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Dossier

Atypische Beschäftigung

Der deutsche Arbeitsmarkt wird zunehmend heterogener. Teilzeitbeschäftigung und Minijobs boomen. Ebenso haben befristete Beschäftigung und Leiharbeit an Bedeutung gewonnen und die Verbreitung von Flächentarifverträgen ist rückläufig. Diese atypischen Erwerbsformen geben Unternehmen mehr Flexibilität.
Was sind die Konsequenzen der zunehmenden Bedeutung atypischer Beschäftigungsformen für Erwerbstätige, Arbeitslose und Betriebe? Welche Bedeutung haben sie für die sozialen Sicherungssysteme, das Beschäftigungsniveau und die Durchlässigkeit des Arbeitsmarktes? Die IAB-Themendossier bietet Informationen zum Forschungsstand.

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im Aspekt "Rechtliche Aspekte atypischer Beschäftigung"
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    Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit - Organisationsfreiheit des Arbeitsgebers bleibt gewahrt (06.07.2018)

    Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

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    Der vom Bundeskabinett am 13. Juni 2018 verabschiedete Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts enthält eine Veränderung der Beweislastverteilung für den Arbeitnehmerantrag auf Verlängerung der Arbeitszeit. Eine solche ist überflüssig. Der noch im Referentenentwurf vorgesehene substanzielle Eingriff in die unternehmerische Freiheit konnte aber verhindert werden.

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    Regulierung der Zeitarbeit: Geringqualifizierte in Gefahr (25.03.2015)

    Institut der deutschen Wirtschaft Köln

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    Über viele Jahre boomte die Zeitarbeit. Doch das verhaltene Wirtschaftswachstum und die zunehmende Regulierung setzen der Branche in letzter Zeit zu. Jetzt plant die Große Koalition weitere Eingriffe. Für geringqualifizierte Zeitarbeitskräfte kann das fatale Auswirkungen haben, wie eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) zeigt.

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    Mini- und Midi-Jobs 2013 (01.03.2013)

    Sozialpolitik aktuell

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    Die Infografik des Internetportals "Sozialpolitik aktuell" zeigt die Neuregelungen der Mini- und Midijobs ab 2013.

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    Minijobs: Schritt in die falsche Richtung (18.12.2012)

    Wirtschaftsdienst

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    Kommentar von Holger Bonin im Wirtschaftsdienst, 92. Jg. (2012), H. 12, S. 792

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    Die Vorteile der Rentenversicherung nutzen: Fragen und Antworten zu Minijobs (12.12.2012)

    Deutsche Rentenversicherung Bund

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    Die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobber steigt ab 1. Januar 2013 von 400 auf 450 Euro. Gleichzeitig genießen Minijobber künftig mit vergleichsweise niedrigen eigenen Beiträgen den vollen Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung beantwortet wichtige Fragen zu den Neuregelungen bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen.

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    Befristungen: Gesetzliche Neuregelung nötig (29.11.2012)

    Institut der deutschen Wirtschaft Köln

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    iwd Nr. 48 vom 29.11.2012: Die rot-grüne Bundesregierung ist vor gut zehn Jahren bei der Regulierung der befristeten Beschäftigung weit über das Ziel hinausgeschossen. Das Bundesarbeitsgericht hat 2011 eine zentrale Regelung gekippt. Seitdem ist eine gesetzliche Neuregelung überfällig.

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    Arbeitnehmerüberlassung - Recht (24.10.2012)

    Bundesagentur für Arbeit

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    Website der Bundesagentur für Arbeit mit Informationen und Vordrucken zum Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (Stand 24.10.2012).

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    Arbeitsrecht: Werkverträge brauchen bessere Regeln (14.05.2012)

    Hans-Böckler-Stiftung

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    Böckler Impuls 08/2012: Seitdem die Regulierung der Leiharbeit zumindest etwas vorankommt, setzen Unternehmen vermehrt Werkverträge für Billigjobs ein. Einige Nachbarländer tun mehr gegen Missbrauch, zeigt ein Gutachten.

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    Auch ständiger Vertretungsbedarf kann Befristung rechtfertigen - Aber Missbrauchskontrolle erforderlich (26.01.2012)

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    Die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge kann auch dann durch einen Vertretungsbedarf gerechtfertigt sein, wenn sich dieser Bedarf als wiederkehrend oder sogar ständig erweist (Entscheidung des EuGH vom 26.01.2012).

