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Dossier

Niedriglohnarbeitsmarkt

Der Ausbau des Niedriglohnsektors sollte Ende der 1990er Jahre die hohe Arbeitslosigkeit reduzieren. Als Niedriglohn gilt ein Arbeitsentgelt, das trotz Vollzeitbeschäftigung keine angemessene Existenzsicherung gewährleistet – die OECD definiert den ihn als einen Bruttolohn, der unterhalb von zwei Dritteln des nationalen Medianbruttolohns aller Vollzeitbeschäftigten liegt. Betroffen von Niedriglöhnen sind überdurchschnittlich häufig Personen ohne beruflichen Abschluss, jüngere Erwerbstätige und Frauen.
Bietet der Niedriglohnsektor eine Chance zum Einstieg in den Arbeitsmarkt oder ist er eine Sackgasse? Das IAB-Themendossier erschließt Informationen zum Forschungsstand.
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im Aspekt "Wirtschaftszweige"
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    8 Millionen Niedriglohnjobs im Jahr 2018 (21.10.2020)

    Beschreibung

    Gut jede und jeder fünfte abhängig Beschäftigte (21 %) in Deutschland arbeitete im April 2018 im Niedriglohnsektor. Damit wurden rund 8 Millionen Jobs unterhalb der Niedriglohnschwelle (11,05 Euro brutto je Stunde) entlohnt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 393 000 Jobs mehr als im April 2014.

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    Arbeitsmarkt: Die Niedriglohnbranchen boomen (06.06.2014)

    Institut der deutschen Wirtschaft Köln

    Beschreibung

    Seit Jahrzehnten haben es Menschen ohne Berufsausbildung auf dem Arbeitsmarkt schwer. Ihre Arbeitslosigkeit ist um ein Vielfaches höher als bei Personen mit beruflichen oder akademischen Abschlüssen. Ein Grund: Güter, für deren Herstellung einfache Arbeit eingesetzt wird, können aus Ländern importiert werden, in denen die Lohnkosten geringer sind. Schließlich ist ein chinesischer Geringqualifizierter nicht weniger produktiv als ein Deutscher. (iwd - Nr. 11 vom 13. März 2014)

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    Anteil der Beschäftigten mit Niedriglohn ist gestiegen (10.09.2012)

    Statistisches Bundesamt

    Beschreibung

    Pressemitteilung vom 10.09.2012: Im Jahr 2010 arbeiteten 20,6 % aller Beschäftigten in Betrieben mit zehn und mehr Beschäftigten für einen Niedriglohn. Im Jahr 2006 lag der Anteil der Beschäftigten mit Niedriglohn noch bei 18,7 %.

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    Branchenspezifische Nachqualifizierung für un- und angelernte Beschäftigte in hessischen KMU (01.08.2012)

    Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur
    Wiesen, Miriam Sophie
    Quelle: Projektinformation beim IWAK

    Beschreibung

    Bisher gibt es nur wenige systematische Ansätze zur Umsetzung von Nachqualifizierungen als Strategie zur betrieblichen Fachkräftesicherung. Durch strategische Qualifizierung un- und angelernter Beschäftigter können vorhandene Potentiale für den Betrieb gehoben werden. An dieser Stelle setzt das Projekt "Branchenspezifische Nachqualifizierung un- und angelernter Beschäftigter in hessischen KMU" an. In fünf Branchen, in denen in Hessen die größten Anteile un- und angelernter Beschäftigter tätig sind, werden jeweils in branchenspezifischen Piloten solche Nachqualifizierungen entwickelt, erprobt und in den jeweiligen Branchen verbreitet. Im Blick sind der Einzelhandel, die Hotel- und Gaststättenbranche, die Gesundheits- und Pflegebranche, die Logistik und das Produzierende Gewerbe.

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    Prekarisierung berufsfachlich qualifizierter Beschäftigung. Das Beispiel der Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferinnen (01.05.2012)

    Institut Arbeit und Wirtschaft an der Universität Bremen
    Dingeldey, Irene
    Quelle: Projektbeschreibung beim iaw

