Niedriglohnarbeitsmarkt
Der Ausbau des Niedriglohnsektors sollte Ende der 1990er Jahre die hohe Arbeitslosigkeit reduzieren. Als Niedriglohn gilt ein Arbeitsentgelt, das trotz Vollzeitbeschäftigung keine angemessene Existenzsicherung gewährleistet – die OECD definiert den ihn als einen Bruttolohn, der unterhalb von zwei Dritteln des nationalen Medianbruttolohns aller Vollzeitbeschäftigten liegt. Betroffen von Niedriglöhnen sind überdurchschnittlich häufig Personen ohne beruflichen Abschluss, jüngere Erwerbstätige und Frauen.
Bietet der Niedriglohnsektor eine Chance zum Einstieg in den Arbeitsmarkt oder ist er eine Sackgasse? Das IAB-Themendossier erschließt Informationen zum Forschungsstand.
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IAB-Projekt
Förderung mit dem Einstiegsgeld nach § 29 SGB II: Erste Deskription, Implementation (31.08.2005 - 30.12.2006)
Noll, Susanne;Projektbeschreibung
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IAB-Projekt
Begleitforschung zum Sonderprogramm zur Erprobung von Modellansätzen zur Förderung der Beschäftigung von Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen (Mainzer Modell, Modell der Saar-Gemeinschaftsinitiative) (31.12.2000 - 30.07.2004)
Brinkmann, Christian; Wiedemann, Eberhard;Projektbeschreibung
Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat den Zuschlag zur Evaluierung dieses arbeitsmarktpolitischen Sonderprogramms der Bundesregierung unter der Bezeichnung CAST (Chancen und Anreize zur Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Tätigkeiten) einem Forschungsverbund erteilt.
Im Rahmen von CAST wurden seit Mitte 2000 zunächst in zehn ausgewählten Arbeitsamtsbezirken neu aufgenommene Beschäftigungsverhältnisse gefördert. Dabei wurden zwei unterschiedliche Fördermodelle in einem ost- und westdeutschen Bundesland erprobt:
- Das so genannte Mainzer Modell, das auf die rheinland-pfälzische Landesregierung zurückgeht, wurde zunächst in Rheinland-Pfalz (AÄ Koblenz, Mayen, Montabaur, Neuwied) und in Brandenburg (AÄ Eberswalde, Neuruppin) umgesetzt.
- Das zwischenzeitlich ausgelaufene Modell der Saar-Gemeinschaftsinitiative (SGI) wurde im gesamten Saarland (AÄ Saarbrücken; Saarlouis, Neunkirchen) und in Sachsen (AÄ Chemnitz, Zwickau) erprobt.
Die Förderung erfolgt jeweils für maximal 36 Monate. Im Rahmen des SGI-Modells wurden Arbeitgebern bei zusätzlicher Einstellung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Lohn bis 9,20 EURO pro Stunde Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen gezahlt. In gleicher Höhe wurden Qualifizierungsfonds gespeist, aus denen Qualifizierungsmaßnahmen für die betreffenden Beschäftigten finanziert werden. Zum 28. Februar 2002 wurde das SGI-Modell eingestellt. Das Mainzer Modell bietet Geringverdienenden - insbesondere Eltern - durch Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen und / oder Kindergeldzuschläge Anreize, eine sozialversicherungspflichtige Arbeit anzunehmen.
Das Mainzer Modell wurde zwischenzeitlich in leicht modifizierter Form auf das ganze Bundesgebiet ausgedehnt und mit Einführung der Mini- und Midi-Jobs zum 31. März 2003 eingestellt.
Die Begleitforschung geht der zentralen Frage nach, ob und inwieweit die Förderung zu zusätzlicher Beschäftigung führt (Nutzung IAB-Betriebspanel), in welchen Beschäftigungsfeldern dies gelingt, welche Personengruppen hiervon profitieren und ob die neu geschaffenen Beschäftigungsverhältnisse Bestand haben. Es wird geprüft, ob mit den Leistungen die so genannte "Arbeitslosen- bzw. Sozialhilfefalle" überwunden werden kann. Auch sollen Empfehlungen für eine zukünftige Ausgestaltung ähnlicher Instrumente erarbeitet werden.
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