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Dossier

Midijob – Brücke oder Teilzeitfalle?

Midijobs sind Beschäftigungsverhältnisse, deren monatliches Arbeitsentgelt oberhalb des Minijobs angesiedelt (2024: mehr als 538 Euro) ist und höchstens 2.000 Euro (bis Ende 2022: 1.600 Euro) monatlich beträgt. Im Gegensatz zum versicherungsfreien Minijob, handelt es sich beim Midijob um ein steuer- und sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Der Anstieg der Midijob-Verhältnisse nach der Reform 2019 wird seitdem kontrovers diskutiert.
Welche Konsequenzen haben Midijobs für den Arbeitsmarkt? Entstehen positive Anreize zur Aufnahme oder Ausweitung der Erwerbstätigkeit? Oder bringt die Reform negative Arbeitsanreize und verstärkt die Gefahr der "Teilzeitfalle"? Dieses Themendossier erschließt Informationen zum Forschungsstand.
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  • Literaturhinweis

    Betriebliche Determinanten von Teilzeitarbeit, Mini- und Midi-Jobs: eine theoretische und empirische Analyse mit niedersächsischen Betriebsdaten (2005)

    Pfeifer, Christian ;

    Zitatform

    Pfeifer, Christian (2005): Betriebliche Determinanten von Teilzeitarbeit, Mini- und Midi-Jobs. Eine theoretische und empirische Analyse mit niedersächsischen Betriebsdaten. (Diskussionspapiere / Universität Hannover, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften 324), Hannover, 27 S.

    Abstract

    "Der Beitrag untersucht die betrieblichen Determinanten von Teilzeitbeschäftigung, Mini- und Midi-Jobs. Aus theoretischer Perspektive könnten alle drei Beschäftigungsformen als Instrument der Anpassungsflexibilität bei Nachfrageschocks genutzt werden. Die empirische Analyse zeigt, dass aber lediglich die Nutzung von Mini- und Midi-Jobs signifikant mit einem Nachfrageschock korreliert ist und diese Beschäftigungsformen weniger als flexible Randbelegschaft denn als Instrument der Arbeitszeitflexibilität genutzt werden. Ein Hemmnis für die Reduzierung der Arbeitsstunden sind quasi-fixe Beschäftigungskosten, so dass Betriebe mit einem höheren Anteil qualifizierter Arbeitskräfte weniger Gebrauch hiervon machen. Insgesamt deuten die Ergebnisse daraufhin, dass vor allem die Arbeitszeitpräferenzen der Beschäftigten die Teilzeitbeschäftigung determinieren und geringfügige Beschäftigung verstärkt in 'interessenvertretungsfreien Zonen' stattfindet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktpolitische Modelle: zusätzliche Arbeitsplätze für die Betreuung von Kindern? (2005)

    Weinkopf, Claudia ;

    Zitatform

    Weinkopf, Claudia (2005): Arbeitsmarktpolitische Modelle: zusätzliche Arbeitsplätze für die Betreuung von Kindern? In: A. Diller, K. Jurczyk & T. Rauschenbach (Hrsg.) (2005): Tagespflege zwischen Markt und Familie : neue Herausforderungen und Perspektiven (DJI-Fachforum Bildung und Erziehung, 02), S. 143-165.

    Abstract

    "Inwieweit die neuen arbeitsmarktpolitischen Instrumente tatsächlich geeignet erscheinen, um zur Ausweitung qualitativ hochwertiger Angebote der Kindertagespflege in Deutschland beizutragen, wird in diesem Beitrag untersucht. In Abschnitt 1 werden einige Grundinformationen zur Kindertagespflege in Deutschland gegeben und eine Typologie von Tagesmüttern skizziert, die als Bezugsrahmen für die Abschätzung der Potenziale der neuen Arbeitsmarktpolitik in der Kindertagespflege verwendet werden kann. In Abschnitt 2 wird für ausgewählte Instrumente analysiert, inwieweit und für welche Personengruppen ein Einsatz im Bereich der Kindertagespflege möglich erscheint und welche Anreize zur Umwandlung von Schwarzarbeit bzw. zur Ausweitung des Angebotes geboten werden. Dabei stehen Minijobs und Gleitzone, die steuerliche Förderung für haushaltsbezogene Dienste, der Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) sowie Kombilöhne (Einstiegsgeld) im Mittelpunkt. In Abschnitt 3 werden die Ergebnisse bilanziert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Minijobs, Midijobs und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in privaten Haushalten (2004)

    Arntz, Melanie ; Spermann, Alexander; Jacobebbinghaus, Peter;

    Zitatform

    Arntz, Melanie, Peter Jacobebbinghaus & Alexander Spermann (2004): Minijobs, Midijobs und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in privaten Haushalten. In: T. Hagen & A. Spermann (2004): Hartz-Gesetze : methodische Ansätze zu einer Evaluierung (ZEW-Wirtschaftsanalysen, 74), S. 171-189.

