Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beruf
Mit dem Bundesteilhabegesetz und dem Nationalen Aktionsplan 2.0 wurden 2016 zwei wichtige behindertenpolitische Vorhaben angestoßen und in den Folgejahren umgesetzt und weiterentwickelt. Damit soll im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention die Inklusion in Deutschland weiter vorangetrieben werden, indem die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden. Mit dem schrittweisen Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes erfuhren das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Eingliederungshilfe (SGB IX) weitreichende Änderungen. Wie stellt sich die Situation von behinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt dar? Wie lassen sich behindertengerechte Berufsleben und inklusive Arbeitswelten gestalten?
Die Infoplattform stellt zentrale Dokumente und relevante Quellenhinweise zusammen, inhaltlich strukturiert nach den Aspekten der Politik für behinderte Menschen und den diskutierten bzw. realisierten Reformanstrengungen.
- Ergebnisse und Projekte aus dem IAB
-
Ausbildung, Rehabilitationsmaßnahmen
- Politik und Rechtsprechung für behinderte Menschen
- Rehabilitationseinrichtungen
- Berufsvorbereitung, Berufsberatung, Berufswahl
- Studium
- Berufsausbildung, Berufseinmündung
- Fortbildung und Umschulung
- betriebliche Rehabilitation
- Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit
- Erfolgskontrolle, Kosten-Nutzen-Aspekte
-
Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen
- Arbeitsmarktpolitik, Inklusion, Persönliches Budget
- Beschäftigungsentwicklung
- Arbeitslosigkeit
- Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen
- Beschäftigung in alternativen Einrichtungen, Selbsthilfefirmen
- Berufliche Selbständigkeit
- Hochqualifizierte behinderte Menschen auf dem Arbeitsmarkt
- Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt
-
Berufsleben und Arbeitswelt behinderter Menschen
- Personalpolitik, Arbeitgebereinstellungen, finanzielle Einstellungsanreize
- Eingliederungshilfe, BEM, Arbeitsassistenz, Unterstützte Beschäftigung, Arbeitsplatzsicherung
- Arbeitsbedingungen, Arbeitsplatzgestaltung, technische Arbeitshilfen, Arbeitszeit
- Berufsverlauf, Berufserfolg
- Berufsstruktur, Einzelberufe
- Arbeitszufriedenheit
- Lohn, Einkommen
- Behinderungsart
- Alter
- Geografischer Bezug
- Geschlecht
-
Literaturhinweis
Einschränkung des besonderen Kündigungsschutzes für Schwerbehinderte im SGB IX: offene Rechtsfragen und Widersprüche des neu eingefügten § 90 Abs. 2a SGB IX (2005)
Grimm, Detlef; Brock, Martin; Windeln, Norbert;Zitatform
Grimm, Detlef, Martin Brock & Norbert Windeln (2005): Einschränkung des besonderen Kündigungsschutzes für Schwerbehinderte im SGB IX. Offene Rechtsfragen und Widersprüche des neu eingefügten § 90 Abs. 2a SGB IX. In: Der Betrieb, Jg. 58, H. 5, S. 282-286.
Abstract
"Zur Vermeidung von Missbrauchsfällen hat der Gesetzgeber mit Wirkung ab dem 1. 5. 2004 die Vorschrift des § 90 Abs. 2a SGB IX eingeführt, mit der die Anwendbarkeit der gesetzlichen Vorschriften zum Sonderkündigungsschutz in bestimmten Fällen trotz einer möglicherweise vorhandenen Schwerbehinderung ausgenommen wird. Nach Auffassung der Autoren wirft die neue Norm mehr Fragen auf als sie beantwortet." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Schwerbehinderte Menschen 2003 (2005)
Pfaff, Heiko;Zitatform
Pfaff, Heiko (2005): Schwerbehinderte Menschen 2003. In: Wirtschaft und Statistik H. 11, S. 1209-1215.
Abstract
"Zum Jahresende 2003 lebten 6,6 Mill. schwerbehinderte Menschen in Deutschland; das waren 73 000 Personen bzw. 1,1% weniger als am Jahresende 2001. Bezogen auf die Bevölkerung war somit in Deutschland jeder zwölfte Einwohner (8,0%) schwerbehindert. Als schwerbehindert gelten Personen, denen von den Versorgungsämtern ein Grad der Behinderung von 50 und mehr zuerkannt worden ist. Knapp über die Hälfte (52,5%) der Schwerbehinderten waren männlich. Erwartungsgemäß kamen Behinderungen bei Menschen im fortgeschrittenen Alter häufiger vor: So waren 51,6% der Schwerbehinderten 65 Jahre und älter, weitere 22,4% gehörten der Altersgruppe zwischen 55 und 65 Jahren an. Nur 2,5% waren Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. In den weitaus meisten Fällen (83,5%) wurde die Behinderung durch eine Krankheit verursacht; 4,7% der Behinderungen waren angeboren, 2,5% waren auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen. Am häufigsten litten die schwerbehinderten Menschen unter einer Funktionsbeeinträchtigung der inneren Organe bzw. Organsysteme (26,3%). 14,4% waren von Funktionseinschränkungen der Gliedmaßen, und zwar insbesondere der Beine (10,6%) betroffen; bei 13,7% waren Wirbelsäule und Rumpf in ihrer Funktion eingeschränkt. Auf zerebrale Störungen entfielen 8,6%. In 5,2% der Fälle lag Blindheit oder Sehbehinderung vor." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Wiedereingliederung von Schwerbehinderten in den Arbeitsmarkt: Gesundheitszustand und Eingliederungszuschüsse machen den Unterschied aus (2005)
Zitatform
Schröder, Helmut, Jacob Steinwede & Angela Rauch (2005): Wiedereingliederung von Schwerbehinderten in den Arbeitsmarkt. Gesundheitszustand und Eingliederungszuschüsse machen den Unterschied aus. In: Arbeit und Beruf, Jg. 56, H. 5, S. 129-133.
Abstract
Der Beitrag fasst die Ergebnisse einer Studie der Bundesagentur für Arbeit zusammen, die fördernde und hemmende Faktoren für die (Wieder-)Beschäftigung Schwerbehinderter untersuchte. Hierzu wurden Schwerbehinderte, Unternehmen und Vermittlungsinstitutionen befragt. Es zeigt sich, dass neben behindertenspezifischen Problemen bei der Vermittlung dieselben Faktoren wie bei Nichtbehinderten eine Rolle spielen: Alter, Qualifikation, Gesundheitszustand, Motivation und Intensität des Suchverhaltens. Vor allem ein unzureichendes Coping der Behinderung erhöht neben fortgeschrittenem Alter oder geringer Qualifikation das Risiko schwerbehinderter Menschen, arbeitslos zu bleiben. Das Case-Management schwerbehinderter Menschen sollte deshalb gefördert werden. Außerdem sollte die Zusammenarbeit zwischen Vermittlungsinstitutionen und Unternehmen ausgebaut werden. Eine zentrale Rolle spielen auch Eingliederungsinstrumente, vor allem finanzielle Förderung, zum Beispiel in Form von Eingliederungszuschüssen. (IAB)
-
Literaturhinweis
Leistungen an Arbeitgeber, die behinderte oder schwerbehinderte Menschen ausbilden oder beschäftigen (2005)
Abstract
"Die Broschüre informiert vor allem über die Leistungen an Arbeitgeber durch die Bundesagentur für Arbeit, die Integrationsämter und anderer Rehabilitationsträger, wenn behinderte oder schwerbehinderte Menschen ausgebildet oder beschäftigt werden. Hierbei werden auch die Ländersonderprogramme vorgestellt. Daneben wird in der Broschüre auch die Initiative 'job-Jobs ohne Barrieren' vorgestellt. Dabei werden Informationen zu den Möglichkeiten der Förderung von Projekten im Rahmen der Initiative gegeben." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Bericht der Bundesregierung über die Situation behinderter und schwerbehinderter Frauen und Männer auf dem Ausbildungsstellenmarkt (2005)
Abstract
