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Dossier

Atypische Beschäftigung

Der deutsche Arbeitsmarkt wird zunehmend heterogener. Teilzeitbeschäftigung und Minijobs boomen. Ebenso haben befristete Beschäftigung und Leiharbeit an Bedeutung gewonnen und die Verbreitung von Flächentarifverträgen ist rückläufig. Diese atypischen Erwerbsformen geben Unternehmen mehr Flexibilität.
Was sind die Konsequenzen der zunehmenden Bedeutung atypischer Beschäftigungsformen für Erwerbstätige, Arbeitslose und Betriebe? Welche Bedeutung haben sie für die sozialen Sicherungssysteme, das Beschäftigungsniveau und die Durchlässigkeit des Arbeitsmarktes? Die IAB-Themendossier bietet Informationen zum Forschungsstand.

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im Aspekt "Rechtliche Aspekte atypischer Beschäftigung"
  • Literaturhinweis

    The "continuous collaborators" in Italy: hybrids between employment and self-employment? (2006)

    Muehlberger, Ulrike; Pasqua, Silvia ;

    Zitatform

    Muehlberger, Ulrike & Silvia Pasqua (2006): The "continuous collaborators" in Italy. Hybrids between employment and self-employment? (CHILD working paper 10/2006), Turin u.a., 26 S.

    Abstract

    "Over the last decade Italy has seen a strong increase in the number of workers on the border between self-employment and employment. Depending on the data source the 'parasubordinati', i.e. workers with a 'contract of continuous collaboration' (collaborators) represented between 1.8% (ISTAT, 2004) and 5.3% (Alteri and Oteri , 2004) of the Italian labour force. Since most of them work only for one company and are, moreover, strongly integrated into the firm of the contract partner, we argue that the Italian labour and social security law strongly discriminates against these workers who are, in fact, very close to employees. We investigate whether and in what respect the group of the collaborators differs from the group of employees and the group of the self-employed using the Italian Labour Force Survey (ILFS) of 2004 (4th quarter). Additionally, we analyse the short-term labour market transitions of collaborators to other labour market statuses. In contrast to other European countries, these collaborators are not low qualified workers, but young, highly educated professionals. At the same time the contracts of continuous collaboration are not a port of entry into the labour market nor do we find that these contracts are a vehicle to more stable jobs. However, they seem to be a possibility for women to work part-time." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Regulating new forms of employment: local experiments and social innovation in Europe (2006)

    Regalia, Ida; Lope, Andreu; Marginson, Paul; Ballarino, Gabriele ; Mcilroy, Rachel; Duclos, Laurent; Meriaux, Olivier; Gibert, Francesc; Regalia, Ida; Bortolotti, Franco; Scherer, Stefani ; Giaccone, Mariao;

    Zitatform

    Regalia, Ida (Hrsg.) (2006): Regulating new forms of employment. Local experiments and social innovation in Europe. London u.a.: Routledge, 289 S.

    Abstract

    "Using a comparative framework, this new volume focuses on how non-standard employment can be regulated in very different social, political and institutional settings. After surveying these new forms of work and the new demands for labour-market regulation, the authors identify possible solutions among local-level actors and provide a detailed analysis of how firms assess the advantages and disadvantages of flexible forms of employment. The authors provide six detailed case studies to examine the successes and failures of experimental approaches and social innovation in various regions in the UK, France, Germany, Italy and Spain." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Globalization and deregulation: does flexicurity protect atypically employed? (2006)

    Seifert, Hartmut; Tangian, Andranik ;

    Zitatform

    Seifert, Hartmut & Andranik Tangian (2006): Globalization and deregulation. Does flexicurity protect atypically employed? (WSI-Diskussionspapier 143), Düsseldorf, 24 S.

    Abstract

    "Hitherto, discussion of flexicurity has focused on normal employment (permanent full-time), with atypical work receiving only cursory attention. Nevertheless, the most affected are just atypically employed (= other than normally employed). To monitor effects of flexicurity policies in Europe, flexicurity indices are constructed from: (a) scores of the strictness of employment protection legislation provided by the OECD, (b) qualitative juridical data on social security benefits (unemployment insurance, public pensions, etc.), and (c) data on the dynamics of employment types (permanent, temporary, full-time, part-time, self-employed, etc.). The empirical investigation shows that, contrary to political promises and theoretical opinions, the deregulation of European labour markets absolutely predominates. Its moderate compensation by advantages in social security occurred only twice: in Denmark and Netherlands at the end of the 1990s. The flexibilization reduces the average employment status, i.e. employees are more often employed not permanently but temporarily, not full-time but part-time, and more frequently they involuntary turn to self-employment. On the other hand, the eligibility to social benefits depends on the employment status. Thereby these trends disqualify employees from social benefits. The apparent compensation of the labour market deregulation by social advantages is therefore insufficient." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Das neue Saison-Kurzarbeitergeld: gute Aussichten für Bauarbeiter in der kalten Jahreszeit (2006)

    Stang, Brigitte; Asshoff, Gregor;

    Zitatform

    Stang, Brigitte & Gregor Asshoff (2006): Das neue Saison-Kurzarbeitergeld. Gute Aussichten für Bauarbeiter in der kalten Jahreszeit. In: Soziale Sicherheit, Jg. 55, H. 5, S. 152-158.

    Abstract

    "Am 1. Mai ist das Gesetz zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in Kraft getreten. Es verschafft den Beschäftigten der Bauwirtschaft durch einen Anspruch auf Zahlung von Saison-Kurzarbeitergeld bei witterungs- oder auftragsbedingtem Arbeitsausfall ab der Winterperiode 2006/2007 erstmals die Aussicht auf eine weitgehende Verstetigung ihrer Beschäftigungsverhältnisse. Die Durchführung von Saison-Kurzarbeit ist für die Arbeitgeber kostenneutral. Die mit diesem neuen Instrument beabsichtigte deutliche Verringerung der Arbeitslosigkeit in den Wintermonaten ist gesetzlich leider (noch) auf die Bauwirtschaft begrenzt. Andere Branchen mit saisonalen Beschäftigungsschwankungen können frühestens nach einer Evaluation des Systems ab Sommer 2008 diese Regelungen einführen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Part-time pensions and part-time work in Sweden (2006)

    Wadensjö, Eskil ;

    Zitatform

    Wadensjö, Eskil (2006): Part-time pensions and part-time work in Sweden. (IZA discussion paper 2273), Bonn, 36 S.

    Abstract

    "Sweden had a special partial pension scheme between 1976 and 2001. It was one of three part-time pension schemes in the social security system. The other two were a partial early old-age pension, and a partial disability pension. The special partial pension scheme became very popular with a high take-up rate and was criticized for being too expensive. As a part of the decision on the old age pension scheme in 1994, the partial pension scheme was made less generous, and the scheme was totally abolished from year 2001. The other two options for combining work and receiving a pension continue. In this paper the effect on the total number of hours worked of the subsidized part-time pension system is analysed. The analysis indicates that the effect that people continue to work part-time instead of taking an early exit route is larger than the effect that people who would have continued to work full-time until ordinary retirement age instead work part-time." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Der neue Gründungszuschuss: ein Vergleich mit den bisherigen Leistungen für arbeitslose Existenzgründer (2006)

    Winkel, Rolf;

    Zitatform

    Winkel, Rolf (2006): Der neue Gründungszuschuss. Ein Vergleich mit den bisherigen Leistungen für arbeitslose Existenzgründer. In: Soziale Sicherheit, Jg. 55, H. 8/9, S. 284-288.

    Abstract

    "Seit dem 1. August gelten für die Förderung von Beziehern von Arbeitslosengeld (I), die sich selbstständig machen, neue Regeln. Der neue Gründungszuschuss nach § 57 des dritten Sozialgesetzbuchs ersetzt seitdem das bisherige Überbrückungsgeld und die bereits zum 30. Juni 2006 ausgelaufenen Existenzgründungszuschüsse, mit denen die so genannten Ich-AG's gefördert wurden. Im Folgenden wird der neue Gründungszuschuss im Detail vorgestellt und mit den bisherigen Leistungen zur Existenzgründungsförderung von Arbeitslosen verglichen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung: Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (2006)

    Zitatform

    (2006): Entwurf eines Gesetzes zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung. Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/429 (24.01.2006)), 20 S.

    Abstract

    Das Gesetz soll in der Bauwirtschaft und in anderen Wirtschaftszweigen mit hohen saisonbedingten Arbeitsausfällen zu einer Verstetigung der Beschäftigungsverhältnisse beitragen und damit dem Anstieg der Arbeitslosigkeit in den Wintermonaten entgegenwirken. Das bisher auf die Bauwirtschaft beschränkte Sondersystem der Winterbauförderung wird weiterentwickelt und in das System des Kurzarbeitergeldes integriert. In der Schlechtwetterzeit, von Dezember bis März, wird künftig das Saison-Kurzarbeitergeld bei witterungs- oder auftragsbedingtem Arbeitsausfall gezahlt. Neben Beschäftigten und Betrieben des Baubereichs können auch andere Wirtschaftsbranchen wie die Land- und Forstwirtschaft, die Baustoffindustrie, das Maler- und Lackiererhandwerk oder das Steinmetz- und Bildhauerhandwerk von dem Saison-Kurzarbeitergeld profitieren. Ergänzende Leistungen an Arbeitnehmer bei Nutzung von Arbeitszeitkonten zur Überbrückung von Ausfallstunden und an Arbeitgeber zur Entlastung von den Kosten der Kurzarbeit setzen weitere Anreize zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit. Die Finanzierung dieser ergänzenden Leistungen erfolgt durch eine branchenspezifische Umlage, deren Einführung eine Mitwirkung der Tarifpartner erfordert und diese damit aktiv an der Beschäftigungssicherung in ihrer Branche beteiligt. Die Neuausrichtung der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung führt auch zu einer Verfahrenserleichterung auf Arbeitgeberseite und auf Seiten der Bundesagentur für Arbeit. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Ein moderneres Arbeitsrecht für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts (2006)

    Zitatform

    (2006): Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Ein moderneres Arbeitsrecht für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. (Verhandlungen des Bundesrates. Drucksachen 868/06 (29.11.2006)), 18 S.

