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Dossier

Niedriglohnarbeitsmarkt

Der Ausbau des Niedriglohnsektors sollte Ende der 1990er Jahre die hohe Arbeitslosigkeit reduzieren. Als Niedriglohn gilt ein Arbeitsentgelt, das trotz Vollzeitbeschäftigung keine angemessene Existenzsicherung gewährleistet – die OECD definiert den ihn als einen Bruttolohn, der unterhalb von zwei Dritteln des nationalen Medianbruttolohns aller Vollzeitbeschäftigten liegt. Betroffen von Niedriglöhnen sind überdurchschnittlich häufig Personen ohne beruflichen Abschluss, jüngere Erwerbstätige und Frauen.
Bietet der Niedriglohnsektor eine Chance zum Einstieg in den Arbeitsmarkt oder ist er eine Sackgasse? Das IAB-Themendossier erschließt Informationen zum Forschungsstand.
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im Aspekt "öffentlich geförderte Beschäftigung"
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    Öffentliche Beschäftigung - BDA kompakt (14.01.2008)

    Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

    Beschreibung

    Laut BDA leisten breit angelegte, teure öffentliche Beschäftigungsprogramme keinen Beitrag zur nachhaltigen Integration von geringer Qualifizierten und Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt. Sie seien in der Regel sogar kontraproduktiv für mehr Beschäftigung.

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