Mindestlohn
Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 1. Januar 2015 gilt ein allgemeingültiger flächendeckender Mindestlohn in Deutschland. Lohnuntergrenzen gibt es in beinahe allen europäischen Staaten und den USA. Die Mindestlohn-Gesetze haben das Ziel, Lohn-Dumping, also die nicht verhältnismäßige Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zu verhindern.
Dieses Themendossier dokumentiert die Diskussion rund um die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland und die Ergebnisse empirischer Forschung der zu flächendeckenden und branchenspezifischen Mindestlöhnen. Mit dem Filter „Autorenschaft“ können Sie auf IAB-(Mit-)Autorenschaft eingrenzen.
- Grundsätzliches zum flächendeckenden Mindestlohn
- Auswirkungen des flächendeckenden Mindestlohns auf
- Auswirkungen des flächendeckenden Mindestlohns auf Personengruppen
- Ausnahmen vom flächendeckenden Mindestlohn u.a. für
- Ausweichreaktionen auf Mindestlöhne in Deutschland
- Bundesländer
- Branchenspezifische Mindestlöhne und deren Auswirkungen auf
- Mindestlohn in anderen Ländern
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Literaturhinweis
Zu den Anträgen einer Reform des Mindestlohngesetzes: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 12.1.2026 (2026)
Zitatform
Bossler, Mario & Martin Popp (2026): Zu den Anträgen einer Reform des Mindestlohngesetzes. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 12.1.2026. (IAB-Stellungnahme 01/2026), Nürnberg, 12 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2601
Abstract
"Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages hat am 12.1.2026 eine öffentliche Anhörung zu den beiden Anträgen „Mindestlohngesetz reformieren - 15 Euro pro Stunde sicherstellen“ und „Mindestlohn auf 15 Euro anheben und dauerhaft armutsfest machen“ durchgeführt, an der das IAB teilgenommen hat. In seiner Stellungnahme diskutiert das IAB die wissenschaftlichen Evaluationsergebnisse zum gesetzlichen Mindestlohn und beurteilt die Vorschläge zur Reform des Mindestlohngesetzes." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
The devil is in the details: Heterogeneous effects of the German minimum wage on working hours and minijobs (2026)
Zitatform
Bossler, Mario, Ying Liang & Thorsten Schank (2026): The devil is in the details: Heterogeneous effects of the German minimum wage on working hours and minijobs. In: Journal of Public Economics, Jg. 253, 2025-11-18. DOI:10.1016/j.jpubeco.2025.105540
Abstract
"Germany introduced a national minimum wage in 2015. While prior studies find limited effects on overall employment, we go into detail and examine its impact on working hours and minijobs. The minimum wage significantly reduces inequality in hourly and monthly wages. While average working hours remain stable, minijobbers experience notable cuts in working hours, which can be explained by the institutional context shaping the effects of the minimum wage. Employment in regular jobs remains unaffected, but minijobs decline, driven by transitions into both regular jobs and non-employment. The latter implies an employment elasticity of −0.16 for minijob employment. Following the first major minimum wage increase in 2022, we reveal a reduction in working hours that is not limited to minijobs, corresponding to an employment volume elasticity of −0.38." (Author's abstract, IAB-Doku, © 2025 The Authors. Published by Elsevier B.V.) ((en))
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Literaturhinweis
Minimum income and household labour supply (2026)
Zitatform
Carta, Francesca & Fabrizio Colonna (2026): Minimum income and household labour supply. In: International Tax and Public Finance, Jg. 33, H. 2, S. 514-547. DOI:10.1007/s10797-025-09918-4
Abstract
"This paper examines the impact of Guaranteed Minimum Income (GMI) schemes on work incentives at the household level. We show that these schemes create strategic complementarities between partners’ employment decisions. When one partner is non-employed or earns a low wage, the household is more likely to receive the benefit, which discourages the other partner from working to avoid losing the benefit. The disincentive to work does not instead apply to partners of high earners whose income exceeds the programme threshold. This leads the partners to coordinate their decisions so that both are non-employed. The negative impact of the GMI on labour supply is therefore more pronounced in economies with many single-earner households. Focusing on Italy, where the employment rate of married women is low and a relatively generous GMI programme was introduced in 2019, we use a structural labour supply model to estimate that the GMI would primarily reduce the employment rate of married men with non-working wives and increase the number of households in which neither partner works. Married women would be less affected due to the high employment rate of their husbands." (Author's abstract, IAB-Doku, © Springer-Verlag) ((en))
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Monopsony, Markdowns, and Minimum Wages (2026)
Zitatform
Faia, Ester, Benjamin Lochner & Benjamin Schoefer (2026): Monopsony, Markdowns, and Minimum Wages. (CEPR discussion paper / Centre for Economic Policy Research 21058), London, 80 S.
Abstract
"This paper presents the first direct test of two interlinked predictions at the core of the monopsony theory of the labor market: (i) that firms exploit wage-setting power by marking down wages below the marginal revenue product of labor, and (ii) that exogenous wage constraints, if binding, eliminate markdowns. Our research design revisits the 2015 introduction of a high minimum wage in Germany. Drawing on a monopsony model, we derive an empirically tractable difference-indifferences specification that provides a quantitative benchmark for the firm-level markdown response. Our main result is that empirical markdowns respond only 0–25% as much as the monopsony model would have predicted. Hence, at least for the labor market segment we study, (i) markdowns largely reflect other distortions than monopsony, (ii) markdowns are mismeasured, (iii) minimum wages induce widespread labor shortages, or (iv) the standard monopsony model does not provide a full, realistic account of the labor market." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Wie die Arbeitsagenturen die Beschäftigungseffekte der jüngsten Mindestlohnerhöhung einschätzen (2026)
Zitatform
Hutter, Christian & Enzo Weber (2026): Wie die Arbeitsagenturen die Beschäftigungseffekte der jüngsten Mindestlohnerhöhung einschätzen. In: IAB-Forum H. 27.01.2026. DOI:10.48720/IAB.FOO.20260127.02
Abstract
"Zum 1. Januar 2026 wurde der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro auf 13,90 Euro erhöht. Das Plus von 8,4 Prozent liegt damit deutlich über der vom Statistischen Bundesamt ermittelten allgemeinen Lohnsteigerung von 4,9 Prozent. Die überwiegende Mehrheit der Arbeitsagenturen erwartet laut einer Befragung dennoch keine negativen Effekte auf die Gesamtbeschäftigung. Die Minderheit der Agenturen mit negativen Erwartungen hat sich im Vergleich zur Erhöhung von 2022 allerdings verdreifacht. Bei sozialversicherungspflichtiger und geringfügiger Beschäftigung werden häufiger Änderungen erwartet, was auf Substitution zwischen den beiden Beschäftigungsformen hindeuten könnte." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Niedriglohnbeschäftigung 2023 – Hohes Armutsrisiko unter Niedriglohnbeziehenden (2026)
Kalina, Thorsten;Zitatform
Kalina, Thorsten (2026): Niedriglohnbeschäftigung 2023 – Hohes Armutsrisiko unter Niedriglohnbeziehenden. (IAQ-Report 2026-03), Duisburg, 19 S. DOI:10.17185/duepublico/85276
Abstract
"Die außerplanmäßige Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 € im Oktober 2022 hat gerade niedrige Stundenlöhne deutlich angehoben. Dieser positive Trend hat sich allerdings 2023 nicht fortgesetzt. Ein besonders hohes Niedriglohnrisiko hatten 2023 Minijobber*innen (79,4 %), Jüngere (43,5 %), Geringqualifizierte (41,9 %), befristet Beschäftigte (37,2 %) sowie Ausländer*innen (28,4 %) und Frauen (23,5 %). Niedriglohnbeschäftigte sind mit 22,6 % sehr häufig armutsgefährdet. Für die abhängig Beschäftigten insgesamt liegt das Armutsrisiko bei 7,3 % und ist da mit deutlich geringer als in der Bevölkerung insgesamt (17,7 %). Ein wesentliches Armutsrisiko der Niedriglohnbeziehenden liegt im Erwerbs umfang, sowohl individuell als auch auf der Haushaltsebene. Die Subventio nierung von niedrig entlohnter Beschäftigung sollte von den Minijobs hin zu substanzieller Teilzeit verlagert werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Do Minimum Wages Increase Female Employment? Evidence From a Meta‐Analysis (2026)
Zitatform
Li, Xiaomei, Yulin Liu & Xu Si (2026): Do Minimum Wages Increase Female Employment? Evidence From a Meta‐Analysis. In: Australian economic papers, Jg. 65, H. 1, S. 1-15. DOI:10.1111/1467-8454.70010
Abstract
"One of the purposes of minimum wage legislation is to protect women workers. However, the impact of minimum wage on female employment has been controversial. We perform a meta-analysis to test the policy effect. After correcting for publication bias using the overall sample, the effect is positive, indicating that minimum wages actually increase female employment. We use 32 moderators as potential explanatory variables to explain the heterogeneity of the literature and find that it stems from the data characteristics and methods used in econometric estimates. In addition, education plays an important role in regulating the female employment effect of minimum wages. Furthermore, we find that the minimum wage results in an increase in female employment in developing countries, while developed countries do not benefit from the minimum wage system. This could be related to differences in industrial structure, social security coverage, and informal employment rate in the two types of countries. Our results suggest that minimum wages may be an effective policy for women who are more likely to engage in minimum wage work." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Minimum Wages and Work Pressure (2026)
Zitatform
Nagler, Markus & Erwin Winkler (2026): Minimum Wages and Work Pressure. (CESifo working paper 12460), München, 27 S.