    Abstract

    Das zentrale beschäftigungspolitische Ziel der Reform der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse durch die Einführung von Mini- und Midijobs, welche zum 01.04.2003 auf der Grundlage des Hartz-II-Gesetzes in Kraft getreten ist, ist die Aktivierung des Niedriglohnsektors. Um die Effizienz der Reformen im Hinblick auf die Beschäftigungsziele zu evaluieren, müssen diese Gesamtbeschäftigungseffekte mit den fiskalischen Kosten in Beziehung gesetzt werden. Dazu gehört die Evaluation der sog. Mitnahmeeffekte, der fiskalischen Wirkungen und der gesamtwirtschaftlichen Finanzierungseffekte. Zur Evaluierung an stehen auch die Auswirkungen der Mini- und Midijob-Verhältnisse auf die Erwerbschancen und Erwerbsbiographien verschiedener Personengruppen sowie die geschlechtsspezifischen Implikationen der Neuregelungen zur geringfügigen Beschäftigung. Letztere sind auch relevant in Bezug auf die sozialversicherungsrechtlichen Absicherungen und die Arbeitsbedingungen in der Gleitzone. Der Beitrag erläutert relevante Evaluationsstudien im nationalen und internationalen Kontext und stellt eine Reihe von Evaluationsmethoden vor (Matching-Ansatz, Makroevaluation mit berechenbaren allgemeinen Gleichgewichtsmodellen, Implementationsanalyse u.a.), überprüft sie im Hinblick auf ihre Umsetzbarkeit und entwickelt einen eigenen Vorschlag für ein Evaluationskonzept, das aus methodischer Sicht im Rahmen der derzeitigen Datenverfügbarkeit mit Sicherheit durchführbar ist. (IAB)

    Beteiligte aus dem IAB

    Arntz, Melanie ;
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  • Literaturhinweis

    Hauptsache Arbeit?: feministische Perspektiven auf den Wandel von Arbeit (2004)

    Baatz, Dagmar; Satilmis, Ayla; Rudolph, Clarissa;

    Zitatform

    Baatz, Dagmar, Clarissa Rudolph & Ayla Satilmis (Hrsg.) (2004): Hauptsache Arbeit? Feministische Perspektiven auf den Wandel von Arbeit. (Arbeit - Demokratie - Geschlecht 1), Münster: Verlag Westfälisches Dampfboot, 281 S.

    Abstract

    Die Autorinnen kritisieren die mit dem Motto 'Hauptsache Arbeit' transportierte Tendenz zur Entgrenzung von Arbeit und Arbeitszeiten, die gleichzeitig die Qualität der Arbeitsplätze und des Arbeitsvermögens ausblendet. Die Beiträge klopfen aus feministischer Sicht ab, wo und wie sich die Reproduktion einer asymmetrischen Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern hält, und entwickeln Optionen auf die Zukunft der Arbeit. Sie gehen von einem Arbeitsbegriff aus, der auch nach der Qualität von Arbeit fragt und diese in den jeweiligen Lebenszusammenhang stellt. Die Beiträge befassen sich im Einzelnen mit (1) dem Zusammenhang von Arbeit und Geschlecht, (2) mit Arbeitsforschung, Arbeitspolitik und Arbeitsbegriff, (3) mit feministischen, gender-orientierten und kritisch-innovativen Ansätzen, (4) mit Transformationsprozessen von Arbeit für Frauen.

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  • Literaturhinweis

    Arbeitszeitflexibilität in Rheinland-Pfalz: Ergebnisse aus dem IAB-Betriebspanel - Rheinland-Pfalz 2003 (2004)

    Dera, Susanne; Schmid, Alfons;

    Zitatform

    Dera, Susanne & Alfons Schmid (2004): Arbeitszeitflexibilität in Rheinland-Pfalz. Ergebnisse aus dem IAB-Betriebspanel - Rheinland-Pfalz 2003. (IAB-Betriebspanel Rheinland-Pfalz 2004,03), Frankfurt, Main, 20 S.

    Abstract

    "Der Report beschäftigt sich mit der Arbeitszeitflexibilität der rheinland-pfälzischen Betriebe. Darunter fallen primär Instrumente der internen Flexibilität wie bspw. Teilzeitbeschäftigung, Überstunden und Kurzarbeit aber auch Mini- und Midi-Jobs. Durch den Einsatz dieser Maßnahmen haben die Betriebe einen 'flexiblen' Zugriff auf die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten und können diese an die betrieblichen Notwendigkeiten anpassen und somit variabel auf Veränderungen reagieren. Im Folgenden wird auf verschiedene Instrumente der Arbeitszeitflexibilität eingegangen und näher betrachtet, welche davon in rheinland-pfälzischen Betrieben am häufigsten eingesetzt werden. Zudem wird untersucht, ob Betriebe, die ausgeprägten Schwankungen in der Geschäftstätigkeit unterliegen, häufiger von diesen Instrumenten Gebrauch machen als solche, bei denen derartige Schwankungen nicht vorkommen. Außerdem wird untersucht, ob Tarifbindung bei der Häufigkeit der Nutzung derartiger Instrumente zur Flexibilisierung der Arbeitszeit eine Rolle spielt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mainz and more? Lohnkostenzuschüsse, Kombilöhne, Mini- und Midijobs und weitere Entlastungen niedriger Einkommen (2004)

    Eichhorst, Werner;

    Zitatform

    Eichhorst, Werner (2004): Mainz and more? Lohnkostenzuschüsse, Kombilöhne, Mini- und Midijobs und weitere Entlastungen niedriger Einkommen. In: J. Lange (Hrsg.) (2004): Ende der Verschiebebahnhöfe : die Umsetzung der Arbeitsmarktreform (Loccumer Protokolle, 2003,61), S. 179-194.