"Behinderte Menschen sollen am Arbeitsleben und am Leben in der Gesellschaft wie nicht behinderte Menschen teilhaben können. Eine Ausbildung im dualen System, wie sie für nicht behinderte Menschen die Regel ist, ist deshalb auch für sie das vorrangige Ziel. Die Versorgung behinderter Jugendlicher mit Berufsausbildungsstellen in Deutschland ist sehr gut: Im Ausbildungsjahr 2003/2004 konnte die Bundesagentur für Arbeit 72,9 Prozent der behinderten jugendlichen Bewerber in Ausbildungsstellen und 24,5 Prozent in Alternativangebote, z. B. berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, vermitteln. Das führt zu einer sehr hohen Versorgungsquote der behinderten Bewerber von 97,4 Prozent. Dieses Ergebnis zeigt, dass die Berufsausbildung behinderter junger Frauen und Männer auf einem breiten Fundament steht: Bereits in der Schule berät die Bundesagentur für Arbeit, unterstützt von Integrationsfachdiensten, behinderte Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern individuell über die Möglichkeiten einer Berufsausbildung. Für behinderte Jugendliche, die beim Verlassen der Schule noch nicht ausbildungsreif sind, bietet die Bundesagentur für Arbeit gezielt berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen an. Arbeitgeber, die behinderte Menschen ausbilden, können staatliche Zuschüsse erhalten, insbesondere zu den Ausbildungskosten und für die behinderungsgerechte Einrichtung des Arbeitsplatzes. Ist eine Ausbildung im dualen System wegen Art oder Schwere der Behinderung trotz der staatlichen Zuschüsse nicht erreichbar, stehen den behinderten Menschen andere, auf ihre Behinderung abgestimmte Angebote zur Verfügung. In erster Linie sind dies wohnortnahe berufliche Rehabilitationseinrichtungen und Berufsbildungswerke. Das gute Ergebnis bei der Versorgung behinderter Bewerber ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass es diese außerbetrieblichen Ausbildungsmöglichkeiten gibt. Mindestens die Hälfte der behinderten Jugendlichen wird außerbetrieblich ausgebildet. Die außerbetriebliche Ausbildung erfolgt auf einem anerkannt hohen Niveau. Wegen fehlender Betriebsnähe ist es jedoch für diese Jugendlichen trotz erfolgreich abgeschlossener Ausbildung oftmals schwierig, einen Arbeitsplatz zu finden. Hier setzt das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen vom 23. April 2004 an: Um die Zahl der betrieblichen Ausbildungen zu erhöhen, wurden die Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber verbessert und das Beratungs- und Unterstützungsangebot verstärkt. Gleichzeitig wurden die Voraussetzungen für die sog. 'verzahnte Ausbildung' verbessert. Dies ist eine besondere Form der außerbetrieblichen Ausbildung, in der die Jugendlichen möglichst umfängliche Teile ihrer Ausbildung in Partnerunternehmen absolvieren. Dadurch erhöht sich die Betriebsnähe ihrer Ausbildung, so dass sie es später leichter haben, im Beruf Fuß zu fassen. Denn wenn die Jugendlichen im Betrieb bereits bekannt sind, erhöhen sich ihre Chancen, nach Abschluss der Ausbildung übernommen zu werden. Damit die gesetzlichen Regelungen und Neuerungen in das Bewusstsein der Beteiligten eingehen und gelebt werden, hat das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung die Initiative 'job - Jobs ohne Barrieren' ins Leben gerufen. Ein Schwerpunkt der Initiative ist die Ausbildung behinderter Jugendlicher. Unternehmen sollen motiviert werden, verstärkt auch Jugendliche mit Behinderungen auszubilden. Sowohl auf der Auftaktveranstaltung der Initiative im September 2004 als auch auf der Schwerpunktveranstaltung 'Ausbildung' im März 2005 haben Unternehmensvertreter in beeindruckender Weise gezeigt, wie Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen möglich ist, wenn man nur will. So zieht sich der Satz 'Wollen muss man!' wie ein roter Faden durch die Initiative. Auch in Broschüren und im Internet des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung werden Beispiele von Arbeitgebern bekannt gemacht, die mit der Ausbildung und Beschäftigung behinderter Menschen gute Erfahrungen gemacht haben. Daneben fördert die Initiative innovative Projekte auf dem Gebiet der Ausbildung behinderter Frauen und Männer. Die Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung hilft, bestehende Vorbehalte abzubauen und zeigt, dass auch bei schwieriger Arbeitsmarktlage eine erfolgreiche Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben möglich ist." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Weiterführende Informationen
Hier finden Sie den Bericht als Bundestagsdrucksache. -
Literaturhinweis
Vermittlung behinderter und schwerbehinderter Arbeitsloser: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 15/5377 (2005)
Zitatform
(2005): Vermittlung behinderter und schwerbehinderter Arbeitsloser. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 15/5377. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 15/5532 (23.05.2005)), 19 S.
Abstract
Vor dem Hintergrund der angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt sind die Vermittlungschancen von benachteiligten Gruppen, insbesondere schwerbehinderten Menschen, erheblich gesunken. In der Anfrage an die Bundesregierung geht es darum, wie die Chancengleichheit behinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt nach Hartz IV gewährleistet werden soll, insbesondere was den Rehabilitationsbereich betrifft. Die Bundesregierung stellt in ihrer Antwort klar, 'dass die Bundesagentur für Arbeit als eigenständiger und eigenverantwortlicher Rehabilitationsträger das bisher außerordentliche finanzielle und behindertenpolitische Engagement zur Integration behinderter Menschen auch in Zukunft fortsetzen wird. Der Bundesagentur stehen für die berufliche Eingliederung behinderter und schwerbehinderter Menschen die erweiterten und ausreichenden Instrumentarien der Eingliederungsleistungen des Neunten, Dritten und Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zur Verfügung, die Grundlage für eine erfolgreiche Durchführung der beruflichen Rehabilitation sind.' Ein tabellarischer Anhang enthält statistische Daten zur Vermittlungssituation behinderter Menschen sowie zu gezahlten Ausbildungszuschüssen. (IAB)
-
Literaturhinweis
Die Neuerungen im Schwerbehindertenrecht des SGB IX: Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen (2004)
Cramer, Horst H.;Zitatform
Cramer, Horst H. (2004): Die Neuerungen im Schwerbehindertenrecht des SGB IX. Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht, Jg. 21, H. 13, S. 698-714.
Abstract
"Das Schwerbehindertenrecht ist seit dem 1. 7. 2001 als Teil 2 des Neunten Buches in das Sozialgesetzbuch (SGB IX) eingeordnet. Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen vom 23. 4. 2004 (BGBI I, 606) und in engem Zusammenhang damit die Dritte Verordnung zur Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung vom 16. 1. 2004 (BGBI I, 77) ist dieses Recht in einer Vielzahl von Punkten erneut geändert worden. Der Beitrag stellt die Neuerungen dar und erläutert sie." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Sind die derzeitigen Regelungen des SGB IX für schwerbehinderte Menschen ein Beschäftigungshemmnis? (2004)
Dolata, Ralf;Zitatform
Dolata, Ralf (2004): Sind die derzeitigen Regelungen des SGB IX für schwerbehinderte Menschen ein Beschäftigungshemmnis? In: Behindertenrecht, Jg. 43, H. 5, S. 128-134.
Abstract
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat eine neue Allianz zur Förderung der Menschen mit Schwerbehinderung angeboten. Dafür müssten als unabdingbare Forderungen von der Politik die Abschaffung des Zusatzurlaubs, ein Bürokratieabbau und die dauerhafte Festschreibung der Beschäftigungsquote in Höhe von fünf Prozent für schwerbehinderte Menschen für die nächsten fünf Jahre festgeschrieben werden. Der Beitrag diskutiert, ob diese Forderungen berechtigt sind und ob deren Umsetzung eine Chance für mehr Beschäftigung für Schwerbehinderte bietet. Mit dem "Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen" wurden viele Vorschriften des SGB IX geändert, mit dem Ziel die Bereitschaft der Arbeitgeber zu erhöhen, schwerbehinderte Menschen auf Dauer zu beschäftigen. Diese Änderungen werden im Hinblick auf die Arbeitgeberforderungen dahingehend untersucht, ob sie einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Beschäftigungssituation Schwerbehinderter leisten können. Fazit: Eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schwerbehinderten ist zu erwarten, wenn ein Teil der besonderen Rechte, wie Zusatzurlaub und der besondere Kündigungsschutz und die Pflichtabgabe entfallen würden. Die Neuregelungen beseitigen die Belastungen für die Arbeitgeber nur zu einem sehr geringen Teil, so dass sich an der unbefriedigenden Beschäftigungssituation wenig ändern wird. Es wird dafür plädiert, "das Angebot der Arbeitgeberseite anzunehmen, und ein Bündnis zur Verbesserung der Beschäftigungssituation der Schwerbehinderten" zu schließen. (IAB)
-
Literaturhinweis
Der Kündigungsschutz schwerbehinderter Beschäftigter nach der Novelle vom 23.4.2004 (2004)
Düwell, Franz Josef;Zitatform
Düwell, Franz Josef (2004): Der Kündigungsschutz schwerbehinderter Beschäftigter nach der Novelle vom 23.4.2004. In: Betriebs-Berater, Jg. 59, H. 51/52, S. 2811-2814.
