Midijob – Brücke oder Teilzeitfalle?
Midijobs sind Beschäftigungsverhältnisse, deren monatliches Arbeitsentgelt oberhalb des Minijobs angesiedelt (2024: mehr als 538 Euro) ist und höchstens 2.000 Euro (bis Ende 2022: 1.600 Euro) monatlich beträgt. Im Gegensatz zum versicherungsfreien Minijob, handelt es sich beim Midijob um ein steuer- und sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Der Anstieg der Midijob-Verhältnisse nach der Reform 2019 wird seitdem kontrovers diskutiert.
Welche Konsequenzen haben Midijobs für den Arbeitsmarkt? Entstehen positive Anreize zur Aufnahme oder Ausweitung der Erwerbstätigkeit? Oder bringt die Reform negative Arbeitsanreize und verstärkt die Gefahr der "Teilzeitfalle"? Dieses Themendossier erschließt Informationen zum Forschungsstand.
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Literaturhinweis
Neue Beschäftigungsformen: Brücken aus der Arbeitslosigkeit? (2006)
Rudolph, Helmut;Zitatform
Rudolph, Helmut (2006): Neue Beschäftigungsformen: Brücken aus der Arbeitslosigkeit? In: B. Badura, H. Schellschmidt & C. Vetter (Hrsg.) (2006): Fehlzeiten-Report 2005 : Arbeitsplatzunsicherheit und Gesundheit. Zahlen, Daten, Analysen aus allen Branchen der Wirtschaft, S. 35-56.
Abstract
"Hohe Arbeitslosigkeit und sinkende sozialversicherungspflichtige Beschäftigung fordern die Arbeitsmarktpolitik heraus, neue Brücken zu Einkommen und sozialer Sicherheit zu bauen. Durch Änderungen der Rahmenbedingungen bei der Sozialversicherung und im Arbeitsrecht versucht der Gesetzgeber Beschäftigungsformen wie Mini- und Midi Jobs, befristete Arbeitsverträge und Zeitarbeit zu fördern, um Betriebe zur Ausweitung ihrer Arbeitsplätze und zur Einstellung von Arbeitslosen zu veranlassen. Trotz Expansion der 'neuen' Beschäftigungsformen ist ihre Wirkung als Brücke für Arbeitslose in sozialversicherte Beschäftigung eingeschränkt, weil ihr betrieblicher Einsatz auf spezifische Aufgaben oder bestimmte Arbeitnehmergruppen beschränkt ist. Auch mit Substitutionseffekten muss gerechnet werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Ambivalenzen und Umdeutungen: feministische Perspektiven auf die aktuelle Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik (2006)
Rudolph, Clarissa;Zitatform
Rudolph, Clarissa (2006): Ambivalenzen und Umdeutungen. Feministische Perspektiven auf die aktuelle Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. In: U. Degener & B. Rosenzweig (Hrsg.) (2006): Die Neuverhandlung sozialer Gerechtigkeit : feministische Analysen und Perspektiven (Politik und Geschlecht, 18), S. 239-258.
Abstract
Der Beitrag fragt nach den Leitbildern, Zielvorstellungen und politischen Entwürfen hinter der aktuellen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Hierzu werden zunächst einige ausgewählte Entwicklungen auf diesem Politikfeld skizziert; anschließend werden anhand des konkreten Beispiels der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zur Grundsicherung von Arbeitslosen die zugrunde liegenden Leitbilder herausgearbeitet. Im Mittelpunkt stehen die Auswirkungen der Hartz-Reformen aus der Perspektive sozialer Gerechtigkeit und Geschlechterdemokratie. Die Autorin setzt sich kritisch mit dem Leitbild des 'aktivierenden Staates' und seiner Doppelfunktion 'Fordern' und 'Fördern' auseinander und kommt zu dem Ergebnis, dass die Reglungen zum Arbeitslosengeld II mit der Unterhaltspflicht in Bedarfsgemeinschaften Abhängigkeiten in Partnerschaften und Familien mit sich bringen, die eine Wiedereingliederung eher erschweren als vereinfachen: von zuvor erwerbslosen Partnerinnen wird am meisten 'gefordert', während die 'Förderung' dieser Gruppe, in der Frauen deutlich überrepräsentiert sind, zu kurz kommt und teilweise gar nicht stattfindet. Auch die Flexibilisierung von Arbeitsverhältnissen in Form von Mini- oder Midijobs sowie Ich-AGs zementiert nach dem Urteil der Autorin die für Deutschland typische Form des Zweiverdienermodells, in der die Frauen als 'Zuverdienerinnen' die Hauptverantwortung für Haushalt und Familie behalten und vom Einkommen wie von der sozialen Sicherung des Ehemanns abhängig bleiben. Abschließend werden einige Forschungsfragen entworfen, die aus feministischer Sicht weiter zu verfolgen wären. Dazu gehören u.a. eine Umverteilung von Erwerbs-, Haus-, und Familienarbeit zwischen den Geschlechtern und eine Demokratisierung von Arbeitsgestaltung und -organisation. (IAB)
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Literaturhinweis
Basic income reform in Germany: better gradualism than cold turkey (2006)
Spermann, Alexander;Zitatform
Spermann, Alexander (2006): Basic income reform in Germany. Better gradualism than cold turkey. (ZEW discussion paper 2006-064), Mannheim, 34 S.