Abstract
"A large literature investigates the employment effects of minimum wages, with comparatively little evidence on other adjustment margins. In this paper, we analyze the impact of a nationwide introduction of minimum wages in Germany on employer-induced work pressure, using detailed worker-level survey data. Applying a difference-in-differences approach, we show that the introduction of minimum wages increased work pressure in occupations more exposed to the minimum wage. The increase in work pressure cannot be explained by compositional changes in terms of demographics, job complexity, or hours worked." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Der Mindestlohn und seine Höhe zwischen regelbasierter Anpassung und einer „Gesamtabwägung“ (2026)
Sell, Stefan;Zitatform
Sell, Stefan (2026): Der Mindestlohn und seine Höhe zwischen regelbasierter Anpassung und einer „Gesamtabwägung“. In: Soziale Sicherheit, Jg. 74, H. 6, S. 10-16.
Abstract
"Zur Einstimmung in die Auseinandersetzung mit der Frage, wie hoch der allgemeine gesetzliche Mindestlohn sein sollte, müsste und könnte, lohnt ein kurzer Blick zurück. Die nach langer kontroverser Diskussion zum 1. Januar 2015 erfolgte Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes (als Lohnuntergrenze für fast alle) fiel zum einen in eine arbeitsmarktlich günstige Zeit, in der die Beschäftigungszahlen stiegen und die Wirtschaft wuchs. Zum anderen aber ist die damalige Höhe von 8,50 Euro nicht als sachlogisches Analyseergebnis vom Himmel gefallen. Sie ist zu verstehen als ein relativ niedrig dimensionierter Einstieg in die Mindestlohn-Welt – zum einen aus politischen Durchsetzbarkeitsgründen, zum anderen aber auch, weil man damals sich nicht wirklich sicher war, ob und welche Arbeitsmarkteffekte der Mindestlohn haben wird." (Textauszug, IAB-Doku)
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Minimum wages in 2025: Annual review (2025)
Appler, Felix; Vacas‑Soriano, Carlos; Aumayr-Pintar, Christine;Zitatform
Appler, Felix, Christine Aumayr-Pintar & Carlos Vacas‑Soriano (2025): Minimum wages in 2025. Annual review. (Eurofound research report / European Foundation for the Improvement of Living and Working Conditions), Luxembourg, 74 S. DOI:10.2806/6315456
Abstract
"2024 was an eventful year for minimum wage regulations in most EU Member States, as the EU Minimum Wage Directive had to be transposed into national legislation by mid November. Therefore, the regular discussions on setting rates for 2025 were sometimes overshadowed by discussions regarding the required adaptations to national regulations. Most countries managed to transpose the directive by the deadline or with a short delay but still within the year. However, in a few countries, the full transposition was still pending as of mid-March 2025. This year’s edition of the annual review on minimum wages provides a comprehensive overview of recent developments. The first two chapters present the usual summaries of how national minimum wages (and collectively agreed minimum wages in countries without a national minimum wage) were set and developed for 2025. Chapter 3 focuses on the new minimum wage regulations, providing a comparative analysis of how Member States with statutory minimum wages have implemented various articles and aspects of the directive. It examines the indicative reference values adopted, the consultative bodies designated or set up, criteria that wage-setters are required to consider when uprating, approaches to variations in minimum wages and measures to promote collective bargaining. Chapter 4 focuses on minimum wage earners and their ability to afford housing, based on analysis of the latest data from the European Union Statistics on Income and Living Conditions (EU-SILC). Furthermore, this report is accompanied by two related Eurofound working papers. The first presents three country examples of how Member States have approached their adequacy assessments in the context of the Minimum Wage Directive (Eurofound, 2025a). The second provides an overview of recent research publications on minimum wages, mainly published in 2024 (Eurofound, 2025b). Finally, Eurofound’s minimum wage country profiles complement this report by providing detailed background information on how minimum wage setting is regulated and functions in the EU Member States and Norway." (Text excerpt, IAB-Doku) ((en))
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The Minimum Wage and Inequality Between Groups (2025)
Zitatform
Blau, Francine D., Isaac Cohen, Matthew Comey, Lawrence Kahn & Nikolai Boboshko (2025): The Minimum Wage and Inequality Between Groups. (CESifo working paper 12371), München, 50 S.
Abstract
"Using 1979-2019 Current Population Survey data, we study the effect of state and federal minimum wage policies on gender, race, and ethnic inequality. We find that minimum wages substantially reduce intergroup wage inequality at least up to the 20th wage percentile, with no evidence of adverse employment effects. We conduct counterfactual simulations of between-group inequality due to minimum wage changes since 1979. Declines in the real minimum wage in the 1980s slowed progress in narrowing between-group inequality. Relatively small changes in minimum wages during 1989-1998 and 1998-2007 meant little role for the minimum wage over those time spans. Since 2007, several states have steeply raised their minimum wages, especially raising Hispanics' relative wages, because they earn low wages and reside disproportionately in those states. Finally, we find that raising the federal minimum wage to $12/hour in 2020 dollars ($14.49 in 2025Q2 dollars) would reduce existing between-group wage gaps below the 15th percentile by 25-50%." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Zum Entwurf der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung: Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum 6.10.2025 (2025)
Zitatform
Bossler, Mario & Martin Popp (2025): Zum Entwurf der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung. Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum 6.10.2025. (IAB-Stellungnahme 01/2025), Nürnberg, 23 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2501
Abstract
"Nach dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025 soll der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde steigen. Mit dieser Stellungnahme beurteilen die Autoren den Beschluss auf Basis der wissenschaftlichen Erkenntnisse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und gehen insbesondere auf die Lohn- und Beschäftigungswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns ein. DOI" (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Analysepotenziale von OnlineStellenanzeigen und Methoden Maschinellen Lernens am Beispiel der Mindestlohnforschung: Hat der Mindestlohn die Nachfrage von Kompetenzen durch Arbeitgeber verändert? (2025)
Busch, Anne; Krieger, Benedikt; Krusee, Sebastian; Goluchowicz, Kerstin; Baumann, Fabienne-Agnes;Zitatform
Busch, Anne, Fabienne-Agnes Baumann, Benedikt Krieger, Kerstin Goluchowicz & Sebastian Krusee (2025): Analysepotenziale von OnlineStellenanzeigen und Methoden Maschinellen Lernens am Beispiel der Mindestlohnforschung. Hat der Mindestlohn die Nachfrage von Kompetenzen durch Arbeitgeber verändert? (iit Perspektive / Institut für Innovation und Technik 80), Berlin, 17 S. DOI:10.23776/2025_09
Abstract
"Diese iit-perspektive beleuchtet das Potenzial innovativer Datenzugänge (Online-Stellenanzeigen) und Analysemethoden (Methoden des maschinellen Lernens) für sozialwissenschaftliche Fragestellungen am Beispiel der Mindestlohnforschung. So ist es mit Online-Stellenanzeigen als Datengrundlage beispielsweise möglich zu untersuchen, inwieweit die Einführung bzw. Erhöhung des Mindestlohns die von Arbeitgebern geforderten beruflichen Kompetenzen verändert hat." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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The Minimum Wage in Germany: Institutional Setting and a Systematic Review of Key Findings (2025)
Zitatform
Dütsch, Matthias, Clemens Ohlert & Arne Baumann (2025): The Minimum Wage in Germany: Institutional Setting and a Systematic Review of Key Findings. In: Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, Jg. 245, H. 1-2, S. 113-151. DOI:10.1515/jbnst-2023-0038
Abstract
"The introduction of a statutory minimum wage in Germany in 2015 aimed at improving the welfare of low-wage workers but was also accompanied by concerns about distortions in Europe’s largest economy. This paper provides a comprehensive survey of results from the evaluation of the German minimum wage by compiling recent descriptive evidence and a systematic literature review on causal effects through 2022. On 1 October 2022, the minimum wage was raised legislatively by 15 percent to 12 euros per hour, which affected approximately 5.8 million employees and 23 percent of companies. The war in Ukraine and the coronavirus pandemic hit minimum wage workers and minimum wage firms harder than the rest of the economy. The minimum wage thus far had the strongest causal effects directly after its introduction. Hourly wages increased, while working hours decreased, resulting in mixed effects on monthly wages. Overall employment fell slightly, with a decline in marginal employment in particular. Companies’ wage costs increased, and as productivity did not change, profits declined." (Author's abstract, IAB-Doku, © De Gruyter) ((en))
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Mindestlohnerhöhungen zum 1. Januar 2026 und 2027: Rund jeder zehnte Job ist von der stufenweisen Anpassung des Mindestlohns betroffen (2025)
Zitatform
Gürtzgen, Nicole, Martin Popp & Antonia Commentz (2025): Mindestlohnerhöhungen zum 1. Januar 2026 und 2027: Rund jeder zehnte Job ist von der stufenweisen Anpassung des Mindestlohns betroffen. (IAB-Kurzbericht 15/2025), Nürnberg, 8 S. DOI:10.48720/IAB.KB.2515
Abstract
"Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll laut Beschluss der Mindestlohnkommission zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde steigen. Zum 1. Januar 2027 wird der Mindestlohn in einem weiteren Schritt auf 14,60 Euro angehoben. Dieser IAB-Kurzbericht zeigt, in welchem Ausmaß bestehende Beschäftigungsverhältnisse sowie Neueinstellungen von den geplanten Erhöhungen betroffen sein werden. Dabei wird insbesondere auf Unterschiede nach Beschäftigungsform, Arbeitszeit, Region und Wirtschaftszweig eingegangen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
"Und ewig grüßt das Murmeltier": Mindestlohnforschung im Denkstilzwang (2025)
Zitatform
Heise, Arne (2025): "Und ewig grüßt das Murmeltier": Mindestlohnforschung im Denkstilzwang. (Discussion papers / Zentrum für Ökonomische und Soziologische Studien 116), Hamburg, 23 S.
