Niedriglohnarbeitsmarkt
Der Ausbau des Niedriglohnsektors sollte Ende der 1990er Jahre die hohe Arbeitslosigkeit reduzieren. Als Niedriglohn gilt ein Arbeitsentgelt, das trotz Vollzeitbeschäftigung keine angemessene Existenzsicherung gewährleistet – die OECD definiert den ihn als einen Bruttolohn, der unterhalb von zwei Dritteln des nationalen Medianbruttolohns aller Vollzeitbeschäftigten liegt. Betroffen von Niedriglöhnen sind überdurchschnittlich häufig Personen ohne beruflichen Abschluss, jüngere Erwerbstätige und Frauen.
Bietet der Niedriglohnsektor eine Chance zum Einstieg in den Arbeitsmarkt oder ist er eine Sackgasse? Das IAB-Themendossier erschließt Informationen zum Forschungsstand.
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Kombilohn: Geringes Interesse (03.08.2006)
Institut der deutschen Wirtschaft KölnBeschreibung
In dem iwd-Beitrag in Nr. 31 vom 03.08.2006 wird gezeigt, dass es einen Kombilohn für Ältere schon seit Jahren gibt. Mit der im Rahmen der Hartz-Reformen eingeführten Entgeltsicherung sollen die Arbeitsagenturen älteren Arbeitslosen unter die Arme greifen, die eine gegenüber dem Ex-Job geringer dotierte Stelle annehmen.
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