Abstract
Der Beitrag plädiert für eine vorsichtige und schrittweise (gradualistische) Reform existierender Modelle der Grundsicherung, wie Arbeitslosengeld II und Einstiegsgeld, hin zu einem bedarfsorientiertem Kombilohnmodell. Empfängern von Arbeitslosengeld II sollten stärkere finanzielle Anreize geboten werden, mindestens 15 Stunden in der Woche zu arbeiten, damit sie ihren Arbeitslosenstatus aufgeben. Hierbei sollte die Bezugsdauer der Leistungen begrenzt sein und Einkommen aus Mini-, Midi- und Teilzeitarbeitsverhältnissen sollten bis zu einer relativen Armutsgrenze nicht angerechnet werden. Aufgrund unklarer Beschäftigungseffekte und steuerlicher Risiken wird von zusätzlichen finanziellen Anreizen durch eine abrupte Senkung des Leistungsniveaus abgeraten. (IAB)
Ähnliche Treffer
auch erschienen als: IZA discussion paper , 2398 -
Literaturhinweis
Basic income reform in Germany: better gradualism than cold turkey (2006)
Spermann, Alexander;Zitatform
Spermann, Alexander (2006): Basic income reform in Germany. Better gradualism than cold turkey. (IZA discussion paper 2398), Bonn, 46 S.
Abstract
Der Beitrag plädiert für eine vorsichtige und schrittweise (gradualistische) Reform existierender Modelle der Grundsicherung, wie Arbeitslosengeld II und Einstiegsgeld, hin zu einem bedarfsorientiertem Kombilohnmodell. Empfängern von Arbeitslosengeld II sollten stärkere finanzielle Anreize geboten werden, mindestens 15 Stunden in der Woche zu arbeiten, damit sie ihren Arbeitslosenstatus aufgeben. Hierbei sollte die Bezugsdauer der Leistungen begrenzt sein und Einkommen aus Mini-, Midi- und Teilzeitarbeitsverhältnissen sollten bis zu einer relativen Armutsgrenze nicht angerechnet werden. Aufgrund unklarer Beschäftigungseffekte und steuerlicher Risiken wird von zusätzlichen finanziellen Anreizen durch eine abrupte Senkung des Leistungsniveaus abgeraten. (IAB)
Ähnliche Treffer
auch erschienen als: ZEW discussion paper , 06-076 -
Literaturhinweis
Basic income reform in Germany: better gradualism than cold turkey (2006)
Spermann, Alexander;Zitatform
Spermann, Alexander (2006): Basic income reform in Germany. Better gradualism than cold turkey. In: D. J. Snower, R. Winkelmann & K. F. Zimmermann (Hrsg.) (2006): The effects of globalization on national labor markets : diagnosis and therapy (Beihefte der Konjunkturpolitik, 57, Applied Economics Quarterly Supplement, 57), S. 115-130.
Abstract
Der Beitrag plädiert für eine vorsichtige und schrittweise (gradualistische) Reform existierender Modelle der Grundsicherung, wie Arbeitslosengeld II und Einstiegsgeld, hin zu einem bedarfsorientierte Kombilohnmodell. Empfängern von Arbeitslosengeld II sollten stärkere finanzielle Anreize geboten werden, mindestens 15 Stunden in der Woche zu arbeiten, damit sie ihren Arbeitslosenstatus aufgeben. Hierbei sollte die Bezugsdauer der Leistungen begrenzt sein und Einkommen aus Mini-, Midi- und Teilzeitarbeitsverhältnissen sollten bis zu einer relativen Armutsgrenze nicht angerechnet werden. Aufgrund unklarer Beschäftigungseffekte und steuerlicher Risiken wird von zusätzlichen finanziellen Anreizen durch eine abrupte Senkung des Leistungsniveaus abgeraten. (IAB)
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Literaturhinweis
Mindestlöhne gegen Lohndumping: Rahmenbedingungen - Erfahrungen - Strategien (2006)
Sterkel, Gabriele; Bögemann-Großheim, Ellen; Peter, Gabriele; Reiner, Sabine; Wiedemuth, Jörg; Richter, Gerald; Blanke, Thomas; Rieger, Andreas; Burgess, Pete; Schäfer, Claus; Jaehrling, Karen ; Schulten, Thorsten; Lörcher, Klaus; Sterkel, Gebriele; Mönig-Raane, Margret; Vanselow, Achim; Becker, Irene; Voss-Dahm, Dorothea; Erhardt, Roland; Weinkopf, Claudia ; Malottke, Annette; Weith, Peter; Schulten, Thorsten; Wiedemuth, Jörg; Kalina, Thorsten;Zitatform
Sterkel, Gabriele, Thorsten Schulten & Jörg Wiedemuth (Hrsg.) (2006): Mindestlöhne gegen Lohndumping. Rahmenbedingungen - Erfahrungen - Strategien. Hamburg: VSA-Verlag, 295 S.
