Atypische Beschäftigung
Der deutsche Arbeitsmarkt wird zunehmend heterogener. Teilzeitbeschäftigung und Minijobs boomen. Ebenso haben befristete Beschäftigung und Leiharbeit an Bedeutung gewonnen und die Verbreitung von Flächentarifverträgen ist rückläufig. Diese atypischen Erwerbsformen geben Unternehmen mehr Flexibilität.
Was sind die Konsequenzen der zunehmenden Bedeutung atypischer Beschäftigungsformen für Erwerbstätige, Arbeitslose und Betriebe? Welche Bedeutung haben sie für die sozialen Sicherungssysteme, das Beschäftigungsniveau und die Durchlässigkeit des Arbeitsmarktes? Die IAB-Themendossier bietet Informationen zum Forschungsstand.
- Forschung und Ergebnisse aus dem IAB
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Atypische Beschäftigung insgesamt
- Gesamtbetrachtungen
- Erosion des Normalarbeitsverhältnisses
- Prekäre Beschäftigung
- Politik, Arbeitslosigkeitsbekämpfung
- Arbeits- und Lebenssituation atypisch Beschäftigter
- Betriebliche Aspekte atypischer Beschäftigung
- Rechtliche Aspekte atypischer Beschäftigung
- Gesundheitliche Aspekte atypischer Beschäftigung
- Beschäftigungsformen
- Qualifikationsniveau
- Alter
- geographischer Bezug
- Geschlecht
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Literaturhinweis
Beschäftigungsformen in Österreich: Rechtliche und quantitative Aspekte (2008)
Bock-Schappelwein, Julia; Mühlberger, Ulrike;Zitatform
Bock-Schappelwein, Julia & Ulrike Mühlberger (2008): Beschäftigungsformen in Österreich: Rechtliche und quantitative Aspekte. In: Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung. Monatsberichte, Jg. 81, H. 12, S. 941-951.
Abstract
"Der österreichische Arbeitsmarkt war in den letzten zehn Jahren von weitreichenden rechtlichen Änderungen - vor allem im Bereich des Sozialversicherungsrechtes - geprägt; dies hatte u. a. eine Diversifizierung der Beschäftigungsformen zur Folge. Im europäischen Vergleich zeigt sich in Österreich eine relativ breite soziale Absicherung der einzelnen Beschäftigungsformen. Nach wie vor überwiegt die voll sozialversicherungspflichtige unselbständige Beschäftigung sowohl für Männer als auch Frauen. Frauen und Männer konzentrieren sich jedoch in unterschiedlichem Maß auf die einzelnen Beschäftigungsformen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Beschäftigungsfördernd? Sozialverträglich? Zukunftsfähig? Ein Entwurf für ein Arbeitsvertragsgesetz: Dokumentation eines Expertengesprächs der Friedrich-Ebert-Stiftung am 15. und 16. Februar 2008 (2008)
Düwell, Franz Josef; Reinecke, Gerhard; Schmitz-Scholemann, Christoph; Weyand, Joachim; Senne, Holger; Kokemoor, Axel; Koch, Ulrich; Mohr, Irina; Körner, Marita; Schultheiß, Michael; Preis, Ulrich;Zitatform
(2008): Beschäftigungsfördernd? Sozialverträglich? Zukunftsfähig? Ein Entwurf für ein Arbeitsvertragsgesetz. Dokumentation eines Expertengesprächs der Friedrich-Ebert-Stiftung am 15. und 16. Februar 2008. Erfurt, 178 S.
Abstract
"Es gibt verschiedene Forderungen und konkrete Ansätze einer Kodifizierung des Arbeitsrechts in Deutschland, das wegen seiner Zersplitterung in viele Gesetzestexte als sehr intransparent gilt. Im Jahr 2006 haben die beiden Rechtsprofessoren Martin Henssler und Ulrich Preis im Auftrag der Bertelsmann Stiftung den bisher weitestgehenden Versuch unternommen, eine Kodifizierung des individuellen Arbeitsrechts vorzuschlagen, und den Entwurf eines Arbeitsvertragsgesetzes vorgelegt. Der Entwurf erhob von vornherein den Anspruch, nicht nur ein 'Restatement' zu sein, also eine technische Zusammenfassung des geltenden Rechts, sondern eine Weiterentwicklung mit einigen, von den Interessenlagen her ausgewogenen Änderungen. Nach Diskussionen und Kommentaren gab es im November 2007 eine bearbeitete Version. (...) In den letzten Monaten verdichteten sich die Anhaltspunkte und Forderungen, dass sich auch der Gesetzgeber im Jahr 2008 mit einem Arbeitsvertragsgesetz beschäftigt. Der Friedrich-Ebert-Stiftung erschien es daher notwendig, dass gerade auf der Arbeitnehmerseite eine gründliche Auseinandersetzung mit dem Entwurf stattfindet. Aus der Zielsetzung der fachlichen Politikberatung heraus war es für uns sinnvoll, einen ausgewählten Kreis von Arbeitsrechtsexpertinnen und -experten aus Wissenschaft, Justiz, Politik und Verbänden zu einem Expertengespräch einzuladen, der eine kritische Bestandsaufnahme des Entwurfs und seiner Diskussion vornehmen kann." (Textauszug, IAB-Doku)
Inhaltsverzeichnis (Auszug):
Ulrich Preis: Chancen eines Arbeitsvertragsgesetzes (11-35);
Christoph Schmitz-Scholemann: Der kündigungsrechtliche Bestandsschutz im Entwurf des Arbeitsvertragsgesetzes (38-47);
Ulrich Koch: Der Diskussionsentwurf eines Arbeitsvertragsgesetzes (ArbVG-E) und das Recht des befristeten Arbeitsvertrags (48-50);
Joachim Weyand: Das ausgewogene Austauschverhältnis : Arbeitsleistung, Entgelt und gesetzlicher Mindestlohn (51-66);
Gerhard Reinecke: Flexibilisierung von Arbeitsbedingungen im Interesse von Arbeitnehmern und Betrieben? (70-82);
Holger Senne: Arbeitsvertrag und Allgemeine Vertragsbedingungen im Diskussionsentwurf eines Arbeitsvertragsgesetzes (83-88);
Peter Schüren: Leiharbeit (89-98);
Marita Körner: Der Entwurf eines Arbeitsvertragsgesetzes: die Vereinbarkeit von Beruf und Familie (102-109);
Christiane Brors: Alternde Gesellschaft: Herausforderung für das Arbeitsrecht (110-117);
Axel Kokemoor: Wissensgesellschaft und lebenslanges Lernen - Zum Regelungsansatz des Entwurfs eines Arbeitsvertragsgesetzbuches (118-129);
Eberhard Eichenhofer: Sozialrechtliche Gehalte eines Arbeitsvertragsgesetzbuches (134-147);
Rudolf Buschmann: Das Verhältnis des Entwurfs zum europäischen und internationalen Arbeitsrecht (148-159). -
Literaturhinweis
Unemployment insurance and non-standard employment: four European countries in comparison (2008)
Zitatform
Leschke, Janine (2008): Unemployment insurance and non-standard employment. Four European countries in comparison. (VS research), Wiesbaden: VS, Verl. für Sozialwissenschaften, 262 S.
Abstract
Die Bedeutung atypischer Beschäftigung hat in den letzten Jahrzehnten zugenommen. In dem Buch wird zwei Fragen nachgegangen: Ist das Risiko der Arbeitslosigkeit für Teilzeit- und Leiharbeitnehmer größer als für Beschäftigte in Normalarbeitsverhältnissen? Und inwieweit sind diese benachteiligt hinsichtlich Leistungsanspruch und Leistungshöhe von Arbeitslosenunterstützung? Die Gestaltung des Systems der Arbeitslosenunterstützung in Dänemark, Deutschland, Spanien und Großbritannien wird verglichen. Nach einer Diskussion der Entwicklung und des Stellenwertes atypischer Beschäftigung in diesen Ländern werden die relevanten Merkmale des Versicherungssystems untersucht, z. B. Schwellenwerte für Arbeitszeit und Einkommen und Anforderungen bezüglich Mindestbeitragseinzahlung. Die Analyse zeigt, dass die Wahrscheinlichkeit, arbeitslos zu werden für atypisch Beschäftigte höher ist, und dass sie bezüglich Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung benachteiligt sind. (IAB)
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Literaturhinweis
The organizational governance of work relationships between employment and self-employment (2008)
Zitatform
Muehlberger, Ulrike & Sonia Bertolini (2008): The organizational governance of work relationships between employment and self-employment. In: Socio-economic review, Jg. 6, H. 3, S. 449-472. DOI:10.1093/ser/mwm026
Abstract
"This paper analyses work relationships on the border between employment and self-employment and the consequences of making use of these new forms of work, especially on the side of firms. We study the complexity and variety of dependent forms of outsourcing by comparing the firm-internal solutions adopted to solve the arising control-flexibility dilemma in two industries (insurance, business services) embedded in two different institutional contexts (Italy, Austria). This paper shows that employers have established informal relational contracts that, in combination with formal contracts, reduce the threat of opportunism while simultaneously allowing a certain amount of control over the worker. We highlight the fact that a hierarchal structure returns to the relationship between worker and employer through the mechanisms of control and dependency. Finally, we stress that social relationships complement the market mechanism through the creation of assurance and trust as well as the development of specific configurations of social networks (i.e. network and temporal embeddedness)." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Entgrenzung der Erwerbsarbeit: Erweiterung der sozialen Sicherheit (2008)
Schmid, Günther;Zitatform
Schmid, Günther (2008): Entgrenzung der Erwerbsarbeit. Erweiterung der sozialen Sicherheit. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 61, H. 7, S. 358-364. DOI:10.5771/0342-300X-2008-7-358
Abstract
"Dieser Essay stellt zunächst im Rückblick wie im internationalen Vergleich fest, wie weit die Entgrenzung der Arbeit im Sinne einer Auflösung des Normalarbeitsverhältnisses gediehen ist. Er betont, dass weniger die Erosion der abhängigen und unbefristeten Vollzeitbeschäftigung, sondern eher die Zunahme der Erwerbsbeteiligung in Form atypischer Beschäftigungsverhältnisse zur Entwicklung neuer sozialer Sicherungselemente herausfordert. Möglichkeiten der Erweiterung sozialer Sicherheit werden diskutiert und begründet, wie Einbeziehung von Selbstständigen in die Pflichtversicherung, armutsfeste Grundsicherung, Gewinnbeteiligung, Mindeststandards, Mindestlöhne und flexible Rentenanwartschaften. Der Beitrag schließt mit einem Vorschlag zur Einrichtung persönlicher Entwicklungskonten als Ergänzung der tradierten aktiven Arbeitsmarktpolitik und plädiert für eine Erweiterung der Arbeitslosen- zu einer Beschäftigungsversicherung. Nur eine solche Erweiterung ermöglicht die Balance zwischen der notwendigen Zähmung des 'moralischen Verhaltensrisikos' und der bisher vernachlässigten Ermunterung zum 'innovativen Verhaltensrisiko'." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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(A-)typical and (in-)secure?: social protection and "non-standard" forms of employment in Europe (2008)
Zitatform
Schulze Buschoff, Karin & Paula Protsch (2008): (A-)typical and (in-)secure? Social protection and "non-standard" forms of employment in Europe. In: International social security review, Jg. 61, H. 4, S. 51-73. DOI:10.1111/j.1468-246X.2008.00323.x
Abstract
"Atypical forms of employment (part-time work, mini-jobs, fixed-term contracts and solo self-employment) have gained in importance overall in recent years in many European countries. They are often part of an irregular career pattern and carry a high risk of unemployment. In a 6-country comparison (Germany, the United Kingdom, the Netherlands, Italy, Denmark and Poland) we consider whether and in what way national social protection laws cover the various forms of non-standard employment and the specific risks these entail. Significant variations were found in coverage standards and practices between countries as well as substantial variability within countries in their responses to different types of non-standard employment. A need for further and improved coordination of both social legislation and tax law is identified." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Zeitarbeit (2008)
Schöne, Steffen;Zitatform
Schöne, Steffen (2008): Zeitarbeit. (Düsseldorfer Schriftenreihe), Düsseldorf: Schiefer und Sowka, 79 S.
Abstract
"Zeitarbeit ist ein wichtiges Instrument flexibler Personalplanung. Für den - rechtssicheren - Einsatz von Zeitarbeitnehmern sind vielfältige Regelungen des Arbeitsrechts (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz etc.) bis hin zum Sozialversicherungs- und Steuerrecht zu beachten. Aktuell werden die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats immer bedeutsamer. Auf Art und Umfang bestehender Mitbestimmungsrechte wird daher in der Broschüre besonders eingegangen. Das Werk wendet sich an die Praktiker in den Betrieben und stellt kompakt die wesentlichen Rechtsfragen der Zeitarbeit dar. Viele Beispiele und Muster veranschaulichen die jeweiligen Probleme und zeigen Lösungsmöglichkeiten auf. Die jüngsten europäischen Vorgaben (Text für eine beabsichtigte Zeitarbeitsrichtlinie vom 10. Juni 2008) sind berücksichtigt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Comment réguler les relations triangulaires de travail?: la RSE face au droit dans le travail intérimaire et les centres d'appels (2008)
Sobczak, André; Havard, Christelle; Feytmans, Brigitte Rorive;Zitatform
Sobczak, André, Brigitte Rorive Feytmans & Christelle Havard (2008): Comment réguler les relations triangulaires de travail? La RSE face au droit dans le travail intérimaire et les centres d'appels. In: Travail et emploi H. 114, S. 21-31.
Abstract
"In an increasing number of economic sectors, the regulation of working situations is weakened by the intrusion of new actors in the traditionally bilateral relation between workers and employers. Given the challenges for labour law created by the involvement of these new actors, new forms of regulation developed by different actors emerge. There is in particular a development of initiatives in the field of corporate social responsibility illustrated by companies' commitment towards persons working for them without being linked to them through a contract of employment, such as employees of suppliers and subcontractors. The aim of this article is to compare the regulation of working relations by labour law and by corporate social responsibility initiatives. Two sectors in which the intrusion of third actors is particularly developed are analysed: temporary working agencies and call centres." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Atypische Beschäftigungsverhältnisse: Teilzeitarbeit, Mini-Jobs, Ich-AG, Leiharbeit, Kombilohn und andere Formen in Deutschland (2008)
Szuwart, Tobias;Zitatform
Szuwart, Tobias (2008): Atypische Beschäftigungsverhältnisse. Teilzeitarbeit, Mini-Jobs, Ich-AG, Leiharbeit, Kombilohn und andere Formen in Deutschland. Hamburg: IGEL-Verl., 122 S.
Abstract
"Die atypischen Beschäftigungsverhältnisse werden schon seit Mitte der 1980er Jahre sehr kontrovers diskutiert. Auf dem deutschen Arbeitsmarkt und in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung haben sie inzwischen eine hohe Bedeutung gewonnen. Bislang sind allerdings kaum wissenschaftliche Ausarbeitungen zu diesem Thema veröffentlicht worden, welche einen Überblick über den aktuellen Stand der heterogenen und kaum zu überblickenden Erscheinungsformen bieten. Der Schwerpunkt dieses Buches liegt in einer systematischen Gesamtschau der wichtigsten Varianten atypischer Beschäftigung. Behandelt wurden befristete und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Mini- und Midijobs), Selbständigkeit, die Instrumente Ich-AG und Gründungszuschuss aus der neuen Selbständigkeit, Leiharbeit (einschließlich der Personalserviceagenturen - PSA) sowie Varianten der Teilzeitbeschäftigung. Ebenso finden auch einige Kombilohn-Modelle und aktuell bestehende Regelungen mit einem Kombilohncharakter Beachtung. Je nach Datenlage werden auch berufsstrategische Perspektiven aufgezeigt, welche mit den atypischen Beschäftigungsmodellen verbunden sind. Die Wirkung auf die Erwerbsmobilität und das Potential für die Arbeitsmarktintegration, insbesondere von Frauen und Arbeitslosen, stehen dabei im Fokus der Betrachtungen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Osteuropäische Leiharbeiter in Deutschland: zukünftige Grundlagen der Internationalen Arbeitnehmerüberlassung (2008)
Utschig, Michael;Zitatform
Utschig, Michael (2008): Osteuropäische Leiharbeiter in Deutschland. Zukünftige Grundlagen der Internationalen Arbeitnehmerüberlassung. Hamburg: IGEL-Verl., 194 S.
Abstract
"Ob Wunderwaffe oder Sklavenhandel, die Arbeitnehmerüberlassung ist eine der umstrittensten Arbeitsformen in Deutschland. Doch immer mehr Unternehmen greifen seit den jüngsten gesetzlichen Änderungen auf diese Art der Beschäftigung zurück. Dabei werden nicht nur Hilfskräfte und Produktionspersonal nachgefragt. Die Suche nach geeigneten Fachkräften und Ingenieuren verläuft immer häufiger über die Leiharbeitsunternehmen. Doch je qualifizierter die Arbeitnehmer sein sollen, desto schwieriger gestaltet sich die Suche. Trotz hoher Arbeitslosigkeit herrscht in manchen Regionen und Qualifikationen eine Knappheit an gut ausgebildeten Arbeitskräften. Durch die Osterweiterung der Europäischen Union im Jahre 2004 werden in naher Zukunft auch Arbeitnehmer aus den östlichen EU-Staaten die Erlaubnis haben, frei und ohne Einschränkungen in Deutschland tätig zu werden. Da gerade hier noch ein hohes Lohngefälle herrscht, könnte Deutschland als Arbeitsort viele Vorteile für osteuropäische Arbeitnehmer bieten. Aber auch deutsche Unternehmen dürften durch die Erweiterung weitaus stärker profitieren als bisher. Der Personalbeschaffungsmarkt könnte auf diese neuen Gebiete ausgeweitet werden und somit erhebliches Potential hervorbringen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn die osteuropäischen Arbeitnehmer auch gewillt sind, im westlichen Ausland zu arbeiten. Hierzu wurde im Rahmen dieser Untersuchung eine Umfrage in Deutschland, Polen und Tschechien durchgeführt. Hintergrund für die Auswahl war die Tatsache, dass in Deutschland bereits viele polnische und tschechische Bürger leben, und arbeiten und dass Polen und Tschechien direkte Nachbarstaaten zu Deutschland sind. Darüber hinaus ist das Wissen über die Affinität von polnischen und tschechischen Arbeitnehmern zur Arbeitnehmerüberlassung gerade für Leiharbeitsunternehmen wichtig. Leiharbeitsunternehmen könnten als europäische Personalbeschaffer tätig werden und somit ihren Kunden geeignetes Fachpersonal aus ganz Europa, vor allem aus den östlichen Staaten, anbieten. Auch dieser Tatbestand soll in dieser Untersuchung geklärt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Zwischen Stabilität und Wandel: Die Sozialpartnerschaft in Deutschland und die atypische Beschäftigungsform Zeitarbeit (2008)
Vitols, Katrin;Zitatform
Vitols, Katrin (2008): Zwischen Stabilität und Wandel: Die Sozialpartnerschaft in Deutschland und die atypische Beschäftigungsform Zeitarbeit. (POLITICA 74), Hamburg: Kovac, 277 S.