    Beschreibung

    Im Vordergrund des empirischen Forschungsprojekts steht die Untersuchung der Entwicklung von Beschäftigungsverhältnissen bei medizinischen Fachangestellten. Dabei wird der Frage nachgegangen, in welchem Umfang es in den letzten Jahren zu einer Prekarisierung gekommen ist und was die Ursachen dafür sind. Ziel ist es, neben der Analyse der institutionellen Rahmung auch die subjektiven Verarbeitungsmechanismen in den Blick zu nehmen.>> Forschungsziel ist es, erstens zu analysieren, wie sich die Beschäftigungsverhältnisse der medizinischen Fachangestellten in den letzten Jahren entwickelt haben und welche Rolle prekäre Beschäftigungsformen und Niedriglohnbeschäftigung dabei spielen. Zweitens gilt es, die Ursachen der aufzuzeigenden Entwicklung herauszuarbeiten. Dazu werden sowohl die Strategien und Präferenzen der Arbeitnehmerinnen in Bezug auf die Gestaltung ihrer Berufsbiographie als auch die Strategien der niedergelassenen Ärzte hinsichtlich ihres Personalmanagements und der Praxisorganisation beleuchtet. Drittens wird der Einfluss der Tarifpolitik bzw. der kollektiven Interessenvertretung auf die Beschäftigungsbedingungen in diesem Bereich untersucht. Methoden: Um die Forschungsziele zu realisieren, sollen in einem ersten Schritt Experteninterviews mit Verbandsvertretern durchgeführt werden, um wesentliche Einblicke in die Struktur des Forschungsfeldes zu gewinnen. Auf Grundlage der Auswertungsergebnisse sowie zusätzlicher Dokumenten- und Literaturanalysen sollen dann in einem zweiten Schritt qualitative, semistrukturierte Interviews sowohl mit Arbeitnehmer/innen als auch Arbeitgebern durchgeführt werden. Die Auswertung der Interviews hebt zum einen darauf ab, Gemeinsamkeiten in den verschiedenen Praxen und Beschäftigtengruppen zu entdecken, die die strukturellen Bedingungen des Bereichs als Ursache für Prekarisierung qualifizierter Arbeitnehmer aufdecken. Zum anderen wird dezidiert nach Strategien gesucht, die die einzelnen Akteure entwickeln, um mit den st

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    Sichere Jobs bei schlechter Entlohnung? Mindestlohnwirkungen auf die Fachkräfte des Dachdeckerhandwerks (01.10.2011)

    Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung
    Arntz, Melanie
    Quelle: Projektinformation des ZEW

    Beschreibung

    Im Zentrum der politischen Debatte um die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns stehen zumeist die möglichen, nicht intendierten negativen Beschäftigungsfolgen für die unmittelbar durch einen Mindestlohn betroffenen Beschäftigten. Weitere Auswirkungen auf die Beschäftigten- und Lohnstruktur, die auch indirekte Wirkungen auf die qualifizierten Beschäftigten entfalten, deren Entlohnung oberhalb des Mindestlohns liegt, werden bei dieser Debatte vielfach vernachlässigt.>> Am Beispiel der Dachdeckerbranche, die seit 1997 einem allgemeinverbindlichen Mindestlohn unterliegt, möchte das Projektvorhaben diese Lücke in der empirischen Forschung der Mindestlohnwirkungen schließen helfen. Ziel des Projektvorhabens ist es, die Veränderung der Beschäftigtenstruktur sowie der Lohnstruktur zu untersuchen und die kausale Wirkung des Mindestlohns auch für die nicht direkt vom Mindestlohn betroffenen qualifizierten Beschäftigten der Branche zu identifizieren. Für die Analysen stehen einzigartige Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Daten als Datenbasis zur Verfügung.

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    Atypische Beschäftigung: Unsichere Dienstleistungsarbeit (22.09.2011)

    Hans-Böckler-Stiftung

    Beschreibung

    Böckler Impuls 14/2011: Unsichere Arbeitsverhältnisse haben sich gerade im Dienstleistungssektor ausgebreitet. Dass Dienstleistungs-Jobs oft prekär sind, liegt aber nicht in der Natur der Sache, sondern an fehlender Regulierung.

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    Mindestlohn: Löhne am Bau auf stabilem Fundament (15.06.2011)

    Hans-Böckler-Stiftung

    Beschreibung

    Böckler Impuls 10/2011: Mindestlöhne nützen nichts, wenn sie nur auf dem Papier stehen. Es muss auch sichergestellt sein, dass sich Arbeitgeber daran halten. Eine Untersuchung in der Baubranche zeigt: Unterschreitungen sind selten.

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    Evaluation bestehender Mindestlohnregelungen in der Branche: Pflege (01.01.2011)

    Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung
    Boockmann, Bernhard
    Quelle: Projektinformation des IAW

    Beschreibung

    Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist seit 1996 in Kraft und regelt durch die Ausdehnung tarifvertraglicher Bestimmungen branchenspezifische Mindestlöhne. Die ersten Branchen, für die das Gesetz galt, waren das Bauhauptgewerbe, das Dachdeckergewerbe, das Maler- und Lackiererhandwerk sowie das Elektrohandwerk. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wurde 2007 und 2009 auf weitere Branchen ausgedehnt.>> Erstmals trat in der Pflegebranche ein Mindestlohn mit der "Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (Pflegearbeitsbedingungenverordnung - PflegeArbbV) in Kraft (BAnz. Nr. 110 vom 27.07.2010, S. 2.571). Grundlage hierfür war eine Empfehlung der Pflegekommission, in der Arbeitnehmer und Arbeitgeber nichtkirchlicher Pflegedienste sowie Dienstnehmer und Dienstgeber kirchlicher Pflegedienste vertreten sind. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2014.>> Insgesamt werden ca. 760.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von den Mindestlohnregelungen erfasst. Seit dem 01.08.2010 gelten derzeit folgende Mindestlöhne: im Gebiet der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein 8,50 Euro je Stunde, im Gebiet der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen: 7,50 Euro je Stunde. >> Bisher gibt es fast keine Evidenz über die Wirkungen des Mindestlohns in diesen Branchen. Ziel des Projektes ist es daher zunächst, auf der Grundlage unterschiedlicher verfügbarer Datengrundlagen ein fundiertes und detailliertes Bild über die Strukturen in diesen drei Branchen und ihre Entwicklungen im Zeitablauf zu gewinnen. Aufbauend auf diesen deskriptiven Branchenstrukturanalysen beschäftigt sich das Projekt insbesondere mit wirkungsanalytischen Fragen. Dabei sollen einerseits die Wirkungen der Einführung des Mindestlohns durch das Entsendegesetz auf wirtschaftspolitische Zielvariablen erfasst werden. Andererseits sollen die dahinter lie

