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Dossier

Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beruf

Mit dem Bundesteilhabegesetz und dem Nationalen Aktionsplan 2.0 wurden 2016 zwei wichtige behindertenpolitische Vorhaben angestoßen und in den Folgejahren umgesetzt und weiterentwickelt. Damit soll im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention die Inklusion in Deutschland weiter vorangetrieben werden, indem die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden. Mit dem schrittweisen Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes erfuhren das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Eingliederungshilfe (SGB IX) weitreichende Änderungen. Wie stellt sich die Situation von behinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt dar? Wie lassen sich behindertengerechte Berufsleben und inklusive Arbeitswelten gestalten?
Die Infoplattform stellt zentrale Dokumente und relevante Quellenhinweise zusammen, inhaltlich strukturiert nach den Aspekten der Politik für behinderte Menschen und den diskutierten bzw. realisierten Reformanstrengungen.

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im Aspekt "Berufsleben und Arbeitswelt behinderter Menschen"
  • IAB-Projekt

    Aushandlungs- und Entscheidungsprozesse beim Zugang zu Werkstätten für Menschen mit Behinderung (15.08.2026 - 30.06.2030)

    Rauch, Angela; Reims, Nancy;

    Projektbeschreibung

    Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) sollen Menschen, "die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können" (§219 (1) SGB IX) das Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben einschließlich berufs- und persönlichkeitsbildender Förderung sicherstellen. Sie sollen zudem zum Aufbau oder zur Wiederherstellung ihrer Beschäftigungsfähigkeit beitragen. WfbM stehen seit einigen Jahren vor allem aufgrund der geringen Übergangsraten in den allgemeinen Arbeitsmarkt in der Kritik. Der sozialpolitische Anspruch der Inklusion, der sich auch in der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch Deutschland ausdrückt, zielt auf die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in regulären Arbeitsverhältnissen. Gleichwohl nahm die Zahl der in Werkstätten geförderten Menschen bis zuletzt zu. Studien deuten darauf hin, dass vor allem Menschen mit psychischen Behinderungen sowie junge Erwachsene, die aus dem Übergangssystem zwischen Schule und Beruf kommen und als "lernbehindert" oder "verhaltensauffällig" klassifiziert werden, diesen Zulauf in WfbM treiben (Wüllenweber 2012). Daneben scheint für junge Menschen mit einer geistigen Behinderung nach wie vor der Weg nach der Schule in eine WfbM vorgezeichnet. Das Feld der Werkstätten ist dabei bislang kaum systematisch erforscht worden. Das hier vorgeschlagene Projekt möchte an dieses Desiderat anschließen und der Frage nachgehen, wie sich der Übergangsprozess in WfbM für Jugendliche und junge Erwachsene in der Ersteingliederung gestaltet, wie er subjektiv wahrgenommen wird, und welche Rolle hierbei sozialmedizinischen und psychologischen Gutachten zukommt.

    Beteiligte aus dem IAB

    Rauch, Angela; Hartosch, Katja; Reims, Nancy;
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  • IAB-Projekt

    Betriebe und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen (01.07.2024 - 31.12.2028)

    Rauch, Angela; Kohaut, Susanne; Reims, Nancy;

    Projektbeschreibung

    Es liegen keine Informationen dazu vor, welche Betriebe eine Schwerbehindertenvertretung (SBV) stellen. Dazu werden nun erstmals Fragen im Betriebspanel gestellt. Diese und weitere Fragen, z.B. zur Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen in den Betrieben sowie zur Ausgestaltung entsprechender Arbeitsplätze sollen dazu dienen, die Inklusionsbereitschaft von Betrieben näher zu charakterisieren.

    Beteiligte aus dem IAB

    Rauch, Angela; Kohaut, Susanne; Reims, Nancy;
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  • IAB-Projekt

    Special Need School Students and their Transition to the Labour Market (01.01.2022 - 31.12.2028)

    Sandner, Malte;

    Projektbeschreibung

    In Deutschland werden Schüler und Schülerinnen mit einem Förderbedarf traditionell in speziellen Sonder- oder Förderschulen unterrichtet. Auch wenn in den letzten Jahrzehnten inklusive Ansätze der Beschulung populärer wurden, besuchen immer noch 50% der Schüler und Schülerinnen, die einen Förderbedarf aufweisen, eine Förderschule. Der Übergang in den Arbeitsmarkt ist für Schüler und Schülerinnen, die eine Förderschule besucht haben, wesentlich schwieriger als für Schüler und Schülerinnen von einer Regelschule. Förderschüler beginnen seltener eine Ausbildung und sind in den ersten fünf Jahren nach Verlassen der Schule seltener erwerbstätig oder in einer Ausbildung. Es wurde bisher kaum untersucht, ob dieses schlechte Abschneiden am Arbeitsmarkt kausal auf den Förderschulbesuch zurückzuführen ist oder ob Jugendliche mit Förderbedarf, die inklusiv an Regelschulen unterrichtet werden, ähnlich oder vielleicht sogar schlechter am Arbeitsmarkt abschneiden. Deshalb soll dieses Projekt anhand der integrierten Erwerbsbiografien (IEB) den kausalen Effekt eines Förderschulbesuchs auf den Übergang in die Erwerbstätigkeit untersuchen. Hierfür soll die starke zeitliche und räumliche Variation von Förderschulangeboten als Instrument für einen Individuellen Förderschulbesuch genutzt werden.

    Beteiligte aus dem IAB

    Heß, Pascal; Sandner, Malte;
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  • IAB-Projekt

    Menschen mit Schwerbehinderungen in Betrieben (01.01.2020 - 31.12.2026)

    Hiesinger, Karolin;

    Projektbeschreibung

    Das Projekt untersucht die Pflicht zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen und die damit verbundene Ausgleichsabgabe aus Sicht der Betriebe. Noch immer erfüllen viele Betriebe nicht die Vorgabe, 5 Prozent der Arbeitsplätze mit Menschen mit Schwerbehinderungen zu besetzen. Mit Hilfe der IAB-Stellenerhebung erfasst dieses Projekt aus betrieblicher Sicht Gründe für die nicht ausreichende Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen. Zudem untersucht das Projekt, wie Betriebe die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen einschätzen und welche Erfahrungen sie damit bisher gemacht haben. Die Befragungsdaten werden um Auswertungen von administrativen Daten ergänzt, wie der Beschäftigtenstatistik schwerbehinderter Menschen (BsbM), dem Betriebs-Historik-Panel und den Integrierten Erwerbsbiografien. Dabei werden die im Gesetz definierten betrieblichen Schwellenwerte für die Pflicht zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen in den Blick genommen: So müssen beispielsweise Betriebe mit weniger als 40 Arbeitsplätzen eine Person mit Schwerbehinderungen beschäftigen, Betriebe mit mehr als 40 Arbeitsplätzen zwei Personen mit Schwerbehinderungen. Es wird analysiert, ob Betriebe oberhalb der Schwellenwerte tatsächlich mehr Personen mit Schwerbehinderungen beschäftigten und ob manche Betriebe unterhalb der Schwellenwerte bleiben und ihre Beschäftigtenstruktur entsprechend anpassen, um die Ausgleichsabgabe bzw. einen Anstieg der Ausgleichsabgabe zu vermeiden.

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