Niedriglohnarbeitsmarkt
Der Ausbau des Niedriglohnsektors sollte Ende der 1990er Jahre die hohe Arbeitslosigkeit reduzieren. Als Niedriglohn gilt ein Arbeitsentgelt, das trotz Vollzeitbeschäftigung keine angemessene Existenzsicherung gewährleistet – die OECD definiert den ihn als einen Bruttolohn, der unterhalb von zwei Dritteln des nationalen Medianbruttolohns aller Vollzeitbeschäftigten liegt. Betroffen von Niedriglöhnen sind überdurchschnittlich häufig Personen ohne beruflichen Abschluss, jüngere Erwerbstätige und Frauen.
Bietet der Niedriglohnsektor eine Chance zum Einstieg in den Arbeitsmarkt oder ist er eine Sackgasse? Das IAB-Themendossier erschließt Informationen zum Forschungsstand.
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Literaturhinweis
Kombilöhne und Mindestlöhne als Instrumente der Beschäftigungspolitik: Erfahrungen und Handlungsoptionen (2006)
Eichhorst, Werner;Zitatform
Eichhorst, Werner (2006): Kombilöhne und Mindestlöhne als Instrumente der Beschäftigungspolitik. Erfahrungen und Handlungsoptionen. (IZA discussion paper 2120), Bonn, 36 S.
Abstract
"Das Papier vergleicht die Wirkung unterschiedlicher Kombinationen von Mindest- und Kombilöhnen auf die Beschäftigung von Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen in ausgewählten Ländern. Bezogen auf die gegenwärtige Diskussion in Deutschland plädiert es für Zurückhaltung bei der Festlegung zusätzlicher Mindestlohnbestimmungen und gegen eine Ausweitung von Kombilöhnen bei gegebenem Sicherungsniveau. Besser wäre eine konsequente Aktivierung nach der Grundkonzeption von Hartz IV." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Incentive properties and political acceptability of workfare: evidence from real effort experiments (2006)
Zitatform
Falk, Armin, David Huffman & Konrad Mierendorff (2006): Incentive properties and political acceptability of workfare. Evidence from real effort experiments. Mannheim, 22 S.
Abstract
Die Studie untersucht das Motivations- und Leistungsanreizpotenzial und die politische Akzeptanz von Workfare. Während die traditionellen sozialstaatlichen Programme sich auf die Bereitstellung bedarfsorientierter Leistungen konzentrieren, erfordert Workfare die aktive und verpflichtende Mitarbeit von Unterstützungsempfängern in Form von gemeinnütziger Arbeit oder der Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Workfare-Programme gibt es in mehreren europäischen Ländern und in den USA. In der Theorie soll Workfare die Motivation zur Annahme eines regulären Arbeitsverhältnisses erhöhen und gleichzeitig zu einer Verminderung der implizit in den traditionellen Sozialleistungen enthaltenen Mindestlöhne führen. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Workfare-Aktivitäten vermindert die Attraktivität der öffentlichen Unterstützungsmaßnahmen und sollte dazu führen, dass ein reguläres Beschäftigungsverhältnis angenommen wird, auch wenn es niedriger entlohnt wird als eine bedarfsorientierte Sozialleistung. Die Studie untersucht das Anreizpotenzial und die politische Akzeptanz von Workfare mit Hilfe von zwei Experimenten. Das erste Experiment zeigt, dass Workfare in der Tat eine Absenkung der Reservationslöhne zur Folge hat. Auch die übrigen theoretischen Annahmen werden bestätigt. Ein zweites Experiment ergibt eine breite Zustimmung für das Prinzip Workfare seitens befragter Wähler. Als Gründe werden vor allem genannt, dass Workfare eher den Prinzipien von Fairness und Gleichheit Rechnung trägt als die traditionellen bedarfsorientierten Sozialleistungen. (IAB)
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Literaturhinweis
Ein-Euro-Jobs: letzter Ausweg oder große Chance?: die Auswirkungen des Ein-Euro-Jobs auf den regulären Arbeitsmarkt. Eine Untersuchung mit Langzeitarbeitslosen (2006)
Haustein, Matthias;Zitatform
Haustein, Matthias (2006): Ein-Euro-Jobs: letzter Ausweg oder große Chance? Die Auswirkungen des Ein-Euro-Jobs auf den regulären Arbeitsmarkt. Eine Untersuchung mit Langzeitarbeitslosen. Marburg: Tectum Verlag, 118 S., Anhang.