Abstract
"Die Beschäftigung in Deutschland diversifiziert sich zunehmend. Atypische Beschäftigungsformen breiten sich aus, während Normalarbeitsverhältnisse anteilsmäßig abnehmen. Doch wie gehen die Sozialpartner, als bedeutende institutionelle Akteure des deutschen Arbeitsmarktes, mit diesen beschäftigungspolitischen Veränderungen um? Die Dissertation analysiert die Rolle der Sozialpartner in der Steuerung und Regulierung atypischer Beschäftigungsverhältnisse am Beispiel der Zeitarbeit. Zeitarbeit ist die am stärksten wachsende Beschäftigungsform der letzten Jahre. Das Buch beinhaltet einen detaillierten Überblick über die Ausgestaltung dieser Beschäftigungsform, die Nutzer und ihre Motive sowie eine Aufstellung der sozio-ökonomischen Merkmale der als Zeitarbeiter beschäftigten Personen. Des Weiteren wird der gesetzliche Entwicklungsprozess ab Beginn der Legalisierung der Zeitarbeit detailliert erläutert. Die Interessen der Sozialpartner und ihre Einflussnahme auf verschiedene Stadien der Regulierung werden vollständig analysiert und wiedergegeben. Den theoretischen Hintergrund der Untersuchung bildet der machttheoretische institutionelle Erklärungsansatz in Verbindung mit dem Konzept der institutionellen Logik im Handeln der Akteure. Dieser neue Ansatz erlaubt es, institutionellen Wandel auf endogene Entwicklungen in der Institution durch Verschiebungen bei den Interessen und Machtkonstellationen der Akteure zurückzuführen, und bietet damit ein alternatives Konzept zu exogenen Erklärungsmustern an. Das Buch zeigt darüber hinaus die Herausforderungen auf, vor die die Sozialpartner in der Ausgestaltung atypischer Beschäftigungsformen gestellt sind. Es kommt bezüglich der Sozialpartnerschaft zu dem Schluss, dass diese Institution Veränderungen unterliegt, die sich aus der Diversifizierung des Beschäftigungssystems ergeben." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Leiharbeit - Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz (AÜG) (2008)
Wolters, Tobias;Zitatform
Wolters, Tobias (2008): Leiharbeit - Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz (AÜG). (Edition der Hans-Böckler-Stiftung 226), Düsseldorf, 60 S.
Abstract
"Leiharbeit hat in Deutschland in den letzten Jahren rapide zugenommen. Ihre Bedingungen sind vor allem im Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Dessen Vorschriften sind in den letzten Jahren mehrfach geändert worden. Besonders bekannt wurde, dass der Gesetzgeber die zeitliche Begrenzung der Überlassung aufhob und die private Arbeitsvermittlung zuließ. Der Gesetzgeber verankerte die Leiharbeit außerdem in der Betriebsverfassung. Die Gesetzesänderungen und die anschließende Rechtsprechung lösten größere Kontroversen aus. Eine Reihe Politiker und die Gewerkschaften fordern die gesetzliche Ausweitung des Arbeitnehmerschutzes in Leiharbeitsverhältnissen. Andere Politiker und Teile der Wirtschaft verlangen nach weiterem Abbau der beschränkenden Vorschriften. Die vorliegende Broschüre geht auf grundlegende Aspekte der Leiharbeit im Zusammenhang mit dem AÜG ein. Außerdem behandelt sie die Einbettung der Leiharbeit in die Betriebsverfassung sowie die Möglichkeiten und Risiken der tarifrechtlichen Regelung der Branche." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Bekämpfung der Schwarzarbeit (2007)
Amon, Heinz; Moosburger, Hermann; Lechner, Helmut; Irlbauer, Helmut; Richert, Thomas; Strunz, Richard; Bauer, Herbert; Mahr, Leo; Schuff, Karl; Wieser, Raimund;Zitatform
Amon, Heinz, Herbert Bauer, Helmut Irlbauer, Helmut Lechner, Leo Mahr, Hermann Moosburger, Thomas Richert, Karl Schuff, Richard Strunz & Raimund Wieser (2007): Bekämpfung der Schwarzarbeit. (Fortbildung und Praxis 01), Stuttgart: Boorberg, 528 S.
Abstract
"Die illegale gewerbliche Betätigung, die unerlaubte Beschäftigung von Ausländern sowie die häufig damit verbundene Hinterziehung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zählen zu den schwerwiegendsten wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Problemen. Das Handbuch gibt einen Überblick über die komplexe Rechtsmaterie und erläutert die verschiedenen Erscheinungsformen der Schattenwirtschaft, deren Voraussetzungen und Rechtsfolgen. Die Durchführung des Bußgeldverfahrens wird in einem gesonderten Kapitel dargestellt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Wettbewerb, Prekarität und Sozialschutz: die sozialen Lizenzanforderungen nach § 6 Abs.3 S.1 Nr.3 PostG (2007)
Blanke, Thomas;Zitatform
Blanke, Thomas (2007): Wettbewerb, Prekarität und Sozialschutz. Die sozialen Lizenzanforderungen nach § 6 Abs.3 S.1 Nr.3 PostG. (WISO Diskurs), Bonn, 92 S.
Abstract
"Anlass für das Rechtsgutachten ist die zum 1.1.2008 bevorstehende vollständige Öffnung des deutschen Postmarktes für den Wettbewerb. Europa soll ein Jahr später folgen. Zu befürchten ist, dass die geplante Liberalisierung zu einer erheblichen weiteren Zunahme an instabilen und geringfügigen Beschäftigungs ver hältnissen führt. Vor diesem Hintergrund untersucht das Gutachten, welche Möglichkeiten bestehen, um der in zahlreichen empirischen Untersuchungen belegten Ausbreitung niedrig entlohnter, geringfügiger und zumeist befristeter Beschäftigungsverhältnisse im Bereich der Postdienstleistungen entgegen zu wirken. Das Gutachten kommt zum Ergebnis, dass diese Möglichkeit schon nach derzeit gegebener Gesetzeslage besteht. Es kommt allerdings darauf an, die Vorschrift über die sozialen Lizenzanforderungen in § 6 Abs. 3 S.1 Nr.3 Postgesetz korrekt anzuwenden. Danach ist eine beantragte Lizenz zu versagen, wenn 'Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die wesentlichen Arbeitsbedingungen, die im lizenzierten Bereich üblich sind, nicht unerheblich unterschreitet.' Diese seit Dezember 1997 bestehende Vorschrift ist in der Praxis der Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur) bislang nicht beachtet worden. Sie ist trotz dramatischer Zunahme prekärer Arbeitsbedingungen im Lizenzbereich des Postgesetzes bislang in keinem einzigen Fall angewendet worden. Dies ist rechtswidrig. Die von der Regulierungsbehörde vertretene Interpretation von § 6 Abs.3 S.1 Nr.3 PostG führt zu einem kompletten Leerlauf dieser Bestimmung. Dies stellt einen klaren Gesetzesverstoß dar. Nach Ansicht des Gutachters ist das verantwortliche Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in der Pflicht, dem abzuhelfen. Es ist gehalten, von der ihm zustehenden Weisungsbefugnis gegenüber der Bundesnetzagentur (BNetzA) Gebrauch zu machen. Inhalt der Weisung muss die Verpflichtung der BNetzA sein, ihre künftige Lizenzierungspraxis an einem korrekten rechtlichen Verständnis dieser Vorschrift auszurichten." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Part-time employment: a comparative analysis of Spain and the Netherlands (2007)
Blazquez Cuesta, Maite; Ramos Martin, Nuria Elena;Zitatform
Blazquez Cuesta, Maite & Nuria Elena Ramos Martin (2007): Part-time employment. A comparative analysis of Spain and the Netherlands. (AIAS working paper 55), Amsterdam, 59 S.
Abstract
"Most industrialized countries have seen part-time employment as a percentage of total employment increase in the last decade. This paper presents the results of a comparative study of part-time employment in Spain and the Netherlands. The project comprised a legal comparative study of the effectiveness of the normative solutions provided by the Dutch and Spanish legal orders regarding the protection of part-time workers and the promotion of part-time employment, with special attention paid to the gender dimension of part-time work in both countries; and an analysis, based on data extracted from the European Community Household Panel (1995-2001), of the determinants of part-time employment in both countries and an examination of the extent to which part-time jobs are used as stepping-stones to full-time positions. We found significant country differences regarding females' decisions to take part-time jobs. We also found that, in general, Dutch females are not less likely than their male counterparts to increase the number of hours they work. However, this applies only to those females who are part of a couple or have children younger than 12 years. In Spain, females are 2.6 times less likely than their male counterparts to switch from a part-time to a full-time job." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Entwicklung der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktreformen der Bundesregierung: eine wirtschaftspolitisch-statistische Analyse seit der Wiedervereinigung (2007)
Borm, Robert;Zitatform
Borm, Robert (2007): Entwicklung der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktreformen der Bundesregierung. Eine wirtschaftspolitisch-statistische Analyse seit der Wiedervereinigung. Hamburg: Diplomica-Verl., 83 S.
Abstract
"Mit der Arbeit wird ein Segment des Arbeitsmarktes beleuchtet, dass in den letzten Jahren durch steigende Beschäftigtenzahlen für Gesprächsstoff sorgte. Die geringfügige Beschäftigung hat sich während der 1990er Jahre zu einem stillen Riesen entwickelt und ist heute ein unverzichtbares Instrument des deutschen Arbeitsmarktes. Im Juni 2006 befanden sich 6,7 Mio. Personen bzw. 17,2% aller Erwerbstätigen in einer geringfügigen Beschäftigung. 1992 waren es dagegen nur rund 3,2 Mio. bzw. 8,7% aller Erwerbstätigen. Dieser, zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gegenläufige Trend, führte zu einer stärkeren Beachtung in der Politik. Mit zwei Reformen versuchte der Gesetzgeber, maßgeblich Einfluss auf Entwicklung und Struktur der geringfügigen Beschäftigung zu nehmen. Diese beiden Reformen, das '630-DM-Gesetz' vom 24.03.1999 und die 'Minijob-Reform' vom 14.11.2002, hatten allerdings gegensätzliche Charaktere. Die erste Reformmaßnahme war ein Versuch, die geringfügige Beschäftigung einzudämmen, mit der zweiten Reform versuchte man sie auszuweiten. Gang der Untersuchung: Ein zentraler Punkt dieser Arbeit wird es sein, in einer empirischen Analyse zu untersuchen, wie sich diese Kehrtwende in der Politik auf die geringfügige Beschäftigung ausgewirkt hat. Als Datengrundlage für die Analyse dient das vergleichsweise neue Beschäftigtenpanel der Bundesagentur für Arbeit (BA), das im Gegensatz zu den etablierten Datenquellen auf prozessbasierten Daten der Beschäftigtenstatistik der BA zurückgreift." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Atypische Arbeitsverhältnisse: Arbeitsrechtliches Schutzangebot als Integrationschance - Zugangsdefizite als Exklusionsrisiko (2007)
Böhringer, Peter; Contzen, Sandra;Zitatform
Böhringer, Peter & Sandra Contzen (2007): Atypische Arbeitsverhältnisse: Arbeitsrechtliches Schutzangebot als Integrationschance - Zugangsdefizite als Exklusionsrisiko. In: A. Baechtold & L. von Mandach (Hrsg.) (2007): Arbeitswelten : Integrationschancen und Ausschlussrisiken, S. 53-63.
Abstract
"Das Schweizer Arbeitsrecht schützt auch atypische Arbeitsverhältnisse. Darin liegt ein gewisses Integrationspotenzial. Unsere juristische Analyse von sechs ausgewählten Atypikformen hat jedoch gezeigt, dass sich dieser Rechtsschutz je nach Atypikform sehr unterschiedlich gestaltet. Relativ weit geht der Rechtsschutz bei Schwarzarbeit von 'Sans Papiers', bei Arbeit auf Abruf und bei internationalen Arbeitsverhältnissen. Deutlich weniger weit reicht er bei Heim- und Leiharbeit, und am schlechtesten ist er bei den so genannten 'Neuen Selbstständigen' ('Solo-Unternehmer'). Dabei führt eine spezialgesetzliche Regelung nicht zwangsläufig zu einem besseren arbeitsrechtlichen Schutz; Lehre und Rechtsprechung finden auch andere Wege, atypische Arbeitsverhältnisse zu schützen. Allerdings sind die rechtlichen Unsicherheiten, die atypische Arbeitsverhältnisse generell intensiver als Normalarbeitsverhältnisse belasten -das bestätigte auch die Expertenbefragung -, bei den gesetzlich nicht speziell geregelten Atypikformen stärker." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Neue Erwerbsformen: Herausforderungen für die soziale Sicherung (2007)
Fachinger, Uwe;Zitatform
Fachinger, Uwe (2007): Neue Erwerbsformen: Herausforderungen für die soziale Sicherung. In: ZeS-Report, Jg. 12, H. 1, S. 7-14.
Abstract
In den letzten Jahren sind im Rahmen der strukturellen Änderungen des Arbeitsmarktes zahlreiche 'neue' Erwerbsformen entstanden. Für den Bereich der abhängigen Erwerbstätigkeit sind dies Werkvertragsarbeitnehmer, Leiharbeit, Zeitarbeit, Niedriglohn-Arbeitsplätze, Mini-Jobs, Midi-Jobs, Niedriglohn-Jobs, soziale Arbeitsgelegenheiten, Gleitzonen-Jobs, 1-Euro-Jobs, Vollzeit-Geringverdiener, geringfügig Beschäftigte, Erwerbstätigkeit in Altersteilzeit, kapazitätsorientierte flexible Arbeitszeit, Job-Sharing, Teilzeittätigkeit, Kurzfristige Beschäftigung, Scheinselbständigkeit und für den Bereich der selbstständigen Erwerbstätigkeit Solo-Selbständige, Alleinunternehmer, Ein-Personen- Unternehmen, Unternehmen ohne Beschäftigte, Ich-AG, Familien-AG, Existenzgründer, free lancers sowie Werkvertragnehmer. Diese Entwicklung folgt den wirtschaftspolitischen Zielsetzungen: 1. Reduzierung der Arbeitslosigkeit bzw. Erhöhung der Beschäftigung durch eine sogenannte Flexibilisierung des Arbeitsmarktes und 2. Förderung selbstständiger Erwerbstätigkeit, um das allgemeine Wirtschaftswachstum zu fördern, Wohlfahrtssteigerungen zu erreichen und im internationalen Wettbewerb durch Erhöhung von Innovationen zu bestehen. Die Wirkungen des erwerbsstrukturellen Wandels umfassen den gesamten Bereich der Sozial- und Verteilungspolitik. Der Beitrag analysiert die durch die strukturellen Änderungen der Erwerbstätigkeit ausgelösten massiven Auswirkungen auf das soziale Sicherungssystem und kategorisiert diese nach Institutionen und Haushalten bzw. Individuen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass es den neuen Erwerbsformen aus individueller Sicht vielfach an Elementen der Absicherung gegen die finanziellen Folgen des Eintritts sozialer Risiken mangelt und aus institutioneller Sicht die Finanzierungsbasis der sozialen Sicherungssystem sukzessive schwächer wird. (IAB)
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Literaturhinweis
Die erleichterte Befristung älterer Arbeitnehmer/innen: eine Evaluation mit Daten des Mikrozensus (2007)
Zitatform
Fertig, Michael & Lena Jacobi (2007): Die erleichterte Befristung älterer Arbeitnehmer/innen. Eine Evaluation mit Daten des Mikrozensus. In: Wirtschafts- und Sozialstatistisches Archiv. AStA, Jg. 1, H. 3-4, S. 263-273. DOI:10.1007/s11943-007-0021-8
Abstract
"Der Beitrag untersucht den kausalen Effekt der Reform der erleichterten Befristung Älterer auf die Beschäftigungschancen der hiervon betroffenen Arbeitnehmer/innen mithilfe eines Differenz-von-Differenzen-Ansatzes. Die Analyse basiert auf Daten verschiedener Wellen des Mikrozensus. Die Schätzergebnisse legen den Schluss nahe, dass die Reform die Chancen der betroffenen älteren Arbeitnehmer/innen auf eine befristete Tätigkeit innerhalb des Untersuchungszeitraums nicht signifikant verändert hat. Dieses Ergebnis unterscheidet sich weder im Vergleich von Männern und Frauen noch für Ost- und Westdeutschland." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Application of labour and employment law beyond the contract of employment (2007)
Freeland, Mark;Zitatform
Freeland, Mark (2007): Application of labour and employment law beyond the contract of employment. In: International Labour Review, Jg. 146, H. 1/2, S. 3-20.
Abstract
"The personal scope of employment law is the subject of much ongoing debate. Arguing that an exclusively contractual analysis of this domain is unsatisfactory, the author constructs a European-based empirical typology distinguishing the personal work relations of 'standard employees', public officials, 'liberal professions', individual entrepreneurial workers, marginal workers, and labour market entrants. These categories and their interrelationships are then analysed dynamically in terms of 'personal work nexuses' - a concept encompassing complex legal ramifications beyond the contractual framework. The conclusions highlight the value of this analytical approach to recent efforts by the ILO and the European Commission to modernize labour law." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
How binding are legal limits? Transitions from temporary to permanent work in Spain (2007)
Güella, Maia; Petrongolo, Barbara;Zitatform
Güella, Maia & Barbara Petrongolo (2007): How binding are legal limits? Transitions from temporary to permanent work in Spain. In: Labour economics, Jg. 14, H. 2, S. 153-183. DOI:10.1016/j.labeco.2005.09.001
Abstract
"This paper studies the duration pattern of fixed-term contracts and the determinants of their conversion into permanent ones in Spain, where the share of fixed-term employment is the highest in Europe. We estimate a duration model for temporary employment, with competing risks of terminating into permanent employment versus alternative states, and flexible duration dependence. We find that conversion rates are generally below 10%. Our estimated conversion rates roughly increase with tenure, with a pronounced spike at the legal limit, when there is no legal way to retain the worker on a temporary contract. We argue that estimated differences in conversion rates across categories of workers can stem from differences in worker outside options and thus the power to credibly threat to quit temporary jobs." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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The impact of employment protection mandates on demographic temporary employment patterns: international microeconomic evidence (2007)
Zitatform
Kahn, Lawrence M. (2007): The impact of employment protection mandates on demographic temporary employment patterns. International microeconomic evidence. In: The economic journal, Jg. 117, H. 521, S. F333-F356. DOI:10.1111/j.1468-0297.2007.02059.x
Abstract
"This article uses 1994-8 International Adult Literacy Survey microdata for Canada, Finland, Italy, the Netherlands, Switzerland, the UK and the US to study the impact of employment protection laws (EPL) on joblessness and temporary employment by demographic group. More stringent EPL raises relative non-employment rates for youth, immigrants, and, possibly, women, controlling for demographic variables and country dummies. For wage and salary workers, EPL raises the relative incidence of temporary employment for the low skilled, youth, native women, and especially immigrant women. These effects are often stronger in countries with higher levels of collective bargaining coverage." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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The right to part-time: practical implications from the managerial point of view (2007)
Zitatform
Kattenbach, Ralph (2007): The right to part-time. Practical implications from the managerial point of view. In: Management Revue, Jg. 18, H. 3, S. 350-351.
