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Dossier

Midijob – Brücke oder Teilzeitfalle?

Midijobs sind Beschäftigungsverhältnisse, deren monatliches Arbeitsentgelt oberhalb des Minijobs angesiedelt (2024: mehr als 538 Euro) ist und höchstens 2.000 Euro (bis Ende 2022: 1.600 Euro) monatlich beträgt. Im Gegensatz zum versicherungsfreien Minijob, handelt es sich beim Midijob um ein steuer- und sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Der Anstieg der Midijob-Verhältnisse nach der Reform 2019 wird seitdem kontrovers diskutiert.
Welche Konsequenzen haben Midijobs für den Arbeitsmarkt? Entstehen positive Anreize zur Aufnahme oder Ausweitung der Erwerbstätigkeit? Oder bringt die Reform negative Arbeitsanreize und verstärkt die Gefahr der "Teilzeitfalle"? Dieses Themendossier erschließt Informationen zum Forschungsstand.
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  • Literaturhinweis

    Neue Beschäftigungsformen: Brücken aus der Arbeitslosigkeit? (2006)

    Rudolph, Helmut;

    Zitatform

    Rudolph, Helmut (2006): Neue Beschäftigungsformen: Brücken aus der Arbeitslosigkeit? In: B. Badura, H. Schellschmidt & C. Vetter (Hrsg.) (2006): Fehlzeiten-Report 2005 : Arbeitsplatzunsicherheit und Gesundheit. Zahlen, Daten, Analysen aus allen Branchen der Wirtschaft, S. 35-56.

    Abstract

    "Hohe Arbeitslosigkeit und sinkende sozialversicherungspflichtige Beschäftigung fordern die Arbeitsmarktpolitik heraus, neue Brücken zu Einkommen und sozialer Sicherheit zu bauen. Durch Änderungen der Rahmenbedingungen bei der Sozialversicherung und im Arbeitsrecht versucht der Gesetzgeber Beschäftigungsformen wie Mini- und Midi Jobs, befristete Arbeitsverträge und Zeitarbeit zu fördern, um Betriebe zur Ausweitung ihrer Arbeitsplätze und zur Einstellung von Arbeitslosen zu veranlassen. Trotz Expansion der 'neuen' Beschäftigungsformen ist ihre Wirkung als Brücke für Arbeitslose in sozialversicherte Beschäftigung eingeschränkt, weil ihr betrieblicher Einsatz auf spezifische Aufgaben oder bestimmte Arbeitnehmergruppen beschränkt ist. Auch mit Substitutionseffekten muss gerechnet werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Ambivalenzen und Umdeutungen: feministische Perspektiven auf die aktuelle Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik (2006)

    Rudolph, Clarissa;

    Zitatform

    Rudolph, Clarissa (2006): Ambivalenzen und Umdeutungen. Feministische Perspektiven auf die aktuelle Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. In: U. Degener & B. Rosenzweig (Hrsg.) (2006): Die Neuverhandlung sozialer Gerechtigkeit : feministische Analysen und Perspektiven (Politik und Geschlecht, 18), S. 239-258.

    Abstract

    Der Beitrag fragt nach den Leitbildern, Zielvorstellungen und politischen Entwürfen hinter der aktuellen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Hierzu werden zunächst einige ausgewählte Entwicklungen auf diesem Politikfeld skizziert; anschließend werden anhand des konkreten Beispiels der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zur Grundsicherung von Arbeitslosen die zugrunde liegenden Leitbilder herausgearbeitet. Im Mittelpunkt stehen die Auswirkungen der Hartz-Reformen aus der Perspektive sozialer Gerechtigkeit und Geschlechterdemokratie. Die Autorin setzt sich kritisch mit dem Leitbild des 'aktivierenden Staates' und seiner Doppelfunktion 'Fordern' und 'Fördern' auseinander und kommt zu dem Ergebnis, dass die Reglungen zum Arbeitslosengeld II mit der Unterhaltspflicht in Bedarfsgemeinschaften Abhängigkeiten in Partnerschaften und Familien mit sich bringen, die eine Wiedereingliederung eher erschweren als vereinfachen: von zuvor erwerbslosen Partnerinnen wird am meisten 'gefordert', während die 'Förderung' dieser Gruppe, in der Frauen deutlich überrepräsentiert sind, zu kurz kommt und teilweise gar nicht stattfindet. Auch die Flexibilisierung von Arbeitsverhältnissen in Form von Mini- oder Midijobs sowie Ich-AGs zementiert nach dem Urteil der Autorin die für Deutschland typische Form des Zweiverdienermodells, in der die Frauen als 'Zuverdienerinnen' die Hauptverantwortung für Haushalt und Familie behalten und vom Einkommen wie von der sozialen Sicherung des Ehemanns abhängig bleiben. Abschließend werden einige Forschungsfragen entworfen, die aus feministischer Sicht weiter zu verfolgen wären. Dazu gehören u.a. eine Umverteilung von Erwerbs-, Haus-, und Familienarbeit zwischen den Geschlechtern und eine Demokratisierung von Arbeitsgestaltung und -organisation. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Basic income reform in Germany: better gradualism than cold turkey (2006)

    Spermann, Alexander;

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    Spermann, Alexander (2006): Basic income reform in Germany. Better gradualism than cold turkey. (IZA discussion paper 2398), Bonn, 46 S.

    Abstract

    Der Beitrag plädiert für eine vorsichtige und schrittweise (gradualistische) Reform existierender Modelle der Grundsicherung, wie Arbeitslosengeld II und Einstiegsgeld, hin zu einem bedarfsorientiertem Kombilohnmodell. Empfängern von Arbeitslosengeld II sollten stärkere finanzielle Anreize geboten werden, mindestens 15 Stunden in der Woche zu arbeiten, damit sie ihren Arbeitslosenstatus aufgeben. Hierbei sollte die Bezugsdauer der Leistungen begrenzt sein und Einkommen aus Mini-, Midi- und Teilzeitarbeitsverhältnissen sollten bis zu einer relativen Armutsgrenze nicht angerechnet werden. Aufgrund unklarer Beschäftigungseffekte und steuerlicher Risiken wird von zusätzlichen finanziellen Anreizen durch eine abrupte Senkung des Leistungsniveaus abgeraten. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Basic income reform in Germany: better gradualism than cold turkey (2006)

    Spermann, Alexander;

    Zitatform

    Spermann, Alexander (2006): Basic income reform in Germany. Better gradualism than cold turkey. (ZEW discussion paper 2006-064), Mannheim, 34 S.

    Abstract

    Der Beitrag plädiert für eine vorsichtige und schrittweise (gradualistische) Reform existierender Modelle der Grundsicherung, wie Arbeitslosengeld II und Einstiegsgeld, hin zu einem bedarfsorientiertem Kombilohnmodell. Empfängern von Arbeitslosengeld II sollten stärkere finanzielle Anreize geboten werden, mindestens 15 Stunden in der Woche zu arbeiten, damit sie ihren Arbeitslosenstatus aufgeben. Hierbei sollte die Bezugsdauer der Leistungen begrenzt sein und Einkommen aus Mini-, Midi- und Teilzeitarbeitsverhältnissen sollten bis zu einer relativen Armutsgrenze nicht angerechnet werden. Aufgrund unklarer Beschäftigungseffekte und steuerlicher Risiken wird von zusätzlichen finanziellen Anreizen durch eine abrupte Senkung des Leistungsniveaus abgeraten. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Basic income reform in Germany: better gradualism than cold turkey (2006)

    Spermann, Alexander;

    Zitatform

    Spermann, Alexander (2006): Basic income reform in Germany. Better gradualism than cold turkey. In: D. J. Snower, R. Winkelmann & K. F. Zimmermann (Hrsg.) (2006): The effects of globalization on national labor markets : diagnosis and therapy (Beihefte der Konjunkturpolitik, 57, Applied Economics Quarterly Supplement, 57), S. 115-130.

    Abstract

    Der Beitrag plädiert für eine vorsichtige und schrittweise (gradualistische) Reform existierender Modelle der Grundsicherung, wie Arbeitslosengeld II und Einstiegsgeld, hin zu einem bedarfsorientierte Kombilohnmodell. Empfängern von Arbeitslosengeld II sollten stärkere finanzielle Anreize geboten werden, mindestens 15 Stunden in der Woche zu arbeiten, damit sie ihren Arbeitslosenstatus aufgeben. Hierbei sollte die Bezugsdauer der Leistungen begrenzt sein und Einkommen aus Mini-, Midi- und Teilzeitarbeitsverhältnissen sollten bis zu einer relativen Armutsgrenze nicht angerechnet werden. Aufgrund unklarer Beschäftigungseffekte und steuerlicher Risiken wird von zusätzlichen finanziellen Anreizen durch eine abrupte Senkung des Leistungsniveaus abgeraten. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Mindestlöhne gegen Lohndumping: Rahmenbedingungen - Erfahrungen - Strategien (2006)

    Sterkel, Gabriele; Bögemann-Großheim, Ellen; Peter, Gabriele; Reiner, Sabine; Wiedemuth, Jörg; Richter, Gerald; Blanke, Thomas; Rieger, Andreas; Burgess, Pete; Schäfer, Claus; Jaehrling, Karen ; Schulten, Thorsten; Lörcher, Klaus; Sterkel, Gebriele; Mönig-Raane, Margret; Vanselow, Achim; Becker, Irene; Voss-Dahm, Dorothea; Erhardt, Roland; Weinkopf, Claudia ; Malottke, Annette; Weith, Peter; Schulten, Thorsten; Wiedemuth, Jörg; Kalina, Thorsten;

    Zitatform

    Sterkel, Gabriele, Thorsten Schulten & Jörg Wiedemuth (Hrsg.) (2006): Mindestlöhne gegen Lohndumping. Rahmenbedingungen - Erfahrungen - Strategien. Hamburg: VSA-Verlag, 295 S.

    Abstract

    "In dem Buch wird die soziale Realität der Dumping- und Armutspolitik offen gelegt. Und es werden konkrete, umsetzbare Strategien für eine Politik der effektiven Bekämpfung von Armut trotz Arbeit vorgestellt. Ein Viertel der deutschen Erwerbsbevölkerung mit Arbeitszeiten zwischen 35 und 40 Wochenstunden steckt in einer prekären Einkommenssituation (max. 75% des Durchschnittslohns), weitere 12% werden sogar mit Armutslöhnen (bis zur Hälfte des Durchschnittslohns) abgespeist. Mit den Hartz-Gesetzen, mit Mini-/Midi-Jobs, der Ausweitung von Zeit- und Leiharbeit sowie 1-Euro-Jobs wurde der Druck auf die Löhne in jüngster Zeit verstärkt. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten fordern deshalb die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von mindestens 7,50 Euro/Stunde. Andere Gewerkschaften sind skeptisch: Vertragen sich gesetzliche Regelungen überhaupt mit dem System der Tarifautonomie? Und ist es denkbar, auf gesetzlichem Wege tatsächlich existenzsichernde Einkommen und nicht nur Dumpinglöhne festzulegen? Wie also sind die unterschiedlichen Strategien der Gewerkschaften zu bewerten?" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Möglichkeiten und Grenzen von Kombilohnmodellen (2006)

    Walwei, Ulrich ;

    Zitatform

    Walwei, Ulrich (2006): Möglichkeiten und Grenzen von Kombilohnmodellen. In: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen Berlin (Hrsg.) (2006): Arbeitsplätze schaffen durch Kombilöhne? : Fachtagung, Berlin, 11. Mai 2006, S. 17-34.