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    Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen in der Abfallwirtschaft (01.12.2010)

    Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung
    Gürtzgen, Nicole
    Quelle: Projektinformation des ZEW

    Beschreibung

    Das Projekt evaluiert die Auswirkungen der gesetzlichen Mindestlohnregelungen in der Abfallwirtschaft im Hinblick auf Beschäftigung, Arbeitnehmerschutz und Wettbewerb. Vor dem Hintergrund der theoretisch unklaren Wirkungen des Mindestlohns auf die Beschäftigung erfolgt zunächst eine umfassende Branchenanalyse, um die Markt- und Wettbewerbsstruktur der Abfallwirtschaft nachzuvollziehen. Anschließend werden die Beschäftigungswirkungen des Mindestlohns ebenso wie Veränderungen der Lohnstruktur analysiert. Darüber hinaus sind auch der Arbeitnehmerschutz bzw. die Arbeitsbedingungen in der Branche und der Einfluss des Mindestlohns auf den Wettbewerb in der Abfallwirtschaft zu analysierende Zielgrößen. Für die Analysen kommen Daten auf Basis der amtlichen Statistik, das Mannheimer Unternehmenspanel sowie zusätzliche Befragungsdaten auf der Ebene von Unternehmen zum Einsatz.

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    Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen - Branche: Gebäudereiniger (ML Gebäudereiniger) (01.12.2010)

    Universität Duisburg-Essen, Fachbereich Gesellschaftswissenschaften, Institut Arbeit und Qualifikation
    Weinkopf, Claudia, Dr.
    Quelle: Projektinfo des IAQ

    Beschreibung

    Gegenstand des Forschungsprojektes ist die Evaluierung der Auswirkungen der Mindestlohnregelung in der Gebäudereinigung. Anhand der drei Kategorien "Beschäftigung", "Schutz der Arbeitnehmer/innen" und "Wettbewerbsfähigkeit" sowie ggf. weiterer Aspekte sollen Erkenntnisse über die Auswirkungen der Mindestlohnreglung und über dahinter liegende Wirkmechanismen gewonnen werden. Das Projekt ist Teil der Evaluierung der bestehenden branchenbezogenen Mindestlohnregelungen im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Methoden: Die Wirkungen der Einführung von Mindestlöhnen in der Gebäudereinigung auf Beschäftigung, Arbeitnehmerschutz und Wettbewerb werden mit einem breiten Set unterschiedlicher methodischer Instrumente untersucht. Diese umfassen neben der Erstellung eines Branchenbildes deskriptive und kausalanalytische Auswertungen mit verschiedenen Datensätzen, Expertengespräche bei den Sozialpartnern der Branche und beim Zoll, eine bundesweite Befragung von Gebäudereinigungsbetrieben, Betriebsfallstudien sowie eine Befragung von Betriebsräten.

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    Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen - Branche: Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft" (ML Wäschereien) (01.12.2010)

    Universität Duisburg-Essen, Fachbereich Gesellschaftswissenschaften, Institut Arbeit und Qualifikation
    Weinkopf, Claudia, Dr.
    Quelle: Projektinfo des IAQ

    Beschreibung

    Gegenstand des Forschungsprojektes ist die Evaluierung der Auswirkungen der Mindestlohnregelungen im Bereich der Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft. Die Mindestlohnregelung betrifft Betriebe und selbständige Betriebsabteilungen, die gewerbsmäßig überwiegend Textilien für gewerbliche Kunden sowie öffentlich-rechtliche oder kirchliche Einrichtungen waschen, unabhängig davon, ob die Wäsche im Eigentum der Wäscherei oder des Kunden steht. Der Umsatzanteil an gewerblichen Kunden sowie öffentlich-rechtlichen oder kirchlichen Einrichtungen muss größer als 80% sein. Anhand der drei Kategorien "Beschäftigungseffekte", "Schutz der Arbeitnehmer/innen" und "Wettbewerbsfähigkeit" sowie ggf. weiterer Aspekte sollen Erkenntnisse über die Auswirkungen der Mindestlohnregelungen und über dahinter liegende Wirkmechanismen gewonnen werden. Das Projekt ist Teil der Evaluierung der bestehenden branchenbezogenen Mindestlohnregelungen im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Methoden: Die Wirkungen der Einführung von Mindestlöhnen im Bereich der Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft auf Beschäftigung, Arbeitnehmerschutz und Wettbewerb werden mit einem breiten Set unterschiedlicher methodischer Instrumente untersucht. Diese umfassen neben der Erstellung eines Branchenbildes deskriptive Auswertungen mit verschiedenen Datensätzen, Expertengespräche bei den Sozialpartnern der Branche und beim Zoll, eine bundesweite Befragung von Betrieben, Betriebsfallstudien sowie eine Befragung von Betriebsräten.

