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Dossier

Mindestlohn

Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 1. Januar 2015 gilt ein allgemeingültiger flächendeckender Mindestlohn in Deutschland. Lohnuntergrenzen gibt es in beinahe allen europäischen Staaten und den USA. Die Mindestlohn-Gesetze haben das Ziel, Lohn-Dumping, also die nicht verhältnismäßige Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zu verhindern.
Dieses Themendossier dokumentiert die Diskussion rund um die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland und die Ergebnisse empirischer Forschung der zu flächendeckenden und branchenspezifischen Mindestlöhnen. Mit dem Filter „Autorenschaft“ können Sie auf IAB-(Mit-)Autorenschaft eingrenzen.

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im Aspekt "Stellungnahmen / Zusammenfassungen"
  • Literaturhinweis

    The devil is in the details: Heterogeneous effects of the German minimum wage on working hours and minijobs (2026)

    Bossler, Mario ; Schank, Thorsten ; Liang, Ying ;

    Zitatform

    Bossler, Mario, Ying Liang & Thorsten Schank (2026): The devil is in the details: Heterogeneous effects of the German minimum wage on working hours and minijobs. In: Journal of Public Economics, Jg. 253, 2025-11-18. DOI:10.1016/j.jpubeco.2025.105540

    Abstract

    "Germany introduced a national minimum wage in 2015. While prior studies find limited effects on overall employment, we go into detail and examine its impact on working hours and minijobs. The minimum wage significantly reduces inequality in hourly and monthly wages. While average working hours remain stable, minijobbers experience notable cuts in working hours, which can be explained by the institutional context shaping the effects of the minimum wage. Employment in regular jobs remains unaffected, but minijobs decline, driven by transitions into both regular jobs and non-employment. The latter implies an employment elasticity of −0.16 for minijob employment. Following the first major minimum wage increase in 2022, we reveal a reduction in working hours that is not limited to minijobs, corresponding to an employment volume elasticity of −0.38." (Author's abstract, IAB-Doku, © 2025 The Authors. Published by Elsevier B.V.) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Bossler, Mario ;
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  • Literaturhinweis

    Zu den Anträgen einer Reform des Mindestlohngesetzes: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 12.1.2026 (2026)

    Bossler, Mario ; Popp, Martin ;

    Zitatform

    Bossler, Mario & Martin Popp (2026): Zu den Anträgen einer Reform des Mindestlohngesetzes. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 12.1.2026. (IAB-Stellungnahme 01/2026), Nürnberg, 12 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2601

    Abstract

    "Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages hat am 12.1.2026 eine öffentliche Anhörung zu den beiden Anträgen „Mindestlohngesetz reformieren - 15 Euro pro Stunde sicherstellen“ und „Mindestlohn auf 15 Euro anheben und dauerhaft armutsfest machen“ durchgeführt, an der das IAB teilgenommen hat. In seiner Stellungnahme diskutiert das IAB die wissenschaftlichen Evaluationsergebnisse zum gesetzlichen Mindestlohn und beurteilt die Vorschläge zur Reform des Mindestlohngesetzes." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bossler, Mario ; Popp, Martin ;
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  • Literaturhinweis

    Minimum income and household labour supply (2026)

    Carta, Francesca ; Colonna, Fabrizio;

    Zitatform

    Carta, Francesca & Fabrizio Colonna (2026): Minimum income and household labour supply. In: International Tax and Public Finance, Jg. 33, H. 2, S. 514-547. DOI:10.1007/s10797-025-09918-4

    Abstract

    "This paper examines the impact of Guaranteed Minimum Income (GMI) schemes on work incentives at the household level. We show that these schemes create strategic complementarities between partners’ employment decisions. When one partner is non-employed or earns a low wage, the household is more likely to receive the benefit, which discourages the other partner from working to avoid losing the benefit. The disincentive to work does not instead apply to partners of high earners whose income exceeds the programme threshold. This leads the partners to coordinate their decisions so that both are non-employed. The negative impact of the GMI on labour supply is therefore more pronounced in economies with many single-earner households. Focusing on Italy, where the employment rate of married women is low and a relatively generous GMI programme was introduced in 2019, we use a structural labour supply model to estimate that the GMI would primarily reduce the employment rate of married men with non-working wives and increase the number of households in which neither partner works. Married women would be less affected due to the high employment rate of their husbands." (Author's abstract, IAB-Doku, © Springer-Verlag) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Monopsony, Markdowns, and Minimum Wages (2026)

    Faia, Ester ; Lochner, Benjamin ; Schoefer, Benjamin;

    Zitatform

    Faia, Ester, Benjamin Lochner & Benjamin Schoefer (2026): Monopsony, Markdowns, and Minimum Wages. (CEPR discussion paper / Centre for Economic Policy Research 21058), London, 80 S.

    Abstract

    "This paper presents the first direct test of two interlinked predictions at the core of the monopsony theory of the labor market: (i) that firms exploit wage-setting power by marking down wages below the marginal revenue product of labor, and (ii) that exogenous wage constraints, if binding, eliminate markdowns. Our research design revisits the 2015 introduction of a high minimum wage in Germany. Drawing on a monopsony model, we derive an empirically tractable difference-indifferences specification that provides a quantitative benchmark for the firm-level markdown response. Our main result is that empirical markdowns respond only 0–25% as much as the monopsony model would have predicted. Hence, at least for the labor market segment we study, (i) markdowns largely reflect other distortions than monopsony, (ii) markdowns are mismeasured, (iii) minimum wages induce widespread labor shortages, or (iv) the standard monopsony model does not provide a full, realistic account of the labor market." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Lochner, Benjamin ;
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  • Literaturhinweis

    Wie die Arbeitsagenturen die Beschäftigungseffekte der jüngsten Mindestlohnerhöhung einschätzen (2026)

    Hutter, Christian ; Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Hutter, Christian & Enzo Weber (2026): Wie die Arbeitsagenturen die Beschäftigungseffekte der jüngsten Mindestlohnerhöhung einschätzen. In: IAB-Forum H. 27.01.2026. DOI:10.48720/IAB.FOO.20260127.02

    Abstract

    "Zum 1. Januar 2026 wurde der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro auf 13,90 Euro erhöht. Das Plus von 8,4 Prozent liegt damit deutlich über der vom Statistischen Bundesamt ermittelten allgemeinen Lohnsteigerung von 4,9 Prozent. Die überwiegende Mehrheit der Arbeitsagenturen erwartet laut einer Befragung dennoch keine negativen Effekte auf die Gesamtbeschäftigung. Die Minderheit der Agenturen mit negativen Erwartungen hat sich im Vergleich zur Erhöhung von 2022 allerdings verdreifacht. Bei sozialversicherungspflichtiger und geringfügiger Beschäftigung werden häufiger Änderungen erwartet, was auf Substitution zwischen den beiden Beschäftigungsformen hindeuten könnte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Hutter, Christian ; Weber, Enzo ;
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  • Literaturhinweis

    Niedriglohnbeschäftigung 2023 – Hohes Armutsrisiko unter Niedriglohnbeziehenden (2026)

    Kalina, Thorsten;

    Zitatform

    Kalina, Thorsten (2026): Niedriglohnbeschäftigung 2023 – Hohes Armutsrisiko unter Niedriglohnbeziehenden. (IAQ-Report 2026-03), Duisburg, 19 S. DOI:10.17185/duepublico/85276

    Abstract

    "Die außerplanmäßige Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 € im Oktober 2022 hat gerade niedrige Stundenlöhne deutlich angehoben. Dieser positive Trend hat sich allerdings 2023 nicht fortgesetzt. Ein besonders hohes Niedriglohnrisiko hatten 2023 Minijobber*innen (79,4 %), Jüngere (43,5 %), Geringqualifizierte (41,9 %), befristet Beschäftigte (37,2 %) sowie Ausländer*innen (28,4 %) und Frauen (23,5 %). Niedriglohnbeschäftigte sind mit 22,6 % sehr häufig armutsgefährdet. Für die abhängig Beschäftigten insgesamt liegt das Armutsrisiko bei 7,3 % und ist damit deutlich geringer als in der Bevölkerung insgesamt (17,7 %). Ein wesentliches Armutsrisiko der Niedriglohnbeziehenden liegt im Erwerbsumfang, sowohl individuell als auch auf der Haushaltsebene. Die Subventionierung von niedrig entlohnter Beschäftigung sollte von den Minijobs hin zu substanzieller Teilzeit verlagert werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Do Minimum Wages Increase Female Employment? Evidence From a Meta‐Analysis (2026)

    Li, Xiaomei ; Si, Xu; Liu, Yulin ;

    Zitatform

    Li, Xiaomei, Yulin Liu & Xu Si (2026): Do Minimum Wages Increase Female Employment? Evidence From a Meta‐Analysis. In: Australian economic papers, Jg. 65, H. 1, S. 1-15. DOI:10.1111/1467-8454.70010

    Abstract

    "One of the purposes of minimum wage legislation is to protect women workers. However, the impact of minimum wage on female employment has been controversial. We perform a meta-analysis to test the policy effect. After correcting for publication bias using the overall sample, the effect is positive, indicating that minimum wages actually increase female employment. We use 32 moderators as potential explanatory variables to explain the heterogeneity of the literature and find that it stems from the data characteristics and methods used in econometric estimates. In addition, education plays an important role in regulating the female employment effect of minimum wages. Furthermore, we find that the minimum wage results in an increase in female employment in developing countries, while developed countries do not benefit from the minimum wage system. This could be related to differences in industrial structure, social security coverage, and informal employment rate in the two types of countries. Our results suggest that minimum wages may be an effective policy for women who are more likely to engage in minimum wage work." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Minimum Wages and Work Pressure (2026)

    Nagler, Markus ; Winkler, Erwin;

    Zitatform

    Nagler, Markus & Erwin Winkler (2026): Minimum Wages and Work Pressure. (CESifo working paper 12460), München, 27 S.