Abstract
"Vor Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland im Jahr 2015 war sich die Arbeitsmarktökonomik weitgehend darin einig, dass dieses 'soziale Experiment' mit erheblichen Arbeitsplatzverlusten bezahlt werden müsste. Die Begleitforschung zur Mindestlohneinführung konnte dann aber die prognostizierten Beschäftigungsverluste nicht nachweisen und musste auch für Deutschland - wie überall, wo Mindestlöhne existieren und deren Effekte erforscht werden - die 'Flüchtigkeit der Beschäftigungseffekt' zugeben. In diesem Beitrag wird die Diskussion um die Einführung des Mindestlohns nachgezeichnet und die Reaktion der Wissenschaftlergemeinschaft auf die Abweichung der tatsächlichen Beschäftigungsentwicklung von den modellgestützten Prognosen - was wissenschaftstheoretisch als 'Anomalie' oder 'Krise' verstanden werden kann - auf der Grundlage der Fleckschen Denkstil-Theorie analysiert. Dazu werden 2 Phasen - die Phase der Einführung des Mindestlohns und die Phase der drastischen Erhöhung des Mindestlohns im Jahr 2022 - unterschieden, um einerseits Lernprozesse, andererseits aber auch die Resilienz eines herrschenden Paradigmas untersuchen zu können." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
›Und ewig grüßt das Murmeltier‹ – Mindestlohnforschung im Denkstilzwang (2025)
Zitatform
Heise, Arne (2025): ›Und ewig grüßt das Murmeltier‹ – Mindestlohnforschung im Denkstilzwang. In: Leviathan, Jg. 53, H. 4, S. 462-492. DOI:10.5771/0340-0425-2025-4-462
Abstract
"Vor Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland im Jahr 2015 war sich die deutsche Arbeitsmarktökonomik weitgehend darin einig, dass dieses ‚soziale Experiment‘ mit erheblichen Arbeitsplatzverlusten bezahlt werden müsste. Die Begleitforschung zur Mindestlohneinführung konnte dann aber die prognostizierten Beschäftigungsverluste nicht nachweisen und musste auch für Deutschland – wie überall, wo Mindestlöhne existieren und deren Effekte erforscht werden – die ‚Flüchtigkeit des Beschäftigungseffekts‘ zugeben. In diesem Beitrag wird die Diskussion um die Einführung des Mindestlohns nachgezeichnet und die Reaktion der Wissenschaftlergemeinschaft auf die Abweichung der tatsächlichen Beschäftigungsentwicklung von den modellgestützten Prognosen – was wissenschaftstheoretisch als ‚Anomalie‘ oder ‚Krise‘ verstanden werden kann – auf der Grundlage der Fleckschen Denkstil-Theorie analysiert. Dazu werden 2 Phasen – die Phase der Einführung des Mindestlohns und die Phase der drastischen Erhöhung des Mindestlohns im Jahr 2022 – unterschieden, um einerseits Lernprozesse, andererseits aber auch die Resilienz eines herrschenden Paradigmas untersuchen zu können." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Regelbasierte statt politische Mindestlohnanpassung: Schriftliche Stellungnahme zur fünften Anhörung zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns (2025)
Lesch, Hagen; Schröder, Christoph;Zitatform
Lesch, Hagen & Christoph Schröder (2025): Regelbasierte statt politische Mindestlohnanpassung. Schriftliche Stellungnahme zur fünften Anhörung zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns. (IW-Report / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2025,10), Köln, 18 S.
Abstract
"Der gesetzliche Mindestlohn wurde bis einschließlich Juli 2022 durch die Mindestlohnkommission gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 Mindestlohngesetz (MiLoG) und gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung der Mindestlohnkommission (GO-MLK) vom 27. Januar 2016 nachlaufend an die Tariflohnentwicklung angepasst." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
10 Jahre Mindestlohn: Bilanz und Ausblick: Gemeinsame Stellungnahme von WSI und IMK anlässlich der schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission 2025 (2025)
Zitatform
Lübker, Malte, Thorsten Schulten & Alexander Herzog-Stein (2025): 10 Jahre Mindestlohn: Bilanz und Ausblick. Gemeinsame Stellungnahme von WSI und IMK anlässlich der schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission 2025. (WSI Policy Brief / Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut 88), Düsseldorf, 42 S.
Abstract
"In der folgenden Stellungnahme soll die Entwicklung des Mindestlohns im Lichte der hier diskutierten Orientierungsgrößen analysiert werden. Dazu zählen die Tarifentwicklung (Abschnitt 2), der Referenzwert von 60 % des Bruttomedianlohns der Vollzeitbeschäftigten (Abschnitt 3) sowie die weiteren Kriterien aus Artikel 5 (4) der Europäischen Mindestlohnrichtlinie (Abschnitt 4). Auf Grundlage dieser Analyse wird in einem kurzen Fazit der Rahmen für zukünftige Mindestlohnerhöhungen abgesteckt (Abschnitt 5)." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
The minimum wage in Greece, France and Germany (2025)
Malagardi, Athina; Schulten, Thorsten; Sengayrac, Simon-Pierre;Zitatform
Malagardi, Athina, Simon-Pierre Sengayrac & Thorsten Schulten (2025): The minimum wage in Greece, France and Germany. Athen, 24 S.
Abstract
"This study examines in depth the minimum wage as an institution of social protection and economic policy, focusing on three European countries: Greece, France, and Germany. It begins with the Greek case, tracing the evolution from the previous system of collective bargaining to the establishment of the “statutory minimum wage” and the recent reform under Law 5163/2024, which incorporates Directive (EU) 2022/2041 and highlights the role of social partners.Next, the French model (SMIC) is examined, characterized by automatic and regular adjustments, a close link with inflation and the average wage, as well as ongoing debates about its cost and effectiveness in combating poverty. This is followed by the German experience, where the operation of the Independent Minimum Wage Commission reflects a different approach to social dialogue and the balancing of economic competitiveness with social protection. The study concludes with a comparative overview of the three models, highlighting the common features, divergences, and prospects for improving the Greek model." (Publisher information, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
The Impact of the Minimum Wage on Initial Labour Market Outcomes (2025)
Zitatform
Umkehrer, Matthias (2025): The Impact of the Minimum Wage on Initial Labour Market Outcomes. (IAB-Discussion Paper 16/2025), Nürnberg, 35 S. DOI:10.48720/IAB.DP.2516
Abstract
"In dieser Arbeit untersuche ich, wie sich die Einführung des bundesweiten Mindestlohns in Deutschland auf die Arbeitsmarktergebnisse junger Berufseinsteiger auswirkt. Die institutionellen Rahmenbedingungen, administrative Mikrodaten und prognostizierte Mindestlohnbetroffenheit erlauben es, die kausalen Effekte der Maßnahme zu schätzen. Dazu werden Kohorten verglichen, die zu Beginn ihres Erwerbslebens vom Mindestlohn betroffen bzw. nicht betroffen waren, wobei Selektion in Ausbildung, Endogenität des Zeitpunkts des Berufseintritts, Veränderungen in der Kohortenzusammensetzung und makroökonomische Bedingungen kontrolliert werden. Die betroffenen Kohorten wiesen höhere Einkommen, aber keine geringere Beschäftigung auf. Sie arbeiteten etwas mehr Stunden, begannen ihre Karriere häufiger bei größeren und besser entlohnenden Arbeitgebern, übten seltener Berufe mit höherer Mindestlohnbetroffenheit aus und verrichteten seltener manuelle-routine Tätigkeiten oder Hilfsarbeiten. Den Ergebnissen zufolge behindert der Mindestlohn den Übergang von der Ausbildung in das Erwerbsleben nicht, beeinflusst aber die Zusammensetzung der Unternehmen und Berufe auf dem Arbeitsmarkt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Fünfter Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns: Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz (2025)
Zitatform
(2025): Fünfter Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns. Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz. (... Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns / Mindestlohnkommission 5), Berlin, 215 S. DOI:10.21934/MLK20250114
Abstract
"Seit dem Jahr 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Bei seiner Einführung betrug die Höhe 8,50 Euro pro Stunde. Aktuell beträgt der Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde. Die Mindestlohnkommission beschließt in diesem Jahr erneut über die Anpassung dieser gesetzlichen Lohnuntergrenze. Zusätzlich zu ihrem Beschluss hat die Kommission den Auftrag, der Bundesregierung einen Bericht über die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Wettbewerbsbedingungen und die Beschäftigung zur Verfügung zu stellen. Diesem Auftrag kommt sie mit dem vorliegenden, einstimmig beschlossenen Fünften Bericht nach. Der Betrachtungszeitraum des vorliegenden Berichts umfasst schwerpunktmäßig die Jahre 2022 bis 2024. Er dokumentiert die wissenschaftlichen Befunde zur Wirkung des Mindestlohns in diesem Zeitraum. Der Bericht enthält umfangreiche Befunde zu den Effekten der Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro im Oktober 2022, die im Rahmen einer Gesetzesänderung durch den Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Dies war für diesen Bericht erstmals auf breiter Datenbasis möglich. Die dargestellten Ergebnisse stützen sich auf Forschungsprojekte, die die Mindestlohnkommission beauftragt hat, weitere wissenschaftliche Publikationen zur Mindestlohnforschung sowie Analysen, die von der Geschäftsstelle der Kommission durchgeführt wurden." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
The 2025 Minimum Income Report: An overview of the implementation of the 2023 Council recommendation on adequate minimum income ensuring active inclusion across EU Member States : joint report prepared by the Social Protection Committee and the European Commission, Directorate-General for Employment, Social Affairs and Inclusion. Part 1, Horizontal analysis (2025)
Abstract
"The European Union is facing important challenges as it navigates a changing global economic and political landscape. In this context, this joint report by the SPC and the European Commission highlights the crucial need for a strong social Europe with reliable safety nets. By promoting active inclusion, our goal is to improve the lives of those who are furthest from the labour market, while also strengthening social cohesion within the EU. This report is an opportunity to take stock of our progress in delivering on the European Pillar of Social Rights (EPSR), especially principle 14 on adequate minimum income (MI), and to outline the way forward." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Auswirkung der Mindestlohnanpassung und der Mindestlohnpolitik: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten … und der Fraktion Die Linke (2025)
Zitatform
(2025): Auswirkung der Mindestlohnanpassung und der Mindestlohnpolitik. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten … und der Fraktion Die Linke. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 21/1403 (28.08.2025)), Berlin, 11 S.