Abstract
"In dem Buch wird die soziale Realität der Dumping- und Armutspolitik offen gelegt. Und es werden konkrete, umsetzbare Strategien für eine Politik der effektiven Bekämpfung von Armut trotz Arbeit vorgestellt. Ein Viertel der deutschen Erwerbsbevölkerung mit Arbeitszeiten zwischen 35 und 40 Wochenstunden steckt in einer prekären Einkommenssituation (max. 75% des Durchschnittslohns), weitere 12% werden sogar mit Armutslöhnen (bis zur Hälfte des Durchschnittslohns) abgespeist. Mit den Hartz-Gesetzen, mit Mini-/Midi-Jobs, der Ausweitung von Zeit- und Leiharbeit sowie 1-Euro-Jobs wurde der Druck auf die Löhne in jüngster Zeit verstärkt. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten fordern deshalb die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von mindestens 7,50 Euro/Stunde. Andere Gewerkschaften sind skeptisch: Vertragen sich gesetzliche Regelungen überhaupt mit dem System der Tarifautonomie? Und ist es denkbar, auf gesetzlichem Wege tatsächlich existenzsichernde Einkommen und nicht nur Dumpinglöhne festzulegen? Wie also sind die unterschiedlichen Strategien der Gewerkschaften zu bewerten?" (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Möglichkeiten und Grenzen von Kombilohnmodellen (2006)
Zitatform
Walwei, Ulrich (2006): Möglichkeiten und Grenzen von Kombilohnmodellen. In: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen Berlin (Hrsg.) (2006): Arbeitsplätze schaffen durch Kombilöhne? : Fachtagung, Berlin, 11. Mai 2006, S. 17-34.
Abstract
Bei der Diskussion um Kombilöhne wird häufig übersehen, dass es in Deutschland bereits verschiedene Kombilöhne in Form befristeter und unbefristeter Kombination von Transferbezug und Erwerbseinkommen gibt: Als unbefristete Modelle können die Hinzuverdienstmöglichkeiten von Empfängern des Arbeitslosengelds sowie Midi- und Mini-Jobs gelten; befristete Kombilohnelemente sind in der Entgeltsicherung für ältere Bezieher des Arbeitslosengelds I, befristetem Kinderzuschlag und Einstiegsgeld enthalten. "Wenn es also in der aktuellen Diskussion um den Kombilohn geht, steht nicht dessen Etablierung im Vordergrund, sondern eine Ausweitung der bereits vorhandenen unbefristeten oder befristeten Formen." Vier Aspekte sind dabei von besonderer Bedeutung: Arbeitsanreize, Beschäftigungsanreize für Unternehmen, Staatsausgaben und Verteilungsprobleme: Der Autor stellt fest, dass bei einer spürbaren Ausweitung des unbefristeten Zusatzverdiensts für Empfänger von Transferleistungen 'entweder viel Geld in die Hand genommen werden' müsse oder es müssten 'nennenswerte Armutseffekte akzeptiert werden'. Der Autor diskutiert verschiedene Ansätze, um gleichzeitig ein Existenzminimum zu gewährleisten und beschäftigungspolitische Impulse im Niedriglohnbereich zu setzen, und kommt zu dem Schluss: "Es ist offensichtlich, dass es kein Patentrezept zur Föderung der Niedriglohnbeschäftigung gibt. Aufgrund der anhaltend schwierigen Beschäftigungssituation wettbewerbsschwächerer Arbeitnehmer ist der Handlungsbedarf aber weiterhin groß. Wissenschaftliche Befunde legen nahe, dass einer Senkung des Abgabenkeils am unteren Ende der Lohnskala der Vorzug gegenüber flächendeckenden Subventionierungsprogrammen zu geben ist. Wenn man darüber hinaus niedrige Stundenlöhne fördern will, lassen fiskalische Erwägungen eher befristete als unbefristete Zuschüsse ratsam erscheinen. Aufgrund des in jedem Fall in Rechnung zu stellenden Finanzierungsbedarfs dürfen aber keine Beschäftigungswunder erwartet werden." (IAB2)
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Literaturhinweis
Die Minijob-Reform im deutschen Mittelstand: eine empirische Analyse mit den Daten der Studie "MIND 04" (2006)
Zitatform
Werner, Arndt (2006): Die Minijob-Reform im deutschen Mittelstand. Eine empirische Analyse mit den Daten der Studie "MIND 04". In: Institut für Mittelstandsforschung Bonn (Hrsg.) (2006): Jahrbuch zur Mittelstandsforschung 1/2006 (Schriften zur Mittelstandsforschung. N.F., 112), S. 69-92.