    Abstract

    Bei der Diskussion um Kombilöhne wird häufig übersehen, dass es in Deutschland bereits verschiedene Kombilöhne in Form befristeter und unbefristeter Kombination von Transferbezug und Erwerbseinkommen gibt: Als unbefristete Modelle können die Hinzuverdienstmöglichkeiten von Empfängern des Arbeitslosengelds sowie Midi- und Mini-Jobs gelten; befristete Kombilohnelemente sind in der Entgeltsicherung für ältere Bezieher des Arbeitslosengelds I, befristetem Kinderzuschlag und Einstiegsgeld enthalten. "Wenn es also in der aktuellen Diskussion um den Kombilohn geht, steht nicht dessen Etablierung im Vordergrund, sondern eine Ausweitung der bereits vorhandenen unbefristeten oder befristeten Formen." Vier Aspekte sind dabei von besonderer Bedeutung: Arbeitsanreize, Beschäftigungsanreize für Unternehmen, Staatsausgaben und Verteilungsprobleme: Der Autor stellt fest, dass bei einer spürbaren Ausweitung des unbefristeten Zusatzverdiensts für Empfänger von Transferleistungen 'entweder viel Geld in die Hand genommen werden' müsse oder es müssten 'nennenswerte Armutseffekte akzeptiert werden'. Der Autor diskutiert verschiedene Ansätze, um gleichzeitig ein Existenzminimum zu gewährleisten und beschäftigungspolitische Impulse im Niedriglohnbereich zu setzen, und kommt zu dem Schluss: "Es ist offensichtlich, dass es kein Patentrezept zur Föderung der Niedriglohnbeschäftigung gibt. Aufgrund der anhaltend schwierigen Beschäftigungssituation wettbewerbsschwächerer Arbeitnehmer ist der Handlungsbedarf aber weiterhin groß. Wissenschaftliche Befunde legen nahe, dass einer Senkung des Abgabenkeils am unteren Ende der Lohnskala der Vorzug gegenüber flächendeckenden Subventionierungsprogrammen zu geben ist. Wenn man darüber hinaus niedrige Stundenlöhne fördern will, lassen fiskalische Erwägungen eher befristete als unbefristete Zuschüsse ratsam erscheinen. Aufgrund des in jedem Fall in Rechnung zu stellenden Finanzierungsbedarfs dürfen aber keine Beschäftigungswunder erwartet werden." (IAB2)

    Beteiligte aus dem IAB

    Walwei, Ulrich ;
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  • Literaturhinweis

    Die Minijob-Reform im deutschen Mittelstand: eine empirische Analyse mit den Daten der Studie "MIND 04" (2006)

    Werner, Arndt ;

    Zitatform

    Werner, Arndt (2006): Die Minijob-Reform im deutschen Mittelstand. Eine empirische Analyse mit den Daten der Studie "MIND 04". In: Institut für Mittelstandsforschung Bonn (Hrsg.) (2006): Jahrbuch zur Mittelstandsforschung 1/2006 (Schriften zur Mittelstandsforschung. N.F., 112), S. 69-92.

    Abstract

    "Trotz dieses rasanten Wachstums der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland konnte bislang nicht abschließend geklärt werden, ob hier tatsächlich zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen worden sind oder ob diese Zunahme auf die Zerlegung bereits vorhandener sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze zurückzuführen ist. Mit der Beantwortung dieser Forschungsfrage hat sich das Forschungsprojekt beschäftigt. Die empirische Analyse der Untersuchung greift dabei auf die aktuelle Erhebung der MIND-Studie 04 - einer repräsentativen Befragung mittelständischer Unternehmen in Deutschland - aus dem Jahr 2005 zurück. Im Kern der Arbeit wurde multivariat untersucht, wie sich die betriebliche Fluktuationsrate, anstehende Rationalisierungs- bzw. Kostensenkungsmaßnahmen und der (geplante) Abbau sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung - unter Kontrolle zahlreicher unternehmensspezifischer und struktureller Einflussfaktoren - auf den Ausbau von Mini- und Midijobs auswirkt. Die Befunde liefern empirisch fundierte Hinweise darauf, dass im deutschen Mittelstand zum Teil für einfache Tätigkeiten und in spezifischen Branchen eine Zerlegung von Normalarbeitsverhältnissen in Mini- und Midijobs stattfindet. In eine ähnliche Richtung deuten auch die Ergebnisse zur Personalfluktuation und betrieblichen Rationalisierungsbestrebungen. KMU mit hohen Personal-Austauschraten weisen einen höheren Anteil an Mini- und Midijobbern in ihrer Belegschaft auf. Auch Unternehmen, welche rationalisieren bzw. Kosten senken wollen, haben anteilig mehr Mini- und Midijobber in der Belegschaft als solche, die nicht rationalisieren wollen. Dagegen spielt sowohl die wirtschaftliche Situation des Unternehmens als auch das Unternehmensalter, Import- und Exportaktivitäten und die Betriebszugehörigkeitsdauer der Belegschaft keine Rolle für die betriebliche Entscheidung, Stellen mit Mini- und Midijobbern zu belegen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitslosengeld II reformieren: Ein zielgerichtetes Kombilohnmodell: Expertise (2006)

    Abstract

    Nach Auffassung der Bundesregierung muss ein Kombilohnmodell sicherstellen, dass mehr Menschen als bisher die Möglichkeit auch zur Beschäftigung zu niedrigem Einkommen geboten wird, ohne dass die Löhne in den Bereich der Sittenwidrigkeit gedrückt werden. Der Sachverständigenrat kommt mit der Analyse dem Auftrag nach, eine Expertise zu dieser Thematik zu erstellen. In Deutschland arbeitet etwa ein Fünftel aller abhängig Beschäftigten im Niedriglohnbereich. Ein auf die Probleme des deutschen Arbeitsmarkts zugeschnittener Kombilohn muss als doppelte Zielsetzung a) die Stimulierung der Beschäftigung von Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen sowie b) eine Sicherung des Mindesteinkommens miteinander vereinbaren. Die Kriterien, an denen sich der Reformvorschlag des Sachverständigenrates orientiert, werden erläutert. Darauf aufbauend wird ein aus drei Modulen bestehender Reformvorschlag entwickelt. Modul 1: Einführung einer Geringfügigkeitsschwelle bei den Hinzuverdienstmöglichkeiten; Modul 2: Absenkung des Regelsatzes für erwerbsfähige Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft und gleichzeitig Verbesserung der Hinzuverdienstmöglichkeiten für am ersten Arbeitsmarkt erzielte Erwerbseinkommen; Modul 3: Reform von Minijobs und Midijobs. Die Berechnungen eines mikroökonomischen Simulationsmodells zur Ermittlung der Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die öffentlichen Haushalte kommen zu dem Schluss, dass die Absenkung des Leistungsniveaus bei Nichterwerbstätigkeit zentrales und unverzichtbares Element einer Reform sein muss, wenn man mit einem Kombilohnmodell die Arbeitsmarktchancen insbesondere von Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen spürbar verbessern will. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Die Wirksamkeit moderner Dienstleistungen am Arbeitsmarkt: Bericht 2005 der Bundesregierung zur Wirkung der Umsetzung der Vorschläge der Kommission Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Ohne Grundsicherung für Arbeitsuchende). Umsetzung der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 14. November 2002 (BT-Drs. 15/98) (2006)

    Abstract

    "Der Zwischenbericht evaluiert die ersten drei Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ('Hartz I-III'). Untersucht wurden die Wirkungen der arbeitsmarktpolitischen Instrumente, die Effekte der Reform der beschäftigungspolitischen Rahmenbedingungen sowie der Umbau und die Akzeptanz der Bundesagentur für Arbeit. Es ist zu beachten, dass die Ergebnisse und Bewertungen einen Zustand abbilden, der zum Teil bis zu zwei Jahre zurückliegt. Seit dem Erhebungszeitpunkt wurden eine Reihe von Weiterentwicklungen und Änderungen, insbesondere bei der Umgestaltung der Bundesagentur für Arbeit, vorgenommen. Einige Regelungen, die sich frühzeitig als nicht wirksam erwiesen, wurden zudem bereits modifiziert.
    Die Ergebnisse im Einzelnen:
    Die wichtigste Nachricht ist, dass der organisatorische Umbau der alten Bundesanstalt für Arbeit zur neuen, dienstleistungsorientierten Bundesagentur für Arbeit in die richtige Richtung verläuft. Erstmals wird eine systematische Steuerung und eine Kontrolle der Leistungserbringung mit dem Ziel erhöhter Transparenz, Effektivität und Effizienz eingeführt.
    Als erfolgreich haben sich auch die Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen, die Neuausrichtung der beruflichen Weiterbildung, die Eingliederungszuschüsse, das Überbrückungsgeld und der Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) erwiesen.
    Teilweise erfolgreich sind dem Zwischenbericht zufolge die Regelungen zu den Mini- und Midi-Jobs und die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes in diesen Bereichen war notwendig und wird von den Akteuren überwiegend positiv bewertet. Es zeigt sich ein Zuwachs bei der Zahl der Erwerbstätigen bei den Mini- und Midi-Jobs. Allerdings bilden die Mini-Jobs offenbar keine Brücke in voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
    Keine oder eine negative Integrationswirkung hatten bisher die Instrumente Vermittlungsgutschein, Beauftragung Dritter mit Vermittlung, Personal Service Agentur und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen.
    Unterschiedliche Reformelemente zielen auf eine verbesserte Arbeitsmarktintegration älterer Arbeitnehmer/innen. Bisher blieben hier Erfolge jedoch aus. Die Evaluation zeigte allerdings, dass diese Instrumente bislang in der Öffentlichkeit und damit auch bei der eigentlichen Zielgruppe, den Betrieben, noch wenig bekannt sind. Es wäre wünschenswert, wenn die neuen Möglichkeiten, die den Unternehmen zusätzliche Anreize zur Einstellung Älterer verschaffen sollen, auch seitens der Bundesagentur noch offensiver kommuniziert würden. Die Regelungen wurden deshalb über das Jahr 2005 hinaus verlängert.
    Bei einigen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen ist eine Neuorientierung bereits geschehen. So ist die Verpflichtung, im Bezirk jeder Agentur für Arbeit eine Personal-Service-Agentur einzurichten, abgeschafft worden. Und in diesem Jahr wird die Zusammenführung von Überbrückungsgeld und Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) zu einem einheitlichen Instrument erfolgen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Hier finden Sie die 24-seitige Kurzfassung.
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  • Literaturhinweis

    Progressiv-Modell statt Kombilohn: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (2006)

    Zitatform

    (2006): Progressiv-Modell statt Kombilohn. Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/446 (24.01.2006)), 3 S.

    Abstract

    In ihrem Antrag fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Lohnnebenkosten im Bereich gering entlohnter Beschäftigung gezielt zu senken und einen Steuerzuschuss für Sozialversicherungsbeiträge einzuführen. Danach sollen die Sozialabgabensätze für Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit dem Einkommen ansteigen und der entstehende Differenzbetrag durch zusätzliche Steuermittel finanziert werden, die den Sozialversicherungsträgern zufließen. Erst ab einem Bruttoeinkommen oberhalb von 2.000 Euro soll die volle Last der Sozialversicherungsabgaben von zusammen rund 42 Prozent (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) anfallen. Für alle Einkommen bis 2.000 Euro sollen die Beitragssätze langsam und stufenlos ansteigen. Ziel sind Abgabensätze von 20 Prozent bei einem Bruttoeinkommen von 400 Euro, bei 800 Euro von 25 Prozent, bei 1.200 Euro von 30 Prozent und bei 1.600 Euro von 35 Prozent. Die bisherigen Mini- und Midi-Job-Regelungen gehen im Progressiv-Modell auf. Bisherige Mini-Jobber sollen in Zukunft grundsätzlich Mitglieder in den Sozialversicherungen sein. Die Verringerung der Abgaben soll für Arbeitgeber einen Anreiz darstellen, mehr Arbeitsplätze und neue Dienstleistungen anzubieten, und Arbeitnehmern soll der Einstieg in eine Beschäftigung mit einem existenzsichernden Gehalt erleichtert werden. Das Modell der Kombilöhne wird wegen der umfangreichen Mitnahme- und Substitutionseffekte, der Aushöhlung der Tarifautonomie und aus subventionspolitischen Gründen abgelehnt. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Ergebnisse der wissenschaftlichen Auswertung der Hartz-Gesetze I bis III konsequent umsetzen: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 16/547) (2006)

    Zitatform

    (2006): Ergebnisse der wissenschaftlichen Auswertung der Hartz-Gesetze I bis III konsequent umsetzen. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 16/547). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/730 (17.02.2006)), 4 S.