    Abstract

    "A large literature investigates the employment effects of minimum wages, with comparatively little evidence on other adjustment margins. In this paper, we analyze the impact of a nationwide introduction of minimum wages in Germany on employer-induced work pressure, using detailed worker-level survey data. Applying a difference-in-differences approach, we show that the introduction of minimum wages increased work pressure in occupations more exposed to the minimum wage. The increase in work pressure cannot be explained by compositional changes in terms of demographics, job complexity, or hours worked." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Der Mindestlohn und seine Höhe zwischen regelbasierter Anpassung und einer „Gesamtabwägung“ (2026)

    Sell, Stefan;

    Zitatform

    Sell, Stefan (2026): Der Mindestlohn und seine Höhe zwischen regelbasierter Anpassung und einer „Gesamtabwägung“. In: Soziale Sicherheit, Jg. 74, H. 6, S. 10-16.

    Abstract

    "Zur Einstimmung in die Auseinandersetzung mit der Frage, wie hoch der allgemeine gesetzliche Mindestlohn sein sollte, müsste und könnte, lohnt ein kurzer Blick zurück. Die nach langer kontroverser Diskussion zum 1. Januar 2015 erfolgte Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes (als Lohnuntergrenze für fast alle) fiel zum einen in eine arbeitsmarktlich günstige Zeit, in der die Beschäftigungszahlen stiegen und die Wirtschaft wuchs. Zum anderen aber ist die damalige Höhe von 8,50 Euro nicht als sachlogisches Analyseergebnis vom Himmel gefallen. Sie ist zu verstehen als ein relativ niedrig dimensionierter Einstieg in die Mindestlohn-Welt – zum einen aus politischen Durchsetzbarkeitsgründen, zum anderen aber auch, weil man damals sich nicht wirklich sicher war, ob und welche Arbeitsmarkteffekte der Mindestlohn haben wird." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Minimum wages in 2025: Annual review (2025)

    Appler, Felix; Vacas‑Soriano, Carlos; Aumayr-Pintar, Christine;

    Zitatform

    Appler, Felix, Christine Aumayr-Pintar & Carlos Vacas‑Soriano (2025): Minimum wages in 2025. Annual review. (Eurofound research report / European Foundation for the Improvement of Living and Working Conditions), Luxembourg, 74 S. DOI:10.2806/6315456

    Abstract

    "2024 was an eventful year for minimum wage regulations in most EU Member States, as the EU Minimum Wage Directive had to be transposed into national legislation by mid November. Therefore, the regular discussions on setting rates for 2025 were sometimes overshadowed by discussions regarding the required adaptations to national regulations. Most countries managed to transpose the directive by the deadline or with a short delay but still within the year. However, in a few countries, the full transposition was still pending as of mid-March 2025. This year’s edition of the annual review on minimum wages provides a comprehensive overview of recent developments. The first two chapters present the usual summaries of how national minimum wages (and collectively agreed minimum wages in countries without a national minimum wage) were set and developed for 2025. Chapter 3 focuses on the new minimum wage regulations, providing a comparative analysis of how Member States with statutory minimum wages have implemented various articles and aspects of the directive. It examines the indicative reference values adopted, the consultative bodies designated or set up, criteria that wage-setters are required to consider when uprating, approaches to variations in minimum wages and measures to promote collective bargaining. Chapter 4 focuses on minimum wage earners and their ability to afford housing, based on analysis of the latest data from the European Union Statistics on Income and Living Conditions (EU-SILC). Furthermore, this report is accompanied by two related Eurofound working papers. The first presents three country examples of how Member States have approached their adequacy assessments in the context of the Minimum Wage Directive (Eurofound, 2025a). The second provides an overview of recent research publications on minimum wages, mainly published in 2024 (Eurofound, 2025b). Finally, Eurofound’s minimum wage country profiles complement this report by providing detailed background information on how minimum wage setting is regulated and functions in the EU Member States and Norway." (Text excerpt, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    The Minimum Wage and Inequality Between Groups (2025)

    Blau, Francine D. ; Comey, Matthew; Kahn, Lawrence; Boboshko, Nikolai; Cohen, Isaac;

    Zitatform

    Blau, Francine D., Isaac Cohen, Matthew Comey, Lawrence Kahn & Nikolai Boboshko (2025): The Minimum Wage and Inequality Between Groups. (CESifo working paper 12371), München, 50 S.

    Abstract

    "Using 1979-2019 Current Population Survey data, we study the effect of state and federal minimum wage policies on gender, race, and ethnic inequality. We find that minimum wages substantially reduce intergroup wage inequality at least up to the 20th wage percentile, with no evidence of adverse employment effects. We conduct counterfactual simulations of between-group inequality due to minimum wage changes since 1979. Declines in the real minimum wage in the 1980s slowed progress in narrowing between-group inequality. Relatively small changes in minimum wages during 1989-1998 and 1998-2007 meant little role for the minimum wage over those time spans. Since 2007, several states have steeply raised their minimum wages, especially raising Hispanics' relative wages, because they earn low wages and reside disproportionately in those states. Finally, we find that raising the federal minimum wage to $12/hour in 2020 dollars ($14.49 in 2025Q2 dollars) would reduce existing between-group wage gaps below the 15th percentile by 25-50%." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Zum Entwurf der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung: Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum 6.10.2025 (2025)

    Bossler, Mario ; Popp, Martin ;

    Zitatform

    Bossler, Mario & Martin Popp (2025): Zum Entwurf der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung. Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum 6.10.2025. (IAB-Stellungnahme 01/2025), Nürnberg, 23 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2501

    Abstract

    "Nach dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025 soll der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde steigen. Mit dieser Stellungnahme beurteilen die Autoren den Beschluss auf Basis der wissenschaftlichen Erkenntnisse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und gehen insbesondere auf die Lohn- und Beschäftigungswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns ein. DOI" (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bossler, Mario ; Popp, Martin ;
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  • Literaturhinweis

    Analysepotenziale von OnlineStellenanzeigen und Methoden Maschinellen Lernens am Beispiel der Mindestlohnforschung: Hat der Mindestlohn die Nachfrage von Kompetenzen durch Arbeitgeber verändert? (2025)

    Busch, Anne; Krieger, Benedikt; Krusee, Sebastian; Goluchowicz, Kerstin; Baumann, Fabienne-Agnes;

    Zitatform

    Busch, Anne, Fabienne-Agnes Baumann, Benedikt Krieger, Kerstin Goluchowicz & Sebastian Krusee (2025): Analysepotenziale von OnlineStellenanzeigen und Methoden Maschinellen Lernens am Beispiel der Mindestlohnforschung. Hat der Mindestlohn die Nachfrage von Kompetenzen durch Arbeitgeber verändert? (iit Perspektive / Institut für Innovation und Technik 80), Berlin, 17 S. DOI:10.23776/2025_09

    Abstract

    "Diese iit-perspektive beleuchtet das Potenzial innovativer Datenzugänge (Online-Stellenanzeigen) und Analysemethoden (Methoden des maschinellen Lernens) für sozialwissenschaftliche Fragestellungen am Beispiel der Mindestlohnforschung. So ist es mit Online-Stellenanzeigen als Datengrundlage beispielsweise möglich zu untersuchen, inwieweit die Einführung bzw. Erhöhung des Mindestlohns die von Arbeitgebern geforderten beruflichen Kompetenzen verändert hat." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    The Minimum Wage in Germany: Institutional Setting and a Systematic Review of Key Findings (2025)

    Dütsch, Matthias ; Ohlert, Clemens ; Baumann, Arne ;

    Zitatform

    Dütsch, Matthias, Clemens Ohlert & Arne Baumann (2025): The Minimum Wage in Germany: Institutional Setting and a Systematic Review of Key Findings. In: Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, Jg. 245, H. 1-2, S. 113-151. DOI:10.1515/jbnst-2023-0038

    Abstract

    "The introduction of a statutory minimum wage in Germany in 2015 aimed at improving the welfare of low-wage workers but was also accompanied by concerns about distortions in Europe’s largest economy. This paper provides a comprehensive survey of results from the evaluation of the German minimum wage by compiling recent descriptive evidence and a systematic literature review on causal effects through 2022. On 1 October 2022, the minimum wage was raised legislatively by 15 percent to 12 euros per hour, which affected approximately 5.8 million employees and 23 percent of companies. The war in Ukraine and the coronavirus pandemic hit minimum wage workers and minimum wage firms harder than the rest of the economy. The minimum wage thus far had the strongest causal effects directly after its introduction. Hourly wages increased, while working hours decreased, resulting in mixed effects on monthly wages. Overall employment fell slightly, with a decline in marginal employment in particular. Companies’ wage costs increased, and as productivity did not change, profits declined." (Author's abstract, IAB-Doku, © De Gruyter) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Mindestlohnerhöhungen zum 1. Januar 2026 und 2027: Rund jeder zehnte Job ist von der stufenweisen Anpassung des Mindestlohns betroffen (2025)