Abstract
"In 2001 the employee's right to reduce working-time according to their own preferences was implemented in Germany. This legal title hardly effects the slowly but steadily growing number of part-time jobs. Nevertheless, data from the socioeconomic panel suggest that about 25% of employees wish to reduce their working-time even if this is associated with a loss of income. The HR-manager is seen as a mediator and is expected to play a major role moderating the effect of the legislative implementation. Therefore the HR managers' concepts and attitudes towards part-time as well as the psychological contract are the subject of the presented study. 42 HR-managers have been interviewed. The data are analysed according to qualitative content analysis. In common use the right to reduce one's working-time is rather seen as a matter of negotiation than an obligation to comply. Indeed, the majority of the HR-managers express their goodwill but the acceptance of the part-time requests is dependent on general beliefs, work ethic, and role concepts. Regarding the right to part-time, these are indicators for a weak direct impact of labour law on the managerial reality." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Atypische Beschäftigung: Flexibilisierung und soziale Risiken (2007)
Keller, Berndt ; Keller, Berndt ; Klammer, Ute; Seifert, Hartmut; Leiber, Simone; Bellmann, Lutz ; Nienhüser, Werner ; Dufour, Christian; Noll, Susanne; Groß, Martin ; Promberger, Markus; Hohendanner, Christian ; Seifert, Hartmut; Bäcker, Gerhard; Sesselmeier, Werner; Giesecke, Johannes ; Walwei, Ulrich ; Hege, Adelheid; Wießner, Frank; Dietz, Martin;Zitatform
Keller, Berndt & Hartmut Seifert (Hrsg.) (2007): Atypische Beschäftigung. Flexibilisierung und soziale Risiken. (Forschung aus der Hans-Böckler-Stiftung 81), Berlin: Edition Sigma, 230 S.
Abstract
"Atypische Beschäftigung hat in den letzten beiden Jahrzehnten erheblich an Bedeutung gewonnen; immer mehr Arbeitnehmer/innen sind zu Konditionen beschäftigt, die vom klassischen Normalarbeitsverhältnis abweichen. Dieser Sammelband bietet einen umfassenden und aktuellen Überblick über Entwicklung und Stand der verschiedenen Formen atypischer Beschäftigung sowie über ihre arbeits- und sozialpolitischen Folgeprobleme, vor allem ihre Prekarität oder Sozialverträglichkeit. Die Beiträge des ersten Teils unterscheiden die wichtigsten Varianten von Flexibilität, untersuchen betriebliche Beschäftigungsstrategien und liefern arbeitsmarkttheoretische Erklärungen. Der zweite Teil präsentiert die wichtigsten Formen unter besonderer Berücksichtigung ihrer aktuellen Entwicklungen: befristete Beschäftigung, geringfügige Beschäftigung (einschließlich Mini- und Midijobs), Leiharbeit (einschließlich Personalserviceagenturen), neue (Schein-)Selbständigkeit (einschließlich Ich-/Familien-AG). Der dritte Teil behandelt die wesentlichen Folgeprobleme - vor allem Wirkungen auf das Beschäftigungsniveau und Folgen für die Systeme der sozialen Sicherung -, die in der aktuellen Diskussion häufig unberücksichtigt bleiben, und gibt einen Überblick über ähnliche Entwicklungen in anderen EU-Ländern." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Bellmann, Lutz ; Promberger, Markus; Hohendanner, Christian ; Walwei, Ulrich ; Dietz, Martin; -
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Gestaltungs- und Verhandlungsrechte von Beschäftigten (2007)
Zitatform
Kocher, Eva (2007): Gestaltungs- und Verhandlungsrechte von Beschäftigten. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 60, H. 8, S. 434-440. DOI:10.5771/0342-300X-2007-8-434
Abstract
"Die Erosion des Normalarbeitsverhältnisses wie auch unterschiedliche Ansätze zur Deregulierung arbeitsrechtlicher Schutznormen bestimmen derzeit die Arbeitsrechtsdiskussion. Dabei bleibt ein neues arbeitsrechtliches Regelungsmodell noch weitgehend unbeachtet: Die Gestaltungs- und Verhandlungsrechte von Beschäftigten. Hierzu zählen beispielsweise die Ansprüche von Schwerbehinderten auf Anpassung des Beschäftigungsverhältnisses an die Behinderung oder der Anspruch auf Teilzeitarbeit. Gestaltungsansprüche sind rechtliche Instrumente, die von Beschäftigten genutzt werden können, um eine Veränderung ihrer Beschäftigungskonditionen im eigenen Interesse und gegen den Willen des Arbeitgebers zu verlangen. Der Beitrag stellt verschiedene dieser Gestaltungsnormen vor, diskutiert ihre Chancen und Grenzen und zeigt zugleich, welche kollektiven Handlungsspielräume Gewerkschaften und Betriebsräte haben, um die Beschäftigten bei ihren Aushandlungen zu unterstützen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Telearbeit (2007)
Lammeyer, Thomas;Zitatform
Lammeyer, Thomas (2007): Telearbeit. (Saarbrücker Schriften zu Recht und Praxis 05), Saarbrücken: Verlag Alma Mater, 367 S.
Abstract
"Gegenstand der Untersuchung ist eine Diskussion der Frage, wie sich die verschiedenen Formen der Telearbeit in den bestehenden Regelungszusammenhang des Arbeitsrechts einfügen. Die dem Grundsätzlichen folgende analytische Betrachtung der verschiedenen Statusmöglichkeiten der mit Telearbeit Beschäftigten im ersten Teil wird durch den sich mit den individualrechtlichen Regelungsfragen der Telearbeit beschäftigenden zweiten Teil der Arbeit ergänzt. Hierzu wird ein Bezug auf allgemeine Informationsansprüche und Unterrichtungsmöglichkeiten dezentral Beschäftigter sowie die bei der Neubegründung von Telearbeitsplätzen bzw. den bei der 'Umwandlung' von Arbeits- in Telearbeitsverhältnisse sich ergebenden Probleme hergestellt. Darüber hinaus erfolgt eine Analyse des telearbeitsspezifischen Arbeitsschutzes sowie der damit im Zusammenhang stehenden Problematik eines Zutrittsrechts zum Telearbeitsplatz, der speziellen Haftung im Telearbeitsverhältnis, der allgemeinen Kostentragung, des Lohnanspruchs bei unverschuldeter Betriebsstörung, des Datenschutzes, der sozialversicherungsrechtlichen Komponenten, der Zulässigkeit von Telearbeit in der Wohnstätte und den sich im Kontext der Beendigung von Telearbeit stellenden Problemen. Neben einer allgemeinen Einführung liegt das Hauptgewicht des dritten Teils, innerhalb dessen auf den kollektiven Bezug der Telearbeit eingegangen wird, naturgemäß bei dem Betriebsverfassungsrecht und den damit verbundenen Beteiligungsrechten des Betriebsrats." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Die Zukunft des Arbeitsvertrags in Frankreich: zwischen Normenzersplitterung und neuem Beschäftigungsstatus (2007)
Lefresne, Florence;Zitatform
Lefresne, Florence (2007): Die Zukunft des Arbeitsvertrags in Frankreich. Zwischen Normenzersplitterung und neuem Beschäftigungsstatus. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 60, H. 8, S. 455-461. DOI:10.5771/0342-300X-2007-8-455
Abstract
"Noch gilt der unbefristete Arbeitsvertrag als Standard für die Mehrheit der Beschäftigten in Frankreich, und man sollte mit Vorhersagen über seinen unausweichlichen Niedergang vorsichtig sein. Trotzdem erleben wir seit drei Jahrzehnten eine Zersplitterung der Beschäftigungsnormen. Der Beitrag skizziert diesen, auf eine Flexibilisierung des Arbeitsmarktes ausgerichteten Prozess im historischen Rückblick. Deutlich wird, dass er zu einer Dualisierung des Arbeitsmarktes führt. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse stehen vergleichsweise gesicherten Beschäftigungsformen gegenüber. Gleichwohl geraten auch Letztere in einen Destabilisierungssog. Der Beitrag schließt mit einer Darstellung und Diskussion der zahlreichen, innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelten Vorschläge, die den Arbeitsvertrag auf eine neue Basis stellen und die Erwerbsbiografien absichern sollen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Are unemployment insurance systems in Europe adapting to news risks arising from nonstandard employment? (2007)
Zitatform
Leschke, Janine (2007): Are unemployment insurance systems in Europe adapting to news risks arising from nonstandard employment? (Universite Libre, Bruxelles, Departement d'Economie Appliquee. Working paper RS 07-05), Brüssel, 48 S.
Abstract
"This paper addresses the question to what extent social protection systems in different European countries do succeed in coping with the risks arising from non-standard forms of employment. Focusing on the examples of part-time and temporary employment, the paper will examine exclusionary transitions and the access to unemployment insurance benefits of workers concerned by these forms of employment. The European Community Household Panel Data (ECHP) will be used. The general hypothesis is that the adaptability of unemployment insurance systems varies between welfare regimes. Therefore, four countries will be compared: Denmark, Germany, Spain and the United Kingdom." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Die Ablösung der Befristungsbestimmungen des Hochschulrahmengesetzes durch das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (2007)
Löwisch, Manfred;Zitatform
Löwisch, Manfred (2007): Die Ablösung der Befristungsbestimmungen des Hochschulrahmengesetzes durch das Wissenschaftszeitvertragsgesetz. In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht, Jg. 24, H. 9, S. 479-484.
Abstract
Am 18.04.2007 ist das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) in Kraft getreten. Der Artikel informiert über die Modifikationen der Befristung nach der Zeitdauer und die Wiedereinführung der Drittmittelbefristung durch dieses Gesetz. Ebenso wird auf die verbesserte Berücksichtigung der Kinderbetreuung eingegangen. (IAB)
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Zwischen Integration und Exklusion: Arbeitsmarktliche Regulierung und Bewältigungsstrategien von atypisch Beschäftigten (2007)
Zitatform
Nollert, Michael (2007): Zwischen Integration und Exklusion: Arbeitsmarktliche Regulierung und Bewältigungsstrategien von atypisch Beschäftigten. In: A. Baechtold & L. von Mandach (Hrsg.) (2007): Arbeitswelten : Integrationschancen und Ausschlussrisiken, S. 30-40.
Abstract
"Atypische Arbeitsverhältnisse sind auch in der Schweiz mit rechtlichen Unsicherheiten und Exklusionsrisiken verbunden. So sind Beschäftigte in unterschiedlichen atypischen Erwerbsformen allesamt mit einem segmentierten und schwach regulierten Arbeitsmarkt konfrontiert, der den Übergang in ein exklusionsresistentes Normalarbeitsverhältnis behindert. Interviews mit Betroffenen sprechen zudem dafür, dass die Mobilitätschancen je nach milieubedingtem Ressourcenrepertoire (Erwerbshabitus) variieren und sich mindestens sechs typische Bewältigungsstrategien identifizieren lassen" (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Short-term contracts regulation and dynamic labour demand: theory and evidence (2007)
Zitatform
Nunziata, Luca & Stefano Staffolani (2007): Short-term contracts regulation and dynamic labour demand. Theory and evidence. In: Scottish Journal of Political Economy, Jg. 54, H. 1, S. 72-104. DOI:10.1111/j.1467-9485.2007.00405.x
Abstract
"We present a dynamic labour demand model where we evaluate the impact of employment regulations on permanent and temporary employment. We consider three different kinds of regulations, namely firing costs, hiring costs and a constraint on temporary contracts. These regulations differently affect the size and composition of employment. The theoretical results are interpreted and questioned on the basis of empirical evidence on the employment effects of the regulation reforms that occurred in the major European countries in the period 1983-1999. The empirical analysis is based on a new set of time-varying indicators on permanent employment protection, fixed-term contracts and temporary agency work regulations. We find evidence in support of the hypothesis that fixed-term contracts have been effective stepping-stones to permanent jobs during the period under observation. On the contrary, flexible temporary agency work regulations seem to induce a substitution of permanent with temporary contracts." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Der Wandel der Erwerbsformen und der Beitrag der Hartz-Reformen: Berlin und die Bundesrepublik Deutschland im Vergleich (2007)
Oschmiansky, Heidi;Zitatform
Oschmiansky, Heidi (2007): Der Wandel der Erwerbsformen und der Beitrag der Hartz-Reformen. Berlin und die Bundesrepublik Deutschland im Vergleich. (Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung. Discussion papers SP 1 2007-104), Berlin, 61 S.
Abstract
"Seit den 1980er Jahren wird der Wandel der Erwerbsformen in der Bundesrepublik Deutschland immer stärker sichtbar. Während die sozial abgesicherte, abhängige und unbefristete Vollzeiterwerbsform - das sog. 'Normalarbeitsverhältnis' - seither leicht an Bedeutung verloren hat, zeigen sich bei den übrigen Erwerbsformen zum Teil hohe Zuwächse und eine zunehmende Differenzierung. Der vorliegende Beitrag untersucht den Wandel der Erwerbsformen zwischen 1985 und 2005 auf Basis von Mikrozensus-Daten und vergleicht die Entwicklung in der Bundesrepublik mit derjenigen in Berlin. Während in der Bundesrepublik sich beim Normalarbeitsverhältnis erst seit einigen Jahren ein etwas stärkerer Rückgang zeigt, hat sich in Berlin bei den Normalarbeitsverhältnissen seit Beginn der 1990er Jahre ein dramatischer Abbau vollzogen, der bis heute anhält. Dagegen weisen sowohl in Berlin als auch in der Bundesrepublik die übrigen Erwerbsformen, insbesondere die geringfügige Beschäftigung, die Teilzeit-Selbständigkeit und die Leiharbeit, hohe Zuwachsraten auf. Daraus ergibt sich die auch im Beitrag diskutierte Frage, ob ein Festhalten an dem Begriff der atypischen Erwerbsformen angesichts ihrer wachsenden quantitativen Bedeutung noch gerechtfertig scheint, oder ob mit dem Begriff der Prekarität jene Erwerbsformen treffender beschrieben werden können. Zudem geht der Beitrag der Frage nach, ob die aktuelle Arbeitsmarktpolitik den Wandel der Erwerbsformen forciert hat. Die Neuausrichtung der aktiven Arbeitsmarktpolitik im Kontext der sog. 'Hartz-Reformen' zielt auf eine Ausweitung niedrig entlohnter Beschäftigung und atypischer Beschäftigungsverhältnisse. Insbesondere die Deregulierung des Arbeitsrechts, die Einführung neuer sowie der Abbau traditioneller arbeitsmarktpolitischer Instrumente haben zur Ausweitung atypischer Erwerbsformen beigetragen. In diesem Zusammenhang ist auch von Interesse, welche Konsequenzen die arbeitsmarktpolitische Förderung atypischer Erwerbsformen im Rahmen der Hartz-Reformen für die Sozialversicherungen hat und ob sie zu einer Verdrängung oder Substitution sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung beiträgt. In der Literatur finden sich einige Hinweise auf zumindest partielle Verdrängung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung durch die Förderung atypischer Erwerbsformen, und die Sozialversicherungsfreiheit oder geminderte Sozialversicherungspflicht von neuen arbeitsmarktpolitisch geförderten Beschäftigungsformen belastet die Sozialkassen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Alterssicherung von atypisch Beschäftigten (2007)
Röger, Hardy;Zitatform
Röger, Hardy (2007): Alterssicherung von atypisch Beschäftigten. Bremen, 290 S.
Abstract
Im Mittelpunkt der Dissertation steht die soziale Sicherheit atypisch Beschäftigter im Rentenalter. Der Rückgang von Normalarbeitsverhältnissen und die Zunahme atypischer Beschäftigung ist empirisch belegt und wird durch unterschiedliche ökonomische Theorien erklärt. Vor- und Nachteile sowie Motive atypischer Beschäftigung aus Sicht der Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden erläutert. Die einschlägige Rechtslage und die Rentenreformen seit 1990 werden daraufhin untersucht, inwieweit sie Bestimmungen enthalten, die für die Alterssicherung atypisch Beschäftigter relevant sind. Als Ergebnis wird festgehalten, dass die finanzielle Sicherheit im Alter in der Regel unzureichend ist. Abschließend werden mögliche Verbesserungen der Alterssicherung atypisch Beschäftigter, die auf dem Konzept der Flexicurity beruhen, diskutiert. (IAB)
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Literaturhinweis
Stimulating part-time work by legal entitlements?: evidence from a German policy experiment using a labour law threshold (2007)
Zitatform
Schank, Thorsten, Claus Schnabel & Hans-Dieter Gerner (2007): Stimulating part-time work by legal entitlements? Evidence from a German policy experiment using a labour law threshold. (LASER discussion papers 11), Erlangen u.a., 10 S.
Abstract
"Differenz-von-Differenzen-Schätzungen zeigen, dass das neue Teilzeitgesetz in Deutschland zwar den Anteil von Teilzeitbeschäftigten in denjenigen Betrieben erhöht hat, die bereits Teilzeitbeschäftigung einsetzten. Es hat jedoch die Einführung von Teilzeitbeschäftigung in anderen Betrieben nicht angeregt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Regulierung der Kulturberufe in Deutschland: Strukturen, Akteure, Strategien (2007)
Schnell, Christiane;Zitatform
Schnell, Christiane (2007): Regulierung der Kulturberufe in Deutschland. Strukturen, Akteure, Strategien. Wiesbaden: Deutscher Universitäts-Verl., 261 S.