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    400-Euro-Mini-Jobs / Geringfügige Beschäftigung (19.07.2011)

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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    Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu den Neuregelungen seit 2003 und ab Juli 2006.

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    Zeitarbeit: Gute Gründe gegen Equal Pay (28.04.2011)

    Institut der deutschen Wirtschaft Köln

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    iwd Nr. 17 vom 28.04.2011: Die Gewerkschaften fordern zum 1. Mai erneut, dass Zeitarbeitnehmer schon ab dem ersten Tag ihres Einsatzes bezahlt werden sollen wie die Stammkräfte im Entleihbetrieb. Es gibt jedoch stichhaltige Gründe gegen ein solches Equal-Pay-Prinzip.

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    Prekäre Beschäftigung: Auf Kosten der Sozialversicherung (15.09.2010)

    Hans-Böckler-Stiftung

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    Böckler Impuls 13/2010: Der Gesetzgeber hat während des vergangenen Jahrzehnts den Arbeitsmarkt dereguliert, um mehr Menschen in Arbeit zu bringen. Raimund Waltermann kommt in einem Gutachten zu dem Schluss, das er damit die sozialen Sicherungssysteme aushöhlt. In den Feldern Minijobs, Leiharbeit, Niedriglöhne und Solo-Selbständigkeit sieht der Jurist die größten Probleme.

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    iGZ-Stellungnahme zum AÜG-Änderungsentwurf (16.06.2010)

    Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen

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    Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen stimmt dem Änderungsentwurf grundsätzlich zu, hat aber Alternativvorschläge im Detail (16.06.2010)

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    DGB fordert korrekte Umsetzung der EU-Richtlinie zur Leiharbeit (27.05.2010)

    Deutscher Gewerkschaftsbund

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    PM 089 - 19.05.2010: Der DGB stellt ein Rechtsgutachten von Thomas Blanke zur Umsetzung der EU-Richtlinie Leiharbeit in deutsches Recht vor.

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    Befristete Beschäftigung: Lockerung in Sicht (04.02.2010)

    Institut der deutschen Wirtschaft Köln

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    iwd Nr. 5 vom 04.02.2010: Noch ist die Befristung von Arbeitsverträgen in Deutschland stark reguliert. So dürfen Arbeitnehmer, die bereits einmal im Betrieb beschäftigt waren, derzeit nicht erneut ohne Sachgrund befristet angestellt werden. Dieses Verbot will die Bundesregierung nun kippen.

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    Mit Minijobs die Rente sichern (10.11.2009)

    Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

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    Informationen der Minijobzentrale für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge (Stand Januar 2012).

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    Die Leiharbeitsrichtlinie (09.03.2009)

    Deutscher Bundestag

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    Information des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags zur Leiharbeitsrichtlinie der EU, die am 05.12.2008 in Kraft getreten ist.

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    Saison-Kurzarbeitergeld (22.12.2008)

    Bundesagentur für Arbeit

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    Informationen der Bundesagentur für Arbeit rund um das Saison-Kurzarbeitergeld.

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    Saisonarbeitnehmer: Viele Bürokratiehürden (08.05.2008)

    Institut der deutschen Wirtschaft Köln

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    Osteuropäische Saisonarbeitskräfte müssen ein kompliziertes Genehmigungsverfahren durchlaufen, bevor sie in Deutschland arbeiten dürfen. Gleichwohl sind hierzulande - trotz zuletzt schrumpfender Zahlen - mehr Saisonarbeitskräfte beschäftigt als zur Jahrtausendwende (iwd Nr. 19 vom 08.05.2008)

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    Verbesserung der Arbeitsbedingungen für 1 Million entsandte Arbeitnehmer: EU fordert rasches Handeln (03.04.2008)

    Europäische Kommission, Generaldirektion Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit

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    Bericht über eine Empfehlung der EU vom 03.04.2008

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    Soziale Sicherheit für Selbstständige (29.11.2007)

    Hans-Böckler-Stiftung

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    Böckler Impuls 14/2007: In Europa arbeiten immer mehr Beschäftigte auf eigene Rechnung. In Deutschland fallen diese neuen Selbstständigen jedoch weitgehend durch das Raster der sozialen Sicherungssysteme.