    Abstract

    Der Beitrag zur Tagung der Evangelischen Akademie Loccum im Oktober 2003 analysiert die Determinanten für das niedrige Beschäftigungsniveau gering qualifizierter Erwerbstätiger und diskutiert arbeitsmarktpolitische Reformen zur Behebung dieses Defizits. Die bisherigen Ansätze zur Beschäftigung niedrig Qualifizierter vor allem im Niedriglohnsektor - das Kombilohn-Modell, das Mainzer Modell, das Mini-Job-Modell, die Reform des Arbeitslosengeldes II - haben zu keiner nachhaltigen Besserung beigetragen. Weitergehende Reformvorschläge erfordern eine grundlegene Umgestaltung des Steuer- und Transfersystems sowie der tariflichen Lohnstrukturen. Der Autor schlägt zwei Varianten vor: die Senkung des Reservationslohns der Sozialhilfe mit großzügigeren Hinzuverdienstmöglichkeiten und die Aktivierung über einen zweiten Arbeitsmarkt sowie "die gezielte Entlastung von gering entlohnter Arbeit auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite durch die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge im Wege einer Progressionszone oder eines Freibetrags." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Evaluierung des arbeitsmarktpolitischen Sonderprogramms CAST: Endbericht (2004)

    Kaltenborn, Bruno; Weinkopf, Claudia ; Wiedemann, Eberhard; Rudolph, Helmut; Krug, Gerhard ;

    Zitatform

    Kaltenborn, Bruno, Gerhard Krug, Helmut Rudolph, Claudia Weinkopf & Eberhard Wiedemann (2004): Evaluierung des arbeitsmarktpolitischen Sonderprogramms CAST. Endbericht. Berlin, 78 S.

    Abstract

    "Nach einer intensiven öffentlichen Debatte um die Förderung des Niedriglohnsektors im Jahr 1999 hat die Bundesregierung das Sonderprogramm 'CAST' (Chancen und Anreize zur Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Tätigkeiten) aufgelegt. Im Rahmen von CAST wurden ab Mitte 2000 zwei Förderkonzepte erprobt. Mit dem Modell der Saar- Gemeinschaftsinitiative des Saarlandes (SGI-Modell) konnten zusätzliche Neueinstellungen von Langzeitarbeitslosen und gering qualifizierten Arbeitslosen insbesondere durch degressive Lohnkostenzuschüsse an Betriebe gefördert werden. Demgegenüber erhielten nach dem so genannten Mainzer Modell Arbeitnehmer/innen, die eine neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnahmen, bedürftigkeitsgeprüfte, ebenfalls degressive Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen und ggf. einen Kindergeldzuschlag. Während zunächst beide Förderkonzepte in jeweils einer Arbeitsmarktregion West- und Ostdeutschlands erprobt wurden, wurde das SGI-Modell mit der bundesweiten Ausdehnung des Mainzer Modells ab März 2002 zehn Monate früher als ursprünglich geplant eingestellt. Die Laufzeit des Mainzer Modells hingegen wurde mit der bundesweiten Ausdehnung zunächst um ein Jahr bis Ende 2003 verlängert, dann allerdings ebenfalls vorzeitig Ende März 2003 anlässlich der Einführung der so genannten 'Midi-Jobs' (Gleitzone) beendet. Die Intention des Mainzer Modells, den Ausstieg aus der Abhängigkeit von Sozialhilfe zu erleichtern, wurde durch die Midi-Job-Regelung sozialversicherungsrechtlich fortentwickelt. Bei der Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe im SGB II werden ab 2005 mit dem Einstiegsgeld (§ 29 SGB II) und der großzügigeren Freistellung von Erwerbseinkommen (§ 30 SGB II) gegenüber dem Mainzer Modell modifizierte Elemente zur Förderung niedriger Erwerbseinkommen eingeführt. Ebenfalls knüpft der Kinderzuschlag nach § 6a BKKG an die Zuschläge des Mainzer Modells an.
    Dieser Abschlussbericht umfasst die Evaluierungsergebnisse zu beiden Fördermodellen. In Kapitel 2 steht das Mainzer Modell im Mittelpunkt, in Kapitel 3 das SGI-Modell. In Kapitel 4 wird ein Fazit gezogen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Krug, Gerhard ;
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  • Literaturhinweis

    Förderstrukturen im Mainzer Modell (2004)

    Krug, Gerhard ; Hollederer, Alfons ; Rudolph, Helmut;

    Zitatform

    Krug, Gerhard, Helmut Rudolph & Alfons Hollederer (2004): Förderstrukturen im Mainzer Modell. In: T. Gewiese, J. Hartmann, G. Krug & H. Rudolph (2004): Das Mainzer Modell aus Sicht der Arbeitnehmer und Betriebe : Befunde aus der Begleitforschung, S. 17-48.

