt der Autor folgende rechtliche Änderungen vor: - Anhebung der Ausgleichsabgabe; - Erweiterung einer Reihe von Mitbestimmungsbefugnissen des Betriebs- bzw. Personalrats; - Verpflichtung der Arbeitgeber, bei der Besetzung freier Stellen die Arbeitsämter einzuschalten; - stärkere Berücksichtigung der Erfordernisse Schwerbehinderter in der Arbeitsstättenverordnung und den Arbeitsstätten richtlinien; - Verbesserung der Subventionsbedingungen. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Schwerbehindertengesetz: Verfassungsgemäß (1981)

    Cramer, Horst H.;

    Zitatform

    Cramer, Horst H. (1981): Schwerbehindertengesetz: Verfassungsgemäß. In: Bundesarbeitsblatt H. 7-8, S. 10-12.

    Abstract

    Kurzkommentar zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. Mai 1981, in der die Verfassungsmäßigkeit der Beschäftigungspflicht in Höhe von sechs Prozent, der Pflicht zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe in Höhe von 100 DM monatlich für jeden unbesetzten Pflichtplatz im Falle der Nichterfüllung der Beschäftigungspflicht und der Verwendung des Aufkommens aus dieser Abgabe für die gesetzlich und verordnungsrechtlich vorgeschriebenen Zwecke einstimmig und uneingeschränkt anerkannt wird.

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  • Literaturhinweis

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz (1981)

    Engelen-Kefer, Ursula; Möller-Lücking, Norbert;

    Zitatform

    Engelen-Kefer, Ursula & Norbert Möller-Lücking (1981): Zur Verfassungsmäßigkeit der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz. In: Soziale Sicherheit, Jg. 30, H. 4, S. 104-110.

    Abstract

    Der Beitrag enthält "die DGB-Stellungnahme zur Verfassungsmäßigkeit der Pflichtquote und der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz vom 29. Juni 1979 sowie den wesentlichen Inhalt der am 10. März 1981 vor dem Bundesverfassungsgericht mündlich abgegebenen DGB-Stellungnahmen."

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  • Literaturhinweis

    Die neue Werkstätten-Verordnung nach dem Schwerbehinderten-Gesetz (SchwbG) (1981)

    Siegler, Hans Georg;

    Zitatform

    Siegler, Hans Georg (1981): Die neue Werkstätten-Verordnung nach dem Schwerbehinderten-Gesetz (SchwbG). In: Blätter für Steuerrecht, Sozialversicherung und Arbeitsrecht, Jg. 36, H. 12, S. 187-190.

    Abstract

    "Die Bestimmung der 3. Verordnung über die Werkstätten für Behinderte werden erläutert. Sie bezweckt, den Behinderten an regelmäßige Arbeit heranzuführen, um seine Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Neben der Leistungsfähigkeit ist auf Persönlichkeitsentfaltung zu achten. Rehabilitation in Arbeit, Beruf und Gesellschaft ist anzustreben. Bestehen über eine Aufnahme Behinderter in die Werkstätten Bedenken, entscheidet der Fachausschuß im Eingangsverfahren darüber. In einem Arbeitstraining wird der Behinderte befähigt, ein Mindestmaß wirtschaftlich verwendbarer Arbeitsleistung zu erbringen. Danach wird er in den Arbeitsbereich aufgenommen, der ein möglichst breites Arbeitsplatzangebot enthalten soll. Weitere Bestimmungen befassen sich mit Arbeitszeit, Werkstattgröße, Werkstattverbund, Fachpersonal, Betriebsführung, Arbeitsentgelt, Mitwirkungsrechten der Behinderten und dem Anerkennungsverfahren." (Referat 82-06/0712 der Fachdokumentation Arbeitswissenschaft, Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin)

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  • Literaturhinweis

    Die Stellung des Schwerbehinderten in der Gesellschaft aus der Sicht des DGB (1981)

    Vetter, Heinz O.;

    Zitatform

    Vetter, Heinz O. (1981): Die Stellung des Schwerbehinderten in der Gesellschaft aus der Sicht des DGB. In: Soziale Sicherheit, Jg. 30, H. 02, S. 33-36.