    Abstract

    Die Modernisierung des Arbeitsrechts ist von zentraler Bedeutung für eine bessere Anpassungsfähigkeit von Arbeitnehmern und Unternehmen. In dem Grünbuch wird untersucht, wie durch Weiterentwicklung des Arbeitsrechts insbesondere durch Fortschritte bei der 'Flexicurity'-Agenda positive Wirkungen im Hinblick auf das Ziel der Lissabon-Strategie erzielt werden können, nachhaltiges Wachstum und gleichzeitig mehr und bessere Arbeitsplätze zu schaffen. Das Grünbuch soll dazu dienen, (1) die zentralen Herausforderungen zu ermitteln, die sich aus der klaren Diskrepanz zwischen dem derzeitigen Rechtsrahmen und der Arbeitsvertragssituation einerseits und den Gegebenheiten der Arbeitswelt andererseits ergeben; (2) die Regierungen der Mitgliedstaaten, die Sozialpartner und andere relevante Akteure in eine ergebnisoffene Debatte darüber einzubinden, wie das Arbeitsrecht zur Förderung der Flexibilität beitragen kann; (3) die Diskussion darüber anzuregen, wie durch unterschiedliche Arten vertraglicher Beziehungen bei gleichen Arbeitsrechten für alle Arbeitnehmer die Schaffung von Arbeitsplätzen erleichtert werden kann und (4) einen Beitrag zur Agenda für bessere Rechtsetzung zu leisten durch Förderung der Modernisierung des Arbeitsrechts unter Berücksichtigung der Gesamtvorteile und Gesamtkosten, sodass die einzelnen Arbeitnehmer und die Unternehmen klarer ihre Rechte und Pflichten erkennen können. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Beschäftigung Scheinselbständiger: arbeits-, sozialversicherungs- und strafrechtliche Folgen (2005)

    Bisson, Frank; Schwab, Rouven;

    Zitatform

    Bisson, Frank & Rouven Schwab (2005): Beschäftigung Scheinselbständiger. Arbeits-, sozialversicherungs- und strafrechtliche Folgen. In: Arbeit und Arbeitsrecht, Jg. 60, H. 5, S. 276-280.

    Abstract

    "In der Praxis spielt die Beschäftigung von freien Mitarbeitern eine große Rolle. Die Vorteile einer solchen Beschäftigung liegen auf der Hand: Mangels Arbeitsverhältnisses ist der Unternehmer weder zur Abführung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung noch zur hälftigen Übernahme der Krankenversicherungsbeiträge verpflichtet, und die Versteuerung des Entgelts ist Sache des freien Mitarbeiters. Dennoch ist Vorsicht geboten: Oft liegt entgegen der anders lautenden Bezeichnung und des entgegenstehenden Willens der Beteiligten ein Arbeitsverhältnis vor. Nach In-Kraft-Treten verschiedener Änderungen auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechts zeigt dieser Beitrag, welche Kriterien bei der Abgrenzung von freier Mitarbeit und Arbeitsverhältnis maßgeblich sind. Darüber hinaus gehen die Verfasser nachfolgend auf die Risiken des Arbeitgebers bei der Beschäftigung von Scheinselbständigen, insbesondere aus Sicht des Straf- und Steuerrechts, ein." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    When non-standard work becomes precarious: insights from the New Zealand call centre industry (2005)

    Hannif, Zeenobiyah; Lamm, Felicity;

    Zitatform

    Hannif, Zeenobiyah & Felicity Lamm (2005): When non-standard work becomes precarious. Insights from the New Zealand call centre industry. In: Management Revue, Jg. 16, H. 3, S. 324-350.

    Abstract

    "The issue of precarious employment has gained increasing currency over recent years, as OECD countries have shifted away from traditional standard employment models. Nevertheless, there has been little empirical research on the experiences of non-standard workers and the links that can be established with precarious work. This article attempts to address this gap by introducing precarious employment as a sub-set of non-standard work and highlighting its distinguishing features. The Tucker model is introduced as a useful bridge between non-standard work and precariousness, and is used as a framework for examining employment experiences within two New Zealand call centres. Initial observations indicate evidence of precariousness in both workplaces, although more severe in the case of the small, outsourced call centre. In-depth analysis suggests precariousness varies depending on the nature of the employment arrangement and questions are put forth about the applicability of the 'Tucker' model to the call centre context." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Was macht den Unterschied? Determinanten der Nachfrage nach Leiharbeit in Deutschland und den Niederlanden (2005)

    Jahn, Elke J. ;

    Zitatform

    Jahn, Elke J. (2005): Was macht den Unterschied? Determinanten der Nachfrage nach Leiharbeit in Deutschland und den Niederlanden. In: Industrielle Beziehungen, Jg. 12, H. 4, S. 393-423.

    Abstract

    "Der niederländische Leiharbeitsmarkt gilt im europäischen Vergleich als hinreichend etabliert. Der deutsche Gesetzgeber hat - auch mit Blick auf die Erfahrungen in den Niederlanden - das Leiharbeitsrecht im Jahr 2003 dereguliert. Der Beitrag sucht nach Gründen für die unterschiedliche Nachfrage nach Leiharbeit in beiden Ländern. Hierzu werden die Regulierung der Leiharbeit, ihre Funktion, ihre volkswirtschaftliche Bedeutung und die Struktur der Nachfrage verglichen. Es zeigt sich, dass - entgegen allgemeiner Wahrnehmung - die niederländische Leiharbeitsquote seit 2000 rückläufig ist. Ursache hierfür ist eine grundlegende Regulierung des Leiharbeitsrechts seit 1998/1999. Trotz dieser Reform lässt das niederländische Recht den Leiharbeitsfirmen einen größeren Spielraum als das deutsche, so dass in den Niederlanden auch solche Branchen Leiharbeit nachfragen, für die sich in Deutschland der Einsatz von Leiharbeit nicht lohnt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Jahn, Elke J. ;
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  • Literaturhinweis

    Atypical employment and flexicurity (2005)

    Keller, Berndt ; Seifert, Hartmut;

    Zitatform

    Keller, Berndt & Hartmut Seifert (2005): Atypical employment and flexicurity. In: Management Revue, Jg. 16, H. 3, S. 304-323.

    Abstract

    Bisher hat sich die Diskussion um Flexicurity nur auf Normalarbeitsverhältnisse konzentriert und atypischer Arbeit nur beiläufig Beachtung gewidmet. Der Beitrag versucht, dieses Versäumnis zu beheben, indem er Strategien aufzeigt, mit denen soziale Risiken reduziert werden können. Zunächst werden die beiden Komponenten von Flexicurity analysiert. Dabei wird Bezug genommen auf den konzeptionellen Bezugsrahmen für verschiedene Formen der Flexibilisierung. Was die soziale Sicherheit angeht, so werden Kriterien vorgeschlagen, die sowohl Kurzzeit- als auch Langzeiteffekte berücksichtigen. Im Anschluss werden die verschiedenen Formen atypischer Arbeit und ihre Entwicklung seit den 1980er Jahren beschrieben. Dabei ist es notwendig festzulegen, welche Personen besonders betroffen sind. Des Weiteren wird diskutiert, in welchem Ausmaß die individuellen Arbeitsformen nicht nur atypisch sondern auch prekär sind. Abschließend werden einige zusätzliche Überlegungen zum Konzept der Flexicurity angestellt. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Befristete Arbeitsverträge älterer Arbeitnehmer im Einklang mit Gemeinschaftsrecht (2005)

    Koberski, Wolfgang;

    Zitatform

    Koberski, Wolfgang (2005): Befristete Arbeitsverträge älterer Arbeitnehmer im Einklang mit Gemeinschaftsrecht. In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht, Jg. 22, H. 2, S. 79-84.