    Abstract

    "Zur Beurteilung der Wirksamkeit eines arbeitsmarktpolitischen Programms ist die Kenntnis der erreichten Zielgruppen und der Förderstrukturen unabdingbar. Dem wird in dem Beitrag zuerst nachgegangen. Danach werden Befristung, Dauer und Beendigung der Förderungen sowie Mehrfachförderungen untersucht. Für die Bewertung der Anreizwirkungen nach dem Mainzer Modell werden sowohl die individuellen Löhne und das förderrechtliche Gesamteinkommen der Beschäftigten als auch die Förderbeträge in ihren Komponenten (Sozialversicherungszuschuss, Kindergeldzuschlag) einer Analyse unterzogen. Abschließend erfolgt eine Betrachtung zu den Überschneidungsbereichen des Mainzer Modells mit den Midi-Jobs." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Krug, Gerhard ;
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  • Literaturhinweis

    IAB-Betriebspanel Bremen 2003: Beschäftigungsformen, Personalfluktuation und Personalsuche (2004)

    Landsberg, Helma; Wehling, Walter;

    Zitatform

    Landsberg, Helma & Walter Wehling (2004): IAB-Betriebspanel Bremen 2003. Beschäftigungsformen, Personalfluktuation und Personalsuche. (IAB-Betriebspanel Bremen / Freie Hansestadt Bremen, Senatorin für Wirtschaft ...), Bremen, 49 S.

    Abstract

    "lm Zuge der Flexibilisierung gewinnen neue Formen der Erwerbstätigkeit, die zum Teil erst durch Veränderung gesetzlicher Rahmenbedingungen ermöglicht wurden, wie Teilzeit, geringfügige Beschäftigung, befristete Arbeitsverhältnisse und Leiharbeit an Bedeutung. Aber nicht nur die Formen der abhängigen Beschäftigung, sondern auch die Möglichkeiten der Selbständigkeit wandeln sich, so z.B. durch Verbreitung von Franchising und Einführung der Ich-AG.
    Einleitend wird auf Basis der Daten der amtlichen Statistik ein Überblick über die Erwerbstätigenstruktur gegeben und um Informationen zu befristeten Einstellungen aus dem IAB-Betriebspanel ergänzt.
    Entsprechend dem Schwerpunkt des IAB-Betriebspanel-Fragebogens 2003 wird in der Auswertung ein besonderes Augenmerk auf den Einsatz von Leiharbeitern gelegt. Leiharbeit stellt für Betriebe eine besonders flexible Form der Personalwirtschaft dar. Personal wird nicht mehr selbst vorgehalten, sondern bei Bedarf entliehen. Für die größere Flexibilität werden vom Entleiher Abstriche hinsichtlich Betriebskenntnissen und -treue in Kauf genommen.
    Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Höhe der Lohnnebenkosten sowie die Förderung geringfügiger Beschäftigung und die Vermeidung von Schwarzarbeit wurden die Soziallasten für Mini- und Midi-Jobs neu geregelt. Seit April 2003 gelten für die sogenannten Midi-Jobs (Verdienst zwischen 400 und 800 EURO) niedrigere Steuersätze, um den Übergang von geringfügiger in Vollzeitbeschäftigung zu erleichtern. Das Ausmaß der Beschäftigung von Arbeitnehmern in diesem unteren Einkommensbereich wurde mit der IAB-Betriebspanel-Befragung 2003 erfasst.
    Flexible Arbeitsgestaltung ermöglicht es, auf Schwankungen in der Produktion bzw. Geschäftstätigkeit einzugehen. Anhand einer Sonderfrage wird untersucht, welche Maßnahmen vorrangig eingesetzt werden, um Produktionsschwankungen auszugleichen.
    Die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes zeigt sich nicht nur in der Ausgestaltung der Arbeitsverträge, sondern auch in der Personalfluktuation. Nach dem Aufzeigen der Dynamik der Bewegungen auf dem Arbeitsmarkt werden die Gründe für Personalabgänge analysiert. Auch die Möglichkeiten der Personalrekrutierung haben sich verändert. Die Diskussion um die Arbeitsvermittlungsleistungen der Arbeitsämter hat zur Einrichtung von privaten Arbeitsvermittlungen und von Personal-Service-Agenturen geführt. Im abschließenden Kapitel wird mittels einer Sonderfrage des Panels 2003 betrachtet, welche Möglichkeiten der Personalsuche Unternehmen bevorzugen und speziell welche Bedeutung den Vermittlungsleistungen der Arbeitsämter aus Sicht der Betriebe zu kommt. Erkenntnisse über die Verhaltensweise der Betriebe bei der Personalsuche geben für die Wiedereingliederung von Arbeitslosen wichtige Hinweise." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Flexibilität des Arbeitsmarktes und Weiterbildung in den Betrieben: Auswertung des IAB-Betriebspanels Bremen 2003 (2004)

    Landsberg, Helma; Wehling, Walter;

    Zitatform

    Landsberg, Helma & Walter Wehling (2004): Flexibilität des Arbeitsmarktes und Weiterbildung in den Betrieben. Auswertung des IAB-Betriebspanels Bremen 2003. In: BAW-Monatsberichte H. 6, S. 1-12.