    Abstract

    Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales beziehen sich auf den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Ergebnisse der wissenschaftlichen Auswertung der Hartz-Gesetze I bis III in bereits laufenden und in geplanten Gesetzgebungsvorhaben konsequent zu berücksichtigen. Unter anderem fordert sie, die angekündigte Zusammenführung von 'Ich-AG' und 'Überbrückungsgeld' für Existenzgründer zu korrigieren, die bisherige Regelung von Mini- und Midijobs durch ein Konzept zur Absenkung der Sozialversicherungsbeiträge abzulösen, die Maßnahmen für ältere Arbeitnehmer zu erweitern und zu verbessern sowie bei Einkaufsprozessen der Bundesagentur für Arbeit für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen der Qualität von Maßnahmen und der Verbesserung der Integrationschancen eindeutigen Vorrang einzuräumen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat beschlossen, dem Deutschen Bundestag die Ablehnung zu empfehlen. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE abgelehnt. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Mini- und Midijobs im Kontext aktivierender Arbeitsmarkt- und Sozialpolitk: Konsequenzen für Arbeitnehmerrechte, den Arbeitsmarkt und den Zusammenhang von Wohlfahrt und Beschäftigung (2005)

    Brandt, Torsten;

    Zitatform

    Brandt, Torsten (2005): Mini- und Midijobs im Kontext aktivierender Arbeitsmarkt- und Sozialpolitk. Konsequenzen für Arbeitnehmerrechte, den Arbeitsmarkt und den Zusammenhang von Wohlfahrt und Beschäftigung. (WSI-Diskussionspapier 142), Düsseldorf, 61 S.

    Abstract

    "Einleitend werden die Forschungsdefizite zu Mini- und Midijobs im Kontext aktivierender Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik dargestellt. Daran anschließend wird der theoretische Zugang des RESORE Projektes (Employees resources and social rights in Europe) skizziert, die Begriffe 'subventionierte Beschäftigung' und 'work-welfare nexus' näher erläutert und die sich daraus ableitenden expliziten Fragestellungen des Beitrags aufgeführt. Darauf aufbauend werden in den weiteren Abschnitten die Konsequenzen der Neuregelung für die Mini- und Midijobber und deren Arbeitgeber differenziert dargestellt, qualitative und quantitative Befunde aktueller Evaluierungen zusammengefasst und Effekte für den Arbeitsmarkt, die industriellen Beziehungen und für Verteilungswirkungen innerhalb des Systems der sozialen Sicherung skizziert. Danach werden Konsequenzen für die deutsche wohlfahrtstaatliche Konzeption des Zusammenhangs von Beschäftigung und Wohlfahrt aufgeführt und im abschließenden Ausblick politische Perspektiven - auch für Gewerkschaften - angeregt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission: Arbeitspaket 1: Verbesserung der beschäftigungspolitischen Rahmenbedingungen und Makrowirkungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Bericht 2005 (2005)

    Fertig, Michael ; Apel, Helmut; Schaffner, Sandra ; Kluve, Jochen; Hägele, Helmut; Friedrich, Werner; Tamm, Marcus; Jacobi, Lena; Schmidt, Christoph M.;

    Zitatform

    (2005): Evaluation der Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission. Arbeitspaket 1: Verbesserung der beschäftigungspolitischen Rahmenbedingungen und Makrowirkungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Bericht 2005. Essen u.a., 411 S.

    Abstract

    "Im Rahmen des Arbeitspaketes 1 (Wirksamkeit der Instrumente) umfasst das Modul 1f) die Evaluation der Verbesserung der beschäftigungspolitischen Rahmenbedingungen sowie die Makrowirkungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Der Evaluationsauftrag des Moduls 1f) lässt sich somit in zwei große Submodule gliedern, nämlich in
    Submodul 1: Evaluation der Verbesserung der beschäftigungspolitischen Rahmenbedingungen und
    Submodul 2: Evaluation der Makrowirkungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik.
    Beide Submodule lassen sich des weiteren in mehrere Komponenten untergliedern. In Submodul 1 sind folgende beschäftigungspolitischen Reformen zu untersuchen:
    a) Veränderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
    b) Reform geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs)
    c) Einführung der Gleitzone in der Sozialversicherung (Midijobs)
    d) Erleichterte Befristung älterer Arbeitnehmer/innen
    Im Rahmen von Submodul 2 besteht der Evaluationsauftrag in der Durchführung folgender Analysen:
    e) Benchmarking der aktiven Arbeitsmarktpolitik auf der Ebene der Agenturbezirke
    f) Untersuchung der Wirkung des regional unterschiedlichen Einsatzes arbeitsmarktpolitischer Instrumente auf makroökonomische Indikatoren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Kombilöhne: Erfahrungen und Ausblick (2005)

    Kaltenborn, Bruno; Wielage, Nina;

    Zitatform

    Kaltenborn, Bruno & Nina Wielage (2005): Kombilöhne: Erfahrungen und Ausblick. (Blickpunkt Arbeit und Wirtschaft 2005/04), Berlin, 4 S.

    Abstract

    "Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (2005) auf Bundesebene für die 16. Legislaturperiode sieht vor, insbesondere zugunsten von gering Qualifizierten die Einführung eines sog. Kombilohns, also von Zuschüssen an Arbeitnehmer/innen, zu prüfen. Dieses Vorhaben wird vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen mit Kombilöhnen eingeordnet. Von den bisherigen Kombilöhnen sind bundesweit lediglich die Mini- und Midi-Jobs sowie vermutlich das anrechnungsfreie Erwerbseinkommen beim Bezug von Arbeitslosengeld II quantitativ relevant. Ihnen ist gemeinsam, dass sie unbefristet und ohne besonderen Antrag gewährt werden und die Fördervoraussetzungen sehr einfach gehalten sind. Allerdings werden mit diesen Kombilöhnen regelmäßig keine existenzsichernden Beschäftigungen gefördert. Insgesamt konnte bislang noch kein empirischer Beleg erbracht werden, dass ein Kombilohn in Deutschland zu einem nennenswerten Aufbau von existenzsichernder Beschäftigung führt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluierung der arbeitsmarktpolitischen Sonderprogramme CAST und Mainzer Modell (2005)

    Kaltenborn, Bruno; Krug, Gerhard ; Wiedemann, Eberhard; Rudolph, Helmut; Weinkopf, Claudia ;

    Zitatform

    Kaltenborn, Bruno, Gerhard Krug, Helmut Rudolph, Claudia Weinkopf & Eberhard Wiedemann (2005): Evaluierung der arbeitsmarktpolitischen Sonderprogramme CAST und Mainzer Modell. (Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. Forschungsbericht 552), Berlin, 80 S.

    Abstract

    Im Rahmen des arbeitsmarktpolitischen Sonderprogramms CAST (Chancen und Anreize zur Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Tätigkeiten) wurden seit Mitte des Jahres 2000 auf Initiative des nationalen Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit zwei unterschiedliche Fördermodelle erprobt, die darauf abzielten, die Beschäftigung im Niedriglohnbereich auszuweiten und die Integrationschancen insbesondere von gering Qualifizierten und Langzeitarbeitslosen zu verbessern. Letztlich ist die Inanspruchnahme beider Förderkonzepte trotz zahlreicher Veränderungen der Konditionen, die darauf abzielten, die Nutzung der Förderung attraktiver zu gestalten, deutlich hinter den ursprünglichen Erwartungen zurück geblieben. Dies gilt insbesondere für das SGI-Modell, dessen Erprobung im Saarland und Teilen Sachsens aufgrund der geringen Inanspruchnahme sogar vorzeitig eingestellt wurde. Die Inanspruchnahme des Mainzer Modells war während der regional begrenzten Erprobung in ausgewählten Arbeitsamtsbezirken in Rheinland-Pfalz und Brandenburg ausgeprägter. Dessen Erprobung wurde im März 2002 auf das gesamte Bundesgebiet ausgeweitet. Hierdurch stieg zwar die Zahl der Bewilligungen auf über 15.000 Förderfälle bundesweit, blieb aber insgesamt so zurückhaltend, dass das Mainzer Modell im Zuge der Einführung der Mini- und Midijobs im April 2003 ebenfalls vorzeitig eingestellt wurde. Immerhin wurde beim Mainzer Modell das sozialpolitische Ziel durchaus erreicht. In der Praxis haben vor allem allein erziehende Frauen in besonderer Weise von den Zuschüssen nach dem Mainzer Modell profitiert. (IAB)

    Beteiligte aus dem IAB

    Krug, Gerhard ;
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  • Literaturhinweis

    Schwerpunkt Arbeitsmarktreformen - Partitur im Probenraum (2005)

    Koch, Susanne ; Walwei, Ulrich ;

    Zitatform

    Koch, Susanne & Ulrich Walwei (2005): Schwerpunkt Arbeitsmarktreformen - Partitur im Probenraum. In: IAB-Forum H. 1, S. 5-13.

    Abstract

    "Mit Einsetzung der Hartz-Kommission wurde im Frühjahr 2002 der Grundstein für umfangreiche Arbeitsmarktre formen gelegt. Die Reformen folgen dabei zwei Hauptlinien: Zum einen sollen damit die Rahmenbedingungen für Beschäftigung verbessert werden. Dazu enthalten die beschlossenen Neuerungen Elemente, die den Arbeitsmarkt durch eine Deregulierung des Arbeitsrechts flexibler machen. Außerdem sollen die Bedingungen für die Schaffung neuer Arbeitsplätze verbessert werden, besonders bei den Mini- und Midi-Jobs. Zum anderen leiten die Reformen eine Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik ein. Sie steht künftig noch viel stärker als bisher im Zeichen der konsequenten Aktivierung der Arbeitssuchenden. Dabei geht es im Wesentlichen darum, dass aktive und passive Arbeitsmarktpolitik - im Sinne eines Förderns und Forderns - miteinander verknüpft werden. Ziel ist dabei, Arbeitslose wieder schneller in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Mit der Kombination von Reformelementen, die den Arbeitsmarkt flexibler machen sollen, und solchen, die die Arbeitssuchenden aktivieren, liegt Deutschland im internationalen Trend. Gerade die kontinentaleuropäischen Staaten, die wie Deutschland ein hohes Maß an struktureller Arbeitslosigkeit aufweisen, haben in den letzten Jahren mit der Flexibilisierung ihrer ebenfalls stark regulierten Arbeitsmärkte begonnen und auf aktivierende Elemente in der Arbeitsmarktpolitik gesetzt. Vor diesem Hintergrund werden die wichtigsten Bausteine der Reformen in Deutschland beschrieben und wissenschaftliche Befunde erläutert. Zudem kann gezeigt werden, wo zusätzlicher Reformbedarf besteht. Die weiteren Beiträge dieses Heftes zum Schwerpunkt 'Arbeitmarktreformen' präsentieren dazu vertiefende Forschungsergebnisse aus dem IAB." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Walwei, Ulrich ;
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  • Literaturhinweis

    Sozialabgabenfreibetrag und Beschäftigung (2005)

    Meister, Wolfgang; Ochel, Wolfgang;

    Zitatform

    Meister, Wolfgang & Wolfgang Ochel (2005): Sozialabgabenfreibetrag und Beschäftigung. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 58, H. 7, S. 16-20.

    Abstract

    "Eine der wesentlichen Ursachen für die hohe strukturelle Arbeitslosigkeit in Deutschland bilden die hohen Sozialversicherungsbeiträge. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat vorgeschlagen, einen allgemeinen Freibetrag bei den Sozialabgaben in Höhe von 250 EURO pro Monat einzuführen. Dieser Freibetrag soll sowohl für die Arbeitnehmer- als auch für die Arbeitgeberbeiträge gelten. Durch den Freibetrag werden zwar auch besser Verdienende, insbesondere aber Geringverdiener und ihre Arbeitgeber begünstigt. Der Vorschlag sieht vor, dass die geltenden Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung (Mini-, Midijobs) aufgehoben werden. Die bisherige Ausgestaltung der Transferleistungen bleibt unangetastet. Entstehende Beitragsausfälle sollen über höhere Steuern finanziert werden. Hier werden die Arbeitsnachfragewirkungen, die Auswirkungen auf das Arbeitnehmereinkommen und die Arbeitsanreize untersucht." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Beschäftigung im Handwerk (2005)

    Müller, Klaus;

    Zitatform

    Müller, Klaus (2005): Beschäftigung im Handwerk. (Göttinger handwerkswirtschaftliche Studien 72), Duderstadt: Mecke, 113 S.