Abstract
"Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer hat durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen vom 23.4.2004 Veränderungen erfahren. Vor allem die 'Vorwirkung' des Antrags auf Anerkennung vor dem Ausspruch der Entscheidung durch das Integrationsamt wurde neu geregelt. Ziel des Gesetzes war, dem kündigenden Arbeitgeber mehr Rechtssicherheit zukommen zu lassen. Der Beitrag stellt die Neuregelungen vor." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe - Zentrale Instrumente zur Beschäftigungsförderung schwerbehinderter Menschen (2004)
Jakobs, Arno;Zitatform
Jakobs, Arno (2004): Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe - Zentrale Instrumente zur Beschäftigungsförderung schwerbehinderter Menschen. In: Gesundheits- und Sozialpolitik, Jg. 58, H. 7/8, S. 30-41.
Abstract
"Wie erfolgreich die Steuerung des Arbeitsmarktes mit Hilfe von Beschäftigungsquoten und Ausgleichsabgaben ist, zeigt ein Blick auf den Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen. Trotz Anhebung und progressiver Staffelung der Ausgleichsabgabe hat sich die Personalpolitik der Arbeitgeber nicht zugunsten schwerbehinderter Menschen verändert. Dieser Befund wird durch die Ergebnisse einer Betriebsbefragung in Rheinland-Pfalz untermauert. Um die Teilhabe schwerbehinderter Menschen zu fördern, bedarf es mehr als negativer Sanktionen auf Seiten der Arbeitsnachfrage." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen (2004)
Kossens, Michael; Wollschläger, Frank;Zitatform
Kossens, Michael & Frank Wollschläger (2004): Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. In: ZFSH/SGB. Sozialrecht in Deutschland und Europa, Jg. 43, H. 6, S. 346-352.
Abstract
"Das zum 1.7.2001 in Kraft getretene Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) ist in den letzten zweieinhalb Jahren bereits punktuell an einzelnen Stellen geändert worden. Mit dem im Wesentlichen zum 1.5.2004 in Kraft tretenden 'Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen' vom 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) hat der Gesetzgeber weitere, nicht unerhebliche Veränderungen beschlossen, die die Erhöhung der Ausbildungsbereitschaft, die Sicherung der Beschäftigung durch den Ausbau der Prävention, den weiteren Ausbau der Integrationsfachdienste sowie den langfristigen Bestand der 5-prozentigen Beschäftigungspflichtquote zum Inhalt haben. Diese und weitere Änderungen lassen es angebracht erscheinen, die Neuerungen im Gesamtzusammenhang darzustellen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Schwerbehindertenrecht: Neu zu beachtende Bestimmungen (2004)
Marschner, Andreas;Zitatform
Marschner, Andreas (2004): Schwerbehindertenrecht: Neu zu beachtende Bestimmungen. In: Arbeit und Arbeitsrecht, Jg. 59, H. 7, S. 14-16.
Abstract
"Das Gesetz zu Förderung der Ausbildung und Beschäftigung Schwerbehinderter Menschen vom 23.4.2004 enthält ein Bündel von gesetzgeberischen Maßnahmen, die überwiegend am 1.5.2004 in Kraft getreten sind und zum Ziel haben, die Lage von Schwerbehinderten Arbeitnehmern zu verbessern. Vorgesehen sind u.a. (durch Modifikationen des SGB IX) die Beibehaltung der bisherigen Pflichtquote von 5 % (die an sich zum 1.1.2004 eine Erhöhung hätte erfahren sollen), die Schaffung von bestimmten Anreizen für die Arbeitgeber bezüglich der Errechnung dieser Quote sowie die Erweiterung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine sachgerechte Eingliederung von behinderten Menschen in das Betriebs- und Arbeitsleben. Für Arbeitgeber dürfte nicht zuletzt von Interesse sein, dass auch der Sonderkündigungsschutz gelockert wurde, den das SGB IX zugunsten von Schwerbehinderten Arbeitnehmern enthält." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Arbeitslosigkeit und Integrationschancen schwerbehinderter Menschen (2004)
Zitatform
Schröder, Helmut & Jacob Steinwede (2004): Arbeitslosigkeit und Integrationschancen schwerbehinderter Menschen. (Beiträge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 285), Nürnberg, 195 S.
Abstract
"Auf der Grundlage mehrerer Teiluntersuchungen werden Hintergründe und Ursachen der Arbeitsmarktprobleme Behinderter untersucht. Im Zentrum steht eine Befragung von arbeitslosen schwerbehinderten Menschen aus dem Bestand der Bundesagentur für Arbeit und solchen, die wieder in das Erwerbsleben eingemündet sind. Der Vergleich zwischen beiden Gruppierungen lässt Faktoren erkennen, die den Vermittlungs- und Wiedereingliederungsprozess verzögern, wenn nicht sogar verhindern. Parallel zu der Erhebung bei den Betroffenen wurde eine repräsentative Stichprobe von beschäftigungspflichtigen Unternehmen über die Beschäftigung von schwerbehinderten Mitarbeitern befragt. Im Fokus standen die Möglichkeiten, Hindernisse und Voraussetzungen für die Beschäftigung dieser Zielgruppe. Ergänzt wird die Perspektive der beiden Arbeitsmarktseiten durch die Erfahrungen von Arbeitsagenturen, Integrationsämtern, Integrationsfachdiensten sowie Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken. Im Ergebnis stellt die Studie realistische Einschätzungen der Arbeitsmarktlage schwerbehinderter Menschen zur Verfügung, legt eine Bewertung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vor und gibt Hinweise auf mögliche Verbesserungen der Eingliederungsbemühungen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Prüfungspflicht, Benachteiligungsverbot und Entschädigungsanspruch im Zusammenhang mit der Einstellung von schwerbehinderten Menschen nach § 81 SGB IX (2003)
Großmann, Ruprecht;Zitatform
Großmann, Ruprecht (2003): Prüfungspflicht, Benachteiligungsverbot und Entschädigungsanspruch im Zusammenhang mit der Einstellung von schwerbehinderten Menschen nach § 81 SGB IX. In: Behindertenrecht, Jg. 42, H. 5, S. 125-136.
Abstract
Die angestrebte Verbesserung der Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen, insbesondere durch die Schaffung von zusätzlichen 50.000 Arbeitsplätzen erfordert den Einsatz einer ganzen Reihe von Maßnahmen. Diesem Zweck sollen auch die zunächst im Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslsoigkeit Schwerbehinderter (SchwbBAG) und nachfolgend im SGB IX getroffenen Regelungen dienen, mit denen verschiedentlich neue Wege beschritten werden. Eine zentrale Bedeutung nach Inhalt und Gewicht besitzt dabei die mit 28 Sätzen umfangreichste Bestimmung des Paragraphen 81 SGB IX. Der Beitrag beschreibt die Entstehungsgeschichte des SchwbBAG und legt den Geltungsbereich des Paragraphen 81 dar. Abschließend werden die Arbeitgeberpflichten im Zusammenhang mit der Besetzung von Arbeitsplätzen (§ 81 Abs. 1) erläutert. Hierzu zählen die Grundlagen der Prüfungspflicht, arbeitsamtliche Vermittlungsvorschläge, Bewerbungen schwerbehinderter Menschen, die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung, die Beteiligung des Betriebsrats, die Beteiligung der sonstigen Vertretungen, die Erfüllung der Prüfungspflicht, die Erörterung der beabsichtigten Entscheidung, die Anhörung des betroffenen Schwerbehinderten und die Rechtsfolgen der Arbeitgeberentschädigung. (IAB)
-
Literaturhinweis
Teilhabe an Arbeit für schwerbehinderte Menschen: eine Frage der Einstellung (2003)
Zitatform
Hollederer, Alfons (2003): Teilhabe an Arbeit für schwerbehinderte Menschen. Eine Frage der Einstellung. In: Gesundheits- und Sozialpolitik, Jg. 57, H. 11/12, S. 37-42.