    Abstract

    "Der Schwerpunktsetzung des Fragebogens folgend wurde die Auswertung des IAB-Betriebspanels 2003 auf die Themen 'Weiterbildung' sowie 'Beschäftigungsformen, Personalfluktuation und -suche' konzentriert und in separaten (Teil-) Berichten präsentiert, deren wichtigste Ergebnisse in diesem Monatsbericht zusammenfassend dargestellt werden.
    Ansätze zur Flexibilisierung des Arbeitsmarktes:
    -Erwerbstätigenanteil der sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten unter 60 %;
    -4 von 10 Neueinstellungen befristet; aber ca. 60 % später in Dauerbeschäftigung übernommen;
    -geringfügige Beschäftigung und Midi-Jobs (401bis 800 EURO) auf kleinere Betriebe konzentriert;
    -jeder 4. Midi-Job in Vollzeitbeschäftigung;
    -Leiharbeit in Großstädten und größeren Betrieben häufiger, aber vor allem kurzfristig und auf geringere Qualifikationen beschränkt; -Ausgleich von Produktionsschwankungen vorwiegend durch Urlaub und Überstunden;
    -Personalsuche von Zeitungsanzeigen und Mund-zu-Mund-Propaganda dominiert.
    Potenziale der betrieblichen Weiterbildung:
    -Anteile weiterbildender Betriebe und weitergebildeter Arbeitskräfte deutlich gestiegen, aber
    -höhere Priorität im europäischen Ausland;
    -jeder 10. Betrieb bildet grundsätzlich nicht weiter;
    -jeder 4. Betrieb sieht kein Qualifizierungsbedarf;
    betriebliche Weiterbildung bei Kurzarbeit und für gekündigte Beschäftigte wenig genutzt;
    -gering Qualifizierte und Ältere in betrieblicher Weiterbildung unterrepräsentiert;
    -betriebliche Weiterbildung im EDV-Bereich in Bremen auch dank t.i.m.e. intensiviert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Ende der Verschiebebahnhöfe: die Umsetzung der Arbeitsmarktreform (2004)

    Lange, Joachim;

    Zitatform

    Lange, Joachim (Hrsg.) (2004): Ende der Verschiebebahnhöfe. Die Umsetzung der Arbeitsmarktreform. (Loccumer Protokolle 2003,61), Loccum, 256 S.

    Abstract

    Der Sammelband dokumentiert die Beiträge zur Tagung der Evangelischen Akademie Loccum im Oktober 2003. Die Teilnehmer diskutierten die Umsetzung der Arbeitsmarktreformen in der - vorwiegend kommunalen - Praxis. Themen waren das Arbeitslosengeld II, PSA und Zeitarbeit, öffentlich geförderte Beschäftigung, Lohnkostenzuschüsse, Kombilöhne, Mini- und Midijobs. Außerdem wurden kommunale Modelle vorgestellt. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen werden zusammengefasst. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Flexibilisierung des Arbeitseinsatzes stärkt Anpassung der Industriebetriebe an Geschäftsschwankungen: ein empirischer Ost-West-Vergleich anhand des IAB-Betriebspanels (2004)

    Loose, Brigitte; Ludwig, Udo;

    Zitatform

    Loose, Brigitte & Udo Ludwig (2004): Flexibilisierung des Arbeitseinsatzes stärkt Anpassung der Industriebetriebe an Geschäftsschwankungen. Ein empirischer Ost-West-Vergleich anhand des IAB-Betriebspanels. In: Wirtschaft im Wandel, Jg. 10, H. 12, S. 325-331.

    Abstract

    "An regionale und überregionale Nachfrageschwankungen passen sich die Industriebetriebe mit neuen und alten Handlungsweisen an. Während die produktionstechnischen Voraussetzungen für die betriebliche Flexibilität im ostdeutschen Verarbeitenden Gewerbe etwas schwächer ausgeprägt sind, unterscheidet sich der Anteil 'standardisierter' und flexibler Beschäftigungsverhältnissen zwischen den Industriebetrieben in Ost und West kaum. Größere Unterschiede können hier eher zwischen verschiedenen Betriebsgrößen und Ertragstypen ausgemacht werden. So heben sich insbesondere kleinere Betriebe mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil flexibler Erwerbsformen ab. Das betrifft in Ost wie West vor allem Mini- und Midi- Jobs. Betriebe mit sehr guter Ertragslage nutzen besonders intensiv Überstunden, Teilzeitanstellungen und befristete Beschäftigungsverhältnisse. Betriebe mit unzureichender Ertragslage greifen dagegen eher auf kurzfristig aktivierbare Instrumente flexibler Arbeitsangebote wie Kurzarbeit und Mini-Jobs zurück. Die geringere tarifliche Orientierung bei Arbeitszeit und Löhnen sowie der über das ganze Jahr ausdehnbare, überwiegend unentgeltliche Abbau von Überstunden erweisen sich als Wettbewerbsvorteile für die ostdeutsche Industrie." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation von Mini- und Midijobs sowie Arbeitslosengeld II: methodische Grundprobleme und Lösungsansätze (2004)

    Michaelis, Jochen ; Spermann, Alexander;

    Zitatform

    Michaelis, Jochen & Alexander Spermann (2004): Evaluation von Mini- und Midijobs sowie Arbeitslosengeld II. Methodische Grundprobleme und Lösungsansätze. (Universität Kassel, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften. Volkswirtschaftliche Diskussionsbeiträge 61/04), Kassel, 22 S.