    Abstract

    "Die Personalpolitik stellt für das Handwerk als besonders arbeitsintensiver Wirtschaftsbereich einen erheblichen Erfolgsfaktor dar. Die Betriebe sehen sich nicht nur dem Problem gegenüber, genügend qualifizierte Arbeitskräfte zu finden, sondern auch die betrieblichen Arbeitsverhältnisse zu optimieren. Bislang fehlten jedoch genaue Informationen darüber, wie die Beschäftigtenstrukturen im Handwerk genau aussehen und wie groß die Personalfluktuation ist. Durch die Nutzung des IAB-Betriebspanels für das Handwerk besteht nun erstmals die Möglichkeit, für die Beantwortung dieser Fragen auf eine umfangreiche empirische Datenbasis zurückgreifen zu können. Diese Informationen haben auch deshalb für das Handwerk einen besonderen Wert, weil hierdurch ein Vergleich mit gesamtwirtschaftlichen Strukturen möglich ist. Es lässt sich also erkennen, ob die Personalsituation im Handwerk im Vergleich zu anderen Wirtschaftsbereichen aus dem Rahmen fällt oder ob mögliche Differenzen lediglich auf Unter-schiede in der Betriebsgröße (Betriebsgrößeneffekt) zurückzuführen sind. Im Einzelnen greift die Untersuchung folgende Fragenstellungen auf -Wie stellt sich die Personalstruktur im Handwerk dar? Ist bspw. der Anteil der qualifizierten Mitarbeiter höher als in der Gesamtwirtschaft? -Dominieren im Handwerk nach wie vor standardisierte Arbeitsverhältnisse oder haben auch hier flexible Formen der Beschäftigung (z.B. Teilzeit-, Mini- und Midi-Jobs, befristete Arbeitsverhältnisse) eine größere Bedeutung erlangt? -Wie stark ist die Personalfluktuation? Welches sind die wichtigsten Gründe für Personalabgänge? -Welche Bedeutung haben Überstunden und Kurzarbeit? -Wie viele Betriebe partizipieren von öffentlichen Zuschüssen zu Lohn- und Gehaltskosten?" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Hartz IV: welfare to work in Germany (2005)

    Ochel, Wolfgang;

    Zitatform

    Ochel, Wolfgang (2005): Hartz IV. Welfare to work in Germany. In: CESifo DICE report, Jg. 3, H. 2, S. 18-25.

    Abstract

    Der Beitrag gibt einen zusammenfassenden Überblick über die Arbeitsmarktreformen in der Bundesrepublik Deutschland, die nach dem Namen des Vorsitzenden der Reformkommission benannt sind. Ziel der Reformen ist die Schaffung von mehr Beschäftigung und die Reduzierung von Langzeitarbeitslosigkeit. Die Arbeitsmarktreformen sollen die Empfänger von Sozialleistungen in Anwendung des Prinzips, dass Rechte auch Pflichten mit sich bringen, aktivieren. Der Beitrag listet zunächst die einzelnen Reformschritte (von den Personal-Service-Agenturen über Ich-AG, Mini- und Midijobs bis hin zu den Vermittlungs- und Beratungsleistungen von Hartz I-III) auf, fasst dann noch einmal das frühere System der Arbeitslosenversicherung und ihrer Leistungen zusammen und macht dann detaillierte Ausführungen zu den Bestimmungen von Hartz IV (der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe) und dem neu eingeführten Arbeitslosengeld II. Die Hartz IV Reformen sind wichtige Schritte in die richtige Richtung. Sie werden es für arbeitslose Sozialhilfeempfänger leichter machen, eine reguläre Beschäftigung zu finden und auch die Reintegration von Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt erleichtern. Kritikpunkte wie ungenügende Zuverdienstmöglichkeiten für die Empfänger von Arbeitslosengeld II, fehlende Anreize für Geringverdiener und die Unzulänglichkeiten der sog. Ein-Euro-Jobs werden aufgenommen und erläutert. Für eine endgültige Bewertung der Reformen insbesondere der Arbeitsmarkteffekte und der steuerlichen Auswirkungen ist es noch zu früh; es gilt zunächst die evaluierenden Begleituntersuchungen abzuwarten. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Betriebliche Determinanten von Teilzeitarbeit, Mini- und Midi-Jobs: eine theoretische und empirische Analyse mit niedersächsischen Betriebsdaten (2005)

    Pfeifer, Christian ;

    Zitatform

    Pfeifer, Christian (2005): Betriebliche Determinanten von Teilzeitarbeit, Mini- und Midi-Jobs. Eine theoretische und empirische Analyse mit niedersächsischen Betriebsdaten. (Diskussionspapiere / Universität Hannover, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften 324), Hannover, 27 S.

    Abstract

    "Der Beitrag untersucht die betrieblichen Determinanten von Teilzeitbeschäftigung, Mini- und Midi-Jobs. Aus theoretischer Perspektive könnten alle drei Beschäftigungsformen als Instrument der Anpassungsflexibilität bei Nachfrageschocks genutzt werden. Die empirische Analyse zeigt, dass aber lediglich die Nutzung von Mini- und Midi-Jobs signifikant mit einem Nachfrageschock korreliert ist und diese Beschäftigungsformen weniger als flexible Randbelegschaft denn als Instrument der Arbeitszeitflexibilität genutzt werden. Ein Hemmnis für die Reduzierung der Arbeitsstunden sind quasi-fixe Beschäftigungskosten, so dass Betriebe mit einem höheren Anteil qualifizierter Arbeitskräfte weniger Gebrauch hiervon machen. Insgesamt deuten die Ergebnisse daraufhin, dass vor allem die Arbeitszeitpräferenzen der Beschäftigten die Teilzeitbeschäftigung determinieren und geringfügige Beschäftigung verstärkt in 'interessenvertretungsfreien Zonen' stattfindet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktpolitische Modelle: zusätzliche Arbeitsplätze für die Betreuung von Kindern? (2005)

    Weinkopf, Claudia ;

    Zitatform

    Weinkopf, Claudia (2005): Arbeitsmarktpolitische Modelle: zusätzliche Arbeitsplätze für die Betreuung von Kindern? In: A. Diller, K. Jurczyk & T. Rauschenbach (Hrsg.) (2005): Tagespflege zwischen Markt und Familie : neue Herausforderungen und Perspektiven (DJI-Fachforum Bildung und Erziehung, 02), S. 143-165.

    Abstract

    "Inwieweit die neuen arbeitsmarktpolitischen Instrumente tatsächlich geeignet erscheinen, um zur Ausweitung qualitativ hochwertiger Angebote der Kindertagespflege in Deutschland beizutragen, wird in diesem Beitrag untersucht. In Abschnitt 1 werden einige Grundinformationen zur Kindertagespflege in Deutschland gegeben und eine Typologie von Tagesmüttern skizziert, die als Bezugsrahmen für die Abschätzung der Potenziale der neuen Arbeitsmarktpolitik in der Kindertagespflege verwendet werden kann. In Abschnitt 2 wird für ausgewählte Instrumente analysiert, inwieweit und für welche Personengruppen ein Einsatz im Bereich der Kindertagespflege möglich erscheint und welche Anreize zur Umwandlung von Schwarzarbeit bzw. zur Ausweitung des Angebotes geboten werden. Dabei stehen Minijobs und Gleitzone, die steuerliche Förderung für haushaltsbezogene Dienste, der Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) sowie Kombilöhne (Einstiegsgeld) im Mittelpunkt. In Abschnitt 3 werden die Ergebnisse bilanziert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Minijobs, Midijobs und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in privaten Haushalten (2004)

    Arntz, Melanie ; Spermann, Alexander; Jacobebbinghaus, Peter;

    Zitatform

    Arntz, Melanie, Peter Jacobebbinghaus & Alexander Spermann (2004): Minijobs, Midijobs und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in privaten Haushalten. In: T. Hagen & A. Spermann (2004): Hartz-Gesetze : methodische Ansätze zu einer Evaluierung (ZEW-Wirtschaftsanalysen, 74), S. 171-189.

    Abstract

    Das zentrale beschäftigungspolitische Ziel der Reform der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse durch die Einführung von Mini- und Midijobs, welche zum 01.04.2003 auf der Grundlage des Hartz-II-Gesetzes in Kraft getreten ist, ist die Aktivierung des Niedriglohnsektors. Um die Effizienz der Reformen im Hinblick auf die Beschäftigungsziele zu evaluieren, müssen diese Gesamtbeschäftigungseffekte mit den fiskalischen Kosten in Beziehung gesetzt werden. Dazu gehört die Evaluation der sog. Mitnahmeeffekte, der fiskalischen Wirkungen und der gesamtwirtschaftlichen Finanzierungseffekte. Zur Evaluierung an stehen auch die Auswirkungen der Mini- und Midijob-Verhältnisse auf die Erwerbschancen und Erwerbsbiographien verschiedener Personengruppen sowie die geschlechtsspezifischen Implikationen der Neuregelungen zur geringfügigen Beschäftigung. Letztere sind auch relevant in Bezug auf die sozialversicherungsrechtlichen Absicherungen und die Arbeitsbedingungen in der Gleitzone. Der Beitrag erläutert relevante Evaluationsstudien im nationalen und internationalen Kontext und stellt eine Reihe von Evaluationsmethoden vor (Matching-Ansatz, Makroevaluation mit berechenbaren allgemeinen Gleichgewichtsmodellen, Implementationsanalyse u.a.), überprüft sie im Hinblick auf ihre Umsetzbarkeit und entwickelt einen eigenen Vorschlag für ein Evaluationskonzept, das aus methodischer Sicht im Rahmen der derzeitigen Datenverfügbarkeit mit Sicherheit durchführbar ist. (IAB)

    Beteiligte aus dem IAB

    Arntz, Melanie ;
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  • Literaturhinweis

    Hauptsache Arbeit?: feministische Perspektiven auf den Wandel von Arbeit (2004)

    Baatz, Dagmar; Satilmis, Ayla; Rudolph, Clarissa;

    Zitatform

    Baatz, Dagmar, Clarissa Rudolph & Ayla Satilmis (Hrsg.) (2004): Hauptsache Arbeit? Feministische Perspektiven auf den Wandel von Arbeit. (Arbeit - Demokratie - Geschlecht 1), Münster: Verlag Westfälisches Dampfboot, 281 S.

    Abstract

    Die Autorinnen kritisieren die mit dem Motto 'Hauptsache Arbeit' transportierte Tendenz zur Entgrenzung von Arbeit und Arbeitszeiten, die gleichzeitig die Qualität der Arbeitsplätze und des Arbeitsvermögens ausblendet. Die Beiträge klopfen aus feministischer Sicht ab, wo und wie sich die Reproduktion einer asymmetrischen Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern hält, und entwickeln Optionen auf die Zukunft der Arbeit. Sie gehen von einem Arbeitsbegriff aus, der auch nach der Qualität von Arbeit fragt und diese in den jeweiligen Lebenszusammenhang stellt. Die Beiträge befassen sich im Einzelnen mit (1) dem Zusammenhang von Arbeit und Geschlecht, (2) mit Arbeitsforschung, Arbeitspolitik und Arbeitsbegriff, (3) mit feministischen, gender-orientierten und kritisch-innovativen Ansätzen, (4) mit Transformationsprozessen von Arbeit für Frauen.

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  • Literaturhinweis

    Arbeitszeitflexibilität in Rheinland-Pfalz: Ergebnisse aus dem IAB-Betriebspanel - Rheinland-Pfalz 2003 (2004)

    Dera, Susanne; Schmid, Alfons;

    Zitatform

    Dera, Susanne & Alfons Schmid (2004): Arbeitszeitflexibilität in Rheinland-Pfalz. Ergebnisse aus dem IAB-Betriebspanel - Rheinland-Pfalz 2003. (IAB-Betriebspanel Rheinland-Pfalz 2004,03), Frankfurt, Main, 20 S.

    Abstract

    "Der Report beschäftigt sich mit der Arbeitszeitflexibilität der rheinland-pfälzischen Betriebe. Darunter fallen primär Instrumente der internen Flexibilität wie bspw. Teilzeitbeschäftigung, Überstunden und Kurzarbeit aber auch Mini- und Midi-Jobs. Durch den Einsatz dieser Maßnahmen haben die Betriebe einen 'flexiblen' Zugriff auf die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten und können diese an die betrieblichen Notwendigkeiten anpassen und somit variabel auf Veränderungen reagieren. Im Folgenden wird auf verschiedene Instrumente der Arbeitszeitflexibilität eingegangen und näher betrachtet, welche davon in rheinland-pfälzischen Betrieben am häufigsten eingesetzt werden. Zudem wird untersucht, ob Betriebe, die ausgeprägten Schwankungen in der Geschäftstätigkeit unterliegen, häufiger von diesen Instrumenten Gebrauch machen als solche, bei denen derartige Schwankungen nicht vorkommen. Außerdem wird untersucht, ob Tarifbindung bei der Häufigkeit der Nutzung derartiger Instrumente zur Flexibilisierung der Arbeitszeit eine Rolle spielt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mainz and more? Lohnkostenzuschüsse, Kombilöhne, Mini- und Midijobs und weitere Entlastungen niedriger Einkommen (2004)

    Eichhorst, Werner;

    Zitatform

    Eichhorst, Werner (2004): Mainz and more? Lohnkostenzuschüsse, Kombilöhne, Mini- und Midijobs und weitere Entlastungen niedriger Einkommen. In: J. Lange (Hrsg.) (2004): Ende der Verschiebebahnhöfe : die Umsetzung der Arbeitsmarktreform (Loccumer Protokolle, 2003,61), S. 179-194.