Abstract
"Der Autor befasst sich mit den individuellen Auswirkungen von Ein-Euro-Jobs im Spannungsfeld von arbeitsmarktpolitischem System und den Lebenswelten langzeitsarbeitsloser Teilnehmer am Beispiel eines Chemnitzer Beschäftigungsträgers. Die vom Autor erstellte Bestandsaufnahme erforscht darüber hinaus die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen zur Durchführung von Ein-Euro-Jobs. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Untersuchung der Potenziale zur Sinn- und Identitätsstiftung sowie zur Chancenverbesserung am Arbeitsmarkt, die diese Beschäftigungsverhältnisse bieten. Die Ergebnisse sind für Sozialarbeiter und andere Mitarbeiter im Feld der Beschäftigungsförderung von besonderer Bedeutung, da sie Ansätze zur Weiterentwicklung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen aufzeigen. Insbesondere wird gezeigt, wie sich durch die Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der Langzeitarbeitslosen deren Erreichbarkeit und Akzeptanz von Hilfsangeboten verbessern lässt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Chancen für Langzeitarbeitslose verbessern: Mehr und bessere öffentlich geförderte Beschäftigung (2006)
Hiller-Ohm, Gabriele; Lüttmann, Björn;Zitatform
Hiller-Ohm, Gabriele & Björn Lüttmann (2006): Chancen für Langzeitarbeitslose verbessern: Mehr und bessere öffentlich geförderte Beschäftigung. In: Soziale Sicherheit, Jg. 55, H. 10, S. 330-334.
Abstract
"Auf dem Arbeitsmarkt zeichnet sich Entspannung ab. Die Arbeitslosenzahlen sinken. Konjunkturaufschwung und Beschäftigungsschub eröffnen vor allem kurzzeitarbeitslosen Menschen neue Chancen. Für viele ältere Arbeitsuchende und für Langzeitarbeitslose bleiben die Türen zum Arbeitsmarkt jedoch weiterhin verschlossen. Deshalb wird nach Meinung der Autoren nicht nur ein zweiter Arbeitsmarkt benötigt, der als Brücke in den ersten Arbeitsmarkt funktioniert. Auch die Schaffung eines 'dritten' Arbeitsmarktes für diejenigen, die langfristig keine Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt finden, müsse angepackt werden. Der Beitrag befasst sich damit, wie mehr und bessere öffentlich geförderte Beschäftigung geschaffen werden kann." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Arbeitsgelegenheiten für Jugendliche im SGB II: von der Massenware zum Qualitätsprodukt (2006)
Hofmann, Tina;Zitatform
Hofmann, Tina (2006): Arbeitsgelegenheiten für Jugendliche im SGB II. Von der Massenware zum Qualitätsprodukt. In: Jugend, Beruf, Gesellschaft, Jg. 57, H. 1, S. 28-32.
Abstract
"Arbeitsgelegenheiten für Jugendliche sind in der Fachdebatte der Jugendsozialarbeit umstritten. Ungeachtet dessen haben sich Träger der Jugendsozialarbeit in 2005 am massenhaften Aufbau dieser Arbeitsgelegenheiten aktiv beteiligt. Mit diesem Beitrag werden ein Rückblick auf die Umsetzung der Arbeitsgelegenheiten für Jugendliche im vergangenen Jahr und Empfehlungen für die zukünftige Entwicklung gegeben." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante: viele Zielgruppen werden noch vernachlässigt (2006)
Zitatform
Hohmeyer, Katrin, Christoph Schöll & Joachim Wolff (2006): Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante. Viele Zielgruppen werden noch vernachlässigt. (IAB-Forschungsbericht 22/2006), Nürnberg, 60 S.
Abstract
"Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante stehen seit Einführung des SGB II im Jahre 2005 als ein Instrument zur Verfügung, mit dem die Beschäftigungsfähigkeit arbeitsloser Bezieher von ALG II erhöht werden soll. Im ersten Jahr wurden über 25.000 Hilfebedürftige durch dieses Instrument gefördert. Wir betrachten in dem Beitrag, wie Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante ausgestaltet sind und welche Personengruppen gefördert werden. Im Gegensatz zum 'Ein-Euro-Job' sind diese Arbeitsgelegenheiten in der Regel Vollzeitstellen und unterliegen der Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung. Die Teilnahme an solchen Maßnahmen dauert häufig nicht länger als sechs Monate und nur in ganz wenigen Fällen länger als ein Jahr. Wir gehen insbesondere der Frage nach, ob die vorgeschriebene Nachrangigkeit von Arbeitsgelegenheiten gegenüber Arbeit, Ausbildung und anderen Maßnahmen in einer Konzentration der Förderung auf Problemgruppen des Arbeitsmarktes zum Ausdruck kommt. Dies ist allerdings für viele Gruppen mit geringen Chancen auf eine Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt wie Ältere nicht der Fall. Unsere Auswertungen auf der Grundlage von Personendaten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit kommen zu dem Ergebnis, dass einzig die Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren besonders stark gefördert wird. Dabei liegt eine noch höhere Konzentration auf diese Zielgruppe vor als bei den Zusatzjobs. Dies ist möglicherweise mit den höheren Erwartungen an die Bruttoeingliederungserfolge zu erklären." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Mikroökonomische Beschäftigungseffekte des Hamburger Modells zur Beschäftigungsförderung (2006)
Zitatform
Jirjahn, Uwe, Christian Pfeifer & Georgi Tsertsvadze (2006): Mikroökonomische Beschäftigungseffekte des Hamburger Modells zur Beschäftigungsförderung. (IAB-Discussion Paper 25/2006), Nürnberg, 49 S.