Abstract
[insgesamt 22 Einzelfragen] "Das aktuelle Mindestlohnmodell kann nicht garantieren, dass rapide Preisentwicklungen durch zukünftige Mindestlohnanpassungen angemessen aufgegriffen werden – insbesondere mit Blick auf einen zunehmend volatilen Weltmarkt." (Textauszug, Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)
Weiterführende Informationen
Dokumentation des zugehörigen parlamentarischen Vorgangs -
Literaturhinweis
Mindestlohnkommission 2025: Stellungnahmen aus der schriftlichen Anhörung: Ergänzungsband zum Fünften Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz (2025)
Abstract
"Paragraf 10 Absatz 3 Satz 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) ermöglicht es der Mindestlohnkommission, Anhörungen zu den Auswirkungen und der Anpassung des Mindestlohns durchzuführen. Sie kann dabei „Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Vereinigungen von Arbeitgebern und Gewerkschaften, öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, Wohlfahrtsverbände, Verbände, die wirtschaftliche und soziale Interessen organisieren“ sowie sonstige von der Anpassung des Mindestlohns Betroffene vor Beschlussfassung anhören. Sie kann Informationen und fachliche Einschätzungen von externen Stellen einholen. Die Mindestlohnkommission hat diese Möglichkeit genutzt und im Frühjahr 2025 eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Die Mindestlohnkommission hat sich dazu auf einen Kreis von Institutionen bzw. Sachverständigen geeinigt, die im Rahmen der Anhörung zu einer schriftlichen Stellungnahme aufgefordert wurden. Die Stellungnahmen sind ebenso wie die von der Mindestlohnkommission vorab versandten Themenschwerpunkte in diesem Band im Originalwortlaut dokumentiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
A 22 percent increase in the German minimum wage: nothing crazy! (2024)
Zitatform
Bossler, Mario, Lars Chittka & Thorsten Schank (2024): A 22 percent increase in the German minimum wage: nothing crazy! (arXiv papers 2405.12608), 52 S. DOI:10.48550/arXiv.2405.12608
Abstract
"We present the first empirical evidence on the 22 percent increase in the German minimum wage, implemented in 2022, raising it from Euro 9.82 to 10.45 in July and to Euro 12 in October. Leveraging the German Earnings Survey, a large and novel data source comprising around 8 million employee-level observations reported by employers each month, we apply a difference-in-difference-in-differences approach to analyze the policy's impact on hourly wages, monthly earnings, employment, and working hours. Our findings reveal significant positive effects on wages, affirming the policy's intended benefits for low-wage workers. Interestingly, we identify a negative effect on working hours, mainly driven by minijobbers. The hours effect results in an implied labor demand elasticity in terms of the employment volume of -0.17 which only partially offsets the monthly wage gains. We neither observe a negative effect on the individual's employment retention nor the regional employment levels." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
How market concentration impacts minimum wage effects: Opinion (2024)
Zitatform
Popp, Martin (2024): How market concentration impacts minimum wage effects. Opinion. In: IZA world of labor H. 26.11.2024, 2024-11-05.
Abstract
"My study focuses on 16 low-wage sectors where Germany’s Ministry of Labor and Social Affairs has set sector-specific minimum wages. Before these regulations, the data show that wages and employment were lower in highly concentrated labor markets, indicating monopsonistic behavior by firms. The introduction of sectoral minimum wages raised worker pay across the board, with the wage increase - or “bite” - being stronger in highly concentrated markets. With these data, I thoroughly test the monopsony hypothesis. In slightly concentrated or competitive labor markets, introducing or raising sectoral minimum wages often led to reduced employment. Crucially, however, these negative employment effects diminished as labor market concentration increased. In highly concentrated, more monopsonistic markets, minimum wage hikes actually came along with positive employment effects. However, when the minimum wage reaches or exceeds the median wage in these low-wage sectors, even highly concentrated labor markets see these positive employment effects taper off." (Text excerpt, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Die EU als Schrittmacher bei der Erhöhung von Mindestlohn und Tarifbindung? (2024)
Zitatform
Schulten, Thorsten & Irene Dingeldey (2024): Die EU als Schrittmacher bei der Erhöhung von Mindestlohn und Tarifbindung? In: Vierteljahreshefte zur Arbeits- und Wirtschaftsforschung, Jg. 1, H. 1, S. 17-32. DOI:10.3790/vaw.2024.1439005
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Ambitioniert, aber vertretbar: Einordnung eines 16-Euro-Mindestlohns (2024)
Steuernagel, Anne; Krahé, Max;Zitatform
Steuernagel, Anne & Max Krahé (2024): Ambitioniert, aber vertretbar: Einordnung eines 16-Euro-Mindestlohns. (Research report / Dezernat Zukunft - Institut für Makrofinanzen 297838), Berlin, 28 S.
Abstract
"Am 1. Januar 2015 wurde in Deutschland erstmals ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro eingeführt. Dem sind Jahre vorausgegangen, in denen die Größe des Niedriglohnsektors in Deutschland erst stark anwuchs und dann auf hohem Niveau stagnierte (Grabka & Schröder 2019). Debatten um armutssichere Arbeit prägten die Diskussion. Außerhalb von Deutschland hatten zu diesem Zeitpunkt bereits viele andere Staaten einen gesetzlichen Mindestlohn eingeführt. Bei der Einführung 2015 bewegte sich die Höhe des Mindestlohns in Deutschland gemessen am Kaitz-Index1 im internationalen Mittelfeld" (Textauszug, IAB-Doku)
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Aktuelle Entwicklungen bei der Verteilung der Arbeitseinkommen und Kompetenzen (Podium) (2023)
Bellmann, Lutz ; Dustmann, Christian ; Biewen, Martin ; Fanfani, Bernardo ; Oberfichtner, Michael ; Fitzenberger, Bernd ; Caldwell, Sydnee; Ostermann, Kerstin ; Spitz-Oener, Alexandra; Müller, Steffen ;Zitatform
Bellmann, Lutz; Christian Dustmann, Martin Biewen, Bernardo Fanfani, Michael Oberfichtner, Bernd Fitzenberger, Sydnee Caldwell, Kerstin Ostermann, Alexandra Spitz-Oener & Steffen Müller (sonst. bet. Pers.) (2023): Aktuelle Entwicklungen bei der Verteilung der Arbeitseinkommen und Kompetenzen (Podium). In: IAB-Forum H. 30.10.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20231030.01
Abstract
"Zu einem besseren Verständnis der Lohnfindung und Lohnverteilung sowie der beruflichen Qualifikationen beizutragen – das war das Ziel der internationalen Konferenz „Recent Developments in Wage Determination, Distribution, and Job Skills“ am IAB." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Bellmann, Lutz ; Dustmann, Christian ; Oberfichtner, Michael ; Fitzenberger, Bernd ; Ostermann, Kerstin ; Spitz-Oener, Alexandra;Ähnliche Treffer
also released in English -
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Branchenmindestlöhne: Ein unterschätztes Instrument (2023)
Bispinck, Reinhard;Zitatform
Bispinck, Reinhard (2023): Branchenmindestlöhne: Ein unterschätztes Instrument. (Analysen zur Tarifpolitik / WSI, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut 93), Düsseldorf, 11 S.