Abstract
"Trotz dieses rasanten Wachstums der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland konnte bislang nicht abschließend geklärt werden, ob hier tatsächlich zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen worden sind oder ob diese Zunahme auf die Zerlegung bereits vorhandener sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze zurückzuführen ist. Mit der Beantwortung dieser Forschungsfrage hat sich das Forschungsprojekt beschäftigt. Die empirische Analyse der Untersuchung greift dabei auf die aktuelle Erhebung der MIND-Studie 04 - einer repräsentativen Befragung mittelständischer Unternehmen in Deutschland - aus dem Jahr 2005 zurück. Im Kern der Arbeit wurde multivariat untersucht, wie sich die betriebliche Fluktuationsrate, anstehende Rationalisierungs- bzw. Kostensenkungsmaßnahmen und der (geplante) Abbau sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung - unter Kontrolle zahlreicher unternehmensspezifischer und struktureller Einflussfaktoren - auf den Ausbau von Mini- und Midijobs auswirkt. Die Befunde liefern empirisch fundierte Hinweise darauf, dass im deutschen Mittelstand zum Teil für einfache Tätigkeiten und in spezifischen Branchen eine Zerlegung von Normalarbeitsverhältnissen in Mini- und Midijobs stattfindet. In eine ähnliche Richtung deuten auch die Ergebnisse zur Personalfluktuation und betrieblichen Rationalisierungsbestrebungen. KMU mit hohen Personal-Austauschraten weisen einen höheren Anteil an Mini- und Midijobbern in ihrer Belegschaft auf. Auch Unternehmen, welche rationalisieren bzw. Kosten senken wollen, haben anteilig mehr Mini- und Midijobber in der Belegschaft als solche, die nicht rationalisieren wollen. Dagegen spielt sowohl die wirtschaftliche Situation des Unternehmens als auch das Unternehmensalter, Import- und Exportaktivitäten und die Betriebszugehörigkeitsdauer der Belegschaft keine Rolle für die betriebliche Entscheidung, Stellen mit Mini- und Midijobbern zu belegen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Arbeitslosengeld II reformieren: Ein zielgerichtetes Kombilohnmodell: Expertise (2006)
Abstract
Nach Auffassung der Bundesregierung muss ein Kombilohnmodell sicherstellen, dass mehr Menschen als bisher die Möglichkeit auch zur Beschäftigung zu niedrigem Einkommen geboten wird, ohne dass die Löhne in den Bereich der Sittenwidrigkeit gedrückt werden. Der Sachverständigenrat kommt mit der Analyse dem Auftrag nach, eine Expertise zu dieser Thematik zu erstellen. In Deutschland arbeitet etwa ein Fünftel aller abhängig Beschäftigten im Niedriglohnbereich. Ein auf die Probleme des deutschen Arbeitsmarkts zugeschnittener Kombilohn muss als doppelte Zielsetzung a) die Stimulierung der Beschäftigung von Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen sowie b) eine Sicherung des Mindesteinkommens miteinander vereinbaren. Die Kriterien, an denen sich der Reformvorschlag des Sachverständigenrates orientiert, werden erläutert. Darauf aufbauend wird ein aus drei Modulen bestehender Reformvorschlag entwickelt. Modul 1: Einführung einer Geringfügigkeitsschwelle bei den Hinzuverdienstmöglichkeiten; Modul 2: Absenkung des Regelsatzes für erwerbsfähige Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft und gleichzeitig Verbesserung der Hinzuverdienstmöglichkeiten für am ersten Arbeitsmarkt erzielte Erwerbseinkommen; Modul 3: Reform von Minijobs und Midijobs. Die Berechnungen eines mikroökonomischen Simulationsmodells zur Ermittlung der Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die öffentlichen Haushalte kommen zu dem Schluss, dass die Absenkung des Leistungsniveaus bei Nichterwerbstätigkeit zentrales und unverzichtbares Element einer Reform sein muss, wenn man mit einem Kombilohnmodell die Arbeitsmarktchancen insbesondere von Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen spürbar verbessern will. (IAB)
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Literaturhinweis
Die Wirksamkeit moderner Dienstleistungen am Arbeitsmarkt: Bericht 2005 der Bundesregierung zur Wirkung der Umsetzung der Vorschläge der Kommission Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Ohne Grundsicherung für Arbeitsuchende). Umsetzung der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 14. November 2002 (BT-Drs. 15/98) (2006)
Abstract
"Der Zwischenbericht evaluiert die ersten drei Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ('Hartz I-III'). Untersucht wurden die Wirkungen der arbeitsmarktpolitischen Instrumente, die Effekte der Reform der beschäftigungspolitischen Rahmenbedingungen sowie der Umbau und die Akzeptanz der Bundesagentur für Arbeit. Es ist zu beachten, dass die Ergebnisse und Bewertungen einen Zustand abbilden, der zum Teil bis zu zwei Jahre zurückliegt. Seit dem Erhebungszeitpunkt wurden eine Reihe von Weiterentwicklungen und Änderungen, insbesondere bei der Umgestaltung der Bundesagentur für Arbeit, vorgenommen. Einige Regelungen, die sich frühzeitig als nicht wirksam erwiesen, wurden zudem bereits modifiziert.
Die Ergebnisse im Einzelnen:
Die wichtigste Nachricht ist, dass der organisatorische Umbau der alten Bundesanstalt für Arbeit zur neuen, dienstleistungsorientierten Bundesagentur für Arbeit in die richtige Richtung verläuft. Erstmals wird eine systematische Steuerung und eine Kontrolle der Leistungserbringung mit dem Ziel erhöhter Transparenz, Effektivität und Effizienz eingeführt.
Als erfolgreich haben sich auch die Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen, die Neuausrichtung der beruflichen Weiterbildung, die Eingliederungszuschüsse, das Überbrückungsgeld und der Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) erwiesen.