    Abstract

    Der Autor beschreibt gewerkschaftliche Forderungen zur sozialen und beruflichen Eingliederung Schwerbehinderter.

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  • Literaturhinweis

    Novellierung des Schwerbehindertengesetzes dringend erforderlich - Gewerkschaftliche Arbeit zugunsten Behinderter und die Vorschläge des DGB -. (1980)

    Möller-Lücking, Norbert;

    Zitatform

    Möller-Lücking, Norbert (1980): Novellierung des Schwerbehindertengesetzes dringend erforderlich - Gewerkschaftliche Arbeit zugunsten Behinderter und die Vorschläge des DGB -. In: Soziale Sicherheit, Jg. 29, H. 5, S. 141-145.

    Abstract

    Schwerpunkte der Novellierungsvorschläge des DGB sind: ++ Erhöhung der Pflichtquote von 6 auf 8 % ++ Erhöhung der Ausgleichsabgabe ++ verstärkte Bemühungen zur Stabilisierung der Beschäftigungs verhältnisse ++ verbesserter Kündigungsschutz ++ Änderung der Wahlordnung für die Wahl der Schwerbehinderten vertrauensmänner.

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  • Literaturhinweis

    Isolation statt Integration ? - Arbeitslosigkeit als psychosoziales und materielles Problem für rehabilitierte Schwerbehinderte dargestellt am Beispiel erstausgebildeter bzw. umgeschulter Querschnittgelähmter und anderer Schwerkörperbehinderter auf kaufmännische Berufe (1980)

    Mötzing, Friedhelm;

    Zitatform

    Mötzing, Friedhelm (1980): Isolation statt Integration ? - Arbeitslosigkeit als psychosoziales und materielles Problem für rehabilitierte Schwerbehinderte dargestellt am Beispiel erstausgebildeter bzw. umgeschulter Querschnittgelähmter und anderer Schwerkörperbehinderter auf kaufmännische Berufe. Tübingen: Universität Tübingen, Päd. Hochschule Reutlingen, 59 S. plus Anhang.

    Abstract

    "Ausgehend von einer Kurzanalyse zur psycho-sozialen Situation erkrankter bzw. verunfallter Schwerbehinderter, der Bedeutung von Beruf und Arbeit für diesen Personenkreis und der daraus resultierenden Rehabilitationspolitik und -praxis werden als wesentliche Fragestellungen herausgearbeitet und eingegrenzt: 1. Welches sind im einzelnen die Bedingungen bzw. Ursachen dafür, daß Schwerbehinderte schlechtere Wiedereingliede rungschancen haben als andere Arbeitslosengruppen ? 2. Welche Auswirkungen ergeben sich aus der Arbeitslosigkeit für die Behinderten ? 3. Welche Maßnahmen wurden seit dem Auftreten dieses Problems ergriffen und wie wirksam waren bzw. sind diese ? 4. Welche systemergänzenden, ggf. aber auch systemüberwinden den Strategien zur gegebenen Rehabilitationspolitik, Rehabi litationspraxis und Arbeitsmarktpolitik sind erforderlich, um diese Situation baldmöglichst und auf Dauer zu verbessern ? ... Das Vorgehen bei der Arbeit orientiert sich dabei, wo immer möglich, an Ergebnissen empirischer Teiluntersuchungen. Dazu werden auch eigene Befragungen herangezogen, die der Verfasser an Rehabilitanden des Berufsförderungswerkes Wildbad und Schwerbehindertenvertrauensleuten aus Baden-Württemberg vorgenommen hat."

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  • Literaturhinweis

    Schwerbehindertengesetz: Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft. Kommentar (1980)

    Neumann, Dirk ; Gotzen, Otfried Begr.); Wilrodt, Hermann Begr.);

    Zitatform

    Neumann, Dirk, Hermann Begr.) Wilrodt & Otfried Begr.) Gotzen (1980): Schwerbehindertengesetz. Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft. Kommentar. (Beck'sche Kommentare zum Arbeitsrecht 10), München: Beck, 648 S.

    Abstract

    Stand 1. Oktober 1979

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