Atypische Beschäftigung
Der deutsche Arbeitsmarkt wird zunehmend heterogener. Teilzeitbeschäftigung und Minijobs boomen. Ebenso haben befristete Beschäftigung und Leiharbeit an Bedeutung gewonnen und die Verbreitung von Flächentarifverträgen ist rückläufig. Diese atypischen Erwerbsformen geben Unternehmen mehr Flexibilität.
Was sind die Konsequenzen der zunehmenden Bedeutung atypischer Beschäftigungsformen für Erwerbstätige, Arbeitslose und Betriebe? Welche Bedeutung haben sie für die sozialen Sicherungssysteme, das Beschäftigungsniveau und die Durchlässigkeit des Arbeitsmarktes? Die IAB-Themendossier bietet Informationen zum Forschungsstand.
- Forschung und Ergebnisse aus dem IAB
-
Atypische Beschäftigung insgesamt
- Gesamtbetrachtungen
- Erosion des Normalarbeitsverhältnisses
- Prekäre Beschäftigung
- Politik, Arbeitslosigkeitsbekämpfung
- Arbeits- und Lebenssituation atypisch Beschäftigter
- Betriebliche Aspekte atypischer Beschäftigung
- Rechtliche Aspekte atypischer Beschäftigung
- Gesundheitliche Aspekte atypischer Beschäftigung
- Beschäftigungsformen
- Qualifikationsniveau
- Alter
- geographischer Bezug
- Geschlecht
-
Literaturhinweis
Feeling disadvantaged? Type of employment contract and political attitudes (2025)
Zitatform
Gatskova, Kseniia, Michal Pilc & Maciej Beresewicz (2025): Feeling disadvantaged? Type of employment contract and political attitudes. In: Socio-economic review, Jg. 23, H. 2, S. 787-811., 2024-02-05. DOI:10.1093/ser/mwae011
Abstract
"We tested the theory of relative deprivation in the context of the Polish labour market during the post-crisis period from 2009 to 2015. This period witnessed the highest incidence of temporary contracts in the European Union, providing novel evidence on the causal relationship between the type of employment contract and political attitudes. Our findings suggest that temporary workers are more supportive of income redistribution but less supportive of democracy. Additionally, a shift from permanent to temporary contracts among prime-aged employees leads to a decrease in their support for democracy. Although this effect is modest in magnitude, the article points to an important mechanism influencing shifts in political attitudes. Our findings suggest that the effect of temporary employment on political attitudes is more pronounced among socio-demographic groups less accustomed to unstable employment." (Author's abstract, IAB-Doku, © Oxford Academic) ((en))
-
Literaturhinweis
Fixed-term employment contracts: No negative wage effects in the transition to temporary employment (2025)
Zitatform
Hohendanner, Christian & Jonathan P. Latner (2025): Fixed-term employment contracts: No negative wage effects in the transition to temporary employment. (IAB-Kurzbericht 13/2025 (en)), Nürnberg, 8 S. DOI:10.48720/IAB.KB.2513.en
Abstract
"Befristete Arbeitsverträge gelten im Vergleich zu unbefristeten Verträgen als weniger attraktiv. Eine aktuelle IAB-Studie zeigt jedoch, dass sich befristete Verträge nicht unbedingt nachteilig auswirken müssen, wenngleich unbefristete Verträge aus Sicht der Beschäftigten vorzuziehen sind. Entscheidend sind vor allem die weitere Laufbahn und berufliche Entwicklung – weniger der Vertragstyp. Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten lohnt ein differenzierter Blick auf die unterschiedlichen Beschäftigungsformen. Sowohl der Wechsel von befristeter in unbefristete Beschäftigung als auch umgekehrt führt nicht zu Lohnabschlägen. Zudem bieten beide Vertragsformen für Arbeitslose ähnliche Eingliederungschancen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Ähnliche Treffer
auch deutschsprachig erschienenWeiterführende Informationen
- Transition into permant contract, extensions of fixed-term contracts and staff departures from fixed-term contracts
- Development of fixed-term employment and fixed-term hiring in Germany
- Estimated wage effects of different transitions over four years after the transition
- Both types of contracts have a similar effect when starting a job
- Aktuelle Daten und Indikatoren: Befristete Beschäftigung in Deutschland 2024
- Estimated wage effects for transitions between different contract types and employment statuses
-
Literaturhinweis
Unemployed and then? The role of non-standard employment in labour market trajectories after unemployment (2025)
Zitatform
Lietzmann, Torsten & Katrin Hohmeyer (2025): Unemployed and then? The role of non-standard employment in labour market trajectories after unemployment. In: International Journal of Social Welfare, Jg. 34, H. 2, 2024-08-30. DOI:10.1111/ijsw.12698
Abstract
"Non-standard employment (NSE) might offer employment opportunities for unemployed workers, who would not find a job otherwise and can improve their human capital while working in NSE instead of being unemployed. NSE thus could serve as a bridge to regular, permanent employment. However, these stepping stone effects might not occur in a segmented labor market, when the accumulated human capital is not useful for regular jobs or NSE is not a positive signal to potential employers. Using German administrative data and sequence and cluster analysis, this article examined the labor market trajectories of initially unemployed individuals between 2012 and 2015 over a 4-year period with a focus on four common forms of NSE. The results indicate that NSE is not limited to marginal groups but 62% of the initially unemployed belong to a cluster with a substantial share of NSE. Furthermore, while most individuals stay in NSE, some regular full-time employment occurs after NSE." (Author's abstract, IAB-Doku, © Wiley) ((en))
-
Literaturhinweis
Karriere in der Wissenschaft, aber befristet beschäftigt: Wie attraktiv sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen für junge Talente? (2025)
Zitatform
Otto, Anne & Johannes König (2025): Karriere in der Wissenschaft, aber befristet beschäftigt. Wie attraktiv sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen für junge Talente? In: Personal in Hochschule und Wissenschaft entwickeln H. 2, S. 191-207., 2025-04-01. DOI:10.25162/PEH-2025-0010
Abstract
"In Deutschland stehen promovierte Wissenschaftler*innen nach der Dissertation vor sehr unterschiedlichen Karriereperspektiven. Während sie später in der Privatwirtschaft zumeist unbefristete, gut bezahlte Jobs antreten, bleiben Beschäftigungen in der Wissenschaft häufig befristet zu vergleichsweise niedrigen Gehältern. Dieser Beitrag analysiert die Beschäftigungsbedingungen für Promovierte, insbesondere die Bedeutung von Befristungen. Zudem wird mit Hilfe von Prognosen aufgezeigt, wie sich in Zukunft das Angebot an und die Nachfrage nach Wissenschaftler*innen in Deutschland entwickeln könnte. Abschließend werden die Attraktivität von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen als Arbeitgebende bewertet und Handlungsempfehlungen vorgestellt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Subsidized Small Jobs and Maternal Labor Market Outcomes in the Long Run (2024)
Zitatform
Collischon, Matthias, Kamila Cygan-Rehm & Regina T. Riphahn (2024): Subsidized Small Jobs and Maternal Labor Market Outcomes in the Long Run. (IZA discussion paper / Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit 17473), Bonn, 60 S.
Abstract
"This paper investigates whether incentives generated by public policies contribute to motherhood penalties. Specifically, we study the consequences of subsidized small jobs, the German Minijobs, which are frequently taken up by first-time mothers upon labor market return. Using a combination of propensity score matching and an event study applied to administrative data, we compare the long-run child penalties of mothers who started out in a Minijob employment versus unsubsidized employment or non-employment after birth. We find persistent differences between the Minijobbers and otherwise employed mothers up to 10 years after the first birth, which suggests adverse unintended consequences of the small jobs subsidy program for maternal earnings and pensions." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
-
Literaturhinweis
Einführung der Brückenteilzeit: bislang keine spürbaren Folgen für Teilzeitjobs (2024)
Zitatform
Gürtzgen, Nicole (2024): Einführung der Brückenteilzeit: bislang keine spürbaren Folgen für Teilzeitjobs. (IAB-Forschungsbericht 02/2024), Nürnberg, 27 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2402
Abstract
"Seit der Einführung der so genannten Brückenteilzeit zum 1. Januar 2019 können Beschäftigte ihre vertragliche Arbeitszeit für einen befristeten Zeitraum reduzieren und danach ihre ursprünglich vereinbarte Arbeitszeit wieder aufnehmen. Die Ergebnisse des vorliegenden Beitrages zeigen, dass die Reform bislang nur geringe Veränderungen der Teilzeitbeschäftigung in denjenigen Betrieben (bis 200 Beschäftigten) nach sich gezogen hat, in denen Beschäftigte vom Recht auf Brückenteilzeit Gebrauch machen können. Als von der Reform nicht betroffene Betriebe werden in der vorliegenden Analyse diejenigen Betriebe bezeichnet, die zu Unternehmen mit bis zu 45 Beschäftigten gehören. Als von der Reform betroffen werden in der Studie diejenigen Betriebe betrachtet, wenn sie zu einem Unternehmen gehören, dass mehr als 45 und bis zu 200 Beschäftigte hat. Betriebe, die zu Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten gehören, waren auch von der Einführung der Brückenteilzeit betroffen, werden jedoch der schlechteren Vergleichbarkeit halber für die vorliegende Untersuchung nicht herangezogen. Der Vergleich der Teilzeitquoten in von der Reform betroffenen und nicht betroffenen Betrieben zeigt, dass die Teilzeitquoten über den gesamten Beobachtungszeitraum, also von 2014 bis 2021, in nicht betroffenen Betrieben höher ausfielen als die in betroffenen Betrieben. Dieser grundsätzliche Niveauunterschied blieb auch nach Inkrafttreten der Brückenteilzeit im Jahr 2019 bestehen. Insgesamt verzeichneten die Betriebe mit Beginn der Covid-19-Rezession einen etwas geringeren Zuwachs der sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung. Der geringere Zuwachs ist sowohl bei betroffenen Betrieben zu beobachten (also bei Betrieben, die zu Unternehmen mit mehr als 45 und bis zu 200 Beschäftigten gehören) als auch bei kleineren Betrieben, die von den Regelungen ausgenommen sind. Nach der Reform hat sich jedoch der Zuwachs der Teilzeitbeschäftigung in den Betrieben, in denen Beschäftigte einen Anspruch auf Brückenteilzeit geltend machen können, etwas weniger stark abgeschwächt. Hier ist jedoch zu beachten, dass die Entwicklungen in den Jahren 2020 und 2021 nur schwer von Effekten der durch die Covid-19-Pandemie verursachten Rezession abzugrenzen sind. Insgesamt lässt sich die ermittelte Veränderung für einen Betrieb mit durchschnittlich 200 Beschäftigen dahingehend beziffern, dass über den Gesamtzeitraum nach der Reform die Zunahme an Teilzeitbeschäftigten im Mittel um 1 Person höher ausfällt als bei vergleichbaren nicht betroffenen Betrieben. Diese Zunahme ist jedoch zu gering, als dass die Teilzeitquoten in betroffenen Betrieben mit den höheren Quoten nicht betroffener Betriebe gleichziehen würden. Die sogenannte Zumutbarkeitsregel, welche eine Obergrenze von Umwandlungen in Unternehmen mit mehr als 45 und bis zu 200 Beschäftigten vorsieht, kann diese geringe Veränderung nicht plausibel erklären. Gemäß dieser Regel sind Arbeitgeber, die mehr als 45 und bis zu 200 Beschäftigte haben, verpflichtet, nur einer Person pro 15 angefangenen Beschäftigten einen Anspruch auf Brückenteilzeit zu gewähren. Eine weitere Erklärung könnte darin bestehen, dass die derzeit geltenden Regeln von vielen Beschäftigten als zu unflexibel wahrgenommen werden. So sieht die Regelung zur Brückenteilzeit vor, dass Beschäftigte einen Antrag auf befristete Teilzeit für mindestens ein Jahr und für maximal fünf Jahre stellen können. Während der beantragten Laufzeit ist es zudem nicht möglich, wieder zur ursprünglich vereinbarten Arbeitszeit zurückzukehren. Zudem können die bezifferten Veränderungen während der Covid-19-Rezession möglicherweise auch widerspiegeln, dass Beschäftigte in diesem Zeitraum eine größere Zurückhaltung bei der Reduzierung der Arbeitszeit an den Tag gelegt haben. Inwiefern die Reform im Zuge der wirtschaftlichen Erholung einen langfristigen Effekt auf die Inanspruchnahme befristeter Arbeitszeitreduzierungen hat, bleibt daher abzuwarten." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Arbeitsangebots- und Verteilungswirkungen der Mini- und Midijob-Reformen 2022/2023 - eine Simulationsstudie (2023)