Teilweise erfolgreich sind dem Zwischenbericht zufolge die Regelungen zu den Mini- und Midi-Jobs und die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes in diesen Bereichen war notwendig und wird von den Akteuren überwiegend positiv bewertet. Es zeigt sich ein Zuwachs bei der Zahl der Erwerbstätigen bei den Mini- und Midi-Jobs. Allerdings bilden die Mini-Jobs offenbar keine Brücke in voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Keine oder eine negative Integrationswirkung hatten bisher die Instrumente Vermittlungsgutschein, Beauftragung Dritter mit Vermittlung, Personal Service Agentur und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen.
Unterschiedliche Reformelemente zielen auf eine verbesserte Arbeitsmarktintegration älterer Arbeitnehmer/innen. Bisher blieben hier Erfolge jedoch aus. Die Evaluation zeigte allerdings, dass diese Instrumente bislang in der Öffentlichkeit und damit auch bei der eigentlichen Zielgruppe, den Betrieben, noch wenig bekannt sind. Es wäre wünschenswert, wenn die neuen Möglichkeiten, die den Unternehmen zusätzliche Anreize zur Einstellung Älterer verschaffen sollen, auch seitens der Bundesagentur noch offensiver kommuniziert würden. Die Regelungen wurden deshalb über das Jahr 2005 hinaus verlängert.
Bei einigen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen ist eine Neuorientierung bereits geschehen. So ist die Verpflichtung, im Bezirk jeder Agentur für Arbeit eine Personal-Service-Agentur einzurichten, abgeschafft worden. Und in diesem Jahr wird die Zusammenführung von Überbrückungsgeld und Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) zu einem einheitlichen Instrument erfolgen." (Autorenreferat, IAB-Doku)Weiterführende Informationen
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Literaturhinweis
Ergebnisse der wissenschaftlichen Auswertung der Hartz-Gesetze I bis III konsequent umsetzen: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 16/547) (2006)
Zitatform
(2006): Ergebnisse der wissenschaftlichen Auswertung der Hartz-Gesetze I bis III konsequent umsetzen. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 16/547). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/730 (17.02.2006)), 4 S.
Abstract
Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales beziehen sich auf den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Ergebnisse der wissenschaftlichen Auswertung der Hartz-Gesetze I bis III in bereits laufenden und in geplanten Gesetzgebungsvorhaben konsequent zu berücksichtigen. Unter anderem fordert sie, die angekündigte Zusammenführung von 'Ich-AG' und 'Überbrückungsgeld' für Existenzgründer zu korrigieren, die bisherige Regelung von Mini- und Midijobs durch ein Konzept zur Absenkung der Sozialversicherungsbeiträge abzulösen, die Maßnahmen für ältere Arbeitnehmer zu erweitern und zu verbessern sowie bei Einkaufsprozessen der Bundesagentur für Arbeit für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen der Qualität von Maßnahmen und der Verbesserung der Integrationschancen eindeutigen Vorrang einzuräumen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat beschlossen, dem Deutschen Bundestag die Ablehnung zu empfehlen. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE abgelehnt. (IAB)
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Literaturhinweis
Progressiv-Modell statt Kombilohn: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (2006)
Zitatform
(2006): Progressiv-Modell statt Kombilohn. Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/446 (24.01.2006)), 3 S.
Abstract
In ihrem Antrag fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Lohnnebenkosten im Bereich gering entlohnter Beschäftigung gezielt zu senken und einen Steuerzuschuss für Sozialversicherungsbeiträge einzuführen. Danach sollen die Sozialabgabensätze für Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit dem Einkommen ansteigen und der entstehende Differenzbetrag durch zusätzliche Steuermittel finanziert werden, die den Sozialversicherungsträgern zufließen. Erst ab einem Bruttoeinkommen oberhalb von 2.000 Euro soll die volle Last der Sozialversicherungsabgaben von zusammen rund 42 Prozent (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) anfallen. Für alle Einkommen bis 2.000 Euro sollen die Beitragssätze langsam und stufenlos ansteigen. Ziel sind Abgabensätze von 20 Prozent bei einem Bruttoeinkommen von 400 Euro, bei 800 Euro von 25 Prozent, bei 1.200 Euro von 30 Prozent und bei 1.600 Euro von 35 Prozent. Die bisherigen Mini- und Midi-Job-Regelungen gehen im Progressiv-Modell auf. Bisherige Mini-Jobber sollen in Zukunft grundsätzlich Mitglieder in den Sozialversicherungen sein. Die Verringerung der Abgaben soll für Arbeitgeber einen Anreiz darstellen, mehr Arbeitsplätze und neue Dienstleistungen anzubieten, und Arbeitnehmern soll der Einstieg in eine Beschäftigung mit einem existenzsichernden Gehalt erleichtert werden. Das Modell der Kombilöhne wird wegen der umfangreichen Mitnahme- und Substitutionseffekte, der Aushöhlung der Tarifautonomie und aus subventionspolitischen Gründen abgelehnt. (IAB)
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Literaturhinweis
Mini- und Midijobs im Kontext aktivierender Arbeitsmarkt- und Sozialpolitk: Konsequenzen für Arbeitnehmerrechte, den Arbeitsmarkt und den Zusammenhang von Wohlfahrt und Beschäftigung (2005)
Brandt, Torsten;Zitatform
Brandt, Torsten (2005): Mini- und Midijobs im Kontext aktivierender Arbeitsmarkt- und Sozialpolitk. Konsequenzen für Arbeitnehmerrechte, den Arbeitsmarkt und den Zusammenhang von Wohlfahrt und Beschäftigung. (WSI-Diskussionspapier 142), Düsseldorf, 61 S.