    Gürtzgen, Nicole ; Commentz, Antonia; Popp, Martin ;

    Zitatform

    Gürtzgen, Nicole, Martin Popp & Antonia Commentz (2025): Mindestlohnerhöhungen zum 1. Januar 2026 und 2027: Rund jeder zehnte Job ist von der stufenweisen Anpassung des Mindestlohns betroffen. (IAB-Kurzbericht 15/2025), Nürnberg, 8 S. DOI:10.48720/IAB.KB.2515

    Abstract

    "Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll laut Beschluss der Mindestlohnkommission zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde steigen. Zum 1. Januar 2027 wird der Mindestlohn in einem weiteren Schritt auf 14,60 Euro an­gehoben. Dieser IAB-Kurzbericht zeigt, in welchem Ausmaß bestehende Beschäftigungsverhältnisse sowie Neueinstellungen von den geplanten Erhöhungen betroffen sein werden. Dabei wird insbesondere auf Unterschiede nach Beschäftigungsform, Arbeitszeit, Region und Wirtschaftszweig eingegangen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    "Und ewig grüßt das Murmeltier": Mindestlohnforschung im Denkstilzwang (2025)

    Heise, Arne ;

    Zitatform

    Heise, Arne (2025): "Und ewig grüßt das Murmeltier": Mindestlohnforschung im Denkstilzwang. (Discussion papers / Zentrum für Ökonomische und Soziologische Studien 116), Hamburg, 23 S.

    Abstract

    "Vor Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland im Jahr 2015 war sich die Arbeitsmarktökonomik weitgehend darin einig, dass dieses 'soziale Experiment' mit erheblichen Arbeitsplatzverlusten bezahlt werden müsste. Die Begleitforschung zur Mindestlohneinführung konnte dann aber die prognostizierten Beschäftigungsverluste nicht nachweisen und musste auch für Deutschland - wie überall, wo Mindestlöhne existieren und deren Effekte erforscht werden - die 'Flüchtigkeit der Beschäftigungseffekt' zugeben. In diesem Beitrag wird die Diskussion um die Einführung des Mindestlohns nachgezeichnet und die Reaktion der Wissenschaftlergemeinschaft auf die Abweichung der tatsächlichen Beschäftigungsentwicklung von den modellgestützten Prognosen - was wissenschaftstheoretisch als 'Anomalie' oder 'Krise' verstanden werden kann - auf der Grundlage der Fleckschen Denkstil-Theorie analysiert. Dazu werden 2 Phasen - die Phase der Einführung des Mindestlohns und die Phase der drastischen Erhöhung des Mindestlohns im Jahr 2022 - unterschieden, um einerseits Lernprozesse, andererseits aber auch die Resilienz eines herrschenden Paradigmas untersuchen zu können." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    ›Und ewig grüßt das Murmeltier‹ – Mindestlohnforschung im Denkstilzwang (2025)

    Heise, Arne ;

    Zitatform

    Heise, Arne (2025): ›Und ewig grüßt das Murmeltier‹ – Mindestlohnforschung im Denkstilzwang. In: Leviathan, Jg. 53, H. 4, S. 462-492. DOI:10.5771/0340-0425-2025-4-462

    Abstract

    "Vor Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland im Jahr 2015 war sich die deutsche Arbeitsmarktökonomik weitgehend darin einig, dass dieses ‚soziale Experiment‘ mit erheblichen Arbeitsplatzverlusten bezahlt werden müsste. Die Begleitforschung zur Mindestlohneinführung konnte dann aber die prognostizierten Beschäftigungsverluste nicht nachweisen und musste auch für Deutschland – wie überall, wo Mindestlöhne existieren und deren Effekte erforscht werden – die ‚Flüchtigkeit des Beschäftigungseffekts‘ zugeben. In diesem Beitrag wird die Diskussion um die Einführung des Mindestlohns nachgezeichnet und die Reaktion der Wissenschaftlergemeinschaft auf die Abweichung der tatsächlichen Beschäftigungsentwicklung von den modellgestützten Prognosen – was wissenschaftstheoretisch als ‚Anomalie‘ oder ‚Krise‘ verstanden werden kann – auf der Grundlage der Fleckschen Denkstil-Theorie analysiert. Dazu werden 2 Phasen – die Phase der Einführung des Mindestlohns und die Phase der drastischen Erhöhung des Mindestlohns im Jahr 2022 – unterschieden, um einerseits Lernprozesse, andererseits aber auch die Resilienz eines herrschenden Paradigmas untersuchen zu können." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Regelbasierte statt politische Mindestlohnanpassung: Schriftliche Stellungnahme zur fünften Anhörung zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns (2025)

    Lesch, Hagen; Schröder, Christoph;

    Zitatform

    Lesch, Hagen & Christoph Schröder (2025): Regelbasierte statt politische Mindestlohnanpassung. Schriftliche Stellungnahme zur fünften Anhörung zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns. (IW-Report / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2025,10), Köln, 18 S.

    Abstract

    "Der gesetzliche Mindestlohn wurde bis einschließlich Juli 2022 durch die Mindestlohnkommission gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 Mindestlohngesetz (MiLoG) und gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung der Mindestlohnkommission (GO-MLK) vom 27. Januar 2016 nachlaufend an die Tariflohnentwicklung angepasst." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    10 Jahre Mindestlohn: Bilanz und Ausblick: Gemeinsame Stellungnahme von WSI und IMK anlässlich der schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission 2025 (2025)

    Lübker, Malte; Schulten, Thorsten; Herzog-Stein, Alexander ;

    Zitatform

    Lübker, Malte, Thorsten Schulten & Alexander Herzog-Stein (2025): 10 Jahre Mindestlohn: Bilanz und Ausblick. Gemeinsame Stellungnahme von WSI und IMK anlässlich der schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission 2025. (WSI Policy Brief / Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut 88), Düsseldorf, 42 S.

    Abstract

    "In der folgenden Stellungnahme soll die Entwicklung des Mindestlohns im Lichte der hier diskutierten Orientierungsgrößen analysiert werden. Dazu zählen die Tarifentwicklung (Abschnitt 2), der Referenzwert von 60 % des Bruttomedianlohns der Vollzeitbeschäftigten (Abschnitt 3) sowie die weiteren Kriterien aus Artikel 5 (4) der Europäischen Mindestlohnrichtlinie (Abschnitt 4). Auf Grundlage dieser Analyse wird in einem kurzen Fazit der Rahmen für zukünftige Mindestlohnerhöhungen abgesteckt (Abschnitt 5)." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    The minimum wage in Greece, France and Germany (2025)

    Malagardi, Athina; Schulten, Thorsten; Sengayrac, Simon-Pierre;

    Zitatform

    Malagardi, Athina, Simon-Pierre Sengayrac & Thorsten Schulten (2025): The minimum wage in Greece, France and Germany. Athen, 24 S.

    Abstract

    "This study examines in depth the minimum wage as an institution of social protection and economic policy, focusing on three European countries: Greece, France, and Germany. It begins with the Greek case, tracing the evolution from the previous system of collective bargaining to the establishment of the “statutory minimum wage” and the recent reform under Law 5163/2024, which incorporates Directive (EU) 2022/2041 and highlights the role of social partners.Next, the French model (SMIC) is examined, characterized by automatic and regular adjustments, a close link with inflation and the average wage, as well as ongoing debates about its cost and effectiveness in combating poverty. This is followed by the German experience, where the operation of the Independent Minimum Wage Commission reflects a different approach to social dialogue and the balancing of economic competitiveness with social protection. The study concludes with a comparative overview of the three models, highlighting the common features, divergences, and prospects for improving the Greek model." (Publisher information, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    The Impact of the Minimum Wage on Initial Labour Market Outcomes (2025)

    Umkehrer, Matthias ;

    Zitatform

    Umkehrer, Matthias (2025): The Impact of the Minimum Wage on Initial Labour Market Outcomes. (IAB-Discussion Paper 16/2025), Nürnberg, 35 S. DOI:10.48720/IAB.DP.2516

