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Dossier

Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beruf

Mit dem Bundesteilhabegesetz und dem Nationalen Aktionsplan 2.0 wurden 2016 zwei wichtige behindertenpolitische Vorhaben angestoßen und in den Folgejahren umgesetzt und weiterentwickelt. Damit soll im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention die Inklusion in Deutschland weiter vorangetrieben werden, indem die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden. Mit dem schrittweisen Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes erfuhren das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Eingliederungshilfe (SGB IX) weitreichende Änderungen. Wie stellt sich die Situation von behinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt dar? Wie lassen sich behindertengerechte Berufsleben und inklusive Arbeitswelten gestalten?
Die Infoplattform stellt zentrale Dokumente und relevante Quellenhinweise zusammen, inhaltlich strukturiert nach den Aspekten der Politik für behinderte Menschen und den diskutierten bzw. realisierten Reformanstrengungen.

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im Aspekt "Berufsvorbereitung, Berufsberatung, Berufswahl"
  • IAB-Projekt

    Aushandlungs- und Entscheidungsprozesse beim Zugang zu Werkstätten für Menschen mit Behinderung (15.08.2026 - 30.06.2030)

    Rauch, Angela; Reims, Nancy;

    Projektbeschreibung

    Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) sollen Menschen, "die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können" (§219 (1) SGB IX) das Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben einschließlich berufs- und persönlichkeitsbildender Förderung sicherstellen. Sie sollen zudem zum Aufbau oder zur Wiederherstellung ihrer Beschäftigungsfähigkeit beitragen. WfbM stehen seit einigen Jahren vor allem aufgrund der geringen Übergangsraten in den allgemeinen Arbeitsmarkt in der Kritik. Der sozialpolitische Anspruch der Inklusion, der sich auch in der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch Deutschland ausdrückt, zielt auf die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in regulären Arbeitsverhältnissen. Gleichwohl nahm die Zahl der in Werkstätten geförderten Menschen bis zuletzt zu. Studien deuten darauf hin, dass vor allem Menschen mit psychischen Behinderungen sowie junge Erwachsene, die aus dem Übergangssystem zwischen Schule und Beruf kommen und als "lernbehindert" oder "verhaltensauffällig" klassifiziert werden, diesen Zulauf in WfbM treiben (Wüllenweber 2012). Daneben scheint für junge Menschen mit einer geistigen Behinderung nach wie vor der Weg nach der Schule in eine WfbM vorgezeichnet. Das Feld der Werkstätten ist dabei bislang kaum systematisch erforscht worden. Das hier vorgeschlagene Projekt möchte an dieses Desiderat anschließen und der Frage nachgehen, wie sich der Übergangsprozess in WfbM für Jugendliche und junge Erwachsene in der Ersteingliederung gestaltet, wie er subjektiv wahrgenommen wird, und welche Rolle hierbei sozialmedizinischen und psychologischen Gutachten zukommt.

    Beteiligte aus dem IAB

    Rauch, Angela; Hartosch, Katja; Reims, Nancy;
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