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    Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen im Dachdeckerhandwerk (01.12.2010)

    Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung
    Arntz, Melanie
    Quelle: Projektinformation des ZEW

    Beschreibung

    Das Projekt evaluiert die Auswirkungen der gesetzlichen Mindestlohnregelungen im Dachdeckergewerbe im Hinblick auf Beschäftigung, Arbeitnehmerschutz und Wettbewerb. Vor dem Hintergrund der theoretisch unklaren Wirkungen des Mindestlohns auf die Beschäftigung erfolgt zunächst eine umfassende Branchenanalyse, um die Markt- und Wettbewerbsstruktur des Dachdeckerhandwerks nachzuvollziehen. Anschließend werden die Beschäftigungswirkungen des Mindestlohns ebenso wie Veränderungen der Lohnstruktur analysiert. Darüber hinaus sind auch der Arbeitnehmerschutz bzw. die Arbeitsbedingungen in der Branche und der Einfluss des Mindestlohns auf den Wettbewerb im Dachdeckerhandwerk zu analysierende Zielgrößen. Für die Analysen kommen administrative Daten auf Unternehmens- und Individualebene, das Mannheimer Unternehmenspanel sowie zusätzliche Befragungsdaten auf der Ebene von Unternehmen zum Einsatz.

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    Evaluation bestehender Mindestlohnregelungen in der Branche Maler- und Lackiererhandwerk (01.01.2010)

    Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung
    Boockmann, Bernhard
    Quelle: Projektinformation des IAW

    Beschreibung

    Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist seit 1996 in Kraft und regelt durch die Ausdehnung tarifvertraglicher Bestimmungen branchenspezifische Mindestlöhne. Die ersten Branchen, für die das Gesetz galt, waren das Bauhauptgewerbe, das Dachdeckergewerbe, das Maler- und Lackiererhandwerk sowie das Elektrohandwerk. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wurde 2007 und 2009 auf weitere Branchen ausgedehnt.>> Im Maler- und Lackiererhandwerk wurde mit der Ersten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk vom 14. November 2003 (BGBl. I Nr. 55 S. 2279) erstmalig ein branchenweiter Mindestlohn durchgesetzt und durch die Zweite bis Fünfte Verordnung mit nur wenigen kurzen Unterbrechungen fortgeführt. Der Mindestlohn beträgt derzeit im Geltungsbereich West 11,50 EUR für gelernte Arbeitnehmer und 9,50 EUR für ungelernte Arbeitnehmer. Im Geltungsbereich Ost gilt ein einheitlicher Mindestlohn von 9,50 EUR. Mit Wirkung vom 1. Juli 2011 erhöhen sich die einzelnen Mindestentgelt-Stundenlöhne um jeweils 0,25 EUR.>> Von den Regelungen werden ungefähr 64.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfasst. Der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ohne die Rechtsverordnung nicht von tariflichen Regelungen erfasst würden, dürfte erheblich sein.>> Bisher gibt es fast keine Evidenz über die Wirkungen des Mindestlohns in diesen Branchen. Ziel des Projektes ist es daher zunächst, auf der Grundlage unterschiedlicher verfügbarer Datengrundlagen ein fundiertes und detailliertes Bild über die Strukturen in diesen drei Branchen und ihre Entwicklungen im Zeitablauf zu gewinnen. Aufbauend auf diesen deskriptiven Branchenstrukturanalysen beschäftigt sich das Projekt insbesondere mit wirkungsanalytischen Fragen. Dabei sollen einerseits die Wirkungen der Einführung des Mindestlohns durch das Entsendegesetz auf wirtschaftspolitische Zielvariablen erfasst werden. Andererseits sollen die dahinter liegenden Wirkmechanismen identifiziert werden.>> Die jeweiligen

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    Evaluation bestehender Mindestlohnregelungen in der Branche Elektrohandwerk (01.01.2010)

    Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung
    Krumm, Raimund
    Quelle: Projektinformation des IAW