Zitatform
Bruckmeier, Kerstin & Jürgen Wiemers (2023): Arbeitsangebots- und Verteilungswirkungen der Mini- und Midijob-Reformen 2022/2023 - eine Simulationsstudie. (IAB-Forschungsbericht 11/2023), Nürnberg, 24 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2311
Abstract
"Dieser Beitrag untersucht die Wirkungen der zum 1. Oktober 2022 in Kraft getretenen Reformen für Mini- und Midijobs bezüglich des Arbeitsangebots, der verfügbaren Einkommen der Haushalte und der fiskalischen Effekte. Insbesondere werden die Auswirkungen a) der Anhebung der Geringfügigkeitsschwelle von 450 Euro auf 520 Euro, b) die Anhebung der Midijob-Grenze von 1.300 Euro auf 2.000 Euro und c) die Neuregelung des Tarifverlaufs der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer betrachtet. Die Effekte der Reform werden mit Hilfe des IAB-Mikrosimulationsmodells (IAB-MSM) simuliert. Das Modell kann die Reform detailliert abbilden und die daraus resultierenden Änderungen im Arbeitsangebot unter Berücksichtigung der Nichtinanspruchnahme von bedarfsgeprüften Leistungen abschätzen. Im Ergebnis zeigen sich beim Arbeitsangebot geringe positive Partizipationseffekte (ca. +55.000 Personen) und geringe negative Arbeitsvolumeneffekte (ca. -40.000 Vollzeitäquivalente). Dabei konzentriert sich die Änderung des Arbeitsangebots hauptsächlich auf Frauen, auf die 89 Prozent des Anstiegs der Erwerbsbeteiligung und 94 Prozent des Rückgangs des Arbeitsvolumens zurückgehen. Die Reform erzeugt insbesondere für Frauen in Paarhaushalten einen Anreiz, einerseits eine geringfügige Beschäftigung oder eine Teilzeittätigkeit aufzunehmen, andererseits aber auch von einer Vollzeittätigkeit in Teilzeit oder sogar eine geringfügige Beschäftigung zu wechseln. Insgesamt steigt das Arbeitsangebot für Minijobs um ca. 42.000 Personen und das Arbeitsangebot für Teilzeitbeschäftigung um ca. 111.000 Personen an. Dies geht hauptsächlich zulasten von Vollzeitbeschäftigung (-90.000 Personen). Weiter zeigt die Simulation geringe Anstiege des Haushaltsäquivalenzeinkommens in allen Einkommensdezilen, die zwischen 0,01 Prozent und 0,23 Prozent des jeweiligen mittleren Dezileinkommens liegen. Das reformbedingte jährliche Haushaltsdefizit beträgt gemäß der Simulation ca. 0,4 Mrd. Euro. Bei den Sozialversicherungen ergibt sich ein Defizit von jährlich 1,7 Mrd. Euro. Zwar deuten die Simulationsergebnisse nur auf eine geringe reformbedingte Zunahme der geringfügigen Beschäftigung hin. Die Frage, ob es aufgrund der Reformen mittelfristig dennoch zu einer erheblichen Verdrängung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung durch geringfügige Beschäftigung kommt, kann jedoch nicht abschließend geklärt werden, da der gewählte Ansatz die Reaktionen der Arbeitsnachfrageseite auf die Reformen nicht berücksichtigen kann. So könnten Minijobs nach der Reform bei Arbeitgebern insbesondere aufgrund der Dynamisierung der Minijobentgeltgrenze an Attraktivität gewonnen haben. Tendenziell deuten die Ergebnisse aber darauf hin, dass die Reform Minijobs als Beschäftigungsform stärkt. Dies ist kritisch zu sehen, da Forschungsergebnisse zahlreiche Nachteile von Minijobs für die Beschäftigte aufzeigen und somit eher für einen Abbau statt für eine Ausweitung von Minijobs sprechen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Determinanten befristeter Neueinstellungen (2023)
Zitatform
Gürtzgen, Nicole & Benjamin Küfner (2023): Determinanten befristeter Neueinstellungen. (IAB-Forschungsbericht 07/2023), Nürnberg, 26 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2307
Abstract
"Welche Bedeutung haben unterschiedliche betriebliche, stellenbezogene und individuelle Faktoren für die Wahrscheinlichkeit, dass Arbeitsverträge befristet abgeschlossen werden? Der vorliegende Forschungsbericht untersucht diese Frage auf Basis der in der IAB-Stellenerhebung erfassten sozialversicherungspflichtigen Neueinstellungen für den Zeitraum zwischen 2018 und 2021. Bei Neueinstellungen, die zur Deckung eines zeitlich begrenzten Bedarfes vorgenommen wurden, lag der Befristungsanteil im Beobachtungszeitraum mehr als doppelt so hoch wie bei Neueinstellungen zur Deckung eines langfristigen Bedarfes. Insgesamt wird jedoch nur etwa ein Fünftel aller befristeten Neueinstellungen aufgrund eines vorübergehenden Bedarfs vorgenommen. Dass die große Mehrheit der befristeten Neueinstellungen zur Deckung eines langfristigen Bedarfes erfolgt, deutet darauf hin, dass befristete Neueinstellungen auch die Funktion einer „verlängerten Probezeit“ erfüllen. Um die Bedeutung dieses Motives zu untersuchen, bietet es sich an, die Einstellungskosten von befristeten und unbefristeten Neueinstellungen miteinander zu vergleichen. So ist zu erwarten, dass die Auswahlprozesse bei befristeten Neueinstellungen weniger aufwändig sind als bei unbefristeten, wenn erstere als verlängerte Probezeit genutzt werden. Unsere Ergebnisse zeigen, dass Betriebe bei befristeten Neueinstellungen tatsächlich weniger finanzielle Mittel für die Personalsuche aufwenden und diese deutlich schneller besetzen. Dieses Ergebnis wird auch bestätigt, wenn man nur diejenigen Neueinstellungen, die zur Deckung eines längerfristigen Arbeitskräftebedarfs dienen, betrachtet. Insgesamt stützen diese Befunde den Charakter befristeter Neueinstellungen als verlängerte Probezeit. Zudem wird bei befristeten Neueinstellungen seltener eine langjährige Berufserfahrung gefordert. Auch Erwerbsunterbrechungen werden eher akzeptiert. Die Ergebnisse zeigen weiterhin, dass die strukturellen Determinanten befristeter Beschäftigung im Zeitverlauf weitestgehend stabil und unabhängig von der Konjunkturlage sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Atypische Beschäftigung im Strukturwandel (2023)
Zitatform
Hohendanner, Christian (2023): Atypische Beschäftigung im Strukturwandel. (IAB-Forschungsbericht 23/2023), Nürnberg, 39 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2323
Abstract
"Seit den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts steht die Befürchtung im Raum, dass das sogenannte Normalarbeitsverhältnis als unbefristetes sozialversicherungspflichtiges Vollzeitbeschäftigungsverhältnis in Deutschland an Bedeutung verliert und die unter dem Oberbegriff „atypischer Beschäftigung“ zusammengefassten Beschäftigungsverhältnisse an Relevanz gewinnen. Zu letzteren werden üblicher Weise sozialversicherungspflichtige und geringfügige Teilzeitbeschäftigungen, befristete Arbeitsverhältnisse, Leiharbeit und freie Honorartätigkeiten von Soloselbständigen gezählt. Die genannten Erwerbsformen weisen zum Teil eine geringere Dauer auf, gehen mit geringeren Löhnen einher und entfalten aufgrund geringerer und kürzerer Beitragszahlungen in die Sozialversicherungssysteme eine geringere soziale Schutzwirkung auf als das Normarbeitsverhältnis. Aufgrund der starken Erwerbszentrierung unseres sozialen Sicherungssystems ist es für die sozial- und arbeitsmarktpolitische Steuerung relevant, die Entwicklung der verschiedenen Erwerbsformen im Blick zu behalten. Angesichts einer sich im Krisenmodus befindlichen Gesellschaft, in der das „Normale“ von innen wie außen zunehmend hinterfragt wird, zeigt sich bei den Erwerbsformen eine erstaunliche Stabilität. Das Normalarbeitsverhältnis erweist sich in den letzten Jahren als weitgehend robust, befristete Arbeitsverträge verlieren an Bedeutung, Leiharbeit und freie Mitarbeit bewegen sich auf stabilem, aber niedrigem Niveau jeweils im Bereich von etwa zwei Prozent der Beschäftigten. Die Entwicklung des Arbeitsmarktes in Richtung eines „Arbeitnehmermarktes“ scheint dazu zu führen, dass aus Sicht der Beschäftigten unfreiwillige atypische Erwerbsformen relativ an Boden verlieren oder auf niedrigem Niveau verharren. Einzig die Teilzeitbeschäftigung gewinnt kontinuierlich an Bedeutung. Wenn jedoch strukturelle und krisenhafte Umbrüche wahrscheinlicher und wirtschaftliche Bedingungen zunehmend unvorhersehbarer und volatiler werden, ist die Sicherstellung von Anpassungsfähigkeit zur Bewältigung dieser Umbrüche notwendig. Vor diesem Hintergrund lassen sich in Bezug auf die dargestellten Erwerbsformen drei Ziele formulieren, um Anpassungsfähigkeit sicherzustellen: erstens die Erhöhung des Arbeitsvolumens von unfreiwillig Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten, zweitens die Stärkung interner betrieblicher Flexibilität, darunter die Intensivierung von Weiterbildung sowie drittens die Schaffung adäquater Schutzmechanismen und Rahmenbedingungen für bislang weniger abgesicherte Erwerbsformen. Begleitend zu diesem Forschungsbericht werden Strukturtabellen auf Basis des IAB-Betriebspanels von 2010 bis 2022 zu den einzelnen Erwerbsformen sowie im Detail zu befristeter Beschäftigung in Deutschland auf der Webseite des IAB in der Rubrik „Grafik und Daten“ zur Verfügung gestellt (Hohendanner 2023a/b). Die Tabellen stellen dar, wie sich die verschiedenen Erwerbsformen je nach Wirtschaftszweig, Bundesland und Betriebsgröße entwickelt haben." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Die gesetzliche Brückenteilzeit wird eher zurückhaltend genutzt (2023)
Zitatform
Hohendanner, Christian & Susanne Wanger (2023): Die gesetzliche Brückenteilzeit wird eher zurückhaltend genutzt. In: IAB-Forum H. 16.10.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20231016.01
Abstract
"Teilzeitarbeit ist in Deutschland weit verbreitet. Um das Risiko einer Teilzeitfalle zu verringern und die starre Trennung zwischen Voll- und Teilzeit abzubauen, wurde 2019 die Brückenteilzeit eingeführt. Sie ermöglicht es Beschäftigten mittlerer und größerer Betriebe, für einen Zeitraum zwischen einem und fünf Jahren in Teilzeit zu arbeiten, und ist mit einer automatischen Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit verbunden. Diese Möglichkeit wird allerdings bislang eher zurückhaltend genutzt. Damit halten sich auch die Auswirkungen auf die Personalpolitik der Betriebe in Grenzen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Jobunsicherheit: Frauen fühlen sich durch Befristungen deutlich stärker belastet als Männer (2023)
Zitatform
Teichler, Nils & Brigitte Schels (2023): Jobunsicherheit: Frauen fühlen sich durch Befristungen deutlich stärker belastet als Männer. In: IAB-Forum H. 25.09.2023. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230925.01
Abstract
"Jobunsicherheit und befristete Beschäftigung im Speziellen gehen für Erwerbstätige mit spürbaren Sorgen um den Arbeitsplatz einher und mindern die Lebenszufriedenheit. Allerdings machen sich weibliche Beschäftigte deutlich größere Sorgen um den Arbeitsplatz als männliche, wenn sie befristet beschäftigt sind. Der berufliche Status macht demgegenüber kaum einen Unterschied für die Lebenszufriedenheit, wenn der eigene Arbeitsplatz als unsicher erlebt wird." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Wandel der Erwerbsformenstruktur - Alte und neue Trends (2023)