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    Atypische Beschäftigung: In der Regel schlecht für die Rente (20.09.2007)

    Hans-Böckler-Stiftung

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    Böckler Impuls 19/2006: Die atypische Beschäftigung nimmt zu - als Minijobs, Teilzeit- oder befristete Arbeit. Wer atypisch arbeitet, ist nicht zwangsläufig schlecht abgesichert. Es kommt darauf an, in welcher Hinsicht die Beschäftigung von der Norm abweicht.

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    Der Arbeitsmarkt: Deutschland übertreibt die Regulierung (07.06.2007)

    Institut der deutschen Wirtschaft Köln

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    Der iwd-Artikel in Nr. 23 vom 07.06.2007 bietet einen knappen Überblick über die Bestimmungen zur befristeten Beschäftigung in den Industrieländern.

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    Zeitarbeit: Belebende Tarifkonkurrenz (05.03.2007)

    Institut der deutschen Wirtschaft Köln

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    iwd - Nr. 26 vom 29. Juni 2006: Ein neuer Mindestlohn-Tarifvertrag soll möglicherweise bald für alle inländischen wie ausländischen Zeitarbeitsfirmen gelten. Für viele kleine und mittlere Personaldienstleister würde der damit verbundene Kostenanstieg wohl das Aus bedeuten.

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    Zeitarbeit: Rücksichtsloses Unterbieten - Ausweg Entsendegesetz (27.02.2007)

    Hans-Böckler-Stiftung

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    Böckler Impuls 20/2006: In den untersten Lohngruppen ist Leiharbeit häufig nicht existenzsichernd. Abhilfe schaffen könnte eine Ausweitung des Arbeitnehmerentsendegesetzes auf die Zeitarbeitsbranche, so das Ergebnis eines Gutachtens von Professor Thomas Dieterich.

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    Zeitarbeit - neu geregelt (22.02.2007)

    Hans-Böckler-Stiftung

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    Informationen der Hans-Böckler-Stiftung im Magazin Mitbestimmung 10/2003.

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    The impact of new forms of labour on industrial relations and the evolution of labour law in the European Union (01.01.2007)

    Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik
    Fertig, Michael, Dr.
    Quelle: Projektinformation beim ISG
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    Atypische Beschäftigung: Vielfalt in der Arbeitswelt: Immer öfter ohne soziales Netz (09.11.2006)

    Hans-Böckler-Stiftung

    Beschreibung

    Böckler Impuls 10/2006: Vollzeit, unbefristet, fest angestellt - das typische Normalarbeitsverhältnis ist immer stärker der Konkurrenz ausgesetzt. Millionen Erwerbstätige arbeiten heute in Teilzeit, Minijobs, befristet, als Leiharbeitnehmer oder selbstständige Miniunternehmer.

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    Gründungszuschuss (24.10.2006)

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales

    Beschreibung

    Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zurFörderung von Existenzgründungen.

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    Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - Wirkung der unbegrenzten Entleihdauer (22.06.2006)

    Deutscher Bundestag

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    Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Dr. 16/1926 vom 22. 06. 2006)

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    Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung durch ein "Saison-Kurzarbeitergeld" (16.03.2006)

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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    Information des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 16.03.2006

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    Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung (20.02.2006)

    Arbeitnehmerkammer Bremen

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    Das Angebot der Arbeitnehmerkammer Bremen in der Rubrik Sozialpolitik enthält den Gesetzentwurf, Stellungnahmen von Verbänden und Sachverständigen sowie das Plenarprotokoll der 1. Lesung.

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    Saison-Kurzarbeitergeld: Warmer Regen bei Frost (02.02.2006)

    Institut der deutschen Wirtschaft Köln

    Beschreibung

    iwd-Beitag in Nr. 5 vom 02.02.2006: Das Arbeitsministerium plant eine neue Sozialleistung: das Saison-Kurzarbeitergeld. Danach sollen alle Arbeitnehmer – und nicht nur wie bisher Bauarbeiter – vom Arbeitsamt Geld bekommen, wenn Väterchen Frost zum Müßiggang zwingt.