    Abstract

    Vor dem Hintergrund noch ausstehender Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs untersucht der Aufsatz die Vereinbarkeit von § 14 III TzBfG - befristete Arbeitsverträge älterer Arbeitnehmer - mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht. Zunächst wird die Entwicklung der gesetzlichen Grundlagen für die Befristung von Arbeitsverhältnissen älterer Arbeitnehmer dargestellt und ein Überblick zum Regelungsinhalt des § 14 III TzBfG gegeben. Es wird dann der Frage der Vereinbarkeit der fraglichen Regelung mit dem Gemeinschaftsrecht, im einzelnen mit der Richtlinie 1999/70/EG zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbahrung über befristete Arbeitsverträge sowie mit der Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, nachgegangen. Festzuhalten bleibt, dass § 14 III TzBfG mit den hier behandelten Richtlinien vereinbar ist. Er steht sowohl im Einklang mit den Maßnahmevarianten des § 5 I lit. a und b RV-B sowie dem Verschlechterungsverbot nach § 8 III RV-B. Auch ein Verstoß gegen die Antidiskriminierungsrichtlinie 2000/78/EG kann nicht festgestellt werden, da die Ungleichbehandlung wegen des Alters über Art. 6 gerechtfertigt ist. Die auf Grund der kontroversen Diskussion geschürte Verunsicherung auf Arbeitgeberseite kann nur behoben werden, wenn Rechtssicherheit herrscht. 'Die Anwendung dieser Befristungsvariante trägt gemäß ihrem beschäftigungspolitischen Ziel zu einer Verbesserung der Einstellungschancen der älteren Arbeitnehmer bei und sollte damit auch in Zukunft verstärkt genutzt werden.' (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Leiharbeit und Verfassungsrecht: zum Gleichbehandlungsgebot von Stammbelegschaft und Leiharbeitnehmern sowie zur Errichtung von Personal-Service-Agenturen durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (2005)

    Kämmerer, Jörn Axel; Thüsing, Gregor;

    Zitatform

    Kämmerer, Jörn Axel & Gregor Thüsing (2005): Leiharbeit und Verfassungsrecht. Zum Gleichbehandlungsgebot von Stammbelegschaft und Leiharbeitnehmern sowie zur Errichtung von Personal-Service-Agenturen durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. (Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht 239), Berlin u.a.: Duncker & Humblot, 351 S.

    Abstract

    "Die Zeitarbeit ist heute endgültig aus ihrer arbeitsrechtlichen 'Schmuddelecke' befreit. Ihre gesetzliche Förderung ist Ausdruck der Erkenntnis, dass ein modernes Arbeitsrecht nicht nur Arbeitnehmerschutzrecht, sondern auch Arbeitsplatzschutzrecht sein muss. Nicht nur die Vertragsfreiheit des Arbeitnehmers hat Verfassungsrang, sondern auch die Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit. Dem kann sich eine verfassungskonforme und zeitgemäße Deutung des Arbeitsrechts nicht verschließen. Doch bedarf es stets der Prüfung, ob gesetzliche Regelungen, welche die Privatautonomie beschränken, diesen Zielen auch gerecht werden können. Die Neuregelung des Leiharbeitsrechts begegnet insoweit massiven Bedenken, die auf die verfassungsrechtliche Ebene durchschlagen. Sie betreffen zum einen das neugeschaffene Gleichbehandlungsgebot von Leiharbeitnehmern und Stammbelegschaft, zum anderen die Personal-Service-Agenturen (PSA), jedenfalls bestimmte Modi ihrer Ausgestaltung. Insoweit wurden schon im Gesetzgebungsverfahren Zweifel im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit den Vorgaben des Grundgesetzes geäußert. Nach Ansicht der Autoren bestätigt die nähere Prüfung, dass der Gesetzgeber den ihm gesetzten Rahmen überschritten hat. Auch wenn die von ihnen betreute Verfassungsbeschwerde, auf denen das Buch beruht, erfolglos geblieben ist - die Ausführungen belegen, dass die verfassungsrechtlichen und rechtspolitischen Einwände gegen die Gesetzesnovellen beachtlich bleiben." (Autorenreferat, IAB-Doku)
    Inhaltsübersicht:
    1. Arbeitnehmerüberlassung als Regelungsgegenstand des Arbeitsrechts: Struktur der Arbeitnehmerüberlassung - Arten der Arbeitnehmerüberlassung - Gründe der Arbeitnehmerüberlassung - Regelungsziele des AÜG;
    2. Verfassungsrechtliche Bewertung des Gleichbehandlungsgebots gemäß § 9 Nr.2 AÜG: Vereinbarkeit mit Art. 9 Abs. 3 GG - Vereinbarkeit mit der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) der Arbeitgeber und Arbeitnehmer - Vereinbarkeit mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG);
    3. Grundrechtswidrigkeit der gesetzlichen Bestimmungen über die Einrichtung der PSA?: Eingriff in den Schutzbereich der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) - Ergebnis;
    4. Betrachtung des tatsächlichen Marktverhaltens der PSA nach verfassungsrechtlichen Maßstäben: Grundrechtliche Relevanz von Einzelakten - Sittenwidriges Marktverhalten (§ 1 UWG) durch Preisdumping? - Rückbezug auf Art. 12 Abs. 1 GG, Rechtswegfragen;
    5. Zusammenfassung: Equal Pay und Equal Treatment (§ 9 Nr. 2 AÜG) - Die Personal-Service-Agenturen.

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  • Literaturhinweis

    Equal-Pay - Das Ende der Zeitarbeit?: eine ökonomische Analyse der Wirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Zeitarbeit (2005)

    Mitlacher, Lars W.;

    Zitatform

    Mitlacher, Lars W. (2005): Equal-Pay - Das Ende der Zeitarbeit? Eine ökonomische Analyse der Wirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Zeitarbeit. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 54, H. 4, S. 97-103.

    Abstract

    "Im Zuge der Hartz-Reformen des Arbeitsmarktes wurde auch die Regulierung der Zeitarbeit geändert. Der im neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verankerte Grundsatz des Equal-Pay ist dabei sowohl in der wissenschaftlichen Literatur als auch von Teilen der Öffentlichkeit heftig kritisiert worden. Dennoch hat das Bundesverfassungsgericht in seiner jüngsten Entscheidung die Regelungen zum Equal-Pay als verfassungskonform bestätigt. Droht jetzt das Ende der Zeitarbeit? Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit dieser Fragestellung, indem er die ökonomischen Auswirkungen von Equal-Pay analysiert und die verschiedenen Kostenwirkungen der Zeitarbeit vor diesem Hintergrund kritisch betrachtet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Beschäftigungsformen - ein Maßstab für Flexibilität und Sicherheit? (2005)

    Rudolph, Helmut;

    Zitatform

    Rudolph, Helmut (2005): Beschäftigungsformen - ein Maßstab für Flexibilität und Sicherheit? In: M. Kronauer & G. Linne (Hrsg.) (2005): Flexicurity : die Suche nach Sicherheit in der Flexibilität (Forschung aus der Hans-Böckler-Stiftung, 65), S. 97-125.

    Abstract

    Der Beitrag setzt an dem Thema im Flexicurity-Diskurs an, das sich mit den Anforderungen unterschiedlicher Beschäftigungsformen an die Systeme sozialer Sicherheit beschäftigt. Insbesondere wird den Fragen nachgegangen, ob die derzeitigen institutionellen Arrangements auch die Erwerbstätigen hinreichend absichern, die Niedrigeinkommen und/oder diskontinuierliche Erwerbsverläufe haben. Hierzu untersucht er in einer Sekundäranalyse anhand von Daten des Statistischen Bundesamtes und der Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit, welche Folgen der jeweilige Beschäftigungsstatus für die grundsätzliche Einbindung in die Systeme sozialer Sicherung und hinsichtlich des Leistungsniveaus hat. Seine Befunde belegen, dass die generell durchschlagende Absenkung des Niveaus sozialer Sicherheit als das Problem anzusehen ist. Es wird auch darauf hingewiesen, dass gesenkte soziale Sicherungsstandards in Lebensphasen ohne Einkommensbezug aus Erwerbsarbeit wiederum auf die Beschäftigten zurückwirken und sich unter anderem als Bremse zumindest für die freiwillige Arbeitsmarktmobilität erweisen können. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Erwerbsstruktur und Alterssicherung: Entwicklungslinien des deutschen Arbeitsmarktes seit den 1980er-Jahren (2005)

    Sacher, Matthias;

    Zitatform

    Sacher, Matthias (2005): Erwerbsstruktur und Alterssicherung. Entwicklungslinien des deutschen Arbeitsmarktes seit den 1980er-Jahren. In: Wirtschaft und Statistik H. 5, S. 479-495.

    Abstract

    "Seit Anfang der 1980er-Jahre wird in Deutschland eine Debatte über Strukturveränderungen auf dem Arbeitsmarkt und deren Wirkungen auf die Funktionsfähigkeit des erwerbsarbeitszentrierten sozialen Sicherungssystems, insbesondere der gesetzlichen Rentenversicherung geführt. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob das so genannte 'Normalarbeitsverhältnis', das heißt die dauerhafte Vollzeitbeschäftigung, seine normative Funktion verloren hat. Der Aufsatz zeigt vor dem Hintergrund dieser Debatte Entwicklungslinien des deutschen Arbeitsmarktes seit Beginn der 1980er-Jahre auf. Nach theoretischen Ausführungen zum Konzept des Normalarbeitsverhältnisses wird anhand von amtlichen Daten der Frage nachgegangen, wie sich die Erwerbsbeteiligung der Bevölkerung in den vergangenen zwei Jahrzehnten entwickelt hat. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Differenzierung der Erwerbsbeteiligung nach Geschlecht und nach Altersgruppen sowie nach alten und neuen Bundesländern. Abschließend werden mögliche Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung diskutiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Von der Scheinselbstständigkeit zur Ich-AG: neue sozialpolitische Weichenstellungen? (2005)

    Schulze-Buschoff, Karin;

    Zitatform

    Schulze-Buschoff, Karin (2005): Von der Scheinselbstständigkeit zur Ich-AG. Neue sozialpolitische Weichenstellungen? In: Zeitschrift für Sozialreform, Jg. 51, H. 1, S. 64-93.