Zitatform
Walwei, Ulrich & Marie Lena Muschik (2023): Wandel der Erwerbsformenstruktur - Alte und neue Trends. (IAB-Forschungsbericht 01/2023), Nürnberg, 28 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2301
Abstract
"Der Beitrag geht auf Basis von Daten des Mikrozensus des Statistischen Bundesamts den jüngeren Entwicklungstrends bei verschiedenen Erwerbsformen (z. B. Selbständigkeit, Beschäftigung in Vollzeit, Teilzeitbeschäftigung oder befristete Beschäftigung) nach und zeigt auf, ob und inwieweit sich frühere Trends fortgesetzt haben, ob und inwieweit sich sektorale oder soziodemografische Strukturmerkmale der Erwerbsformen über die Zeit verändert haben und welche darüber hinaus gehenden neueren Entwicklungen zu beobachten sind. Flexible oder atypische Erwerbsformen erfüllen viele Funktionen. Sie dienen auf betrieblicher Seite der Anpassungsflexibilität des Personaleinsatzes und können auf der Beschäftigtenseite Erwerbs- und Lebenspräferenzen, etwa der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Rechnung tragen. Der Anteil der sogenannten Normalarbeitsverhältnisse an der Erwerbsbevölkerung, also unbefristeter Beschäftigungen in Vollzeit bzw. nahe der Vollzeit außerhalb der Zeitarbeitsbranche, veränderte sich mit Werten etwa um die 45 Prozent zwischen 1991 und 2019 quantitativ kaum. Nach einem Rückgang in den 1990er Jahren und den 2000er Jahren gewann das Normalarbeitsverhältnis in den 2010er Jahren wieder leicht an Bedeutung. Betrachtet man dagegen die davon abweichenden Erwerbs- und Beschäftigungsformen, so verzeichnen diese seit 1991 einen klaren Aufwärtstrend. Ihr Aufwuchs speiste sich rein rechnerisch überwiegend aus einem Rückgang der Nichterwerbstätigkeit. Vergleicht man die Entwicklung der Vollzeitbeschäftigung bzw. vollzeitnaher Beschäftigung mit derjenigen der sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung und der geringfügigen Beschäftigung, so zeigt sich in den letzten drei Dekaden ein eindeutiges Bild. Die Beschäftigungsformen mit kürzerer Arbeitszeit haben deutlich an Bedeutung gewonnen. Betrachtet man die letzten zehn Jahre, ist die Tendenz nicht mehr ganz so klar. Vollzeitbeschäftigung bzw. vollzeitnahe Beschäftigung blieb zwischen 2009 und 2019 relativ stabil, die sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung legte weiter zu und die geringfügige Beschäftigung ging zurück. Dabei fällt auf, dass letztere vor allem seit 2015 an Boden verlor – also mit und nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns. Längerfristig betrachtet haben befristete Beschäftigung und Leiharbeit zugenommen. Jedoch verlor die befristete Beschäftigung im Zuge des Arbeitsmarktaufschwungs in den Zehnerjahren wieder etwas an Bedeutung, während es bei der Leiharbeit zwar tendenziell weiter aufwärts ging, dies aber mit einem markanten Auf und Ab je nach konjunktureller Lage. Beiden Beschäftigungsformen ist gemein, dass sie während der Corona-Krise unter Druck geraten sind. Abgesehen von der sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung gilt dies auch für die anderen vom Normalarbeitsverhältnis abweichenden Beschäftigungs- und Erwerbsformen, insbesondere im ersten Jahr der Pandemie. Die Zahl der Selbständigen (ohne mithelfende Familienangehörige) legte in den letzten drei Dekaden tendenziell zu. Ihr Erwerbstätigenanteil stieg von 8,0 auf 9,1 Prozent. Der Anstieg entfiel aber vor allem auf den Zeitraum bis 2009. Seitdem ist die Selbständigenquote tendenziell rückläufig. Während der Erwerbstätigenanteil der „Selbständigen mit Beschäftigten“ in der längeren Frist relativ stabil war und zwischen 1991 und 2019 lediglich um 0,2 Prozentpunkte von 4,4 auf 4,2 Prozent abnahm, legte der Anteil der Solo-Selbständigen in diesem Zeitraum um 1,3 Prozentpunkte von 3,6 auf 4,9 Prozent vergleichsweise kräftig zu. Die künftige Entwicklung dürfte durch eine ganze Reihe von teils gegenläufig wirkenden Faktoren geprägt sein. Sie reichen von wirtschaftsstrukturellen Veränderungen über Verschiebungen von individuellen Präferenzen und personalpolitischen Dispositionen, einer sich verändernden Marktmacht zwischen Betrieben und Beschäftigten bis hin zu möglichen institutionellen Reformen. Fakt ist, dass die Zusammensetzung der Erwerbsformen bis Mitte der Nullerjahre immer heterogener wurde. Seitdem hat sich dieser Trend aber nicht in gleichem Maße fortgesetzt. Im Gegenteil, zuletzt zeigte sich eine gewisse Stabilität und sogar ein leichter Anstieg dessen, was lange als Standard oder als „normal“ galt. Ein hohes Maß an Heterogenität in der strukturellen Zusammensetzung der Erwerbsformen dürfte auch in absehbarer Zukunft fortbestehen. Zugleich könnten individuelle Erwerbsbiografien künftig stärker als bisher durch Wechsel zwischen Erwerbsformen geprägt sein. Für bestimmte Phasen des Erwerbslebens könnten sich mehr als bisher verschiedene Beschäftigungs- und Erwerbsformen herauskristallisieren, auch da immer mehr Menschen mit gefragten Qualifikationen ein hohes Maß an Marktmacht erlangen und hierdurch ihre Wünsche und Bedarfe leichter realisieren können." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Prekäre Beschäftigung und unsichere Haushaltslagen im Lebensverlauf: gibt es in Deutschland ein verfestigtes Prekariat? (2022)
Zitatform
Allmendinger, Jutta, Kerstin Jahn, Markus Promberger, Brigitte Schels & Stefan Stuth (2022): Prekäre Beschäftigung und unsichere Haushaltslagen im Lebensverlauf. Gibt es in Deutschland ein verfestigtes Prekariat? In: Rosenke, Werena (Hrsg.) (2022): Alles rund ums Wohnen und Nicht-Wohnen, S. 9-36.
Abstract
"Prekäre Beschäftigung und unsichere Haushaltslagen im Lebensverlauf: Gibt es in Deutschland ein verfestigtes Prekariat? Vor dem Hintergrund des Strukturwandels der Erwerbsarbeit in den letzten Jahrzehnten sind die Begriffe Prekariat und Prekarität nach wie vor Gegenstand aktueller Debatten. Prekäre Beschäftigung scheint in Deutschland alltäglich geworden, jedoch in sozialer Hinsicht problematisch geblieben zu sein. Für den statistischen Nachweis und die Größenbestimmung eines Prekariats, verstanden als zeitlich stabile soziale Gruppe, deren Angehörige dauerhaft wenig Chancen auf Besserung ihrer Lage haben, fehlten in Deutschland bisher jedoch Längsschnittstudien. Erschwert wird die wissenschaftliche Befundlage überdies dadurch, dass prekäre Beschäftigung und prekäre Haushaltslagen bisher meist getrennt voneinander analysiert wurden. Der Beitrag untersucht die Frage, ob sich in Deutschland tatsächlich ein verfestigtes Prekariat herausgebildet hat, indem sowohl Beschäftigungs- als auch Haushaltsverläufe mithilfe einer Typisierung durch Sequenzclusteranalysen einbezogen werden. Grundlage ist das Sozio-ökonomische Panel (SOEP) in zwei Zehnjahresperioden von 1993 bis 2012; rund 10?000 befragte Erwerbspersonen werden über eine komplexe Indexbildung auf den Grad der Prekarität untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass etwa ein Achtel der deutschen Erwerbsbevölkerung dauerhaft prekär beschäftigt ist und auch im Haushaltskontext unter prekären Umständen lebt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Promberger, Markus; -
Literaturhinweis
Befristungen bei Neueinstellungen 2021: Stand: 12. Mai 2022 (2022)
Zitatform
Bossler, Mario, Nicole Gürtzgen, Alexander Kubis, Benjamin Küfner & Martin Popp (2022): Befristungen bei Neueinstellungen 2021. Stand: 12. Mai 2022. (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Aktuelle Daten und Indikatoren), Nürnberg, 8 S.
Abstract
"Die Diskrepanz zwischen dem Anteil befristeter Neueinstellungen und dem Befristungsanteil aller Beschäftigter zeigt, dass befristete Beschäftigungsverhältnisse in nennenswertem Ausmaß in unbefristete Arbeitsverträge umgewandelt werden (Müller et al. 2017: 55). Bedingt durch die COVID19-Pandemie sank 2020 der Anteil an Umwandlungen in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse (Hohendanner 2021). Auch der Anteil befristeter Neueinstellungen stieg gegenüber dem Vorjahr 2019 leicht auf 34 Prozent. Aktuell liegt der Anteil mit 32 Prozent im Jahr 2021 nun jedoch wieder fast auf dem Vorkrisen-Niveau. Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich der vor der COVID-19-Pandemie beobachtete Trend eines Rückgangs befristeter Neueinstellungen fortsetzt." (Textauszug, IAB-Doku)
Weiterführende Informationen
Hier finden Sie den Online-Zugang zur aktuellsten Ausgabe Open Access. -
Literaturhinweis
Reform der geringfügigen Beschäftigung: Stellungnahme des IAB zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung am 7.2.2022 (2022)
Zitatform
Bruckmeier, Kerstin, Torsten Lietzmann, Ulrich Walwei & Jürgen Wiemers (2022): Reform der geringfügigen Beschäftigung. Stellungnahme des IAB zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung am 7.2.2022. (IAB-Stellungnahme 02/2022), Nürnberg, 12 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2202
Abstract
"Mit dem Zweiten Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung plant die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag hierzu getroffenen Vereinbarungen umzusetzen. So soll im Zuge der Anpassung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde die Entgeltgrenze für Minijobs von derzeit 450 Euro auf 520 Euro angehoben und dynamisiert werden. Die Midijob-Grenze soll von derzeit 1.300 auf 1.600 Euro angehoben werden, um Geringverdienende zu entlasten. Zugleich soll verhindert werden, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht oder zur Teilzeitfalle insbesondere für Frauen werden. Die IAB-Stellungnahme beinhaltet eine grundsätzliche Einschätzung des Minijob-Arrangements und geht anschließend auf die einzelnen Teile des Referentenentwurfs ein: Auf der Grundlage von Forschungsergebnissen könnte eine Reform zum Abbau statt zur Ausweitung der Minijobs begründet werden, da sie mit zahlreichen Nachteilen für Beschäftigte verbunden sind. Eine Neuregelung sollte eher darauf abzielen, dass sich die geringfügige Beschäftigung auf diejenigen konzentriert, für die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ohnehin vergleichsweise geringe Vorteile bringen würde (wie Schülerinnen und Schüler, Studierende, Rentnerinnen und Rentner). Insgesamt erscheine es daher fraglich, ob die Reformziele erreicht würden: Durch die Reform würden Beschäftigungsverhältnisse im unteren Teilzeitbereich und insbesondere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse im Vergleich zum Status quo attraktiver. Mit der Koppelung der Minijob-Grenze an die Entwicklung des Mindestlohns wird die geringfügige Beschäftigung gestärkt und es bleiben die mit dem Minijob-Arrangement verbundenen Probleme erhalten." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ; Walwei, Ulrich ; Lietzmann, Torsten ; -
Literaturhinweis
Arbeitslosenversicherung für Selbstständige: Wer kann sich (nicht) versichern? (2022)
Zitatform
Granzow, Felix, Elke Jahn & Michael Oberfichtner (2022): Arbeitslosenversicherung für Selbstständige: Wer kann sich (nicht) versichern? (IAB-Forschungsbericht 19/2022), Nürnberg, 31 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2219
Abstract