    Abstract

    Der Beitrag zur Tagung der Evangelischen Akademie Loccum im Oktober 2003 analysiert die Determinanten für das niedrige Beschäftigungsniveau gering qualifizierter Erwerbstätiger und diskutiert arbeitsmarktpolitische Reformen zur Behebung dieses Defizits. Die bisherigen Ansätze zur Beschäftigung niedrig Qualifizierter vor allem im Niedriglohnsektor - das Kombilohn-Modell, das Mainzer Modell, das Mini-Job-Modell, die Reform des Arbeitslosengeldes II - haben zu keiner nachhaltigen Besserung beigetragen. Weitergehende Reformvorschläge erfordern eine grundlegene Umgestaltung des Steuer- und Transfersystems sowie der tariflichen Lohnstrukturen. Der Autor schlägt zwei Varianten vor: die Senkung des Reservationslohns der Sozialhilfe mit großzügigeren Hinzuverdienstmöglichkeiten und die Aktivierung über einen zweiten Arbeitsmarkt sowie "die gezielte Entlastung von gering entlohnter Arbeit auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite durch die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge im Wege einer Progressionszone oder eines Freibetrags." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Evaluierung des arbeitsmarktpolitischen Sonderprogramms CAST: Endbericht (2004)

    Kaltenborn, Bruno; Weinkopf, Claudia ; Wiedemann, Eberhard; Rudolph, Helmut; Krug, Gerhard ;

    Zitatform

    Kaltenborn, Bruno, Gerhard Krug, Helmut Rudolph, Claudia Weinkopf & Eberhard Wiedemann (2004): Evaluierung des arbeitsmarktpolitischen Sonderprogramms CAST. Endbericht. Berlin, 78 S.

    Abstract

    "Nach einer intensiven öffentlichen Debatte um die Förderung des Niedriglohnsektors im Jahr 1999 hat die Bundesregierung das Sonderprogramm 'CAST' (Chancen und Anreize zur Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Tätigkeiten) aufgelegt. Im Rahmen von CAST wurden ab Mitte 2000 zwei Förderkonzepte erprobt. Mit dem Modell der Saar- Gemeinschaftsinitiative des Saarlandes (SGI-Modell) konnten zusätzliche Neueinstellungen von Langzeitarbeitslosen und gering qualifizierten Arbeitslosen insbesondere durch degressive Lohnkostenzuschüsse an Betriebe gefördert werden. Demgegenüber erhielten nach dem so genannten Mainzer Modell Arbeitnehmer/innen, die eine neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnahmen, bedürftigkeitsgeprüfte, ebenfalls degressive Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen und ggf. einen Kindergeldzuschlag. Während zunächst beide Förderkonzepte in jeweils einer Arbeitsmarktregion West- und Ostdeutschlands erprobt wurden, wurde das SGI-Modell mit der bundesweiten Ausdehnung des Mainzer Modells ab März 2002 zehn Monate früher als ursprünglich geplant eingestellt. Die Laufzeit des Mainzer Modells hingegen wurde mit der bundesweiten Ausdehnung zunächst um ein Jahr bis Ende 2003 verlängert, dann allerdings ebenfalls vorzeitig Ende März 2003 anlässlich der Einführung der so genannten 'Midi-Jobs' (Gleitzone) beendet. Die Intention des Mainzer Modells, den Ausstieg aus der Abhängigkeit von Sozialhilfe zu erleichtern, wurde durch die Midi-Job-Regelung sozialversicherungsrechtlich fortentwickelt. Bei der Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe im SGB II werden ab 2005 mit dem Einstiegsgeld (§ 29 SGB II) und der großzügigeren Freistellung von Erwerbseinkommen (§ 30 SGB II) gegenüber dem Mainzer Modell modifizierte Elemente zur Förderung niedriger Erwerbseinkommen eingeführt. Ebenfalls knüpft der Kinderzuschlag nach § 6a BKKG an die Zuschläge des Mainzer Modells an.
    Dieser Abschlussbericht umfasst die Evaluierungsergebnisse zu beiden Fördermodellen. In Kapitel 2 steht das Mainzer Modell im Mittelpunkt, in Kapitel 3 das SGI-Modell. In Kapitel 4 wird ein Fazit gezogen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Krug, Gerhard ;
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  • Literaturhinweis

    Förderstrukturen im Mainzer Modell (2004)

    Krug, Gerhard ; Hollederer, Alfons ; Rudolph, Helmut;

    Zitatform

    Krug, Gerhard, Helmut Rudolph & Alfons Hollederer (2004): Förderstrukturen im Mainzer Modell. In: T. Gewiese, J. Hartmann, G. Krug & H. Rudolph (2004): Das Mainzer Modell aus Sicht der Arbeitnehmer und Betriebe : Befunde aus der Begleitforschung, S. 17-48.

    Abstract

    "Zur Beurteilung der Wirksamkeit eines arbeitsmarktpolitischen Programms ist die Kenntnis der erreichten Zielgruppen und der Förderstrukturen unabdingbar. Dem wird in dem Beitrag zuerst nachgegangen. Danach werden Befristung, Dauer und Beendigung der Förderungen sowie Mehrfachförderungen untersucht. Für die Bewertung der Anreizwirkungen nach dem Mainzer Modell werden sowohl die individuellen Löhne und das förderrechtliche Gesamteinkommen der Beschäftigten als auch die Förderbeträge in ihren Komponenten (Sozialversicherungszuschuss, Kindergeldzuschlag) einer Analyse unterzogen. Abschließend erfolgt eine Betrachtung zu den Überschneidungsbereichen des Mainzer Modells mit den Midi-Jobs." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Krug, Gerhard ;
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  • Literaturhinweis

    IAB-Betriebspanel Bremen 2003: Beschäftigungsformen, Personalfluktuation und Personalsuche (2004)

    Landsberg, Helma; Wehling, Walter;

    Zitatform

    Landsberg, Helma & Walter Wehling (2004): IAB-Betriebspanel Bremen 2003. Beschäftigungsformen, Personalfluktuation und Personalsuche. (IAB-Betriebspanel Bremen / Freie Hansestadt Bremen, Senatorin für Wirtschaft ...), Bremen, 49 S.

    Abstract

    "lm Zuge der Flexibilisierung gewinnen neue Formen der Erwerbstätigkeit, die zum Teil erst durch Veränderung gesetzlicher Rahmenbedingungen ermöglicht wurden, wie Teilzeit, geringfügige Beschäftigung, befristete Arbeitsverhältnisse und Leiharbeit an Bedeutung. Aber nicht nur die Formen der abhängigen Beschäftigung, sondern auch die Möglichkeiten der Selbständigkeit wandeln sich, so z.B. durch Verbreitung von Franchising und Einführung der Ich-AG.
    Einleitend wird auf Basis der Daten der amtlichen Statistik ein Überblick über die Erwerbstätigenstruktur gegeben und um Informationen zu befristeten Einstellungen aus dem IAB-Betriebspanel ergänzt.
    Entsprechend dem Schwerpunkt des IAB-Betriebspanel-Fragebogens 2003 wird in der Auswertung ein besonderes Augenmerk auf den Einsatz von Leiharbeitern gelegt. Leiharbeit stellt für Betriebe eine besonders flexible Form der Personalwirtschaft dar. Personal wird nicht mehr selbst vorgehalten, sondern bei Bedarf entliehen. Für die größere Flexibilität werden vom Entleiher Abstriche hinsichtlich Betriebskenntnissen und -treue in Kauf genommen.
    Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Höhe der Lohnnebenkosten sowie die Förderung geringfügiger Beschäftigung und die Vermeidung von Schwarzarbeit wurden die Soziallasten für Mini- und Midi-Jobs neu geregelt. Seit April 2003 gelten für die sogenannten Midi-Jobs (Verdienst zwischen 400 und 800 EURO) niedrigere Steuersätze, um den Übergang von geringfügiger in Vollzeitbeschäftigung zu erleichtern. Das Ausmaß der Beschäftigung von Arbeitnehmern in diesem unteren Einkommensbereich wurde mit der IAB-Betriebspanel-Befragung 2003 erfasst.
    Flexible Arbeitsgestaltung ermöglicht es, auf Schwankungen in der Produktion bzw. Geschäftstätigkeit einzugehen. Anhand einer Sonderfrage wird untersucht, welche Maßnahmen vorrangig eingesetzt werden, um Produktionsschwankungen auszugleichen.
    Die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes zeigt sich nicht nur in der Ausgestaltung der Arbeitsverträge, sondern auch in der Personalfluktuation. Nach dem Aufzeigen der Dynamik der Bewegungen auf dem Arbeitsmarkt werden die Gründe für Personalabgänge analysiert. Auch die Möglichkeiten der Personalrekrutierung haben sich verändert. Die Diskussion um die Arbeitsvermittlungsleistungen der Arbeitsämter hat zur Einrichtung von privaten Arbeitsvermittlungen und von Personal-Service-Agenturen geführt. Im abschließenden Kapitel wird mittels einer Sonderfrage des Panels 2003 betrachtet, welche Möglichkeiten der Personalsuche Unternehmen bevorzugen und speziell welche Bedeutung den Vermittlungsleistungen der Arbeitsämter aus Sicht der Betriebe zu kommt. Erkenntnisse über die Verhaltensweise der Betriebe bei der Personalsuche geben für die Wiedereingliederung von Arbeitslosen wichtige Hinweise." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Flexibilität des Arbeitsmarktes und Weiterbildung in den Betrieben: Auswertung des IAB-Betriebspanels Bremen 2003 (2004)

    Landsberg, Helma; Wehling, Walter;

    Zitatform

    Landsberg, Helma & Walter Wehling (2004): Flexibilität des Arbeitsmarktes und Weiterbildung in den Betrieben. Auswertung des IAB-Betriebspanels Bremen 2003. In: BAW-Monatsberichte H. 6, S. 1-12.

    Abstract

    "Der Schwerpunktsetzung des Fragebogens folgend wurde die Auswertung des IAB-Betriebspanels 2003 auf die Themen 'Weiterbildung' sowie 'Beschäftigungsformen, Personalfluktuation und -suche' konzentriert und in separaten (Teil-) Berichten präsentiert, deren wichtigste Ergebnisse in diesem Monatsbericht zusammenfassend dargestellt werden.
    Ansätze zur Flexibilisierung des Arbeitsmarktes:
    -Erwerbstätigenanteil der sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten unter 60 %;
    -4 von 10 Neueinstellungen befristet; aber ca. 60 % später in Dauerbeschäftigung übernommen;
    -geringfügige Beschäftigung und Midi-Jobs (401bis 800 EURO) auf kleinere Betriebe konzentriert;
    -jeder 4. Midi-Job in Vollzeitbeschäftigung;
    -Leiharbeit in Großstädten und größeren Betrieben häufiger, aber vor allem kurzfristig und auf geringere Qualifikationen beschränkt; -Ausgleich von Produktionsschwankungen vorwiegend durch Urlaub und Überstunden;
    -Personalsuche von Zeitungsanzeigen und Mund-zu-Mund-Propaganda dominiert.
    Potenziale der betrieblichen Weiterbildung:
    -Anteile weiterbildender Betriebe und weitergebildeter Arbeitskräfte deutlich gestiegen, aber
    -höhere Priorität im europäischen Ausland;
    -jeder 10. Betrieb bildet grundsätzlich nicht weiter;
    -jeder 4. Betrieb sieht kein Qualifizierungsbedarf;
    betriebliche Weiterbildung bei Kurzarbeit und für gekündigte Beschäftigte wenig genutzt;
    -gering Qualifizierte und Ältere in betrieblicher Weiterbildung unterrepräsentiert;
    -betriebliche Weiterbildung im EDV-Bereich in Bremen auch dank t.i.m.e. intensiviert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Ende der Verschiebebahnhöfe: die Umsetzung der Arbeitsmarktreform (2004)

    Lange, Joachim;

    Zitatform

    Lange, Joachim (Hrsg.) (2004): Ende der Verschiebebahnhöfe. Die Umsetzung der Arbeitsmarktreform. (Loccumer Protokolle 2003,61), Loccum, 256 S.