Abstract
"Das Hamburger Modell zur Beschäftigungsförderung zielt darauf ab, Arbeitslose mit geringen Verdienstmöglichkeiten und schlechten Arbeitsmarktchancen durch zeitlich befristete Zuschüsse, die sowohl den Teilnehmern an der Maßnahme als auch den Arbeitgebern gewährt werden, in den regulären Arbeitsmarkt zu integrieren. Der Beitrag vergleicht auf der Basis eines Propensity Score Matching den Arbeitsmarkterfolg von Arbeitslosen, die eine Förderung erhalten haben, mit dem Arbeitsmarkterfolg derjenigen, die keine Förderung erhalten haben. Die Ergebnisse sprechen für einen über den Förderungszeitraum anhaltenden Beschäftigungseffekt des Hamburger Kombilohnmodells. Eine mögliche Erklärung für diesen längerfristigen positiven Arbeitsmarkteffekt der temporären Zuschüsse könnte darin bestehen, dass die Teilnehmer während der Maßnahme zusätzliche Erfahrungen sammeln und ihre Produktivität steigt. Eine zweite Erklärung besteht darin, dass durch die Zuschüsse die auf der Arbeitnehmer- und auf der Arbeitgeberseite anfallenden Fixkosten, die mit dem Beschäftigungsverhältnis verbunden sind, effektiv gesenkt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Förderung mit dem Einstiegsgeld nach § 29 SGB II: erste Befunde zur Implementation und Deskription (2006)
Zitatform
Noll, Susanne, Joachim Wolff & Anton Nivorozhkin (2006): Förderung mit dem Einstiegsgeld nach § 29 SGB II. Erste Befunde zur Implementation und Deskription. (IAB-Forschungsbericht 23/2006), Nürnberg, 39 S.
Abstract
"Mit der Einführung des Sozialgesetzbuches (SGB) II wurde das Einstiegsgeld (§ 29 SGB II) geschaffen. Durch dieses Instrument können arbeitslose erwerbsfähige Hilfebedürftige bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit zum Vollerwerb finanziell unterstützt werden. Der Bericht befasst sich mit der institutionellen Ausgestaltung und Umsetzung der Förderung sowie den Teilnehmerstrukturen. Durch Einstiegsgeld werden im Vergleich zu anderen aktiven arbeitsmarktpolitischen Instrumenten bislang nur wenige bedürftige Personen gefördert (rund 20.000 Eintritte in 2005). In Westdeutschland überwiegt dabei die Gründungsförderung. In Ostdeutschland spielt auch die 'Kombilohnvariante' eine Rolle. Es gibt viele mögliche Erklärungen für die geringe Zahl der Förderfälle: Arbeitslosengeld II-Empfänger müssen womöglich zum Teil erst durch andere Maßnahmen an den Arbeitsmarkt herangeführt werden, bevor eine Einstiegsgeldförderung effektiv wäre. Die Förderbeträge könnten zu niedrig sein, damit sie das Risiko eines Start-Ups wagen. Ein geringes Angebot an Vollzeitstellen im Niedriglohnbereich mag die niedrige Anzahl der Kombilohnförderungen (weniger als 15 Prozent der Eintritte in 2005) erklären. Viele weitere Ursachen sind denkbar. Die Teilnehmerstrukturen zeigen, dass einige Gruppen mit besonderen Vermittlungshemmnissen (wie Ältere ab 50 Jahre und Geringqualifizierte) in beiden Fördervarianten unterproportional vertreten sind. Dies mag für die Gründungsförderung daran liegen, dass Gründungsvorhaben bei arbeitsmarktnahen Personen mehr Aussicht auf Erfolg haben. Dennoch hat beispielsweise die Hartz-Evaluation gezeigt, dass einige arbeitsmarktferne Gruppen durch die Gründungsförderung des SGB III ihre Arbeitsmarktchancen stärker verbessern als arbeitsmarktnahe Personen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Leistungen zur Eingliederung an erwerbsfähige Hilfebedürftige: Einsatz von Arbeitsgelegenheiten 2005 (2006)
Papenroth, Christiane;Zitatform
Papenroth, Christiane (2006): Leistungen zur Eingliederung an erwerbsfähige Hilfebedürftige. Einsatz von Arbeitsgelegenheiten 2005. Nürnberg, 22 S.