"Die Arbeitslosenversicherung auf Antrag bietet Gründerinnen und Gründern die Möglichkeit, sich gegen einen Verdienstausfall zu schützen. Allerdings nutzen nur sehr wenige Selbstständige das Angebot. In den vergangenen Jahren wurden weniger als 4.000 Versicherungen pro Jahr abgeschlossen – bei mehr als 200.000 Vollzeit-Gründungen jährlich. Das kann sowohl an mangelndem Interesse an der Versicherung liegen als auch daran, dass die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt werden. Selbstständige, die sich versichern wollen, müssen bereits in der Arbeitslosenversicherung sein: Entweder, indem sie in der Zeit vor der Gründung für eine bestimmte Frist versichert waren oder, indem sie während einer Arbeitslosigkeit vor der Gründung Anspruch auf Arbeitslosengeld I durch Vorversicherungszeiten haben. In dieser Untersuchung wird mit Verlaufsdaten (Paneldaten) erstmals analysiert, inwieweit eine Nicht-Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen die geringe Nutzungsquote erklären könnte. Die empirische Analyse zeigt, dass rund die Hälfte der Gründerinnen und Gründer die Möglichkeit hätte, die freiwillige Arbeitslosenversicherung abzuschließen. Etwa 23 Prozent erfüllen die Zugangsvoraussetzungen nicht. Bei den anderen 27 Prozent lässt sich die Zugangsberechtigung auf individueller Ebene nicht eindeutig ermitteln. Diese Personen sind oft Selbstständige, die nicht die nötigen Vorversicherungszeiten als abhängige Beschäftigte aufweisen, aber als Selbstständige versichert gewesen sein könnten. Unterstellt man bei diesen Selbstständigen die durchschnittliche Versichertenquote aller Selbstständigen, dann beträgt der Anteil der Personen ohne Zugang zur Versicherung rund 40 Prozent. Ausgehend von aktuell ungefähr 230.000 Gründungen pro Jahr entspricht das etwa 95.000 Personen, die ohne Möglichkeit zur Absicherung bleiben. Das betrifft vor allem gründende Studierende sowie schon zuvor Selbstständige, die neu gründen und sich bisher nicht freiwillig abgesichert hatten. Auch Personen mit geringer Bildung erfüllen überdurchschnittlich oft die Zugangsvoraussetzungen nicht. Eine Verkürzung der nötigen Vorversicherungszeit beziehungsweise eine Verlängerung des Zeitraums, in dem Vorversicherungszeiten anrechenbar sind, könnten mehr Menschen ermöglichen, die Versicherung zu beantragen. Allerdings sind die Effekte begrenzt. Selbst eine sehr großzügige Reform würde vermutlich mehr als ein Viertel der neuen Selbstständigen ohne Option zur Absicherung belassen. Von der Hälfte der Gründerinnen und Gründer, die die Möglichkeit zum Abschluss der Arbeitslosenversicherung haben, nutzen mehr als 90 Prozent von ihnen diese Option nicht. Die Gründe dafür können hier nicht genauer untersucht werden. Frühere Befragungen deuten allerdings darauf hin, dass viele Selbstständige das Gefühl haben, die Versicherung lohne sich nicht oder werde von ihnen nicht benötigt. Andere wiederum scheitern daran, sich, wie gefordert, in den ersten drei Monaten nach der Gründung zu versichern. Angesichts der niedrigen Nutzungsquote unter Personen, die eigentlich Zugang zur Versicherung hätten, scheint auch deren geringe Attraktivität ein Problem zu sein. Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern, z. B. Schweden, belegen, dass eine deutlich höhere Nutzungsquote möglich ist. Allerdings wird die Arbeitslosenversicherung, sowohl für Selbstständige als auch für abhängig Beschäftigte, dort stark durch Steuermittel bezuschusst." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
See you soon: fixed-term contracts, unemployment and recalls in Germany - a linked employer–employee Analysis (2022)
Zitatform
Jost, Oskar (2022): See you soon: fixed-term contracts, unemployment and recalls in Germany - a linked employer–employee Analysis. In: Empirica, Jg. 49, H. 3, S. 601-626., 2022-03-18. DOI:10.1007/s10663-022-09540-1
Abstract
"Almost 20% of all male employees in Germany who become unemployed return to their previous employers. Such temporary layoffs and the subsequent recalls are often used by firms to shift their labor costs onto society and the unemployment benefit system, which has led to various legislation aimed at prohibiting or reducing this undesired instrument in Germany. I analyze the interplay between fixed-term contracts, which can be used to undermine legal regulations, and temporary layoffs for men. For this purpose, I use comprehensive administrative data at individual level, complemented by various firm characteristics. My results show that unemployed workers who had previously worked on fixed-term contracts are more often recalled by their previous firms than workers who had permanent contracts. Moreover, older and low-skilled employees as well as migrants are particularly affected by the interplay between fixed-term contracts and temporary layoffs. This is also confirmed for women in an additional robustness analysis." (Author's abstract, IAB-Doku, © Springer-Verlag) ((en))
-
Literaturhinweis
Wandel der Erwerbsformen: War normal gestern? (2022)
Zitatform
Walwei, Ulrich (2022): Wandel der Erwerbsformen: War normal gestern? In: Zeitschrift für Sozialreform, Jg. 68, H. 2, S. 151-179. DOI:10.1515/zsr-2022-0007
Abstract
"Erwerbsformen sind schon seit geraumer Zeit in Bewegung. Vor allem die vom Normalarbeitsverhältnis abweichenden Vertragsformen, wie z. B. Teilzeitbeschäftigung oder befristete Arbeitsverträge, legten in der langen Frist zu. Der vorliegende Beitrag geht vor diesem Hintergrund zwei Fragen nach: Gibt es in den letzten drei Dekaden wirklich einen Trend, der auf eine neue Normalität in der Verteilung der Erwerbsformen schließen lässt? Gingen die Veränderungen eher mit einer Umverteilung von Beschäftigung oder mit einer Erschließung zusätzlicher Beschäftigtengruppen einher? Die auf dem Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes basierenden Ergebnisse zeigen zunächst, dass sich die Veränderungen in der Zusammensetzung der Erwerbsformen nicht als kontinuierlich erwiesen haben. In den Jahren des anhaltenden Beschäftigungsaufschwungs vor der aktuellen Corona-Krise hatten sich die vom Normalarbeitsverhältnis abweichenden Beschäftigungsformen sogar wieder leicht zurückgebildet. Die Betrachtung des Verhältnisses von Erwerbsformen und Erwerbsbevölkerung legt weiter nahe, dass der Wandel der Erwerbsformen in der Gruppe der sog. „Kernerwerbstätigen“ (25–64-Jährige) nicht mit einer direkten Substitution einhergegangen ist. Ansonsten hätten die Erwerbstätigenquoten der Normalarbeitsverhältnisse für diese Altersgruppe nicht gleichzeitig zunehmen dürfen. Diese Aussage gilt aber den Analysen zufolge nicht für alle Altersgruppen. Sie trifft ausschließlich auf ältere Erwerbstätige zu, deren Arbeitsmarktpartizipation im Untersuchungszeitraum ohnehin deutlich zulegte. Bei den jüngeren Altersgruppen hat der Aufwuchs bei der Teilzeitbeschäftigung die Normalarbeitsverhältnisse jedoch leicht zurückgedrängt. Ob sich daraus Kohorteneffekte ergeben, ist aus heutiger Sicht offen" (Autorenreferat, IAB-Doku, © De Gruyter Oldenbourg)
-
Literaturhinweis
Entwicklungen in der Zeitarbeit, Januar 2022 (2022)
Zitatform
(2022): Entwicklungen in der Zeitarbeit, Januar 2022. (Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt / Bundesagentur für Arbeit), Nürnberg, 27 S.
Abstract
"Die Arbeitnehmerüberlassung reagiert frühzeitig auf Änderungen der konjunkturellen Rahmenbedingungen und kann daher ein Frühindikator für die Entwicklung am Arbeitsmarkt sein. Nach einer langen Wachstumsphase setzte im Jahr 2018 in der Zeitarbeit ein Beschäftigungsrückgang ein, der anfangs auch mit den gesetzlichen Regulierungen zusammenhängen dürfte. Die im zweiten Halbjahr 2018 einsetzende Abschwächung der konjunkturellen Dynamik dürfte diesen zunächst verstärkt und dann abgelöst haben. Nach 2019 war die Ursache überwiegend in der konjunkturellen Entwicklung zu sehen. Die Auswirkungen der Corona-Krise spiegeln sich auch in den Zahlen zur Leiharbeit wider. Für den gesamten Wirtschaftszweig der Zeitarbeit zeigten sich seit Frühjahr 2020 bereits deutliche Einbußen. Gegen Ende des Jahres zeichnete sich allerdings bereits eine positive Tendenz ab, die sich bis ins erste Halbjahr 2021 erstreckt. Im gleitenden Jahresdurchschnitt bis Juni 2021 waren 784.000 Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer in Deutschland sozialversicherungspflichtig oder ausschließlich geringfügig beschäftigt. Ihr Anteil an der Gesamtbeschäftigung liegt bei 2,1 Prozent. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer arbeiten häufiger in Tätigkeiten, die mit einem niedrigen Anforderungsniveau verbunden sind: Mehr als jeder Zweite übt eine Helfertätigkeit aus. Die Mehrzahl der Zeitarbeitnehmer ist männlich und jünger. Personen ohne Berufsabschluss sind anteilig deutlich häufiger vertreten als bei den Beschäftigten insgesamt. Auch der Ausländeranteil ist höher. Zeitarbeit bietet damit jungen Menschen, Geringqualifizierten und Ausländern eine Einstiegsmöglichkeit in den Arbeitsmarkt. Die hohe Dynamik der gesamten Zeitarbeitsbranche spiegelt sich auch in einem überdurchschnittlich hohen Risiko, aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung heraus arbeitslos zu werden wider. Im Corona-Jahr erfolgten zwölf Prozent der Zugänge in Arbeitslosigkeit aus Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt aber 17 Prozent der Beschäftigungsaufnahmen aus Arbeitslosigkeit aus der bzw. in die Zeitarbeitsbranche. 75 Prozent der Arbeitslosen, die aus Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung in der Zeitarbeit aufgenommen haben, sind sowohl nach sechs als auch nach zwölf Monaten sozialversicherungspflichtig beschäftigt, teilweise auch in anderen Branchen. Die Bruttoarbeitsentgelte in der Zeitarbeit liegen deutlich unter den im Durchschnitt über alle Branchen erzielten Entgelten. Strukturelle Unterschiede zu allen Beschäftigten – wie etwa in Alter oder Anforderungsniveau – spielen hierbei eine große Rolle. Nachdem die Stellenzugänge coronabedingt deutlich eingebrochen waren, nahm der Kräftebedarf der Branche im Laufe des Jahres 2021 wieder deutlich zu. Das Vorkrisenniveau wird allerdings noch nicht wieder erreicht." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Weiterführende Informationen
Link zur aktuellen Version, ältere Fassungen online nicht mehr verfügbar. -
Literaturhinweis
Weiterbildung und Ausbildungsmarkt Entwicklungen im Zug der Corona-Krise und Umsetzung von Programmen der Bundesregierung: Stellungnahme des IAB zur Anhörung beim Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung am 22.9.2021 (2021)
Bellmann, Lutz ; Leber, Ute; Roth, Duncan ; Lang, Julia ; Dietrich, Hans ; Umkehrer, Matthias; Kruppe, Thomas ; Fitzenberger, Bernd ;Zitatform
Bellmann, Lutz, Hans Dietrich, Bernd Fitzenberger, Thomas Kruppe, Julia Lang, Ute Leber, Duncan Roth & Matthias Umkehrer (2021): Weiterbildung und Ausbildungsmarkt Entwicklungen im Zug der Corona-Krise und Umsetzung von Programmen der Bundesregierung. Stellungnahme des IAB zur Anhörung beim Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung am 22.9.2021. (IAB-Stellungnahme 09/2021), Nürnberg, 16 S.
Abstract
"Zur Vorbereitung des Jahresgutachtens 2021/2022 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wurde das IAB um seine Expertise zur Einschätzung von Weiterbildung gering Qualifizierter, von Weiterbildung bei Kurzarbeit (in Zusammenhang mit der Corona-Krise) und der Nationalen Weiterbildungsstrategie (NWS) der Bundesregierung sowie der Situation am Ausbildungsmarkt (Matching-Probleme) und des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ gebeten. Die Erkenntnisse, die das IAB im Herbst 2021 hierzu vorgelegt hat, werden in der vorliegenden Stellungnahme zusammengefasst." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Bellmann, Lutz ; Leber, Ute; Roth, Duncan ; Lang, Julia ; Dietrich, Hans ; Umkehrer, Matthias; Fitzenberger, Bernd ; -
Literaturhinweis
Zielgruppen der beruflichen Weiterbildung (2021)
Zitatform
Bellmann, Lutz & Ute Leber (2021): Zielgruppen der beruflichen Weiterbildung. In: L. Bellmann, K. Büchter, I. Frank, E. M. Krekel & G. Walden (Hrsg.) (2021): Schlüsselthemen der beruflichen Bildung in Deutschland, S. 241-251.