    Abstract

    "In dieser Arbeit untersuche ich, wie sich die Einführung des bundesweiten Mindestlohns in Deutschland auf die Arbeitsmarktergebnisse junger Berufseinsteiger auswirkt. Die institutionellen Rahmenbedingungen, administrative Mikrodaten und prognostizierte Mindestlohnbetroffenheit erlauben es, die kausalen Effekte der Maßnahme zu schätzen. Dazu werden Kohorten verglichen, die zu Beginn ihres Erwerbslebens vom Mindestlohn betroffen bzw. nicht betroffen waren, wobei Selektion in Ausbildung, Endogenität des Zeitpunkts des Berufseintritts, Veränderungen in der Kohortenzusammensetzung und makroökonomische Bedingungen kontrolliert werden. Die betroffenen Kohorten wiesen höhere Einkommen, aber keine geringere Beschäftigung auf. Sie arbeiteten etwas mehr Stunden, begannen ihre Karriere häufiger bei größeren und besser entlohnenden Arbeitgebern, übten seltener Berufe mit höherer Mindestlohnbetroffenheit aus und verrichteten seltener manuelle-routine Tätigkeiten oder Hilfsarbeiten. Den Ergebnissen zufolge behindert der Mindestlohn den Übergang von der Ausbildung in das Erwerbsleben nicht, beeinflusst aber die Zusammensetzung der Unternehmen und Berufe auf dem Arbeitsmarkt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Umkehrer, Matthias ;
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    Fünfter Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns: Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz (2025)

    Zitatform

    (2025): Fünfter Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns. Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz. (... Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns / Mindestlohnkommission 5), Berlin, 215 S. DOI:10.21934/MLK20250114

    Abstract

    "Seit dem Jahr 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Bei seiner Einführung betrug die Höhe 8,50 Euro pro Stunde. Aktuell beträgt der Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde. Die Mindestlohnkommission beschließt in diesem Jahr erneut über die Anpassung dieser gesetzlichen Lohnuntergrenze. Zusätzlich zu ihrem Beschluss hat die Kommission den Auftrag, der Bundesregierung einen Bericht über die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Wettbewerbsbedingungen und die Beschäftigung zur Verfügung zu stellen. Diesem Auftrag kommt sie mit dem vorliegenden, einstimmig beschlossenen Fünften Bericht nach. Der Betrachtungszeitraum des vorliegenden Berichts umfasst schwerpunktmäßig die Jahre 2022 bis 2024. Er dokumentiert die wissenschaftlichen Befunde zur Wirkung des Mindestlohns in diesem Zeitraum. Der Bericht enthält umfangreiche Befunde zu den Effekten der Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro im Oktober 2022, die im Rahmen einer Gesetzesänderung durch den Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Dies war für diesen Bericht erstmals auf breiter Datenbasis möglich. Die dargestellten Ergebnisse stützen sich auf Forschungsprojekte, die die Mindestlohnkommission beauftragt hat, weitere wissenschaftliche Publikationen zur Mindestlohnforschung sowie Analysen, die von der Geschäftsstelle der Kommission durchgeführt wurden." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    The 2025 Minimum Income Report: An overview of the implementation of the 2023 Council recommendation on adequate minimum income ensuring active inclusion across EU Member States : joint report prepared by the Social Protection Committee and the European Commission, Directorate-General for Employment, Social Affairs and Inclusion. Part 1, Horizontal analysis (2025)

    Abstract

    "The European Union is facing important challenges as it navigates a changing global economic and political landscape. In this context, this joint report by the SPC and the European Commission highlights the crucial need for a strong social Europe with reliable safety nets. By promoting active inclusion, our goal is to improve the lives of those who are furthest from the labour market, while also strengthening social cohesion within the EU. This report is an opportunity to take stock of our progress in delivering on the European Pillar of Social Rights (EPSR), especially principle 14 on adequate minimum income (MI), and to outline the way forward." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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    Mindestlohnkommission 2025: Stellungnahmen aus der schriftlichen Anhörung: Ergänzungsband zum Fünften Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz (2025)

    Abstract

    "Paragraf 10 Absatz 3 Satz 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) ermöglicht es der Mindestlohnkommission, Anhörungen zu den Auswirkungen und der Anpassung des Mindestlohns durchzuführen. Sie kann dabei „Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Vereinigungen von Arbeitgebern und Gewerkschaften, öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, Wohlfahrtsverbände, Verbände, die wirtschaftliche und soziale Interessen organisieren“ sowie sonstige von der Anpassung des Mindestlohns Betroffene vor Beschlussfassung anhören. Sie kann Informationen und fachliche Einschätzungen von externen Stellen einholen. Die Mindestlohnkommission hat diese Möglichkeit genutzt und im Frühjahr 2025 eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Die Mindestlohnkommission hat sich dazu auf einen Kreis von Institutionen bzw. Sachverständigen geeinigt, die im Rahmen der Anhörung zu einer schriftlichen Stellungnahme aufgefordert wurden. Die Stellungnahmen sind ebenso wie die von der Mindestlohnkommission vorab versandten Themenschwerpunkte in diesem Band im Originalwortlaut dokumentiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Auswirkung der Mindestlohnanpassung und der Mindestlohnpolitik: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten … und der Fraktion Die Linke (2025)

    Zitatform

    (2025): Auswirkung der Mindestlohnanpassung und der Mindestlohnpolitik. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten … und der Fraktion Die Linke. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 21/1403 (28.08.2025)), Berlin, 11 S.

    Abstract

    [insgesamt 22 Einzelfragen] "Das aktuelle Mindestlohnmodell kann nicht garantieren, dass rapide Preisentwicklungen durch zukünftige Mindestlohnanpassungen angemessen aufgegriffen werden – insbesondere mit Blick auf einen zunehmend volatilen Weltmarkt." (Textauszug, Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)

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    A 22 percent increase in the German minimum wage: nothing crazy! (2024)

    Bossler, Mario ; Chittka, Lars; Schank, Thorsten ;

    Zitatform

    Bossler, Mario, Lars Chittka & Thorsten Schank (2024): A 22 percent increase in the German minimum wage: nothing crazy! (arXiv papers 2405.12608), 52 S. DOI:10.48550/arXiv.2405.12608

    Abstract

    "We present the first empirical evidence on the 22 percent increase in the German minimum wage, implemented in 2022, raising it from Euro 9.82 to 10.45 in July and to Euro 12 in October. Leveraging the German Earnings Survey, a large and novel data source comprising around 8 million employee-level observations reported by employers each month, we apply a difference-in-difference-in-differences approach to analyze the policy's impact on hourly wages, monthly earnings, employment, and working hours. Our findings reveal significant positive effects on wages, affirming the policy's intended benefits for low-wage workers. Interestingly, we identify a negative effect on working hours, mainly driven by minijobbers. The hours effect results in an implied labor demand elasticity in terms of the employment volume of -0.17 which only partially offsets the monthly wage gains. We neither observe a negative effect on the individual's employment retention nor the regional employment levels." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Bossler, Mario ;
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    How market concentration impacts minimum wage effects: Opinion (2024)

    Popp, Martin ;

    Zitatform

    Popp, Martin (2024): How market concentration impacts minimum wage effects. Opinion. In: IZA world of labor H. 26.11.2024, 2024-11-05.

    Abstract

    "My study focuses on 16 low-wage sectors where Germany’s Ministry of Labor and Social Affairs has set sector-specific minimum wages. Before these regulations, the data show that wages and employment were lower in highly concentrated labor markets, indicating monopsonistic behavior by firms. The introduction of sectoral minimum wages raised worker pay across the board, with the wage increase - or “bite” - being stronger in highly concentrated markets. With these data, I thoroughly test the monopsony hypothesis. In slightly concentrated or competitive labor markets, introducing or raising sectoral minimum wages often led to reduced employment. Crucially, however, these negative employment effects diminished as labor market concentration increased. In highly concentrated, more monopsonistic markets, minimum wage hikes actually came along with positive employment effects. However, when the minimum wage reaches or exceeds the median wage in these low-wage sectors, even highly concentrated labor markets see these positive employment effects taper off." (Text excerpt, IAB-Doku) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Popp, Martin ;
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    Die EU als Schrittmacher bei der Erhöhung von Mindestlohn und Tarifbindung? (2024)

    Schulten, Thorsten; Dingeldey, Irene ;

    Zitatform

    Schulten, Thorsten & Irene Dingeldey (2024): Die EU als Schrittmacher bei der Erhöhung von Mindestlohn und Tarifbindung? In: Vierteljahreshefte zur Arbeits- und Wirtschaftsforschung, Jg. 1, H. 1, S. 17-32. DOI:10.3790/vaw.2024.1439005

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    Ambitioniert, aber vertretbar: Einordnung eines 16-Euro-Mindestlohns (2024)

    Steuernagel, Anne; Krahé, Max;

    Zitatform

    Steuernagel, Anne & Max Krahé (2024): Ambitioniert, aber vertretbar: Einordnung eines 16-Euro-Mindestlohns. (Research report / Dezernat Zukunft - Institut für Makrofinanzen 297838), Berlin, 28 S.