    Abstract

    "Die Hartz-Gesetze I-IV zielen insbesondere auf die Verkürzung der Dauer der Arbeitslosigkeit durch vermehrte Abgänge aus Arbeitslosigkeit ab. Bereits wenige Monate nach Einführung der Hartz-Instrumente wurde über Erfolge und Misserfolge in der Politik und Öffentlichkeit berichtet - in der Regel auf der Basis absoluter und relativer Zahlen. In diesem Beitrag werden exemplarisch am Beispiel der Mini- und Midijobs sowie des Arbeitslosengeldes II die Probleme der Evaluation und Lösungsansätze auf der Mikro- und Makroebene verdeutlicht. Es zeigt sich, dass eine Erfolgsbeurteilung immer den Bezug zu einer Kontrollgruppe benötigt - ansonsten ist keine Aussage zum Erfolg einer Maßnahme möglich. Da diese dem internationalen Standard entsprechende Evaluationskultur in Deutschland unterentwickelt ist, wird eine Gesetzesinitiative formuliert, die u.a. einen jährlichen Evaluationsbericht an das Parlament beinhaltet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation von Mini- und Midijobs sowie Arbeitslosengeld II: methodische Grundprobleme und Lösungsansätze (2004)

    Michaelis, Jochen ; Spermann, Alexander;

    Zitatform

    Michaelis, Jochen & Alexander Spermann (2004): Evaluation von Mini- und Midijobs sowie Arbeitslosengeld II. Methodische Grundprobleme und Lösungsansätze. In: Zeitschrift für Evaluation H. 2, S. 223-240.

    Abstract

    "Die Hartz-Gesetze I-IV zielen insbesondere auf die Verkürzung der Dauer der Arbeitslosigkeit durch vermehrte Abgänge aus Arbeitslosigkeit ab. Bereits wenige Monate nach Einführung der Hartz-Instrumente wurde über Erfolge und Misserfolge in der Politik und Öffentlichkeit berichtet - in der Regel auf der Basis absoluter und relativer Zahlen. In diesem Beitrag werden exemplarisch am Beispiel der Mini- und Midijobs sowie des Arbeitslosengeldes II die Probleme der Evaluation und Lösungsansätze auf der Mikro- und Makroebene verdeutlicht. Es zeigt sich, dass eine Erfolgsbeurteilung immer den Bezug zu einer Kontrollgruppe benötigt - ansonsten ist keine Aussage zum Erfolg einer Maßnahme möglich. Da diese dem internationalen Standard entsprechende Evaluationskultur in Deutschland unterentwickelt ist, wird eine Gesetzesinitiative formuliert, die u.a. einen jährlichen Evaluationsbericht an das Parlament beinhaltet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Betriebspanel Report Hessen: besondere Beschäftigungsformen in Hessen 2003. Ergebnisse aus dem IAB-Betriebspanel - Hessen 2003 (2004)

    Schmid, Alfons; Baden, Christian;

    Zitatform

    Schmid, Alfons & Christian Baden (2004): Betriebspanel Report Hessen. Besondere Beschäftigungsformen in Hessen 2003. Ergebnisse aus dem IAB-Betriebspanel - Hessen 2003. In: ABF aktuell.

    Abstract

    "Der Bericht ist der vierte Report im Rahmen der IAB-Betriebspanel-Befragung 2003 und befasst sich mit 'besonderen Beschäftigungsformen'. Die Ausführungen basieren auf der Befragung von 1.024 Betrieben in Hessen vom Sommer 2003. Diese Stichprobe ist repräsentativ; die Ergebnisse wurden auf alle Betriebe in Hessen hochgerechnet. Der Begriff 'besondere Beschäftigung' definiert sich dabei durch die Abgrenzung zum 'Normalarbeitsverhältnis': Es werden somit alle Beschäftigungsformen hierunter subsumiert, die nicht dem unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitsverhältnis entsprechen: Teilzeitbeschäftigung, Mini- oder Midijobs, Leiharbeit, freie Mitarbeiter, befristete Beschäftigung. Die Ergebnisse zeigen, dass sowohl die Zahl der Mini-Jobs als auch der Midi-Jobs und Leiharbeitsverhältnisse leicht gestiegen sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Mini- und Midijobs - Ausmaß, Struktur und Dynamik: empirische Ergebnisse mit dem IAB-Betriebspanel Baden-Württemberg (2004)

    Strotmann, Harald ; Vogel, Alexander;

    Zitatform

    Strotmann, Harald & Alexander Vogel (2004): Mini- und Midijobs - Ausmaß, Struktur und Dynamik. Empirische Ergebnisse mit dem IAB-Betriebspanel Baden-Württemberg. (IAW-Kurzbericht 2004,06), Tübingen, 23 S.