    Beschreibung

    Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist seit 1996 in Kraft und regelt durch die Ausdehnung tarifvertraglicher Bestimmungen branchenspezifische Mindestlöhne. Die ersten Branchen, für die das Gesetz galt, waren das Bauhauptgewerbe, das Dachdeckergewerbe, das Maler- und Lackiererhandwerk sowie das Elektrohandwerk. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wurde 2007 und 2009 auf weitere Branchen ausgedehnt.>> Im Elektrohandwerk wurde bzw. wird vom 01.07.1997 bis zum 30.04.2003 sowie seit dem 01.09.2007 auf dem Wege einer Allgemeinverbindlicherklärung ein branchenspezifischer Mindestlohn durchgesetzt. Zwischen dem 01.05.2003 und dem 31.08.2007 bestand kein verbindlicher Mindestlohn. Die derzeitige Allgemeinverbindlichkeiterklärung (AVE) vom 14.12.2010 gilt zunächst bis Ende 2013. Laut Tarifvertrag beträgt das Mindestentgelt ab 1. Januar 2011 9,70 Euro, ab Januar 2012 9,80 Euro und von Januar bis Dezember 2013 9,90 Euro. In den ostdeutschen Bundesländern einschließlich Berlin beträgt der Mindestentgelt-Stundenlohn ab 2011 8,40 Euro, ab 2012 8,65 Euro und von Januar bis Dezember 2013 8,85 Euro. >> Von den Regelungen werden ungefähr 243.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfasst. Der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ohne die Allgemeinverbindlichkeit nicht von tariflichen Regelungen erfasst würden, dürfte erheblich sein. >> Die Lohntarifverträge im Elektrohandwerk enthalten zumeist höhere Mindestlöhne als der Mindestlohntarifvertrag. So beträgt der Tariflohn in der niedrigsten Lohngruppe in Baden-Württemberg 12,00 Euro, in Nordrhein-Westfalen allerdings nur 9,09 Euro. Neben dem Mindestlohntarifvertrag gelten im Elektrohandwerk noch weitere für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge, die allerdings andere Regelungen betreffen als das Entgelt.>> Bisher gibt es fast keine Evidenz über die Wirkungen des Mindestlohns in diesen Branchen. Ziel des Projektes ist es daher zunächst, auf der Grundlage unterschiedlicher verfügbarer Datengrundlagen ein fundiert

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    Familienunterstützende Dienstleistungen: Jobchancen für Geringqualifizierte (26.02.2009)

    Institut der deutschen Wirtschaft Köln

    Beschreibung

    iwd Nr. 9 vom 26.02.2009: Putz- und Bügelhilfen werden fast ausschließlich schwarz beschäftigt. Bei einer Legalisierung dieser Jobs könnten mehrere Hunderttausend zusätzliche Arbeitsplätze entstehen, die in erster Linie Geringqualifizierten zugute kämen

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    Dienstleistungsberufe: Möglichkeit der Reduzierung von Arbeitsmarktrisiken Geringqualifizierter (01.01.2009)

    Humboldt-Universität Berlin, Lehrstuhl für Angewandte Mikroökonomik
    Spitz-Oener, Alexandra, Prof. Dr.
    Quelle: Projektinformation in SOFIS

    Beschreibung

    Das Arbeitsmarktrisiko geringqualifizierter Beschäftigter hat in den vergangenen 30 Jahren stark zugenommen. Dieses Projekt untersucht empirisch, welche Faktoren für das gestiegene Arbeitsmarktrisiko Geringqualifizierter in den vergangenen drei Jahrzehnten verantwortlich sind. Die Analyse stützt sich auf den in der Literatur zum technologischen Fortschritt in den vergangenen Jahren eingeführten, tätigkeitsbasierten Ansatz. Insbesondere wird untersucht, inwieweit Dienstleistungsberufe wie Pflege-, Service- und Reinigungsberufe geeignet sind, die Arbeitsmarktrisiken Geringqualifizierter abzuschwächen.

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    Lohnstandards im Bauhauptgewerbe. Erfahrungen mit Mindestlöhnen und Tariftreue (01.07.2008)

    Universität Duisburg-Essen, Fachbereich Gesellschaftswissenschaften, Institut Arbeit und Qualifikation
    Bosch, Gerhard, Prof. Dr.

    Beschreibung

    Angesichts der rückläufigen Tarifbindung und des wachsenden Niedriglohnsektors in Deutschland wird intensiv diskutiert, ob das deutsche Tarifsystem durch verbindliche Mindeststandards zur Entlohnung ergänzt werden sollte. Eine weitere wichtige Frage besteht darin, wie die Einhaltung von solchen Mindeststandards durchgesetzt und kontrolliert werden kann. In diesem Zusammenhang sind die Erfahrungen im Bauhauptgewerbe von besonderem Interesse, weil es sich um eine der wenigen Branchen handelt, in denen in Deutschland bereits verbindliche Lohnuntergrenzen existieren. Hier wurden bereits 1997 allgemeinverbindliche Mindestlöhne eingeführt, die über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auch für ausländische Unternehmen gelten. Am Beispiel dieser Branche wird untersucht, inwieweit Abweichungen der tatsächlichen Löhne von den tariflichen Ansprüchen und gesetzlichen Mindeststandards erkennbar sind und durch welche Faktoren deren Einhaltung bzw. Umgehung beeinflusst wird.>> Das von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Projekt zielt also darauf ab, die Wirksamkeit von tariflichen, allgemeinverbindlichen und gesetzlichen Lohnstandards im Bauhauptgewerbe zu analysieren: Inwieweit führt der zunehmende Wettbewerbs- und Kostendruck dazu, dass solche Standards unterlaufen werden - sei es durch einen Ausstieg aus der Tarifbindung, durch tarifliche Öffnungsklauseln oder durch faktisches Unterlaufen tariflicher Standards in der Praxis? Welche Rolle spielen betriebliche Interessenvertretungen, staatliche Kontrollen und weitere Regelungen bei der Durchsetzung von Standards? Dabei wird nicht nur eine differenzierte Bestandsaufnahme für Deutschland vorgenommen, sondern auch der Frage nachgegangen, wie Mindeststandards und Tariftreue im Baugewerbe in europäischen Nachbarländern (Frankreich, Großbritannien, Niederlande) durchgesetzt und flankiert werden. Methoden: IIm Rahmen des Projektes werden quantitative und qualitative Methoden eingesetzt. Ein wichtiger Bestandteil ist eine Befragung