    Abstract

    "Am 1. Januar 2015 wurde in Deutschland erstmals ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro eingeführt. Dem sind Jahre vorausgegangen, in denen die Größe des Niedriglohnsektors in Deutschland erst stark anwuchs und dann auf hohem Niveau stagnierte (Grabka & Schröder 2019). Debatten um armutssichere Arbeit prägten die Diskussion. Außerhalb von Deutschland hatten zu diesem Zeitpunkt bereits viele andere Staaten einen gesetzlichen Mindestlohn eingeführt. Bei der Einführung 2015 bewegte sich die Höhe des Mindestlohns in Deutschland gemessen am Kaitz-Index1 im internationalen Mittelfeld" (Textauszug, IAB-Doku)

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    Aktuelle Entwicklungen bei der Verteilung der Arbeitseinkommen und Kompetenzen (Podium) (2023)

    Bellmann, Lutz ; Dustmann, Christian ; Biewen, Martin ; Fanfani, Bernardo ; Oberfichtner, Michael ; Fitzenberger, Bernd ; Caldwell, Sydnee; Ostermann, Kerstin ; Spitz-Oener, Alexandra; Müller, Steffen ;

    Zitatform

    Bellmann, Lutz; Christian Dustmann, Martin Biewen, Bernardo Fanfani, Michael Oberfichtner, Bernd Fitzenberger, Sydnee Caldwell, Kerstin Ostermann, Alexandra Spitz-Oener & Steffen Müller (sonst. bet. Pers.) (2023): Aktuelle Entwicklungen bei der Verteilung der Arbeitseinkommen und Kompetenzen (Podium). In: IAB-Forum H. 30.10.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20231030.01

    Abstract

    "Zu einem besseren Verständnis der Lohnfindung und Lohnverteilung sowie der beruflichen Qualifikationen beizutragen – das war das Ziel der internationalen Konferenz „Recent Developments in Wage Determination, Distribution, and Job Skills“ am IAB." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Ähnliche Treffer

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  • Literaturhinweis

    Branchenmindestlöhne: Ein unterschätztes Instrument (2023)

    Bispinck, Reinhard;

    Zitatform

    Bispinck, Reinhard (2023): Branchenmindestlöhne: Ein unterschätztes Instrument. (Analysen zur Tarifpolitik / WSI, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut 93), Düsseldorf, 11 S.

    Abstract

    "Im vergangenen Jahr stand der allgemeine gesetzliche Mindestlohn und seine Anhebung auf 12 Euro ab Oktober 2022 im Zentrum der Politik zur Begrenzung des Niedriglohnsektors. Zu Recht, denn die unmittelbare materielle Wirkung und die mittelbaren Auswirkungen etwa auf die Tarifpolitik können gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Dabei trat ein Instrument in den Hintergrund, das seit Mitte der 1990er Jahre in wechselndem Umfang für die Sicherung angemessener Entgelte in verschiedenen Wirtschaftszweigen eingesetzt wird – die tariflichen Branchenmindestlöhne. Sie definieren eine Lohnuntergrenze, die von allen Betrieben einer Branche eingehalten werden muss, unabhängig davon, ob sie tarifgebunden sind oder nicht. In Ergänzung zum gesetzlichen Mindestlohn haben die Branchenmindestlöhne eine wichtige Funktion zur Begrenzung von Niedriglöhnen und sie könnten und sollten in Zukunft eine stärkere Rolle spielen." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    The Monitoring and Enforcement of Minimum Wages (2023)

    Bosch, Gerhard; Hüttenhoff, Frederic; Weinkopf, Claudia ;

    Zitatform

    Bosch, Gerhard, Frederic Hüttenhoff & Claudia Weinkopf (2023): The Monitoring and Enforcement of Minimum Wages. Wiesbaden: Springer VS, 297 S. DOI:10.1007/978-3-658-39898-9

    Abstract

    "The book presents the results of the first comprehensive empirical study on the control of minimum wages in Germany. It offers an overview of the challenges and problems of enforcement and compliance with minimum wages, taking three sectors as examples (construction, meat industry, hospitality). On the basis of numerous interviews with experts from the field (e.g. trade unions, employers' associations, customs) and a comprehensive evaluation of the broad international research literature, it identifies starting points and strategies for sustainably improving compliance with and enforcement of minimum wages." (Author's abstract, IAB-Doku, © Springer VS) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Mit der Erhöhung auf 12 Euro liegt die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns über der Tariflohn- und Preisentwicklung (2023)

    Börschlein, Erik-Benjamin; Popp, Martin ; Fitzenberger, Bernd ; Bossler, Mario ;

    Zitatform

    Börschlein, Erik-Benjamin, Mario Bossler, Bernd Fitzenberger & Martin Popp (2023): Mit der Erhöhung auf 12 Euro liegt die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns über der Tariflohn- und Preisentwicklung. In: IAB-Forum H. 11.12.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20231211.01

    Abstract

    "Zum 1. Oktober 2022 wurde der gesetzliche Mindestlohn außerplanmäßig von 10,45 Euro auf 12 Euro pro Stunde erhöht. Er liegt seither deutlich über der Entwicklung der Tariflöhne. Obwohl die hohe Inflation der vergangenen beiden Jahre die Kaufkraft des Mindestlohns geschmälert hat, liegt er preisbereinigt noch immer 11,6 Prozent über dem Niveau von 2015. Die durchschnittlichen Tariflöhne hingegen haben seitdem um 3,8 Prozent an realem Wert verloren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Europäische Mindestlohnrichtlinie schafft neue Spielräume für eine Weiterentwicklung des deutschen Mindestlohngesetzes: Gemeinsame Stellungnahme von IMK und WSI anlässlich der schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission 2023 (2023)

    Herzog-Stein, Alexander ; Watt, Andrew; Lübker, Malte; Pusch, Toralf ; Schulten, Thorsten;

    Zitatform

    Herzog-Stein, Alexander, Malte Lübker, Toralf Pusch, Thorsten Schulten & Andrew Watt (2023): Europäische Mindestlohnrichtlinie schafft neue Spielräume für eine Weiterentwicklung des deutschen Mindestlohngesetzes. Gemeinsame Stellungnahme von IMK und WSI anlässlich der schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission 2023. (WSI Policy Brief / Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut 75), Düsseldorf, 30 S.

    Abstract

    "Mit dieser gemeinsamen Stellungnahme wollen das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) und das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung einen Beitrag zur Arbeit der Mindestlohnkommission erbringen. Seit mehreren Jahren begleiten die zwei Institute die wissenschaftliche und wirtschaftspolitische Diskussion zum Mindestlohn. Diese Stellungnahme folgt auf eine der zwei Institute, die vor zwei Jahren der Mindestlohnkommission vorgelegt wurde. Die Mindestlohnkommission muss ihre Empfehlung für die nächste Mindestlohnanpassung in einem komplexen und von erhöhter Unsicherheit geprägten Umfeld entwickeln. Zu nennen sind insbesondere die Anpassung des Mindestlohns auf 12 Euro im Oktober 2022, die neue EU-Mindestlohnrichtlinie und die im Zuge des russischen Angriffs auf die Ukraine rasant gestiegene Inflation. Ziel der Stellungnahme ist es, relevante Daten und Einschätzungen zusammenzutragen, die als Orientierung dienen können." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Vertrauen in die Mindestlohnanpassung wiederherstellen: Stellungnahme zur vierten Anhörung zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns (2023)

    Lesch, Hagen; Schröder, Christoph;

    Zitatform

    Lesch, Hagen & Christoph Schröder (2023): Vertrauen in die Mindestlohnanpassung wiederherstellen. Stellungnahme zur vierten Anhörung zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns. (IW-Report / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2023,22), Köln, 14 S.

    Abstract

    "Die Bundesregierung hat mit Ihrer Entscheidung, den gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 per Gesetz auf 12 Euro je Stunde zu erhöhen, in die Tarifautonomie eingegriffen und das Vertrauen in den Anpassungsmechanismus gestört." (Textauszug, IAB-Doku)

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    Mindestlohn: Paradigmenwechsel in der EU? (2023)

    Viotto, Regina;

    Zitatform

    Viotto, Regina (2023): Mindestlohn: Paradigmenwechsel in der EU? In: Blätter für deutsche und internationale Politik, Jg. 68, H. 2, S. 37-40.

    Abstract

    "Der Gegenwind aus dem Arbeitgeberlager war massiv, doch im November 2022 trat die EU-Mindestlohnrichtlinie aller Lobbyarbeit zum Trotz in Kraft. Innerhalb der nächsten zwei Jahre muss sie nun in nationales Recht umgesetzt werden. Auch wenn damit weder ein einheitlicher europäischer Mindestlohn eingeführt werden muss, ist dieser Beschluss bemerkenswert. Denn erstmals in der Geschichte der Europäischen Union werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, die herrschende Lohnungleichheit wirksam zu verringern." (Textauszug, IAB-Doku, © Blätter Verlagsgesellschaft mbH)

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  • Literaturhinweis

    Moonlighting and the Minimum Wage (2023)

    Vom Berge, Philipp ; Umkehrer, Matthias ;

    Zitatform

    Vom Berge, Philipp & Matthias Umkehrer (2023): Moonlighting and the Minimum Wage. (IAB-Discussion Paper 08/2023), Nürnberg, 42 S. DOI:10.48720/IAB.DP.2308

