Niedriglohnarbeitsmarkt
Der Ausbau des Niedriglohnsektors sollte Ende der 1990er Jahre die hohe Arbeitslosigkeit reduzieren. Als Niedriglohn gilt ein Arbeitsentgelt, das trotz Vollzeitbeschäftigung keine angemessene Existenzsicherung gewährleistet – die OECD definiert den ihn als einen Bruttolohn, der unterhalb von zwei Dritteln des nationalen Medianbruttolohns aller Vollzeitbeschäftigten liegt. Betroffen von Niedriglöhnen sind überdurchschnittlich häufig Personen ohne beruflichen Abschluss, jüngere Erwerbstätige und Frauen.
Bietet der Niedriglohnsektor eine Chance zum Einstieg in den Arbeitsmarkt oder ist er eine Sackgasse? Das IAB-Themendossier erschließt Informationen zum Forschungsstand.
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Weniger Geringqualifizierte arbeitslos mit Mindestlohn (07.12.2011)
Hans-Böckler-StiftungBeschreibung
Böckler Impuls Ausgabe 19/2009: Fast alle Länder der OECD haben einen gesetzlichen Mindestlohn oder ähnlich wirkende Regelungen. In allen diesen Staaten ist die Arbeitslosigkeit bei Geringqualifizierten niedriger als in Deutschland.
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Creating More and Better Jobs in a Globalising Economy (14.05.2007)
OECD - Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und EntwicklungBeschreibung
Die OECD plädiert in ihrem Positionspapier zum Treffen der G8-Arbeits- und Beschäftigungsminister am 06.-08.05.2007 für eine Einführung von Mindestlohn zusammen mit Kombilöhnen.
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