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    Auswirkungen der Einführung des Postmindestlohns - Befragung von Unternehmen der Branche Briefdienstleistungen (01.01.2008)

    Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung
    Kluve, Jochen, Dr.

    Beschreibung

    Das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI Essen) hat im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) im Februar 2008 eine Umfrage unter Betrieben des Bereichs Briefdienstleistungen durchgeführt. Ziel der Befragung war es, die kurzfristig bereits eingetretenen sowie langfristig erwarteten Auswirkungen der zum 01. Januar 2008 in Kraft getretenen Neuregelung zum Mindestlohn in diesem Bereich zu untersuchen. Methoden: Befragt wurden 113 Unternehmen im Bereich Briefdienstleistungen. 86 der befragten Unternehmen (76 Prozent) befinden sich in Westdeutschland, 27 in Ostdeutschland (24 Prozent). Veröffentlichungen: Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung (2008): Auswirkungen der Einführung des Postmindestlohns. Befragung von Unternehmen der Branche Briefdienstleistungen. Forschungsvorhaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Endbericht, Essen, 26 S., http://www.rwi-essen.de/pls/portal30/docs/FOLDER/PUBLIKATIONEN/GUTACHTEN/RWI_POST-MINDESTLOHN.PDF

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    Arbeitsmarktanalyse zum Ausmaß des Niedriglohnsektors in Niedersachsen (01.06.2007)

    Institut für Regionalforschung an der Universität Göttingen
    Hochmuth, Elke, Dr.
    Quelle: Projektinformation beim IfR

    Beschreibung

    Der Niedriglohnsektor nimmt seit Jahren bundesweit immer größere Ausmaße an. Eine schon in den 1980er Jahren anhaltend hohe Arbeitslosigkeit, die ökonomischen Verwerfungen des Wiedervereinigungsprozesses, Arbeitsmarktreformen wie die ab 2003 betriebene Politik der Beschäftigungsausweitung im Bereich der staatlich subventionierten Mini- und Midi-Jobs oder die Verabschiedung des SGB II, die Einschränkung sozialstaatlicher Leistungen und die Destabilisierung der industriellen Beziehungen - all dies trug seinen Teil dazu bei, dass sich die Beschäftigungsstruktur radikal verändert hat und das gesamte Lohnspektrum aus den Fugen geraten ist.>> Ziel der angestrebten Arbeitsmarktanalyse ist es, das Phänomen der Niedriglöhne in Deutschland am Beispiel des Bundeslandes Niedersachsen möglichst umfassend zu beleuchten. Dazu werden in einem ersten Schritt das Ausmaß und die Struktur des Niedriglohnsektors in Deutschland und in Niedersachsen bestimmt, wobei sich die Analyse auch den Ursachen und den Folgen dieser Entwicklung widmen wird. Im anschließenden zweiten Schritt werden vier Branchenanalysen vorgenommen. Indem die Situation in vier niedersächsischen "Niedriglohnbranchen" transparent gemacht wird, lassen sich vertiefende Einblicke in die Bedingungen gewinnen, unter denen Niedriglohnbeschäftigung gedeihen kann.

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    Women in Low-Skill Work (01.11.2006)

    Institut Arbeit und Technik
    Jaehrling, Karen, Dr.
    Quelle: Projektinfo des IAQ