Abstract
"Im vergangenen Jahr stand der allgemeine gesetzliche Mindestlohn und seine Anhebung auf 12 Euro ab Oktober 2022 im Zentrum der Politik zur Begrenzung des Niedriglohnsektors. Zu Recht, denn die unmittelbare materielle Wirkung und die mittelbaren Auswirkungen etwa auf die Tarifpolitik können gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Dabei trat ein Instrument in den Hintergrund, das seit Mitte der 1990er Jahre in wechselndem Umfang für die Sicherung angemessener Entgelte in verschiedenen Wirtschaftszweigen eingesetzt wird – die tariflichen Branchenmindestlöhne. Sie definieren eine Lohnuntergrenze, die von allen Betrieben einer Branche eingehalten werden muss, unabhängig davon, ob sie tarifgebunden sind oder nicht. In Ergänzung zum gesetzlichen Mindestlohn haben die Branchenmindestlöhne eine wichtige Funktion zur Begrenzung von Niedriglöhnen und sie könnten und sollten in Zukunft eine stärkere Rolle spielen." (Textauszug, IAB-Doku)
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The Monitoring and Enforcement of Minimum Wages (2023)
Zitatform
Bosch, Gerhard, Frederic Hüttenhoff & Claudia Weinkopf (2023): The Monitoring and Enforcement of Minimum Wages. Wiesbaden: Springer VS, 297 S. DOI:10.1007/978-3-658-39898-9
Abstract
"The book presents the results of the first comprehensive empirical study on the control of minimum wages in Germany. It offers an overview of the challenges and problems of enforcement and compliance with minimum wages, taking three sectors as examples (construction, meat industry, hospitality). On the basis of numerous interviews with experts from the field (e.g. trade unions, employers' associations, customs) and a comprehensive evaluation of the broad international research literature, it identifies starting points and strategies for sustainably improving compliance with and enforcement of minimum wages." (Author's abstract, IAB-Doku, © Springer VS) ((en))
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Mit der Erhöhung auf 12 Euro liegt die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns über der Tariflohn- und Preisentwicklung (2023)
Zitatform
Börschlein, Erik-Benjamin, Mario Bossler, Bernd Fitzenberger & Martin Popp (2023): Mit der Erhöhung auf 12 Euro liegt die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns über der Tariflohn- und Preisentwicklung. In: IAB-Forum H. 11.12.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20231211.01
Abstract
"Zum 1. Oktober 2022 wurde der gesetzliche Mindestlohn außerplanmäßig von 10,45 Euro auf 12 Euro pro Stunde erhöht. Er liegt seither deutlich über der Entwicklung der Tariflöhne. Obwohl die hohe Inflation der vergangenen beiden Jahre die Kaufkraft des Mindestlohns geschmälert hat, liegt er preisbereinigt noch immer 11,6 Prozent über dem Niveau von 2015. Die durchschnittlichen Tariflöhne hingegen haben seitdem um 3,8 Prozent an realem Wert verloren." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Börschlein, Erik-Benjamin; Popp, Martin ; Fitzenberger, Bernd ; Bossler, Mario ; -
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Europäische Mindestlohnrichtlinie schafft neue Spielräume für eine Weiterentwicklung des deutschen Mindestlohngesetzes: Gemeinsame Stellungnahme von IMK und WSI anlässlich der schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission 2023 (2023)
Zitatform
Herzog-Stein, Alexander, Malte Lübker, Toralf Pusch, Thorsten Schulten & Andrew Watt (2023): Europäische Mindestlohnrichtlinie schafft neue Spielräume für eine Weiterentwicklung des deutschen Mindestlohngesetzes. Gemeinsame Stellungnahme von IMK und WSI anlässlich der schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission 2023. (WSI Policy Brief / Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut 75), Düsseldorf, 30 S.
Abstract
"Mit dieser gemeinsamen Stellungnahme wollen das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) und das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung einen Beitrag zur Arbeit der Mindestlohnkommission erbringen. Seit mehreren Jahren begleiten die zwei Institute die wissenschaftliche und wirtschaftspolitische Diskussion zum Mindestlohn. Diese Stellungnahme folgt auf eine der zwei Institute, die vor zwei Jahren der Mindestlohnkommission vorgelegt wurde. Die Mindestlohnkommission muss ihre Empfehlung für die nächste Mindestlohnanpassung in einem komplexen und von erhöhter Unsicherheit geprägten Umfeld entwickeln. Zu nennen sind insbesondere die Anpassung des Mindestlohns auf 12 Euro im Oktober 2022, die neue EU-Mindestlohnrichtlinie und die im Zuge des russischen Angriffs auf die Ukraine rasant gestiegene Inflation. Ziel der Stellungnahme ist es, relevante Daten und Einschätzungen zusammenzutragen, die als Orientierung dienen können." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Vertrauen in die Mindestlohnanpassung wiederherstellen: Stellungnahme zur vierten Anhörung zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns (2023)
Lesch, Hagen; Schröder, Christoph;Zitatform
Lesch, Hagen & Christoph Schröder (2023): Vertrauen in die Mindestlohnanpassung wiederherstellen. Stellungnahme zur vierten Anhörung zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns. (IW-Report / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2023,22), Köln, 14 S.
Abstract
"Die Bundesregierung hat mit Ihrer Entscheidung, den gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 per Gesetz auf 12 Euro je Stunde zu erhöhen, in die Tarifautonomie eingegriffen und das Vertrauen in den Anpassungsmechanismus gestört." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Mindestlohn: Paradigmenwechsel in der EU? (2023)
Viotto, Regina;Zitatform
Viotto, Regina (2023): Mindestlohn: Paradigmenwechsel in der EU? In: Blätter für deutsche und internationale Politik, Jg. 68, H. 2, S. 37-40.
Abstract
"Der Gegenwind aus dem Arbeitgeberlager war massiv, doch im November 2022 trat die EU-Mindestlohnrichtlinie aller Lobbyarbeit zum Trotz in Kraft. Innerhalb der nächsten zwei Jahre muss sie nun in nationales Recht umgesetzt werden. Auch wenn damit weder ein einheitlicher europäischer Mindestlohn eingeführt werden muss, ist dieser Beschluss bemerkenswert. Denn erstmals in der Geschichte der Europäischen Union werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, die herrschende Lohnungleichheit wirksam zu verringern." (Textauszug, IAB-Doku, © Blätter Verlagsgesellschaft mbH)
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Literaturhinweis
Moonlighting and the Minimum Wage (2023)
Zitatform
Vom Berge, Philipp & Matthias Umkehrer (2023): Moonlighting and the Minimum Wage. (IAB-Discussion Paper 08/2023), Nürnberg, 42 S. DOI:10.48720/IAB.DP.2308
Abstract
"In diesem Beitrag untersuchen wir die Auswirkungen der Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland auf Haupt- und Nebentätigkeiten und deren Wechselwirkung, indem wir umfangreiche administrative Daten und Variation in der Betroffenheit vom Mindestlohn über Tätigkeiten hinweg nutzen. Während wir bestätigen, dass der nationale Mindestlohn für beide Beschäftigungsarten die Verdienste auf individueller Ebene erhöht, aber die Beschäftigung nicht verringert hat, stellen wir fest, dass er unterschiedliche Auswirkungen auf die Anpassung der Arbeitszeit hatte: Bei Haupttätigkeiten erhöhte er die Wahrscheinlichkeit, dass geringfügige in reguläre Beschäftigung umgewandelt wurde. Bei Nebentätigkeiten führte er eher zu Arbeitszeitverkürzungen, um Steuervorteile zu erhalten. Darüber hinaus liefern wir Evidenz, dass Personen mit einer Nebenbeschäftigung, die einen mindestlohnbedingten Rückgang der Stundenzahl ihrer Haupttätigkeit erlebten, stattdessen diese Arbeitsstunden zumindest teilweise auf ihre Nebentätigkeit übertragen haben." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen (2022)
Zitatform
Bossler, Mario, Nicole Gürtzgen, Erik-Benjamin Börschlein & Jan Simon Wiemann (2022): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen. (IAB-Forschungsbericht 09/2022), Nürnberg, 224 S., Anhang. DOI:10.48720/IAB.FB.2209
Abstract
"Der vorliegende zweite Projektbericht enthält die Ergebnisse des Forschungsprojektes „Auswirkungen des Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen“. Das Forschungsprojekt wurde durch das IAB im Auftrag der Mindestlohnkommission durchgeführt. Im Mittelpunkt des Berichts stehen detaillierte empirische Analysen zu den Effekten der Einführung und der ersten drei Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns auf unterschiedliche betriebliche Ergebnisgrößen. Das zentrale Analyseinstrument bildet dabei der in der Mindestlohnforschung etablierte Differenz-in-Differenzen-Ansatz, welcher im vorliegenden Bericht größtenteils auf der Betriebsebene angewandt wird. Als hauptsächliche Datenquelle werden die Paneldaten des IAB-Betriebspanels analysiert. Es werden jedoch auch Kausalanalysen auf Basis der IAB-Stellenerhebung, des Linked Personnel Panels und des Betriebshistorikpanels vorgenommen. Auf Basis der durchgeführten Analysen können hauptsächlich Effekte für die Einführung des Mindestlohns nachgewiesen werden. Der Mindestlohn führt demnach zu statistisch signifikanten Lohnsteigerungen bei sehr moderaten negativen Beschäftigungseffekten. Die erhöhten Lohnkosten durch den Mindestlohn führen zu sinkenden Gewinnen in den betroffenen Betrieben. Zugleich zeigten sich die betroffenen Beschäftigten zufriedener mit ihrer Entlohnung. Die Betriebe scheinen kurzfristig mit einer Verringerung ihrer Investitionen auf die Mindestlohneinführung zu reagieren. Eher in der langen Frist (2017-2018) zeigt sich eine leichte Verringerung der inländischen Outsourcingaktivitäten. Die Anzahl der Kleinbetriebe in Deutschland verringert sich im Zeitraum nach der Mindestlohneinführung. Zugleich kam es verstärkt zur Neugründung und Schließung von Kleinbetrieben. Im Zuge von Neueinstellungen scheinen Betriebe kurzfristig weniger bereit zu sein, Kompromisse in Bezug auf die geforderte Qualifikation einzugehen. Bei der Analyse der Mindestlohnerhöhungen 2017, 2019 und 2020 zeigen sich hingegen in den meisten Fällen keine zusätzlichen Effekte des Mindestlohns. Dies dürfte daran liegen, dass die mindestlohnbedingten Lohnsteigerungen in diesen Jahren nicht über die allgemeinen Lohnsteigerungen hinaus gingen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns und Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 16.5.2022 (2022)
