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Dossier

Atypische Beschäftigung

Der deutsche Arbeitsmarkt wird zunehmend heterogener. Teilzeitbeschäftigung und Minijobs boomen. Ebenso haben befristete Beschäftigung und Leiharbeit an Bedeutung gewonnen und die Verbreitung von Flächentarifverträgen ist rückläufig. Diese atypischen Erwerbsformen geben Unternehmen mehr Flexibilität.
Was sind die Konsequenzen der zunehmenden Bedeutung atypischer Beschäftigungsformen für Erwerbstätige, Arbeitslose und Betriebe? Welche Bedeutung haben sie für die sozialen Sicherungssysteme, das Beschäftigungsniveau und die Durchlässigkeit des Arbeitsmarktes? Die IAB-Themendossier bietet Informationen zum Forschungsstand.

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im Aspekt "Solo-Selbständigkeit"
  • IAB-Projekt

    Arbeitslosenversicherung bei Solo-Selbständigen: Eine qualitative Evaluation der freiwilligen Weiterversicherung (31.12.2012 - 30.01.2014)

    Sowa, Frank;

    Projektbeschreibung

    Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) evaluiert derzeit im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags nach §282 SGB III das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung nach §28a SGB III. In diesem Zusammenhang ist einerseits geplant, die Einschätzungen von Führungs- und Fachkräften in Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit zur freiwilligen Weiterversicherung sowie die konkreten Umsetzungsformen in den Dienststellen zu erheben. Andererseits wendet sich das Forschungsinteresse der Lebenswirklichkeit von Solo-Selbständigen zu und untersucht, wie bedeutsam für Selbständige eine soziale Absicherung ist (Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung).

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  • IAB-Projekt

    Erklärung von Entwicklung und Struktur der Erwerbsformen (31.08.2006 - 30.12.2008)

    Klinger, Sabine;

    Projektbeschreibung

    Die deutsche Wirtschaft durchläuft zwei Strukturwandel. Einerseits verändert sich die Bedeutung der Wirtschaftszweige hin zur Dienstleistungsgesellschaft. Andererseits gibt es immer weniger Beschäftigte in Vollzeit, aber mehr Teilzeitkräfte und Selbstständige. Ziel des Projektes ist es, die Entwicklung und Struktur der Erwerbsformen in einem integrierten Ansatz zu erklären. In einem regressionsanalytischen Shift-Share-Modell werden beide Formen des Strukturwandels sowie weitere Variable als Erklärende berücksichtigt. Die Schätzungen werden für Ost- und Westdeutschland getrennt vorgenommen, weil Ostdeutschland seit der Wiedervereinigung einen strukturellen Anpassungsprozess durchläuft und nicht ohne Weiteres in Strukturanalysen für den Westen eingebettet werden kann. In dem Projekt wird zweistufig vorgegangen. Zunächst untersuchen wir die Erwerbsformen in Personenzahlen, darauf aufbauend die Erwerbsformen in Arbeitsvolumen. Aus dem Vergleich lassen sich möglicherweise unterschiedliche Schlussfolgerungen ableiten, je nachdem, ob man eine Politik für Individuen oder die Auswirkungen für die gesamtwirtschaftliche Produktion im Blick hat.

    Beteiligte aus dem IAB

    Wolf, Katja;
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  • IAB-Projekt

    Machbarkeitsstudie zu den Möglichkeiten der Erforschung von Push- und Pull-Faktoren sowie etwaiger Legalisierungseffekte von Schwarzarbeit im Bereich arbeitsmarktpolitisch geförderter Existenzgründer (31.08.2004 - 30.08.2005)

    Wießner, Frank;

    Projektbeschreibung

    Angesichts des gegenwärtigen "Gründungsbooms" stellt sich die Frage, inwieweit die mit dem Existenzgründungszuschuß nach § 421 I SGB III geförderten Aufnahmen einer Selbstständigkeit

    - möglicherweise "nur" Scheineffekte sind, die tatsächlich maßgeblich auf der Legalisierung unangemeldeter Nebenbeschäftigungen beruhen könnten,

    - als letzte Chance von ansonsten irreversibel ausgegrenzten Arbeitslosen verstanden werden, die eine dauerhafte Erwerbslosigkeit ohne jede Aussicht auf abhängige Beschäftigung zu vermeiden suchen,

    - von Arbeitslosen auch als zeitlich begrenzte Möglichkeit gesehen werden, Transferleistungen auf einem höheren Niveau zu sichern, als dies z.B. über ALG I, Alhi bzw. ab 2005 über ALG II zu realisieren wäre,

    - als Existenzgründungen um ihrer selbst willen zu interpretieren sind, die im Wesentlichen von einer Geschäftsidee und dem Wunsch nach unabhängiger Beschäftigung getragen werden.