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    Teilzeit – Alles, was Recht ist (23.01.2006)

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales

    Beschreibung

    Ratgeber des Bundesarbeitsministeriums über rechtliche Rahmenbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Aktualisierte Neuauflage August 2006

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    Chancengleichheitsorientierte Arbeitszeitpolitik in der betrieblichen Praxis: Eine Wirkungsanalyse des Bundeserziehungsgeldgesetzes und des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (01.02.2005)

    Universität Duisburg-Essen, Institut für Soziologie
    Koch, Angelika

    Beschreibung

    Das Forschungsprojekt untersucht die betriebliche Umsetzung der arbeitszeitpolitischen Neuregelungen des Bundeserziehungsgeldgesetzes und des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Vor dem Hintergrund eines unzureichenden Stellenwerts familien- und gleichstellungsorientierter Maßnahmen auf der betrieblichen Ebene geht es um eine Wirkungsanalyse der neuen Normierungen zur Kombination von Erwerbstätigkeit und Familie. Neben der öffentlichen Kinderbetreuung sowie der sozialen Sicherung in Phasen der Kindererziehung ist die Arbeitszeitpolitik die dritte Komponente, die die Entwicklung des weiblichen Arbeitsangebots institutionell beeinflusst. Zum 1.1.2001 führte der Gesetzgeber Neuregelungen zur gleichzeitigen Kombination von Erwerbstätigkeit und Betreuung ein. Kernstück ist zum einen ein Anspruch auf Arbeitszeitreduzierung innerhalb der Elternzeit, zum anderen ein nicht auf bestimmte Lebensphasen bezogener Anspruch auf Arbeitszeitreduzierung. Ziel der empirischen Untersuchung ist eine Wirkungsanalyse der Neuregelungen auf der betrieblichen Ebene unter dem Gesichtspunkt einer familien- und gleichstellungsorientierten Arbeitszeitpolitik.>> Zentrale Forschungsfragen sind hierbei>> 1. ob und in welcher Form die zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente von den weiblichen und männlichen Beschäftigten mit Kindern genutzt werden,>> 2. welche Rolle den Personalverantwortlichen und Arbeitnehmervertretungen bei der Implementation zukommt und welche Bedingungen und Faktoren sich in der betrieblichen Praxis auf die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben fördernd oder hindernd auswirken,>> 3. welche Konsequenzen sich aus der Umsetzung der gesetzlichen Normen für die Beschäftigten ergeben,>> 4. ob sich aufgrund der erweiterten Rechtsgrundlagen und der damit verbundenen Erfahrungen neue Wahrnehmungsweisen von erwerbsbezogenen Problemen in der Kombination von Erwerbs- und Kinderbetreuungsarbeit ergeben, die neue Handlungsimpulse zur Folge haben. Methoden: Das Forschung

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    Die soziale Absicherung von selbständig Erwerbstätigen (01.01.2004)

    Universität Bremen, Zentrum für Sozialpolitik
    Fachinger, Uwe, Dr.
    Quelle: Projektinformation des ZeS

    Beschreibung

    Bei diesem Projekt handelt es sich um die inhaltliche Fortführung der abgeschlossenen Drittmittelprojekte, deren Gegenstand die Alterssicherung von nicht versicherungspflichtigen Selbständigen sowie die Alters- und Krankenvorsorge von Honorarlehrkräften war. Ausgehend von und aufbauend auf den in diesen Projekten erzielten Ergebnissen wird die soziale Absicherung von Selbständigen möglichst umfassend - insbesondere aber für die allgemeinen Lebensrisiken Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Unfall, Erwerbsunfähigkeit Auftragslosigkeit - analysiert. Hierzu gehört neben einer Analyse der den existierenden Sicherungssystemen zugrunde liegenden Zielen, die Untersuchung des materiellen Status quo und die der Wirkungen von Maßnahmen. Dabei geht es nicht nur um die auch für diese Erwerbstätigengruppe sich abzeichnenden Probleme für die existierenden sozialen Absicherungssysteme, bedingt u. a. durch den wirtschaftlich-strukturellen Wandel und die demographische Entwicklung, sondern auch um die Prüfung einer Einführung von Absicherungsformen für die bisher noch in keinem Sicherungssystem erfassten Selbständigen. Veröffentlichungen: Fachinger, Uwe (2007): Neue Erwerbsformen: Herausforderungen für die soziale Sicherung, in: ZeS Report, Jg. 12, H. 1, S. 7-14, http://www.zes.uni-bremen.de/downloads/ZeSReport12007.pdf ; Fachinger, Uwe ; Frankus, Anna (2004): Selbstständige im sozialen Abseits. Eine Konzeptstudie zur Verbesserung der sozialen Absicherung von Honorarlehrkräften und anderen versicherungspflichtigen Selbständigen. Düsseldorf, 96 S. ISBN: 3-935145-90-X. Standort: IAB-96-140-61 BP 138 ; Betzelt, Sigrid Fachinger, Uwe (2004): Selbständige - arm im Alter? Für eine Absicherung Selbständiger in der GRV, in: Wirtschaftsdienst, Jg. 84, H. 6, S. 379-386 ; Fachinger, Uwe ; Oelschläger, Angelika ; Schmähl, Winfried (2004): Alterssicherung von Selbständigen. Bestandsaufnahme und Reformoptionen, Münster: Lit Verlag, 387 S ; Betzelt, Sigrid ; Fachinger, Uwe (2004):