Zitatform
Bossler, Mario, Kerstin Bruckmeier, Torsten Lietzmann & Jürgen Wiemers (2022): Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns und Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 16.5.2022. (IAB-Stellungnahme 05/2022), Nürnberg, 17 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2205
Abstract
"Das IAB hat in der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 16.5.2022 seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung und zu den Vorschlägen des Abgeordnetenantrags bezüglich der Anpassung des Mindestlohns und der Änderungen bei der geringfügigen Beschäftigung abgegeben. Mit dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll der gesetzliche Mindestlohn einmalig auf 12 Euro erhöht werden. Ab 2023 soll dann wieder die Mindestlohnkommission mit einem inhaltlich unveränderten gesetzlichen Auftrag über die Entwicklung des Mindestlohns entscheiden. Da in den letzten Jahren eine große Zahl der Beschäftigten noch unterhalb von 12 Euro entlohnt wurde, handelt es sich um einen bedeutenden Eingriff in den Arbeitsmarkt. Damit einhergehend ist mit signifikanten Lohnsteigerungen zu rechnen, wobei offen bleibt, inwiefern sich die zu erwartende Stundenlohnerhöhung auch in den monatlichen Arbeitseinkommen, einer Reduzierung des ALG-II-Bezugs oder in einer reduzierten Armutsgefährdung niederschlägt. Eine Prognose über die Beschäftigungswirkung ist aus heutiger Sicht mit hoher Unsicherheit verbunden. Während die empirische Literatur zur Einführung des gesetzlichen Mindestlohns und die neuere makroökonomische Literatur ein durchaus positives Bild über die Wirkungen der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns 2015 zeichnen, lässt sich daraus keine belastbare Prognose ableiten, u. a. deshalb weil der Anteil der vom Mindestlohn betroffenen Beschäftigten deutlich gegenüber 2015 ansteigen wird. Im Zuge der Anpassung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde soll die Entgeltgrenze für Minijobs von derzeit 450 Euro auf 520 Euro angehoben und dynamisiert werden. Die Midijob-Grenze soll von derzeit 1.300 auf 1.600 Euro angehoben werden, um Geringverdienende zu entlasten. Zugleich soll verhindert werden, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht oder zur Teilzeitfalle insbesondere für Frauen werden. Durch die Reform würden Beschäftigungsverhältnisse im unteren Teilzeitbereich und insbesondere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse im Vergleich zum Status quo jedoch attraktiver. Mit der Koppelung der Minijob-Grenze an die Entwicklung des Mindestlohns droht eine Stärkung der geringfügigen Beschäftigung und eine Vergrößerung der mit dem Minijob-Arrangement verbundenen Probleme. Auf der Grundlage von Forschungsergebnissen lässt sich eine Reform zum Abbau statt zur Ausweitung der geringfügigen Beschäftigung begründen, da diese Beschäftigungsverhältnisse mit zahlreichen Nachteilen für die Beschäftigten verbunden sind. Eine Neuregelung sollte eher darauf abzielen, dass sich die geringfügige Beschäftigung auf diejenigen konzentriert, für die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ohnehin vergleichsweise geringe Vorteile bringen würde (wie Schülerinnen und Schüler, Studierende, Rentnerinnen und Rentner)." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Bossler, Mario ; Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ; Lietzmann, Torsten ;Weiterführende Informationen
Zugang zur Video-Aufnahme der Anhörung -
Literaturhinweis
Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro: Stellungnahme des IAB zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn (MiLoEG) am 2.2.2022 (2022)
Zitatform
Bossler, Mario (2022): Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro. Stellungnahme des IAB zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn (MiLoEG) am 2.2.2022. (IAB-Stellungnahme 01/2022), Nürnberg, 11 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2201
Abstract
"Das IAB wurde gebeten zu dem Referentenentwurf (des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales) eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn (Mindestlohnerhöhungsgesetz– MiLoEG) Stellung zu nehmen. Mit dem Gesetz soll die im Koalitionsvertrag vereinbarte Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns auf brutto 12 Euro je Stunde zum 1. Oktober 2022 umgesetzt werden. Die Stellungnahme behandelt den Hintergrund der Mindestlohnerhöhung, die Eingriffstiefe des Mindestlohns sowie potenzielle Lohn- und Beschäftigungswirkungen. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die geplante Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro pro Arbeitsstunde eine große Eingriffstiefe aufweist und mit signifikanten Lohnsteigerungen zu rechnen ist. Offen bleibt allerdings, inwieweit sich die zu erwartende Stundenlohnerhöhung in den monatlichen Arbeitseinkommen, in einer Reduzierung des ALG-II-Bezugs und in einer reduzierten Armutsgefährdung niederschlagen wird und welche Beschäftigungswirkung zu erwarten ist. Auch wenn die empirische Literatur zur Mindestlohneinführung und neuere makroökonomische Studien ein durchaus positives Bild zeichnen, lassen sich daraus keine belastbaren Prognosen der Wirkungen der geplanten Mindestlohnerhöhung ableiten." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf den Bezug von Sozialleistungen (2022)
Zitatform
Bruckmeier, Kerstin & Stefan Schwarz (2022): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf den Bezug von Sozialleistungen. (IAB-Forschungsbericht 14/2022), Nürnberg, 113 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2214
Abstract
"Der vorliegende Bericht beschreibt die Inhalte der Studie „Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf den Bezug von Sozialleistungen“, die im Rahmen des gesetzlichen Evaluationsauftrags der Mindestlohnkommission an das IAB vergeben wurde. In der Studie wird untersucht, wie sich der allgemeine gesetzliche Mindestlohn auf den Bezug von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II auswirkt. Bisherige Studien zur Entwicklung der Zahl der erwerbstätigen Leistungsbeziehenden im Jahr 2015 sowie die deskriptiven Befunde in dieser Studie zeigen, dass die Anzahl der abhängig beschäftigten Grundsicherungsbeziehenden im Zuge der Mindestlohneinführung nur moderat gesunken ist. Aus diesem Grund wird in dieser Studie der Blick auf die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf die Höhe der Transferleistungen von Grundsicherungsbeziehenden gerichtet, die auch nach Einführung des Mindestlohns noch im Leistungsbezug verblieben sind. Die empirischen Auswertungen basieren auf administrativen Datensätzen, die im Rahmen von Verwaltungsvorgängen, insbesondere zum SGB II, erzeugt und in der „Stichprobe Integrierte Grundsicherungsbiografien“ am IAB aufbereitet wurden. Legt man die in dieser Studie berechneten Medianstundenlöhnen für das Jahr 2014 von ca. 8,30 Euro bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu Grunde, so waren die Leistungsbeziehenden im SGB II zu diesem Zeitpunkt mehrheitlich von der Einführung des Mindestlohns betroffen. Dies gilt noch deutlicher für geringfügig Beschäftigte, bei denen ein Medianstundenlohn von nur 6,90 Euro im Jahr 2014 errechnet wurde. Die Mehrheit der erwerbstätigen Leistungsbeziehenden arbeitet in einer geringfügigen Beschäftigung oder in einer Teilzeitbeschäftigung. Für den Medianbedarf der Bedarfsgemeinschaft von Erwerbstätigen im Jahr 2014 wurden Werte zwischen 723 Euro für Alleinstehende und 1.780 Euro für Paare mit Kind(ern) berechnet. Ohne weitere Einkommen im Haushalt liegt folglich ein leistungsvermeidender Stundenlohn bei diesen Bedarfswerten für verschiedene Kombinationen aus Arbeitszeit und Größe der Bedarfsgemeinschaftstypen zumeist über 8,50 Euro. Auf Basis von Kausalanalysen ergibt sich ein mindestlohnbedingter Anstieg des individuellen Bruttomonatseinkommens bei den weiterhin im Leistungsbezug verbliebenen Beschäftigten im Jahr 2015 von ca. 5 bis 6 Prozent bei Vollzeitbeschäftigten, 6 bis 7 Prozent bei Teilzeitbeschäftigten und 5 bis 7 Prozent bei geringfügig Beschäftigten. Für das Jahr 2016 werden höhere Lohneffekte durch den Mindestlohn zwischen knapp 6 und 9 Prozent bei Vollzeitbeschäftigten, zwischen 9 und 11 Prozent bei Teilzeitbeschäftigten und zwischen 8 und 14 Prozent bei geringfügig Beschäftigten ermittelt. Der monatliche Gesamtzahlungsanspruch ging im Jahr 2015 mindestlohnbedingt um 7 bis 8 Prozent bei Vollzeitbeschäftigten, 3 bis 5 Prozent bei Teilzeitbeschäftigten und 2 Prozent bei geringfügig Beschäftigten zurück. Dieser leistungsreduzierende Effekt verstärkte sich nochmals bei allen betrachteten Beschäftigungsformen im Jahr 2016. Die Ergebnisse legen zudem nahe, dass sich aufgrund des Mindestlohns bei Vollzeitbeschäftigten zu einem großen Teil auch die Leistungen für die Kosten der Unterkunft reduzierten. Bei geringfügig Beschäftigten betraf der Mindestlohneffekt nahezu ausschließlich die Regelleistungen. Eine mindestlohnbedingte Erhöhung des Bruttomonatseinkommens eines vollzeitbeschäftigten Leistungsbeziehenden um 5 Prozent bei einem mittleren monatlichen Einkommen von ca. 1.200 Euro beträgt 60 Euro brutto je Monat. Unter der Annahme, dass keine Einkommensteuer fällig wird, würden davon ca. 38 Euro auf den Leistungsanspruch je Monat angerechnet. Bei Teilzeitbeschäftigten und geringfügig Beschäftigten ergeben sich noch kleinere absolute Effekte. Somit lassen die in dieser Studie gefundenen positiven Wirkungen des Mindestlohns auf die individuellen Einkommen von erwerbstätigen Leistungsbeziehenden den Schluss zu, dass der Mindestlohn und die nach dem Jahr 2016 erfolgten Mindestlohnerhöhungen die Bedürftigkeit von Grundsicherungsbeziehenden reduzierten, auch wenn der Leistungsbezug häufig nicht überwunden werden konnte." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Die bisherigen Erhöhungen des Mindestlohns haben der Beschäftigung bislang kaum geschadet (2022)
Zitatform
Börschlein, Erik-Benjamin, Mario Bossler & Nicole Gürtzgen (2022): Die bisherigen Erhöhungen des Mindestlohns haben der Beschäftigung bislang kaum geschadet. In: IAB-Forum H. 19.09.2022 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20220919.01
Abstract
"Seit seiner Einführung im Jahr 2015 wurde der gesetzliche Mindestlohn von anfänglich 8,50 Euro pro Stunde in mehreren Schritten auf inzwischen 10,45 Euro erhöht. Die bis 2020 in Kraft getretenen Anhebungen blieben hinter der allgemeinen Lohnentwicklung zurück, womit auch der Anteil der davon betroffenen Betriebe deutlich sank. Die Anhebungen haben sich aus diesem Grund kaum negativ auf die Beschäftigung ausgewirkt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Seeing Beyond the Trees: Using Machine Learning to Estimate the Impact of Minimum Wages on Labor Market Outcomes (2022)
Cengiz, Doruk; Dube, Arindrajit; Lindner, Attila S.; Zentler-Munro, David;Zitatform
Cengiz, Doruk, Arindrajit Dube, Attila S. Lindner & David Zentler-Munro (2022): Seeing Beyond the Trees: Using Machine Learning to Estimate the Impact of Minimum Wages on Labor Market Outcomes. In: Journal of labor economics, Jg. 40, H. S1, S. S203-S247. DOI:10.1086/718497
Abstract
"We assess the effect of the minimum wage on labor market outcomes. First, we apply modern machine learning tools to predict who is affected by the policy. Second, we implement an event study using 172 prominent minimum wage increases between 1979 and 2019. We find a clear increase in wages of affected workers and no change in employment. Furthermore, minimum wage increases have no effect on the unemployment rate, labor force participation, or labor market transitions. Overall, these findings provide little evidence of changing search effort in response to a minimum wage increase." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Vor- und Nachteile einer Regionalisierung: Einheitlicher Mindestlohn trifft auf große regionale Unterschiede (2022)
Zitatform
Dauth, Wolfgang & Andreas Mense (2022): Vor- und Nachteile einer Regionalisierung: Einheitlicher Mindestlohn trifft auf große regionale Unterschiede. (IAB-Kurzbericht 21/2022), Nürnberg, 8 S. DOI:10.48720/IAB.KB.2221
Abstract
"Hierzulande wurde der gesetzliche Mindestlohn seit der Einführung im Jahr 2015 stets auf ein bundesweit einheitliches Niveau festgelegt. Allerdings existieren erhebliche Kaufkraft- und Lohnniveauunterschiede zwischen den Regionen in Deutschland. Eine Regionalisierung des Mindestlohns, die den regionalen Unterschieden in den Lebenshaltungskosten Rechnung trägt, hätte ökonomische Vorteile. Sie wäre aber auch mit zahlreichen Herausforderungen verbunden, wie beispielsweise einem höheren Koordinations- und Kontrollaufwand." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Weiterführende Informationen
- Lesen Sie auch das begleitende Interview im Online-Magazin
- Beschäftigungsverhältnisse mit Stundenlöhnen unter 12 Euro in den 96 deutschen Raumordnungsregionen
- Zusammenhang zwischen mittleren Stundenlöhnen und Immobilienpreisindex
- Regionalisierter Mindestlohn mit einer Kaufkraft von 12 Euro in den 96 deutschen Raumordnungsregionen
- Mittlere Stundenlöhne in den 96 deutschen Raumordnungsregionen
- Anteil der Beschäftigungsverhältnisse mit Löhnen unter dem regionalisierten Mindestlohn mit einer Kaufkraft von 12 Euro in den 96 deutschen Raumordnungsregionen
- Zusammenhang zwischen Lohnniveau und Anteil der Beschäftigungsverhältnisse mit Stundenlöhnen unter 12 Euro
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Literaturhinweis
Mindestlöhne – Szenen einer Wissenschaft (2022)
Zitatform
Heise, Arne & Toralf Pusch (Hrsg.) (2022): Mindestlöhne – Szenen einer Wissenschaft. (Ökonomie und Gesellschaft : Jahrbuch 34), Marburg: Metropolis, 322 S.
Abstract
"Die Wirtschaftswissenschaft durchlebt schwere Zeiten: Sie hat die Weltfinanzkrise nicht kommen sehen und die darauffolgende Eurokrise mit ihrem wirtschaftspolitischen Ratschlag vielleicht sogar noch vertieft. In Deutschland hat die Öffentlichkeit erlebt, wie die Ökonomen fast einmütig die Einführung des Mindestlohns ablehnten, weil sie einen massiven Beschäftigungsverlust erwarteten - und es kam ganz anders. Das vorliegende Jahrbuch will sich am Beispiel dieser scheinbaren Falsifikation des tradierten Arbeitsmarktmodells angesichts der mangelnden empirischen Belege für die prognostizierten Beschäftigungsverluste des 2015 eingeführten Mindestlohns mit der Arbeitsweise der ökonomischen Forschergemeinschaft befassen, um Resilienzbestrebungen und Neuerungsversuche in einem wissenschaftlichen Machtfeld besser zu verstehen: Szenen einer Wissenschaft. Die Leitfragen dieses Bandes des Jahrbuchs lauten deshalb: Sind die Ergebnisse der Einführung eines flächendeckenden, bindenden Mindestlohns in Deutschland mit der traditionellen Arbeitsmarkttheorie vereinbar? Welche Konsequenzen für die wissenschaftliche Untersuchung des Arbeitsmarktes, aber auch für die wissenschaftliche Beratung der Politik müssen aus den gewonnenen Erkenntnissen gezogen werden?" (Verlagsangaben, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Mindestlöhne und ihre Begründung (2022)
Herr, Hansjörg;Zitatform
Herr, Hansjörg (2022): Mindestlöhne und ihre Begründung. In: A. Heise & T. Pusch (Hrsg.) (2022): Mindestlöhne – Szenen einer Wissenschaft, S. 75-105.
Abstract
"Es ist erstaunlich, in welchem Umfang und in welcher Geschlossenheit sich der ökonomische Mainstream, zumindest in Deutschland verkörpert durch das neoklassische Paradigma, bei der Frage der Wirkung von Mindestlöhnen irrt - und dies nicht nur beim sozialen Experiment der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland. Von deutlichen negativen kurzfristigen Beschäftigungseffekten von Mindestlöhnen, welche wie im Falle von Deutschland die Lohnstruktur von unten stauchen, ist nichts zu spüren. Nun bleibt der Neoklassik der Spezialfall des Monopsons bzw. Oligopsons. Jedoch ist es wenig überzeugend, dass dieser Fall eine zentrale Rolle bei der Erhöhung von Mindestlöhnen spielt. Und warum wirken Monopson und Oligopson gerade so, dass die prognostizierten generell negativen Effekte von Mindestlohnerhöhungen in etwa gerade ausgeglichen werden (vgl. Heise 2022)? Der oben dargestellte theoretische Ansatz in der keynesianischen Tradition bietet eine weitaus größere Plausibilität bei der Erklärung der Wirkungen von Mindestlohnerhöhungen. Im Rahmen dieses Ansatzes gibt es auch keine Überraschung, dass Mindestlohnerhöhungen in vielen Fällen moderate positive Beschäftigungseffekte nach sich ziehen. Es ist zudem erstaunlich, dass vom Mainstream nicht zumindest die langfristigen positiven Effekte von Mindestlohnerhöhungen in Form der Unterstützung der Produktivitätsentwicklung, der sozialen Mobilität oder des gesellschaftlichen Zusammenhangs betont werden. Wird doch ansonsten sehr stark die Investition in Humankapital abgestellt. Es gibt bei internationalen Organisationen eine breite Debatte, welche die langfristigen positiven Effekte einer relativ ausgeglichenen Einkommens- und Vermögensverteilung auf die ökonomische Entwicklung hervorhebt. Diese Debatte wird in Deutschland in der wirtschaftspolitischen Debatte vom Mainstream weitgehend ignoriert. Sinnvoll wäre es, in Deutschland die Mindestlöhne deutlich stärker zu erhöhen. Dadurch könnte der schleichenden Erosion des traditionellen Lohnbildungsmechanismus entgegengewirkt und der Niedriglohnsektor reduziert werden." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Fehlprognosen und Fehlurteile - Mindestlohneffekte in paradigmatischer Differenzierung (2022)
Zitatform
Herzog-Stein, Alexander, Jürgen Kromphardt & Camille Logeay (2022): Fehlprognosen und Fehlurteile - Mindestlohneffekte in paradigmatischer Differenzierung. In: A. Heise & T. Pusch (Hrsg.) (2022): Mindestlöhne – Szenen einer Wissenschaft, S. 269-296.