Abstract
Mit dem 'Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV)' wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2005 die bisherige Arbeitslosen- und Sozialhilfe für Erwerbsfähige durch eine einheitliche Grundsicherung für Arbeitsuchende abgelöst. Anspruch auf die neue Leistung haben alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zwischen 15 und 65 Jahren sowie die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen. Neben der Erbringung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes unterstützen die Träger der Grundsicherung erwerbsfähige Hilfebedürftige umfassend mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit. Dazu können Leistungen zur Eingliederung erbracht werden. Eine dieser Leistungen ist die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für erwerbsfähige Hilfebedürftige nach § 16 Absatz 3 SGB II. Dem Sonderbericht liegen die endgültigen Ergebnisse der BA-Förderstatistik mit Datenstand zum Zähltag des Berichtsmonats März 2006 zu Grunde. Er gibt einen Überblick über die Entwicklung von Eintritten und Beständen im Jahresverlauf 2005, aufgeteilt nach 'Initiative für Arbeitslosenhilfeempfänger' und 'Arbeitsgelegenheiten nach §16 Absatz 3 SGB II', regionalen Unterschiede, Strukturen der Teilnehmer bei Eintritt und Strukturen der Maßnahmen. Im Berichtszeitraum gab es insgesamt 630.000 Eintritte in Arbeitsgelegenheiten, der Frauenanteil liegt bei 39,3 Prozent, 25 Prozent aller Eintritte sind Jüngere unter 25 Jahren und die Stellen für Arbeitsgelegenheiten konzentrieren sich auf die Bereiche Gesundheits-, Sozialwesen, Erziehung und Unterricht und Erbringung von Dienstleistungen. Auf 100 SGB II-Arbeitslose kamen durchschnittlich 11 Teilnehmer in Arbeitsgelegenheiten. (IAB)
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Literaturhinweis
Kombilohn oder Workfare - Eine Frage der Grundsicherung (2006)
Schneider, Hilmar;Zitatform
Schneider, Hilmar (2006): Kombilohn oder Workfare - Eine Frage der Grundsicherung. In: Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, Jg. 55, H. 2, S. 198-208.
Abstract
Nach Ansicht des Autors ist das deutsche Wohlfahrtssystem verantwortlich für relativ hohe implizite Mindestlöhne. Speziell für geringqualifizierte Arbeitnehmer gibt es nur geringe Anreize, Jobangebote anzunehmen. Diesem Problem mit Lohnsubventionen für niedrigbezahlte Jobs beizukommen, erscheint wenig vielversprechend. Wegen der Höhe des staatlich garantierten Grundeinkommens, würden zusätzliche Lohnsubventionen zwar mit hohen Kosten aber nur geringen Auswirkungen verbunden sein. Workfare erweist sich als eine höchst effiziente Alternative, wird aber nur ohne zusätzliche Lohnzuschüsse funktionieren. (IAB)
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Literaturhinweis
Kombilöhne - Zwischen Illusion und Wirklichkeit (2006)
Schäfer, Claus; Logeay, Camille; Zwiener, Rudolf; Rietzler, Katja; Greulich, Angela ; Truger, Achim; Leiber, Simone; Schulten, Thorsten; Horn, Gustav; Seifert, Hartmut; Bothfeld, Silke ; Seine, Britta;Zitatform
Schäfer, Claus, Camille Logeay, Rudolf Zwiener, Katja Rietzler, Angela Greulich, Achim Truger, Simone Leiber, Thorsten Schulten, Gustav Horn, Hartmut Seifert, Silke Bothfeld & Britta Seine (sonst. bet. Pers.) (2006): Kombilöhne - Zwischen Illusion und Wirklichkeit. (IMK Report 08), Düsseldorf, 11 S.