Abstract
Arbeitsplatzbeschaffung für Schwerbehinderte ist nicht nur eine Frage der gut gemeinten gesamtgesellschaftlichen Einstellung, sondern vor allem der konkreten Personaleinstellung. Die Einführung des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) am 19. Juni 2001 markiert in Deutschland einen Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik. Es wird gezeigt, wie dennoch und entgegen der von der Bundesregierung schon 1999 gestarteten Öffentlichkeitskampagne "50000 Jobs für Schwerbehinderte" die Einstellung von schwerbehindertem Personal gegenwärtig wieder reduziert wird und die Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter überproportional ansteigt. An Hand statistischer Daten der Bundesanstalt für Arbeit und ihres Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung aus dem Zeitraum 1999-2003 werden die bisherigen wenn auch bescheidenen Fortschritte in der Bestandsentwicklung an arbeitslosen Schwerbehinderten bzw. in den Zu- und Abgängen von arbeitslosen Schwerbehinderten belegt. Die seitdem sinkenden Wiedereingliederungschancen werden vor allem mit gesundheitlichen Einschränkungen und mit der Abschaffung der Anreize zur Einstellung von Schwerbehinderten begründet. Um den richtungweisenden Ansatz der Kampagne "50000 Jobs für Schwerbehinderte" als konzertierte Aktion von Politik, Arbeitgebern und Gewerkschaften, Bundesanstalt für Arbeit, Integrationsfachdiensten und Verbänden weiter zu verfolgen, muss die Arbeitsplatzvermittlung individueller gestaltet und die Erfolge müssen langfristig gesichert werden. (IAB)
-
Literaturhinweis
Arbeitsämter fördern die Einstellung schwerbehinderter Menschen (2003)
Karasch, Jürgen;Zitatform
Karasch, Jürgen (2003): Arbeitsämter fördern die Einstellung schwerbehinderter Menschen. In: Behindertenrecht, Jg. 42, H. 4, S. 99-102.
Abstract
In dem Beitrag wird das Instrumentarium der Arbeitsämter zur Förderung der Arbeitsaufnahme bei erschwerter Vermittlung kurz beschrieben. (IAB)
-
Literaturhinweis
Schwerbehinderte Menschen 2001 (2003)
Pfaff, Heiko;Zitatform
Pfaff, Heiko (2003): Schwerbehinderte Menschen 2001. In: Wirtschaft und Statistik H. 8, S. 745-752.
Abstract
"Zum Jahresende 2001 lebten 6,7 Mill. schwerbehinderte Menschen in Deutschland; das waren 80 000 Personen bzw. 1,2% mehr als am Jahresende 1999. Bezogen auf die Bevölkerung war somit in Deutschland jeder zwölfte Einwohner (8,1%) schwerbehindert. Als schwerbehindert gelten Personen, denen von den Versorgungsämtern ein Grad der Behinderung von 50 und mehr zuerkannt worden ist. Knapp über die Hälfte (52,6%) der Schwerbehinderten waren männlich. Erwartungsgemäß kamen Behinderungen bei Menschen im fortgeschrittenen Alter häufiger vor: So waren 51,7% der Schwerbehinderten 65 Jahre und älter, weitere 23,1% gehörten der Altersgruppe zwischen 55 und 65 Jahren an. Nur 2,5% waren Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. In den weitaus meisten Fällen (85,3%) wurde die Behinderung durch eine Krankheit verursacht; 4,7% der Behinderungen waren angeboren, 2,5% waren auf einen Unfall zurückzuführen. Am häufigsten litten die schwerbehinderten Menschen unter einer Funktionsbeeinträchtigung der inneren Organe bzw. Organsysteme (27,3%). 14,6% waren von Funktionseinschränkungen der Gliedmaßen, und zwar insbesondere der Beine (10,6%) betroffen; bei 13,9% waren Wirbelsäule und Rumpf in ihrer Funktion eingeschränkt. Auf zerebrale Störungen entfielen 8,3%. In 5,3% der Fälle lag Blindheit oder Sehbehinderung vor." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Schwerbehinderten-Gesetz: Nur ein Strohfeuer? (2003)
Zitatform
Rauch, Angela (2003): Schwerbehinderten-Gesetz: Nur ein Strohfeuer? In: IAB-Materialien H. 1, S. 11-12.
Abstract
Nach einem eindrucksvollen Rückgang gegen den Trend zwischen Oktober 2000 und Oktober 2002 sind die Arbeitslosenzahlen für Schwerbehinderte seit November 2002 wieder kräftig gestiegen. Die Besserung ihrer Arbeitsmarktlage war also wohl nur von kurzer Dauer. (IAB)
-
Literaturhinweis
Arbeitsmarktsituation für schwerbehinderte Menschen (2003)
Zitatform
Rauch, Angela (2003): Arbeitsmarktsituation für schwerbehinderte Menschen. In: Selbstverwaltung aktuell, Jg. 12, H. Sonderausgabe Juni, S. 24-26.
Abstract
Von Oktober 1999 bis Oktober 2002 sank die Zahl arbeitsloser schwerbehinderter Menschen um 24 Prozent. Dies wird als Erfolg des Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen angesehen. Der Beitrag untersucht, inwieweit sich in dieser Bestandsbetrachtung eine reale Besserung der Lage am Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen spiegelt. Dazu werden die Strukturmerkmale des betroffenen Personenkreises, die Entwicklung der Erwerbsquote der Schwerbehinderten sowie die Zu- und Abgänge aus der Arbeitslosigkeit im Zeitraum von 1999 bis 2002 im Detail analysiert. Die Befunde sind nicht eindeutig. Die Zahl schwerbehinderter Menschen stieg im Untersuchungszeitraum insgesamt an, war allerdings verbunden mit einem Rückgang des Anteils schwerbehinderter Menschen im erwerbsfähigen Alter. Parallel dazu ist eine Abnahme der Erwerbsquote und ein Zugang in die Arbeitslosigkeit zu beobachten. Bei der Betrachtung der Abgangsgründe aus Arbeitslosigkeit gilt: immer noch geht nur jeder vierte in Arbeit ab. Erst gegen Ende des Jahres 2003 wird abzusehen sein, ob von einer Verschlechterung, Konsolidierung oder weiteren Verbesserung der Chancen schwerbehinderter Arbeitsloser am Arbeitsmarkt gesprochen werden kann. (IAB)
-
Literaturhinweis
Licht am Ende des Tunnels? Eine aktuelle Analyse der Situation schwerbehinderter Menschen am Arbeitsmarkt (2003)
Zitatform
Rauch, Angela & Hannelore Brehm (2003): Licht am Ende des Tunnels? Eine aktuelle Analyse der Situation schwerbehinderter Menschen am Arbeitsmarkt. (IAB-Werkstattbericht 06/2003), Nürnberg, 30 S.
Abstract
Der Bericht bietet statistische Informationen zur Beschreibung der Situation schwerbehinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt. Dafür werden - neben der Entwicklung der Beschäftigung Schwerbehinderter - die Zu- und Abgangsstatistiken der Arbeitslosigkeit analysiert. Es wird insbesondere untersucht, ob in den letzten Jahren mehr arbeitslose Schwerbehinderte in Erwerbstätigkeit abgegangen sind, wie die Abnahme des Bestandes vermuten lässt, oder ob die Zugänge in Arbeitslosigkeit weniger geworden sind. Ferner wird die Qualifikation - vor allem arbeitsloser - schwerbehinderter Menschen betrachtet und gefragt, ob sie schlechter qualifiziert sind als die Arbeitslosen insgesamt und deshalb geringere Chancen auf Wiederbeschäftigung haben. Zur Einbettung wird auf soziodemographische Merkmale des Personenkreises eingegangen und ein Exkurs zu Rentenzugängen unternommen. (IAB2)
-
Literaturhinweis
Schwerbehinderte - Teilhabe am Arbeitsleben (2003)
Reiffenhäuser, Norbert;Zitatform
Reiffenhäuser, Norbert (2003): Schwerbehinderte - Teilhabe am Arbeitsleben. In: Arbeit und Arbeitsrecht, Jg. 58, H. 1, S. 20-25.
Abstract
"Mit einem Erfolg beginnt das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen (EJMB) 2003 in Deutschland: Die nur vorläufig auf 5 % reduzierte Beschäftigungspflichtquote soll zumindest um ein weiteres Jahr fortgelten, weil trotz der schlechten Lage auf dem Arbeitsmarkt die Beschäftigung Schwerbehinderter deutlich gesteigert werden konnte. Schon im Vorfeld des EJMB hat die Bundesrepublik viel getan, um behinderte Menschen besser ins Arbeitsleben zu integrieren. Davon zeugen vor allem das verfassungsrechtliche Benachteiligungsverbot (Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG), das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter vom 29. September 2000 sowie das seit 1. Juli 2001 im Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) einheitlich verankerte Schwerbehindertenrecht. An die Adresse der Arbeitgeber gerichtet, enthält der Beitrag einen Aufriss über praxisrelevante Aspekte der Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer. Die Beschäftigung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen nutzt nicht nur diesem Personenkreis, sondern auch dem Arbeitgeber, welcher vor allem die Ausgleichsabgabe vermeiden oder reduzieren kann. Er muss dabei einige besondere, vorstehend beschriebene Spielregeln des Schwerbehindertenrechts kennen und beachten. Gute Hilfe kann eine betriebliche Integrationsvereinbarung bieten. Überdies unterstützen das Integrationsamt und weitere Einrichtungen sowohl Arbeitgeber als auch schwerbehinderte Menschen durch Fördermittel, Rat und Begleitung." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung (2003)
Seidel, Rainer;Zitatform
Seidel, Rainer (2003): Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung. In: Behindertenrecht, Jg. 42, H. 3, S. 80-84.