    Abstract

    Der Sammelband dokumentiert die Beiträge zur Tagung der Evangelischen Akademie Loccum im Oktober 2003. Die Teilnehmer diskutierten die Umsetzung der Arbeitsmarktreformen in der - vorwiegend kommunalen - Praxis. Themen waren das Arbeitslosengeld II, PSA und Zeitarbeit, öffentlich geförderte Beschäftigung, Lohnkostenzuschüsse, Kombilöhne, Mini- und Midijobs. Außerdem wurden kommunale Modelle vorgestellt. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen werden zusammengefasst. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Flexibilisierung des Arbeitseinsatzes stärkt Anpassung der Industriebetriebe an Geschäftsschwankungen: ein empirischer Ost-West-Vergleich anhand des IAB-Betriebspanels (2004)

    Loose, Brigitte; Ludwig, Udo;

    Zitatform

    Loose, Brigitte & Udo Ludwig (2004): Flexibilisierung des Arbeitseinsatzes stärkt Anpassung der Industriebetriebe an Geschäftsschwankungen. Ein empirischer Ost-West-Vergleich anhand des IAB-Betriebspanels. In: Wirtschaft im Wandel, Jg. 10, H. 12, S. 325-331.

    Abstract

    "An regionale und überregionale Nachfrageschwankungen passen sich die Industriebetriebe mit neuen und alten Handlungsweisen an. Während die produktionstechnischen Voraussetzungen für die betriebliche Flexibilität im ostdeutschen Verarbeitenden Gewerbe etwas schwächer ausgeprägt sind, unterscheidet sich der Anteil 'standardisierter' und flexibler Beschäftigungsverhältnissen zwischen den Industriebetrieben in Ost und West kaum. Größere Unterschiede können hier eher zwischen verschiedenen Betriebsgrößen und Ertragstypen ausgemacht werden. So heben sich insbesondere kleinere Betriebe mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil flexibler Erwerbsformen ab. Das betrifft in Ost wie West vor allem Mini- und Midi- Jobs. Betriebe mit sehr guter Ertragslage nutzen besonders intensiv Überstunden, Teilzeitanstellungen und befristete Beschäftigungsverhältnisse. Betriebe mit unzureichender Ertragslage greifen dagegen eher auf kurzfristig aktivierbare Instrumente flexibler Arbeitsangebote wie Kurzarbeit und Mini-Jobs zurück. Die geringere tarifliche Orientierung bei Arbeitszeit und Löhnen sowie der über das ganze Jahr ausdehnbare, überwiegend unentgeltliche Abbau von Überstunden erweisen sich als Wettbewerbsvorteile für die ostdeutsche Industrie." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation von Mini- und Midijobs sowie Arbeitslosengeld II: methodische Grundprobleme und Lösungsansätze (2004)

    Michaelis, Jochen ; Spermann, Alexander;

    Zitatform

    Michaelis, Jochen & Alexander Spermann (2004): Evaluation von Mini- und Midijobs sowie Arbeitslosengeld II. Methodische Grundprobleme und Lösungsansätze. In: Zeitschrift für Evaluation H. 2, S. 223-240.

    Abstract

    "Die Hartz-Gesetze I-IV zielen insbesondere auf die Verkürzung der Dauer der Arbeitslosigkeit durch vermehrte Abgänge aus Arbeitslosigkeit ab. Bereits wenige Monate nach Einführung der Hartz-Instrumente wurde über Erfolge und Misserfolge in der Politik und Öffentlichkeit berichtet - in der Regel auf der Basis absoluter und relativer Zahlen. In diesem Beitrag werden exemplarisch am Beispiel der Mini- und Midijobs sowie des Arbeitslosengeldes II die Probleme der Evaluation und Lösungsansätze auf der Mikro- und Makroebene verdeutlicht. Es zeigt sich, dass eine Erfolgsbeurteilung immer den Bezug zu einer Kontrollgruppe benötigt - ansonsten ist keine Aussage zum Erfolg einer Maßnahme möglich. Da diese dem internationalen Standard entsprechende Evaluationskultur in Deutschland unterentwickelt ist, wird eine Gesetzesinitiative formuliert, die u.a. einen jährlichen Evaluationsbericht an das Parlament beinhaltet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation von Mini- und Midijobs sowie Arbeitslosengeld II: methodische Grundprobleme und Lösungsansätze (2004)

    Michaelis, Jochen ; Spermann, Alexander;

    Zitatform

    Michaelis, Jochen & Alexander Spermann (2004): Evaluation von Mini- und Midijobs sowie Arbeitslosengeld II. Methodische Grundprobleme und Lösungsansätze. (Universität Kassel, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften. Volkswirtschaftliche Diskussionsbeiträge 61/04), Kassel, 22 S.

    Abstract

    "Die Hartz-Gesetze I-IV zielen insbesondere auf die Verkürzung der Dauer der Arbeitslosigkeit durch vermehrte Abgänge aus Arbeitslosigkeit ab. Bereits wenige Monate nach Einführung der Hartz-Instrumente wurde über Erfolge und Misserfolge in der Politik und Öffentlichkeit berichtet - in der Regel auf der Basis absoluter und relativer Zahlen. In diesem Beitrag werden exemplarisch am Beispiel der Mini- und Midijobs sowie des Arbeitslosengeldes II die Probleme der Evaluation und Lösungsansätze auf der Mikro- und Makroebene verdeutlicht. Es zeigt sich, dass eine Erfolgsbeurteilung immer den Bezug zu einer Kontrollgruppe benötigt - ansonsten ist keine Aussage zum Erfolg einer Maßnahme möglich. Da diese dem internationalen Standard entsprechende Evaluationskultur in Deutschland unterentwickelt ist, wird eine Gesetzesinitiative formuliert, die u.a. einen jährlichen Evaluationsbericht an das Parlament beinhaltet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Betriebspanel Report Hessen: besondere Beschäftigungsformen in Hessen 2003. Ergebnisse aus dem IAB-Betriebspanel - Hessen 2003 (2004)

    Schmid, Alfons; Baden, Christian;

    Zitatform

    Schmid, Alfons & Christian Baden (2004): Betriebspanel Report Hessen. Besondere Beschäftigungsformen in Hessen 2003. Ergebnisse aus dem IAB-Betriebspanel - Hessen 2003. In: ABF aktuell.

    Abstract

    "Der Bericht ist der vierte Report im Rahmen der IAB-Betriebspanel-Befragung 2003 und befasst sich mit 'besonderen Beschäftigungsformen'. Die Ausführungen basieren auf der Befragung von 1.024 Betrieben in Hessen vom Sommer 2003. Diese Stichprobe ist repräsentativ; die Ergebnisse wurden auf alle Betriebe in Hessen hochgerechnet. Der Begriff 'besondere Beschäftigung' definiert sich dabei durch die Abgrenzung zum 'Normalarbeitsverhältnis': Es werden somit alle Beschäftigungsformen hierunter subsumiert, die nicht dem unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitsverhältnis entsprechen: Teilzeitbeschäftigung, Mini- oder Midijobs, Leiharbeit, freie Mitarbeiter, befristete Beschäftigung. Die Ergebnisse zeigen, dass sowohl die Zahl der Mini-Jobs als auch der Midi-Jobs und Leiharbeitsverhältnisse leicht gestiegen sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mini- und Midijobs - Ausmaß, Struktur und Dynamik: empirische Ergebnisse mit dem IAB-Betriebspanel Baden-Württemberg (2004)

    Strotmann, Harald ; Vogel, Alexander;

    Zitatform

    Strotmann, Harald & Alexander Vogel (2004): Mini- und Midijobs - Ausmaß, Struktur und Dynamik. Empirische Ergebnisse mit dem IAB-Betriebspanel Baden-Württemberg. (IAW-Kurzbericht 2004,06), Tübingen, 23 S.

    Abstract

    Ziel der am 1. April 2003 beschlossenen Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung ist eine Ausweitung derartiger Beschäftigungsverhältnisse. Einerseits verspricht sich die Politik erhebliche Beschäftigungswirkungen durch die Änderung, andererseits soll es durch die Reform gelingen, Schwarzarbeit insgesamt und gerade im Bereich haushaltsnaher Dienstleistungen einzudämmen. Wesentliche Merkmale der Neuregelung im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (Minijobs) sind die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze auf 400 Euro sowie die Aufhebung der Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 15 Stunden. Neu eingeführt wurde eine Gleitzone zwischen Einkommen von 400,01 Euro und 800 Euro, in welcher der arbeitnehmerseitige Beitragssatz von 4 Prozent sukzessive ansteigt und bei 800 Euro den Wert von knapp 21 Prozent erreicht (Midijobs). Der Beitrag verfolgt das Ziel, über die Verbreitung von Beschäftigung im unteren Lohnsegment in Baden-Württemberg zu informieren. Die empirische Analyse stützt sich dabei auf das IAB-Betriebspanel Baden-Württemberg. Die Ergebnisse belegen, dass in baden-württembergischen Betrieben mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zum 30. Juni 2003 insgesamt rund 538.000 Personen in Minijobs und weitere 138.000 Personen in Midijobs beschäftigt waren. Dies entspricht einem Beschäftigungsanteil von 11% bzw. 3%. Knapp ein Fünftel der Midijobs sind dabei Vollzeitstellen, vier Fünftel der Jobs in der Gleitzone sind jedoch als Teilzeitarbeitsplätze vergeben. Überdurchschnittlich verbreitet sind Mini- und Midijobs in Kleinbetrieben, in den Branchen des Dienstleistungssektors und im Handel, unterdurchschnittlich dagegen im Verarbeitenden Gewerbe. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Mini- und Midijobs in Deutschland: Sonderbericht Dezember 2004 (2004)

    Abstract

    "Für Ende Dezember 2003 liegen erstmals Auswertungen zu den Midijobs vor. Zu diesem Stichtag gab es 26,75 Mio sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Darunter waren 669.000 Arbeitnehmer oder 2,5 Prozent, die die Midijob-Regelung in Anspruch genommen haben, davon 155.000 während der gesamten Beschäftigungszeit und 514.000 wenigstens zeitweise (so genannte Mischfälle). Zusätzlich zu ihrer sozialversicherungspflichtigen Haupttätigkeit übten 1,44 Mio Beschäftigte oder 5,4 Prozent einen Minijob als Nebentätigkeit aus. Darüber hinaus waren Ende Dezember 4,54 Mio Personen ausschließlich geringfügig entlohnt beschäftigt. Minijobs finden sich im Westen relativ häufiger als im Osten, während die Inanspruchnahme der Midijob-Regelung gleich groß war. Mini- und Midijobs werden vor allem von Frauen genutzt, besonders ausgeprägt die Midijobs. Während die Altersstruktur bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigen, den Midi- und den Nebenjobbern recht ähnlich ist, sind bei den ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten Jüngere und Ältere überdurchschnittlich vertreten. Jeder achte ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte bezieht gleichzeitig Lohnersatzleistungen nach dem SGB III. Jeder zehnte ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte hat im Verlauf eines Jahres ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufgenommen. Die Domäne der Miniund Midijobs sind die Dienstleistungsbranchen. Stark vertreten sind sie in privaten Haushalten, im Reinigungsgewerbe und in der Gastronomie. Zudem konzentrieren sich Minijobs in Klein- und Mittelbetrieben. Die Entwicklung bei den Minijobs war seit Einführung der neuen Regelungen im April 2003 sehr dynamisch. Differenzierte Auswertungen liegen bis zum März und Trendschätzungen bis zum Juni 2004 vor. Danach hat die Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten von März 2003 bis März 2004 um 523.100 oder 12,6 Prozent auf 4.658.900 zugenommen. Bis Juni 2004 gab es einen weiteren Zuwachs auf 4,84 Mio. Daten zu den geringfügig entlohnten Nebenjobbern liegen erst ab Juni 2003 vor, da diese Beschäftigungsform vor der gesetzlichen Neuregelung statistisch nicht erfasst werden konnte; nach einer Schätzung dürften es vor der Gesetzesänderung ca. 700.000 gewesen sein. Ihre Zahl nahm von Quartal zu Quartal erheblich zu; bis März 2004 erhöhte sie sich um ca. 850.000 oder 121 Prozent auf 1.551.700 Beschäftigte. Die Trendschätzung ergibt für Juni ein weiteres Plus auf 1,69 Mio. Insgesamt waren Ende März 6.210.600 Personen in einem Minijob beschäftigt. Im Vergleich mit dem Stand vor der Reform waren das ca. 1,37 Mio oder ca. 28 Prozent mehr. Bis Juni 2004 nahm die Zahl der Minijobs noch auf 6,53 Mio zu. Während Minijobs erheblich zugenommen haben, nahm die Zahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter deutlich ab. Ob und inwieweit sozialversicherungspflichtig Beschäftigte durch Minijobs verdrängt wurden, bleibt weiterer Forschung überlassen. Statistische Auswertungen zeigen, dass die Ausweitung ausschließlich geringfügig entlohnter Beschäftigung zum größeren Teil auf Betriebe mit Zuwächsen bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung entfällt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Betriebspanel Berlin: Ergebnisse der achten Welle 2003 (2004)