    Abstract

    Ziel der am 1. April 2003 beschlossenen Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung ist eine Ausweitung derartiger Beschäftigungsverhältnisse. Einerseits verspricht sich die Politik erhebliche Beschäftigungswirkungen durch die Änderung, andererseits soll es durch die Reform gelingen, Schwarzarbeit insgesamt und gerade im Bereich haushaltsnaher Dienstleistungen einzudämmen. Wesentliche Merkmale der Neuregelung im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (Minijobs) sind die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze auf 400 Euro sowie die Aufhebung der Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 15 Stunden. Neu eingeführt wurde eine Gleitzone zwischen Einkommen von 400,01 Euro und 800 Euro, in welcher der arbeitnehmerseitige Beitragssatz von 4 Prozent sukzessive ansteigt und bei 800 Euro den Wert von knapp 21 Prozent erreicht (Midijobs). Der Beitrag verfolgt das Ziel, über die Verbreitung von Beschäftigung im unteren Lohnsegment in Baden-Württemberg zu informieren. Die empirische Analyse stützt sich dabei auf das IAB-Betriebspanel Baden-Württemberg. Die Ergebnisse belegen, dass in baden-württembergischen Betrieben mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zum 30. Juni 2003 insgesamt rund 538.000 Personen in Minijobs und weitere 138.000 Personen in Midijobs beschäftigt waren. Dies entspricht einem Beschäftigungsanteil von 11% bzw. 3%. Knapp ein Fünftel der Midijobs sind dabei Vollzeitstellen, vier Fünftel der Jobs in der Gleitzone sind jedoch als Teilzeitarbeitsplätze vergeben. Überdurchschnittlich verbreitet sind Mini- und Midijobs in Kleinbetrieben, in den Branchen des Dienstleistungssektors und im Handel, unterdurchschnittlich dagegen im Verarbeitenden Gewerbe. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarkt in Sachsen, Betriebspanel 2003: Ergebnisse der achten Welle (2004)

    Abstract

    "Das Betriebspanel wurde als mündliche Arbeitgeberbefragung auf Leitungsebene im Jahr 2003 in Sachsen zum achten Mal durchgeführt. Insgesamt wirkten ca. 16 Tsd. Betriebe aller Branchen und Größen mit. Das Ziel dieses Panels ist es, aktuelle repräsentative Daten über die Beschäftigungsentwicklung und deren Bestimmungsgrößen in Sachsen zu erhalten. In der Auswertung sind - ausgehend von der Frage nach stärkeren Schwankungen der Produktion bzw. der Geschäftstätigkeit - die verschiedensten Instrumente zur Bewältigung dieser Schwankungen gebündelt worden. Unter dem Stichwort 'Betriebliche Flexibilisierung' wurden Fragenkomplexe zur Leiharbeit, zur Teilzeitbeschäftigung, befristeten Arbeitsverhältnissen, geringfügiger Beschäftigung (400 Euro-Kräften), Midi- Jobs, Kurzarbeit und Überstunden schwerpunktmäßig gebündelt und ausgewertet." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Betriebspanel Berlin: Ergebnisse der achten Welle 2003 (2004)

    Abstract

    Das IAB-Betriebspanel Berlin gibt einen Überblick über: 1. Entwicklung und Struktur der Betriebe und Beschäftigung, 2. Personalpolitik, 3. Betriebliche Flexibilität, 4. Auszubildende,5. Weiterbildung, 6. Öffentliche Förderung sowie 8. Wirtschaftliche Lage der Betriebe. Im Mittelpunkt der achten Welle des Betriebspanels 2003 standen unter dem Stichwort 'Betriebliche Flexibilisierung' die Themenkomplexe Leiharbeit, Teilzeitbeschäftigung, befristete Arbeitsverhältnisse, geringfügige Beschäftigung, Midi-Jobs, Kurzarbeit und Überstunden. Die Anzahl der in Berlin bestehenden Betriebe ist zwischen 1999 und 2002 im Unterschied zum negativen ostdeutschen Trend relativ konstant geblieben. Demgegenüber haben sich die Beschäftigtenzahlen leicht verringert. Zwischen Mitte 2002 und Mitte 2003 war ein Beschäftigungsrückgang von zwei Prozent zu verzeichnen. Fast jedes dritte Arbeitsverhältnis zählt zu den flexiblen, nicht standardisierten Beschäftigungsverhältnissen. Die Ausbildungsquote der Berliner Betriebe liegt bei 24 Prozent. 36 Prozent aller Betrieb förderten im ersten Halbjahr 2003 Maßnahmen der betrieblichen Weiterbildung. Öffentliche Förderung erfolgte in den Bereichen Investitionen und Sachmittel und berufliche Ausbildung. Der Bruttolohndurchschnitt in Berlin lag 2003 gegenüber Westdeutschland bei 97 Prozent und gegenüber Ostdeutschland bei 124 Prozent. Die Tarifbindung ist in Berlin deutlich niedriger als in Westdeutschland. Das Produktivitätsniveau der Berliner Betriebe liegt etwa 20 Prozent unter dem westdeutschen und 30 Prozent über dem ostdeutschen Niveau. Im Vergleich zwischen Berlin und den Stadtstaaten Bremen und Hamburg ergibt sich eine vergleichsweise hohe Identität von Berlin-West mit Hamburg und Bremen, wohingegen Berlin-Ost im Bereich der ostdeutschen Werte liegt. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Entwicklung von Betrieben und Beschäftigung in Brandenburg: Ergebnisse der achten Welle des Betriebspanels Brandenburg (2004)

    Zitatform

    (2004): Entwicklung von Betrieben und Beschäftigung in Brandenburg. Ergebnisse der achten Welle des Betriebspanels Brandenburg. (Brandenburg, Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen. Reihe Forschungsberichte 23), Berlin, 130 S.