Abstract
"Die Schwerbehindertenvertretung ist zentraler Ansprechpartner der schwerbehinderten Menschen im Betrieb und Verbindungsperson zum Integrationsamt und zum Arbeitsamt. Sie hat sich unter anderem dafür einzusetzen, dass schwerbehinderte Menschen einen für sie geeigneten Arbeitsplatz erhalten. Sie soll dem Schwerbehinderten Gesprächsmöglichkeiten anbieten und sich bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz einschalten." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen (2003)
Zitatform
(2003): Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 15/1783 (21.10.2003)), 22 S.
Abstract
Um die selbstbestimmte Teilhabe behinderter Menschen in Ausbildung und Beschäftigung zu fördern, sieht der Gesetzentwurf folgendes vor:
- Verbesserung der Möglichkeiten für eine betriebliche Ausbildung;
- verbesserte Beratung, Information und Unterstützung der Arbeitgeber zur Beseitigung von Einstellungshindernissen und zur Sicherung der Beschäftigung;
- Ausbau betrieblicher Prävention im Sinne von "Rehabilitation statt Entlassung";
- Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung;
- Beibehaltung der auf 5 v. H. abgesenkten Beschäftigungspflichtquote;
- Ausbau der Integrationsfachdienste;
- Verbesserung der Instrumente zur Förderung des Übergangs schwerbehinderter Menschen aus den Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. (IAB2) -
Literaturhinweis
Bericht der Bundesregierung nach § 160 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) über die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen (2003)
Zitatform
(2003): Bericht der Bundesregierung nach § 160 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) über die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 15/1295 (26.06.2003)), 41 S.
Abstract
"Mit dem 'Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter' vom 29. September 2000 und der von der Bundesregierung initiierten Kampagne '50 000 Jobs für Schwerbehinderte' ist es gelungen, die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen von Oktober 1999 bis Oktober 2002 um rund 24 Prozent abzubauen. Der Bericht zeigt, dass auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Beschäftigungssituation der auf dem Arbeitsmarkt besonders benachteiligten schwerbehinderten Menschen spürbar verbessert werden kann. Wichtig für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in diesem Bereich ist eine engagierte Vermittlungstätigkeit, die auf die Bedürfnisse schwerbehinderter Menschen und der Arbeitgeber eingeht. Dabei muss eine umfassende Information und Beratung stattfinden. Neben der Bundesanstalt für Arbeit haben hier die Integrationsfachdienste wertvolle Arbeit geleistet. Ebenso haben die Länder, Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen sowie Verbände behinderter Menschen und Rehabilitationsträger unter anderem durch Informations- und Schulungsveranstaltungen maßgeblich zum Erfolg des Konzepts beigetragen. Positiv auf die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen haben sich auch die verbesserten Förderleistungen der Arbeitgeber und die Vereinfachung des Förderrechts ausgewirkt. Der Koalitionsvertrag vom 16. Oktober 2002 sieht vor, die erfolgreiche Strategie der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen mit weiterentwickelten Zielvorgaben fortzusetzen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Erfolgreicher Abbau der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen (2002)
Cleavenger, Bettina;Zitatform
Cleavenger, Bettina (2002): Erfolgreicher Abbau der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen. In: Bundesarbeitsblatt H. 12, S. 5-8.
Abstract
"Für die Verbesserung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben hatte sich die Regierung ein ehrgeiziges Ziel gesetzt: Die Zahl arbeitsloser schwerbehinderter Menschen sollte von 189.766 im Oktober 1999 um 25 % bis Oktober 2002 gesenkt werden. Nach Ablauf der Frist steht nun fest: das Ziel wurde fast erreicht. Die Zahl arbeitsloser schwerbehinderter Menschen wurde um 144.292 gesenkt. Das entspricht 24 %." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Die Kündigungsfristen bei der außerordentlichen Kündigung von Schwerbehinderten (2002)
Joussen, Jacob;Zitatform
Joussen, Jacob (2002): Die Kündigungsfristen bei der außerordentlichen Kündigung von Schwerbehinderten. In: Der Betrieb, Jg. 55, H. 41, S. 2162-2165.
Abstract
"Die Kündigungsfristen bei der außerordentlichen Kündigung von Schwerbehinderten führen immer noch häufig zu Verwirrung und Unsicherheiten. Dies gilt in zweierlei Hinsicht: zum einen ist unklar, ob die Zustimmung des Integrationsamts, das übersehen hat, dass der Arbeitgeber die Frist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB bzw. § 91 Abs. 2 SGB IX nicht beachtet hat, vom Arbeitsgericht beachtet werden muss. Umstritten ist zudem, welche Frist gilt, wenn die Zustimmung vor Ablauf der 2-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB erfolgt. Hier hat das BAG in einer neueren Entscheidung Stellung genommen. Diesen Fragen geht der Verfasser in dem Beitrag nach." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Auswirkungen der Altersteilzeit auf das Schwerbehindertenrecht (2002)
Kuhlmann, Eva-Maria;Zitatform
Kuhlmann, Eva-Maria (2002): Auswirkungen der Altersteilzeit auf das Schwerbehindertenrecht. In: Behindertenrecht, Jg. 41, H. 1, S. 1-5.
Abstract
Altersteilzeit kann als Teilzeitmodell oder als Blockmodell praktiziert werden. In dem Beitrag wird untersucht, wie sich die beiden Arbeitszeitmodelle auf die Wählbarkeit des Arbeitnehmers zur Schwerbehindertenvertrauensperson, auf die Berechnung der Ausgleichsabgabe und auf den Kündigungsschutz Schwerbehinderter auswirken. (IAB)
-
Literaturhinweis
Die Pflichten des Arbeitgebers und die Rechte schwerbehinderter Arbeitnehmer nach § 81 SGB IX (2002)
Rolfs, Christian; Paschke, Derk;Zitatform
Rolfs, Christian & Derk Paschke (2002): Die Pflichten des Arbeitgebers und die Rechte schwerbehinderter Arbeitnehmer nach § 81 SGB IX. In: Betriebs-Berater, Jg. 57, H. 24, S. 1260-1264.
Abstract
"Mit Wirkung zum 1. 7. 2001 ist das Neunte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX ¡ Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) in Kraft getreten, dessen Zweiter Teil das erst im Oktober 2001 novellierte Schwerbehindertengesetz abgelöst hat. Neben vielen bekannten Regelungen, die größtenteils wörtlich denen des Schwerbehindertengesetzes entsprechen, enthält das Gesetz eine deutliche Ausweitung der vertraglichen Nebenpflichten der Arbeitgeber gegenüber schwerbehinderten Menschen sowie ein dem § 611a BGB nachgebildetes Benachteiligungsverbot." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst 2000 (2002)
Zitatform
(2002): Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst 2000. In: Amtliche Nachrichten der Bundesanstalt für Arbeit, Jg. 50, H. Sonderheft, S. 1-224.
Abstract
Nach § 80 Abs. 9 SGB IX erstellt und veröffentlicht die Bundesanstalt für Arbeit alljährlich eine Übersicht über die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen bei den einzelnen öffentlichen Arbeitgebern. Die erstmalige Veröffentlichung dieser Daten für das Jahr 2000 ist nach Bundesländern gegliedert und listet für jeden Arbeitgeber die zu zählenden Arbeitsplätze, die Zahl der Pflichtarbeitsplätze, die besetzten Pflichtarbeitsplätze und die Besetzungsquote auf. (IAB2)
-
Literaturhinweis
Trotz schwieriger Arbeitsmarktentwicklung: Weniger schwerbehinderte Menschen arbeitslos (2002)
Zitatform
(2002): Trotz schwieriger Arbeitsmarktentwicklung: Weniger schwerbehinderte Menschen arbeitslos. In: Arbeitsmarkt Bayern. Hintergrund-Informationen H. 4, S. 1-11.
Abstract
Im Rahmen des von Oktober 1999 bis Oktober 2002 laufenden bundesweiten "Aktionsprogramms zur beruflichen Integration Schwerbehinderter" wurde für Bayern das Ziel festgesetzt, die Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter um 27,5 Prozent zu reduzieren. In dem Beitrag wird über die Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe berichtet. Ferner werden die Beschäftigungsquote im Oktober 2001, die Struktur der arbeitslosen Schwerbehinderten im Oktober 2002 und die Arbeitsmarktperspektiven Schwerbehinderter dargestellt. (IAB)
-
Literaturhinweis
Wirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der PDS - Drucksache 14/7878 (2002)
Zitatform
(2002): Wirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der PDS - Drucksache 14/7878. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 14/8441 (05.03.2002)), 50 S.