Abstract
"Die nach wie vor unbefriedigende Lage am Arbeitsmarkt lässt die dringlichen Rufe nach tragfähigen Konzepten zur Überwindung der tief greifenden Beschäftigungskrise nicht verstummen. In jüngster Zeit wächst vor allem die Zahl jener Vorschläge, die mit Hilfe von sogennanten Kombilöhnen vor allem die Beschäftigungschancen von niedrig Qualifizierten merklich steigern wollen. In dem Report werden die wichtigsten Vorschläge vorgestellt und in theoretischer und empirischer Hinsicht anhand verschiedener Kriterien geprüft. Dabei zeigt sich, dass die Umsetzung der Modelle eine Reihe gravierender Probleme birgt, die die erhofften Beschäftigungseffekte verhindern. Stattdessen ist mit einer massiven Belastung der öffentlichen Haushalte zu rechnen, die für Gesamtnachfrage, Wirtschaftswachstum und Arbeitsmarkt kontraproduktiv ist. Damit sehen das IMK und das WSI ähnlich wie andere Kritiker, dass sich flächendeckende und unbefristete Kombilöhne als Belastung statt als Vorteil erweisen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Arbeit fördern, nicht Nichtstun: "Magdeburger Alternative": Wie Kombilohn funktionieren kann (2006)
Zitatform
Schöb, Ronnie (2006): Arbeit fördern, nicht Nichtstun. "Magdeburger Alternative": Wie Kombilohn funktionieren kann. In: WZB-Mitteilungen H. 114, S. 8-10.
Abstract
"In Deutschland wird intensiv über die Einführung von Kombilöhnen diskutiert, die die Arbeitskosten für die Unternehmen verringern, ohne die Nettoarbeitseinkommen zu senken. So bestechend einfach der Grundgedanke, so schwer scheint die Umsetzung in der Praxis. Dieser Beitrag stellt mit der 'Magdeburger Alternative' ein Konzept vor, das mit flächendeckender Einführung und unbefristeter Gültigkeit auf politische Unterstützung und schnelle Erfolge setzt und damit die Voraussetzungen für ein Erfolg versprechendes Kombilohnmodell in Deutschland erfüllt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Basic income reform in Germany: better gradualism than cold turkey (2006)
Spermann, Alexander;Zitatform
Spermann, Alexander (2006): Basic income reform in Germany. Better gradualism than cold turkey. (IZA discussion paper 2398), Bonn, 46 S.
Abstract
Der Beitrag plädiert für eine vorsichtige und schrittweise (gradualistische) Reform existierender Modelle der Grundsicherung, wie Arbeitslosengeld II und Einstiegsgeld, hin zu einem bedarfsorientiertem Kombilohnmodell. Empfängern von Arbeitslosengeld II sollten stärkere finanzielle Anreize geboten werden, mindestens 15 Stunden in der Woche zu arbeiten, damit sie ihren Arbeitslosenstatus aufgeben. Hierbei sollte die Bezugsdauer der Leistungen begrenzt sein und Einkommen aus Mini-, Midi- und Teilzeitarbeitsverhältnissen sollten bis zu einer relativen Armutsgrenze nicht angerechnet werden. Aufgrund unklarer Beschäftigungseffekte und steuerlicher Risiken wird von zusätzlichen finanziellen Anreizen durch eine abrupte Senkung des Leistungsniveaus abgeraten. (IAB)
Ähnliche Treffer
auch erschienen als: ZEW discussion paper , 06-076 -
Literaturhinweis
Ein Konzept der Anreizethik zur Weiterentwicklung der sozialen Grundsicherung nach Hartz IV (2006)
Zitatform
Wilde, Joachim (2006): Ein Konzept der Anreizethik zur Weiterentwicklung der sozialen Grundsicherung nach Hartz IV. (IWH-Diskussionspapiere 2006,01), Halle, 18 S.
Abstract
"Die Reformdiskussion für die soziale Grundsicherung für Erwerbsfähige konzentriert sich in der Regel auf eine Verbesserung der finanziellen Anreize zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und auf Maßnahmen des 'workfare'. Das Papier verbreitert die Diskussion mit Hilfe eines Konzepts der Anreizethik. Dabei wird gezeigt, wie durch die Allokation sogenannter moralischer Güter durch die Mitarbeiter der Grundsicherungsbehörden zur Überwindung der Abhängigkeit von sozialer Grundsicherung angereizt werden kann. Das Konzept wird zunächst zur Bewertung der Hartz IV Reform genutzt. Es zeigt sich, dass diese teilweise zu einer Verschlechterung der Anreizstrukturen beiträgt. Der Artikel schließt mit Anregungen zur Beseitigung der aufgedeckten Mängel und mit einem Reformvorschlag im Sinne des anreizethischen Konzepts." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Förderung von arbeitslosen Personen im Rechtskreis des SGB II durch Arbeitsgelegenheiten: bislang wenig zielgruppenorientiert (2006)
Zitatform
Wolff, Joachim & Katrin Hohmeyer (2006): Förderung von arbeitslosen Personen im Rechtskreis des SGB II durch Arbeitsgelegenheiten. Bislang wenig zielgruppenorientiert. (IAB-Forschungsbericht 10/2006), Nürnberg, 68 S.