    Abstract

    Das IAB-Betriebspanel Berlin gibt einen Überblick über: 1. Entwicklung und Struktur der Betriebe und Beschäftigung, 2. Personalpolitik, 3. Betriebliche Flexibilität, 4. Auszubildende,5. Weiterbildung, 6. Öffentliche Förderung sowie 8. Wirtschaftliche Lage der Betriebe. Im Mittelpunkt der achten Welle des Betriebspanels 2003 standen unter dem Stichwort 'Betriebliche Flexibilisierung' die Themenkomplexe Leiharbeit, Teilzeitbeschäftigung, befristete Arbeitsverhältnisse, geringfügige Beschäftigung, Midi-Jobs, Kurzarbeit und Überstunden. Die Anzahl der in Berlin bestehenden Betriebe ist zwischen 1999 und 2002 im Unterschied zum negativen ostdeutschen Trend relativ konstant geblieben. Demgegenüber haben sich die Beschäftigtenzahlen leicht verringert. Zwischen Mitte 2002 und Mitte 2003 war ein Beschäftigungsrückgang von zwei Prozent zu verzeichnen. Fast jedes dritte Arbeitsverhältnis zählt zu den flexiblen, nicht standardisierten Beschäftigungsverhältnissen. Die Ausbildungsquote der Berliner Betriebe liegt bei 24 Prozent. 36 Prozent aller Betrieb förderten im ersten Halbjahr 2003 Maßnahmen der betrieblichen Weiterbildung. Öffentliche Förderung erfolgte in den Bereichen Investitionen und Sachmittel und berufliche Ausbildung. Der Bruttolohndurchschnitt in Berlin lag 2003 gegenüber Westdeutschland bei 97 Prozent und gegenüber Ostdeutschland bei 124 Prozent. Die Tarifbindung ist in Berlin deutlich niedriger als in Westdeutschland. Das Produktivitätsniveau der Berliner Betriebe liegt etwa 20 Prozent unter dem westdeutschen und 30 Prozent über dem ostdeutschen Niveau. Im Vergleich zwischen Berlin und den Stadtstaaten Bremen und Hamburg ergibt sich eine vergleichsweise hohe Identität von Berlin-West mit Hamburg und Bremen, wohingegen Berlin-Ost im Bereich der ostdeutschen Werte liegt. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Entwicklung von Betrieben und Beschäftigung in Brandenburg: Ergebnisse der achten Welle des Betriebspanels Brandenburg (2004)

    Zitatform

    (2004): Entwicklung von Betrieben und Beschäftigung in Brandenburg. Ergebnisse der achten Welle des Betriebspanels Brandenburg. (Brandenburg, Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen. Reihe Forschungsberichte 23), Berlin, 130 S.

    Abstract

    Vorgestellt werden Ergebnisse der achten Welle des IAB-Betriebspanels Brandenburg zur Entwicklung von Betrieben und Beschäftigung aus dem Jahre 2003. Abgefragt wurden Daten zu: 1. Entwicklung und Struktur der Betriebe und Beschäftigten, 2. Personalpolitik, 3. Betriebliche Flexibilität, 4. Auszubildende, 5.. Weiterbildung, 6. Öffentliche Förderung sowie 7. Wirtschaftliche Lage der Betriebe. Die Anzahl der bestehenden Betriebe in Brandenburg ist weiter auf achtundsechzigtausend gesunken; gleichzeitig hat sich die Beschäftigtenzahl von Mitte 2002 bis Mitte 2003 nicht wesentlich verändert. Hervorzuheben sind der deutliche Beschäftigtenrückgang im Baugewerbe sowie eine Zunahme der Beschäftigtenzahl bei den unternehmensnahen Dienstleistungen. Schwerpunktthemen der achten Welle waren unter dem Stichwort 'Betriebliche Flexibilisierung' Leiharbeit, Teilzeitbeschäftigung, Mini- und Midi-Jobs, Kurzarbeit und Überstunden. Jedes dritte Arbeitsverhältnis zählt zu den flexiblen, nicht standardisierten Beschäftigungsverhältnisse. So kam es in Brandenburg zu einem deutlichen Anstieg der Minijobs auf 53.000 im Jahr 2003, 7.000 mehr als im Vorjahr. Dadurch wird der Brandenburger Arbeitsmarkt nur gering entlastet, da a) bisherige Vollzeitarbeitsplätze in Minijobs umgewandelt und b) viele Minijobs als Nebentätigkeit sowie von Rentnern und Studenten ausgeübt werden. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarkt in Sachsen, Betriebspanel 2003: Ergebnisse der achten Welle (2004)

    Abstract

    "Das Betriebspanel wurde als mündliche Arbeitgeberbefragung auf Leitungsebene im Jahr 2003 in Sachsen zum achten Mal durchgeführt. Insgesamt wirkten ca. 16 Tsd. Betriebe aller Branchen und Größen mit. Das Ziel dieses Panels ist es, aktuelle repräsentative Daten über die Beschäftigungsentwicklung und deren Bestimmungsgrößen in Sachsen zu erhalten. In der Auswertung sind - ausgehend von der Frage nach stärkeren Schwankungen der Produktion bzw. der Geschäftstätigkeit - die verschiedensten Instrumente zur Bewältigung dieser Schwankungen gebündelt worden. Unter dem Stichwort 'Betriebliche Flexibilisierung' wurden Fragenkomplexe zur Leiharbeit, zur Teilzeitbeschäftigung, befristeten Arbeitsverhältnissen, geringfügiger Beschäftigung (400 Euro-Kräften), Midi- Jobs, Kurzarbeit und Überstunden schwerpunktmäßig gebündelt und ausgewertet." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Maxi-Arbeitsangebotseffekte oder zusätzliche Arbeitslose durch Mini- und Midi-Jobs? (2003)

    Arntz, Melanie ; Feil, Michael; Spermann, Alexander;

    Zitatform

    Arntz, Melanie, Michael Feil & Alexander Spermann (2003): Maxi-Arbeitsangebotseffekte oder zusätzliche Arbeitslose durch Mini- und Midi-Jobs? (ZEW discussion paper 2003-67), Mannheim, 38 S.

    Abstract

    "Das vorliegende Diskussionspapier untersucht, welche maximalen Arbeitsangebotseffekte von der 2003-Reform der geringfügigen Beschäftigung zu erwarten sind. Theoretische Überlegungen zur Wirkung auf das Arbeitsangebot zeigen, dass für Haupterwerbstätige ohne Transferbezug nach der Reform Anreize bestehen, 400 Euro bis 800 Euro statt bisher 325 Euro zu verdienen. Für Nebenerwerbstätige besteht nur der Anreiz, ihre Tätigkeit bis zur Grenze von 400 Euro auszuweiten. Allerdings erhöht sich der Anreiz für bereits Beschäftigte, nebenberuflich einen Minijob als Zweitverdienst anzutreten. Auch für nicht-erwerbstätige Personen in Paarhaushalten mit einem Haushaltseinkommen oberhalb des Sozialhilfeniveaus wird die Aufnahme eines Minijobs nach der 2003-Reform interessanter. Im Vergleich zu Hauptbeschäftigten sind die Anreize für Nebenerwerbstätige und Zweitverdiener wegen steuerlicher Entlastungen deutlich höher, so dass stärkere Angebotsreaktionen von dieser Gruppe zu erwarten sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Arntz, Melanie ;
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  • Literaturhinweis

    Die Arbeitsangebotseffekte der neuen Mini- und Midijobs: eine ex-ante Evaluation (2003)

    Arntz, Melanie ; Spermann, Alexander; Feil, Michael;

    Zitatform

    Arntz, Melanie, Michael Feil & Alexander Spermann (2003): Die Arbeitsangebotseffekte der neuen Mini- und Midijobs. Eine ex-ante Evaluation. In: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Jg. 36, H. 3, S. 271-290.

    Abstract

    "Die gesetzlichen Bestimmungen zu den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen wurden am 1. April 2003 zum zweiten Mal innerhalb von vier Jahren grundsätzlich ge-ändert. Wesentliche Komponenten der 2003-Reform sind die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze von 325 EURO auf 400 EURO (Minijobs) und die Einführung einer Gleitzone zwi-schen 400 EURO und 800 EURO (Midijobs). Der Beitrag untersucht in Form einer ex-ante Evaluation, welche maximalen Arbeitsangebotseffekte von dieser Reform der geringfügigen Beschäftigung zu erwarten sind. Theoretische Überlegungen zur Wirkung auf das Arbeitsangebot zeigen, dass für Haupterwerbstätige ohne Transferbezug nach der Reform Anreize bestehen, 400 EURO bis 800 EURO statt bisher 325 EURO zu verdienen. Außerdem werden Minijobs für bereits Beschäftigte als Hinzuverdienstmöglichkeit attraktiv. Für Personen, die schon eine geringfügige Beschäftigung im Nebenerwerb ausüben, besteht nur Anlass, ihre Tätigkeit bis zur Grenze von 400 EURO auszuweiten. Auch für bisher unbeschäftigte Ehepartner sind Minijobs interessant. Im empirischen Teil der Untersuchung wird die Arbeitsangebotsreaktion von Hauptbeschäftigten mit Hilfe des Steuer-Transfer-Mikrosimulationsmodells STSM simuliert. Die Datenbasis ist das Sozioökonomische Panel (SOEP). Zunächst werden die im Zuge der Reform veränderten Nettoeinkommen berechnet (Mikrosimulation). Anschließend wird der daraus resultierende Angebotseffekt mit einem konditionalen Logit-Modell prognostiziert. Die Arbeitsangebotsreaktion fällt bei Haushalten ohne Anspruch auf Transfer schwach aus. Zudem zeigen Haushalte mit Transferbezug gemäß der theoretischen Überlegungen eine nochmals deutlich schwächere Reaktion. Am eigentlichen Reformbedarf des Arbeitsmarktes, Arbeitslosengeld- und Sozialhilfeempfänger in stärkeren Maße in Arbeit zu bringen, geht die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse erwartungsgemäß eindeutig vorbei. Es wird evident, dass durch die Reform zwar das Problem der Abgabenfalle weitgehend gelöst wurde, die Sozialhilfefalle jedoch bestehen bleibt. Ein starker Effekt auf die Zahl ausschließlich geringfügig Beschäftigter ist nicht zu erwarten. Allenfalls die Zahl der Nebenerwerbstätigen und Zweitverdiener in Haushalten ohne Transferbezug könnte deutlich zunehmen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Arntz, Melanie ;
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  • Literaturhinweis

    Mini- und Midi-Jobs als Niedrigeinkommensstrategie in der Arbeitsmarktpolitik: "Erfolgsstory" oder Festschreibung des geschlechtsspezifisch segregierten Arbeitsmarktes (2003)

    Koch, Angelika; Bäcker, Gerhard;

    Zitatform

    Koch, Angelika & Gerhard Bäcker (2003): Mini- und Midi-Jobs als Niedrigeinkommensstrategie in der Arbeitsmarktpolitik. "Erfolgsstory" oder Festschreibung des geschlechtsspezifisch segregierten Arbeitsmarktes. (WSI-Diskussionspapier 117), Düsseldorf, 28 S.