    Abstract

    "Ziel des Beitrags ist die Evaluierung der jüngeren Gesetzgebung zur Förderung und sozialen Sicherung der Selbstständigkeit. Einleitend werden die Entwicklung, die Struktur und die sozialrechtlichen Rahmenbedingungen der Selbstständigkeit skizziert. Die Aufarbeitung der sozialen Gesetzgebung zur Selbstständigkeit (bzw. zur 'Scheinselbstständigkeit') in den letzten Jahren zeigt, dass diese widersprüchlich und halbherzig geblieben ist. Weiterhin werden die arbeitsmarktpolitischen Instrumente zur Förderung von Selbstständigkeit (Überbrückungsgeld und Ich-AG) und deren Effizienz und Effektivität beschrieben. Darauf aufbauend wird die arbeits- und sozialrechtliche Ausgestaltung der Instrumente analysiert. Ergebnis der Analyse ist, dass sich mit der rechtlichen Ausgestaltung der Ich-AG eine neue Weichenstellung hin zu der überfälligen Anerkennung des generellen Schutzbedarfs Selbstständiger und der prinzipiellen Gleichstellung Selbstständiger und abhängig Beschäftigter andeutet. An eine solche Weichenstellung schließen sich Reformoptionen an, die abschließend erörtert werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    European welfare state under the policy "make work pay": analysis with composite indicators (2005)

    Tangian, Andranik S.;

    Zitatform

    Tangian, Andranik S. (2005): European welfare state under the policy "make work pay". Analysis with composite indicators. (WSI-Diskussionspapier 141), Düsseldorf, 38 S.

    Abstract

    "Die soziale Sicherheit in 22 europäischen Ländern wird mit einem Indikator evaluiert. Er basiert auf ein census-simulierenden Modell, das institutionelle und empirische Ansätze kombiniert. Die individuellen Antworten der Arbeitslosen über die zustehenden sozialen Leistungen werden entsprechend der persönlichen Situationen mittels der OECD Steuer- Sozialleistungsmodelle regel-basiert berechnet. Die empirischen Daten über die persönlichen Situationen stellt EuroStat zur Verfügung. Das Ziel ist, die nationalen Durchschnitte der Nettoersatzquoten (NEQ) für Arbeitslose einzuschätzen. Solch ein Indikator zeigt den durchschnittlichen Prozentanteil, mit dem die sozialen Leistungen den Verlust der vorherigen Verdienste kompensieren. Das Papier schlägt vor:
    -(Methodologie) ein Modell der Zensus-Simulation, das statistische Bevölkerungsdaten mit individuellen Antworten kombiniert, die von einem regel-basierenden Modell berechnet werden,
    -(Indikator) eine quantitative Evaluierung der europäischen sozialen Sicherheit, die trotz institutioneller Verbesserungen ihren totalen Rückgang im Jahr 2004 erlebt,
    -(Analyse) eine Erklärung des Rückgangs durch eine strukturelle Änderung des europäischen Arbeitsmarktes mit wachsenden atypischen Beschäftigungsgruppen (Teilzeitbeschäftigte, Befristete, Selbstständige usw.), die geringere Sozialleistungen als die Dauervollzeitbeschäftigten beziehen,
    -(Politische Implikationen) eine mögliche Auflösung der Widersprüche zwischen europäischen Politiken mittels Grundsicherungsmodell zusammen mit einer Flexinsurance (Flexibilisierungsversicherung)." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitnehmerüberlassung in den Niederlanden (2005)

    Wilkens, Ingrid;

    Zitatform

    Wilkens, Ingrid (2005): Arbeitnehmerüberlassung in den Niederlanden. In: Bundesarbeitsblatt H. 11, S. 18-25.

    Abstract

    "Europaweit gelten die Niederlande als Vorbild für den großflächigen Einsatz von Zeitarbeit. Doch ist die Arbeitnehmerüberlassung dort anders geregelt als beispielsweise in Deutschland. Der vorliegende Beitrag erläutert die Besonderheiten und das unter sozialpolitischen Aspekten interessante Modell der schrittweise zunehmenden sozialen Absicherung der Zeitarbeitskräfte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Leiharbeit in den Niederlanden: Soziodemographie, Beschäftigungsbedingungen und soziale Absicherung (2005)

    Wilkens, Ingrid;

    Zitatform

    Wilkens, Ingrid (2005): Leiharbeit in den Niederlanden. Soziodemographie, Beschäftigungsbedingungen und soziale Absicherung. In: Zeitschrift für Sozialreform, Jg. 51, H. 4, S. 394-415.

    Abstract

    "In der Diskussion um die mit den Hartz-Reformen beabsichtigte Ausdehnung der Leiharbeit wird des Öfteren auf das Vorbild der Niederlande verwiesen. Der Beitrag erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Soziodemographie, die Motivation sowie die Beschäftigungsbedingungen in der dortigen Leiharbeitsbranche. Wie in anderen europäischen Ländern sind die Zeitarbeitskräfte tendenziell benachteiligt, obwohl ihre Integration in die Entleihunternehmen gut zu sein scheint. Interessant für die deutsche Diskussion dürfte vor allem das 'Phasenmodell' sein, das Leiharbeitnehmern mit der Dauer ihrer Beschäftigung eine wachsende soziale Absicherung bietet und darüber hinaus die traditionell starke Brückenfunktion der Arbeitnehmerüberlassung unterstützt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Minijob-Bilanz: Kaum Lohnfortzahlung bei Krankheit und Mutterschaft: Lohnausgleichskasse machte 136,6 Millionen Überschuss (2005)

    Winkel, Rolf;

    Zitatform

    Winkel, Rolf (2005): Minijob-Bilanz: Kaum Lohnfortzahlung bei Krankheit und Mutterschaft. Lohnausgleichskasse machte 136,6 Millionen Überschuss. In: Soziale Sicherheit, Jg. 54, H. 9, S. 292-298.

    Abstract

    "Im April 2003 trat die Minijob-Reform in Kraft. Die Zahl der geringfügigen Jobs hat sich daraufhin exorbitant erhöht. Doch der Boom bei den Minijobs hat für den Arbeitsmarkt wenig gebracht, wie die folgende Bilanz zeigt. Doch dieser Boom hat für den Arbeitsmarkt wenig gebracht, wie die folgende Bilanz zeigt. Und mindestens genau so wichtig: Es handelt sich um einen Boom von Arbeitsverhältnissen, die - zwar nicht de jure, wohl aber de facto - zweitklassig sind. So stellt der Ende August 2005 veröffentlichte Geschäftsbericht 2004 der für die Minijobs zuständigen Bundesknappschaft fest: Die Lohnausgleichskasse der Knappschaft hat in den Jahren 2003 und 2004 insgesamt einen Überschuss in Höhe von 136,6 Millionen Euro gemacht. Diese Kasse ersetzt Arbeitgebern von Minijobbern ihre Ausgaben für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bei Mutterschaft. Solche Ausgaben erfolgten aber in den vergangenen Jahren kaum. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Entwicklung der Minijobs und geht insbesondere auf die Situation der Lohnausgleichskasse ein." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Auswirkungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes auf die Situation von Arbeitssuchenden: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (Drucksache 15/4763) (2005)

    Zitatform

    (2005): Auswirkungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes auf die Situation von Arbeitssuchenden. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (Drucksache 15/4763). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 15/4836 (16.02.2005)), 5 S.

    Abstract

    Seit dem 1. Januar 2001 ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) in Kraft. Paragraph 14 dieses Gesetzes sieht vor, dass ein Arbeitnehmer nicht sachgrundlos befristet beschäftigt werden kann, wenn er zuvor bereits bei demselben Arbeitgeber beschäftigt war. Insbesondere bei öffentlichen Arbeitgebern entfalten sich die negativen Auswirkungen dieses Gesetzes, da es zu einer permanenten Fluktuation in der Belegschaft führt. Erschwerend kommt hinzu, dass eine einmalige Beschäftigung bei einem Arbeitgeber dazu führt, dass künftig kein befristetes Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund mit diesem Arbeitgeber mehr möglich ist. Die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage von Abgeordneten der FDP-Fraktion zu den Auswirkungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes auf die Situation von Arbeitssuchenden gibt hierzu Erklärungen ab und kommt zu dem Schluss, dass keine Änderung des Gesetzes geplant ist und dass sie keine Alternativen hierzu sieht. (IAB)

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    Zehnter Bericht der Bundesregierung über Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - AÜG (2005)

    Zitatform

    (2005): Zehnter Bericht der Bundesregierung über Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - AÜG. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 15/6008 (30.09.2005)), 33 S.