Abstract
"Die als Ein-Euro-Jobs bekannten Zusatzjobs haben im Rahmen des Sozialgesetzbuches II die Aufgabe, erwerbsfähige, bedürftige Personen, die anderenfalls keine Arbeit finden, wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Ferner dienen sie als ein Test auf Arbeitsbereitschaft ('Work-Test'), also zur Feststellung, ob Personen tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Der Forschungsbericht untersucht den Einsatz von Arbeitsgelegenheiten in der Praxis. Wir konzentrieren uns vor allem auf Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante (Zusatzjobs), die sich durch ihre institutionelle Ausgestaltung maßgeblich von Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante unterscheiden; zudem ist die Anzahl der Teilnehmer an Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante im Vergleich zu den Zusatzjobteilnehmerzahlen bislang sehr gering. Grundlage unserer Untersuchung sind Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Zudem nutzen wir Daten einer Fallmanagerbefragung, die allerdings nur eine sehr kleine und nicht-repräsentative Stichprobe darstellt. Mit den vorliegenden Daten sind allerdings nur Untersuchungen zu Arbeitsgelegenheiten der Arbeitsgemeinschaften sowie Arbeitsagenturen in getrennter Trägerschaft und nicht der Optionskommunen möglich.
Unsere Ergebnisse zeigen für die ersten drei Quartale des Jahres 2005, dass Zusatzjobs nicht gezielt besonders schwer vermittelbare Arbeitslose fördern. Nur Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren sind in der Praxis eine wichtige Zielgruppe. Zudem sprechen unsere Ergebnisse dafür, dass Zusatzjobs in der Tat als Work-Test eingesetzt werden. Dies ebenso wie eine Zuweisung von Personen mit vergleichsweise guten Aussichten auf eine reguläre Beschäftigung (Creaming) und Anlaufprobleme könnten die geringe Zielgruppenorientierung der Zusatzjobs erklären." (Autorenreferat, IAB-Doku) -
Literaturhinweis
Arbeitslosengeld II reformieren: Ein zielgerichtetes Kombilohnmodell: Expertise (2006)
Abstract
Nach Auffassung der Bundesregierung muss ein Kombilohnmodell sicherstellen, dass mehr Menschen als bisher die Möglichkeit auch zur Beschäftigung zu niedrigem Einkommen geboten wird, ohne dass die Löhne in den Bereich der Sittenwidrigkeit gedrückt werden. Der Sachverständigenrat kommt mit der Analyse dem Auftrag nach, eine Expertise zu dieser Thematik zu erstellen. In Deutschland arbeitet etwa ein Fünftel aller abhängig Beschäftigten im Niedriglohnbereich. Ein auf die Probleme des deutschen Arbeitsmarkts zugeschnittener Kombilohn muss als doppelte Zielsetzung a) die Stimulierung der Beschäftigung von Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen sowie b) eine Sicherung des Mindesteinkommens miteinander vereinbaren. Die Kriterien, an denen sich der Reformvorschlag des Sachverständigenrates orientiert, werden erläutert. Darauf aufbauend wird ein aus drei Modulen bestehender Reformvorschlag entwickelt. Modul 1: Einführung einer Geringfügigkeitsschwelle bei den Hinzuverdienstmöglichkeiten; Modul 2: Absenkung des Regelsatzes für erwerbsfähige Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft und gleichzeitig Verbesserung der Hinzuverdienstmöglichkeiten für am ersten Arbeitsmarkt erzielte Erwerbseinkommen; Modul 3: Reform von Minijobs und Midijobs. Die Berechnungen eines mikroökonomischen Simulationsmodells zur Ermittlung der Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die öffentlichen Haushalte kommen zu dem Schluss, dass die Absenkung des Leistungsniveaus bei Nichterwerbstätigkeit zentrales und unverzichtbares Element einer Reform sein muss, wenn man mit einem Kombilohnmodell die Arbeitsmarktchancen insbesondere von Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen spürbar verbessern will. (IAB)