Abstract
"Kulturberufe gelten als Vorreiter in der Arbeitswelt der Wissens- und Informationsgesellschaft. Zwar hat die freie bzw. selbstständige Berufsausübung in den Kulturberufen in Deutschland eine lange Tradition, doch haben sich die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Regulierung im Zuge der so genannten Ökonomisierung des Kultur- und Mediensektors deutlich verändert. Es stellt sich die Frage nach der Reichweite von Strukturen und Strategien, die berufliche Autonomie und Eigenverantwortung in diesem Feld ermöglichen sollen. Die Autorin entwickelt ein Konzept der individuellen Professionalisierung, das die Aneignung und Entwicklung von Handlungsressourcen als dynamischen Prozess der Interaktion von Struktur und Handeln betrachtet. Sie analysiert die Leistungen und Grenzen der Regulierung, beispielsweise durch Künstlersozialversicherung und Urheberrecht, sowie Strategien kollektiven Handelns und individueller Bewältigung von Zwängen des Marktes und sozialer Unsicherheit in diesem Feld." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Neue Selbstständige im europäischen Vergleich: Struktur, Dynamik und soziale Sicherheit (2007)
Zitatform
Schulze Buschoff, Karin (2007): Neue Selbstständige im europäischen Vergleich. Struktur, Dynamik und soziale Sicherheit. (Edition der Hans-Böckler-Stiftung 201), Düsseldorf, 170 S.
Abstract
"In den 1970er Jahren setzte europaweit eine Zunahme an selbstständiger Erwerbsarbeit ein, die so genannte 'Renaissance der Selbstständigkeit'. In dem Band wird dieser Trend nach verschiedenen wirtschaftlichen, strukturellen und sozialen Kriterien im Ländervergleich (Deutschland, Niederlande, Italien, Schweden und Vereinigtes Königreich) beleuchtet. Ein Ergebnis des Ländervergleichs ist, dass der Boom der Selbstständigkeit eine große Anzahl von Personen einbezogen hat, die nicht das Profil des traditionellen Selbstständigen (Kleingewerbetreibende, Professionen, Mittelstandsbetriebe und verkammerte Berufe) haben. Die 'neuen Selbstständigen' gründen häufig im Dienstleistungsbereich Klein-, Kleinst- oder Solo-Unternehmen, oftmals ohne oder nur mit geringen Vermögenswerten. Insbesondere die Solo-Selbstständigkeit zeichnet sich durch eine hohe Mobilität und häufige Statuswechsel aus. Diese Entwicklungen sind mit neuen Anforderungen an die soziale Sicherung für die zuständigen Akteure und Institutionen verbunden. Der Band zeigt am Beispiel zentraler Versicherungszweige, ob und in welcher Form die nationalen staatlichen Sicherungssysteme auf diese Herausforderungen eingestellt sind. Beschrieben wird weiterhin, in welcher Form die Gewerkschaften sich der Entwicklung stellen und die Organisierung und Interessenvertretung dieser Selbstständigen weiter vorantreiben." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Auf dem Weg zur Flexicurity: soziale Sicherung atypischer Arbeitsverhältnisse im Europa-Vergleich (2007)
Zitatform
Schulze Buschoff, Karin & Paula Protsch (2007): Auf dem Weg zur Flexicurity. Soziale Sicherung atypischer Arbeitsverhältnisse im Europa-Vergleich. In: WZB-Mitteilungen H. 117, S. 31-35.
Abstract
"Teilzeit, geringfügige Beschäftigung, Befristungen und Solo-Selbstständigkeit sind häufig Bestandteil unsteter Erwerbsverläufe und mit einem erhöhten Arbeitslosigkeitsrisiko verbunden. Ein Sechs-Länder-Vergleich zeigt, dass in Deutschland einzelne Formen atypischer Beschäftigung von der Sozialversicherung nicht erfasst werden, während die soziale Absicherung von atypisch Beschäftigten zum Beispiel in Dänemark vergleichsweise umfassend gewährleistet ist." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Die soziale Sicherung von (a-)typisch Beschäftigten im europäischen Vergleich (2007)
Zitatform
Schulze Buschoff, Karin & Paula Protsch (2007): Die soziale Sicherung von (a-)typisch Beschäftigten im europäischen Vergleich. (Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung. Discussion papers SP 1 2007-105), Berlin, 39 S.
Abstract
"Ziel des Beitrags ist es, Licht in die Grauzone atypischer Beschäftigung und ihrer arbeits- und sozialrechtlichen Absicherung zu bringen. Als atypische Beschäftigungsverhältnisse definieren wir Teilzeitarbeit, geringfügige Beschäftigung, befristete Beschäftigung und Solo-Selbstständigkeit. Zunächst werden Art und Umfang von atypischer Beschäftigung im Zeitvergleich in sechs Ländern dargestellt (Deutschland, das Vereinigte Königreich, die Niederlande, Italien, Dänemark und Polen). Es zeigt sich, dass atypische Beschäftigungsverhältnisse insgesamt in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen haben. Sie sind häufig Bestandteil unsteter Erwerbsverläufe und mit einem erhöhten Arbeitslosigkeitsrisiko verbunden. Daran anschließend wird der Frage nachgegangen, ob und in welcher Weise die nationalen arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen die einzelnen Formen atypischer Beschäftigungsverhältnisse umfassen und die mit ihnen verbundenen spezifischen Risiken berücksichtigen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Neue Selbstständige und soziale Sicherheit: ein europäischer Vergleich (2007)
Schulze Buschoff, Karin;Zitatform
Schulze Buschoff, Karin (2007): Neue Selbstständige und soziale Sicherheit. Ein europäischer Vergleich. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 60, H. 7, S. 387-393. DOI:10.5771/0342-300X-2007-7-387
Abstract
"In den meisten europäischen Ländern hat die selbstständige Erwerbsarbeit in den letzten Dekaden an Bedeutung gewonnen, so auch in Deutschland, dem Vereinigten Königreich, den Niederlanden, Italien und Schweden. Vor allem der Anteil der Solo-Selbstständigen ist stetig gestiegen. Diese Entwicklung ist mit neuen Herausforderungen an die Sozialpolitik verbunden und wirft die Frage auf, ob und in welcher Form die staatlichen Systeme diese Herausforderungen meistern. Um diese Frage zu beantworten, wird die Absicherung der Selbstständigen in zentralen Zweigen der nationalen Sozialversicherungssysteme umrissen. Weiterhin wird beschrieben, welche Politik die Europäische Kommission hinsichtlich der Absicherung der Selbstständigen verfolgt. Schließlich wird auf die kollektive Interessenvertretung Selbstständiger, z.B. durch die Gewerkschaften, eingegangen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Flexibility - flexicurity - flexinsurance: response to the European Commission's Green Paper "Modernising labour law to meet the challenges of the 21st century" (2007)
Zitatform
Tangian, Andranik (2007): Flexibility - flexicurity - flexinsurance. Response to the European Commission's Green Paper "Modernising labour law to meet the challenges of the 21st century". (WSI-Diskussionspapier 149), Düsseldorf, 38 S.
Abstract
"The paper contains both critical remarks on and constructive suggestions to Green Paper: Modernising labour law to meet the challenges of the 21st century of the European Commission (2006a) which promotes flexicurity policies, that is, relaxing the employment protection legislation while providing advances in employment and social security for flexible workforces, like fixed-term, part-time and agency workers, or self-employed. The default assumption, that relaxing labour laws can be compensated by these advances, is criticised. These measures are regarded as too vague and insufficient, as also demonstrated in our previous study with empirical evidence. Therefore, some additional measures are proposed to counterbalance the actual flexibilization of employment relations, including (1) flexinsurance, a kind of progressive flexibilization tax, meaning that the employer's contribution to social security should be proportional to the flexibility of the contract/risk of becoming unemployed, (2) elements of the basic minimum income model, (3) constraining financial markets, as well as (4) developing adequate policy monitoring/evaluation instruments. It is argued that all of these meet interests of social partners and solve contradictions between such European policies as flexicurity, make work pay, welfare-state policy, and civil-society policy. Finally, we provide specific thoughts to 14 questions posed by the Green Paper." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Zeitarbeit im Spannungsverhältnis von Dienstleistungsfreiheit und Tarifautonomie (2007)
Thüsing, Gregor; Lembke, Mark;Zitatform
Thüsing, Gregor & Mark Lembke (2007): Zeitarbeit im Spannungsverhältnis von Dienstleistungsfreiheit und Tarifautonomie. In: Zeitschrift für Arbeitsrecht, Jg. 38, H. 1, S. 87-127.
Abstract
Gegenstand der Ausführungen ist eine Initiative zur Einführung eines Mindestlohnes für den Bereich der Zeitarbeit durch Ausdehnung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) auf diese Branche. Hierdurch soll vermieden werden, dass ausländische Verleihunternehmen Billigarbeitskräfte nach Deutschland überlassen und die Arbeitsplätze der deutschen Arbeitnehmer durch 'Sozialdumping' gefährden. Zum anderen soll hierdurch eine Gleichheit der Wettbewerbsbedingungen für inländische und ausländische Verleihunternehmen in Deutschland erreicht werden. Der Autor überprüft im folgenden, ob diese Argumentationsansätze verfassungs- sowie europarechtlich haltbar sind. Er kommt zu dem Ergebnis, dass eine Einbeziehung von Tarifverträgen der Zeitarbeit in das AEntG europarechtlich einen unzulässigen Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit darstellt. Es wird dargelegt, dass keine Gefahr des 'Sozialdumpings' besteht. 'Die bestehenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Grundsatz von Equal Pay/Treatment und die im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) vorgesehene Tariföffnungsklausel, gelten international zwingend und gewährleisten daher ein ausreichendes Schutzniveau.' Der Autor plädiert statt dessen für eine Ergänzung der Tariföffnungsklausel im AÜG, 'wonach Verleiher mit Sitz in einem Mitlgiedsstaat der EU die Anwendung der Regelungen eines deutschen Tarifvertrags vereinbaren können, wenn sie Leiharbeitnehmer in den Geltungsbereich des deutschen Tarifvertrages überlassen.' (IAB)
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Literaturhinweis
Kündigungsschutz und Befristungskontrolle: Optionen für eine Flexibilisierung des Arbeitsrechts (2007)
Waas, Bernd;Zitatform
Waas, Bernd (2007): Kündigungsschutz und Befristungskontrolle. Optionen für eine Flexibilisierung des Arbeitsrechts. In: Zeitschrift für ArbeitsmarktForschung, Jg. 40, H. 1, S. 99-114.
Abstract
"Der Beitrag skizziert vor dem Hintergrund der aktuellen Bestrebungen zur Auflockerung des Kündigungsschutzes bei gleichzeitiger Beseitigung der Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung des Arbeitsvertrags die Besonderheiten dieser beiden Bereiche des Individualarbeitsrechts und zeigt zugleich deren Verschränkung auf. Reformvorschläge und mögliche Schranken aus dem deutschen Verfassungsrecht sowie dem Europarecht werden unter Einbeziehung rechtsvergleichender Erkenntnisse dargestellt. Vor allem geht der Verfasser auf die Frage ein, welchem Bereich sich der Gesetzgeber primär zuwenden sollte, um eine Flexibilisierung des Arbeitsrechts zu erreichen. Dabei kommt er vor dem Hintergrund der verhältnismäßig schwachen Legitimation der sachgrundlosen Befristung zu dem Schluss, dass in der Tat eine Zurücknahme des Kündigungsschutzes gegenüber einer Flexibilisierung des Befristungsrechts vorzugswürdig ist. Dementsprechend geht seine Empfehlung dahin, den gesetzlichen Kündigungsschutz zu lockern und dabei ggf. zugleich den Geltungsbereich der entsprechenden Bestimmungen auszudehnen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Do changes in regulation affect employment duration in temporary work agencies? (2006)
Zitatform
Antoni, Manfred & Elke J. Jahn (2006): Do changes in regulation affect employment duration in temporary work agencies? (IAB-Discussion Paper 18/2006), Nürnberg, 42 S.
Abstract
In den letzten drei Jahrzehnten wurde das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz mehrfach dereguliert, indem die maximale Dauer der Überlassung schrittweise erhöht wurde und indem auch der Abschluss befristeter Arbeitsverträge für Leiharbeitnehmer erlaubt wurde. Auf der Grundlage der IAB-Beschäftigtenstichprobe wurden die Auswirkungen dieser Reformen auf die Beschäftigungsdauer der Leiharbeitnehmer untersucht. Es wird gezeigt, dass die wiederholte Verlängerung der Überlassungsdauer die durchschnittliche Beschäftigungsdauer signifikant erhöht, die Möglichkeit befristeter Verträge die Beschäftigungsdauer jedoch verringert. (IAB)
Ähnliche Treffer
- auch erschienen als: IZA discussion paper, 2343
- auch erschienen als: Program for the study of Germany and Europe working paper series , 07. 01
- spätere (möglw. abweichende) Version erschienen u.d.T.: "Do changes in regulation affect employment duration in temporary help agencies?" in: Industrial and Labor Relations Review, Vol. 62, No. 2 (2009), S. 226-251
- auch erschienen als: Universität Erlangen, Nürnberg, Lehrstuhl für Arbeitsmarkt- und Regionalpolitik. Diskussionspapiere , 44
- auch erschienen als: LASER discussion papers , 05
-
Literaturhinweis
Use of employees and alternative work arrangements in the United States: a law, economics, and organizations perspective (2006)
Zitatform
Garen, John (2006): Use of employees and alternative work arrangements in the United States. A law, economics, and organizations perspective. In: Labour economics, Jg. 13, H. 1, S. 107-141. DOI:10.1016/j.labeco.2004.05.003
Abstract
"This paper considers the incidence of employees versus other forms of work in the United States, including temporary agency workers, contract company workers, independent contractors, and self-employment. It does so within a single, unifying framework. The approach takes an economics of organizations focus to consider when it is optimal for the firm to control the work routine instead of the worker. This is critical in defining and determining employment versus other forms of work. The cost of measuring output and monitoring effort and of worker versus firm expertise are important in determining the organization of work. This approach proves fruitful, but it also is important to account for the impact of certain legal restrictions in the U.S. labor market. The empirical findings show that independent contractors are in jobs that require worker expertise and training and for which monitoring of worker effort is difficult. Contract company workers' characteristics are a hybrid between independent contractors' and employees'. Temporary agency workers occur where the firm wishes to legally outsource its low-wage workers yet still maintain a degree of control over their work routine." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
The shadow workforce: Perspectives on contingent work in the United States, Japan, and Europe (2006)
Gleason, Sandra E.; Michon, Francois; Becker, Douglas; Miller, Douglas J.; Brney, Jay B.; Ozeki, Cynthia; Gleason, Sandra E.; Roberts, Karen; Heneman, Robert L.; Storrs, Alvin L.; Lundy, M. Catherine; Tansky, Judith; Bendapudi, Venkat; von Hippel, Courtney; Greenberger, David B.; Wakisaka, Akira; Mangum, Stephen L.; Wenger, Jeffrey B. ; Honda, Kazunari; Coens, Thomas A.;Zitatform
Gleason, Sandra E. (Hrsg.) (2006): The shadow workforce: Perspectives on contingent work in the United States, Japan, and Europe. Kalamazoo: Upjohn Institute for Employment Research, 349 S.
Abstract
"This book provides a comprehensive overview of the state of nonstandard employment and its impact on employees, businesses, unions, and public policy. It not only reveals how nonstandard employment operates in the United States, Japan, and Europe, it also highlights the important similarities and differences in the labor market issues faced in those areas. Key recurring concepts in the book, such as how the nonstandard workforce is measured and the meaning of labor force flexibility, are explained in the introduction. Ensuing discussions summarize and synthesize the current body of scholarly literature on the facts and challenges of nonstandard employment, and an array of tables and graphs presents a complete picture of the demographic, occupational, and industry characteristics of the nonstandard labor force. This makes the book a one-stop, easy-to-use resource for anyone interested in learning about the characteristics of the contingent labor forces in the United States, Japan, and Europe, and the legal frameworks that guide the use of nonstandard workers in those labor markets. It also offers the reader insights into how employees, employers, unions, and policymakers perceive nonstandard employment." (Author's abstract, IAB-Doku)
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Das Rätsel Minijob (2006)
Hanau, Peter;Zitatform
Hanau, Peter (2006): Das Rätsel Minijob. In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht, Jg. 23, H. 15, S. 809-810.
Abstract
Vom 1.7.2006 an sind die Minijobs neu geregelt worden. Der Autor erörtert die damit einhergehenden Fragen, Friktionen und Problemlösungen. (IAB)
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Atypische Beschäftigungsverhältnisse: Flexibilität, soziale Sicherheit und Prekarität (2006)
Zitatform
Keller, Berndt & Hartmut Seifert (2006): Atypische Beschäftigungsverhältnisse. Flexibilität, soziale Sicherheit und Prekarität. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 56, H. 5, S. 235-240.
Abstract
"Der Beitrag gibt zunächst einen Überblick über Entwicklung und Ausmaß atypischer Beschäftigungsverhältnisse; gut ein Drittel der Beschäftigung entfällt auf dieses Segment. Anschließend diskutiert er, welchen Beitrag diese Formen zur betrieblichen Flexibilität leisten können und welche langfristigen Konsequenzen sie für die sozialen Sicherungssysteme haben. Danach wird anhand ausgewählter Kriterien untersucht, inwieweit atypische Beschäftigungsformen als prekär einzuschätzen sind. Es zeigt sich, dass es in der Tat unterschiedliche Prekaritätsrisiken gibt und dass einzelne Formen die sozialen Sicherungssysteme gefährden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Atypische Beschäftigung und soziale Sicherung (2006)
Klammer, Ute; Leiber, Simone;Zitatform
Klammer, Ute & Simone Leiber (2006): Atypische Beschäftigung und soziale Sicherung. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 56, H. 5, S. 287-292.
Abstract
"Arbeitsmarktreformen haben in den letzten Jahren eine Reihe neuer institutioneller Weichenstellungen für ArbeitnehmerInnen in 'atypischen' Beschäftigungsverhältnissen vorgenommen. Dieser Beitrag untersucht den Zusammenhang von atypischer Beschäftigung und sozialer Sicherung in zwei Dimensionen. Betrachtet werden einerseits die Folgen für die individuelle Absicherung von Personen sowie andererseits finanzielle Auswirkungen auf die Systeme der sozialen Sicherung. Wie sich zeigt, ist 'atypische' Beschäftigung als Sammelbegriff für vom Normalarbeitsverhältnis abweichende Beschäftigungsformen von nur begrenztem Nutzen zur Erklärung von Problemen der individuellen sozialen Absicherung wie auch solcher der Finanzierung der Sozialleistungssysteme. Ob die soziale Absicherung einer Person ausreichend oder 'prekär' ist, hängt wesentlich von der Beschäftigungsdauer und vom familiär! en Kontext mit ab. Im Rahmen der arbeitsmarktpolitisch motivierten Förderung atypischer Beschäftigung werden diese Zusammenhänge häufig nicht angemessen berücksichtigt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Flexicurity in atypischen Arbeitsverhältnissen (2006)
Körner, Marita;Zitatform
Körner, Marita (2006): Flexicurity in atypischen Arbeitsverhältnissen. (Edition der Hans-Böckler-Stiftung 164), Düsseldorf, 76 S.