    Abstract

    Der Beitrag konzentriert sich in einer empirischen Analyse auf die Förderung von Mini- und Midi-Jobs. Mit der zum 01.04.2003 in Kraft getretenen Neuregelung in diesem Bereich setzt die Bundesregierung - unter besonderer Berücksichtigung der Förderung sog. haushaltsnaher Dienstleistungen - zum einen auf die Ausweitung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse (Mini-Jobs) durch Anhebung der Einkommensgrenze auf 400 Euro. Zum anderen sollen Arbeitsplätze im Einkommensbereich zwischen 400 und 800 Euro durch reduzierte Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer/innen geschaffen werden (Midi-Jobs). Die Studie geht der Fragen nach, wie der Beschäftigungseffekt einzuschätzen ist, welche Annahmen zu den Entwicklungen von Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage sich treffen lassen und welche Rückwirkungen die Förderegelungen auf die nicht-subventionierten Arbeitsverhältnisse haben. Des weiteren wird untersucht, welches (unausgesprochene) geschlechtspolitische Leitbild die Politik prägt und welche Entwicklungen zu prognostizieren sind. Auch werden die Auswirkungen auf das Ziel einer ausreichenden materiellen und sozialen Sicherung beleuchtet. Abschließend wird analysiert, inwieweit arbeitsmarktpolitische, sozialrechtliche und steuerrechtliche Regelungen ineinander greifen. Die Analyse zeigt u.a. unter beschäftigungspolitischen Gesichtspunkten, dass die Reform kaum zum Abbau von Arbeitslosigkeit sowie zur Schaffung neuer Arbeitsplätze geeignet ist, da im hohen Maße Mitnahme- und Substitutionseffekte zu erwarten sind. Mit dieser Reform wird die Geschlechtersegregation auf dem Arbeitsmarkt fort- und festgeschrieben. Avancieren die "kleinen Jobs" zum beschäftigungspolitischen Hoffnungsträger, beinhaltet dies zum einen eine Abkehr von gesellschaftspolitischen Leitbild des bestehenden Normalarbeitsverhältnisses und zum anderen von einer Perspektive, die dessen geschlechtshierarchische Konstruktion zu überwinden sucht. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Mit Mini- und Midi-Jobs aus der Arbeitslosigkeit?: die Neuregelungen zur Beschäftigungsförderung im unteren Einkommensbereich (2003)

    Koch, Angelika; Bäcker, Gerhard;

    Zitatform

    Koch, Angelika & Gerhard Bäcker (2003): Mit Mini- und Midi-Jobs aus der Arbeitslosigkeit? Die Neuregelungen zur Beschäftigungsförderung im unteren Einkommensbereich. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 52, H. 4, S. 94-102.

    Abstract

    Der Beitrag beschreibt die Neuregelungen zur Beschäftigungsförderung im Niedriglohnbereich und vergleicht sie mit den Regelungen aus dem Jahr 1999. Daran anschließend werden die geänderten rechtlichen Bestimmungen analysiert und ihre Auswirkungen bewertet. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie sie unter Beschäftigungspolitischen Aspekten zu beurteilen und welche sozial- und geschlechterpolitischen Folgen zu erwarten sind. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Freie Mitarbeit und Mini-Jobs nach der Hartz-Reform (2003)

    Reiserer, Kerstin; Freckmann, Anke;

    Zitatform

    Reiserer, Kerstin & Anke Freckmann (2003): Freie Mitarbeit und Mini-Jobs nach der Hartz-Reform. (Aktuelles Recht für die Praxis), München: Beck, 200 S.

    Abstract

    Zum Jahreswechsel 2002/2003 hat der Bundestag das Erste und Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ('Hartz-Gesetze') beschlossen. Für den Bereich der freien Mitarbeit bzw. der Scheinselbständigkeit ist dies das dritte Reformwerk seit 1999. U.a. wurden zum 1.1.2003 die bisherigen Kriterien für Scheinselbständige beseitigt und mit der 'Ich-AG' ein neues Instrument zur Förderung der Selbständigkeit eingeführt. Auch die geringfügige Beschäftigung hat zum 1.4.2003 grundlegende Änderungen erfahren. Der Anwendungsbereich der 'Mini-Jobs' wurde erweitert durch die Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze auf EURO 400.-, die Einführung einer so genannten Gleitzone bis EURO 800.- sowie Sonderregelungen für Tätigkeiten im Privathaushalt. Ferner ist es seit dem 1.4.2003 wieder möglich, einen versicherungsfreien Minijob neben der Hauptbeschäftigung auszuüben. Aus der Sicht der anwaltlichen Praxis wird ein Überblick über die gesetzliche Neuregelung beider Komplexe unter Beachtung der arbeitsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Besonderheiten gegeben. Zahlreiche Übersichten, Checklisten und Beispiele veranschaulichen die Wirkungsweise der einzelnen Normen im Zusammenspiel. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Scheinselbständigkeit, geringfügige Beschäftigung und "Gleitzone" nach dem zweiten Hartz-Gesetz (2003)

    Rolfs, Christian;

    Zitatform

    Rolfs, Christian (2003): Scheinselbständigkeit, geringfügige Beschäftigung und "Gleitzone" nach dem zweiten Hartz-Gesetz. In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht, Jg. 20, H. 2, S. 65-72.

    Abstract

    "Bei den Beratungen des Vermittlungsausschusses über den zustimmungspflichtigen Teil der Hartz-Reform haben die unionsgeführten Länder die Aufhebung der Vermutungsregeln bei so genannter Scheinselbständigkeit, eine Ausweitung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse und die Einführung einer neuen Gleitzone für Arbeitnehmer mit geringerem Einkommen durchgesetzt. Die neuen Vorschriften sind teilweise bereits zum Jahresbeginn in Kraft getreten, im Übrigen gelten sie ab 1.4.2003. Der Autor gibt einen Überblick." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mini- und Midi-Jobs: Geringfügige Beschäftigung im neuen Outfit (2003)

    Rudolph, Helmut;

    Zitatform

    Rudolph, Helmut (2003): Mini- und Midi-Jobs: Geringfügige Beschäftigung im neuen Outfit. (IAB-Kurzbericht 06/2003), Nürnberg, 5 S.

    Abstract

    Zum 1.4.2003 wurden durch das Zweite Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt die Abgaben für geringfügige Beschäftigungen neu geregelt und Midi-Jobs mit reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen für Arbeitnehmer eingeführt. Die Neuregelung weitet die für den Arbeitnehmer versicherungsfreien Verdienstmöglichkeiten bis 400 Euro aus. Durch die Midi-Jobs im Bereich der Gleitzone von 400 bis 800 Euro wird der bisherige Abgabensprung beim Übergang von geringfügiger zu sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung abgefangen. Der Kurzbericht stellt die wesentlichen Änderungen in diesem Arbeitsmarktsegment vor, versucht den jeweils betroffenen Kreis von Beschäftigten zu quantifizieren und die finanziellen Auswirkungen für die Sozialversicherung abzuschätzen. Es wird festgestellt, dass die gesetzlichen Änderungen finanzielle Anreize für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer schaffen, aber kaum zusätzliche Arbeitsplätze zu erwarten sind. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Die Vorschläge der Hartz-Kommission und deren Umsetzung: eine Zwischenbilanz (2003)

    Scherl, Hermann;

    Zitatform

    Scherl, Hermann (2003): Die Vorschläge der Hartz-Kommission und deren Umsetzung. Eine Zwischenbilanz. Erlangen u.a., 28 S.

    Abstract

    Die im Februar 2002 von der deutschen Bundesregierung gebildete sog. "Hartz-Kommission" (Kommission "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt") hat mit ihrer Ankündigung, innerhalb von drei Jahren die Arbeitslosenzahl um 2 Mio. zu verringern, große Medienresonanz und politische Beachtung erzielt. In einem tabellarischen Überblick werden die im Hartz-Bericht enthaltenen 13 "Innovationsmodule" für die Arbeitsmarktpolitik und ihre Umsetzung vom Stand Ende Juni 2003 wiedergegeben. Die bereits umgesetzten Vorschläge und die noch weiter geplanten Maßnahmen werden näher erörtert. Dazu zählen die "Personal-Service-Agenturen", die"Ich-AG", die Neuregelung für "Mini- und Midi-Jobs", "Job-Floater", die Verbesserung der Arbeitsvermittlung und die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Auch die ursprünglichen Empfehlungen und die Argumentation dazu werden kritisch beleuchtet. Es zeigt sich, dass die arbeitsmarktpolitischen Mittel der Hartz-Kommission nur greifen könnten bei einer gleichzeitigen unrealistisch hohen Wachstumsrate des realen Bruttoinlandsprodukt und somit illusionär bleiben. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Einführung zur Hartz-Reform (2003)

    Steck, Brigitte; Kossens, Michael; Wollschläger, Frank; Lenzing, Dirk; Schmidt, Angelika ;

    Zitatform

    Steck, Brigitte & Michael Kossens (Hrsg.) Lenzing, Dirk, Angelika Schmidt & Frank Wollschläger (Bearb.) (2003): Einführung zur Hartz-Reform. München: Beck, 206 S.

    Abstract

    Die Hartz-Reform hat zum Jahresanfang 2003 zahlreiche arbeits- und sozialrechtliche Neuregelungen für die betriebliche und gerichtliche Praxis gebracht. Durch das Erste und das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurden in vielen Sozialgesetzbüchern (SGB III, IV, V, VI) sowie u.a. im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und im Einkommensteuergesetz (EStG) wichtige Veränderungen vorgenommen. Die Einführung erläutert das Regelwerk mit seinen über 30 Änderungen von Einzelgesetzen und sorgt mit zahlreichen Beispielen, Checklisten und Formularen für Hilfe. Der Abdruck der einschlägigen Vorschriften im Anhang sowie Internet-Hinweise erleichtern dabei den Einstieg in das neue Recht. Darüber hinaus wurden auch das Programm "Kapital für Arbeit" und die rückwirkend zum 1.1.2003 in Kraft getretenen steuerlichen Vereinfachungen für Kleinunternehmen berücksichtigt.
    Die Themen:
    -Geringfügige Beschäftigung
    -Beschäftigung in Privathaushalten
    -Niedriglohnbereich/ Gleitzone 400-800 Euro
    -Personalserviceagenturen (PSA)
    -Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
    -Berufliche Weiterbildung/Bildungsgutschein
    -Änderungen beim Arbeitslosengeld
    -Leistungen für ältere Arbeitnehmer/Befristete Arbeitsverhältnisse
    -Änderungen bei der Arbeitslosenhilfe
    -Änderungen beim Unterhaltsgeld
    -Dynamisierung von Leistungen
    -Geänderte Hinzuverdienstgrenzen für Rentner
    -Ausweitung der Anrechnungszeiten
    -Änderungen bei einmalig gezahltem Arbeitsentgelt
    -Einführung des elektronischen Meldeverfahrens
    -Hinterlegung des Sozialversicherungsausweises
    -Scheinselbständigkeit
    -Existenzgründerzuschuss - Ich-AG
    -Steuerliche Förderung von Kleinunternehmen
    -Das Modell "Kapital für Arbeit"
    -Fördervoraussetzungen. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Minijobs und Gleitzone: Rettungsanker für zusätzliche Beschäftigung? (2003)

    Weinkopf, Claudia ;

    Zitatform

    Weinkopf, Claudia (2003): Minijobs und Gleitzone. Rettungsanker für zusätzliche Beschäftigung? (IAT-Report 2003-05), Gelsenkirchen, 11 S.

    Abstract

    "Mit der Einführung von Minijobs und Gleitzone ('Midijobs') zum 1. April 2003 wird die geringfügige Beschäftigung nach nur vier Jahren wiederum reformiert. Statt einer Eindämmung wird nunmehr die Ausweitung der Minijobs angestrebt. Die von der Bundesregierung geäußerten Erwartungen hinsichtlich zusätzlicher Beschäftigung erscheinen jedoch weit überzogen. Für Arbeitslose bieten Mini- und Midijobs i.d.R. keine Beschäftigungsalternative, weil der erzielbare Verdienst kaum zur Existenzsicherung ausreicht und die Anrechnungsregelungen ungünstig sind. Von der Rückkehr zur Begünstigung geringfügiger Nebentätigkeiten profitieren ausschließlich bereits Beschäftigte, was keine Entlastung des Arbeitsmarktes bringt, aber erhebliche Einnahmeausfälle der Sozialversicherungen verursacht." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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