Niedriglohnarbeitsmarkt
Der Ausbau des Niedriglohnsektors sollte Ende der 1990er Jahre die hohe Arbeitslosigkeit reduzieren. Als Niedriglohn gilt ein Arbeitsentgelt, das trotz Vollzeitbeschäftigung keine angemessene Existenzsicherung gewährleistet – die OECD definiert den ihn als einen Bruttolohn, der unterhalb von zwei Dritteln des nationalen Medianbruttolohns aller Vollzeitbeschäftigten liegt. Betroffen von Niedriglöhnen sind überdurchschnittlich häufig Personen ohne beruflichen Abschluss, jüngere Erwerbstätige und Frauen.
Bietet der Niedriglohnsektor eine Chance zum Einstieg in den Arbeitsmarkt oder ist er eine Sackgasse? Das IAB-Themendossier erschließt Informationen zum Forschungsstand.
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IAB-Projekt
Arbeitsmarkteffekte eines Freibetrags bei den Sozialabgaben (28.02.2003 - 31.07.2003)
Walwei, Ulrich;Projektbeschreibung
Der DGB hat vorgeschlagen, einen Freibetrag bei der Sozialversicherung einzuführen. Zur Kompensation der Einnahmenausfälle sollen die Sozialversicherungen entsprechende Zuschüsse aus Steuermitteln erhalten. Hierfür kommen eine Erhöhung indirekter Steuern, wie z.B. die Mehrwertsteuer, ebenso wie zusätzliche direkte Steuern, beispielsweise die Einkommensteuer, in Betracht. Der Freibetrag soll zwischen 200 und 325 EUR monatlich betragen. Gleichzeitig sollen mit der Einführung "Sonderarbeitsverhältnisse" wie die geringfügige Beschäftigung mit ihren Vergünstigungen bei Sozialabgaben und Einkommensbesteuerung abgeschafft werden. Mit diesem Konzept sollen die Beschäftigungschancen gering qualifizierter und entlohnter Arbeitskräfte gesteigert werden.
Im Rahmen des Projekts wurden die Wirkungen auf Arbeitsangebot (Erwerbsneigung), Arbeitsnachfrage (Arbeitsplatzangebot), Fiskus (Finanzbedarf und Finanzierungsmöglichkeiten) und die Beschäftigungseffekte insgesamt eines Freibetrags bei den Sozialabgaben untersucht. Dabei wurden alternative Freibeträge berücksichtigt (200, 250 und 325 EUR monatlich). Darüber hinaus wurden Hinweise für eine politische Bewertung gegeben. Schließlich wurden Optionen für eine Anpassung der Leistungsseite der Sozialversicherungen an die Freibetragsregelung dargestellt.
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