Abstract
"Vor dem Hintergrund veränderter technologischer und ökonomischer Rahmenbedingungen weltweit gerät das deutsche Arbeitsrechtssystem unter Druck. Unbefristete Vollzeitarbeitsplätze mit einem relativ hohen rechtlichen Bestandsschutzniveau stehen im Mittelpunkt der Flexibilisierungsdebatte. Befristete Arbeitsverträge, Leiharbeit, abhängiger Selbständigkeit, Abrufarbeit, Minijobs etc. nehmen zu und führen zu neuen arbeitsrechtlichen Gesetzen oder der Novellierung vorhandener Normen. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz vom 21.12.2000, die Reform der Zeitarbeit im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vom 23.12.2002 und das 2001 novellierte Betriebsverfassungsgesetz haben zu einem Richtungswechsel für Zeitarbeit und Befristung geführt. Einerseits wurden deren individualarbeitsrechtlichen Voraussetzungen liberalisiert, andererseits aber auch die Möglichkeiten der kollektiven Einflussnahme auf diese Beschäftigungsverhältnisse verbessert. Um diese neuen Betätigungsfelder des Betriebsrats geht es in der vorliegenden Untersuchung. In einem ersten Teil werden Befristung und Leiharbeit zunächst in den Kontext des Normalarbeitsverhältnisses gestellt. Im zweiten Teil wird die individualrechtliche Entwicklung von befristeter Beschäftigung und Leiharbeit vor und nach den Reformen von 2000 und 2002 nachgezeichnet. Der dritte Teil widmet sich dann den neuen kollektivrechtlichen Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrats bei befristeter Beschäftigung und Leiharbeit. Der vierte Teil schließt mit einem Ausblick auf die betriebliche Praxis." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Temporary agency work in Europe (2006)
Michon, Francois;Zitatform
Michon, Francois (2006): Temporary agency work in Europe. In: S. E. Gleason (Hrsg.) (2006): The shadow workforce : perspectives on contingent work in the United States, Japan, and Europe, S. 269-304.
Abstract
Der Beitrag gibt eine Überblick über die Rolle atypischer Beschäftigung in Europa und diskutiert die institutionelle Antwort auf dieses Problem in Gestalt von Zeitarbeitsunternehmen. Diese stellten ein Instrument zur Erleichterung der Flexibilität des Arbeitsmarktes dar. Die Vorschriften, nach denen solche Unternehmen tätig werden können, unterscheiden sich innerhalb der EU von Land zu Land, wobei die EU das Ziel verfolgt, die Bestimmungen insoweit zu regulieren und aneinander anzupassen, dass sie zur Integration auf dem europäischen Arbeitsmarkt beitragen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Zeitarbeitsunternehmen in den Mitgliedsstaaten der EU und erläutert die arbeitsmarktspezifischen Unterschiede. Da es an einer gemeinsamen Definition von Zeitarbeitsunternehmen fehlt, ist auch eine länderübergreifende Analyse schwierig. In Deutschland kommen sie in erster Linie im industriellen Sektor und bei der Vermittlung männlicher Arbeitskräfte zum Einsatz, während in Dänemark der Dienstleistungssektor mit gut ausgebildeten weiblichen Arbeitskräften ihr wichtigstes Einsatzfeld ist. Erläutert werden auch die unterschiedlichen nationalen Regulierungsansätze und die unterschiedlichen Haltungen der Sozialpartner (Arbeitgeber und Gewerkschaften). Während z.B. die Arbeitgeber von Zeitarbeitsunternehmen auf nationaler Ebene organisiert sind, fehlt auf gewerkschaftlicher Seite ein entsprechendes Pendant, weil die Gewerkschaften dieser Arbeitsform grundsätzlich skeptisch gegenüber stehen. Nach Meinung des Autors bleibt die EU aufgefordert, einen integrativen Ansatz zur Regulierung von Zeitarbeit zu entwickeln. (IAB)
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The "continuous collaborators" in Italy: hybrids between employment and self-employment? (2006)
Zitatform
Muehlberger, Ulrike & Silvia Pasqua (2006): The "continuous collaborators" in Italy. Hybrids between employment and self-employment? (CHILD working paper 10/2006), Turin u.a., 26 S.
Abstract
"Over the last decade Italy has seen a strong increase in the number of workers on the border between self-employment and employment. Depending on the data source the 'parasubordinati', i.e. workers with a 'contract of continuous collaboration' (collaborators) represented between 1.8% (ISTAT, 2004) and 5.3% (Alteri and Oteri , 2004) of the Italian labour force. Since most of them work only for one company and are, moreover, strongly integrated into the firm of the contract partner, we argue that the Italian labour and social security law strongly discriminates against these workers who are, in fact, very close to employees. We investigate whether and in what respect the group of the collaborators differs from the group of employees and the group of the self-employed using the Italian Labour Force Survey (ILFS) of 2004 (4th quarter). Additionally, we analyse the short-term labour market transitions of collaborators to other labour market statuses. In contrast to other European countries, these collaborators are not low qualified workers, but young, highly educated professionals. At the same time the contracts of continuous collaboration are not a port of entry into the labour market nor do we find that these contracts are a vehicle to more stable jobs. However, they seem to be a possibility for women to work part-time." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Regulating new forms of employment: local experiments and social innovation in Europe (2006)
Regalia, Ida; Lope, Andreu; Marginson, Paul; Ballarino, Gabriele ; Mcilroy, Rachel; Duclos, Laurent; Meriaux, Olivier; Gibert, Francesc; Regalia, Ida; Bortolotti, Franco; Scherer, Stefani ; Giaccone, Mariao;Zitatform
Regalia, Ida (Hrsg.) (2006): Regulating new forms of employment. Local experiments and social innovation in Europe. London u.a.: Routledge, 289 S.
Abstract
"Using a comparative framework, this new volume focuses on how non-standard employment can be regulated in very different social, political and institutional settings. After surveying these new forms of work and the new demands for labour-market regulation, the authors identify possible solutions among local-level actors and provide a detailed analysis of how firms assess the advantages and disadvantages of flexible forms of employment. The authors provide six detailed case studies to examine the successes and failures of experimental approaches and social innovation in various regions in the UK, France, Germany, Italy and Spain." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Globalization and deregulation: does flexicurity protect atypically employed? (2006)
Zitatform
Seifert, Hartmut & Andranik Tangian (2006): Globalization and deregulation. Does flexicurity protect atypically employed? (WSI-Diskussionspapier 143), Düsseldorf, 24 S.
Abstract
"Hitherto, discussion of flexicurity has focused on normal employment (permanent full-time), with atypical work receiving only cursory attention. Nevertheless, the most affected are just atypically employed (= other than normally employed). To monitor effects of flexicurity policies in Europe, flexicurity indices are constructed from: (a) scores of the strictness of employment protection legislation provided by the OECD, (b) qualitative juridical data on social security benefits (unemployment insurance, public pensions, etc.), and (c) data on the dynamics of employment types (permanent, temporary, full-time, part-time, self-employed, etc.). The empirical investigation shows that, contrary to political promises and theoretical opinions, the deregulation of European labour markets absolutely predominates. Its moderate compensation by advantages in social security occurred only twice: in Denmark and Netherlands at the end of the 1990s. The flexibilization reduces the average employment status, i.e. employees are more often employed not permanently but temporarily, not full-time but part-time, and more frequently they involuntary turn to self-employment. On the other hand, the eligibility to social benefits depends on the employment status. Thereby these trends disqualify employees from social benefits. The apparent compensation of the labour market deregulation by social advantages is therefore insufficient." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Das neue Saison-Kurzarbeitergeld: gute Aussichten für Bauarbeiter in der kalten Jahreszeit (2006)
Stang, Brigitte; Asshoff, Gregor;Zitatform
Stang, Brigitte & Gregor Asshoff (2006): Das neue Saison-Kurzarbeitergeld. Gute Aussichten für Bauarbeiter in der kalten Jahreszeit. In: Soziale Sicherheit, Jg. 55, H. 5, S. 152-158.
Abstract
"Am 1. Mai ist das Gesetz zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in Kraft getreten. Es verschafft den Beschäftigten der Bauwirtschaft durch einen Anspruch auf Zahlung von Saison-Kurzarbeitergeld bei witterungs- oder auftragsbedingtem Arbeitsausfall ab der Winterperiode 2006/2007 erstmals die Aussicht auf eine weitgehende Verstetigung ihrer Beschäftigungsverhältnisse. Die Durchführung von Saison-Kurzarbeit ist für die Arbeitgeber kostenneutral. Die mit diesem neuen Instrument beabsichtigte deutliche Verringerung der Arbeitslosigkeit in den Wintermonaten ist gesetzlich leider (noch) auf die Bauwirtschaft begrenzt. Andere Branchen mit saisonalen Beschäftigungsschwankungen können frühestens nach einer Evaluation des Systems ab Sommer 2008 diese Regelungen einführen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Part-time pensions and part-time work in Sweden (2006)
Zitatform
Wadensjö, Eskil (2006): Part-time pensions and part-time work in Sweden. (IZA discussion paper 2273), Bonn, 36 S.
Abstract
"Sweden had a special partial pension scheme between 1976 and 2001. It was one of three part-time pension schemes in the social security system. The other two were a partial early old-age pension, and a partial disability pension. The special partial pension scheme became very popular with a high take-up rate and was criticized for being too expensive. As a part of the decision on the old age pension scheme in 1994, the partial pension scheme was made less generous, and the scheme was totally abolished from year 2001. The other two options for combining work and receiving a pension continue. In this paper the effect on the total number of hours worked of the subsidized part-time pension system is analysed. The analysis indicates that the effect that people continue to work part-time instead of taking an early exit route is larger than the effect that people who would have continued to work full-time until ordinary retirement age instead work part-time." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Der neue Gründungszuschuss: ein Vergleich mit den bisherigen Leistungen für arbeitslose Existenzgründer (2006)
Winkel, Rolf;Zitatform
Winkel, Rolf (2006): Der neue Gründungszuschuss. Ein Vergleich mit den bisherigen Leistungen für arbeitslose Existenzgründer. In: Soziale Sicherheit, Jg. 55, H. 8/9, S. 284-288.
Abstract
"Seit dem 1. August gelten für die Förderung von Beziehern von Arbeitslosengeld (I), die sich selbstständig machen, neue Regeln. Der neue Gründungszuschuss nach § 57 des dritten Sozialgesetzbuchs ersetzt seitdem das bisherige Überbrückungsgeld und die bereits zum 30. Juni 2006 ausgelaufenen Existenzgründungszuschüsse, mit denen die so genannten Ich-AG's gefördert wurden. Im Folgenden wird der neue Gründungszuschuss im Detail vorgestellt und mit den bisherigen Leistungen zur Existenzgründungsförderung von Arbeitslosen verglichen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung: Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (2006)
Zitatform
(2006): Entwurf eines Gesetzes zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung. Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/429 (24.01.2006)), 20 S.
Abstract
Das Gesetz soll in der Bauwirtschaft und in anderen Wirtschaftszweigen mit hohen saisonbedingten Arbeitsausfällen zu einer Verstetigung der Beschäftigungsverhältnisse beitragen und damit dem Anstieg der Arbeitslosigkeit in den Wintermonaten entgegenwirken. Das bisher auf die Bauwirtschaft beschränkte Sondersystem der Winterbauförderung wird weiterentwickelt und in das System des Kurzarbeitergeldes integriert. In der Schlechtwetterzeit, von Dezember bis März, wird künftig das Saison-Kurzarbeitergeld bei witterungs- oder auftragsbedingtem Arbeitsausfall gezahlt. Neben Beschäftigten und Betrieben des Baubereichs können auch andere Wirtschaftsbranchen wie die Land- und Forstwirtschaft, die Baustoffindustrie, das Maler- und Lackiererhandwerk oder das Steinmetz- und Bildhauerhandwerk von dem Saison-Kurzarbeitergeld profitieren. Ergänzende Leistungen an Arbeitnehmer bei Nutzung von Arbeitszeitkonten zur Überbrückung von Ausfallstunden und an Arbeitgeber zur Entlastung von den Kosten der Kurzarbeit setzen weitere Anreize zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit. Die Finanzierung dieser ergänzenden Leistungen erfolgt durch eine branchenspezifische Umlage, deren Einführung eine Mitwirkung der Tarifpartner erfordert und diese damit aktiv an der Beschäftigungssicherung in ihrer Branche beteiligt. Die Neuausrichtung der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung führt auch zu einer Verfahrenserleichterung auf Arbeitgeberseite und auf Seiten der Bundesagentur für Arbeit. (IAB)
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Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Ein moderneres Arbeitsrecht für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts (2006)
Zitatform
(2006): Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Ein moderneres Arbeitsrecht für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. (Verhandlungen des Bundesrates. Drucksachen 868/06 (29.11.2006)), 18 S.
Abstract
Die Modernisierung des Arbeitsrechts ist von zentraler Bedeutung für eine bessere Anpassungsfähigkeit von Arbeitnehmern und Unternehmen. In dem Grünbuch wird untersucht, wie durch Weiterentwicklung des Arbeitsrechts insbesondere durch Fortschritte bei der 'Flexicurity'-Agenda positive Wirkungen im Hinblick auf das Ziel der Lissabon-Strategie erzielt werden können, nachhaltiges Wachstum und gleichzeitig mehr und bessere Arbeitsplätze zu schaffen. Das Grünbuch soll dazu dienen, (1) die zentralen Herausforderungen zu ermitteln, die sich aus der klaren Diskrepanz zwischen dem derzeitigen Rechtsrahmen und der Arbeitsvertragssituation einerseits und den Gegebenheiten der Arbeitswelt andererseits ergeben; (2) die Regierungen der Mitgliedstaaten, die Sozialpartner und andere relevante Akteure in eine ergebnisoffene Debatte darüber einzubinden, wie das Arbeitsrecht zur Förderung der Flexibilität beitragen kann; (3) die Diskussion darüber anzuregen, wie durch unterschiedliche Arten vertraglicher Beziehungen bei gleichen Arbeitsrechten für alle Arbeitnehmer die Schaffung von Arbeitsplätzen erleichtert werden kann und (4) einen Beitrag zur Agenda für bessere Rechtsetzung zu leisten durch Förderung der Modernisierung des Arbeitsrechts unter Berücksichtigung der Gesamtvorteile und Gesamtkosten, sodass die einzelnen Arbeitnehmer und die Unternehmen klarer ihre Rechte und Pflichten erkennen können. (IAB)
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Beschäftigung Scheinselbständiger: arbeits-, sozialversicherungs- und strafrechtliche Folgen (2005)
Bisson, Frank; Schwab, Rouven;Zitatform
Bisson, Frank & Rouven Schwab (2005): Beschäftigung Scheinselbständiger. Arbeits-, sozialversicherungs- und strafrechtliche Folgen. In: Arbeit und Arbeitsrecht, Jg. 60, H. 5, S. 276-280.
Abstract
"In der Praxis spielt die Beschäftigung von freien Mitarbeitern eine große Rolle. Die Vorteile einer solchen Beschäftigung liegen auf der Hand: Mangels Arbeitsverhältnisses ist der Unternehmer weder zur Abführung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung noch zur hälftigen Übernahme der Krankenversicherungsbeiträge verpflichtet, und die Versteuerung des Entgelts ist Sache des freien Mitarbeiters. Dennoch ist Vorsicht geboten: Oft liegt entgegen der anders lautenden Bezeichnung und des entgegenstehenden Willens der Beteiligten ein Arbeitsverhältnis vor. Nach In-Kraft-Treten verschiedener Änderungen auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechts zeigt dieser Beitrag, welche Kriterien bei der Abgrenzung von freier Mitarbeit und Arbeitsverhältnis maßgeblich sind. Darüber hinaus gehen die Verfasser nachfolgend auf die Risiken des Arbeitgebers bei der Beschäftigung von Scheinselbständigen, insbesondere aus Sicht des Straf- und Steuerrechts, ein." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
When non-standard work becomes precarious: insights from the New Zealand call centre industry (2005)
Hannif, Zeenobiyah; Lamm, Felicity;Zitatform
Hannif, Zeenobiyah & Felicity Lamm (2005): When non-standard work becomes precarious. Insights from the New Zealand call centre industry. In: Management Revue, Jg. 16, H. 3, S. 324-350.
Abstract
"The issue of precarious employment has gained increasing currency over recent years, as OECD countries have shifted away from traditional standard employment models. Nevertheless, there has been little empirical research on the experiences of non-standard workers and the links that can be established with precarious work. This article attempts to address this gap by introducing precarious employment as a sub-set of non-standard work and highlighting its distinguishing features. The Tucker model is introduced as a useful bridge between non-standard work and precariousness, and is used as a framework for examining employment experiences within two New Zealand call centres. Initial observations indicate evidence of precariousness in both workplaces, although more severe in the case of the small, outsourced call centre. In-depth analysis suggests precariousness varies depending on the nature of the employment arrangement and questions are put forth about the applicability of the 'Tucker' model to the call centre context." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Was macht den Unterschied? Determinanten der Nachfrage nach Leiharbeit in Deutschland und den Niederlanden (2005)
Zitatform
Jahn, Elke J. (2005): Was macht den Unterschied? Determinanten der Nachfrage nach Leiharbeit in Deutschland und den Niederlanden. In: Industrielle Beziehungen, Jg. 12, H. 4, S. 393-423.
Abstract
"Der niederländische Leiharbeitsmarkt gilt im europäischen Vergleich als hinreichend etabliert. Der deutsche Gesetzgeber hat - auch mit Blick auf die Erfahrungen in den Niederlanden - das Leiharbeitsrecht im Jahr 2003 dereguliert. Der Beitrag sucht nach Gründen für die unterschiedliche Nachfrage nach Leiharbeit in beiden Ländern. Hierzu werden die Regulierung der Leiharbeit, ihre Funktion, ihre volkswirtschaftliche Bedeutung und die Struktur der Nachfrage verglichen. Es zeigt sich, dass - entgegen allgemeiner Wahrnehmung - die niederländische Leiharbeitsquote seit 2000 rückläufig ist. Ursache hierfür ist eine grundlegende Regulierung des Leiharbeitsrechts seit 1998/1999. Trotz dieser Reform lässt das niederländische Recht den Leiharbeitsfirmen einen größeren Spielraum als das deutsche, so dass in den Niederlanden auch solche Branchen Leiharbeit nachfragen, für die sich in Deutschland der Einsatz von Leiharbeit nicht lohnt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Atypical employment and flexicurity (2005)
Zitatform
Keller, Berndt & Hartmut Seifert (2005): Atypical employment and flexicurity. In: Management Revue, Jg. 16, H. 3, S. 304-323.