    Abstract

    "In diesem Beitrag untersuchen wir die Auswirkungen der Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland auf Haupt- und Nebentätigkeiten und deren Wechselwirkung, indem wir umfangreiche administrative Daten und Variation in der Betroffenheit vom Mindestlohn über Tätigkeiten hinweg nutzen. Während wir bestätigen, dass der nationale Mindestlohn für beide Beschäftigungsarten die Verdienste auf individueller Ebene erhöht, aber die Beschäftigung nicht verringert hat, stellen wir fest, dass er unterschiedliche Auswirkungen auf die Anpassung der Arbeitszeit hatte: Bei Haupttätigkeiten erhöhte er die Wahrscheinlichkeit, dass geringfügige in reguläre Beschäftigung umgewandelt wurde. Bei Nebentätigkeiten führte er eher zu Arbeitszeitverkürzungen, um Steuervorteile zu erhalten. Darüber hinaus liefern wir Evidenz, dass Personen mit einer Nebenbeschäftigung, die einen mindestlohnbedingten Rückgang der Stundenzahl ihrer Haupttätigkeit erlebten, stattdessen diese Arbeitsstunden zumindest teilweise auf ihre Nebentätigkeit übertragen haben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Vom Berge, Philipp ; Umkehrer, Matthias ;
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  • Literaturhinweis

    Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen (2022)

    Bossler, Mario ; Gürtzgen, Nicole ; Wiemann, Jan Simon; Börschlein, Erik-Benjamin;

    Zitatform

    Bossler, Mario, Nicole Gürtzgen, Erik-Benjamin Börschlein & Jan Simon Wiemann (2022): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen. (IAB-Forschungsbericht 09/2022), Nürnberg, 224 S., Anhang. DOI:10.48720/IAB.FB.2209

    Abstract

    "Der vorliegende zweite Projektbericht enthält die Ergebnisse des Forschungsprojektes „Auswirkungen des Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen“. Das Forschungsprojekt wurde durch das IAB im Auftrag der Mindestlohnkommission durchgeführt. Im Mittelpunkt des Berichts stehen detaillierte empirische Analysen zu den Effekten der Einführung und der ersten drei Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns auf unterschiedliche betriebliche Ergebnisgrößen. Das zentrale Analyseinstrument bildet dabei der in der Mindestlohnforschung etablierte Differenz-in-Differenzen-Ansatz, welcher im vorliegenden Bericht größtenteils auf der Betriebsebene angewandt wird. Als hauptsächliche Datenquelle werden die Paneldaten des IAB-Betriebspanels analysiert. Es werden jedoch auch Kausalanalysen auf Basis der IAB-Stellenerhebung, des Linked Personnel Panels und des Betriebshistorikpanels vorgenommen. Auf Basis der durchgeführten Analysen können hauptsächlich Effekte für die Einführung des Mindestlohns nachgewiesen werden. Der Mindestlohn führt demnach zu statistisch signifikanten Lohnsteigerungen bei sehr moderaten negativen Beschäftigungseffekten. Die erhöhten Lohnkosten durch den Mindestlohn führen zu sinkenden Gewinnen in den betroffenen Betrieben. Zugleich zeigten sich die betroffenen Beschäftigten zufriedener mit ihrer Entlohnung. Die Betriebe scheinen kurzfristig mit einer Verringerung ihrer Investitionen auf die Mindestlohneinführung zu reagieren. Eher in der langen Frist (2017-2018) zeigt sich eine leichte Verringerung der inländischen Outsourcingaktivitäten. Die Anzahl der Kleinbetriebe in Deutschland verringert sich im Zeitraum nach der Mindestlohneinführung. Zugleich kam es verstärkt zur Neugründung und Schließung von Kleinbetrieben. Im Zuge von Neueinstellungen scheinen Betriebe kurzfristig weniger bereit zu sein, Kompromisse in Bezug auf die geforderte Qualifikation einzugehen. Bei der Analyse der Mindestlohnerhöhungen 2017, 2019 und 2020 zeigen sich hingegen in den meisten Fällen keine zusätzlichen Effekte des Mindestlohns. Dies dürfte daran liegen, dass die mindestlohnbedingten Lohnsteigerungen in diesen Jahren nicht über die allgemeinen Lohnsteigerungen hinaus gingen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns und Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 16.5.2022 (2022)

    Bossler, Mario ; Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ; Lietzmann, Torsten ;

    Zitatform

    Bossler, Mario, Kerstin Bruckmeier, Torsten Lietzmann & Jürgen Wiemers (2022): Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns und Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 16.5.2022. (IAB-Stellungnahme 05/2022), Nürnberg, 17 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2205

    Abstract

    "Das IAB hat in der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 16.5.2022 seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung und zu den Vorschlägen des Abgeordnetenantrags bezüglich der Anpassung des Mindestlohns und der Änderungen bei der geringfügigen Beschäftigung abgegeben. Mit dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll der gesetzliche Mindestlohn einmalig auf 12 Euro erhöht werden. Ab 2023 soll dann wieder die Mindestlohnkommission mit einem inhaltlich unveränderten gesetzlichen Auftrag über die Entwicklung des Mindestlohns entscheiden. Da in den letzten Jahren eine große Zahl der Beschäftigten noch unterhalb von 12 Euro entlohnt wurde, handelt es sich um einen bedeutenden Eingriff in den Arbeitsmarkt. Damit einhergehend ist mit signifikanten Lohnsteigerungen zu rechnen, wobei offen bleibt, inwiefern sich die zu erwartende Stundenlohnerhöhung auch in den monatlichen Arbeitseinkommen, einer Reduzierung des ALG-II-Bezugs oder in einer reduzierten Armutsgefährdung niederschlägt. Eine Prognose über die Beschäftigungswirkung ist aus heutiger Sicht mit hoher Unsicherheit verbunden. Während die empirische Literatur zur Einführung des gesetzlichen Mindestlohns und die neuere makroökonomische Literatur ein durchaus positives Bild über die Wirkungen der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns 2015 zeichnen, lässt sich daraus keine belastbare Prognose ableiten, u. a. deshalb weil der Anteil der vom Mindestlohn betroffenen Beschäftigten deutlich gegenüber 2015 ansteigen wird. Im Zuge der Anpassung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde soll die Entgeltgrenze für Minijobs von derzeit 450 Euro auf 520 Euro angehoben und dynamisiert werden. Die Midijob-Grenze soll von derzeit 1.300 auf 1.600 Euro angehoben werden, um Geringverdienende zu entlasten. Zugleich soll verhindert werden, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht oder zur Teilzeitfalle insbesondere für Frauen werden. Durch die Reform würden Beschäftigungsverhältnisse im unteren Teilzeitbereich und insbesondere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse im Vergleich zum Status quo jedoch attraktiver. Mit der Koppelung der Minijob-Grenze an die Entwicklung des Mindestlohns droht eine Stärkung der geringfügigen Beschäftigung und eine Vergrößerung der mit dem Minijob-Arrangement verbundenen Probleme. Auf der Grundlage von Forschungsergebnissen lässt sich eine Reform zum Abbau statt zur Ausweitung der geringfügigen Beschäftigung begründen, da diese Beschäftigungsverhältnisse mit zahlreichen Nachteilen für die Beschäftigten verbunden sind. Eine Neuregelung sollte eher darauf abzielen, dass sich die geringfügige Beschäftigung auf diejenigen konzentriert, für die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ohnehin vergleichsweise geringe Vorteile bringen würde (wie Schülerinnen und Schüler, Studierende, Rentnerinnen und Rentner)." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Zugang zur Video-Aufnahme der Anhörung
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  • Literaturhinweis

    Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro: Stellungnahme des IAB zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn (MiLoEG) am 2.2.2022 (2022)

    Bossler, Mario ;

    Zitatform

    Bossler, Mario (2022): Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro. Stellungnahme des IAB zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn (MiLoEG) am 2.2.2022. (IAB-Stellungnahme 01/2022), Nürnberg, 11 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2201

    Abstract

    "Das IAB wurde gebeten zu dem Referentenentwurf (des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales) eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn (Mindestlohnerhöhungsgesetz– MiLoEG) Stellung zu nehmen. Mit dem Gesetz soll die im Koalitionsvertrag vereinbarte Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns auf brutto 12 Euro je Stunde zum 1. Oktober 2022 umgesetzt werden. Die Stellungnahme behandelt den Hintergrund der Mindestlohnerhöhung, die Eingriffstiefe des Mindestlohns sowie potenzielle Lohn- und Beschäftigungswirkungen. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die geplante Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro pro Arbeitsstunde eine große Eingriffstiefe aufweist und mit signifikanten Lohnsteigerungen zu rechnen ist. Offen bleibt allerdings, inwieweit sich die zu erwartende Stundenlohnerhöhung in den monatlichen Arbeitseinkommen, in einer Reduzierung des ALG-II-Bezugs und in einer reduzierten Armutsgefährdung niederschlagen wird und welche Beschäftigungswirkung zu erwarten ist. Auch wenn die empirische Literatur zur Mindestlohneinführung und neuere makroökonomische Studien ein durchaus positives Bild zeichnen, lassen sich daraus keine belastbaren Prognosen der Wirkungen der geplanten Mindestlohnerhöhung ableiten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bossler, Mario ;
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    Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf den Bezug von Sozialleistungen (2022)

    Bruckmeier, Kerstin ; Schwarz, Stefan ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin & Stefan Schwarz (2022): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf den Bezug von Sozialleistungen. (IAB-Forschungsbericht 14/2022), Nürnberg, 113 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2214