Abstract
"Vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung und Internationalisierung der Wirtschaft nimmt die Bedeutung der beruflichen Weiterbildung zu. Dies zeigt sich auch in der im Zeitverlauf gestiegenen Weiterbildungsbeteiligung, doch nehmen einzelne Personengruppen nach wie vor nur unterdurchschnittlich an beruflicher Weiterbildung teil. Diese Personengruppen, zu denen insbesondere Geringqualifizierte, Ältere, Personen mit Migrationshintergrund oder atypisch Beschäftigte gehören, stehen im Fokus des Beitrags. Es werden empirische Befunde zu Niveau und Entwicklung der Weiterbildungsbeteiligung spezifischer Personengruppen präsentiert und Ansatzpunkte der Politik zur Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung diskutiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Vorschläge zur Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende und weiterer Gesetze zur sozialen Absicherung: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 7.6.2021 (2021)
Bernhard, Sarah ; Bossler, Mario ; Senghaas, Monika ; Wolff, Joachim; Stephan, Gesine ; Lietzmann, Torsten ; Trenkle, Simon ; Kruppe, Thomas ; Wiemers, Jürgen ;Zitatform
Bernhard, Sarah, Mario Bossler, Thomas Kruppe, Torsten Lietzmann, Monika Senghaas, Gesine Stephan, Simon Trenkle, Jürgen Wiemers & Joachim Wolff (2021): Vorschläge zur Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende und weiterer Gesetze zur sozialen Absicherung. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 7.6.2021. (IAB-Stellungnahme 05/2021), Nürnberg, 41 S.
Abstract
"Zu den Anträgen „Garantiesicherung statt Hartz IV – Mehr soziale Sicherheit während und nach der Corona-Krise“ der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und „Hartz IV überwinden – Sanktionsfreie Mindestsicherung einführen“ der Bundestagsfraktion Die Linke hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 7. Juni 2021 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IAB haben als Sachverständige zu folgenden Themen Stellung genommen: - Anhebung des Grundsicherungsniveaus und Sanktionsfreiheit (materieller Lebensstandard von Grundsicherungsbeziehenden; Arbeitsangebot und fiskalische Kosten) - Änderung der Hinzuverdienstgrenzen im SGB II und SGB XII und Reduktion der Transferentzugsrate im SGB II - Arbeitsförderung und Beratungsqualität (die Eingliederungsvereinbarung, Personalschlüssel in den Jobcentern, Vermittlungsvorrang, Rechtsansprüche auf Weiterbildung, Weiterbildungsgeld) - Arbeitslosengeld (Anspruchsvoraussetzungen, Bezugsdauern, Arbeitslosengeld PLUS, Lohnersatzquote, Sperrzeiten) - Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (Motive für geringfügige Beschäftigung, Situation geringfügig Beschäftigter und Übergänge in reguläre Beschäftigung, zu erwartende Arbeitsangebotswirkungen einer Umwandlung von Mini- und Midijobs in sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten) - Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro beziehungsweise auf ein armutsfestes Niveau." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Bernhard, Sarah ; Bossler, Mario ; Senghaas, Monika ; Wolff, Joachim; Stephan, Gesine ; Lietzmann, Torsten ; Trenkle, Simon ; Wiemers, Jürgen ;Weiterführende Informationen
Zugang zur Video-Aufnahme der Anhörung -
Literaturhinweis
Befristungen bei Neueinstellungen 2020: Stand: 26. Mai 2020 (2021)
Zitatform
Bossler, Mario, Nicole Gürtzgen, Alexander Kubis, Benjamin Küfner & Martin Popp (2021): Befristungen bei Neueinstellungen 2020. Stand: 26. Mai 2020. (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Aktuelle Daten und Indikatoren), Nürnberg, 8 S.
Abstract
"Im Rahmen der IAB-Stellenerhebung gaben die Betriebe an, im Jahr 2020 in Deutschland rund 3,9 Mio. sozialversicherungspflichtige Neueinstellungen (ohne Auszubildende und ohne Mini-Jobs) vorgenommen zu haben. Hiervon waren mind. 34 Prozent, also rd. 1,3 Mio. Stellen (zunächst) befristet (Tabelle 1). Die Befristung von Neueinstellungen ermöglicht den Betrieben die Überprüfung der Fähigkeiten von Bewerbern, bevor ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingegangen wird. „Durch die Verwendung von befristeten Arbeitsverträgen kann ein Betrieb ohne langfristige Mittelbindung häufig einen Arbeitsplatz anbieten, der sonst vielleicht nicht bereitgestellt worden wäre. Für die Betriebe haben Befristungen zudem den Vorteil, dass sie (Entlassungs-)Kosten vermeiden können, die im Rahmen des allgemeinen oder tarifvertraglich erweiterten Kündigungsschutzes entstehen könnten“ (Bossler et al. 2017). Zu beachten ist, dass die Befristungsquoten bei Neueinstellungen deutlich oberhalb des Anteils befristeter Beschäftigung an der Gesamtbeschäftigung liegen. Rund 2,4 Millionen Beschäftigte in Deutschland hatten laut IAB-Betriebspanel im Jahr 2020 einen befristeten Arbeitsvertrag. Das entspricht einem Anteil an allen Beschäftigten (ohne Auszubildende) von 6,3 Prozent (Hohendanner 2021). Der Anteil der befristeten Beschäftigung liegt damit wieder auf dem Niveau von 2005." (Textauszug, IAB-Doku)
Weiterführende Informationen
Hier finden Sie den Online-Zugang zur aktuellsten Ausgabe Open Access. -
Literaturhinweis
Should the German social protection system be adapted following the Covid-19 crisis? (Series "COVID-19 Crisis: Consequences for the Labour Market") (2021)
Zitatform
Bruckmeier, Kerstin, Diego d'Andria & Regina Konle-Seidl (2021): Should the German social protection system be adapted following the Covid-19 crisis? (Series "COVID-19 Crisis: Consequences for the Labour Market"). In: IAB-Forum H. 16.07.2021 Nürnberg, o. Sz., 2021-07-15.
Abstract
"Social protection systems play an important role in mitigating the negative social consequences of the Covid-19 crisis. The crisis has clearly revealed gaps in the social protection systems of most European countries – especially regarding the solo-self-employed; persons working in new forms of non-standard employment such as platform workers; and so-called “mini-jobbers” which are specific to Germany. These gaps call for further adjustments which extend beyond the crisis." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
-
Literaturhinweis
Corona führte zwar bisher nicht zu gestiegener Einkommensungleichheit - für eine Entwarnung ist es dennoch zu früh (Serie "Corona-Krise: Folgen für den Arbeitsmarkt") (2021)
Zitatform
Bruckmeier, Kerstin, Bernd Fitzenberger & Jürgen Wiemers (2021): Corona führte zwar bisher nicht zu gestiegener Einkommensungleichheit - für eine Entwarnung ist es dennoch zu früh (Serie "Corona-Krise: Folgen für den Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 07.10.2021 Nürnberg, o. Sz., 2021-10-05.
Abstract
"Viele Erwerbstätige haben durch die Corona-Krise Einkommensrückgänge erlebt. Die bisher vorliegenden Forschungsergebnisse zeigen, dass die Einkommensungleichheit in Deutschland bislang nicht gestiegen ist. Dies muss allerdings keineswegs so bleiben." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Minijobs in Kleinbetrieben: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird verdrängt (2021)
Zitatform
Collischon, Matthias, Kamila Cygan-Rehm & Regina T. Riphahn (2021): Minijobs in Kleinbetrieben: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird verdrängt. In: IAB-Forum H. 20.10.2021 Nürnberg, 2021-10-18.
Abstract
"Minijobs sind ein umstrittenes Instrument deutscher Arbeitsmarktpolitik. Einer aktuellen Studie zufolge verdrängen sie allein in kleinen Betrieben bis zu 500.000 sozialversicherungspflichtige Stellen. Anders als erhofft, bilden sie zudem nur selten eine Brücke in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Befristungen im zweiten Jahr in Folge rückläufig (Serie "Corona-Krise: Folgen für den Arbeitsmarkt") (2021)
Zitatform
Hohendanner, Christian (2021): Befristungen im zweiten Jahr in Folge rückläufig (Serie "Corona-Krise: Folgen für den Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 26.04.2021, o. Sz., 2021-04-22.
Abstract
"Die Zahl der befristet Beschäftigten sank zwischen 2018 und 2020 von 3,2 auf 2,4 Millionen. Dahinter stehen zwei unterschiedliche Entwicklungen: Im Jahr 2019 wurden noch viele befristet Beschäftigte in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnisübernommen. Im Corona-Jahr 2020 hingegen sackte vor allem die Zahl der Neueinstellungen, auch der befristeten, deutlich ab." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Der deutsche Arbeitsmarkt in der Covid-19-Pandemie: Stellungnahme des IAB zur Anhörung beim Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung am 22.9.2021 (2021)
Zitatform
Hutter, Christian, Elke Jahn, Michael Oberfichtner & Enzo Weber (2021): Der deutsche Arbeitsmarkt in der Covid-19-Pandemie. Stellungnahme des IAB zur Anhörung beim Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung am 22.9.2021. (IAB-Stellungnahme 08/2021), Nürnberg, 9 S.
Abstract
"Zur Vorbereitung des Jahresgutachtens 2021/2022 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wurde das IAB um seine Expertise zur Entwicklung des deutschen Arbeitsmarkts in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie und zu unterstützenden Maßnahmen für Neueinstellungen und zur besseren Absicherung von Selbstständigen gebeten. Die Erkenntnisse, die das IAB im Herbst 2021 hierzu vorgelegt hat, werden in der vorliegenden Stellungnahme zusammengefasst." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Beschäftigungsentwicklung von Helfertätigkeiten: Starker Einbruch in der Corona-Krise (2021)
Seibert, Holger; Schwengler, Barbara; Wiethölter, Doris;Zitatform
Seibert, Holger, Doris Wiethölter & Barbara Schwengler (2021): Beschäftigungsentwicklung von Helfertätigkeiten: Starker Einbruch in der Corona-Krise. (IAB-Kurzbericht 16/2021), Nürnberg, 11 S.
Abstract
"Geringqualifizierte weisen ein besonders hohes Arbeitslosigkeitsrisiko auf. Dennoch bietet der deutsche Arbeitsmarkt diesem Personenkreis Beschäftigungschancen auf einfachen Helfer- und Anlerntätigkeiten. In den Jahren unmittelbar vor der Corona-Krise hatte sich die Beschäftigung auf Helferniveau sehr positiv entwickelt. Die Folgen der Covid-19-Pandemie verdeutlichen aber, wie anfällig dieses Segment für kurzfristige Nachfrageschwankungen ist. Der Kurzbericht zeigt, in welchen Berufsgruppen, Branchen und Regionen Helfertätigkeiten besonders verbreitet sind und von welchen Personen sie überwiegend ausgeübt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Weiterführende Informationen
- Zusammenhang zwischen regionalem Helferanteil und Beschäftigtenanteil in Branchen mit überdurchschnittlichem Helferanteil – auf Kreisebene
- Beschäftigungsentwicklung nach Anforderungsniveau März 2015 bis Dezember 2020
- Regionale Beschäftigtenanteile in Branchen (3-Steller) mit überdurchschnittlichem Helferanteil und Helferanteile an den Beschäftigten – auf Kreisebene
- Anforderungsniveau der Tätigkeiten nach Berufsabschluss der Beschäftigten
- Helferanteile in verschiedenen Beschäftigtengruppen
-
Literaturhinweis
Warum die Corona-Krise atypisch Beschäftigte besonders stark trifft (Serie "Corona-Krise: Folgen für den Arbeitsmarkt") (2021)
Zitatform
Walwei, Ulrich, Carina Sperber & Daniel Giehl (2021): Warum die Corona-Krise atypisch Beschäftigte besonders stark trifft (Serie "Corona-Krise: Folgen für den Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 05.05.2021, o. Sz.