    Abstract

    Entsprechend dem Auftrag des Deutschen Bundestages verfolgt der Bericht das Ziel, die Situation und die Entwicklung der erlaubten gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung darzustellen. Schwerpunkt sind dabei die umfassenden Änderungen des Rechts der Arbeitnehmerüberlassung im Berichtszeitraum von 2000 bis 2004. Der Bericht beruht auf Beiträgen der Bundesländer und Stellungnahmen von Interessengruppen, insbesondere aber Untersuchungen der Bundesagentur für Arbeit, die für die Durchführung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zuständig ist. Behandelt werden die rechtlichen Entwicklungen im Berichtszeitraum, die Situation der Arbeitnehmerüberlassung sowie die Überwachung der Arbeitnehmerüberlassung. Die arbeitsmarktpolitische Bedeutung der Arbeitnehmerüberlassung ist unbedeutend, da der Anteil von Leiharbeitnehmern an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach wie vor gering ist. Während zum Ende des letzten Berichtszeitraumes 1,05 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in einem Leiharbeitsverhältnis standen, hat sich der Anteil nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit am Stichtag 30. Juni 2004 auf 1,5 Prozent erhöht. Auch im europäischen Vergleich hat der Leiharbeitsmarkt in Deutschland kaum an Bedeutung gewonnen. Klassische Motive für die Inanspruchnahme von Leiharbeitnehmern sind die Bewältigung von Auftragsspitzen sowie die Vertretung von Stammkräften. Insgesamt ist festzustellen, dass durch die rechtlichen Änderungen in der Berichtsperiode Leiharbeit einerseits als flexibles Arbeitsmarktinstrument durch die Aufhebung zahlreicher Verbote und Beschränkungen für Verleiher und Entleiher deutlich attraktiver gemacht wurde. Gleichzeitig bietet Leiharbeit insbesondere Arbeitslosen verbesserte Chancen zum Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Die Bundesregierung geht davon aus, dass beide Effekte bei einem stärkeren wirtschaftlichen Wachstum als in der Berichtsperiode noch deutlicher zu Tage treten. (IAB)

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    Das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt: neues im Kündigungsschutzgesetz und im Befristungsrecht (2004)

    Bader, Peter;

    Zitatform

    Bader, Peter (2004): Das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt. Neues im Kündigungsschutzgesetz und im Befristungsrecht. In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht, Jg. 21, H. 2, S. 65-76.

    Abstract

    "Am 1.1. 2004 sind wichtige Änderungen im Kündigungsschutzgesetz und im Teilzeit und Befristungsgesetz in Kraft getreten. Es handelt sich dabei um einen Teilbereich der Agenda 2010, die nach den Vorstellungen der Regierungskoalition zur Belebung des Arbeitsmarktes beitragen soll. Zum Teil erscheinen nun Regelungen wieder, die es von Oktober 1996 bis Ende 1998 schon gab, zum Teil werden neue Wege beschritten. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Neuregelungen und die wesentlichen Probleme, die sich bei der Anwendung des neuen Rechts ergeben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Betriebsfremde Arbeitnehmer in der Betriebsverfassung unter besonderer Berücksichtigung der unechten Leiharbeitnehmer (2004)

    Dewender, Sascha;

    Zitatform

    Dewender, Sascha (2004): Betriebsfremde Arbeitnehmer in der Betriebsverfassung unter besonderer Berücksichtigung der unechten Leiharbeitnehmer. (Europäische Hochschulschriften. Reihe 2, Rechtswissenschaft 3841), Frankfurt am Main u.a.: Lang, 209 S.

    Abstract

    "Mit steigender Tendenz gewinnt für viele Unternehmen die Zusammenarbeit mit Fremdfirmen innerhalb der eigenen Betriebssphäre an Bedeutung, denn mit dieser Art des flexiblen Personaleinsatzes lässt sich beispielsweise die Arbeitszeit bedarfsgerecht stunden-, tage- oder wochenweise ausweiten und zurückführen. Die Formen, in denen in der Praxis Fremdfirmenarbeit auftritt, sind dabei sehr verschieden. Als gemeinsame Folge des drittbezogenen Personaleinsatzes teilen sich die in einem Betrieb Beschäftigten in Stammarbeitnehmer und von außen kommende Fremdarbeitnehmer. Diese Unterteilung führt neben individualarbeitsrechtlich unterschiedlichen Rechtsbeziehungen zum Betriebsinhaber vor allem auch zu Schwierigkeiten bei der betriebsverfassungsrechtlichen Zuordnung und Erfassung der Fremdarbeitnehmer. Ziel dieser Untersuchung ist es daher, die einzelnen Erscheinungsformen von Fremdfirmeneinsätzen und deren rechtliche Ausgestaltung voneinander abzugrenzen. Auf dieser Grundlage wird die bis heute umstrittene Stellung der betriebsfremden Beschäftigten in der Betriebsverfassung unter besonderer Konzentration auf die Leiharbeit als die signifikanteste Form der Beschäftigung von Betriebsfremden einer unter teleologischen Gesichtspunkten orientierten Klärung zugeführt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Das Hochschularbeitsrecht in der Verfassungsfalle? (2004)

    Dieterich, Thomas; Preis, Ulrich;

    Zitatform

    Dieterich, Thomas & Ulrich Preis (2004): Das Hochschularbeitsrecht in der Verfassungsfalle? In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht, Jg. 21, H. 22, S. 1241-1246.

    Abstract

    "Die Diskussion um das Juniorprofessur-Urteil damit verbundene Folgenbewältigung der von der Nichtigkeit des 5. Hochschulrahmengesetz-Änderungsggesetzes (5. HRGAnclG) betroffenen befristeten Arbeitsverhältnisse im Hochschulbereich reißt nicht ab. Mittlerweile liegt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der im Ergebnis eine rückwirkende Wiedereinführung der für nichtig erklärten Befristungsregeln im Hochschulbereich zum 23. 2. 2002 vorsieht (Gesetz zur Änderung dienst- und arbeitsrechtlicher Vorschriften im Hochschulbereich, HdaVÄndG). Nach Löwisch (NZA 2004, 1065 ff.) hätte der Bund für das Recht der befristeten Arbeitsverhältnisse im Hochschulbereich nicht mehr die volle Gesetzgebungskompetenz. Löwisch macht bis ins Einzelne gehende Vorschläge, wie weit der Bund das Befristungsrecht überhaupt noch fortentwickeln darf. Dieser bemerkenswerte Beitrag zur Förderalismusdebatte kann nicht unwidersprochen bleiben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Marktnahe Arbeitsformen: eine ökonomisch-rechtliche Analyse (2004)

    Dietz, Heiko;

    Zitatform

    Dietz, Heiko (2004): Marktnahe Arbeitsformen. Eine ökonomisch-rechtliche Analyse. Berlin: Wissenschaftlicher Verlag Berlin, 354 S.

    Abstract

    "Marktnahe Beschäftigungsformen - z.B. die Arbeitnehmerüberlassung, die befristete Beschäftigung oder Formen der abhängigen Beschäftigung - haben national wie international an Bedeutung zugenommen. Innerhalb von Beschäftigungssystemen werden sie als flexible Alternativen im Vergleich zum vorherrschenden Normalarbeitsverhältnis rekonstruiert. Sie ergänzen dabei als rationale Beschäftigungsstrategien Beschäftigungsformen komplementär, indem sie den Arbeitgebern zusätzliche Handlungsoptionen bieten. Entscheidenden Einfluss auf die Entwicklung der marktnahen Arbeitsformen haben dabei die (arbeits-)rechtlichen Regelungen, denen Arbeitsbeziehungen unterliegen. Es werden marktnahe Beschäftigungsformen und deren Funktionen innerhalb von arbeitsrechtlichen Beschäftigungssystemen begründet. Das daraus abgeleitete Beschäftigungsmodell wird anhand eines empirischen Vergleichs verschiedener Länderarbeitsmärkte und deren rechtlicher Regelungen überprüft." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Umbau des Altersteilzeitgesetzes im Rahmen von Hartz III (2004)

    Kallhoff, Stephan;

    Zitatform

    Kallhoff, Stephan (2004): Umbau des Altersteilzeitgesetzes im Rahmen von Hartz III. In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht, Jg. 21, H. 13, S. 692-698.

    Abstract

    "Der Beitrag stellt die im Rahmen des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt geschaffenen Neuregelungen des Altersteilzeitgesetzes (ATG), die zum 1. 7. 2004 in Kraft getreten sind, dar. Dabei sollen die Neuregelungen anhand ihrer Zielsetzung auf der einen Seite und ihrer möglichen Auswirkungen auf die Praxis auf der anderen Seite einer ersten Bewertung zugeführt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Befristungen im Hochschulbereich: Rechtslage nach dem Urteil des BVerfG zur Juniorprofessur (2004)

    Löwisch, Manfred;

    Zitatform

    Löwisch, Manfred (2004): Befristungen im Hochschulbereich. Rechtslage nach dem Urteil des BVerfG zur Juniorprofessur. In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht, Jg. 21, H. 19, S. 1065-1071.