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Literaturhinweis
Mehr Beschäftigungschancen für gering Qualifizierte und Langzeitarbeitslose: zur Diskussion über die Wege zur Belebung des Niedriglohnsektors und der Weiterentwicklung des Kombi-Einkommens (2006)
Abstract
"Der internationale Vergleich zur Langzeitarbeitslosigkeit offenbart ein Kernproblem des deutschen Arbeitsmarktes: die hohe und strukturell verfestigte Arbeitslosigkeit von geringer Qualifizierten. Für die meisten Langzeitarbeitslosen und gering Qualifizierten dürfte der (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt nur über eine einfache Tätigkeit gelingen. Die möglichen Beschäftigungspotenziale können nur dann zu tatsächlich angebotener Arbeit werden, wenn die Lohn- und Lohnzusatzkosten der Produktivität der Arbeitsplätze entsprechen und sich so wirtschaftlich rentieren. Für sehr einfache Tätigkeiten können deshalb auch nur sehr geringe Löhne gezahlt werden. Erwerbsfähige Hilfebedürftige müssen auch einfache Arbeiten annehmen, wenn sie nur so ihre Arbeitslosigkeit überwinden können. Gerade Arbeitnehmer mit kleinen Einkommen, die mit ihren Steuern zur Finanzierung der Fürsorgeleistung Arbeitslosengeld II beitragen, haben ein Recht darauf, dass jeder selbst den ihm möglichen Beitrag zu seinem eigenen Lebensunterhalt leistet. Umgekehrt haben aber auch alle diejenigen, die durch eigene Erwerbsarbeit ihren und den Lebensunterhalt ihrer Familie nicht vollständig verdienen können, einen Anspruch darauf, von der Solidargemeinschaft ergänzend unterstützt zu werden. Mit Hartz IV ist ein ausgewogenes System des Förderns und Forderns eingeführt worden, das konsequent umgesetzt werden muss. Das mit Hartz IV geschaffene Kombi-Einkommen stellt jeden, der Arbeit aufnimmt besser als den, der nicht arbeitet. Jedes fortentwickelte oder alternative Modell für ein Kombi- Einkommen muss an das Kriterium der individuellen Hilfebedürftigkeit geknüpft bleiben. Staatliche Zuschüsse jenseits der Bedürftigkeit wären sinnlos und nicht zu vertreten. Auf keinen Fall darf es deshalb eine flächendeckende Subventionierung von Löhnen geben. Subventionen an Arbeitgeber sind strikt abzulehnen. Gesetzliche Mindestlöhne sind überflüssig, da schon das Arbeitslosengeld II Existenz sichernde Einkommen für jedermann darstellt. Umgerechnet auf eine Vollzeitstelle von 38 Stunden pro Woche gewährt es rechnerisch Mindeststundenlöhne für Alleinstehende von über fünf Euro und für Verheiratete mit zwei Kindern von mehr als 9,50 Euro. Von der individuellen Bedürftigkeit losgelöste und unabhängig von der Wertschöpfung einfacher Tätigkeiten politisch definierte Mindestlöhne dagegen würden einfache Arbeitsplätze nicht entstehen lassen bzw. vernichten, ins Ausland oder in Schwarzarbeit verdrängen. Das wäre auch sozialpolitisch nicht akzeptabel. Denn damit würden Einstiegschancen in den Arbeitsmarkt genommen, Teilhabe verwehrt und Möglichkeiten zu einem Kombi-Einkommen verschlossen. Der Mindestlohn würde gerade das verhindern, was zu fördern er vorgibt: einfache Arbeitsplätze für wenig Qualifizierte." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
An overview of welfare-to-work efforts (2005)
Blank, Rebecca M.;Zitatform
Blank, Rebecca M. (2005): An overview of welfare-to-work efforts. In: CESifo DICE report, Jg. 3, H. 2, S. 3-7.