    Abstract

    "Der vorliegende Bericht beschreibt die Inhalte der Studie „Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf den Bezug von Sozialleistungen“, die im Rahmen des gesetzlichen Evaluationsauftrags der Mindestlohnkommission an das IAB vergeben wurde. In der Studie wird untersucht, wie sich der allgemeine gesetzliche Mindestlohn auf den Bezug von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II auswirkt. Bisherige Studien zur Entwicklung der Zahl der erwerbstätigen Leistungsbeziehenden im Jahr 2015 sowie die deskriptiven Befunde in dieser Studie zeigen, dass die Anzahl der abhängig beschäftigten Grundsicherungsbeziehenden im Zuge der Mindestlohneinführung nur moderat gesunken ist. Aus diesem Grund wird in dieser Studie der Blick auf die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf die Höhe der Transferleistungen von Grundsicherungsbeziehenden gerichtet, die auch nach Einführung des Mindestlohns noch im Leistungsbezug verblieben sind. Die empirischen Auswertungen basieren auf administrativen Datensätzen, die im Rahmen von Verwaltungsvorgängen, insbesondere zum SGB II, erzeugt und in der „Stichprobe Integrierte Grundsicherungsbiografien“ am IAB aufbereitet wurden. Legt man die in dieser Studie berechneten Medianstundenlöhnen für das Jahr 2014 von ca. 8,30 Euro bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu Grunde, so waren die Leistungsbeziehenden im SGB II zu diesem Zeitpunkt mehrheitlich von der Einführung des Mindestlohns betroffen. Dies gilt noch deutlicher für geringfügig Beschäftigte, bei denen ein Medianstundenlohn von nur 6,90 Euro im Jahr 2014 errechnet wurde. Die Mehrheit der erwerbstätigen Leistungsbeziehenden arbeitet in einer geringfügigen Beschäftigung oder in einer Teilzeitbeschäftigung. Für den Medianbedarf der Bedarfsgemeinschaft von Erwerbstätigen im Jahr 2014 wurden Werte zwischen 723 Euro für Alleinstehende und 1.780 Euro für Paare mit Kind(ern) berechnet. Ohne weitere Einkommen im Haushalt liegt folglich ein leistungsvermeidender Stundenlohn bei diesen Bedarfswerten für verschiedene Kombinationen aus Arbeitszeit und Größe der Bedarfsgemeinschaftstypen zumeist über 8,50 Euro. Auf Basis von Kausalanalysen ergibt sich ein mindestlohnbedingter Anstieg des individuellen Bruttomonatseinkommens bei den weiterhin im Leistungsbezug verbliebenen Beschäftigten im Jahr 2015 von ca. 5 bis 6 Prozent bei Vollzeitbeschäftigten, 6 bis 7 Prozent bei Teilzeitbeschäftigten und 5 bis 7 Prozent bei geringfügig Beschäftigten. Für das Jahr 2016 werden höhere Lohneffekte durch den Mindestlohn zwischen knapp 6 und 9 Prozent bei Vollzeitbeschäftigten, zwischen 9 und 11 Prozent bei Teilzeitbeschäftigten und zwischen 8 und 14 Prozent bei geringfügig Beschäftigten ermittelt. Der monatliche Gesamtzahlungsanspruch ging im Jahr 2015 mindestlohnbedingt um 7 bis 8 Prozent bei Vollzeitbeschäftigten, 3 bis 5 Prozent bei Teilzeitbeschäftigten und 2 Prozent bei geringfügig Beschäftigten zurück. Dieser leistungsreduzierende Effekt verstärkte sich nochmals bei allen betrachteten Beschäftigungsformen im Jahr 2016. Die Ergebnisse legen zudem nahe, dass sich aufgrund des Mindestlohns bei Vollzeitbeschäftigten zu einem großen Teil auch die Leistungen für die Kosten der Unterkunft reduzierten. Bei geringfügig Beschäftigten betraf der Mindestlohneffekt nahezu ausschließlich die Regelleistungen. Eine mindestlohnbedingte Erhöhung des Bruttomonatseinkommens eines vollzeitbeschäftigten Leistungsbeziehenden um 5 Prozent bei einem mittleren monatlichen Einkommen von ca. 1.200 Euro beträgt 60 Euro brutto je Monat. Unter der Annahme, dass keine Einkommensteuer fällig wird, würden davon ca. 38 Euro auf den Leistungsanspruch je Monat angerechnet. Bei Teilzeitbeschäftigten und geringfügig Beschäftigten ergeben sich noch kleinere absolute Effekte. Somit lassen die in dieser Studie gefundenen positiven Wirkungen des Mindestlohns auf die individuellen Einkommen von erwerbstätigen Leistungsbeziehenden den Schluss zu, dass der Mindestlohn und die nach dem Jahr 2016 erfolgten Mindestlohnerhöhungen die Bedürftigkeit von Grundsicherungsbeziehenden reduzierten, auch wenn der Leistungsbezug häufig nicht überwunden werden konnte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Schwarz, Stefan ;
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  • Literaturhinweis

    Die bisherigen Erhöhungen des Mindestlohns haben der Beschäftigung bislang kaum geschadet (2022)

    Börschlein, Erik-Benjamin; Bossler, Mario ; Gürtzgen, Nicole ;

    Zitatform

    Börschlein, Erik-Benjamin, Mario Bossler & Nicole Gürtzgen (2022): Die bisherigen Erhöhungen des Mindestlohns haben der Beschäftigung bislang kaum geschadet. In: IAB-Forum H. 19.09.2022 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20220919.01

    Abstract

    "Seit seiner Einführung im Jahr 2015 wurde der gesetzliche Mindestlohn von anfänglich 8,50 Euro pro Stunde in mehreren Schritten auf inzwischen 10,45 Euro erhöht. Die bis 2020 in Kraft getretenen Anhebungen blieben hinter der allgemeinen Lohnentwicklung zurück, womit auch der Anteil der davon betroffenen Betriebe deutlich sank. Die Anhebungen haben sich aus diesem Grund kaum negativ auf die Beschäftigung ausgewirkt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Seeing Beyond the Trees: Using Machine Learning to Estimate the Impact of Minimum Wages on Labor Market Outcomes (2022)

    Cengiz, Doruk; Dube, Arindrajit; Lindner, Attila S.; Zentler-Munro, David;

    Zitatform

    Cengiz, Doruk, Arindrajit Dube, Attila S. Lindner & David Zentler-Munro (2022): Seeing Beyond the Trees: Using Machine Learning to Estimate the Impact of Minimum Wages on Labor Market Outcomes. In: Journal of labor economics, Jg. 40, H. S1, S. S203-S247. DOI:10.1086/718497

    Abstract

    "We assess the effect of the minimum wage on labor market outcomes. First, we apply modern machine learning tools to predict who is affected by the policy. Second, we implement an event study using 172 prominent minimum wage increases between 1979 and 2019. We find a clear increase in wages of affected workers and no change in employment. Furthermore, minimum wage increases have no effect on the unemployment rate, labor force participation, or labor market transitions. Overall, these findings provide little evidence of changing search effort in response to a minimum wage increase." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Vor- und Nachteile einer Regionalisierung: Einheitlicher Mindestlohn trifft auf große regionale Unterschiede (2022)

    Dauth, Wolfgang ; Mense, Andreas ;

    Zitatform

    Dauth, Wolfgang & Andreas Mense (2022): Vor- und Nachteile einer Regionalisierung: Einheitlicher Mindestlohn trifft auf große regionale Unterschiede. (IAB-Kurzbericht 21/2022), Nürnberg, 8 S. DOI:10.48720/IAB.KB.2221

    Abstract

    "Hierzulande wurde der gesetzliche Mindestlohn seit der Einführung im Jahr 2015 stets auf ein bundesweit einheitliches Niveau festgelegt. Allerdings existieren erhebliche Kaufkraft- und Lohnniveauunterschiede zwischen den Regionen in Deutschland. Eine Regionalisierung des Mindestlohns, die den regionalen Unterschieden in den Lebenshaltungskosten Rechnung trägt, hätte ökonomische Vorteile. Sie wäre aber auch mit zahlreichen Herausforderungen verbunden, wie beispielsweise einem höheren Koordinations- und Kontrollaufwand." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Dauth, Wolfgang ; Mense, Andreas ;
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  • Literaturhinweis

    Mindestlöhne – Szenen einer Wissenschaft (2022)

    Heise, Arne ; Pusch, Toralf ;

    Zitatform

    Heise, Arne & Toralf Pusch (Hrsg.) (2022): Mindestlöhne – Szenen einer Wissenschaft. (Ökonomie und Gesellschaft : Jahrbuch 34), Marburg: Metropolis, 322 S.

