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Dossier

Niedriglohnarbeitsmarkt

Der Ausbau des Niedriglohnsektors sollte Ende der 1990er Jahre die hohe Arbeitslosigkeit reduzieren. Als Niedriglohn gilt ein Arbeitsentgelt, das trotz Vollzeitbeschäftigung keine angemessene Existenzsicherung gewährleistet – die OECD definiert den ihn als einen Bruttolohn, der unterhalb von zwei Dritteln des nationalen Medianbruttolohns aller Vollzeitbeschäftigten liegt. Betroffen von Niedriglöhnen sind überdurchschnittlich häufig Personen ohne beruflichen Abschluss, jüngere Erwerbstätige und Frauen.
Bietet der Niedriglohnsektor eine Chance zum Einstieg in den Arbeitsmarkt oder ist er eine Sackgasse? Das IAB-Themendossier erschließt Informationen zum Forschungsstand.
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im Aspekt "Vermittlung und Beratung"
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    Evaluation und wissenschaftliche Begleitung des innovativen Modellprojektes "Aristoteles" (01.11.2009)

    Universität Duisburg-Essen, Fachbereich Gesellschaftswissenschaften, Institut Arbeit und Qualifikation
    Worthmann, Georg, Dr.
    Quelle: Projektinof beim IAQ

    Beschreibung

    In Deutschland gehen derzeit 1,3 Mio. Menschen, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (auch als SGB II oder 'Hartz IV' bezeichnet) erhalten, einer Erwerbstätigkeit nach, d.h. sie erhalten zusätzlich zum Einkommen aus Erwerbstätigkeit aufstockend Grundsicherungsleistungen. Bei einem Teil der Fälle ist das erzielte Erwerbseinkommen zu gering, um den eigenen Bedarf zu decken, bei einem anderen Teil reicht das Erwerbseinkommen zwar für den eigenen Bedarf, nicht jedoch für den zusätzlich Bedarf weiterer Personen, die im Haushalt bzw. in der 'Bedarfsgemeinschaft' der Erwerbstätigen leben. Ansatzpunkte für eine Beendigung des Hilfebezugs können also sowohl ein höheres Einkommen der bereits erwerbstätigen Person sein, oder ein zusätzliches Einkommen durch ein anderes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, das bisher nicht arbeitet. Das Modellprojekt "Aristoteles", das in der Stadt Aachen und im Kreis Euskirchen durchgeführt wird, richtet sich gezielt an die Gruppe der Aufstocker/innen und bietet ihnen mithilfe externer Träger Beratung und Unterstützung an. Auf diese Weise soll es den Leistungsbeziehenden ermöglicht werden, den Hilfebezug zu überwinden. Der innovative Charakter des Projektes liegt in dem Ansatz der systemischen Beratung, der dabei zur Anwendung kommen soll. Der systemische Ansatz setzt an der Erkenntnis an, dass die Wechselwirkungen zwischen Individuen, sozialen Systemen und deren Umwelt das Verhalten der Individuen beeinflussen. Auf die Aktivierung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen übertragen bedeutet dies, dass die Aktivierung nicht nur bei der zu aktivierenden Person ansetzt, sondern die gesamte Bedarfsgemeinschaft und ihre Umwelt (Grundsicherungsstellen, Träger, Arbeitgeber, Bekannte, Nachbarschaft etc.) mit einbezieht. Durch eine intensive und umfängliche Beratung einschließlich der Analyse der Grundproblematik wird die Stabilisierung der Einzelpersonen in den Bedarfsgemeinschaften ebenso verfolgt wie die Förderung Erwachsener bei der E

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