    Abstract

    "Mit seinem Urteil vom 27.7.2004 (NJW 2004, 2803) hat das BVerfG das gesamte 5. HochschulrahmengesetzÄnderungsgesetz (5. HRGÄndG) vom 16. 2. 2002 für nichtig erklärt. Damit sind neben den Vorschriften über die Juniorprofessur auch die in diesem Gesetz getroffenen Neuregelungen über die Befristung von Arbeitsverhältnissen im Hochschulbereich im Orkus verschwunden. Nachfolgender Beitrag erörtert, welches Recht für befristete Neueinstellungen im Hochschulbereich nunmehr gilt (I), wie Verträge zu behandeln sind, die unter dem für nichtig erklärten Recht abgeschlossen worden sind (II), welche Folgerungen sich für Verträge aus der Zeit vor der für nichtig erklärten Neuregelung ergeben (III), und schließlich, wo die Kompetenz für eine etwaige Neuregelung des Befristungsrechts im Hochschulbereich liegt (IV)." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Defining the flexicurity index in application to European countries (2004)

    Tangian, Andranik S.;

    Zitatform

    Tangian, Andranik S. (2004): Defining the flexicurity index in application to European countries. (WSI-Diskussionspapier 122), Düsseldorf, 73 S.

    Abstract

    "The notion of flexicurity was introduced in the 1990s to promote a better job security and social security of atypically employed (other than permanent full-time). The given paper suggests an operational definition of flexicurity which implies the corresponding flexicurity index. For analytical purposes two other indices, the norm-security of 'normally', i.e. permanent full-time, employed and the All-security of all, i.e. both 'normally' and atypically employed, are defined. The indices are derived from qualitative juridical data. For this purpose, employment groups in different countries are ranked with respect to five partial criteria: the eligibility to public pensions, to unemployment insurance, etc. Due to the specificity of criteria, the ranking is generally possible and is not that confusing as the task of numerical evaluation. A dedicated mathematical proposition estimates the error in the index which results from 'ordinal rounding' of the input variables comparing to using the 'exact' variable values. Thus even if the 'exact' (latent) variables are not known then the rank-scaled input is sufficient to approximate the index which otherwise could not be obtained at all. The index is calculated for 16 European countries for the years 1990-2003." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Teilzeit- und Befristungsgesetz - Oder : Von der Schwierigkeit eines Kompromisses zwischen Beschäftigungsförderung und Arbeitnehmerschutz (2004)

    Thüsing, Gregor;

    Zitatform

    Thüsing, Gregor (2004): Teilzeit- und Befristungsgesetz - Oder : Von der Schwierigkeit eines Kompromisses zwischen Beschäftigungsförderung und Arbeitnehmerschutz. In: Zeitschrift für Arbeitsrecht, Jg. 35, H. 1, S. 67-99.

    Abstract

    Das im Jahre 2000 erlassene Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) erscheint heute bereits als ein fester Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts und ist in wesentlichen Teilen europarechtlich vorgegeben. Angesichts einer schon umfangreichen Rechtsprechung wird eine Zwischenbilanz des gesetzlichen Regelwerks gezogen, das sich als ein Kompromiss zwischen Beschäftigungsförderung und Arbeitnehmerschutz darstellt. Ausgangspunkt ist der Anspruch auf Teilzeitarbeit nach Paragraph 8 TzBfG; es folgt eine Darstellung und Bewertung der neueren BAG-Rechtsprechung und ein Blick auf die neuen Befristungsmöglichkeiten, die durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt und das Gesetz zu Reformen des Arbeitsrechts geschaffen wurden. Behandelt wird außerdem die Einstellung befristet Beschäftigter und die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes ab dem 1.1.2004. In einem zusammenfassenden Überblick wird dann dargestellt, wie schwierig es ist, die beiden zumeist gegensätzlich positionierten Zwecke des TzBfG zu versöhnen. Dabei scheint die Rechtsprechung den Arbeitnehmerschutz zuweilen ernster zu nehmen als die beschäftigungspolitischen Impulse, die vom TzBfG ausgehen könnten. (IAB)

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    Der Beitrag der Analyse der Regulierung der Zeitarbeit zur Steuerung des deutschen Arbeitsmarktes (2004)

    Vitols, Katrin;

    Zitatform

    Vitols, Katrin (2004): Der Beitrag der Analyse der Regulierung der Zeitarbeit zur Steuerung des deutschen Arbeitsmarktes. (Duisburger Beiträge zur soziologischen Forschung 08/2004), Duisburg, 40 S.

    Abstract

    "Dieser Beitrag widmet sich der Antwort der Frage, ob das deutsche Modell der korporatistischen Interessenaushandlung im Bereich der Arbeitsmarktpolitik durch die Erfolge der autonomen Hartz-Kommission in Frage gestellt wird, die Lösungen bieten konnte, wo das korporatistische System der Interessenaushandlung versagt hatte. Am Beispiel der atypischen Beschäftigungsform Zeitarbeit zeigt der Beitrag auf, dass tief greifende Reformen in Deutschland zwar außerhalb des Systems der triparitätischen Interessenaushandlung initiiert werden mussten, allerdings in der Umsetzung wieder weitgehend auf die alten Strukturen der Interessenaushandlung zwischen den Sozialpartnern zurückgreifen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Befristungsregeln im Forschungsbereich in Deutschland: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (Dr. 15/4004) (2004)

    Zitatform

    (2004): Befristungsregeln im Forschungsbereich in Deutschland. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (Dr. 15/4004). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 15/4189 (10.11.2004)), 7 S.

    Abstract

    Die zurzeit geltende 5-Jahres-Befristungsregel und die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geplante Wiedereinführung der 12- bzw. 15-Jahres-Befristungsregel behindern die Arbeit junger Forscher, denn ein Großteil der Forschung wird im Rahmen projektbezogener und zeitlich begrenzter Arbeitsverhältnisse durchgeführt. Die Beschränkung dieser Anstellungen auf einen bestimmten Zeitraum führt nicht wie erwartet zu unbefristeten Beschäftigung von Wissenschaftlern, verhindert aber, dass junge Wissenschaftler weiter in Deutschland in der Forschung arbeiten können. Vor diesem Hintergrund wurde eine Kleine Anfrage Abgeordneter der FDP an die Bundesregierung zu den Befristungsregeln im Forschungsbereich in Deutschland gestellt. Seitens der Bundesregierung ist zu vernehmen, dass die heutige Situation vom Wissenschaftsrat als unbefriedigend und nicht sachgerecht angesehen wird. Gleichzeitig wird jedoch festgestellt, dass die Bundesregierung weitgehend für Befristungsfragen nicht zuständig ist: Die Schaffung unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse im Bereich der Hochschulen fällt in den Zuständigkeitsbereich der Länder. In Übereinstimmung mit den Wissenschaftsverwaltungen der Länder, der Hochschulrektorenkonferenz und den Wissenschaftsorganisationen wird der im Bereich der Medizin vorgesehene Zeitrahmen von zwölf Jahren bzw. 15 Jahren als ein für die wissenschaftliche Qualifizierung ausreichend bemessener Zeitraum gehalten. (IAB)

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    Befristung und Leiharbeit: Brücken in reguläre Beschäftigung? (2003)

    Bothfeld, Silke ; Kaiser, Lutz;

    Zitatform

    Bothfeld, Silke & Lutz Kaiser (2003): Befristung und Leiharbeit: Brücken in reguläre Beschäftigung? In: WSI-Mitteilungen, Jg. 56, H. 8, S. 484-493.

    Abstract

    "Die Deregulierung arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften wird trotz ausbleibender empirischer Belege immer wieder als beschäftigungspolitisches Wundermittel gefordert. Durch die Neuregelung der Befristung von Arbeitsverhältnissen und der Überlassung von ArbeitnehmerInnen hat die rot-grüne Bundesregierung die Beschäftigung von Befristeten und LeiharbeitnehmerInnen in vielerlei Hinsicht erleichtert. Der Beitrag entwickelt zwei Argumente. In der theoretischen Perspektive wird deutlich, dass eine bloße Deregulierung von Schutzvorschriften kein effektives Instrument zur Erschließung eines zusätzlichen Beschäftigungsvolumens sein kann, weil zentrale Faktoren des betrieblichen Handelns (Unsicherheit, Gewohnheit) unberücksichtigt bleiben. In der empirischen Perspektive wird deutlich, dass befristete Beschäftigung und Leiharbeit auf bestimmte Segmente des Arbeitsmarktes beschränkt und Übergänge in eine dauerhafte Beschäftigung nur für eine selektive Minderheit der Beschäftigten möglich sind. Die gesetzlichen Neuregelungen weisen zwar in die richtige Richtung, weil sie einen Ausgleich zwischen der Beibehaltung sozialer Schutzvorschriften und den betrieblichen Interessen schaffen. Dennoch sind Nachbesserungen, etwa beim Verbot der erneuten sachgrundlosen Befristung von früheren MitarbeiterInnen oder der Gleichbehandlung von Arbeitslosen bei der Arbeitnehmerüberlassung dringend zu empfehlen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Geringfügige und kurzfristige Beschäftigung: die wichtigsten Änderungen für Unternehmen (2003)

    Dröge, Sandra;

    Zitatform

    Dröge, Sandra (2003): Geringfügige und kurzfristige Beschäftigung. Die wichtigsten Änderungen für Unternehmen. In: Arbeit und Arbeitsrecht, Jg. 58, H. 3, S. 42-47.