Abstract
"Anders als die Finanzkrise 2008/2009 trifft die Corona-Krise Menschen in atypischen Erwerbsformen wie Solo-Selbstständigkeit und Minijobs besonders hart. Sie arbeiten nicht nur überproportional häufig in krisengebeutelten Wirtschaftszweigen wie der Gastronomie oder der Kultur- und Freizeitbranche. Sie sind im Regelfall auch deutlich schlechter sozial abgesichert als regulär Beschäftigte." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Geringfügige Beschäftigung: Ausweiten oder Abschaffen?: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 22.2.2021 (2021)
Zitatform
Walwei, Ulrich (2021): Geringfügige Beschäftigung: Ausweiten oder Abschaffen? Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 22.2.2021. (IAB-Stellungnahme 01/2021), Nürnberg, 14 S.
Abstract
"Die Stellungnahme beinhaltet zum einen eine Darstellung des Minijob-Arrangements (Geltungsbereich, Krisenanfälligkeit, Risiken und Probleme). Zum anderen werden die drei Anträge bewertet, die bei der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 22.2.2021 behandelt wurden: Demnach würde eine Erweiterung des Geltungsbereichs der Minijobs (Anhebung der Minijob-Schwelle und Dynamisierung) schon heute bestehende Probleme der Minijobs vergrößern. Der Brückeneffekt von Minijobs falle deutlich geringer aus, als bei der Einführung der Minijobs im Jahr 2003 erhofft und habe sich nur für eine Teilgruppe der Arbeitslosen bewahrheitet. Eine vollständige Abschaffung der Minijobs könne zwar deren Probleme lösen und auch die fiskalischen Wirkungen wären eher vorteilhaft – bei den Arbeitsangebotseffekten zeige sich allerdings ein differenzierteres Bild: Daher geht eine vollständige Abschaffung deutlich zu weit. Mit Blick auf bestimmte Personengruppen wie Schüler, Studierende und Rentner bedarf es abgestufter Regelungen. Außerdem erscheine es nicht praktikabel, ganz auf eine Bagatellgrenze zu verzichten." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Weiterführende Informationen
Zugang zur Video-Aufnahme der Anhörung -
Literaturhinweis
Soziale Absicherung für Selbständige: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 19.4.2021 (2021)
Zitatform
Weber, Enzo (2021): Soziale Absicherung für Selbständige. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 19.4.2021. (IAB-Stellungnahme 04/2021), Nürnberg, 9 S.
Abstract
"Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags hat am 19. April 2021 eine öffentliche Anhörung zu drei Anträgen von FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN durchgeführt, die auf eine bessere soziale Absicherung von Selbstständigen zielen. Die Corona-Pandemie hat den bestehenden Handlungsbedarf verdeutlicht. Die Stellungnahme diskutiert die Vorschläge zu den Aspekten einer Arbeitslosenversicherung für Selbständige (Leistungen, Beiträge, Zugangsvoraussetzungen, Wahl-/Pflichtversicherung, Antragsfrist, Beteiligung von Auftraggebern bei Plattformarbeit; Statusfeststellung der Selbständigkeit). Zu einer Neuformierung der Arbeitslosenversicherung für Selbständige sind zudem weitere Punkte relevant, wie die Frage der Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt, eine Regelung für wiederholte Inanspruchnahme von Leistungen, die Definition von Arbeitslosigkeit, die Kombination verschiedener Aktivitäten, der Zugang zu Weiterbildungsleistungen und der Umgang mit vorübergehenden Einkommensausfällen (Kurzarbeitergeld für Selbständige)." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Weiterführende Informationen
Zugang zur Video-Aufnahme der Anhörung -
Literaturhinweis
Zur Bewältigung von aktuellen Herausforderungen: Ausbildung und berufliche Weiterbildung fördern, Arbeit in der Transformation zukunftsfest machen und Arbeitslosenversicherung stärken: Stellungnahme des IAB zur geplanten öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 23.3.2020 (2020)
Bauer, Frank; Wolff, Joachim; Kruppe, Thomas ; Wiemers, Jürgen ; Lang, Julia ; Jahn, Elke ; Weber, Enzo ; Dietrich, Hans ; Bruckmeier, Kerstin ; Bossler, Mario ; Stephan, Gesine ; Hohendanner, Christian ; Oberfichtner, Michael ;Zitatform
Bauer, Frank, Mario Bossler, Kerstin Bruckmeier, Hans Dietrich, Christian Hohendanner, Elke Jahn, Thomas Kruppe, Julia Lang, Michael Oberfichtner, Gesine Stephan, Enzo Weber, Jürgen Wiemers & Joachim Wolff (2020): Zur Bewältigung von aktuellen Herausforderungen: Ausbildung und berufliche Weiterbildung fördern, Arbeit in der Transformation zukunftsfest machen und Arbeitslosenversicherung stärken. Stellungnahme des IAB zur geplanten öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 23.3.2020. (IAB-Stellungnahme 03/2020), Nürnberg, 42 S.
Abstract
"Deutschland steht durch die schnelle Verbreitung des Corona-Virus, durch den Strukturwandel und die sich abzeichnenden (auch ökologischen) Transformationsprozesse vor Herausforderungen bislang unbekannten Ausmaßes. Eine Reihe von Gesetzesänderungen sollen dazu beitragen, die nötige Anpassungen zu bewältigen. Das IAB äußert sich in seiner Stellungnahme zu ausgewählten Aspekten der folgenden geplanten Gesetzesänderung und Anträge verschiedener Bundestagsfraktionen:
- 'Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung' der Fraktionen von CDU/CSU und SPD
- Antrag von Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 'Arbeitslosenversicherung zur Arbeitsversicherung weiterentwickeln'
- Anträge von Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE 'Berufliche Weiterbildung stärken - Weiterbildungsgeld einführen', 'Arbeit in der Transformation zukunftsfest machen', 'Arbeitslosenversicherung stärken - Arbeitslosengeld verbessern' sowie 'Arbeitslosenversicherung stärken - Arbeitslosengeld Plus einführen'.
Zu den einzelnen Themenbereichen diskutiert das IAB Evaluationsergebnisse und stellt seine Bewertung vor. Die Ausführungen behandeln Anpassungen bei der Kurzarbeit, die Ausweitung der Weiterbildungs- und Ausbildungsförderung, die Weiterentwicklung der Arbeitslosenversicherung sowie weitere Themengebiete.
Die Stellungnahme des IAB erfolgte anlässlich der geplanten öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 23.3.2020. Die Anhörung wurde aufgrund der Corona-Krise kurzfristig abgesagt." (Autorenreferat, IAB-Doku)Beteiligte aus dem IAB
Bauer, Frank; Wolff, Joachim; Wiemers, Jürgen ; Lang, Julia ; Jahn, Elke ; Weber, Enzo ; Dietrich, Hans ; Bruckmeier, Kerstin ; Bossler, Mario ; Stephan, Gesine ; Hohendanner, Christian ; Oberfichtner, Michael ; -
Literaturhinweis
Befristungen bei Neueinstellungen 2019: Stand: 18. April 2019 (2020)
Zitatform
Bossler, Mario, Nicole Gürtzgen, Alexander Kubis & Benjamin Küfner (2020): Befristungen bei Neueinstellungen 2019. Stand: 18. April 2019. (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Aktuelle Daten und Indikatoren), Nürnberg, 8 S.
Abstract
"Laut IAB-Stellenerhebung gab es im Jahr 2019 in Deutschland rund 4 Millionen sozialversicherungspflichtige Neueinstellungen (ohne Auszubildende und ohne Mini-Jobs). Hiervon waren mindestens 32 Prozent, also rund 1,3 Mio. Stellen (zunächst) befristet (Tabelle 1). Die Befristung von Neueinstellungen ermöglicht den Betrieben die Überprüfung der Fähigkeiten von Bewerbern, bevor ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingegangen wird. „Durch die Verwendung von befristeten Arbeitsverträgen kann ein Betrieb ohne langfristige Mittelbindung häufig einen Arbeitsplatz anbieten, der sonst vielleicht nicht bereitgestellt worden wäre. Für die Betriebe haben Befristungen zudem den Vorteil, dass sie (Entlassungs-)Kosten vermeiden können, die im Rahmen des allgemeinen oder tarifvertraglich erweiterten Kündigungsschutzes entstehen könnten“ (Bossler et al. 2017). Zu beachten ist, dass die Befristungsquoten bei Neueinstellungen deutlich oberhalb des Anteils befristeter Beschäftigung an der Gesamtbeschäftigung liegen. Knapp 2,8 Millionen Beschäftigte in Deutschland hatten laut IAB-Betriebspanel im Jahr 2019 einen befristeten Arbeitsvertrag. Das entspricht einem Anteil an allen Beschäftigten (ohne Auszubildende) von 7,2 Prozent (Hohendanner 2020). Der Anteil der befristeten Beschäftigung liegt damit wieder auf dem Niveau von 2007." (Textauszug, IAB-Doku)
Weiterführende Informationen
Hier finden Sie den Online-Zugang zur aktuellsten Ausgabe Open Access. -
Literaturhinweis
The 2011 Break in the part-time indicator and the evolution of wage inequality in Germany (2020)
Zitatform
Fitzenberger, Bernd & Arnim Seidlitz (2020): The 2011 Break in the part-time indicator and the evolution of wage inequality in Germany. In: Journal for labour market research, Jg. 54, H. 1, S. 1-14., 2019-10-24. DOI:10.1186/s12651-019-0265-0
Abstract
"German social security records involve an indicator for part-time or full-time work. In 2011, the reporting procedure was changed suggesting that a fraction of worker recorded to be working full-time before the change were in fact part-time workers. This study develops a correction based on estimating the probability of being a part-time worker before and after the break. Using the correction, the paper confirms that the rise in wage inequality among full-time workers in West Germany until 2010 is not a spurious consequence of the misreporting of working time." (Author's abstract, © Springer-Verlag) ((en))
-
Literaturhinweis
Selbstvermarktung und neue Beschäftigungsformen (2020)
Heimann, Anja; Hummel, Markus;Zitatform
Heimann, Anja & Markus Hummel (2020): Selbstvermarktung und neue Beschäftigungsformen. In: R. Helmrich, M. Hummel & M. I. Wolter (Hrsg.) (2020): Aktualisierte Megatrends: Relevanz und Umsetzbarkeit in den BIBB-IAB-Qualifikations- und Berufsfeldprojektionen, Leverkusen, Budrich S. 41-42.
Abstract
"Häufig entsprechen atypische Arbeitsverhältnisse den Wünschen und Lebenslagen der Beschäftigten. Dennoch sind diese Beschäftigungsformen für die Betroffenen oftmals deutlich weniger attraktiv als das Normalarbeitsverhältnis. Besonders am unteren Rand der Lohnverteilung zwischen Arbeitslosigkeit und traditionellem Normalarbeitsverhältnis ermöglichen diese Arbeitsverhältnisse vielen Erwerbslosen überhaupt erst den Einstieg in den Arbeitsmarkt. Vermittlungshemmnisse wie fehlende Qualifikation oder Alter sollen dadurch kompensiert werden. Lasten und Risiken sind verstärkt vom Arbeitnehmer bzw. von der Arbeitnehmerin zu tragen. Allerdings ist mit zunehmendem Arbeits- und Fachkräftemangel davon auszugehen, dass diese Lastenverteilung sich zugunsten der Arbeitnehmer/-innen verschieben wird. Dies wird zu einem Bedeutungsverlust dieser oftmals prekären Beschäftigungsverhältnisse führen." (Textauszug, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Hummel, Markus;Weiterführende Informationen
Hier finden Sie Open Access den Volltext des Sammelwerkes. -
Literaturhinweis
Aktualisierte Megatrends: Relevanz und Umsetzbarkeit in den BIBB-IAB-Qualifikations- und Berufsfeldprojektionen (2020)
Helmrich, Robert; Wolter, Marc Ingo; Helmrich, Robert; Hummel, Markus; Tiemann, Michael ; Kalinowski, Michael; Wolter, Marc Ingo; Leppelmeier, Ingrid; Heimann, Anja; Mergener, Alexandra ; Hummel, Markus; Mönnig, Anke; Sonneburg, Anja; Schandock, Manuel; Bott, Peter; Söhnlein, Doris ;Zitatform
Helmrich, Robert, Markus Hummel & Marc Ingo Wolter (Hrsg.) (2020): Aktualisierte Megatrends: Relevanz und Umsetzbarkeit in den BIBB-IAB-Qualifikations- und Berufsfeldprojektionen. (Fachbeiträge im Internet), Leverkusen: Budrich, 63 S.