    Die Machbarkeitsstudie hat zum Ziel, zu prüfen, inwieweit es möglich ist,

    - wesentliche motivationale Dispositionen von Existenzgründern zu ermitteln,

    - endogene wie exogene Push- und die Pull-Faktoren im Gründungsgeschehen zu differenzieren,

    - Legalisierungseffekte bislang nicht gemeldeter Beschäftigung ein- und abzuschätzen.

    Sie soll die Chancen einer induktiven Gewinnung von typisierbaren Mustern der Existenzgründung erforschen, um perspektivisch die Bedingungen der Möglichkeit einer Vorhersage zur Nachhaltigkeit anhand von Idealtypen beschreibbar zu machen. Ein großes methodologisches Problem sozialwissenschaftlicher Studien im gesellschaftlich tabuisierten Raum, wie etwa bei Analysen von Schwarzarbeit, Leistungsmissbrauch etc. liegt insbesondere auch darin, dass mit dem forschenden Einsatz der Untersuchungsinstrumente im Feld selbst künstliche Ergebnisse erzeugt werden, d. h., so genannte Artefakt-Effekte hervorgerufen werden. In der Machbarkeitsstudie wird es deswegen vorrangig darum gehen, vor allem die Gefahren der Artefakt-Bildung einzuschätzen und mögliche Strategien ihrer Begrenzung exemplarisch zu ermitteln.

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  • IAB-Projekt

    Evaluation der Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission - Arbeitspaket 1: Wirksamkeit der Instrumente, Modul 1e: Existenzgründungen (31.08.2004 - 30.03.2007)

    Wießner, Frank;

    Projektbeschreibung

    Gründungswilligen Arbeitslosen durch gezielte Unterstützung den Schritt in die berufliche Selbständigkeit zu erleichtern ist eines der zentralen Ziele der Hartz-Reformen. Der neu geschaffene Existenzgründungszuschuss (ExGZ) zur Gründung einer Ich-AG und das schon länger existierende Überbrückungsgeld (ÜG) haben im Jahr 2003 zu einem deutlichen Anstieg von Gründungen aus der Arbeitslosigkeit geführt - allerdings bei stagnierender Gesamtzahl der Gründungen. Ziel des Projektes ist es, die Wirkungen der verschiedenen Instrumente der Gründungsförderung zu ermitteln. Idealiter können darüber hinaus Aufschlüsse über Wirkungsweisen und Wirkungsmechanismen gewonnen werden, um so die Effizienz und Effektivität der Instrumente weiter steigern zu können. Im Einzelnen werden folgende Fragen vertiefend bearbeitet:

    1. Welche Ziele verfolgen Existenzgründer aus Arbeitslosigkeit und wie sind ihre Motivlagen für die Gründung, insbesondere im Vergleich den übrigen (d.h. nicht geförderten) Gründungen?

    2. Welche Faktoren determinieren während des gesamten Gründungsprozesses den (nachhaltigen) Erfolg bzw. Misserfolg einer Gründung? Welche Entwicklungshemmnisse gilt es zu beseitigen, um die Erfolgsaussichten der Gründer zu verbessern?

    3. Wie beeinflussen die Förderangebote der Bundesagentur für Arbeit (ExGZ und ÜG), sowie die flankierenden Gründungshilfen (Seminare, Beratung, Coaching) die Entscheidungskalküle der Gründungsinteressierten bzw. Gründungswilligen?

    4. Welchen Beitrag leisten die Förderinstrumente zum Gründungserfolg bzw. zur Integration in reguläre Beschäftigung?

    5. Welche Förderinstrumente, welche Maßnahmekombinationen sind besonders erfolgreich und/ oder besonders effizient?

    6. Wie erfolgt die Finanzierung der Gründungen (z.B. Start-/Fremdkapital, Schuldenlast, etc.)?

    Ziel der Analysen ist es, sowohl qualitativ als auch quantitativ belastbare Aussagen über intendierte wie auch nicht intendierte Wirkungen der verschiedenen Förderinstrumente bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit zu treffen. Auf dieser Basis sollen Effektivität und Effizienz der Programme und ihres Fördereinsatzes bewertet und qualifizierte Politikempfehlungen zu ihrer weiteren Ausgestaltung gegeben werden.