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    Normalarbeitsverhältnis und atypische Erwerbsformen - Integrations- und Ausschlusswirkungen des Arbeitsrechts (01.09.2003)

    Universität Fribourg, Departement für Sozialarbeit und Sozialpolitik
    Nollert, Michael, Prof. Dr.
    Quelle: Projektinformation

    Beschreibung

    Das Projekt untersucht anhand sechs atypischer Erwerbsformen, inwieweit das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht diese schützt und damit zu gesellschaftlicher Integration beiträgt oder ob mangelnder Rechtsschutz zu sozialer Ausgrenzung führt.>> Zwei Kernfragen leiten das Projekt:>> 1. Welche Ausgrenzungs- oder Integrationsmechanismen sind auf dem Feld der atypischen Arbeitsverhältnisse wirksam und wie hängen diese Mechanismen mit arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Normen zusammen?>> 2. Ist eine Integration von atypisch Beschäftigten im Rahmen des geltenden Arbeitsrechtssystems möglich oder sind dazu neue Regelungskonzepte erforderlich? Methoden: Diese Fragen werden auf drei Untersuchungsebenen analysiert: Diskurs: Analyse von juristischen Fachpublikationen, Gerichtsurteilen und der Verwaltungspraxis. Institutionen: Befragung von Fachleuten, die sich mit der Anwendung von Arbeits- und Sozialversicherungsrecht befassen, sowie von politischen Entscheidungsträger/innen in Interessenverbänden. Betroffene: Leitfadeninterviews mit Betroffenen aus sechs Kategorien atypischer Erwerbsarbeit. Veröffentlichungen: Pelizzari Alessandro (2007): Verunsicherung und Klassenlage. Anmerkungen im Anschluss an die Prekarisierungsforschung von Pierre Bourdieu. In: Klautke Roland, Oehrlein Brigitte (Hg.). Prekarität - Neoliberalismus - Deregulierung (62-78). Hamburg: VSA ; Pelizzari, Alessandro (2007): "Arbeitskraftunternehmer" oder "Arbeitskraft-Tagelöhner"? Erwerbsarbeit zwischen neuen Optionen und neuen Unsicherheiten. In: Caritas (Hrsg.), Sozialalmanach (135-150), Luzern: Caritas ; Pelizzari, Alessandro (2007).:Am Rande der Wissensgesellschaft? Prekarisierter Erwerbshabitus und milieuspezifische Krisenbewältigung. In: Gemperle, Michael und Peter Streckeisen (Hrsg.): Ein neues Zeitalter des Wissens? (61-81), Zürich: Seismo ; Pelizzari, Alessandro, Michael Nollert und Sandra Contzen (2007): Atypische Beschäftigung in der Schweiz: Zwischen arbeitsrechtlicher Pr

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    Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Arbeitnehmerüberlassung (13.11.2002)

    Deutscher Bundestag

    Beschreibung

    Gesetzentwurf der Fraktion der FDP vom 13. 11. 2002

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    Evaluierung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (01.09.2001)

    ifo Institut für Wirtschaftsforschung
    Munz, Sonja
    Quelle: Projektinformation des Ifo-Instituts