Abstract
Bisher hat sich die Diskussion um Flexicurity nur auf Normalarbeitsverhältnisse konzentriert und atypischer Arbeit nur beiläufig Beachtung gewidmet. Der Beitrag versucht, dieses Versäumnis zu beheben, indem er Strategien aufzeigt, mit denen soziale Risiken reduziert werden können. Zunächst werden die beiden Komponenten von Flexicurity analysiert. Dabei wird Bezug genommen auf den konzeptionellen Bezugsrahmen für verschiedene Formen der Flexibilisierung. Was die soziale Sicherheit angeht, so werden Kriterien vorgeschlagen, die sowohl Kurzzeit- als auch Langzeiteffekte berücksichtigen. Im Anschluss werden die verschiedenen Formen atypischer Arbeit und ihre Entwicklung seit den 1980er Jahren beschrieben. Dabei ist es notwendig festzulegen, welche Personen besonders betroffen sind. Des Weiteren wird diskutiert, in welchem Ausmaß die individuellen Arbeitsformen nicht nur atypisch sondern auch prekär sind. Abschließend werden einige zusätzliche Überlegungen zum Konzept der Flexicurity angestellt. (IAB)
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Literaturhinweis
Befristete Arbeitsverträge älterer Arbeitnehmer im Einklang mit Gemeinschaftsrecht (2005)
Koberski, Wolfgang;Zitatform
Koberski, Wolfgang (2005): Befristete Arbeitsverträge älterer Arbeitnehmer im Einklang mit Gemeinschaftsrecht. In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht, Jg. 22, H. 2, S. 79-84.
Abstract
Vor dem Hintergrund noch ausstehender Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs untersucht der Aufsatz die Vereinbarkeit von § 14 III TzBfG - befristete Arbeitsverträge älterer Arbeitnehmer - mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht. Zunächst wird die Entwicklung der gesetzlichen Grundlagen für die Befristung von Arbeitsverhältnissen älterer Arbeitnehmer dargestellt und ein Überblick zum Regelungsinhalt des § 14 III TzBfG gegeben. Es wird dann der Frage der Vereinbarkeit der fraglichen Regelung mit dem Gemeinschaftsrecht, im einzelnen mit der Richtlinie 1999/70/EG zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbahrung über befristete Arbeitsverträge sowie mit der Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, nachgegangen. Festzuhalten bleibt, dass § 14 III TzBfG mit den hier behandelten Richtlinien vereinbar ist. Er steht sowohl im Einklang mit den Maßnahmevarianten des § 5 I lit. a und b RV-B sowie dem Verschlechterungsverbot nach § 8 III RV-B. Auch ein Verstoß gegen die Antidiskriminierungsrichtlinie 2000/78/EG kann nicht festgestellt werden, da die Ungleichbehandlung wegen des Alters über Art. 6 gerechtfertigt ist. Die auf Grund der kontroversen Diskussion geschürte Verunsicherung auf Arbeitgeberseite kann nur behoben werden, wenn Rechtssicherheit herrscht. 'Die Anwendung dieser Befristungsvariante trägt gemäß ihrem beschäftigungspolitischen Ziel zu einer Verbesserung der Einstellungschancen der älteren Arbeitnehmer bei und sollte damit auch in Zukunft verstärkt genutzt werden.' (IAB)
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Literaturhinweis
Leiharbeit und Verfassungsrecht: zum Gleichbehandlungsgebot von Stammbelegschaft und Leiharbeitnehmern sowie zur Errichtung von Personal-Service-Agenturen durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (2005)
Kämmerer, Jörn Axel; Thüsing, Gregor;Zitatform
Kämmerer, Jörn Axel & Gregor Thüsing (2005): Leiharbeit und Verfassungsrecht. Zum Gleichbehandlungsgebot von Stammbelegschaft und Leiharbeitnehmern sowie zur Errichtung von Personal-Service-Agenturen durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. (Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht 239), Berlin u.a.: Duncker & Humblot, 351 S.
Abstract
"Die Zeitarbeit ist heute endgültig aus ihrer arbeitsrechtlichen 'Schmuddelecke' befreit. Ihre gesetzliche Förderung ist Ausdruck der Erkenntnis, dass ein modernes Arbeitsrecht nicht nur Arbeitnehmerschutzrecht, sondern auch Arbeitsplatzschutzrecht sein muss. Nicht nur die Vertragsfreiheit des Arbeitnehmers hat Verfassungsrang, sondern auch die Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit. Dem kann sich eine verfassungskonforme und zeitgemäße Deutung des Arbeitsrechts nicht verschließen. Doch bedarf es stets der Prüfung, ob gesetzliche Regelungen, welche die Privatautonomie beschränken, diesen Zielen auch gerecht werden können. Die Neuregelung des Leiharbeitsrechts begegnet insoweit massiven Bedenken, die auf die verfassungsrechtliche Ebene durchschlagen. Sie betreffen zum einen das neugeschaffene Gleichbehandlungsgebot von Leiharbeitnehmern und Stammbelegschaft, zum anderen die Personal-Service-Agenturen (PSA), jedenfalls bestimmte Modi ihrer Ausgestaltung. Insoweit wurden schon im Gesetzgebungsverfahren Zweifel im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit den Vorgaben des Grundgesetzes geäußert. Nach Ansicht der Autoren bestätigt die nähere Prüfung, dass der Gesetzgeber den ihm gesetzten Rahmen überschritten hat. Auch wenn die von ihnen betreute Verfassungsbeschwerde, auf denen das Buch beruht, erfolglos geblieben ist - die Ausführungen belegen, dass die verfassungsrechtlichen und rechtspolitischen Einwände gegen die Gesetzesnovellen beachtlich bleiben." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Inhaltsübersicht:
1. Arbeitnehmerüberlassung als Regelungsgegenstand des Arbeitsrechts: Struktur der Arbeitnehmerüberlassung - Arten der Arbeitnehmerüberlassung - Gründe der Arbeitnehmerüberlassung - Regelungsziele des AÜG;
2. Verfassungsrechtliche Bewertung des Gleichbehandlungsgebots gemäß § 9 Nr.2 AÜG: Vereinbarkeit mit Art. 9 Abs. 3 GG - Vereinbarkeit mit der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) der Arbeitgeber und Arbeitnehmer - Vereinbarkeit mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG);
3. Grundrechtswidrigkeit der gesetzlichen Bestimmungen über die Einrichtung der PSA?: Eingriff in den Schutzbereich der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) - Ergebnis;
4. Betrachtung des tatsächlichen Marktverhaltens der PSA nach verfassungsrechtlichen Maßstäben: Grundrechtliche Relevanz von Einzelakten - Sittenwidriges Marktverhalten (§ 1 UWG) durch Preisdumping? - Rückbezug auf Art. 12 Abs. 1 GG, Rechtswegfragen;
5. Zusammenfassung: Equal Pay und Equal Treatment (§ 9 Nr. 2 AÜG) - Die Personal-Service-Agenturen. -
Literaturhinweis
Equal-Pay - Das Ende der Zeitarbeit?: eine ökonomische Analyse der Wirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Zeitarbeit (2005)
Mitlacher, Lars W.;Zitatform
Mitlacher, Lars W. (2005): Equal-Pay - Das Ende der Zeitarbeit? Eine ökonomische Analyse der Wirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Zeitarbeit. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 54, H. 4, S. 97-103.
Abstract
"Im Zuge der Hartz-Reformen des Arbeitsmarktes wurde auch die Regulierung der Zeitarbeit geändert. Der im neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verankerte Grundsatz des Equal-Pay ist dabei sowohl in der wissenschaftlichen Literatur als auch von Teilen der Öffentlichkeit heftig kritisiert worden. Dennoch hat das Bundesverfassungsgericht in seiner jüngsten Entscheidung die Regelungen zum Equal-Pay als verfassungskonform bestätigt. Droht jetzt das Ende der Zeitarbeit? Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit dieser Fragestellung, indem er die ökonomischen Auswirkungen von Equal-Pay analysiert und die verschiedenen Kostenwirkungen der Zeitarbeit vor diesem Hintergrund kritisch betrachtet." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Beschäftigungsformen - ein Maßstab für Flexibilität und Sicherheit? (2005)
Rudolph, Helmut;Zitatform
Rudolph, Helmut (2005): Beschäftigungsformen - ein Maßstab für Flexibilität und Sicherheit? In: M. Kronauer & G. Linne (Hrsg.) (2005): Flexicurity : die Suche nach Sicherheit in der Flexibilität (Forschung aus der Hans-Böckler-Stiftung, 65), S. 97-125.
Abstract
Der Beitrag setzt an dem Thema im Flexicurity-Diskurs an, das sich mit den Anforderungen unterschiedlicher Beschäftigungsformen an die Systeme sozialer Sicherheit beschäftigt. Insbesondere wird den Fragen nachgegangen, ob die derzeitigen institutionellen Arrangements auch die Erwerbstätigen hinreichend absichern, die Niedrigeinkommen und/oder diskontinuierliche Erwerbsverläufe haben. Hierzu untersucht er in einer Sekundäranalyse anhand von Daten des Statistischen Bundesamtes und der Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit, welche Folgen der jeweilige Beschäftigungsstatus für die grundsätzliche Einbindung in die Systeme sozialer Sicherung und hinsichtlich des Leistungsniveaus hat. Seine Befunde belegen, dass die generell durchschlagende Absenkung des Niveaus sozialer Sicherheit als das Problem anzusehen ist. Es wird auch darauf hingewiesen, dass gesenkte soziale Sicherungsstandards in Lebensphasen ohne Einkommensbezug aus Erwerbsarbeit wiederum auf die Beschäftigten zurückwirken und sich unter anderem als Bremse zumindest für die freiwillige Arbeitsmarktmobilität erweisen können. (IAB)
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Literaturhinweis
Erwerbsstruktur und Alterssicherung: Entwicklungslinien des deutschen Arbeitsmarktes seit den 1980er-Jahren (2005)
Sacher, Matthias;Zitatform
Sacher, Matthias (2005): Erwerbsstruktur und Alterssicherung. Entwicklungslinien des deutschen Arbeitsmarktes seit den 1980er-Jahren. In: Wirtschaft und Statistik H. 5, S. 479-495.
Abstract
"Seit Anfang der 1980er-Jahre wird in Deutschland eine Debatte über Strukturveränderungen auf dem Arbeitsmarkt und deren Wirkungen auf die Funktionsfähigkeit des erwerbsarbeitszentrierten sozialen Sicherungssystems, insbesondere der gesetzlichen Rentenversicherung geführt. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob das so genannte 'Normalarbeitsverhältnis', das heißt die dauerhafte Vollzeitbeschäftigung, seine normative Funktion verloren hat. Der Aufsatz zeigt vor dem Hintergrund dieser Debatte Entwicklungslinien des deutschen Arbeitsmarktes seit Beginn der 1980er-Jahre auf. Nach theoretischen Ausführungen zum Konzept des Normalarbeitsverhältnisses wird anhand von amtlichen Daten der Frage nachgegangen, wie sich die Erwerbsbeteiligung der Bevölkerung in den vergangenen zwei Jahrzehnten entwickelt hat. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Differenzierung der Erwerbsbeteiligung nach Geschlecht und nach Altersgruppen sowie nach alten und neuen Bundesländern. Abschließend werden mögliche Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung diskutiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Von der Scheinselbstständigkeit zur Ich-AG: neue sozialpolitische Weichenstellungen? (2005)
Schulze-Buschoff, Karin;Zitatform
Schulze-Buschoff, Karin (2005): Von der Scheinselbstständigkeit zur Ich-AG. Neue sozialpolitische Weichenstellungen? In: Zeitschrift für Sozialreform, Jg. 51, H. 1, S. 64-93.
Abstract
"Ziel des Beitrags ist die Evaluierung der jüngeren Gesetzgebung zur Förderung und sozialen Sicherung der Selbstständigkeit. Einleitend werden die Entwicklung, die Struktur und die sozialrechtlichen Rahmenbedingungen der Selbstständigkeit skizziert. Die Aufarbeitung der sozialen Gesetzgebung zur Selbstständigkeit (bzw. zur 'Scheinselbstständigkeit') in den letzten Jahren zeigt, dass diese widersprüchlich und halbherzig geblieben ist. Weiterhin werden die arbeitsmarktpolitischen Instrumente zur Förderung von Selbstständigkeit (Überbrückungsgeld und Ich-AG) und deren Effizienz und Effektivität beschrieben. Darauf aufbauend wird die arbeits- und sozialrechtliche Ausgestaltung der Instrumente analysiert. Ergebnis der Analyse ist, dass sich mit der rechtlichen Ausgestaltung der Ich-AG eine neue Weichenstellung hin zu der überfälligen Anerkennung des generellen Schutzbedarfs Selbstständiger und der prinzipiellen Gleichstellung Selbstständiger und abhängig Beschäftigter andeutet. An eine solche Weichenstellung schließen sich Reformoptionen an, die abschließend erörtert werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
European welfare state under the policy "make work pay": analysis with composite indicators (2005)
Tangian, Andranik S.;Zitatform
Tangian, Andranik S. (2005): European welfare state under the policy "make work pay". Analysis with composite indicators. (WSI-Diskussionspapier 141), Düsseldorf, 38 S.
Abstract
"Die soziale Sicherheit in 22 europäischen Ländern wird mit einem Indikator evaluiert. Er basiert auf ein census-simulierenden Modell, das institutionelle und empirische Ansätze kombiniert. Die individuellen Antworten der Arbeitslosen über die zustehenden sozialen Leistungen werden entsprechend der persönlichen Situationen mittels der OECD Steuer- Sozialleistungsmodelle regel-basiert berechnet. Die empirischen Daten über die persönlichen Situationen stellt EuroStat zur Verfügung. Das Ziel ist, die nationalen Durchschnitte der Nettoersatzquoten (NEQ) für Arbeitslose einzuschätzen. Solch ein Indikator zeigt den durchschnittlichen Prozentanteil, mit dem die sozialen Leistungen den Verlust der vorherigen Verdienste kompensieren. Das Papier schlägt vor:
-(Methodologie) ein Modell der Zensus-Simulation, das statistische Bevölkerungsdaten mit individuellen Antworten kombiniert, die von einem regel-basierenden Modell berechnet werden,
-(Indikator) eine quantitative Evaluierung der europäischen sozialen Sicherheit, die trotz institutioneller Verbesserungen ihren totalen Rückgang im Jahr 2004 erlebt,
-(Analyse) eine Erklärung des Rückgangs durch eine strukturelle Änderung des europäischen Arbeitsmarktes mit wachsenden atypischen Beschäftigungsgruppen (Teilzeitbeschäftigte, Befristete, Selbstständige usw.), die geringere Sozialleistungen als die Dauervollzeitbeschäftigten beziehen,
-(Politische Implikationen) eine mögliche Auflösung der Widersprüche zwischen europäischen Politiken mittels Grundsicherungsmodell zusammen mit einer Flexinsurance (Flexibilisierungsversicherung)." (Autorenreferat, IAB-Doku) -
Literaturhinweis
Leiharbeit in den Niederlanden: Soziodemographie, Beschäftigungsbedingungen und soziale Absicherung (2005)
Wilkens, Ingrid;Zitatform
Wilkens, Ingrid (2005): Leiharbeit in den Niederlanden. Soziodemographie, Beschäftigungsbedingungen und soziale Absicherung. In: Zeitschrift für Sozialreform, Jg. 51, H. 4, S. 394-415.
Abstract
"In der Diskussion um die mit den Hartz-Reformen beabsichtigte Ausdehnung der Leiharbeit wird des Öfteren auf das Vorbild der Niederlande verwiesen. Der Beitrag erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Soziodemographie, die Motivation sowie die Beschäftigungsbedingungen in der dortigen Leiharbeitsbranche. Wie in anderen europäischen Ländern sind die Zeitarbeitskräfte tendenziell benachteiligt, obwohl ihre Integration in die Entleihunternehmen gut zu sein scheint. Interessant für die deutsche Diskussion dürfte vor allem das 'Phasenmodell' sein, das Leiharbeitnehmern mit der Dauer ihrer Beschäftigung eine wachsende soziale Absicherung bietet und darüber hinaus die traditionell starke Brückenfunktion der Arbeitnehmerüberlassung unterstützt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Arbeitnehmerüberlassung in den Niederlanden (2005)
Wilkens, Ingrid;Zitatform
Wilkens, Ingrid (2005): Arbeitnehmerüberlassung in den Niederlanden. In: Bundesarbeitsblatt H. 11, S. 18-25.
Abstract
"Europaweit gelten die Niederlande als Vorbild für den großflächigen Einsatz von Zeitarbeit. Doch ist die Arbeitnehmerüberlassung dort anders geregelt als beispielsweise in Deutschland. Der vorliegende Beitrag erläutert die Besonderheiten und das unter sozialpolitischen Aspekten interessante Modell der schrittweise zunehmenden sozialen Absicherung der Zeitarbeitskräfte." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Minijob-Bilanz: Kaum Lohnfortzahlung bei Krankheit und Mutterschaft: Lohnausgleichskasse machte 136,6 Millionen Überschuss (2005)
Winkel, Rolf;Zitatform
Winkel, Rolf (2005): Minijob-Bilanz: Kaum Lohnfortzahlung bei Krankheit und Mutterschaft. Lohnausgleichskasse machte 136,6 Millionen Überschuss. In: Soziale Sicherheit, Jg. 54, H. 9, S. 292-298.
Abstract
"Im April 2003 trat die Minijob-Reform in Kraft. Die Zahl der geringfügigen Jobs hat sich daraufhin exorbitant erhöht. Doch der Boom bei den Minijobs hat für den Arbeitsmarkt wenig gebracht, wie die folgende Bilanz zeigt. Doch dieser Boom hat für den Arbeitsmarkt wenig gebracht, wie die folgende Bilanz zeigt. Und mindestens genau so wichtig: Es handelt sich um einen Boom von Arbeitsverhältnissen, die - zwar nicht de jure, wohl aber de facto - zweitklassig sind. So stellt der Ende August 2005 veröffentlichte Geschäftsbericht 2004 der für die Minijobs zuständigen Bundesknappschaft fest: Die Lohnausgleichskasse der Knappschaft hat in den Jahren 2003 und 2004 insgesamt einen Überschuss in Höhe von 136,6 Millionen Euro gemacht. Diese Kasse ersetzt Arbeitgebern von Minijobbern ihre Ausgaben für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bei Mutterschaft. Solche Ausgaben erfolgten aber in den vergangenen Jahren kaum. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Entwicklung der Minijobs und geht insbesondere auf die Situation der Lohnausgleichskasse ein." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Zehnter Bericht der Bundesregierung über Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - AÜG (2005)
Zitatform
(2005): Zehnter Bericht der Bundesregierung über Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - AÜG. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 15/6008 (30.09.2005)), 33 S.