    Abstract

    "Die Wirtschaftswissenschaft durchlebt schwere Zeiten: Sie hat die Weltfinanzkrise nicht kommen sehen und die darauffolgende Eurokrise mit ihrem wirtschaftspolitischen Ratschlag vielleicht sogar noch vertieft. In Deutschland hat die Öffentlichkeit erlebt, wie die Ökonomen fast einmütig die Einführung des Mindestlohns ablehnten, weil sie einen massiven Beschäftigungsverlust erwarteten - und es kam ganz anders. Das vorliegende Jahrbuch will sich am Beispiel dieser scheinbaren Falsifikation des tradierten Arbeitsmarktmodells angesichts der mangelnden empirischen Belege für die prognostizierten Beschäftigungsverluste des 2015 eingeführten Mindestlohns mit der Arbeitsweise der ökonomischen Forschergemeinschaft befassen, um Resilienzbestrebungen und Neuerungsversuche in einem wissenschaftlichen Machtfeld besser zu verstehen: Szenen einer Wissenschaft. Die Leitfragen dieses Bandes des Jahrbuchs lauten deshalb: Sind die Ergebnisse der Einführung eines flächendeckenden, bindenden Mindestlohns in Deutschland mit der traditionellen Arbeitsmarkttheorie vereinbar? Welche Konsequenzen für die wissenschaftliche Untersuchung des Arbeitsmarktes, aber auch für die wissenschaftliche Beratung der Politik müssen aus den gewonnenen Erkenntnissen gezogen werden?" (Verlagsangaben, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mindestlöhne und ihre Begründung (2022)

    Herr, Hansjörg;

    Zitatform

    Herr, Hansjörg (2022): Mindestlöhne und ihre Begründung. In: A. Heise & T. Pusch (Hrsg.) (2022): Mindestlöhne – Szenen einer Wissenschaft, S. 75-105.

    Abstract

    "Es ist erstaunlich, in welchem Umfang und in welcher Geschlossenheit sich der ökonomische Mainstream, zumindest in Deutschland verkörpert durch das neoklassische Paradigma, bei der Frage der Wirkung von Mindestlöhnen irrt - und dies nicht nur beim sozialen Experiment der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland. Von deutlichen negativen kurzfristigen Beschäftigungseffekten von Mindestlöhnen, welche wie im Falle von Deutschland die Lohnstruktur von unten stauchen, ist nichts zu spüren. Nun bleibt der Neoklassik der Spezialfall des Monopsons bzw. Oligopsons. Jedoch ist es wenig überzeugend, dass dieser Fall eine zentrale Rolle bei der Erhöhung von Mindestlöhnen spielt. Und warum wirken Monopson und Oligopson gerade so, dass die prognostizierten generell negativen Effekte von Mindestlohnerhöhungen in etwa gerade ausgeglichen werden (vgl. Heise 2022)? Der oben dargestellte theoretische Ansatz in der keynesianischen Tradition bietet eine weitaus größere Plausibilität bei der Erklärung der Wirkungen von Mindestlohnerhöhungen. Im Rahmen dieses Ansatzes gibt es auch keine Überraschung, dass Mindestlohnerhöhungen in vielen Fällen moderate positive Beschäftigungseffekte nach sich ziehen. Es ist zudem erstaunlich, dass vom Mainstream nicht zumindest die langfristigen positiven Effekte von Mindestlohnerhöhungen in Form der Unterstützung der Produktivitätsentwicklung, der sozialen Mobilität oder des gesellschaftlichen Zusammenhangs betont werden. Wird doch ansonsten sehr stark die Investition in Humankapital abgestellt. Es gibt bei internationalen Organisationen eine breite Debatte, welche die langfristigen positiven Effekte einer relativ ausgeglichenen Einkommens- und Vermögensverteilung auf die ökonomische Entwicklung hervorhebt. Diese Debatte wird in Deutschland in der wirtschaftspolitischen Debatte vom Mainstream weitgehend ignoriert. Sinnvoll wäre es, in Deutschland die Mindestlöhne deutlich stärker zu erhöhen. Dadurch könnte der schleichenden Erosion des traditionellen Lohnbildungsmechanismus entgegengewirkt und der Niedriglohnsektor reduziert werden." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Fehlprognosen und Fehlurteile - Mindestlohneffekte in paradigmatischer Differenzierung (2022)

    Herzog-Stein, Alexander ; Kromphardt, Jürgen; Logeay, Camille;

    Zitatform

    Herzog-Stein, Alexander, Jürgen Kromphardt & Camille Logeay (2022): Fehlprognosen und Fehlurteile - Mindestlohneffekte in paradigmatischer Differenzierung. In: A. Heise & T. Pusch (Hrsg.) (2022): Mindestlöhne – Szenen einer Wissenschaft, S. 269-296.

    Abstract

    "Sowohl im Vorfeld der Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns wie auch bei der Einführung von Branchenmindestlöhnen über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wurden als Folge erhebliche Beschäftigungsverluste vorhergesagt. Zwei Dinge hatten alle diese Vorhersagen gemeinsam: Sie basierten alle auf einem neoklassischen Analyserahmen und die prognostizierten Beschäftigungsverluste haben sich in der Realität als Fehlprognosen herausgestellt. Damit stellt sich zu Recht die Frage, ob diese Fehlurteile und Fehlprognosen im Zusammenhang mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns und zuvor bei der Einführung der branchenspezifischen Mindestlöhne in Deutschland auf den verwendeten "neoklassischen" Analyserahmen zurückgeführt werden können. Der vorliegende Beitrag hat für die Suche nach Antworten auf diese Frage den Umstand genutzt, dass die Mindestlohnkommission 2016/17 zwei Parallelgutachten in Auftrag gegeben hat, die die makroökonomischen Auswirkungen des Mindestlohns sowohl aus keynesianischer als auch aus neoklassischer Perspektive analysieren und quantifizieren sollten, und hier einen Vergleich des keynesianischen und des neoklassischen Gutachtens präsentiert. Die Entwicklungen der letzten vier Jahrzehnte in der Arbeitsmarktökonomik deuten darauf hin, dass das neoklassische Wettbewerbsmodell des Arbeitsmarkts ausgedient hat. Modelle imperfekter Arbeitsmärkte mit Friktionen und Marktmacht sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite des Arbeitsmarkts gelten inzwischen zunehmend als der neue wissenschaftliche Standard." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Arbeitsagenturen erwarten von der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro mehrheitlich keine Auswirkungen auf die Beschäftigung (2022)

    Hutter, Christian ; Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Hutter, Christian & Enzo Weber (2022): Die Arbeitsagenturen erwarten von der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro mehrheitlich keine Auswirkungen auf die Beschäftigung. In: IAB-Forum H. 13.09.2022 Nürnberg, 2022-09-05. DOI:10.48720/IAB.FOO.20220913.01

    Abstract

    "Zum 1. Oktober 2022 wird der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von aktuell 10,45 Euro auf 12,00 Euro erhöht. Diese Erhöhung betrifft deutlich mehr Menschen als die Einführung des Mindestlohns im Jahre 2015. Dennoch gibt es anders als damals kaum Arbeitsagenturen, die negative Auswirkungen auf die Beschäftigung befürchten. Ein wesentlicher Grund dafür dürfte sein, dass sich der Mangel an Arbeitskräften zwischenzeitlich massiv verschärft hat." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Hutter, Christian ; Weber, Enzo ;
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  • Literaturhinweis

    Höherer Mindestlohn betrifft mehr als jedes fünfte Beschäftigungsverhältnis: (Interview mit Mario Bossler, Erik-Benjamin Börschlein, Nicole Gürtzgen und Christian Teichert) (2022)

    Keitel, Christiane; Teichert, Christian ; Gürtzgen, Nicole ; Börschlein, Erik-Benjamin; Bossler, Mario ; Schludi, Martin;

    Zitatform

    Keitel, Christiane & Martin Schludi; Christian Teichert, Nicole Gürtzgen, Erik-Benjamin Börschlein & Mario Bossler (interviewte Person) (2022): Höherer Mindestlohn betrifft mehr als jedes fünfte Beschäftigungsverhältnis. (Interview mit Mario Bossler, Erik-Benjamin Börschlein, Nicole Gürtzgen und Christian Teichert). In: IAB-Forum H. 05.07.2022 Nürnberg, 2022-06-30. DOI:10.48720/IAB.FOO.20220705.01

    Abstract

    "Gemäß Beschluss des Bundestags wird der gesetzliche Mindestlohn ab Oktober 2022 auf 12 Euro erhöht. Ein wissenschaftliches Team des IAB skizziert in einem IAB-Kurzbericht, auf wie viele Beschäftigungsverhältnisse sich die Erhöhung voraussichtlich auswirken wird. Die Redaktion des IAB-Forum hat bei den Autorinnen und Autoren nachgefragt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Monopsony power and the demand for low-skilled workers (2022)

    Kölling, Arnd ;

    Zitatform

    Kölling, Arnd (2022): Monopsony power and the demand for low-skilled workers. In: The Economic and Labour Relations Review, Jg. 33, H. 2, S. 377-395. DOI:10.1177/10353046211042427

    Abstract

    "This study analyses firms’ labour demand when employers have at least some monopsony power. It is argued that without taking into account (quasi-)monopsonistic structures of the labour market, wrong predictions are made about the effects of minimum wages. Using switching fractional panel probit regressions with German establishment data, I find that slightly more than 80% of establishments exercise some degree of monopsony power in their demand for low-skilled workers. The outcome suggests that a 1% increase in payments for low-skilled workers would, in these firms, increase employment for this group by 1.12%, while firms without monopsony power reduce the number of low-skilled, by about 1.63% for the same increase in remuneration. The study can probably also be used to explain the limited employment effects of the introduction of a statutory minimum wage in Germany and thus leads to a better understanding of the labour market for low-skilled workers." (Author's abstract, IAB-Doku, © SAGE) ((en))

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