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  • IAB-Projekt

    Abbrecheranalyse von Ich-AGs, die mit dem Existenzgründungszuschuss nach §421 1 SGB III gefördert wurden (30.04.2004 - 30.12.2004)

    Projektbeschreibung

    Mit rund einer viertel Million Geförderter nahm im Jahre 2003 fast jeder zweite Existenzgründer in der Bundesrepublik den Weg über die Arbeitsagentur. Die In-anspruchnahme der Gründungsförderung wächst weiterhin an. Zugleich haben aber auch die statistischen Abgänge bei den Ich-AGs bemerkenswerte Größenordnungen angenommen.
    In der Vergangenheit wurde die Differenz zwischen den kumulierten Zugängen und dem registrierten Bestand sofort mit Abbrüchen, Geschäftsaufgaben oder gescheiterten Gründun-gen gleichgesetzt. Dies ist jedoch definitiv falsch. Zum einen werden aufgrund des so genann-ten Verfahrensknicks häufig Förderfälle zunächst als statistische Abgänge gezählt, wenn zwischen dem abgelaufenen Bewilligungszeitraum i.d.R. ist dies ein Jahr - und dem Antrag auf Weiterförderung eine zeitliche Lücke klafft, die Unternehmung aber dennoch weiter be-steht. Zum andern sind auch andere Abgangsgründe denkbar.
    Abbrecher im Sinne der Untersuchung scheiden aus der laufenden Förderung aus, bevor sie das Ende des Bewilli-gungszeitraumes erreicht haben, sie brechen die Förderung also vorzeitig ab. Die Frage nach dem Verbleib der Abbrecher wurde von diesen selbst beantwortet im Rahmen einer telefoni-schen Befragung, die das IAB im Jahr 2004 durchgeführt hat.
    Neben dem Scheitern des Gründungsvorhabens und der Geltendmachung von restlichen Leistungsansprüchen ist aber beispielsweise auch die Rückkehr in abhängige Beschäftigung als Abbruchsgrund denkbar. Aus früheren Untersuchungen ist darüber hinaus noch eine Reihe weiterer Ausprägungen des Erwerbsstatus bekannt, die jedoch zahlenmäßig weniger bedeutsam sind.

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  • IAB-Projekt

    Freie Mitarbeiter und selbständige Einzelunternehmer mit persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ("Scheinselbständige") (30.11.1993 - 30.11.1995)

    Dietrich, Hans;