Abstract
"In dieser Veröffentlichung werden Megatrends vorgestellt und im Hinblick auf ihre Relevanz und Umsetzbarkeit als mögliche alternative Szenarien der BIBB-IAB-Qualifikations- und Berufsprojektionen (QuBe) diskutiert. Hierbei handelt es sich um eine Spannbreite von in Politik und Wissenschaft viel diskutierten Trends und politischen Zielsetzungen in den Bereichen Demografie, Ökonomie und Arbeitsmarkt/Partizipation. Da die Basisprojektion des QuBe-Projekts auf einer Fortschreibung bereits jetzt beobachtbarer Trends basiert, kann ein Ergebnisvergleich mit alternativen Entwicklungsmöglichkeiten Aufschluss über die Effekte und Wirkungsweisen dieser Alternativszenarien auf den Arbeitsmarkt geben." (Verlagsangaben, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Qualität der Beschäftigung im Saarland (2020)
Zitatform
Otto, Anne (2020): Qualität der Beschäftigung im Saarland. (IAB-Regional. Berichte und Analysen aus dem Regionalen Forschungsnetz. IAB Rheinland-Pfalz-Saarland 01/2019), Nürnberg, 38 S.
Abstract
"Die Qualität der Beschäftigung (Arbeitsortprinzip) im Saarland analysiert die vorliegende Studie, indem die Bedeutung und die besonderen Strukturmerkmale der einzelnen atypischen Beschäftigungsformen Teilzeit, ausschließlich geringfügige Beschäftigung (agB), Leiharbeit und Niedriglohn herausgearbeitet werden. Die Bedeutung dieser Beschäftigungsformen hat im Saarland in der Vergangenheit erheblich zugenommen, während sich der Stellenwert des Normalarbeitsverhältnis für den regionalen Arbeitsmarkt verringerte. Es ist aber bemerkenswert, dass die Vollzeitbeschäftigung in den letzten Jahren wieder nach langer Zeit einen positiven Zuwachs aufweist. Somit ist der Bedeutungsrückgang des Normalarbeitsverhältnisses zunächst zu einem Stillstand gekommen. Mit Ausnahme der Teilzeitbeschäftigung haben die anderen in dieser Studie betrachteten atypischen Beschäftigungsformen eine überdurchschnittliche Bedeutung für den saarländischen Arbeitsmarkt. Vor allem die Leiharbeitsquote liegt deutlich höher als im Bundesschnitt, weil sich die Saar-Wirtschaft auf für den Weltmarkt produzierende Betriebe besonders stark spezialisiert hat, welche vor allem auf einen flexiblen Personalbestand angewiesen sind. Der überdurchschnittliche Anteil der Geringverdiener kann vermutlich auf der hohen Bedeutung von gering entlohnten Helfertätigkeiten im Verarbeitenden Gewerbe und in der Zeitarbeit beruhen. Die unterdurchschnittliche Niedriglohnquote unter den ausländischen Vollzeitbeschäftigten im Saarland steht in Zusammenhang mit dem hohen Anteil an französischen Arbeitskräften mit einem überdurchschnittlichen Qualifikationsniveau. Als mögliche Ursache für die ungleiche Verbreitung der einzelnen atypischen Erwerbsformen innerhalb des Saarlandes werden der lokale Branchenmix, die Erwerbsbeteiligung, die Siedlungsstruktur sowie die Ausstattung mit Plätzen für die Kinderbetreuung in Betracht gezogen. Gemeinsam ist den atypischen Beschäftigungsformen, dass sich hier verstärkt spezifische Personengruppen wie Jüngere und Ältere, Frauen, Ungelernte und ausländische Arbeitskräfte konzentrieren, deren Übergangschancen in reguläre Beschäftigung geringer sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Qualität der Beschäftigung in Rheinland-Pfalz (2020)
Zitatform
Otto, Anne (2020): Qualität der Beschäftigung in Rheinland-Pfalz. (IAB-Regional. Berichte und Analysen aus dem Regionalen Forschungsnetz. IAB Rheinland-Pfalz-Saarland 02/2019), Nürnberg, 40 S.
Abstract
"Die Qualität der Beschäftigung (Arbeitsortprinzip) in Rheinland-Pfalz wird in der vorliegenden Studie analysiert, indem die Bedeutung und die besonderen Strukturmerkmale der einzelnen atypischen Beschäftigungsformen Teilzeit, ausschließlich geringfügige Beschäftigung (agB), Leiharbeit und Niedriglohn herausgearbeitet werden. Die atypischen Beschäftigungsformen Teilzeit, agB und Leiharbeit haben gegenüber dem Normalarbeitsverhältnis mittlerweile eine beachtliche Bedeutung für den Länderarbeitsmarkt Rheinland-Pfalz erlangt. Abgesehen von den agB verzeichnen alle anderen hier betrachteten atypischen Beschäftigungsformen seit 2013 eine sichtbare Bedeutungszunahme. Gegenüber den nationalen Referenzwerten haben Teilzeit, agB sowie Niedriglohnbeschäftigung jeweils eine überdurchschnittliche Bedeutung für den regionalen Arbeitsmarkt, die Leiharbeit hingegen eine leicht unterdurchschnittliche Bedeutung. Die hohe Teilzeitquote beruht nicht nur auf der Spezialisierung des tertiären Sektors auf diese Teilzeittätigkeiten, sondern dies gilt ebenso für das Verarbeitende Gewerbe. Der überdurchschnittliche Anteil der Geringverdiener kann vermutlich auf der hohen Bedeutung von gering entlohnten Helfertätigkeiten im Verarbeitenden Gewerbe beruhen. Bemerkenswert ist, dass die Zahl der Vollzeitbeschäftigten in den letzten Jahren wieder zugenommen hat, wenn auch nicht so dynamisch wie im Bundestrend. Somit ist der Bedeutungsrückgang des Normalarbeitsverhältnisses zunächst zu einem Stillstand gekommen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Betrieblicher Einsatz flexibler Erwerbsformen (2020)
Schäfer, Holger;Zitatform
Schäfer, Holger (2020): Betrieblicher Einsatz flexibler Erwerbsformen. In: IW-Trends, Jg. 47, H. 1, S. 1-21. DOI:10.2373/1864-810X.20-01-01
Abstract
"Die betriebliche Nutzung flexibler Erwerbsformen wie Befristungen, Zeitarbeit oder Werkverträge steht im Verdacht, auf Kosten der Entwicklung der Kernbelegschaften zu expandieren. Eine Auswertung des IAB-Betriebspanels zeigt indes, dass nur in wenigen Betrieben ein solcher Austauschprozess stattfand. Höher ist die Anzahl der Betriebe, in denen flexible Erwerbsformen weniger genutzt und dafür die Kernbelegschaft ausgeweitet wurde. So reduzierten im Zeitraum 2012 bis 2017 nur 5,4 Prozent der Betriebe die Anzahl der unbefristet Beschäftigten, während sie die Anzahl der befristet Beschäftigten ausweiteten. Umgekehrt weiteten aber 8,3 Prozent der Betriebe die Anzahl der unbefristet Beschäftigten aus und reduzierten zugleich die Anzahl der befristet Beschäftigten. Betriebe, die flexible Erwerbsformen nutzen, stehen überdurchschnittlich häufig einer unsicheren Geschäftsentwicklung gegenüber. Dies ist ein Indiz dafür, dass die betriebliche Einsatzstrategie darauf abzielt, Unsicherheiten über die künftige Arbeitskräftenachfrage zu begegnen. Eine Erschwerung des Einsatzes durch Regulierungen könnte mithin zu einer Reduzierung der Beschäftigung beitragen, wenn die Betriebe das Risiko einer unbefristeten Beschäftigung nicht eingehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Qualität der Beschäftigung in Sachsen (2020)
Zitatform
Weyh, Antje, Dustin Hennig & Anne Otto (2020): Qualität der Beschäftigung in Sachsen. (IAB-Regional. Berichte und Analysen aus dem Regionalen Forschungsnetz. IAB Sachsen 04/2020), Nürnberg, 67 S.
Abstract
"Im vorliegenden Beitrag wird die Qualität der Beschäftigung auf Grundlage der sächsischen Erwerbsformenlandschaft sowie der Betrachtung weiterer Aspekte mit Bedeutung für die Qualität von Beschäftigung untersucht. Die Analyse der Erwerbsformenlandschaft umfasst Ausmaß und Entwicklung bei Vollzeitbeschäftigungsverhältnissen, Selbstständigkeit sowie bei atypischen Erwerbsformen. Hierbei zeigte sich eine stärker ausgeprägte Veränderungsdynamik für atypische Beschäftigungsformen in Sachsen gegenüber den nationalen Referenzwerten sowie den Ergebnissen für Ostdeutschland seit 2013. Ausgehend von einem bereits niedrigeren Anteil atypisch Beschäftigter in Sachsen fiel der Rückgang für atypische Beschäftigungsformen insgesamt und die Erwerbsformen der ausschließlich geringfügigen Beschäftigung, Teilzeit unter 20 Wochenarbeitsstunden sowie befristeten Beschäftigung im Speziellen deutlich stärker aus als in Deutschland. Der Zuwachs der Leiharbeitsbeschäftigung hingegen fiel in Sachsen gegenüber Gesamtdeutschland stark unterdurchschnittlich aus. In Verbindung mit dem leicht zunehmenden Anteil der Vollzeitbeschäftigten zeigt sich für den sächsischen Arbeitsmarkt eine Tendenz weg von atypischen Beschäftigungsformen. Um den individuellen Bedürfnissen über die Erwerbsform hinaus gerecht zu werden, wurden auch die Lohnentwicklung sowie einzelne weiterführende Aspekte der Beschäftigungsqualität betrachtet. Die Niedriglohninzidenz ist für Sachsen als rückläufig einzustufen. Beschäftigungsverhältnisse sind in Sachsen darüber hinaus gegenüber Deutschland durchschnittlich stabiler und häufiger ausbildungsadäquat." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Warum Jobsharing mehr Chancen als Risiken bietet (2019)
Zitatform
Bellmann, Lutz (2019): Warum Jobsharing mehr Chancen als Risiken bietet. In: IAB-Forum H. 18.07.2019, o. Sz., 2019-07-04.
Abstract
"Bislang fristet Jobsharing in deutschen Unternehmen eher ein Nischendasein. Das gilt insbesondere, wenn es um Führungspositionen geht. Zu Unrecht, denn dieses Modell der Arbeitsplatzteilung kann für Beschäftigte und Betriebe durchaus attraktiv sein - sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Der Wandel der Arbeitswelt stellt die Zeitarbeitsbranche vor Herausforderungen (2019)
Zitatform
Bellmann, Lutz (2019): Der Wandel der Arbeitswelt stellt die Zeitarbeitsbranche vor Herausforderungen. In: IAB-Forum H. 06.08.2019, o. Sz., 2019-08-01.
Abstract
Bereits zum achten Mal lud das IAB zum interdisziplinären "Forum Zeitarbeit" ein. Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und Praxis trafen sich am 4. Juli 2019 am IAB in Nürnberg, um aktuelle Fragen und Trends der Zeitarbeitsbranche zu diskutieren.
-
Literaturhinweis
Befristungen bei Neueinstellungen 2018: Stand: 24. April 2019 (2019)
Zitatform
Bossler, Mario, Nicole Gürtzgen, Alexander Kubis & Martina Rebien (2019): Befristungen bei Neueinstellungen 2018. Stand: 24. April 2019. (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Aktuelle Daten und Indikatoren), Nürnberg, 6 S.