Abstract
Seit dem 1. Oktober 2000 ist das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter in Kraft. Es führte eine Reihe von Instrumenten ein, die eine Reduzierung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter um mindestens 25 Prozent bis zum Oktober 2002 ermöglichen sollen. In der Drucksache wird eine Zwischenbilanz zum Erfolg der Maßnahmen gezogen. (IAB2)
-
Literaturhinweis
Reformierung der Bundesanstalt für Arbeit und Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der PDS - Drucksache 14/8397 (2002)
Zitatform
(2002): Reformierung der Bundesanstalt für Arbeit und Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der PDS - Drucksache 14/8397. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 14/8542 (14.03.2002)), 5 S.
Abstract
In der Drucksache werden Fragen zu den Auswirkungen der geplanten Reform der Bundesanstalt für Arbeit auf die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter beantwortet. Es wird festgestellt, dass sich an den Aufgaben gegenüber schwerbehinderten Menschen nichts ändert und daran gearbeitet wird, sie effektiver zu erfüllen. (IAB)
-
Literaturhinweis
Erfahrungen schwerbehinderter Arbeitnehmer mit betrieblichen Maßnahmen im Rahmen der Weiterbeschäftigung: ausgewählte Ergebnisse einer empirischen Untersuchung (2001)
Bahlke, Susanne;Zitatform
Bahlke, Susanne (2001): Erfahrungen schwerbehinderter Arbeitnehmer mit betrieblichen Maßnahmen im Rahmen der Weiterbeschäftigung. Ausgewählte Ergebnisse einer empirischen Untersuchung. In: Die Rehabilitation, Jg. 40, H. 4, S. 226-234.
Abstract
In dem Beitrag werden zunächst Zahlen zur Entwicklung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter vorgestellt. Danach wird über eine Befragung zur Lebens- und Arbeitssituation berichtet, die 1997-1999 bei 51 Schwerbehinderten durchgeführt wurde, die nach einer Erkrankung im selben Unternehmen weiterbeschäftigt wurden. Die Ergebnisse zeigen, dass Versetzungen, Umschulungen und Maßnahmen der stufenweisen Wiedereingliederung vor allem im Rahmen der Beschäftigungssicherung jüngerer Arbeitnehmer eingesetzt werden. Obwohl von einigen schwerbehinderten Beschäftigten gewünscht, werden andere betriebliche Lösungen wie die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen nur selten berücksichtigt. Außerdem vermissen viele Schwerbehinderte einen konkreten und kompetenten Ansprechpartner, klare Zuständigkeiten und handlungsleitende Empfehlungen für die betriebliche Integrationsarbeit. (IAB)
-
Literaturhinweis
Alkoholkonsum und verhaltensbedingte Kündigung Schwerbehinderter (2001)
Bengelsdorf, Peter;Zitatform
Bengelsdorf, Peter (2001): Alkoholkonsum und verhaltensbedingte Kündigung Schwerbehinderter. In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht, Jg. 18, H. 18, S. 993-1003.
Abstract
"Die verhaltensbegingte Kündigung aus Anlass von Alkoholkonsum des Arbeitnehmers ist Gegenstand des Beitrags. Um diese Kündigung für die Betriebspraxis transparent zu machen, stellt der Verfasser zunächst die grundsätzlichen Voraussetzungen der Kündigung vor, um sodann die Spezifikation der beim Alkoholkonsum auftretenden Besonderheitn aufzuzeigen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Das nochmals reformierte Schwerbehindertenrecht: ein Überblick über die neuen Regelungen durch SchwbBAG und SGB IX (2001)
Braasch, Dietrich;Zitatform
Braasch, Dietrich (2001): Das nochmals reformierte Schwerbehindertenrecht. Ein Überblick über die neuen Regelungen durch SchwbBAG und SGB IX. In: Behindertenrecht, Jg. 40, H. 7, S. 177-188.
Abstract
Der Autor erläutert u.a. die Gesetzesziele, Änderungen beim Behindertenbegriff, der Beschäftigungspflicht und der Ausgleichsabgabe, die Pflichten der Arbeitgeber und Rechte der Schwerbehinderten, die Aufgaben der Integrationsämter, der Bundesanstalt für Arbeit und der Integrationsfachdienste. (IAB)
-
Literaturhinweis
Neu geregelt: Die Stellung der Schwerbehinderten im Arbeitsrecht: Auswirkungen des SGB IX auf Arbeitsrecht und Arbeitsverhältnisse (2001)
Düwell, Franz Josef;Zitatform
Düwell, Franz Josef (2001): Neu geregelt: Die Stellung der Schwerbehinderten im Arbeitsrecht. Auswirkungen des SGB IX auf Arbeitsrecht und Arbeitsverhältnisse. In: Betriebs-Berater, Jg. 56, H. 30, S. 1527-1531.
Abstract
"Zum 1. Juli 2001 ist das Schwerbehindertengesetz durch das Neunte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) abgelöst worden. Der Autor stellt die Gesetzeslage im Hinblick auf ihre Konsequenzen für Betriebe, Arbeitnehmer und arbeitsuchende Behinderte dar. Alle Beteiligten haben sich formal auf eine völlig neue Rechtsgrundlage und inhaltlilch auf wesentliche Änderungen einzustellen. Ins Auge fällt zunächst die Umbenennung der Hauptfürsorgestelle in 'Integrationsamt'. Mit dem ausdrücklichen Benachteiligungsverbot sowie dem Klagerecht der Behindertenverbände findet eine Angleichung an europäische Rechtsstandards statt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Die Änderungen des Schwerbehindertenrechts durch das SGB IX (2001)
Hansen, Jessica;Zitatform
Hansen, Jessica (2001): Die Änderungen des Schwerbehindertenrechts durch das SGB IX. In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht, Jg. 18, H. 18, S. 985-988.
Abstract
Das Schwerbehindertengesetz ist zum 1. Juli 2001 durch das Neunte Buch des Sozialgesetzbuchs abgelöst worden. Das Schwerbehindertenrecht hat durch das SBG IX inhaltlich nur wenig Änderungen erfahren. Diese werden in dem Beitrag dargestellt und erläutert. (IAB)
-
Literaturhinweis
Bestimmungsgründe der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in Rheinland-Pfalz (2001)
Jakobs, Arno; Braun, Hans;Zitatform
(2001): Bestimmungsgründe der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in Rheinland-Pfalz. Trier, 60 S.
Abstract
"Ausgangspunkt der Studie war die Frage, weshalb der Anteil arbeitsloser Schwerbehinderter an der Gesamtzahl der Arbeitslosen im Rheinland-Pfalz seit Jahren über dem Bundesdurchschnitt liegt. Um diesen Sachverhalt zu erklären, ist es notwendig, die Bestimmungsgründe der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen zu analysieren. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht die Situation Schwerbehinderter Arbeitsloser auf dem rheinland-pfälzischen Arbeitsmarkt im Verhältnis zum Bundesgebiet West sowie Bayern und Schleswig-Holstein-Hamburg. Bayern wurde ausgewählt, weil der Anteil arbeitsloser Schwerbehinderter an allen Arbeitslosen im Betrachtungszeitraum 1988 bis 1999 dem Anteil im Bundesgebiet West am nächsten kam. Schleswig-Holstein-Hamburg wies dagegen von allen Bundesländern bzw. Landesarbeitsamtsbezirken in diesem Zeitraum den geringsten Anteil auf. Eine Analyse der Arbeitsmarktsituation von arbeitslosen Schwerbehinderten kann nicht Iosgelöst von der allgemeinen Arbeitsmarktlage durchgeführt werden, da die (Nicht-)Beschäftigung Schwerbehinderter primär von der Situation auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bestimmt wird. Folglich werden im ersten Schritt die betrachteten Arbeitsmärkte mittels aussagekräftiger Kennziffern charakterisiert. Im Vordergrund stehen dabei die jeweiligen Arbeitslosenquoten. In einem zweiten Schritt wird untersucht, inwiefern die Variablen, die zur Erklärung der allgemeinen Arbeitslosenquote herangezogen werden, auch den Anteil arbeitsloser Schwerbehinderter an allen Arbeitslosen bestimmen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Bremst das Schwerbehindertengesetz die Arbeitsplatzdynamik in Kleinbetrieben?: eine empirische Untersuchung mit Daten des IAB-Betriebspanels (2001)
Zitatform
Kölling, Arnd, Claus Schnabel & Joachim Wagner (2001): Bremst das Schwerbehindertengesetz die Arbeitsplatzdynamik in Kleinbetrieben? Eine empirische Untersuchung mit Daten des IAB-Betriebspanels. In: L. Bellmann, K. Gerlach, O. Hübler & W. Meyer (Hrsg.) (2001): Beschäftigungseffekte betrieblicher Arbeitszeitgestaltung (Beiträge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 251), S. 183-209.