    Projektbeschreibung

    Erwerbsformen, die im Grenzbereich von abhängiger und selbständiger Erwerbstätigkeit anzusiedeln sind. In diesem Kontext ist etwa auf Erwerbstätige zu verweisen, die abhängig bschäftigt waren und unter weitgehender Beibehaltung der Inhalte sowie der Ausgestaltung der Erwerbstätigkeit in formal selbständigen Formen der Erwerbstätigkeit (geregelt über einen Werk- oder Dienstvertrag) übergewechselt sind oder abgedrängt wurden. Weiterhin ist davon auszugehen, daß neue Erwerbsverhältnisse auch häufiger in Form einer freien Mitarbeit angeboten werden, ohne daß die entsprechenden Möglichkeiten einer arbeitsvertraglichen Regelung angeboten werden. Hinsichtlich des Umfangs wirtschaftlicher und persönlicher Abhängigkeit zu den Vertragsgebern heben sich diese Erwerbstätigen von typischen Formen der beruflichen Selbständigkeit ab, so daß im Kontext dieses Projekts von "Freien Mitarbeitern und selbständigen Einzelunternehmern mit wirtschaftlicher und persönlicher Abhängigkeit" gesprochen wird.
    Erstmals werden nun differenzierte Befunde zu aufkommen und Verbreitung von "Scheinselbständigen" vorgelegt, und deren vertragliche, berufliche, materielle und soziale Lage ausführlich dargestellt. Den aktuellen Stand der Rechtswissenschaften aufgreifend, wurde bei der Frage der Identifizierung von "Scheinselbständigen" neben dem Kriterienkatalog der herrschenden Rechtsprechung (BAG-Modell) auch alternative Ansätze wie das "Alternativmodell" (Schwerpunkt "Unternehmerrisiko") oder das "Verbandsmodell (Schwerpunkt "Mitgliedschaft in der Sozialversicherung") berücksichtigt. Aus empirischer Sicht hat sich sowohl die Operationalisierung der Modelle, deren Umsetzung in ein Erhebungsinstrument als auch das komplexe empirische Instrumentarium, daß mit Hilfe mehrerer Vorstudien entwickelt wurde, sehr gut bewährt. Die Befunde zeigen, daß die Zahl der identifizierten "Scheinselbständigen" in einem beachtlichen Umfang von den dabei zugrundegelegten Abgrenzungskriterien abhängt. Bislang fehlen verläßliche Angaben über das Aufkommen dieser Erwerbsformen über die Branchen und Berufe hinweg ebenso wie dessen arbeits- und sozialrechtlich relevante Ausgestaltung der Erwerbsverhältnisse oder deren Einbindung in individuelle Erwerbsverläufe. Weitgehend unbekannt ist die Beurteilung dieser Erwerbsformen durch die Beteiligten selbst. Schließlich liegen bislang nur grobe Vermutungen über die Konsequenzen, die mit der Verankerung dieser Erwerbsform für die Erwerbstätigen verknüpft sein könnten, vor.
    1994 wurden insgesamt fünf Vorstudien im Rahmen des Projektes durchgeführt und inzwischen weitgehend abgeschlossen. Ziel dieser Vorstudien war es, methodische und inhaltliche Fragen für die im Jahr 1995 durchgeführte Haupterhebung abzuklären. Bei den Vorstudien handelt es sich im einzelnen um:
    a) Eine qualitative Befragung von insgesamt 81 Experten insbesondere aus der Arbeitsverwaltung, von Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Gewerkschaften, Gewerbemelde- und Gewerbeaufsichtsämtern.
    b) Eine statistische Analyse auf der Basis der Mikrozensen zu Aufkommen und Formen von Ein-Personen-Selbständigen in den alten Bundesländern.
    c) Eine Beteiligung an der Sozialwissenschaften-Umfrage des Zentrums für Umfragen, Methoden und Analysen (ZUMA) um die Verteilung spezifischer Erwerbsmerkmale und deren Kombination abzuschätzen. Gleichzeitig wurde getestet, inwieweit eine Beteiligung an kommerziellen Massenbefragungen als geeigneter Zugang zu der für das Projekt relevanten Zielpopulation zu erachten ist.
    d) Ein juristisches Gutachten mit dem Ziel, die in der Bundesarbeits- und Bundessozialgerichtsbarkeit relevanten Kriterien zur Eingrenzung der Gruppe der freien Mitarbeiter und selbständigen Einzelunternehmer mit persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit darzustellen und einer empirischen Abfrage zugänglich zu machen. Ergänzend wurden zentrale Kriterien aus der einschlägigen Fachliteratur berücksichtigt.
    e) Eine empirische Befragung (pretest) mit 140 Personen. Diese Befragung wurde durchgeführt mit dem Ziel, ein als geeignet erachtetes Konzept zur Ermittlung dieser Personengruppe und deren Erwerbssituation empirisch zu testen.
    In der 2. Jahreshälfte 1995 wurden im Rahmen einer computergestützten telefonischen Befragung insgesamt über 21.000 deutschsprachige Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik im erwerbsfähigen Alter mit einem kurzen Screeningprogramm kontaktiert um Erwerbstätige zu identifizieren, die in der Grauzone von selbständiger und abhängiger Erwerbsarbeit anzusiedeln sind. Dabei wurden 929 Personen identifiziert und ausführlich zur Erwerbssituation, zur vertraglichen Ausgestaltung des Erwerbsverhältnisses sowie zur beruflichen, sozialen und materiellen Lage befragt. Unter Verwendung alternativer Rechtskonzepte (BAG-Modell, Alternativmodell und Verbandsmodell) wurde geprüft, wieviele der Erwerbstätigen in der Grauzone je nach Rechtskonzept als Scheinselbständige zu bewerten wären und wieviele als echte Selbständige zu beurteilen sind. Die Ergebnisse der Studie sind zwischenzeitlich umfassend publiziert.

    Beteiligte aus dem IAB

    Dietrich, Hans;
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