Niedriglohnarbeitsmarkt
Der Ausbau des Niedriglohnsektors sollte Ende der 1990er Jahre die hohe Arbeitslosigkeit reduzieren. Als Niedriglohn gilt ein Arbeitsentgelt, das trotz Vollzeitbeschäftigung keine angemessene Existenzsicherung gewährleistet – die OECD definiert den ihn als einen Bruttolohn, der unterhalb von zwei Dritteln des nationalen Medianbruttolohns aller Vollzeitbeschäftigten liegt. Betroffen von Niedriglöhnen sind überdurchschnittlich häufig Personen ohne beruflichen Abschluss, jüngere Erwerbstätige und Frauen.
Bietet der Niedriglohnsektor eine Chance zum Einstieg in den Arbeitsmarkt oder ist er eine Sackgasse? Das IAB-Themendossier erschließt Informationen zum Forschungsstand.
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Aufstocker: Nur wenige sind trotz Arbeit arm (08.11.2012)
Institut der deutschen Wirtschaft KölnBeschreibung
iwd Nr. 45 vom 08.11.2012: Es gibt kaum Arbeitnehmer, die Vollzeit arbeiten und trotzdem auf ergänzendes Arbeitslosengeld II angewiesen sind. Das Phänomen der „Working Poor“ beschränkt sich auf Teilzeitkräfte und Minijobber.
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Hartz IV: Lohnabstand gewährleistet, Existenz sichernde Löhne nicht (17.03.2010)
Hans-Böckler-StiftungBeschreibung
Böckler Impuls 4/2010: Wer arbeitet, bekommt immer mehr als jemand, der nicht arbeitet - auch weil der Staat Niedriglöhne aufstocken muss.
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Evaluation und wissenschaftliche Begleitung des innovativen Modellprojektes "Aristoteles" (01.11.2009)
Universität Duisburg-Essen, Fachbereich Gesellschaftswissenschaften, Institut Arbeit und QualifikationWorthmann, Georg, Dr.Quelle: Projektinof beim IAQBeschreibung
In Deutschland gehen derzeit 1,3 Mio. Menschen, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (auch als SGB II oder 'Hartz IV' bezeichnet) erhalten, einer Erwerbstätigkeit nach, d.h. sie erhalten zusätzlich zum Einkommen aus Erwerbstätigkeit aufstockend Grundsicherungsleistungen. Bei einem Teil der Fälle ist das erzielte Erwerbseinkommen zu gering, um den eigenen Bedarf zu decken, bei einem anderen Teil reicht das Erwerbseinkommen zwar für den eigenen Bedarf, nicht jedoch für den zusätzlich Bedarf weiterer Personen, die im Haushalt bzw. in der 'Bedarfsgemeinschaft' der Erwerbstätigen leben. Ansatzpunkte für eine Beendigung des Hilfebezugs können also sowohl ein höheres Einkommen der bereits erwerbstätigen Person sein, oder ein zusätzliches Einkommen durch ein anderes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, das bisher nicht arbeitet. Das Modellprojekt "Aristoteles", das in der Stadt Aachen und im Kreis Euskirchen durchgeführt wird, richtet sich gezielt an die Gruppe der Aufstocker/innen und bietet ihnen mithilfe externer Träger Beratung und Unterstützung an. Auf diese Weise soll es den Leistungsbeziehenden ermöglicht werden, den Hilfebezug zu überwinden. Der innovative Charakter des Projektes liegt in dem Ansatz der systemischen Beratung, der dabei zur Anwendung kommen soll. Der systemische Ansatz setzt an der Erkenntnis an, dass die Wechselwirkungen zwischen Individuen, sozialen Systemen und deren Umwelt das Verhalten der Individuen beeinflussen. Auf die Aktivierung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen übertragen bedeutet dies, dass die Aktivierung nicht nur bei der zu aktivierenden Person ansetzt, sondern die gesamte Bedarfsgemeinschaft und ihre Umwelt (Grundsicherungsstellen, Träger, Arbeitgeber, Bekannte, Nachbarschaft etc.) mit einbezieht. Durch eine intensive und umfängliche Beratung einschließlich der Analyse der Grundproblematik wird die Stabilisierung der Einzelpersonen in den Bedarfsgemeinschaften ebenso verfolgt wie die Förderung Erwachsener bei der E
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Governance des Einkommensmix: Geringfügige Beschäftigung plus ALG II-Bezug (01.01.2009)
Institut Arbeit und Wirtschaft an der Universität BremenDingeldey, IreneQuelle: Projektinformation der Hans-Böckler-StiftungBeschreibung
Das Projekt will die Governance des Einkommensmix aus Erwerbseinkommen im Rahmen geringfügiger Beschäftigung und Transfereinkommen in Form von Arbeitslosengeld II (ALG II) näher beleuchten. Dabei soll überprüft werden, inwiefern sich die Kombination von Minijob und ALG II Bezug als Risikolage für spezifische Gruppen verfestigt. >> Das Projekt wird im Herbst 2010 mit einem Workshop in Kooperation mit der Arbeitnehmerkammer Bremen und einem Projektbericht abgeschlossen. Methoden: Es werden Leitfadeninterviews mit ALG II-Beziehern, Fallmanagern der Bremer Arbeitsgemeinschaft (ARGE), Arbeitgebern/Personalverantwortlichen sowie gegebenenfalls der Interessenvertretung in entsprechenden Unternehmen geführt, um die konkrete Beschäftigungssituation der so genannten Aufstocker sowie Interessen- und Motivlage der relevanten Akteure für die Annahme, Vermittlung, respektive Vergabe von Minijobs in Verbindung mit ALG II Bezug in Bremen zu analysieren. Ferner wird anhand quantitativer Analysen des sozio-ökonomischen Panels (SOEP) sowie des Panels "Arbeitsmarkt und soziale Sicherung" (PASS) am Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) in Längsschnittanalysen der Beschäftigungs- und Arbeitslosigkeitsverlauf sowie der Kontakt zu Argen für die Bundesrepublik insgesamt untersucht. Ermittelt werden soll dabei auch die Verfestigung der entsprechenden Risikolagen. Ziel ist es, spezifische Typen der Inanspruchnahme in spezifischen Branchen bzw. Bedarfsgemeinschaften zu identifizieren.
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Arbeitslosengeld II: Viele Aufstocker (12.06.2006)
Institut der deutschen Wirtschaft KölnBeschreibung
In dem iwd-Beitrag in Nr. 23 vom 8. Juni 2006 wird gezeigt, dass fast eine Million Geringverdiener ihren Lohn mit ALG II aufstocken und damit quasi ein Kombieinkommen beziehen.
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Kombilohn und ALG2-Aufstockung (18.10.2005)
LabourNet GermanyBeschreibung
Zusammenstellung von Artikeln und Positionen von LabourNet Germany
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