Abstract
Hauptzielsetzung US-amerikanischer Sozialpolitik ist es, Sozialhilfeempfänger wieder in Arbeit zu bringen. Die Sammelbezeichnung 'Welfare-to-Work' beschreibt eine Vielzahl von Programmen auf bundes- und einzelstaatlicher sowie auf regionaler und kommunaler Ebene. Da Adressaten von Sozialhilfeleistungen in den USA in erster Linie ledige Mütter sind, zielen die 'Welfare-to-Work'-Programme in der Hauptsache darauf ab, vor allem gering qualifizierte allein erziehende Frauen in Arbeitsverhältnisse zu bringen. Der Übergang von der Sozialhilfe in ein Arbeitsverhältnis wird dabei nicht als ein Mittel zur Armutsbekämpfung verstanden, sondern Arbeit stellt einen Wert an sich dar. Der Beitrag gibt einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Förderungsprogramme und Einzelmaßnahmen (von Lohnkostenzuschüssen über Kinderbetreuungskosten bis hin zu Sanktionen wie zeitlicher Begrenzung oder Kürzung der Leistungen) und untersucht, inwieweit die Programme auf andere, insbesondere europäische Staaten zu übertragen sind. Die US-Erfahrungen zeigen, dass eine verhältnismäßig hohe Zahl gering qualifizierter allein erziehender Mütter auf Dauer in Arbeitsverhältnisse vermittelt werden kann, vorausgesetzt derartige Jobs existieren und es gibt entsprechende Anreize, sie zu übernehmen. Gleichzeitig ist die Zahl derer, die Arbeit haben und dennoch in Armut leben, gewachsen. Bei der Frage nach der Übertragbarkeit von 'Welfare-to-Work'-Maßnahmen auf europäische Staaten müssen die Unterschiede der wirtschaftlichen und institutionellen Strukturen und sozialen Normen berücksichtigt werden. (IAB)
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Literaturhinweis
Incentives to work: the case of Germany (2005)
Boss, Alfred; Elender, Thomas;Zitatform
Boss, Alfred & Thomas Elender (2005): Incentives to work. The case of Germany. (Kieler Arbeitspapier 1237), Kiel, 70 S.
Abstract
"Based on a description of the German system of taxes and transfers, the incentives to work are analyzed for several groups of the labor force. The effects of the 'Hartz IV' reform (effective from 2005 onwards) on the incentives receive particular attention. It turns out that the marginal (explicit and implicit) tax rates for most groups of the labor force remain high. It is concluded that employment probably will not be affected significantly by that part of the reform which aims at strengthening the incentives to work. Other elements of 'Hartz IV' are only touched on." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Der Einsatz so genannter Zusatzjobs nach Hartz IV in zwei hessischen Kommunen (2005)
Bröhling, Rüdiger;Zitatform
Bröhling, Rüdiger (2005): Der Einsatz so genannter Zusatzjobs nach Hartz IV in zwei hessischen Kommunen. Marburg, 91 S.
Abstract
Mit der Arbeitsmarktreform Hartz IV ist der massive Ausbau so genannter Zusatzjobs verbunden. Wie sieht die Ausgestaltung dieses Segments öffentlich geförderter Beschäftigung konkret aus? Wie wird das Kriterium der Zusätzlichkeit definiert und überprüft? Wo sind die Jobs angesiedelt? In welcher Weise füllen die kommunalen Grundsicherungsträger die politisch neu abgesteckten Spielräume aus? Wie hat sich durch Hartz IV die öffentlich geförderte Beschäftigung in den Kommunen verändert? Die von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie untersucht am Beispiel des ländlich geprägten Landkreises Marburg-Biedenkopf (Optionsmodell) und der mit großen Problemen am Arbeitsmarkt konfrontierten Stadt Kassel (Arbeitsgemeinschaft) diese Fragestellungen. Für die lokale Situation relevantes statistisches Material wurde, soweit verfügbar, bei der Auswertung berücksichtigt. Die Datenerhebung bei den Trägern der SGB II-Leistungen und den Maßnahmeträgern durch auf Leitfragen gestützte Expert(inn)en-Interviews erfolgte Mitte des Jahres zwischen Mai und Anfang August 2004. Ergebnisse: Beide lokalen Akteure setzen hinsichtlich der öffentlich geförderten Beschäftigung ausschließlich auf die MAE-Arbeitsgelegenheiten. Jedoch machen sich unterschiedliche lokale Traditionen der kommunalen Beschäftigungspolitik im Umsetzungsprozess deutlich bemerkbar. Die Zusätzlichkeitsproblematik stellt sich in Abhängigkeit vom Arbeitsfeld in sehr unterschiedlicher Weise. Während etwa die gesetzliche Definition des Kriteriums sich in der Praxis der öffentlichen Hand als problematisch weit erweist, kann sie bezüglich der Tätigkeit von Beschäftigungsgesellschaften als zu eng verstanden werden. Wiederum anders stellt sich die Problematik in der Altenhilfe. Beide SGB II-Träger haben seit Anfang 2005 versucht, lokale Akteure stärker einzubeziehen, auch um auf die politische Brisanz des Themas zu reagieren. Sei es durch die regelmäßige Mitwirkung von Betriebsräten und Personalvertretungen oder durch die Einrichtung von Beiräten und anderen Gremien zur Qualitätskontrolle der Zusatzjobs. (IAB2)
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