Abstract
"Einleitend werden die Forschungsdefizite zu Mini- und Midijobs im Kontext aktivierender Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik dargestellt. Daran anschließend wird der theoretische Zugang des RESORE Projektes (Employees resources and social rights in Europe) skizziert, die Begriffe 'subventionierte Beschäftigung' und 'work-welfare nexus' näher erläutert und die sich daraus ableitenden expliziten Fragestellungen des Beitrags aufgeführt. Darauf aufbauend werden in den weiteren Abschnitten die Konsequenzen der Neuregelung für die Mini- und Midijobber und deren Arbeitgeber differenziert dargestellt, qualitative und quantitative Befunde aktueller Evaluierungen zusammengefasst und Effekte für den Arbeitsmarkt, die industriellen Beziehungen und für Verteilungswirkungen innerhalb des Systems der sozialen Sicherung skizziert. Danach werden Konsequenzen für die deutsche wohlfahrtstaatliche Konzeption des Zusammenhangs von Beschäftigung und Wohlfahrt aufgeführt und im abschließenden Ausblick politische Perspektiven - auch für Gewerkschaften - angeregt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Evaluation der Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission: Arbeitspaket 1: Verbesserung der beschäftigungspolitischen Rahmenbedingungen und Makrowirkungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Bericht 2005 (2005)
Fertig, Michael ; Apel, Helmut; Schaffner, Sandra ; Kluve, Jochen; Hägele, Helmut; Friedrich, Werner; Tamm, Marcus ; Jacobi, Lena; Schmidt, Christoph M.;Zitatform
(2005): Evaluation der Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission. Arbeitspaket 1: Verbesserung der beschäftigungspolitischen Rahmenbedingungen und Makrowirkungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Bericht 2005. Essen u.a., 411 S.
Abstract
"Im Rahmen des Arbeitspaketes 1 (Wirksamkeit der Instrumente) umfasst das Modul 1f) die Evaluation der Verbesserung der beschäftigungspolitischen Rahmenbedingungen sowie die Makrowirkungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Der Evaluationsauftrag des Moduls 1f) lässt sich somit in zwei große Submodule gliedern, nämlich in
Submodul 1: Evaluation der Verbesserung der beschäftigungspolitischen Rahmenbedingungen und
Submodul 2: Evaluation der Makrowirkungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik.
Beide Submodule lassen sich des weiteren in mehrere Komponenten untergliedern. In Submodul 1 sind folgende beschäftigungspolitischen Reformen zu untersuchen:
a) Veränderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
b) Reform geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs)
c) Einführung der Gleitzone in der Sozialversicherung (Midijobs)
d) Erleichterte Befristung älterer Arbeitnehmer/innen
Im Rahmen von Submodul 2 besteht der Evaluationsauftrag in der Durchführung folgender Analysen:
e) Benchmarking der aktiven Arbeitsmarktpolitik auf der Ebene der Agenturbezirke
f) Untersuchung der Wirkung des regional unterschiedlichen Einsatzes arbeitsmarktpolitischer Instrumente auf makroökonomische Indikatoren." (Autorenreferat, IAB-Doku)Weiterführende Informationen
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Literaturhinweis
Evaluierung der arbeitsmarktpolitischen Sonderprogramme CAST und Mainzer Modell (2005)
Zitatform
Kaltenborn, Bruno, Gerhard Krug, Helmut Rudolph, Claudia Weinkopf & Eberhard Wiedemann (2005): Evaluierung der arbeitsmarktpolitischen Sonderprogramme CAST und Mainzer Modell. (Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. Forschungsbericht 552), Berlin, 80 S.
