Niedriglohnarbeitsmarkt
Der Ausbau des Niedriglohnsektors sollte Ende der 1990er Jahre die hohe Arbeitslosigkeit reduzieren. Als Niedriglohn gilt ein Arbeitsentgelt, das trotz Vollzeitbeschäftigung keine angemessene Existenzsicherung gewährleistet – die OECD definiert den ihn als einen Bruttolohn, der unterhalb von zwei Dritteln des nationalen Medianbruttolohns aller Vollzeitbeschäftigten liegt. Betroffen von Niedriglöhnen sind überdurchschnittlich häufig Personen ohne beruflichen Abschluss, jüngere Erwerbstätige und Frauen.
Bietet der Niedriglohnsektor eine Chance zum Einstieg in den Arbeitsmarkt oder ist er eine Sackgasse? Das IAB-Themendossier erschließt Informationen zum Forschungsstand.
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Literaturhinweis
Zur Mindestlohn-Initiative aus Mecklenburg-Vorpommern: Lohn- und Beschäftigungswirkungen von allgemeinverbindlichen Lohnuntergrenzen. Schriftliche Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gleichstellung und Soziales des Landtags Mecklenburg-Vorpommern (2012)
Zitatform
Möller, Joachim & Michael Stops (2012): Zur Mindestlohn-Initiative aus Mecklenburg-Vorpommern. Lohn- und Beschäftigungswirkungen von allgemeinverbindlichen Lohnuntergrenzen. Schriftliche Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gleichstellung und Soziales des Landtags Mecklenburg-Vorpommern. (IAB-Stellungnahme 06/2012), Nürnberg, 13 S.
Abstract
"Der Antrag der Volksinitiative 'Für einen Mindestlohn von zehn Euro pro Stunde' in Mecklenburg-Vorpommern (Drucksache 6/1020 des Landtags Mecklenburg-Vorpommern) zielt auf einen bundesweit einheitlichen flächendeckenden Mindestlohn in Höhe von zehn Euro je Stunde, zu dessen Einführung das Land Mecklenburg-Vorpommern die Initiative im Bundesrat ergreifen soll. In seiner Stellungnahme hierzu kommt das IAB zu dem Schluss, dass ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland das Tarifsystem als untere Grenze stützen kann. Entscheidend ist dabei allerdings, die Höhe des Mindestlohnes mit Augenmaß festzulegen, um mögliche nicht intendierte negative Beschäftigungswirkungen zu vermeiden. Eine regionale Differenzierung des Mindestlohnes würde unterschiedliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen und unterschiedliche Arbeitsmarktchancen in Deutschland berücksichtigen. Allerdings sollte diese nicht zu kleinräumig sein. Im Lichte internationaler Erfahrungen sind zudem besondere Regelungen für Personengruppen empfehlenswert, die nur erschwert Zugang in den Arbeitsmarkt finden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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