    Beschreibung

    Während der letzten Jahrzehnte waren die europäischen Arbeitsmärkte durch wachsende Frauenbeschäftigung charakterisiert, die stark mit der zunehmenden Bedeutung des Dienstleistungssektors zusammen hängt. Neben der bloßen Erhöhung der Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse rückt das Ziel einer Steigerung der Qualität von Frauenbeschäftigung zunehmend in den Fokus europäischer Politik und Forschung. Dies ist ein wichtiges Ziel, da europäische Arbeitsmärkte stark nach Geschlecht segregiert sind: Frauenbeschäftigung konzentriert sich in bestimmten Sektoren und Berufen (horizontale Segregation) und innerhalb einzelner Sektoren und Berufe sind Frauen in Management- und Führungspositionen unterrepräsentiert und überrepräsentiert in schlecht bezahlten Jobs mit schlechten Beschäftigungsbedingungen (vertikale Segregation). >> Ziel dieser Studie im Auftrag des Europäischen Parlamentes ist es, mehr Licht in die Entwicklung bestimmter Dienstleistungsbereiche zu bringen und verschiedene Dimensionen von Beschäftigungsqualität aus einer Gender-Perspektive zu untersuchen. Hierbei werden schwerpunktmäßig folgende Branchen analysiert: Hotels und Gaststätten, Reinigungsgewerbe, Kinderbetreuung und Pflegedienstleistungen für Ältere, Krankenhäuser und Einzelhandel. Ziel der Studie ist es, die Beschäftigungsqualität in diesen Sektoren in relevanten Berufen einzuschätzen, indem zentrale Merkmale der Jobs (Arbeitseinkommen, Teilzeitanteil, Anteil befristeter Beschäftigung) und der Beschäftigten (Geschlecht, Qualifikation etc.) untersucht werden. Im Mittelpunkt steht die besonders interessante Frage, ob sich Unterschiede zwischen Sektoren and zwischen den Ländern zeigen und inwiefern diese Abweichungen durch Unterschiede in den institutionellen Rahmenbedingungen oder andere Faktoren erklärt werden können. Die Studie wird drei Länder näher untersuchen (Deutschland, Großbritannien und die Tschechische Republik). Methoden: In einem ersten Schritt wird eine statistische Analyse der Entwic

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    Minijobs: Ausweg aus der Schwarzarbeit (07.09.2006)

    Institut der deutschen Wirtschaft Köln

    Beschreibung

    Der iwd-Beitrag in Nr. 36 vom 07.09.2006 zeigt, dass immer mehr private Haushalte Minijobber beschäftigen. In den vergangenen beiden Jahren hat sich die Zahl der geringfügig beschäftigten Putzfrauen, Kindermädchen, Gärtner & Co. mit 123.000 fast verdoppelt.

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    Niedriglohnstrategien im Hochlohnsektor - Auswirkungen der Europäisierung des Arbeitsmarktes in der deutschen Metall- und Elektroindustrie (01.01.2005)

    InterCase Berlin
    Lippert, Inge, Dr.
    Quelle: Projektinformation der Hans-Böckler-Stiftung

    Beschreibung

    Im Zusammenhang mit der EU-Osterweiterung und der Öffnung der Arbeitsmärkte nach Mittel- und Osteuropa setzt sich in den letzten Jahren eine neue Form der Arbeitsmigration durch: die Entsendung von Arbeitnehmern aus MOE-Ländern, die auf Basis von Werkverträgen Dienstleistungen in Deutschland erbringen. Die Studie untersucht diese Prozesse für die Metall- und Elektroindustrie.>> Kontext / Problemlage: Vorreiter der neuen Arbeitskräftepolitik war in der Vergangenheit die Baubranche. Hier wurde aufgrund der hohen Ortsgebundenheit der Produktion bereits früh der Weg beschritten, Arbeitnehmer aus Niedriglohnländern an den "Ort der Produktion" zu bringen. Seit den 1980er Jahren gingen vor allem größere Unternehmen dazu über, Subunternehmer einzusetzen, um Effizienzvorteile aus dem Einsatz von Arbeitskräften aus Mittel- und Osteuropa zu erzielen. Die Folge war, wie allgemein bekannt, ein dramatischer Anstieg der Arbeitslosigkeit verbunden mit massiven Verschlechterungen in den Beschäftigungsbedingungen und einer Flut von Insolvenzen unter deutschen Bauunternehmen. Die Metall- und Elektroindustrie gehörte bislang nicht zu den Vorreitern der Nutzung von MOE-Arbeitskräften. Mit der Einführung der Dienstleistungsfreiheit nehmen die Tendenzen der Fremdpersonalnutzung jedoch auch hier rasch an Bedeutung zu.>> Fragestellung: Die Studie geht der Frage nach, wie sich der Wegfall von Zugangsbeschränkungen zum deutschen Metall- und Elektroarbeitsmarkt und der Abbau von Rechtsvorschriften auf die Beschäftigung von MOE-Werkvertragsarbeitnehmern in der Metall- und Elektroindustrie auswirken, welche Größenordnung diese Beschäftigung bereits erreicht hat, welche Motive die Unternehmen in dieser Hinsicht verfolgen und welche Auswirkungen sich für die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen in der Branche ergeben. Die folgenden Fragestellungen wurden in diesem Zusammenhang genauer untersucht:>> 1. Welche Entwicklungen der Arbeitsmigration aus mittel- und osteuropäischen Ländern la

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    Stellenbesetzungsprozesse im Bereich einfacher Dienstleistungen (01.09.2003)

    Institut Arbeit und Technik im Wissenschaftszentrum Nordrhein-Westfalen
    Jaehrling, Karen