    Abstract

    Der Artikel beschreibt die Änderungen im zustimmungspflichtigen 2. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Sie betreffen hauptsächlich die so genannten Mini-Jobs. Die diesen zugrunde liegenden Regelungen werden wegen der nötigen Anpassungen erst zum 1.4.2003 in Kraft treten. Es bleibt die Unterscheidung zwischen geringfügiger und kurzfristiger Beschäftigung. (IAB2)

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    Self-employment in Germany and the UK: labor market regulation, risk-management and gender in comparative perspective (2003)

    Gottschall, Karin ; Kroos, Daniela;

    Zitatform

    Gottschall, Karin & Daniela Kroos (2003): Self-employment in Germany and the UK. Labor market regulation, risk-management and gender in comparative perspective. (ZeS-Arbeitspapier 2003/13), Bremen, 26 S.

    Abstract

    "Within the wide range of new forms of work self-employment seems to be a distinct feature concerning a growing part of the male and female labor force in industry and services in both Germany and the UK. Especially the growth of different forms of solo self-employment is subject to pessimistic as well as optimistic interpretations of the future quality of work and life as well as gender equality. Sound knowledge on the extent and nature of this type of work, however is rare - our comparative analysis therefore seeks to highlight the development of solo self-employment and strategies of risk-management in Germany and the UK. Concentrating on the cultural industries as an emblematic section of the global new economy, it is based on a secondary analysis of national quantitative and qualitative data and on own empirical research. After an introductory summary of the main strands of scientific debate on self-employment, we will first present an overview of volume and structure of solo self-employment growth on the one side, and of social risks tied to this employment status on the other side. We will secondly highlight collective and individual strategies of risk-management from within a regulatory approach. The results of this analysis show that self-employment growth, though a cross-national phenomenon, displays nation specific characteristics if development in time, branch distribution, social risk, and gender are looked at. At the same time new ways of both individual and collective risk-management are emerging. These strategies, however vary in extend and sustainability, indicating an ongoing influence of different national labor market regulations and gender regimes." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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    Die "Ich-AG" - ein neuer Weg aus der Arbeitslosigkeit (2003)

    Koch, Susanne ; Wießner, Frank;

    Zitatform

    Koch, Susanne & Frank Wießner (2003): Die "Ich-AG" - ein neuer Weg aus der Arbeitslosigkeit. In: Bundesarbeitsblatt H. 3, S. 4-9.

    Abstract

    Die Autoren stellen das neue Förderungsinstrument der "Ich-AG" bzw. "Familien-AG" vor, das als Existenzgründungszuschuss seit dem 1. Januar 2003 fester Bestandteil des Instrumentariums der aktiven Arbeitsmarktpolitik ist. Sie erläutern Modellrechnungen zum Vergleich bestehender Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung für vormals arbeitslose Existenzgründer (Überbrückungsgeld) mit dem neuen Angebot. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Ich-AG, Mini-Jobs und Scheinselbständigkeit (2003)

    Kossens, Michael;

    Zitatform

    Kossens, Michael (2003): Ich-AG, Mini-Jobs und Scheinselbständigkeit. In: Arbeit und Arbeitsrecht, Jg. 58, H. 2, S. 21-23.

    Abstract

    Im Mittelpunkt des Beitrags stehen die zentralen Inhalte des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, das mit Ausnahme der Regelungen über die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse (Geltung ab 1.4.2003) zum 1.1.2003 in Kraft trat. Selten ist ein Gesetzentwurf im Vermittlungsausschuss so grundlegend verändert worden. Die von der Hartz-Kommission vorgeschlagene "Ich-AG" findet sich nur noch als Zuschussregelung im SGB III wieder. Und schließlich wurde neben der eigentlich nicht geplanten Aufhebung von § 7 Abs. 4 SGB IV (Scheinselbständigkeit) eine Neugestaltung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse und des Niedriglohnsektors bis 800 Euro vorgenommen. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Freie Mitarbeit und Mini-Jobs nach der Hartz-Reform (2003)

    Reiserer, Kerstin; Freckmann, Anke;

    Zitatform

    Reiserer, Kerstin & Anke Freckmann (2003): Freie Mitarbeit und Mini-Jobs nach der Hartz-Reform. (Aktuelles Recht für die Praxis), München: Beck, 200 S.

    Abstract

    Zum Jahreswechsel 2002/2003 hat der Bundestag das Erste und Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ('Hartz-Gesetze') beschlossen. Für den Bereich der freien Mitarbeit bzw. der Scheinselbständigkeit ist dies das dritte Reformwerk seit 1999. U.a. wurden zum 1.1.2003 die bisherigen Kriterien für Scheinselbständige beseitigt und mit der 'Ich-AG' ein neues Instrument zur Förderung der Selbständigkeit eingeführt. Auch die geringfügige Beschäftigung hat zum 1.4.2003 grundlegende Änderungen erfahren. Der Anwendungsbereich der 'Mini-Jobs' wurde erweitert durch die Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze auf EURO 400.-, die Einführung einer so genannten Gleitzone bis EURO 800.- sowie Sonderregelungen für Tätigkeiten im Privathaushalt. Ferner ist es seit dem 1.4.2003 wieder möglich, einen versicherungsfreien Minijob neben der Hauptbeschäftigung auszuüben. Aus der Sicht der anwaltlichen Praxis wird ein Überblick über die gesetzliche Neuregelung beider Komplexe unter Beachtung der arbeitsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Besonderheiten gegeben. Zahlreiche Übersichten, Checklisten und Beispiele veranschaulichen die Wirkungsweise der einzelnen Normen im Zusammenspiel. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Scheinselbständigkeit, geringfügige Beschäftigung und "Gleitzone" nach dem zweiten Hartz-Gesetz (2003)

    Rolfs, Christian;

    Zitatform

    Rolfs, Christian (2003): Scheinselbständigkeit, geringfügige Beschäftigung und "Gleitzone" nach dem zweiten Hartz-Gesetz. In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht, Jg. 20, H. 2, S. 65-72.

    Abstract

    "Bei den Beratungen des Vermittlungsausschusses über den zustimmungspflichtigen Teil der Hartz-Reform haben die unionsgeführten Länder die Aufhebung der Vermutungsregeln bei so genannter Scheinselbständigkeit, eine Ausweitung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse und die Einführung einer neuen Gleitzone für Arbeitnehmer mit geringerem Einkommen durchgesetzt. Die neuen Vorschriften sind teilweise bereits zum Jahresbeginn in Kraft getreten, im Übrigen gelten sie ab 1.4.2003. Der Autor gibt einen Überblick." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mini- und Midi-Jobs: Geringfügige Beschäftigung im neuen Outfit (2003)

    Rudolph, Helmut;

    Zitatform

    Rudolph, Helmut (2003): Mini- und Midi-Jobs: Geringfügige Beschäftigung im neuen Outfit. (IAB-Kurzbericht 06/2003), Nürnberg, 5 S.

    Abstract

    Zum 1.4.2003 wurden durch das Zweite Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt die Abgaben für geringfügige Beschäftigungen neu geregelt und Midi-Jobs mit reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen für Arbeitnehmer eingeführt. Die Neuregelung weitet die für den Arbeitnehmer versicherungsfreien Verdienstmöglichkeiten bis 400 Euro aus. Durch die Midi-Jobs im Bereich der Gleitzone von 400 bis 800 Euro wird der bisherige Abgabensprung beim Übergang von geringfügiger zu sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung abgefangen. Der Kurzbericht stellt die wesentlichen Änderungen in diesem Arbeitsmarktsegment vor, versucht den jeweils betroffenen Kreis von Beschäftigten zu quantifizieren und die finanziellen Auswirkungen für die Sozialversicherung abzuschätzen. Es wird festgestellt, dass die gesetzlichen Änderungen finanzielle Anreize für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer schaffen, aber kaum zusätzliche Arbeitsplätze zu erwarten sind. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Das Ende der Scheinselbständigkeit? (2003)

    Sommer, Thomas;

    Zitatform

    Sommer, Thomas (2003): Das Ende der Scheinselbständigkeit? In: Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Jg. 12, H. 4, S. 169-224.

    Abstract

    "Wer im Sozialversicherungsrecht arbeitet, der ist in der Regel von gesetzlichen Änderungen nicht zu überraschen. Die Neufassung des § 7 Abs. 4 SGB IV durch Art. 2 Nr. 2 des 'zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt' verdient hingegen doch eine gewisse Aufmerksamkeit. Erst durch Art. 3 des 'Gesetzes zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte' vom 19.12.1998 eingeführt, wurde die Norm nur ein Jahr später schon mit dem 'Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit' modifiziert, um nun erneut eine tiefgreifende Änderung zu erfahren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Personal-Service-Agenturen und Neuregelung der Arbeitnehmerüberlassung: Änderungen des AÜG durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (2003)

    Ulber, Jürgen;

    Zitatform

    Ulber, Jürgen (2003): Personal-Service-Agenturen und Neuregelung der Arbeitnehmerüberlassung. Änderungen des AÜG durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. In: Arbeit und Recht, Jg. 51, H. 1, S. 7-15.