    Abstract

    Vorgestellt werden Ergebnisse der achten Welle des IAB-Betriebspanels Brandenburg zur Entwicklung von Betrieben und Beschäftigung aus dem Jahre 2003. Abgefragt wurden Daten zu: 1. Entwicklung und Struktur der Betriebe und Beschäftigten, 2. Personalpolitik, 3. Betriebliche Flexibilität, 4. Auszubildende, 5.. Weiterbildung, 6. Öffentliche Förderung sowie 7. Wirtschaftliche Lage der Betriebe. Die Anzahl der bestehenden Betriebe in Brandenburg ist weiter auf achtundsechzigtausend gesunken; gleichzeitig hat sich die Beschäftigtenzahl von Mitte 2002 bis Mitte 2003 nicht wesentlich verändert. Hervorzuheben sind der deutliche Beschäftigtenrückgang im Baugewerbe sowie eine Zunahme der Beschäftigtenzahl bei den unternehmensnahen Dienstleistungen. Schwerpunktthemen der achten Welle waren unter dem Stichwort 'Betriebliche Flexibilisierung' Leiharbeit, Teilzeitbeschäftigung, Mini- und Midi-Jobs, Kurzarbeit und Überstunden. Jedes dritte Arbeitsverhältnis zählt zu den flexiblen, nicht standardisierten Beschäftigungsverhältnisse. So kam es in Brandenburg zu einem deutlichen Anstieg der Minijobs auf 53.000 im Jahr 2003, 7.000 mehr als im Vorjahr. Dadurch wird der Brandenburger Arbeitsmarkt nur gering entlastet, da a) bisherige Vollzeitarbeitsplätze in Minijobs umgewandelt und b) viele Minijobs als Nebentätigkeit sowie von Rentnern und Studenten ausgeübt werden. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Mini- und Midijobs in Deutschland: Sonderbericht Dezember 2004 (2004)

    Abstract

    "Für Ende Dezember 2003 liegen erstmals Auswertungen zu den Midijobs vor. Zu diesem Stichtag gab es 26,75 Mio sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Darunter waren 669.000 Arbeitnehmer oder 2,5 Prozent, die die Midijob-Regelung in Anspruch genommen haben, davon 155.000 während der gesamten Beschäftigungszeit und 514.000 wenigstens zeitweise (so genannte Mischfälle). Zusätzlich zu ihrer sozialversicherungspflichtigen Haupttätigkeit übten 1,44 Mio Beschäftigte oder 5,4 Prozent einen Minijob als Nebentätigkeit aus. Darüber hinaus waren Ende Dezember 4,54 Mio Personen ausschließlich geringfügig entlohnt beschäftigt. Minijobs finden sich im Westen relativ häufiger als im Osten, während die Inanspruchnahme der Midijob-Regelung gleich groß war. Mini- und Midijobs werden vor allem von Frauen genutzt, besonders ausgeprägt die Midijobs. Während die Altersstruktur bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigen, den Midi- und den Nebenjobbern recht ähnlich ist, sind bei den ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten Jüngere und Ältere überdurchschnittlich vertreten. Jeder achte ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte bezieht gleichzeitig Lohnersatzleistungen nach dem SGB III. Jeder zehnte ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte hat im Verlauf eines Jahres ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufgenommen. Die Domäne der Miniund Midijobs sind die Dienstleistungsbranchen. Stark vertreten sind sie in privaten Haushalten, im Reinigungsgewerbe und in der Gastronomie. Zudem konzentrieren sich Minijobs in Klein- und Mittelbetrieben. Die Entwicklung bei den Minijobs war seit Einführung der neuen Regelungen im April 2003 sehr dynamisch. Differenzierte Auswertungen liegen bis zum März und Trendschätzungen bis zum Juni 2004 vor. Danach hat die Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten von März 2003 bis März 2004 um 523.100 oder 12,6 Prozent auf 4.658.900 zugenommen. Bis Juni 2004 gab es einen weiteren Zuwachs auf 4,84 Mio. Daten zu den geringfügig entlohnten Nebenjobbern liegen erst ab Juni 2003 vor, da diese Beschäftigungsform vor der gesetzlichen Neuregelung statistisch nicht erfasst werden konnte; nach einer Schätzung dürften es vor der Gesetzesänderung ca. 700.000 gewesen sein. Ihre Zahl nahm von Quartal zu Quartal erheblich zu; bis März 2004 erhöhte sie sich um ca. 850.000 oder 121 Prozent auf 1.551.700 Beschäftigte. Die Trendschätzung ergibt für Juni ein weiteres Plus auf 1,69 Mio. Insgesamt waren Ende März 6.210.600 Personen in einem Minijob beschäftigt. Im Vergleich mit dem Stand vor der Reform waren das ca. 1,37 Mio oder ca. 28 Prozent mehr. Bis Juni 2004 nahm die Zahl der Minijobs noch auf 6,53 Mio zu. Während Minijobs erheblich zugenommen haben, nahm die Zahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter deutlich ab. Ob und inwieweit sozialversicherungspflichtig Beschäftigte durch Minijobs verdrängt wurden, bleibt weiterer Forschung überlassen. Statistische Auswertungen zeigen, dass die Ausweitung ausschließlich geringfügig entlohnter Beschäftigung zum größeren Teil auf Betriebe mit Zuwächsen bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung entfällt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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