    Beschreibung

    Angesichts eines hohen Anteils von gering Qualifizierten an den Arbeitslosen richten sich große beschäftigungspolitische Hoffnungen auf den Bereich der sogenannten "einfachen Dienstleistungen". Hier werden erhebliche Beschäftigungspotenziale gesehen, dessen Erschließung jedoch von falsch gesetzten Anreizen im Sozialsystem (geringe Unterschiede zwischen erzielbaren Nettolöhnen und Transferzahlungen) blockiert werde. Vor diesem Hintergrund sind in den vergangenen Jahren unterschiedliche Formen von Kombilöhnen erprobt worden, an deren Evaluierung das IAT beteiligt war (vgl. Projekt CAST). Die erreichten Fallzahlen sind allerdings durchgängig hinter den Erwartungen zurück geblieben. Gespräche, die im Rahmen dieser Evaluierung in Unternehmen geführt wurden, deuten darauf hin, dass die Problematik der Stellenbesetzung im Niedriglohnbereich vielschichtiger ist als oftmals angenommen wird. So wurde in den befragten Betrieben beispielsweise eher selten auf einen generellen Mangel an BewerberInn en verwiesen. Häufiger wurde beklagt, dass BewerberInnen teilweise nicht die erforderlichen Voraussetzungen für die zu besetzenden Stellen mitbringen. Auch die Ergebnisse einiger anderer Untersuchungen in verschiedenen Branchen deuten darauf hin, dass die tief greifenden Veränderungen der Arbeitswelt inzwischen auch die so genannte "einfache Arbeit" erfasst haben und zu steigenden Qualifikationsanforderungen der Betriebe führen, die die Besetzung mit geeigneten BewerberInnen erschweren. Das Projekt nimmt diese Hinweise, die bislang eher Nebenprodukt von Forschungsprojekten waren, zum Anlass für eine systematische empirische Untersuchung von Stellenbesetzungsprozessen im Bereich einfacher Dienstleistungen. Damit widmen wir uns einem Teilbereich des Arbeitsmarktes, der in der Diskussion zum Wandel von Erwerbsarbeit bislang eher marginal behandelt wurde. Auch hier - so eine Ausgangsthese des Projektes - sind jedoch Wandlungsprozesse im Gange, die einer näheren Analyse bedürfen. Die

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    Gender, Ethnizität und Identität. Die neue Dienstmädchenfrage im Zeitalter der Globalisierung (01.11.2001)

    Universität Münster, Fachbereich Erziehungwissenschaft und Sozialwissenschaften, Arbeitsstelle Interkulturelle Pädagogik
    Lutz Helma, Dr.
    Quelle: Projekthomepage

    Beschreibung

    Das Forschungsprojekt widmet sich einem aktuellen Phänomen, dessen wissenschaftliche Erforschung noch aussteht. Trotz großer technologischer Umwälzungen übernehmen Dienstmädchen, Kindermädchen, Putz- und Pflegekräfte in zunehmendem Maße die Versorgungsarbeit des modernen Haushalts. Die 'neuen Dienstmädchen' prägen in vergleichbarer Anzahl das Haushaltsleben des Techno-Zeitalters wie bereits vor hundert Jahren. Allerdings handelt es sich bei den Betroffenen heute oft um Migrantinnen aus Osteuropa, Ostasien und Lateinamerika, die nicht als Arbeitskräfte registriert sind und damit in der Schatten-Ökonomie operieren. Das Projekt ist im Schnittpunkt von drei Forschungsbereichen und -perspektiven verortet: der Migrationsforschung, der Genderforschung, sowie drittens der sozialhistorischen Studien zu Frauenarbeit in Europa, insbesondere der sogenannten 'Dienstmädchenforschung'. Die zentralen Fragenkomplexe lassen sich folgendermaßen zusammenfassen: 1. Kommunikation, Selbst- und Fremdwahrnehmung: Hier ist zu untersuchen, wie sich interkulturelle Kommunikation, gegenseitige Abgrenzung und Konflikte, sowie Annäherung und Austausch gestalten. 2. Arbeitsidentität: Die Tätigkeit im Haushalt ist in den meisten Gesellschaften unterbewertet. Wie integrieren die Migrantinnen, die oft gut ausgebildet sind, diese neue Tätigkeit in ihre Lebensgeschichten? Netzwerkbildung: Aus anderen Studien ist bekannt, dass familiärfreundschaftliche Netzwerke für die Migration wichtig sind und auch neue Netzwerke durch die Migration entstehen, etwa um die Versorgung und Erziehung der zurückgelassenen Kinder oder Eltern zu gewährleisten. Welchen Einfluss haben die jeweiligen Netzwerke auf die Entwicklung transnationaler Identitäten? Wie gestaltet sich in solch einem Rahmen transnationale Mutterschaft? (S. auch: http://www.uni-muenster.de/FGEI/ ). Erhebungstechniken und Auswertungsverfahren: Beobachtung, teilnehmend; Qualitatives Interview. Feldarbeit durch Mitarbeiter/-innen des Projek

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