    Beschreibung

    Durch das Inkrafttreten des Teilzeit- und Befristungsgesetzes Anfang 2001 haben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Aufnahme von bzw. den Wechsel in Teilzeitbeschäftigung deutlich verändert. Die Einführung dieses Gesetzes war seinerzeit nicht unumstritten, da zusätzliche Belastungen insbesondere von kleinen Unternehmen erwartet werden. Andererseits immer wieder wird bezweifelt, dass die Rechtsänderungen weit genug gehen, um spürbare Auswirkungen auf den Umfang der Teilzeitarbeit und der Beschäftigung im Ganzen zu haben. Anlass der langfristig angelegten Studie ist ein im Gesetz selbst formulierter Auftrag an das Bundesarbeitsministerium. Ziel der Studie ist, zu einer umfassenden Evaluation des Gesetzes beizutragen, deren Ergebnisse im Herbst 2003 vorliegen sollen, unter anderem um bei etwaigen Revisionen des Gesetzes Berücksichtigung zu finden. Methoden: Im Rahmen der unter den Kooperationspartnern vereinbarten Arbeitsteilung befasst sich das ifo Institut vorrangig mit den Auswirkungen des Gesetzes auf Unternehmen, ISO mit den Auswirkungen auf die Beschäftigten. In beiden Projektteilen werden eingehende sekundärstatistische Analysen für die Entwicklung der Teilzeitbeschäftigung vor und nach Inkrafttreten des Teilzeitgesetzes vorgenommen, Expertengespräche geführt, die unter anderem als Pre-tests für zusätzliche Erhebungen dienen, und parallele Repräsentativbefragungen von Betrieben und Arbeitnehmern abgehalten. Im Mittelpunkt der von ifo angestrebten Betriebsbefragung stehen, neben der quantitativen Entwicklung von Teilzeitbeschäftigung und Teilzeitbeschäftigungsvolumen aus betrieblicher Sicht, die Erfahrungen der Betriebe mit der Umsetzung der neuen Regelungen und insbesondere die Auswirkungen auf Betriebsorganisation, betriebliche Abläufe und Kostensituation der Unternehmen, aufgrund derer die Gewährung des gesetzlichen Anspruchs auf Teilzeitarbeit im Einzelfall versagt werden kann. Die ökonometrische Analyse von Befragungsergebnissen und vorlieg

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    Evaluierung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (01.09.2001)

    ifo-Institut für Wirtschaftsforschung
    Munz, Sönja
    Quelle: Projektinformation des Ifo-Instituts

    Beschreibung

    Durch das Inkrafttreten des Teilzeit- und Befristungsgesetzes Anfang 2001 haben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Reduzierung der Arbeitszeit deutlich verändert. Die Einführung dieses Gesetzes war seinerzeit nicht unumstritten, da zusätzliche Belastungen insbesondere von kleinen Unternehmen erwartet werden. Andererseits wird immer wieder bezweifelt, dass die Rechtsänderungen weit genug gehen, um spürbare Auswirkungen auf den Umfang der Teilzeitarbeit und eine Ausdehnung der Beschäftigung entfalten zu können. Anlass der langfristig angelegten Studie ist ein im Gesetz selbst formulierter Auftrag an das Bundesarbeitsministerium. Ziel der Studie ist es, zu einer umfassenden Evaluation des Gesetzes beizutragen. Die Ergebnisse sollen im Frühjahr 2004 vorliegen. Methoden: Im Rahmen der unter den Kooperationspartnern vereinbarten Arbeitsteilung befasst sich das ifo Institut vorrangig mit den Auswirkungen des Gesetzes auf Unternehmen, ISO mit den Auswirkungen auf die Beschäftigten. In beiden Projektteilen werden eingehende sekundärstatistische Analysen für die Entwicklung der Teilzeitbeschäftigung vor und nach Inkrafttreten des Teilzeitgesetzes vorgenommen, Expertengespräche geführt, die unter anderem als Pretests für zusätzliche Erhebungen dienen, und parallele Repräsentativbefragungen von Betrieben und Arbeitnehmern durchgeführt. Im Mittelpunkt der von ifo angestrebten Betriebsbefragung stehen, neben der quantitativen Entwicklung von Teilzeitbeschäftigung und Teilzeitbeschäftigungsvolumen aus betrieblicher Sicht, die Erfahrungen der Betriebe mit der Umsetzung der neuen Regelungen und insbesondere die Auswirkungen auf Betriebsorganisation, betriebliche Abläufe und Kostensituation der Unternehmen, aufgrund derer die Gewährung des gesetzlichen Anspruchs auf Teilzeitarbeit im Einzelfall versagt werden kann. Die ökonometrische Analyse von Befragungsergebnissen und vorliegenden Daten bedient sich der bei Evaluierungsstudien erforderlichen Kontrollgruppen-Meth