Abstract
"Laut IAB-Stellenerhebung gab es im Jahr 2018 in Deutschland fast 3,9 Mio. sozialversicherungspflichtige Neueinstellungen (ohne Auszubildende und ohne Mini-Jobs). Hiervon waren 38 Prozent, also rd. 1,5 Mio. Stellen (zunächst) befristet (Tabelle 1). Die Befristung von Neueinstellungen ermöglicht den Betrieben die Überprüfung der Fähigkeiten von Bewerbern, bevor ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingegangen wird. „Durch die Verwendung von befristeten Arbeitsverträgen kann ein Betrieb ohne langfristige Mittelbindung häufig einen Arbeitsplatz anbieten, der sonst vielleicht nicht bereitgestellt worden wäre. Für die Betriebe haben Befristungen zudem den Vorteil, dass sie (Entlassungs-)Kosten vermeiden können, die im Rahmen des allgemeinen oder tarifvertraglich erweiterten Kündigungsschutzes entstehen könnten“ (Bossler et al. 2017)." (Textauszug, IAB-Doku)
Weiterführende Informationen
Hier finden Sie den Online-Zugang zur aktuellsten Ausgabe Open Access. -
Literaturhinweis
Fehlende Fachkräfte in Deutschland - Unterschiede in den Betrieben und mögliche Erklärungsfaktoren: Ergebnisse aus dem IAB-Betriebspanel 2018 (2019)
Dettmann, Eva; Schwengler, Barbara; Leber, Ute; Müller, Steffen ; Fackler, Daniel; Neuschäffer, Georg; Slavtchev, Viktor;Zitatform
Dettmann, Eva, Daniel Fackler, Steffen Müller, Georg Neuschäffer, Viktor Slavtchev, Ute Leber & Barbara Schwengler (2019): Fehlende Fachkräfte in Deutschland - Unterschiede in den Betrieben und mögliche Erklärungsfaktoren. Ergebnisse aus dem IAB-Betriebspanel 2018. (IAB-Forschungsbericht 10/2019), Nürnberg, 146 S.
Abstract
"Seit der Überwindung der Wirtschaftskrise hat sich die wirtschaftliche Lage der Betriebe in West- und Ostdeutschland gleichermaßen verbessert. Gleichzeitig ist weiterhin ein positiver Beschäftigungstrend zu beobachten, der sich jedoch gegenüber dem Vorjahr etwas abgeschwächt hat. Der Fachkräftebedarf erreichte mit 2,7 Millionen Personen im Jahr 2018 einen neuen Höchststand. Nur noch etwa 60 Prozent des Bedarfs konnte gedeckt werden, was sich auch in einem erneuten Anstieg der Nichtbesetzungsquote äußert. Hinsichtlich der Verteilung dieses Indikators für Fachkräfteengpässe zeigen sich deutliche branchen- und größenspezifische Unterschiede in den Betrieben wie auch regionale Heterogenität. Mit mehr als der Hälfte unbesetzter Stellen ist im Baugewerbe und in der Land- und Forstwirtschaft der Fachkräfteengpass besonders akut. In einer multivariaten Analyse wird festgestellt, dass ein positiver Zusammenhang zwischen Fachkräfteengpässen und dem Einsatz von Leiharbeit, Arbeitszeitflexibilisierung sowie der Aus- oder Weiterbildungsbeteiligung eines Betriebes besteht. Die Tätigkeitsstruktur der Betriebe hat sich hinsichtlich formaler Qualifikationsanforderungen an die Beschäftigten in den vergangenen Jahren kaum verändert. Dagegen lässt sich ein deutlicher Trend zur Flexibilisierung der Arbeitsorganisation beobachten. So bieten etwa ein Viertel der Betriebe ihren Beschäftigten die Möglichkeit mobilen Arbeitens. Auch der Anteil der Teilzeitbeschäftigung nimmt bundesweit zu, insbesondere in Sektoren mit höherem Frauenanteil. Der Anteil geringfügiger Beschäftigung ist besonders hoch in Branchen, die eher unspezifische Qualifikationen erfordern oder stärker durch konjunkturelle und/oder saisonale Schwankungen gekennzeichnet sind - und in denen überdurchschnittliche Fachkräfteengpässe zu verzeichnen sind. Der Anteil ausbildungsberechtigter Betriebe ist im Jahr 2018 erstmals seit 2010 wieder gestiegen - in Gesamtdeutschland auf 54 Prozent. In Ostdeutschland liegt der Anteil mit 49 Prozent deutlich darunter. Unter den berechtigten Betrieben liegt die Ausbildungsbeteiligung seit mehreren Jahren relativ stabil bei etwa der Hälfte. Sowohl erfolgreich besetzte Ausbildungsplätze wie auch unbesetzte Ausbildungsstellen verteilen sich sehr heterogen auf die verschiedenen Branchen. Die Übernahmequote erfolgreicher Ausbildungsabsolventen liegt bei knapp drei Viertel. In Betrieben mit Fachkräfteengpass ist sowohl die Ausbildungsbeteiligung als auch die Übernahmequote höher, was darauf schließen lässt, dass hier die Berufsausbildung schon verstärkt zur Fachkräfterekrutierung eingesetzt wird. Hinsichtlich der Weiterbildungsbeteiligung lässt sich feststellen, dass unverändert etwa die Hälfte aller Betriebe sich an der Weiterbildung ihrer Beschäftigten beteiligt. Die Weiterbildungsquote der Beschäftigten liegt bei etwa einem Drittel, in Ostdeutschland etwas höher. Die vergleichsweise höhere Weiterbildungsquote von Beschäftigten auf Einfacharbeitsplätzen in Betrieben mit Fachkräfteengpass deutet darauf hin, dass hier gezielt interne Ressourcen zur Deckung des Fachkräftebedarfs genutzt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Beschäftigungssituationen von Frauen - Frauen in Führungspositionen: IAB-Betriebspanel Report Hessen 2018 (2019)
Fischer, Anna C.; Larsen, Christa;Zitatform
Fischer, Anna C. & Christa Larsen (2019): Beschäftigungssituationen von Frauen - Frauen in Führungspositionen. IAB-Betriebspanel Report Hessen 2018. (IAB-Betriebspanel Hessen 2019,03), Frankfurt am Main, 17 S.
Abstract
"Der vorliegende dritte Report fokussiert auf die Beschäftigungssituation von Frauen in den hessischen Betrieben. Im ersten Kapitel wird zum einen berichtet, wie sich die Beschäftigtenzahlen der Frauen im Zeitverlauf verändert haben. Zum anderen wird gezeigt, in welchen Bereichen Frauen besonders häufig beschäftigt waren. Hieran anschließend wird der Frauenanteil an atypischer Beschäftigung, vorrangig der Teilzeit, beleuchtet. Solange Führen in Teilzeit eine Ausnahme bleibt, wirkt sich eine Teilzeittätigkeit unmittelbar auf die Karrierechancen aus - neben Gehaltseinbußen und einer geringeren Weiterbildungsbeteiligung. Besonderes Augenmerk wird, vor diesem Hintergrund, im dritten Kapitel auf die Situation in den Führungsetagen der Betriebe gelegt. Dabei wird neben der Frage, wie stark Frauen in den Führungsetagen vertreten waren, auch Faktoren nachgegangen, die hierzu möglicherweise begünstigend beigetragen haben. Der Report schließt mit einem zusammenfassenden Resümee." (Textauszug, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Standard and non-standard employment: different jobs, same rights? (2019)
Zitatform
Gundert, Stefanie & Jens Stegmaier (2019): Standard and non-standard employment. Different jobs, same rights? In: Soziale Welt, Jg. 70, H. 3, S. 304-331., 2019-09-21. DOI:10.5771/0038-6073-2019-3-304
Abstract
"Die gesetzlichen Regelungen in Deutschland sehen die arbeitsrechtliche Gleichstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in „atypischen“ Beschäftigungsverhältnissen mit Beschäftigten in sogenannten Normalarbeitsverhältnissen vor. Dies betrifft etwa die Gewährung von bezahltem Urlaub oder die Lohnfortzahlung bei Krankheit. Die vorliegende Studie geht der Frage nach, ob Arbeitnehmer in unterschiedlichen Beschäftigungsformen in Bezug auf solche grundlegenden Arbeitsrechte gleichbehandelt werden. Arbeitnehmer in Teilzeitarbeit, geringfügiger Beschäftigung (Minijobs) und befristeten Arbeitsverhältnissen werden mit Arbeitnehmern in unbefristeter Vollzeitbeschäftigung verglichen. Anhand von Daten aus einer deutschen Beschäftigtenbefragung wird untersucht, ob atypisch Beschäftigten Arbeitsrechte häufiger nicht gewährt werden. Wie sich zeigt, besteht bei atypischer Beschäftigung nicht grundsätzlich ein erhöhtes Risiko, arbeitsrechtliche Ansprüche nicht gewährt zu bekommen. Vielmehr sind Beschäftigte in Minijobs weitaus häufiger als Beschäftigte anderer Erwerbsformen betroffen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Immer mehr befristet Beschäftigte werden übernommen (2019)
Zitatform
Hohendanner, Christian (2019): Immer mehr befristet Beschäftigte werden übernommen. In: IAB-Forum H. 12.06.2019, o. Sz., 2019-06-07.
Abstract
"Die anhaltend hohe Zahl der befristet Beschäftigten ist ein Anzeichen für die robuste Verfassung des deutschen Arbeitsmarktes. Befristete Arbeitsverträge werden häufig als verlängerte Probezeit genutzt und führen nicht selten in unbefristete Beschäftigung. Sollte sich die Konjunktur verschlechtern, könnten die befristet Beschäftigten allerdings - neben den Beschäftigten in der Zeitarbeitsbranche - die ersten Leidtragenden sein." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Zur Befristungssituation im öffentlichen Dienst: Schriftliche Anhörung des IAB zum Antrag der SPD-Fraktion vom 2.4.2019 "NRW muss Vorreiter werden! Auf sachgrundlose Befristungen im öffentlichen Dienst verzichten" zur Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen (2019)
Zitatform
Hohendanner, Christian (2019): Zur Befristungssituation im öffentlichen Dienst. Schriftliche Anhörung des IAB zum Antrag der SPD-Fraktion vom 2.4.2019 "NRW muss Vorreiter werden! Auf sachgrundlose Befristungen im öffentlichen Dienst verzichten" zur Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen. (IAB-Stellungnahme 12/2019), Nürnberg, 9 S.
Abstract
"Der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, zum Antrag der SPD-Fraktion vom 2.4.2019 "NRW muss Vorreiter werden! Auf sachgrundlose Befristungen im öffentlichen Dienst verzichten" eine schriftliche Anhörung durchzuführen. In diesem Rahmen wurde das IAB zur Abgabe einer Stellungnahme zur Unterstützung der parlamentarischen Beratungen gebeten. In der Stellungnahme berichtet das IAB über die Rolle von befristeter Beschäftigung in Deutschland, insbesondere im öffentlichen Dienst und speziell den Einsatz von sachgrundloser Befristung. Der Autor bilanziert, dass ein Verzicht auf sachgrundlose Befristungen nur bedingt geeignet ist, mehr unbefristete Beschäftigung im öffentlichen Dienst zu schaffen. Lösungsansätze sollten weniger an der arbeitsrechtlichen Frage ansetzen, sondern vielmehr bei den zur Verfügung stehenden Personalmitteln, um in den Personalhaushalten direkt darauf hinzuwirken, mehr Dauerstellen zu schaffen beziehungsweise befristete Beschäftigungsverhältnisse in unbefristete umzuwandeln." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Zeitarbeitsbranche: rückläufige Beschäftigung (2019)
Zitatform
Hutter, Christian, Sabine Klinger & Enzo Weber (2019): Zeitarbeitsbranche: rückläufige Beschäftigung. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 99, H. 6, S. 401-403., 2019-05-15. DOI:10.1007/s10273-019-2464-2
Abstract
"Die Zahl der Beschäftigten in der Zeitarbeitsbranche stieg in Deutschland lange Zeit an. Seit Ende 2017 hat sich dies verändert, die Zahl der Beschäftigten in der Zeitarbeit sinkt. Dies hängt mit der Neufassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zusammen, aber auch mit der schwachen Konjunktur." (Autorenreferat, © Springer-Verlag)
Aspekt auswählen:
Aspekt zurücksetzen
- Forschung und Ergebnisse aus dem IAB
-
Atypische Beschäftigung insgesamt
- Gesamtbetrachtungen
- Erosion des Normalarbeitsverhältnisses
- Prekäre Beschäftigung
- Politik, Arbeitslosigkeitsbekämpfung
- Arbeits- und Lebenssituation atypisch Beschäftigter
- Betriebliche Aspekte atypischer Beschäftigung
- Rechtliche Aspekte atypischer Beschäftigung
- Gesundheitliche Aspekte atypischer Beschäftigung
- Beschäftigungsformen
- Qualifikationsniveau
- Alter
- geographischer Bezug
- Geschlecht