Abstract
Entsprechend dem Auftrag des Deutschen Bundestages verfolgt der Bericht das Ziel, die Situation und die Entwicklung der erlaubten gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung darzustellen. Schwerpunkt sind dabei die umfassenden Änderungen des Rechts der Arbeitnehmerüberlassung im Berichtszeitraum von 2000 bis 2004. Der Bericht beruht auf Beiträgen der Bundesländer und Stellungnahmen von Interessengruppen, insbesondere aber Untersuchungen der Bundesagentur für Arbeit, die für die Durchführung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zuständig ist. Behandelt werden die rechtlichen Entwicklungen im Berichtszeitraum, die Situation der Arbeitnehmerüberlassung sowie die Überwachung der Arbeitnehmerüberlassung. Die arbeitsmarktpolitische Bedeutung der Arbeitnehmerüberlassung ist unbedeutend, da der Anteil von Leiharbeitnehmern an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach wie vor gering ist. Während zum Ende des letzten Berichtszeitraumes 1,05 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in einem Leiharbeitsverhältnis standen, hat sich der Anteil nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit am Stichtag 30. Juni 2004 auf 1,5 Prozent erhöht. Auch im europäischen Vergleich hat der Leiharbeitsmarkt in Deutschland kaum an Bedeutung gewonnen. Klassische Motive für die Inanspruchnahme von Leiharbeitnehmern sind die Bewältigung von Auftragsspitzen sowie die Vertretung von Stammkräften. Insgesamt ist festzustellen, dass durch die rechtlichen Änderungen in der Berichtsperiode Leiharbeit einerseits als flexibles Arbeitsmarktinstrument durch die Aufhebung zahlreicher Verbote und Beschränkungen für Verleiher und Entleiher deutlich attraktiver gemacht wurde. Gleichzeitig bietet Leiharbeit insbesondere Arbeitslosen verbesserte Chancen zum Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Die Bundesregierung geht davon aus, dass beide Effekte bei einem stärkeren wirtschaftlichen Wachstum als in der Berichtsperiode noch deutlicher zu Tage treten. (IAB)
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Literaturhinweis
Auswirkungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes auf die Situation von Arbeitssuchenden: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (Drucksache 15/4763) (2005)
Zitatform
(2005): Auswirkungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes auf die Situation von Arbeitssuchenden. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (Drucksache 15/4763). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 15/4836 (16.02.2005)), 5 S.
Abstract
Seit dem 1. Januar 2001 ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) in Kraft. Paragraph 14 dieses Gesetzes sieht vor, dass ein Arbeitnehmer nicht sachgrundlos befristet beschäftigt werden kann, wenn er zuvor bereits bei demselben Arbeitgeber beschäftigt war. Insbesondere bei öffentlichen Arbeitgebern entfalten sich die negativen Auswirkungen dieses Gesetzes, da es zu einer permanenten Fluktuation in der Belegschaft führt. Erschwerend kommt hinzu, dass eine einmalige Beschäftigung bei einem Arbeitgeber dazu führt, dass künftig kein befristetes Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund mit diesem Arbeitgeber mehr möglich ist. Die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage von Abgeordneten der FDP-Fraktion zu den Auswirkungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes auf die Situation von Arbeitssuchenden gibt hierzu Erklärungen ab und kommt zu dem Schluss, dass keine Änderung des Gesetzes geplant ist und dass sie keine Alternativen hierzu sieht. (IAB)
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Das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt: neues im Kündigungsschutzgesetz und im Befristungsrecht (2004)
Bader, Peter;Zitatform
Bader, Peter (2004): Das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt. Neues im Kündigungsschutzgesetz und im Befristungsrecht. In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht, Jg. 21, H. 2, S. 65-76.
Abstract
"Am 1.1. 2004 sind wichtige Änderungen im Kündigungsschutzgesetz und im Teilzeit und Befristungsgesetz in Kraft getreten. Es handelt sich dabei um einen Teilbereich der Agenda 2010, die nach den Vorstellungen der Regierungskoalition zur Belebung des Arbeitsmarktes beitragen soll. Zum Teil erscheinen nun Regelungen wieder, die es von Oktober 1996 bis Ende 1998 schon gab, zum Teil werden neue Wege beschritten. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Neuregelungen und die wesentlichen Probleme, die sich bei der Anwendung des neuen Rechts ergeben." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Betriebsfremde Arbeitnehmer in der Betriebsverfassung unter besonderer Berücksichtigung der unechten Leiharbeitnehmer (2004)
Dewender, Sascha;Zitatform
Dewender, Sascha (2004): Betriebsfremde Arbeitnehmer in der Betriebsverfassung unter besonderer Berücksichtigung der unechten Leiharbeitnehmer. (Europäische Hochschulschriften. Reihe 2, Rechtswissenschaft 3841), Frankfurt am Main u.a.: Lang, 209 S.
Abstract
"Mit steigender Tendenz gewinnt für viele Unternehmen die Zusammenarbeit mit Fremdfirmen innerhalb der eigenen Betriebssphäre an Bedeutung, denn mit dieser Art des flexiblen Personaleinsatzes lässt sich beispielsweise die Arbeitszeit bedarfsgerecht stunden-, tage- oder wochenweise ausweiten und zurückführen. Die Formen, in denen in der Praxis Fremdfirmenarbeit auftritt, sind dabei sehr verschieden. Als gemeinsame Folge des drittbezogenen Personaleinsatzes teilen sich die in einem Betrieb Beschäftigten in Stammarbeitnehmer und von außen kommende Fremdarbeitnehmer. Diese Unterteilung führt neben individualarbeitsrechtlich unterschiedlichen Rechtsbeziehungen zum Betriebsinhaber vor allem auch zu Schwierigkeiten bei der betriebsverfassungsrechtlichen Zuordnung und Erfassung der Fremdarbeitnehmer. Ziel dieser Untersuchung ist es daher, die einzelnen Erscheinungsformen von Fremdfirmeneinsätzen und deren rechtliche Ausgestaltung voneinander abzugrenzen. Auf dieser Grundlage wird die bis heute umstrittene Stellung der betriebsfremden Beschäftigten in der Betriebsverfassung unter besonderer Konzentration auf die Leiharbeit als die signifikanteste Form der Beschäftigung von Betriebsfremden einer unter teleologischen Gesichtspunkten orientierten Klärung zugeführt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Das Hochschularbeitsrecht in der Verfassungsfalle? (2004)
Dieterich, Thomas; Preis, Ulrich;Zitatform
Dieterich, Thomas & Ulrich Preis (2004): Das Hochschularbeitsrecht in der Verfassungsfalle? In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht, Jg. 21, H. 22, S. 1241-1246.
Abstract
"Die Diskussion um das Juniorprofessur-Urteil damit verbundene Folgenbewältigung der von der Nichtigkeit des 5. Hochschulrahmengesetz-Änderungsggesetzes (5. HRGAnclG) betroffenen befristeten Arbeitsverhältnisse im Hochschulbereich reißt nicht ab. Mittlerweile liegt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der im Ergebnis eine rückwirkende Wiedereinführung der für nichtig erklärten Befristungsregeln im Hochschulbereich zum 23. 2. 2002 vorsieht (Gesetz zur Änderung dienst- und arbeitsrechtlicher Vorschriften im Hochschulbereich, HdaVÄndG). Nach Löwisch (NZA 2004, 1065 ff.) hätte der Bund für das Recht der befristeten Arbeitsverhältnisse im Hochschulbereich nicht mehr die volle Gesetzgebungskompetenz. Löwisch macht bis ins Einzelne gehende Vorschläge, wie weit der Bund das Befristungsrecht überhaupt noch fortentwickeln darf. Dieser bemerkenswerte Beitrag zur Förderalismusdebatte kann nicht unwidersprochen bleiben." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Marktnahe Arbeitsformen: eine ökonomisch-rechtliche Analyse (2004)
Dietz, Heiko;Zitatform
Dietz, Heiko (2004): Marktnahe Arbeitsformen. Eine ökonomisch-rechtliche Analyse. Berlin: Wissenschaftlicher Verlag Berlin, 354 S.
Abstract
"Marktnahe Beschäftigungsformen - z.B. die Arbeitnehmerüberlassung, die befristete Beschäftigung oder Formen der abhängigen Beschäftigung - haben national wie international an Bedeutung zugenommen. Innerhalb von Beschäftigungssystemen werden sie als flexible Alternativen im Vergleich zum vorherrschenden Normalarbeitsverhältnis rekonstruiert. Sie ergänzen dabei als rationale Beschäftigungsstrategien Beschäftigungsformen komplementär, indem sie den Arbeitgebern zusätzliche Handlungsoptionen bieten. Entscheidenden Einfluss auf die Entwicklung der marktnahen Arbeitsformen haben dabei die (arbeits-)rechtlichen Regelungen, denen Arbeitsbeziehungen unterliegen. Es werden marktnahe Beschäftigungsformen und deren Funktionen innerhalb von arbeitsrechtlichen Beschäftigungssystemen begründet. Das daraus abgeleitete Beschäftigungsmodell wird anhand eines empirischen Vergleichs verschiedener Länderarbeitsmärkte und deren rechtlicher Regelungen überprüft." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Umbau des Altersteilzeitgesetzes im Rahmen von Hartz III (2004)
Kallhoff, Stephan;Zitatform
Kallhoff, Stephan (2004): Umbau des Altersteilzeitgesetzes im Rahmen von Hartz III. In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht, Jg. 21, H. 13, S. 692-698.
Abstract
"Der Beitrag stellt die im Rahmen des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt geschaffenen Neuregelungen des Altersteilzeitgesetzes (ATG), die zum 1. 7. 2004 in Kraft getreten sind, dar. Dabei sollen die Neuregelungen anhand ihrer Zielsetzung auf der einen Seite und ihrer möglichen Auswirkungen auf die Praxis auf der anderen Seite einer ersten Bewertung zugeführt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Befristungen im Hochschulbereich: Rechtslage nach dem Urteil des BVerfG zur Juniorprofessur (2004)
Löwisch, Manfred;Zitatform
Löwisch, Manfred (2004): Befristungen im Hochschulbereich. Rechtslage nach dem Urteil des BVerfG zur Juniorprofessur. In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht, Jg. 21, H. 19, S. 1065-1071.
Abstract
"Mit seinem Urteil vom 27.7.2004 (NJW 2004, 2803) hat das BVerfG das gesamte 5. HochschulrahmengesetzÄnderungsgesetz (5. HRGÄndG) vom 16. 2. 2002 für nichtig erklärt. Damit sind neben den Vorschriften über die Juniorprofessur auch die in diesem Gesetz getroffenen Neuregelungen über die Befristung von Arbeitsverhältnissen im Hochschulbereich im Orkus verschwunden. Nachfolgender Beitrag erörtert, welches Recht für befristete Neueinstellungen im Hochschulbereich nunmehr gilt (I), wie Verträge zu behandeln sind, die unter dem für nichtig erklärten Recht abgeschlossen worden sind (II), welche Folgerungen sich für Verträge aus der Zeit vor der für nichtig erklärten Neuregelung ergeben (III), und schließlich, wo die Kompetenz für eine etwaige Neuregelung des Befristungsrechts im Hochschulbereich liegt (IV)." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Defining the flexicurity index in application to European countries (2004)
Tangian, Andranik S.;Zitatform
Tangian, Andranik S. (2004): Defining the flexicurity index in application to European countries. (WSI-Diskussionspapier 122), Düsseldorf, 73 S.
Abstract
"The notion of flexicurity was introduced in the 1990s to promote a better job security and social security of atypically employed (other than permanent full-time). The given paper suggests an operational definition of flexicurity which implies the corresponding flexicurity index. For analytical purposes two other indices, the norm-security of 'normally', i.e. permanent full-time, employed and the All-security of all, i.e. both 'normally' and atypically employed, are defined. The indices are derived from qualitative juridical data. For this purpose, employment groups in different countries are ranked with respect to five partial criteria: the eligibility to public pensions, to unemployment insurance, etc. Due to the specificity of criteria, the ranking is generally possible and is not that confusing as the task of numerical evaluation. A dedicated mathematical proposition estimates the error in the index which results from 'ordinal rounding' of the input variables comparing to using the 'exact' variable values. Thus even if the 'exact' (latent) variables are not known then the rank-scaled input is sufficient to approximate the index which otherwise could not be obtained at all. The index is calculated for 16 European countries for the years 1990-2003." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Teilzeit- und Befristungsgesetz - Oder : Von der Schwierigkeit eines Kompromisses zwischen Beschäftigungsförderung und Arbeitnehmerschutz (2004)
Thüsing, Gregor;Zitatform
Thüsing, Gregor (2004): Teilzeit- und Befristungsgesetz - Oder : Von der Schwierigkeit eines Kompromisses zwischen Beschäftigungsförderung und Arbeitnehmerschutz. In: Zeitschrift für Arbeitsrecht, Jg. 35, H. 1, S. 67-99.
Abstract
Das im Jahre 2000 erlassene Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) erscheint heute bereits als ein fester Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts und ist in wesentlichen Teilen europarechtlich vorgegeben. Angesichts einer schon umfangreichen Rechtsprechung wird eine Zwischenbilanz des gesetzlichen Regelwerks gezogen, das sich als ein Kompromiss zwischen Beschäftigungsförderung und Arbeitnehmerschutz darstellt. Ausgangspunkt ist der Anspruch auf Teilzeitarbeit nach Paragraph 8 TzBfG; es folgt eine Darstellung und Bewertung der neueren BAG-Rechtsprechung und ein Blick auf die neuen Befristungsmöglichkeiten, die durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt und das Gesetz zu Reformen des Arbeitsrechts geschaffen wurden. Behandelt wird außerdem die Einstellung befristet Beschäftigter und die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes ab dem 1.1.2004. In einem zusammenfassenden Überblick wird dann dargestellt, wie schwierig es ist, die beiden zumeist gegensätzlich positionierten Zwecke des TzBfG zu versöhnen. Dabei scheint die Rechtsprechung den Arbeitnehmerschutz zuweilen ernster zu nehmen als die beschäftigungspolitischen Impulse, die vom TzBfG ausgehen könnten. (IAB)
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Literaturhinweis
Der Beitrag der Analyse der Regulierung der Zeitarbeit zur Steuerung des deutschen Arbeitsmarktes (2004)
Vitols, Katrin;Zitatform
Vitols, Katrin (2004): Der Beitrag der Analyse der Regulierung der Zeitarbeit zur Steuerung des deutschen Arbeitsmarktes. (Duisburger Beiträge zur soziologischen Forschung 08/2004), Duisburg, 40 S.
Abstract
"Dieser Beitrag widmet sich der Antwort der Frage, ob das deutsche Modell der korporatistischen Interessenaushandlung im Bereich der Arbeitsmarktpolitik durch die Erfolge der autonomen Hartz-Kommission in Frage gestellt wird, die Lösungen bieten konnte, wo das korporatistische System der Interessenaushandlung versagt hatte. Am Beispiel der atypischen Beschäftigungsform Zeitarbeit zeigt der Beitrag auf, dass tief greifende Reformen in Deutschland zwar außerhalb des Systems der triparitätischen Interessenaushandlung initiiert werden mussten, allerdings in der Umsetzung wieder weitgehend auf die alten Strukturen der Interessenaushandlung zwischen den Sozialpartnern zurückgreifen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Befristungsregeln im Forschungsbereich in Deutschland: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (Dr. 15/4004) (2004)
Zitatform
(2004): Befristungsregeln im Forschungsbereich in Deutschland. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (Dr. 15/4004). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 15/4189 (10.11.2004)), 7 S.
Abstract
Die zurzeit geltende 5-Jahres-Befristungsregel und die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geplante Wiedereinführung der 12- bzw. 15-Jahres-Befristungsregel behindern die Arbeit junger Forscher, denn ein Großteil der Forschung wird im Rahmen projektbezogener und zeitlich begrenzter Arbeitsverhältnisse durchgeführt. Die Beschränkung dieser Anstellungen auf einen bestimmten Zeitraum führt nicht wie erwartet zu unbefristeten Beschäftigung von Wissenschaftlern, verhindert aber, dass junge Wissenschaftler weiter in Deutschland in der Forschung arbeiten können. Vor diesem Hintergrund wurde eine Kleine Anfrage Abgeordneter der FDP an die Bundesregierung zu den Befristungsregeln im Forschungsbereich in Deutschland gestellt. Seitens der Bundesregierung ist zu vernehmen, dass die heutige Situation vom Wissenschaftsrat als unbefriedigend und nicht sachgerecht angesehen wird. Gleichzeitig wird jedoch festgestellt, dass die Bundesregierung weitgehend für Befristungsfragen nicht zuständig ist: Die Schaffung unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse im Bereich der Hochschulen fällt in den Zuständigkeitsbereich der Länder. In Übereinstimmung mit den Wissenschaftsverwaltungen der Länder, der Hochschulrektorenkonferenz und den Wissenschaftsorganisationen wird der im Bereich der Medizin vorgesehene Zeitrahmen von zwölf Jahren bzw. 15 Jahren als ein für die wissenschaftliche Qualifizierung ausreichend bemessener Zeitraum gehalten. (IAB)
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Literaturhinweis
Befristung und Leiharbeit: Brücken in reguläre Beschäftigung? (2003)
Zitatform
Bothfeld, Silke & Lutz Kaiser (2003): Befristung und Leiharbeit: Brücken in reguläre Beschäftigung? In: WSI-Mitteilungen, Jg. 56, H. 8, S. 484-493.
Abstract
"Die Deregulierung arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften wird trotz ausbleibender empirischer Belege immer wieder als beschäftigungspolitisches Wundermittel gefordert. Durch die Neuregelung der Befristung von Arbeitsverhältnissen und der Überlassung von ArbeitnehmerInnen hat die rot-grüne Bundesregierung die Beschäftigung von Befristeten und LeiharbeitnehmerInnen in vielerlei Hinsicht erleichtert. Der Beitrag entwickelt zwei Argumente. In der theoretischen Perspektive wird deutlich, dass eine bloße Deregulierung von Schutzvorschriften kein effektives Instrument zur Erschließung eines zusätzlichen Beschäftigungsvolumens sein kann, weil zentrale Faktoren des betrieblichen Handelns (Unsicherheit, Gewohnheit) unberücksichtigt bleiben. In der empirischen Perspektive wird deutlich, dass befristete Beschäftigung und Leiharbeit auf bestimmte Segmente des Arbeitsmarktes beschränkt und Übergänge in eine dauerhafte Beschäftigung nur für eine selektive Minderheit der Beschäftigten möglich sind. Die gesetzlichen Neuregelungen weisen zwar in die richtige Richtung, weil sie einen Ausgleich zwischen der Beibehaltung sozialer Schutzvorschriften und den betrieblichen Interessen schaffen. Dennoch sind Nachbesserungen, etwa beim Verbot der erneuten sachgrundlosen Befristung von früheren MitarbeiterInnen oder der Gleichbehandlung von Arbeitslosen bei der Arbeitnehmerüberlassung dringend zu empfehlen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Geringfügige und kurzfristige Beschäftigung: die wichtigsten Änderungen für Unternehmen (2003)
Dröge, Sandra;Zitatform
Dröge, Sandra (2003): Geringfügige und kurzfristige Beschäftigung. Die wichtigsten Änderungen für Unternehmen. In: Arbeit und Arbeitsrecht, Jg. 58, H. 3, S. 42-47.