Abstract
"Das Schwerbehindertengesetz verpflichtete in seiner bis 30.09.2000 gültigen Fassung alle Arbeitgeber ab 16 Beschäftigten, sechs Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen, ansonsten war für jeden nicht entsprechend besetzten Arbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe von monatlich 200 DM zu entrichten. Diese Regelung führte zu einem Schwellenwert von 16 Beschäftigten, bei dessen Überschreiten den Betrieben zusätzliche Kosten entstehen konnten, und derartige Schwellenwerte werden vielfach als Hemmnisse für die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze in Kleinbetrieben angesehen. Vor diesem Hintergrund wurde die Hypothese empirisch überprüft, dass ein positiver Nachfrageschock ceteris paribus in Betrieben an der Schwelle von 15 Arbeitsplätzen verglichen mit Betrieben davor und dahinter weniger häufig zu Einstellungen zusätzlicher Arbeitskräfte führt. Verschiedene ökonometrische Analysen mit Daten des IAB-Betriebspanels für den Zeitraum 1993-1998 erbrachten zwar gewisse Hinweise darauf, dass sich das Einstellungsverhalten der Betriebe am Schwellenwert verändert bzw. dass der Arbeitsplatzaufbau gebremst wird. Diese Indizien sind jedoch zu vage, um daraus den (politisch brisanten) Schluss zu ziehen, die gut gemeinte Tat des Gesetzgebers zur Förderung der Beschäftigung von Schwerbehinderten habe sich tatsächlich ins Gegenteil verkehrt und die allgemeine Beschäftigungsentwicklung gebremst." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Bremst das Schwerbehindertengesetz die Arbeitsplatzdynamik in Kleinbetrieben? (2001)
Zitatform
Kölling, Arnd, Claus Schnabel & Joachim Wagner (2001): Bremst das Schwerbehindertengesetz die Arbeitsplatzdynamik in Kleinbetrieben? (Universität Erlangen, Nürnberg, Lehrstuhl für Arbeitsmarkt- und Regionalpolitik. Diskussionspapiere 04), Nürnberg, 26 S.
Abstract
"Das Schwerbehindertengesetz verpflichtete in seiner bis 30.9.2000 gültigen Fassung alle Arbeitgeber ab 16 Beschäftigten, sechs Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen, ansonsten war für jeden nicht entsprechend besetzten Arbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe von monatlich 200 DM zu entrichten. Der Beitrag präsentiert die Ergebnisse der ersten ökonometrischen Untersuchung der Auswirkungen dieses Gesetzes auf die Arbeitsplatzdynamik in Kleinbetrieben. Mit Daten des IAB-Betriebspanels finden die Autoren keine eindeutigen Hinweise darauf, daß der Beschäftigungsaufbau in Betrieben an der ersten Schwelle des Schwerbehindertengesetzes (d.h. mit 16 Beschäftigten) sich signifikant von demjenigen in Betrieben vor oder hinter der Schwelle unterscheidet." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Wege in die Arbeit: der Integrationsfachdienst Hamburg (2001)
Marquardt, Udo;Zitatform
Marquardt, Udo (2001): Wege in die Arbeit. Der Integrationsfachdienst Hamburg. In: Die Rehabilitation, Jg. 40, H. 3, S. 138-144.
Abstract
"Der Integrationsfachdienst (IFD) zur Eingliederung Schwerbehinderter in Hamburg ist ein Modellprojekt des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung. Der IFD vermittelt seit 1998 körperlich und sinnesbehinderte Menschen in den ersten Arbeitsmarkt auf der Grundlage einer Kooperation zwischen der Adecco Personaldienstleistungen GmbH, einem marktwirtschaftlich orientierten Unternehmen, und dem Berufsförderungswerk Hamburg GmbH, ausbildungsträger beruflicher Rehabilitation. Der IIFD verknüpft soziale Kompetenz mit betriebswirtschaftlichen Aspekten (Beratung von Arbeitgebern, Abklärung von Förderleistungen, differenzierte Arbeitsplatzanalyse, Vorauswahl geeigneter BewerberInnen). Deutliche Kundenorientierung gegenüber Arbeitgebern ist selbstverständliche Botschaft der Personalberater des IFD, der sich somit als professioneller Personaldienstleister für Schwerbehinderte vorwiegend vor betrieblichen Entscheidungsträgern kleiner und mittelständischer Unternehmen präsentiert. Er berät und betreut die behinderten Menschen nach dem Prinzip des Case-Managements in Abstimmung mit den Auftraggebern, Arbeitsamt, Hauptfürsorgestelle, Rententrägern, Berufsgenossenschaften oder auch Krankenkassen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Schwerbehinderte 1999 (2001)
Pfaff, Heiko;Zitatform
Pfaff, Heiko (2001): Schwerbehinderte 1999. In: Wirtschaft und Statistik H. 8, S. 678-684.
Abstract
Die Bundesstatistik der Schwerbehinderten liefert Basisdaten und Beurteilungsgrundlagen für sozialpolitische Planungen und Maßnahmen. Dabei werden Angaben über die Anzahl der Schwerbehinderten in den Bundesländern, ihr Alter und ihr Geschlecht sowie über Art, Ursache und Grad der Behinderung erhoben. Die Informationen werden aus den Dateien der Versorgungsämter gewonnen. Die Statistik wird seit 1985 alle zwei Jahre zum Stichtag 31. Dezember durchgeführt. In dem Beitrag werden die Ergebnisse der Erhebung zum Dezember 1999 vorgestellt. Sie zeigen, dass etwa jeder zwölfte Einwohner Deutschlands schwerbehindert ist (6,6 Mill.). Behinderungen treten vor allem bei älteren Menschen auf und werden in den meisten Fällen durch eine Krankheit verursacht. (IAB2)
-
Literaturhinweis
Das neue Schwerbehindertengesetz (2001)
Seel, Helga; Ritz, Hans-Günther; Ernst, Karl-Friedrich; Seidel, Rainer; Adlhoch, Ulrich; Stork, Erich; Schneider, Michael;Zitatform
Seel, Helga, Erich Stork, Rainer Seidel, Michael Schneider, Ulrich Adlhoch, Karl-Friedrich Ernst & Hans-Günther Ritz (2001): Das neue Schwerbehindertengesetz. In: Behindertenrecht, Jg. 40, H. 2, S. 37-80.
Abstract
Mit Wirkung vom 1.10.2000 ist das Schwerbehindertengesetz novelliert worden. Die Gesetzesinitiative konzentriert sich in erster Linie auf ein Set von Maßnahmen, um die Zahl arbeitsloser Schwerbehinderter mittelfristig zu senken. Das Themenheft stellt die wichtigsten Neuerungen vor.
-
Literaturhinweis
Der Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben (SGB IX): ein Praxisratgeber (2001)
Seidel, Rainer;Zitatform
Seidel, Rainer (2001): Der Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben (SGB IX). Ein Praxisratgeber. Stuttgart u.a.: Boorberg, 260 S.
Abstract
"Der Ratgeber gibt einen Überblick über den Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen. Der Autor behandelt unter anderem das Kündigungsschutzverfahren, die Praxis der Integrationsämter bei personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Kündigungen sowie die Besonderheiten bei Änderungskündigungen und die außerordentliche Kündigung." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Der Anspruch der schwerbehinderten Menschen innerhalb bestehender Arbeitsverhältnisse auf Teilzeitarbeit (2001)
Seidel, Rainer;Zitatform
Seidel, Rainer (2001): Der Anspruch der schwerbehinderten Menschen innerhalb bestehender Arbeitsverhältnisse auf Teilzeitarbeit. In: Behindertenrecht, Jg. 40, H. 6, S. 153-157.
Abstract
Sowohl das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsplätze als auch das Sozialgesetzbuch IX begründen Ansprüche auf Teilzeitarbeitsplätze. Der Autor erläutert, welche Schwerbehinderten an Teitzeitbeschäftigung interessiert sein können, die Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit aus der Sicht der Arbeitgeber, die Auswirkungen der Teilzeitarbeit auf die Sozialversicherung des Mitarbeiters, Möglichkeiten des Integrationsamtes bei der Förderung von Teilzeitarbeitsplätzen und die Sicherung von Teilzeitarbeitsplätzen durch den Kündigungsschutz. (IAB)
-
Literaturhinweis
Einsatz für Schwerbehinderte (2001)
Stuber, Michael; Mauch, Rainer; Gottschalk, Dagmar; Welslau, Dietmar; Korell, Nadine;Zitatform
Stuber, Michael, Rainer Mauch, Nadine Korell, Dagmar Gottschalk & Dietmar Welslau (2001): Einsatz für Schwerbehinderte. In: Personalwirtschaft, Jg. 28, H. 8, S. 14-27.