Abstract
Im Rahmen des arbeitsmarktpolitischen Sonderprogramms CAST (Chancen und Anreize zur Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Tätigkeiten) wurden seit Mitte des Jahres 2000 auf Initiative des nationalen Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit zwei unterschiedliche Fördermodelle erprobt, die darauf abzielten, die Beschäftigung im Niedriglohnbereich auszuweiten und die Integrationschancen insbesondere von gering Qualifizierten und Langzeitarbeitslosen zu verbessern. Letztlich ist die Inanspruchnahme beider Förderkonzepte trotz zahlreicher Veränderungen der Konditionen, die darauf abzielten, die Nutzung der Förderung attraktiver zu gestalten, deutlich hinter den ursprünglichen Erwartungen zurück geblieben. Dies gilt insbesondere für das SGI-Modell, dessen Erprobung im Saarland und Teilen Sachsens aufgrund der geringen Inanspruchnahme sogar vorzeitig eingestellt wurde. Die Inanspruchnahme des Mainzer Modells war während der regional begrenzten Erprobung in ausgewählten Arbeitsamtsbezirken in Rheinland-Pfalz und Brandenburg ausgeprägter. Dessen Erprobung wurde im März 2002 auf das gesamte Bundesgebiet ausgeweitet. Hierdurch stieg zwar die Zahl der Bewilligungen auf über 15.000 Förderfälle bundesweit, blieb aber insgesamt so zurückhaltend, dass das Mainzer Modell im Zuge der Einführung der Mini- und Midijobs im April 2003 ebenfalls vorzeitig eingestellt wurde. Immerhin wurde beim Mainzer Modell das sozialpolitische Ziel durchaus erreicht. In der Praxis haben vor allem allein erziehende Frauen in besonderer Weise von den Zuschüssen nach dem Mainzer Modell profitiert. (IAB)
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Literaturhinweis
Kombilöhne: Erfahrungen und Ausblick (2005)
Kaltenborn, Bruno; Wielage, Nina;Zitatform
Kaltenborn, Bruno & Nina Wielage (2005): Kombilöhne: Erfahrungen und Ausblick. (Blickpunkt Arbeit und Wirtschaft 2005/04), Berlin, 4 S.
Abstract
"Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (2005) auf Bundesebene für die 16. Legislaturperiode sieht vor, insbesondere zugunsten von gering Qualifizierten die Einführung eines sog. Kombilohns, also von Zuschüssen an Arbeitnehmer/innen, zu prüfen. Dieses Vorhaben wird vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen mit Kombilöhnen eingeordnet. Von den bisherigen Kombilöhnen sind bundesweit lediglich die Mini- und Midi-Jobs sowie vermutlich das anrechnungsfreie Erwerbseinkommen beim Bezug von Arbeitslosengeld II quantitativ relevant. Ihnen ist gemeinsam, dass sie unbefristet und ohne besonderen Antrag gewährt werden und die Fördervoraussetzungen sehr einfach gehalten sind. Allerdings werden mit diesen Kombilöhnen regelmäßig keine existenzsichernden Beschäftigungen gefördert. Insgesamt konnte bislang noch kein empirischer Beleg erbracht werden, dass ein Kombilohn in Deutschland zu einem nennenswerten Aufbau von existenzsichernder Beschäftigung führt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Schwerpunkt Arbeitsmarktreformen - Partitur im Probenraum (2005)
Zitatform
Koch, Susanne & Ulrich Walwei (2005): Schwerpunkt Arbeitsmarktreformen - Partitur im Probenraum. In: IAB-Forum H. 1, S. 5-13.
Abstract
"Mit Einsetzung der Hartz-Kommission wurde im Frühjahr 2002 der Grundstein für umfangreiche Arbeitsmarktre formen gelegt. Die Reformen folgen dabei zwei Hauptlinien: Zum einen sollen damit die Rahmenbedingungen für Beschäftigung verbessert werden. Dazu enthalten die beschlossenen Neuerungen Elemente, die den Arbeitsmarkt durch eine Deregulierung des Arbeitsrechts flexibler machen. Außerdem sollen die Bedingungen für die Schaffung neuer Arbeitsplätze verbessert werden, besonders bei den Mini- und Midi-Jobs. Zum anderen leiten die Reformen eine Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik ein. Sie steht künftig noch viel stärker als bisher im Zeichen der konsequenten Aktivierung der Arbeitssuchenden. Dabei geht es im Wesentlichen darum, dass aktive und passive Arbeitsmarktpolitik - im Sinne eines Förderns und Forderns - miteinander verknüpft werden. Ziel ist dabei, Arbeitslose wieder schneller in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Mit der Kombination von Reformelementen, die den Arbeitsmarkt flexibler machen sollen, und solchen, die die Arbeitssuchenden aktivieren, liegt Deutschland im internationalen Trend. Gerade die kontinentaleuropäischen Staaten, die wie Deutschland ein hohes Maß an struktureller Arbeitslosigkeit aufweisen, haben in den letzten Jahren mit der Flexibilisierung ihrer ebenfalls stark regulierten Arbeitsmärkte begonnen und auf aktivierende Elemente in der Arbeitsmarktpolitik gesetzt. Vor diesem Hintergrund werden die wichtigsten Bausteine der Reformen in Deutschland beschrieben und wissenschaftliche Befunde erläutert. Zudem kann gezeigt werden, wo zusätzlicher Reformbedarf besteht. Die weiteren Beiträge dieses Heftes zum Schwerpunkt 'Arbeitmarktreformen' präsentieren dazu vertiefende Forschungsergebnisse aus dem IAB." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Sozialabgabenfreibetrag und Beschäftigung (2005)
Meister, Wolfgang; Ochel, Wolfgang;Zitatform
Meister, Wolfgang & Wolfgang Ochel (2005): Sozialabgabenfreibetrag und Beschäftigung. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 58, H. 7, S. 16-20.