Abstract
Der Artikel beschreibt die Änderungen im zustimmungspflichtigen 2. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Sie betreffen hauptsächlich die so genannten Mini-Jobs. Die diesen zugrunde liegenden Regelungen werden wegen der nötigen Anpassungen erst zum 1.4.2003 in Kraft treten. Es bleibt die Unterscheidung zwischen geringfügiger und kurzfristiger Beschäftigung. (IAB2)
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Literaturhinweis
Self-employment in Germany and the UK: labor market regulation, risk-management and gender in comparative perspective (2003)
Zitatform
Gottschall, Karin & Daniela Kroos (2003): Self-employment in Germany and the UK. Labor market regulation, risk-management and gender in comparative perspective. (ZeS-Arbeitspapier 2003/13), Bremen, 26 S.
Abstract
"Within the wide range of new forms of work self-employment seems to be a distinct feature concerning a growing part of the male and female labor force in industry and services in both Germany and the UK. Especially the growth of different forms of solo self-employment is subject to pessimistic as well as optimistic interpretations of the future quality of work and life as well as gender equality. Sound knowledge on the extent and nature of this type of work, however is rare - our comparative analysis therefore seeks to highlight the development of solo self-employment and strategies of risk-management in Germany and the UK. Concentrating on the cultural industries as an emblematic section of the global new economy, it is based on a secondary analysis of national quantitative and qualitative data and on own empirical research. After an introductory summary of the main strands of scientific debate on self-employment, we will first present an overview of volume and structure of solo self-employment growth on the one side, and of social risks tied to this employment status on the other side. We will secondly highlight collective and individual strategies of risk-management from within a regulatory approach. The results of this analysis show that self-employment growth, though a cross-national phenomenon, displays nation specific characteristics if development in time, branch distribution, social risk, and gender are looked at. At the same time new ways of both individual and collective risk-management are emerging. These strategies, however vary in extend and sustainability, indicating an ongoing influence of different national labor market regulations and gender regimes." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Die "Ich-AG" - ein neuer Weg aus der Arbeitslosigkeit (2003)
Zitatform
Koch, Susanne & Frank Wießner (2003): Die "Ich-AG" - ein neuer Weg aus der Arbeitslosigkeit. In: Bundesarbeitsblatt H. 3, S. 4-9.
Abstract
Die Autoren stellen das neue Förderungsinstrument der "Ich-AG" bzw. "Familien-AG" vor, das als Existenzgründungszuschuss seit dem 1. Januar 2003 fester Bestandteil des Instrumentariums der aktiven Arbeitsmarktpolitik ist. Sie erläutern Modellrechnungen zum Vergleich bestehender Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung für vormals arbeitslose Existenzgründer (Überbrückungsgeld) mit dem neuen Angebot. (IAB)
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Literaturhinweis
Ich-AG, Mini-Jobs und Scheinselbständigkeit (2003)
Kossens, Michael;Zitatform
Kossens, Michael (2003): Ich-AG, Mini-Jobs und Scheinselbständigkeit. In: Arbeit und Arbeitsrecht, Jg. 58, H. 2, S. 21-23.
Abstract
Im Mittelpunkt des Beitrags stehen die zentralen Inhalte des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, das mit Ausnahme der Regelungen über die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse (Geltung ab 1.4.2003) zum 1.1.2003 in Kraft trat. Selten ist ein Gesetzentwurf im Vermittlungsausschuss so grundlegend verändert worden. Die von der Hartz-Kommission vorgeschlagene "Ich-AG" findet sich nur noch als Zuschussregelung im SGB III wieder. Und schließlich wurde neben der eigentlich nicht geplanten Aufhebung von § 7 Abs. 4 SGB IV (Scheinselbständigkeit) eine Neugestaltung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse und des Niedriglohnsektors bis 800 Euro vorgenommen. (IAB2)
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Literaturhinweis
Freie Mitarbeit und Mini-Jobs nach der Hartz-Reform (2003)
Reiserer, Kerstin; Freckmann, Anke;Zitatform
Reiserer, Kerstin & Anke Freckmann (2003): Freie Mitarbeit und Mini-Jobs nach der Hartz-Reform. (Aktuelles Recht für die Praxis), München: Beck, 200 S.
Abstract
Zum Jahreswechsel 2002/2003 hat der Bundestag das Erste und Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ('Hartz-Gesetze') beschlossen. Für den Bereich der freien Mitarbeit bzw. der Scheinselbständigkeit ist dies das dritte Reformwerk seit 1999. U.a. wurden zum 1.1.2003 die bisherigen Kriterien für Scheinselbständige beseitigt und mit der 'Ich-AG' ein neues Instrument zur Förderung der Selbständigkeit eingeführt. Auch die geringfügige Beschäftigung hat zum 1.4.2003 grundlegende Änderungen erfahren. Der Anwendungsbereich der 'Mini-Jobs' wurde erweitert durch die Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze auf EURO 400.-, die Einführung einer so genannten Gleitzone bis EURO 800.- sowie Sonderregelungen für Tätigkeiten im Privathaushalt. Ferner ist es seit dem 1.4.2003 wieder möglich, einen versicherungsfreien Minijob neben der Hauptbeschäftigung auszuüben. Aus der Sicht der anwaltlichen Praxis wird ein Überblick über die gesetzliche Neuregelung beider Komplexe unter Beachtung der arbeitsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Besonderheiten gegeben. Zahlreiche Übersichten, Checklisten und Beispiele veranschaulichen die Wirkungsweise der einzelnen Normen im Zusammenspiel. (IAB)
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Literaturhinweis
Scheinselbständigkeit, geringfügige Beschäftigung und "Gleitzone" nach dem zweiten Hartz-Gesetz (2003)
Rolfs, Christian;Zitatform
Rolfs, Christian (2003): Scheinselbständigkeit, geringfügige Beschäftigung und "Gleitzone" nach dem zweiten Hartz-Gesetz. In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht, Jg. 20, H. 2, S. 65-72.
Abstract
"Bei den Beratungen des Vermittlungsausschusses über den zustimmungspflichtigen Teil der Hartz-Reform haben die unionsgeführten Länder die Aufhebung der Vermutungsregeln bei so genannter Scheinselbständigkeit, eine Ausweitung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse und die Einführung einer neuen Gleitzone für Arbeitnehmer mit geringerem Einkommen durchgesetzt. Die neuen Vorschriften sind teilweise bereits zum Jahresbeginn in Kraft getreten, im Übrigen gelten sie ab 1.4.2003. Der Autor gibt einen Überblick." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Mini- und Midi-Jobs: Geringfügige Beschäftigung im neuen Outfit (2003)
Rudolph, Helmut;Zitatform
Rudolph, Helmut (2003): Mini- und Midi-Jobs: Geringfügige Beschäftigung im neuen Outfit. (IAB-Kurzbericht 06/2003), Nürnberg, 5 S.
Abstract
Zum 1.4.2003 wurden durch das Zweite Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt die Abgaben für geringfügige Beschäftigungen neu geregelt und Midi-Jobs mit reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen für Arbeitnehmer eingeführt. Die Neuregelung weitet die für den Arbeitnehmer versicherungsfreien Verdienstmöglichkeiten bis 400 Euro aus. Durch die Midi-Jobs im Bereich der Gleitzone von 400 bis 800 Euro wird der bisherige Abgabensprung beim Übergang von geringfügiger zu sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung abgefangen. Der Kurzbericht stellt die wesentlichen Änderungen in diesem Arbeitsmarktsegment vor, versucht den jeweils betroffenen Kreis von Beschäftigten zu quantifizieren und die finanziellen Auswirkungen für die Sozialversicherung abzuschätzen. Es wird festgestellt, dass die gesetzlichen Änderungen finanzielle Anreize für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer schaffen, aber kaum zusätzliche Arbeitsplätze zu erwarten sind. (IAB2)
Weiterführende Informationen
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Literaturhinweis
Das Ende der Scheinselbständigkeit? (2003)
Sommer, Thomas;Zitatform
Sommer, Thomas (2003): Das Ende der Scheinselbständigkeit? In: Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Jg. 12, H. 4, S. 169-224.
Abstract
"Wer im Sozialversicherungsrecht arbeitet, der ist in der Regel von gesetzlichen Änderungen nicht zu überraschen. Die Neufassung des § 7 Abs. 4 SGB IV durch Art. 2 Nr. 2 des 'zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt' verdient hingegen doch eine gewisse Aufmerksamkeit. Erst durch Art. 3 des 'Gesetzes zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte' vom 19.12.1998 eingeführt, wurde die Norm nur ein Jahr später schon mit dem 'Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit' modifiziert, um nun erneut eine tiefgreifende Änderung zu erfahren." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Personal-Service-Agenturen und Neuregelung der Arbeitnehmerüberlassung: Änderungen des AÜG durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (2003)
Ulber, Jürgen;Zitatform
Ulber, Jürgen (2003): Personal-Service-Agenturen und Neuregelung der Arbeitnehmerüberlassung. Änderungen des AÜG durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. In: Arbeit und Recht, Jg. 51, H. 1, S. 7-15.
Abstract
"Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wurde durch das am 1.1.2003 mit einer Übergangsphase bis zum 1.1.2004 in Kraft getretene Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt grundlegend geändert. Bis jetzt war es verboten, ein befristetes Arbeitsverhältnis nur für die Frist eines ersten Arbeitnehmerüberlassungsvertrages abzuschließen. Dieses sogenannte Synchronisationsverbot wurde nun abgeschafft, ebenso wie der besondere Kündigungsschutz für Leiharbeitnehmer und die 24-Monatsgrenze für den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen Zeitarbeitsfirma und Entleiher. Gegen diese letzte Deregulierung bestehen verfassungsmäßige Bedenken. Von jetzt an müssen von Beginn der Arbeitnehmerüberlassung an dem Arbeitnehmer die selben Entgelte und Arbeitsbedingungen gewährt werden wie der Stammbelegschaft des Entleiherunternehmens, wobei für ArbN, die davor arbeitslos waren, eine 6-wöchige Ausnahme gilt und es die Möglichkeit gibt, auf der Grundlage von Tarifverträgen von den Grundsatz der Gleichbehandlung abzuweichen. Die Arbeitsämter müssen Personal-Service-Agenturen gründen. Dies sollen sie vorzugsweise durch Verträge mit privaten Verleihunternehmen machen. Der Autor lobt auf der einen Seite die Gleichbehandlungsregel, ist aber skeptisch bezüglich der positiven Auswirkungen des Gesetzes, insbes. wegen der Abschaffung der Höchstdauer für den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, die dazu führen könnte, dass Stellen dauernd mit Leiharbeitnehmern besetzt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Die Regulierung der Zeitarbeit in Deutschland: vom Sonderfall zur Normalbranche (2003)
Vitols, Katrin;Zitatform
Vitols, Katrin (2003): Die Regulierung der Zeitarbeit in Deutschland. Vom Sonderfall zur Normalbranche. (Duisburger Beiträge zur soziologischen Forschung 05/2003), Duisburg, 43 S.
Abstract
"Dieses Diskussionspapier hat sich zur Aufgabe gemacht, die Entwicklung der gesetzlichen Regulierung der Zeitarbeit in Deutschland im Zusammenhang mit der Einflussnahme politischer Akteure zu analysieren und darzustellen. Anders als in anderen Wirtschaftsbranchen waren die Sozialpartner kaum in der Entwicklung der Regulierung der Zeitarbeit involviert und überließen das Feld Regierungsparteien, die, je nach ideologischer Vorstellung über die Gestaltung gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Ordnung, die gesetzlichen Bestimmungen zur Zeitarbeit de- bzw. regulierend novellierten. Erst Entwicklungen in 2003 führten dazu, dass in der Zeitarbeitsbranche eine Basis geschaffen wurde, auf der Arbeitgeber und Gewerkschaften erfolgreich Tarifverhandlungen führen konnten." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Haushaltsnahe Mini-Jobs: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (Dr. 15/333) (2003)
Zitatform
(2003): Haushaltsnahe Mini-Jobs. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (Dr. 15/333). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 15/395 (03.02.2003)), 8 S.
Abstract
Die Bundestagsanfrage erörtert verschiedene Aspekte der zum 1.4.2003 in Kraft getretenen Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung in Privathaushalten. Darunter fallen Fragen der steuerlichen Absetzbarkeit und der Lohnfortzahlung. (IAB)
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Literaturhinweis
Zeitarbeit - Teil II: völlig frei bis streng geregelt: Variantenvielfalt in Europa (2002)
Zitatform
Jahn, Elke & Helmut Rudolph (2002): Zeitarbeit - Teil II. Völlig frei bis streng geregelt: Variantenvielfalt in Europa. (IAB-Kurzbericht 21/2002), Nürnberg, 8 S.
Abstract
Der Kurzbericht gibt einen Überblick über die Verbreitung und Regulierung von Leiharbeit in der Europäischen Union. In den meisten Ländern gibt es ein mehr oder weniger striktes Regelwerk für diese Beschäftigungsform. Sie hat im letzten Jahrzehnt fast überall kontinuierlich zugenommen und lag 2000/2001 bei durchschnittlich 2,1 % der sozialversicherungspfllichtigen Beschäftigung. Leiharbeit ist überwiegend eine Männerdomäne. In allen Ländern sind die meisten Leiharbeitnehmer jünger als 35 Jahre. Nicht selten müssen sie im Vergleich zu Stammkräften Nachteile - wie niedrigere Löhne und schlechtere Arbeitsbedingungen und Weiterbildungsmöglichkeiten - in Kauf nehmen. In manchen Ländern verhindern Vorschriften, die auf den Schutz regulärer Beschäftigung zielen, dass Leiharbeit ihr Potenzial voll entfalten kann. Den Leiharbeitnehmern wäre oft mehr gedient, wenn die Arbeitsbedingungen verbessert und deren Einhaltung besser kontrolliert würden. (IAB2)
Weiterführende Informationen
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Literaturhinweis
Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung des Gesetzes zur Neuregelung der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft (2002)
Zitatform
(2002): Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung des Gesetzes zur Neuregelung der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 14/8477 (07.03.2002)), 23 S.
Abstract
Der Bericht befasst sich mit der Umsetzung und den Kosten der Neuregelung der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft. "Der bisherige Verlauf der Inanspruchnahme deutet darauf hin, dass die Neuregelungen der Winterbauförderung sowohl in West- als auch in Ostdeutschland einen aktiven Beitrag zur Vermeidung der Winterarbeitslosigkeit geleistet haben, auch wenn die Aussichten auf den wichtigsten Faktor für stabile Beschäftigungsverhältnisse in der Bauwirtschaft, nämlich eine verbesserte Auftragslage, derzeit getrübt sind. Die von der Bundesregierung mit der Neuregelung der Winterbauförderung verfolgten Ziele, die Vermeidung bzw. Eindämmung der Winterarbeitslosigkeit, wurden unter Berücksichtigung dieser schwierigen Rahmenbedingungen erreicht. Zukünftig gilt es, das Verantwortungsbewusstsein aller am Baugeschehen Beteiligten weiter zu schärfen, um den Beitrag der Winterbauförderung zur Vermeidung der Winterarbeitslosigkeit zu erhöhen." (IAB2)
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Literaturhinweis
Der Versuch, neue Selbständigkeit und Scheinselbständigkeit sozialstaatlich zu regulieren (2001)
Bieback, Karl-Jürgen;Zitatform
Bieback, Karl-Jürgen (2001): Der Versuch, neue Selbständigkeit und Scheinselbständigkeit sozialstaatlich zu regulieren. In: Kritische Justiz, Jg. 34, H. 1, S. 29-45.
Abstract
"Über den möglichen Schutz von Personen, die formal selbständig sind, tatsächlich aber abhängige Arbeit leisten (Scheinselbständige), ist in den vergangenen Jahren heftig diskutiert worden. Der Autor stellt die neue gesetzliche Regelung zum Schutz der Scheinselbständigen dar. Obwohl er sie grundsätzlich für richtig hält, verweist er aber darauf, daß sie zu zögerlich ist und vor allem im Sozialversicherungsrecht keine ausreichenden Sicherungsformen vorsieht." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Auswirkungen der Einführung der Sozialversicherungspflicht für geringfügige Beschäftigung: eine Evaluation des "630-DM-Jobs"-Reformgesetzes (2001)
Zitatform
Heineck, Guido & Johannes Schwarze (2001): Auswirkungen der Einführung der Sozialversicherungspflicht für geringfügige Beschäftigung. Eine Evaluation des "630-DM-Jobs"-Reformgesetzes. In: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Jg. 34, H. 3, S. 314-327.
Abstract
"Mit den Längsschnittdaten des Sozio-oekonomischen Panels wird in dem Beitrg untersucht, wie geringfügig Beschäftigte auf die im April 1999 eingeführte Sozialversicherungspflicht für derartige Beschäftigungsverhältnisse reagiert haben. Da ausschließlich geringfügig Bschäftigte und geringfügig Nebentätige auf sehr unterschiedliche Weise von den Neuregelungen betroffen sind, werden separate empirische Analysen durchgeführt. Die Dynamik der geringfügigen Beschäftigung und der Nebentätigkeit werden mit einer pseudo-kontrafaktischen Situation verglichen, um die über die 'natürlichen' Veränderungen hinausgehenden Einflüsse der Reform analysieren zu können. Weiterhin wird mit ökonometrischen Methoden untersucht, welche Determinanten den Verbleib in oder das Ausscheiden aus der geringfügigen Beschäftigung bzw. der Nebentätigkeit beeinflussen. Die Ergebnisse zeigen, dass eine Strukturveränderung der geringfügigen Beschäftigung stattgefunden hat: Geringfügige Nebenerwerbstätige werden tendenziell durch ausschließlich geringfügig Beschäftigte substituiert. Die Strukturveränderung kann sowohl angebots- als auch nachfrageseitig erklärt werden. Dem Ziel der Einbeziehung der Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung zur Finanzierung der Sozialversicherungssysteme ist man sicherlich näher gekommen. Ob allerdings die Beschäftigten, und insbesondere die verheirateten Frauen, nennenswerte eigene Ansprüche an vor allem die gesetzliche Rentenversicherung aufbauen werden, bleibt fraglich. Ihre Anreize, in eine Teilzeit- oder Vollzeiterwerbstätigkeit zu wechseln, sind durch die Reform nicht wesentlich verändert worden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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