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    Die Beschäftigung von Werkvertragsarbeitnehmern in der Bundesrepublik Deutschland. Rechtliche Regulierung und politische Konflikte (01.03.1995)

    Universität Bremen, Zentrum für Sozialpolitik
    Faist, Thomas, Dr.
    Quelle: Projektinformation des ZeS

    Beschreibung

    Mittel- und osteuropäsche Werkvertragsarbeitnehmer (MOE) sind Arbeitnehmer, die auf der Basis von Werkverträgen zwischen deutschen und mittel- und osteuropäschen Unternehmen nach Deutschland entsendet werden, um hier bestimmte Arbeitsleistungen zu erbringen, ohne dass dabei direkte Arbeitsverhältnisse zwischen dem deutschen Vertragspartner und dem ausländischen Arbeitnehmer entstehen. Die Beschäftigung von mittel- und osteuropäschen Werkvertrags-Arbeitnehmern beruht auf zuwanderungs-, arbeits- und sozialrechtlichen Sonderregelungen.>> Im Rahmen dieses Forschungsprojekts soll nun untersucht werden, welche Form, welchen Inhalt und welche Folgen die getroffenen rechtlichen Regelungen haben.>> Im juristischen Teil des Projekts geht es dabei um die Analyse der rechtlichen Regulierungen der Werkvertragsbeschäftigung, insbesondere um die zuwanderungs-, sozial- und arbeitsrechtlichen Sonderregelungen, die mit der Werkvertragsbeschäftigung verbunden sind. Veröffentlichungen: Faist, T.: Transnationale Arbeitsmärkte und soziale Rechte in Europa. In: Zeitschrift für Sozialreform, 34, 1995, 1, S. 36-47 (Teil 1) und 34, 1995, 2, S. 108-122 (Teil 2) ; Faist, T.: Boundaries of welfare states. Immigrants and social rights. In: Miles, Robert ; Tränhardt, Dietrich (eds.): Inclusion and exclusion. Migration and the uniting of Europe. London: Pinter 1995, pp. 177-195 ; Faist, T.: Immigration, integration, and the ethnicization of politics. A review of German literature. In: European Journal of Political Research, 25, 1994, pp. 439-459 ; Faist, T.: How to define a foreigner? The symbolics politics of immigration in German partisan discourse, 1978-1993. In: West European Politics, 17, 1994,2, pp. 50-71 ; Sandbrink, Stefan, 1996: "Die Beschäftigung von osteuropäischen Werkvertrags-Arbeitnehmern. Vorstellung des Forschungsprojekts". In: Faist, Thomas ; Hillmann, Felicitas ; Zühlke-Robinet (Hrsg.), Neue Migrationsprozesse: politisch-institutionelle Regulierung und Wechselbeziehungen zu

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    Arbeitnehmerüberlassung, Werkvertrag und freier Dienstvertrag

    Universität Frankfurt, Lehrstuhl für Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht
    Waas, Bernd, Prof. Dr.
    Quelle: Projektinformation der Hans-Böckler-Stiftung