Abstract
Zu dem Themenschwerpunkt Schwerbehinderte enthält das Heft mehrere Artikel, die sich mit den betrieblichen Einsatzmöglichkeiten und der Personalentwicklung Schwerbehinderter befassen:
- Michael Stuber: Es gibt noch einige Türen zu öffnen;
- Rainer Mauch: Kompetenz für behinderte Mitarbeiter;
- Nadine Korell, Dagmar Gottschalk: Call-Center als Chance für Behinderte;
- Dietmar Welslau: Neues Schwerbehindertenrecht in der Praxis. (IAB) -
Literaturhinweis
Modellprojekt Integrationsfachdienst Bayern e.V. (ifd) zur Integration von Schwerbehinderten am Arbeitsmarkt: Pilotstudien zur regionalen Unterstützungsstruktur für den Arbeitsamtsbezirk Augsburg (2001)
Thieme, Karin; Schaffer, Franz;Zitatform
Thieme, Karin & Franz Schaffer (2001): Modellprojekt Integrationsfachdienst Bayern e.V. (ifd) zur Integration von Schwerbehinderten am Arbeitsmarkt. Pilotstudien zur regionalen Unterstützungsstruktur für den Arbeitsamtsbezirk Augsburg. In: Berufliche Rehabilitation, Jg. 15, H. 4, S. 361-382.
Abstract
"Der Bericht gliedert sich in vier große Abschnitte. Teil 1 reflektiert die Zielsetzung des Auftrags, den innovativen Ansatz des Regionalmanagements auf die regionale Unterstützungsstruktur des Integrationsfachdienstes Bayern e.V. zu übertragen. In Verbindung mit der konzeptionellen Umsetzung werden im zweiten Teil die wesentlichen Schritte und Aktivitäten dargestellt, um die unterschiedlichen Partner in der Region des ifd Augsburg/Memmingen zusammenzuführen, eine neue Organisationsstruktur zu aktivieren und gemeinsame Ansätze zur Zusammenarbeit zu entwickeln. Im dritten Teil des Berichts werden schließlich konkrete Projekte auf kommunaler und regionaler Ebene formuliert, die nachhaltig und umsetzungsorientiert angelegt sind und modellhaft wirken für die bayernweite Arbeit des Integrationsfachdienstes zur Eingliederung Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt. Der abschließende Teil 4 zeigt die Übertragbarkeit der Pilotstudie auf." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Qualitätsmanagement in der psychosozialen Betreuung nach dem Schwerbehindertengesetz: die Entwicklung und der Einsatz des Prozessmanagementsystems KASSYS im Berufsbegleitenden Dienst/Psychosozialen Dienst (2000)
Beule, Peter; Hildenbrand, Erich; Gerstner, Markus; Dobbe, Bernhard;Zitatform
Beule, Peter, Bernhard Dobbe, Markus Gerstner & Erich Hildenbrand (2000): Qualitätsmanagement in der psychosozialen Betreuung nach dem Schwerbehindertengesetz. Die Entwicklung und der Einsatz des Prozessmanagementsystems KASSYS im Berufsbegleitenden Dienst/Psychosozialen Dienst. In: Behindertenrecht, Jg. 39, H. 4, S. 93-99.
Abstract
In der Diskussion zur Qualität von sozialen Dienstleistungen werden zunehmend klare Standards in der Organisation und zur inhaltlichen Umsetzung gefordert. Die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Hauptfürsorgestellen hat in Zusammenarbeit mit der Unternehmensberatung des TÜV-Süddeutschland ein Projekt gestartet, in dessen etwa einjährigem Rahmen ein speziell auf die psychosoziale Betreuung der Berufsbegleitenden Dienste für Schwerbehinderte zugeschnittenes Referenzmodell für ein Qualitätsmanagementsystem erarbeitet wurde, das in dem Beitrag vorgestellt wird. (IAB2)
-
Literaturhinweis
Die Integration Schwerbehinderter in die Arbeitswelt: eine institutionenökonomische Analyse der Anreizsituation von Akteuren (2000)
Zitatform
Bizer, Kilian (2000): Die Integration Schwerbehinderter in die Arbeitswelt. Eine institutionenökonomische Analyse der Anreizsituation von Akteuren. (Sofia-Diskussionsbeiträge zur Institutionenanalyse 06), Darmstadt, 47 S.
Abstract
"Die Integration Schwerbehinderter in die Arbeitswelt ist ein aus dem Gleichheitsgrundsatz des Art 3 GG abgeleitetes Ziel. Der Gesetzgeber hat das Schwerbehindertengesetz (SchwerG) gerade mit dem Ziel novelliert, innerhalb der nächsten zwei Jahre 50.000 arbeitslose Schwerbehinderte zusätzlich zu integrieren. Zu diesem Zweck hat er die Pflichtquote von 6 auf 5 % gesenkt, gleichzeitig aber einen gestaffelten Abgabesatz von 200 DM bis 500 DM statt des bisherigen einheitlichen Abgabesatzes eingeführt. Integrationsfachdienste sollen außerdem zukünftig die Informationshemmnisse zwischen Arbeitgebern und arbeitsuchenden Schwerbehinderten abbauen. Der besondere Kündigungsschutz bleibt jedoch bestehen.
Aufgrund der Anreizanalyse ergibt sich, dass tatsächlich Informationshemmnisse und kognitive Grenzen ein wesentliches Hemmnis bei der Einstellung von Schwerbehinderten darstellen. Insofern ist die Stärkung der Integrationsfachdienste der richtige Weg. Allerdings zeigt sich auch, dass die Abgabe die wesentliche Funktion des besonderen Kündigungsschutzes übernehmen kann. In der Verhältnismäßigkeitsprüfung zeigt sich zudem, dass die Abgabe dem Kündigungsschutz auf der Stufe der Erforderlichkeit überlegen ist." (Autorenreferat, IAB-Doku) -
Literaturhinweis
Mehr Rechte für Schwerbehinderte und ihre Vertretungen durch das SchwbBAG (2000)
Düwell, Franz Josef;Zitatform
Düwell, Franz Josef (2000): Mehr Rechte für Schwerbehinderte und ihre Vertretungen durch das SchwbBAG. In: Betriebs-Berater, Jg. 55, H. 50, S. 2570-2574.
Abstract
"Das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter (SchwbBAG) ist zum 1.10.2000 in Kraft getreten. Sein Schwerpunkt liegt bei der Einwirkung auf die Arbeitgeber, ihre Pflicht zur Einstellung von Schwerbehinderten zu erfüllen. Die Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertretung wurde erheblich verbessert. Einer der neuen Aspekte ist der Anspruch des Schwerbehinderten auf Teilzeitarbeit." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Aspekt auswählen:
Aspekt zurücksetzen
- Ergebnisse und Projekte aus dem IAB
-
Ausbildung, Rehabilitationsmaßnahmen
- Politik und Rechtsprechung für behinderte Menschen
- Rehabilitationseinrichtungen
- Berufsvorbereitung, Berufsberatung, Berufswahl
- Studium
- Berufsausbildung, Berufseinmündung
- Fortbildung und Umschulung
- betriebliche Rehabilitation
- Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit
- Erfolgskontrolle, Kosten-Nutzen-Aspekte
-
Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen
- Arbeitsmarktpolitik, Inklusion, Persönliches Budget
- Beschäftigungsentwicklung
- Arbeitslosigkeit
- Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen
- Beschäftigung in alternativen Einrichtungen, Selbsthilfefirmen
- Berufliche Selbständigkeit
- Hochqualifizierte behinderte Menschen auf dem Arbeitsmarkt
- Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt
-
Berufsleben und Arbeitswelt behinderter Menschen
- Personalpolitik, Arbeitgebereinstellungen, finanzielle Einstellungsanreize
- Eingliederungshilfe, BEM, Arbeitsassistenz, Unterstützte Beschäftigung, Arbeitsplatzsicherung
- Arbeitsbedingungen, Arbeitsplatzgestaltung, technische Arbeitshilfen, Arbeitszeit
- Berufsverlauf, Berufserfolg
- Berufsstruktur, Einzelberufe
- Arbeitszufriedenheit
- Lohn, Einkommen
- Behinderungsart
- Alter
- Geografischer Bezug
- Geschlecht