Abstract
"Eine der wesentlichen Ursachen für die hohe strukturelle Arbeitslosigkeit in Deutschland bilden die hohen Sozialversicherungsbeiträge. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat vorgeschlagen, einen allgemeinen Freibetrag bei den Sozialabgaben in Höhe von 250 EURO pro Monat einzuführen. Dieser Freibetrag soll sowohl für die Arbeitnehmer- als auch für die Arbeitgeberbeiträge gelten. Durch den Freibetrag werden zwar auch besser Verdienende, insbesondere aber Geringverdiener und ihre Arbeitgeber begünstigt. Der Vorschlag sieht vor, dass die geltenden Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung (Mini-, Midijobs) aufgehoben werden. Die bisherige Ausgestaltung der Transferleistungen bleibt unangetastet. Entstehende Beitragsausfälle sollen über höhere Steuern finanziert werden. Hier werden die Arbeitsnachfragewirkungen, die Auswirkungen auf das Arbeitnehmereinkommen und die Arbeitsanreize untersucht." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Beschäftigung im Handwerk (2005)
Müller, Klaus;Zitatform
Müller, Klaus (2005): Beschäftigung im Handwerk. (Göttinger handwerkswirtschaftliche Studien 72), Duderstadt: Mecke, 113 S.
Abstract
"Die Personalpolitik stellt für das Handwerk als besonders arbeitsintensiver Wirtschaftsbereich einen erheblichen Erfolgsfaktor dar. Die Betriebe sehen sich nicht nur dem Problem gegenüber, genügend qualifizierte Arbeitskräfte zu finden, sondern auch die betrieblichen Arbeitsverhältnisse zu optimieren. Bislang fehlten jedoch genaue Informationen darüber, wie die Beschäftigtenstrukturen im Handwerk genau aussehen und wie groß die Personalfluktuation ist. Durch die Nutzung des IAB-Betriebspanels für das Handwerk besteht nun erstmals die Möglichkeit, für die Beantwortung dieser Fragen auf eine umfangreiche empirische Datenbasis zurückgreifen zu können. Diese Informationen haben auch deshalb für das Handwerk einen besonderen Wert, weil hierdurch ein Vergleich mit gesamtwirtschaftlichen Strukturen möglich ist. Es lässt sich also erkennen, ob die Personalsituation im Handwerk im Vergleich zu anderen Wirtschaftsbereichen aus dem Rahmen fällt oder ob mögliche Differenzen lediglich auf Unter-schiede in der Betriebsgröße (Betriebsgrößeneffekt) zurückzuführen sind. Im Einzelnen greift die Untersuchung folgende Fragenstellungen auf -Wie stellt sich die Personalstruktur im Handwerk dar? Ist bspw. der Anteil der qualifizierten Mitarbeiter höher als in der Gesamtwirtschaft? -Dominieren im Handwerk nach wie vor standardisierte Arbeitsverhältnisse oder haben auch hier flexible Formen der Beschäftigung (z.B. Teilzeit-, Mini- und Midi-Jobs, befristete Arbeitsverhältnisse) eine größere Bedeutung erlangt? -Wie stark ist die Personalfluktuation? Welches sind die wichtigsten Gründe für Personalabgänge? -Welche Bedeutung haben Überstunden und Kurzarbeit? -Wie viele Betriebe partizipieren von öffentlichen Zuschüssen zu Lohn- und Gehaltskosten?" (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Hartz IV: welfare to work in Germany (2005)
Ochel, Wolfgang;Zitatform
Ochel, Wolfgang (2005): Hartz IV. Welfare to work in Germany. In: CESifo DICE report, Jg. 3, H. 2, S. 18-25.
Abstract
Der Beitrag gibt einen zusammenfassenden Überblick über die Arbeitsmarktreformen in der Bundesrepublik Deutschland, die nach dem Namen des Vorsitzenden der Reformkommission benannt sind. Ziel der Reformen ist die Schaffung von mehr Beschäftigung und die Reduzierung von Langzeitarbeitslosigkeit. Die Arbeitsmarktreformen sollen die Empfänger von Sozialleistungen in Anwendung des Prinzips, dass Rechte auch Pflichten mit sich bringen, aktivieren. Der Beitrag listet zunächst die einzelnen Reformschritte (von den Personal-Service-Agenturen über Ich-AG, Mini- und Midijobs bis hin zu den Vermittlungs- und Beratungsleistungen von Hartz I-III) auf, fasst dann noch einmal das frühere System der Arbeitslosenversicherung und ihrer Leistungen zusammen und macht dann detaillierte Ausführungen zu den Bestimmungen von Hartz IV (der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe) und dem neu eingeführten Arbeitslosengeld II. Die Hartz IV Reformen sind wichtige Schritte in die richtige Richtung. Sie werden es für arbeitslose Sozialhilfeempfänger leichter machen, eine reguläre Beschäftigung zu finden und auch die Reintegration von Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt erleichtern. Kritikpunkte wie ungenügende Zuverdienstmöglichkeiten für die Empfänger von Arbeitslosengeld II, fehlende Anreize für Geringverdiener und die Unzulänglichkeiten der sog. Ein-Euro-Jobs werden aufgenommen und erläutert. Für eine endgültige Bewertung der Reformen insbesondere der Arbeitsmarkteffekte und der steuerlichen Auswirkungen ist es noch zu früh; es gilt zunächst die evaluierenden Begleituntersuchungen abzuwarten. (IAB)