    Beschreibung

    Das Gutachten behandelt Fragestellungen, wie Werkvertrag und Arbeitsvertrag (bzw. Arbeitnehmerüberlassungsvertrag) voneinander abzugrenzen sind und unter welchen Voraussetzungen ein (vermeintlicher) Werkvertrag als Arbeitsvertrag (bzw. Arbeitnehmerüberlassungsvertrag) zu qualifizieren ist.>> Kontext / Problemlage: Schon seit geraumer Zeit hat die Frage nach der Abgrenzung von Werkvertrag und Arbeitsvertrag (bzw. Arbeitnehmerüberlassungsvertrag) große praktische Bedeutung. Die Bedeutung dieser Frage scheint - offenbar nicht zuletzt angesichts strengerer Regelungen zur Arbeitnehmerüberlassung - zuletzt sogar noch deutlich zugenommen zu haben. Dementsprechend stellt sich mehr denn je die Frage, ob und inwieweit (vermeintliche) Werkunternehmer als Arbeitnehmer zu qualifizieren bzw. ob und in welchem Umfang für diese Personengruppe Arbeitnehmerrechte verfügbar sind.>> Fragestellung: Mit Blick auf die Qualifizierung eines Rechtsverhältnisses als Werkvertrag oder Dienstvertrag (bzw. Arbeitsvertrag) ist zwischen der Abgrenzungsfrage und der Identifikationsfrage zu unterscheiden. Bei der erstgenannten Frage handelt es sich um das Problem, die Voraussetzungen des jeweiligen Vertragstyps möglichst trennscharf voneinander zu unterscheiden. Bei der letztgenannten Frage handelt es sich einerseits um das Problem, die Zuordnung zu einem bestimmten Vertragstyp nicht zuletzt nach Maßgabe der tatsächlichen Durchführung des Vertrags vorzunehmen, und andererseits darum, eine fehlerhafte Vertragstypenzuordnung durch die Parteien evtl. nachträglich zu korrigieren.>> Ergebnisse:>> - Zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag (bzw. Arbeitsvertrag) besteht ein weiter Überschneidungsbereich.>> - Insbesondere erweist sich die verbreitete Unterscheidung von Erfolg (Werkvertrag) und Tätigkeit (Dienstvertrag) für die Abgrenzung als nicht tragfähig, da zum einen auch das Wirken erfolgsbezogen und zum anderen auch dem Werkvertrag eine Tätigkeitspflicht eigen ist.>> - Ein (scheinbarer)

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    Zulässigkeit von Tarifverträgen zum Mindestlohn von Leiharbeitnehmern unter Übernahme eines gesamten Tarifgitters

    Universität Hamburg, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
    Mayer, Udo, Prof. Dr.

    Beschreibung

    Die Leiharbeitsbranche hat bis jetzt noch keinen gesetzlichen Mindestlohn. Ab 01.05.2011 greift aber die volle Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus Ost-Europa. Dann könnten osteuropäische Verleihfirmen Leiharbeitskräfte aus den Beitrittsstaaten zu Dumping-Tarifen anbieten. Deshalb müssen Mindestlohnsätze in Form eines tätigkeitsbezogenen Lohngitters festgelegt werden.>> Kontext / Problemlage: Es ist fraglich, ob die Leiharbeitsbranche mit einem einzigen Mindestlohn ausreichend geschützt ist, um Verwerfungen auf dem Leiharbeitsmarkt durch den Einsatz ausländischer Leiharbeitskräfte zu verhindern, wenn am 01.05.2011 die volle Freizügigkeit auch für osteuropäische Arbeitnehmer herrscht. Diese Frage stellt sich um so dringlicher, als die Leiharbeitsbranche durch die Leiharbeits-Richtlinie auf den Grundsatz der Gleichbehandlung zwischen Leiharbeitskräften und Stammkräften der Entleihbetriebe festgelegt wird. Von diesem Grundsatz darf zwar durch spezielle Tarifverträge für Leiharbeitskräfte abgewichen werden. Die Richtlinie setzt dieser tariflichen Abweichungsmöglichkeit jedoch bestimmte Grenzen, auf deren Einhaltung die Mitgliedstaaten achten müssen. In diesem Kontext stellt sich die Frage, ob zum Schutz der Leiharbeitskräfte ein tätigkeitsbezogenes Lohngitter in eine Mindestlohnregelung aufgenommen werden müsste.>> Fragestellung: Die Notwendigkeit eines Lohngitters könnte nach der Leiharbeitsrichtlinie gemeinschaftsrechtlich geboten sein. Sie verlangt eine Gleichbehandlung von Leiharbeitskräften mit den Stammkräften des entleihenden Unternehmens. Zwar erlaubt die Richtlinie, dass die Arbeitsbedingungen für Leiharbeitskräfte in gesonderten Tarifverträgen festgelegt werden, die andere Standards enthalten dürfen als diejenigen, die für die Stammkräfte der Entleihunternehmen gelten. Diese Tarifverträge für Leiharbeitnehmer müssen sich aber von dem Ziel leiten lassen, ein Gesamtschutzniveau zu wahren, das sich am Schutzniveau der Vergleichsgruppe (Stammkräfte des entl

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