    Abstract

    "Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wurde durch das am 1.1.2003 mit einer Übergangsphase bis zum 1.1.2004 in Kraft getretene Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt grundlegend geändert. Bis jetzt war es verboten, ein befristetes Arbeitsverhältnis nur für die Frist eines ersten Arbeitnehmerüberlassungsvertrages abzuschließen. Dieses sogenannte Synchronisationsverbot wurde nun abgeschafft, ebenso wie der besondere Kündigungsschutz für Leiharbeitnehmer und die 24-Monatsgrenze für den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen Zeitarbeitsfirma und Entleiher. Gegen diese letzte Deregulierung bestehen verfassungsmäßige Bedenken. Von jetzt an müssen von Beginn der Arbeitnehmerüberlassung an dem Arbeitnehmer die selben Entgelte und Arbeitsbedingungen gewährt werden wie der Stammbelegschaft des Entleiherunternehmens, wobei für ArbN, die davor arbeitslos waren, eine 6-wöchige Ausnahme gilt und es die Möglichkeit gibt, auf der Grundlage von Tarifverträgen von den Grundsatz der Gleichbehandlung abzuweichen. Die Arbeitsämter müssen Personal-Service-Agenturen gründen. Dies sollen sie vorzugsweise durch Verträge mit privaten Verleihunternehmen machen. Der Autor lobt auf der einen Seite die Gleichbehandlungsregel, ist aber skeptisch bezüglich der positiven Auswirkungen des Gesetzes, insbes. wegen der Abschaffung der Höchstdauer für den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, die dazu führen könnte, dass Stellen dauernd mit Leiharbeitnehmern besetzt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Regulierung der Zeitarbeit in Deutschland: vom Sonderfall zur Normalbranche (2003)

    Vitols, Katrin;

    Zitatform

    Vitols, Katrin (2003): Die Regulierung der Zeitarbeit in Deutschland. Vom Sonderfall zur Normalbranche. (Duisburger Beiträge zur soziologischen Forschung 05/2003), Duisburg, 43 S.

    Abstract

    "Dieses Diskussionspapier hat sich zur Aufgabe gemacht, die Entwicklung der gesetzlichen Regulierung der Zeitarbeit in Deutschland im Zusammenhang mit der Einflussnahme politischer Akteure zu analysieren und darzustellen. Anders als in anderen Wirtschaftsbranchen waren die Sozialpartner kaum in der Entwicklung der Regulierung der Zeitarbeit involviert und überließen das Feld Regierungsparteien, die, je nach ideologischer Vorstellung über die Gestaltung gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Ordnung, die gesetzlichen Bestimmungen zur Zeitarbeit de- bzw. regulierend novellierten. Erst Entwicklungen in 2003 führten dazu, dass in der Zeitarbeitsbranche eine Basis geschaffen wurde, auf der Arbeitgeber und Gewerkschaften erfolgreich Tarifverhandlungen führen konnten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Haushaltsnahe Mini-Jobs: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (Dr. 15/333) (2003)

    Zitatform

    (2003): Haushaltsnahe Mini-Jobs. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (Dr. 15/333). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 15/395 (03.02.2003)), 8 S.

    Abstract

    Die Bundestagsanfrage erörtert verschiedene Aspekte der zum 1.4.2003 in Kraft getretenen Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung in Privathaushalten. Darunter fallen Fragen der steuerlichen Absetzbarkeit und der Lohnfortzahlung. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Zeitarbeit - Teil II: völlig frei bis streng geregelt: Variantenvielfalt in Europa (2002)

    Jahn, Elke ; Rudolph, Helmut;

    Zitatform

    Jahn, Elke & Helmut Rudolph (2002): Zeitarbeit - Teil II. Völlig frei bis streng geregelt: Variantenvielfalt in Europa. (IAB-Kurzbericht 21/2002), Nürnberg, 8 S.

    Abstract

    Der Kurzbericht gibt einen Überblick über die Verbreitung und Regulierung von Leiharbeit in der Europäischen Union. In den meisten Ländern gibt es ein mehr oder weniger striktes Regelwerk für diese Beschäftigungsform. Sie hat im letzten Jahrzehnt fast überall kontinuierlich zugenommen und lag 2000/2001 bei durchschnittlich 2,1 % der sozialversicherungspfllichtigen Beschäftigung. Leiharbeit ist überwiegend eine Männerdomäne. In allen Ländern sind die meisten Leiharbeitnehmer jünger als 35 Jahre. Nicht selten müssen sie im Vergleich zu Stammkräften Nachteile - wie niedrigere Löhne und schlechtere Arbeitsbedingungen und Weiterbildungsmöglichkeiten - in Kauf nehmen. In manchen Ländern verhindern Vorschriften, die auf den Schutz regulärer Beschäftigung zielen, dass Leiharbeit ihr Potenzial voll entfalten kann. Den Leiharbeitnehmern wäre oft mehr gedient, wenn die Arbeitsbedingungen verbessert und deren Einhaltung besser kontrolliert würden. (IAB2)

    Beteiligte aus dem IAB

    Jahn, Elke ;
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  • Literaturhinweis

    Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung des Gesetzes zur Neuregelung der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft (2002)

    Zitatform

    (2002): Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung des Gesetzes zur Neuregelung der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 14/8477 (07.03.2002)), 23 S.

    Abstract

    Der Bericht befasst sich mit der Umsetzung und den Kosten der Neuregelung der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft. "Der bisherige Verlauf der Inanspruchnahme deutet darauf hin, dass die Neuregelungen der Winterbauförderung sowohl in West- als auch in Ostdeutschland einen aktiven Beitrag zur Vermeidung der Winterarbeitslosigkeit geleistet haben, auch wenn die Aussichten auf den wichtigsten Faktor für stabile Beschäftigungsverhältnisse in der Bauwirtschaft, nämlich eine verbesserte Auftragslage, derzeit getrübt sind. Die von der Bundesregierung mit der Neuregelung der Winterbauförderung verfolgten Ziele, die Vermeidung bzw. Eindämmung der Winterarbeitslosigkeit, wurden unter Berücksichtigung dieser schwierigen Rahmenbedingungen erreicht. Zukünftig gilt es, das Verantwortungsbewusstsein aller am Baugeschehen Beteiligten weiter zu schärfen, um den Beitrag der Winterbauförderung zur Vermeidung der Winterarbeitslosigkeit zu erhöhen." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Der Versuch, neue Selbständigkeit und Scheinselbständigkeit sozialstaatlich zu regulieren (2001)

    Bieback, Karl-Jürgen;

    Zitatform

    Bieback, Karl-Jürgen (2001): Der Versuch, neue Selbständigkeit und Scheinselbständigkeit sozialstaatlich zu regulieren. In: Kritische Justiz, Jg. 34, H. 1, S. 29-45.

    Abstract

    "Über den möglichen Schutz von Personen, die formal selbständig sind, tatsächlich aber abhängige Arbeit leisten (Scheinselbständige), ist in den vergangenen Jahren heftig diskutiert worden. Der Autor stellt die neue gesetzliche Regelung zum Schutz der Scheinselbständigen dar. Obwohl er sie grundsätzlich für richtig hält, verweist er aber darauf, daß sie zu zögerlich ist und vor allem im Sozialversicherungsrecht keine ausreichenden Sicherungsformen vorsieht." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Auswirkungen der Einführung der Sozialversicherungspflicht für geringfügige Beschäftigung: eine Evaluation des "630-DM-Jobs"-Reformgesetzes (2001)

    Heineck, Guido ; Schwarze, Johannes;

    Zitatform

    Heineck, Guido & Johannes Schwarze (2001): Auswirkungen der Einführung der Sozialversicherungspflicht für geringfügige Beschäftigung. Eine Evaluation des "630-DM-Jobs"-Reformgesetzes. In: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Jg. 34, H. 3, S. 314-327.

    Abstract

    "Mit den Längsschnittdaten des Sozio-oekonomischen Panels wird in dem Beitrg untersucht, wie geringfügig Beschäftigte auf die im April 1999 eingeführte Sozialversicherungspflicht für derartige Beschäftigungsverhältnisse reagiert haben. Da ausschließlich geringfügig Bschäftigte und geringfügig Nebentätige auf sehr unterschiedliche Weise von den Neuregelungen betroffen sind, werden separate empirische Analysen durchgeführt. Die Dynamik der geringfügigen Beschäftigung und der Nebentätigkeit werden mit einer pseudo-kontrafaktischen Situation verglichen, um die über die 'natürlichen' Veränderungen hinausgehenden Einflüsse der Reform analysieren zu können. Weiterhin wird mit ökonometrischen Methoden untersucht, welche Determinanten den Verbleib in oder das Ausscheiden aus der geringfügigen Beschäftigung bzw. der Nebentätigkeit beeinflussen. Die Ergebnisse zeigen, dass eine Strukturveränderung der geringfügigen Beschäftigung stattgefunden hat: Geringfügige Nebenerwerbstätige werden tendenziell durch ausschließlich geringfügig Beschäftigte substituiert. Die Strukturveränderung kann sowohl angebots- als auch nachfrageseitig erklärt werden. Dem Ziel der Einbeziehung der Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung zur Finanzierung der Sozialversicherungssysteme ist man sicherlich näher gekommen. Ob allerdings die Beschäftigten, und insbesondere die verheirateten Frauen, nennenswerte eigene Ansprüche an vor allem die gesetzliche Rentenversicherung aufbauen werden, bleibt fraglich. Ihre Anreize, in eine Teilzeit- oder Vollzeiterwerbstätigkeit zu wechseln, sind durch die Reform nicht wesentlich verändert worden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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