Abstract
"Sowohl im Vorfeld der Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns wie auch bei der Einführung von Branchenmindestlöhnen über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wurden als Folge erhebliche Beschäftigungsverluste vorhergesagt. Zwei Dinge hatten alle diese Vorhersagen gemeinsam: Sie basierten alle auf einem neoklassischen Analyserahmen und die prognostizierten Beschäftigungsverluste haben sich in der Realität als Fehlprognosen herausgestellt. Damit stellt sich zu Recht die Frage, ob diese Fehlurteile und Fehlprognosen im Zusammenhang mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns und zuvor bei der Einführung der branchenspezifischen Mindestlöhne in Deutschland auf den verwendeten "neoklassischen" Analyserahmen zurückgeführt werden können. Der vorliegende Beitrag hat für die Suche nach Antworten auf diese Frage den Umstand genutzt, dass die Mindestlohnkommission 2016/17 zwei Parallelgutachten in Auftrag gegeben hat, die die makroökonomischen Auswirkungen des Mindestlohns sowohl aus keynesianischer als auch aus neoklassischer Perspektive analysieren und quantifizieren sollten, und hier einen Vergleich des keynesianischen und des neoklassischen Gutachtens präsentiert. Die Entwicklungen der letzten vier Jahrzehnte in der Arbeitsmarktökonomik deuten darauf hin, dass das neoklassische Wettbewerbsmodell des Arbeitsmarkts ausgedient hat. Modelle imperfekter Arbeitsmärkte mit Friktionen und Marktmacht sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite des Arbeitsmarkts gelten inzwischen zunehmend als der neue wissenschaftliche Standard." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Die Arbeitsagenturen erwarten von der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro mehrheitlich keine Auswirkungen auf die Beschäftigung (2022)
Zitatform
Hutter, Christian & Enzo Weber (2022): Die Arbeitsagenturen erwarten von der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro mehrheitlich keine Auswirkungen auf die Beschäftigung. In: IAB-Forum H. 13.09.2022 Nürnberg, 2022-09-05. DOI:10.48720/IAB.FOO.20220913.01
Abstract
"Zum 1. Oktober 2022 wird der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von aktuell 10,45 Euro auf 12,00 Euro erhöht. Diese Erhöhung betrifft deutlich mehr Menschen als die Einführung des Mindestlohns im Jahre 2015. Dennoch gibt es anders als damals kaum Arbeitsagenturen, die negative Auswirkungen auf die Beschäftigung befürchten. Ein wesentlicher Grund dafür dürfte sein, dass sich der Mangel an Arbeitskräften zwischenzeitlich massiv verschärft hat." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Höherer Mindestlohn betrifft mehr als jedes fünfte Beschäftigungsverhältnis: (Interview mit Mario Bossler, Erik-Benjamin Börschlein, Nicole Gürtzgen und Christian Teichert) (2022)
Keitel, Christiane; Teichert, Christian ; Gürtzgen, Nicole ; Börschlein, Erik-Benjamin; Bossler, Mario ; Schludi, Martin;Zitatform
Keitel, Christiane & Martin Schludi; Christian Teichert, Nicole Gürtzgen, Erik-Benjamin Börschlein & Mario Bossler (interviewte Person) (2022): Höherer Mindestlohn betrifft mehr als jedes fünfte Beschäftigungsverhältnis. (Interview mit Mario Bossler, Erik-Benjamin Börschlein, Nicole Gürtzgen und Christian Teichert). In: IAB-Forum H. 05.07.2022 Nürnberg, 2022-06-30. DOI:10.48720/IAB.FOO.20220705.01
Abstract
"Gemäß Beschluss des Bundestags wird der gesetzliche Mindestlohn ab Oktober 2022 auf 12 Euro erhöht. Ein wissenschaftliches Team des IAB skizziert in einem IAB-Kurzbericht, auf wie viele Beschäftigungsverhältnisse sich die Erhöhung voraussichtlich auswirken wird. Die Redaktion des IAB-Forum hat bei den Autorinnen und Autoren nachgefragt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Keitel, Christiane; Gürtzgen, Nicole ; Börschlein, Erik-Benjamin; Bossler, Mario ; Schludi, Martin; -
Literaturhinweis
Monopsony power and the demand for low-skilled workers (2022)
Zitatform
Kölling, Arnd (2022): Monopsony power and the demand for low-skilled workers. In: The Economic and Labour Relations Review, Jg. 33, H. 2, S. 377-395. DOI:10.1177/10353046211042427
Abstract
"This study analyses firms’ labour demand when employers have at least some monopsony power. It is argued that without taking into account (quasi-)monopsonistic structures of the labour market, wrong predictions are made about the effects of minimum wages. Using switching fractional panel probit regressions with German establishment data, I find that slightly more than 80% of establishments exercise some degree of monopsony power in their demand for low-skilled workers. The outcome suggests that a 1% increase in payments for low-skilled workers would, in these firms, increase employment for this group by 1.12%, while firms without monopsony power reduce the number of low-skilled, by about 1.63% for the same increase in remuneration. The study can probably also be used to explain the limited employment effects of the introduction of a statutory minimum wage in Germany and thus leads to a better understanding of the labour market for low-skilled workers." (Author's abstract, IAB-Doku, © SAGE) ((en))
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Literaturhinweis
Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung: Schriftliche Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 16. Mai 2022 (2022)
Lesch, Hagen; Schröder, Christoph;Zitatform
Lesch, Hagen & Christoph Schröder (2022): Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung. Schriftliche Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 16. Mai 2022. (IW-Report / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2022,23), Köln, 13 S.
Abstract
"Die Bundesregierung hat im April 2022 den „Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ (Deutscher Bundestag, 2022) vorgelegt und damit ihre Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Der Entwurf sieht eine einmalige Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro je Stunde ab dem 1. Oktober 2022 vor. Über künftige Anpassungen der Höhe des Mindestlohns soll dann wieder die Mindestlohnkommission entscheiden, der dieses Mandat im Zuge der Einführung des Mindestlohns im Rahmen des 2014 verabschiedeten Tarifautonomiestärkungsgesetzes übertragen worden war. In § 4 Absatz 1 des Mindestlohngesetzes heißt es: Die Bundesregierung errichtet eine ständige Mindestlohnkommission, die über die Anpassung der Höhe des Mindestlohns befindet (Deutscher Bundestag, 2014, 9). Seitdem hat die Mindestlohnkommission den Mindestlohn nachlaufend an die Entwicklung des Tarifverdienstindexes angepasst (Lesch/Schneider/Schröder, 2021a, 195 ff.; Lesch/Schneider/Schröder, 2021b; 7 ff.). Im Zuge des Gesetzesentwurfs wird diese Praxis nun ausgesetzt. Die Mindestlohnkommission wird 2022 nicht turnusgemäß über die Mindestlohnanpassung entscheiden, da die Politik das Verfahren vorübergehend aussetzt und eine gesetzliche Vorgabe erteilt. Dieses Vorgehen der Bundesregierung „kommt einer Brüskierung der Mindestlohnkommission gleich“ und wirft mehrere Fragen auf (Lesch/Schröder, 2022, 1): Die Frage nach der ökonomischen Bewertung einer Mindestlohnanpassung von 22,2 Prozent (gegenüber dem Stand von Januar 2022), die Frage nach der sozialpolitischen Funktion eines gesetzlichen Mindestlohns im Speziellen und eines Tariflohns im Allgemeinen und drittens die Frage nach dem Stellenwert der Tarifautonomie im deutschen System der Lohnfindung. Ergänzend regelt die Bundesregierung die Höchstgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung neu. Die Höchstgrenze lag sei 2013 unverändert bei 450 Euro pro Monat. Dieser Betrag wird im Zuge der Mindestlohnanpassung auf 520 Euro angehoben. Künftig wird die Geringfügigkeitsgrenze dynamisiert. Sie orientiert sich dann an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden. Diese Dynamisierung ist sinnvoll, um zu vermeiden, dass Minijobber im Zuge weiterer Mindestlohn- oder auch allgemeiner Loherhöhungen dazu gezwungen werden, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Eine solche Dynamisierung stellt auch kein Novum dar, sondern galt auch in früheren Perioden (Schäfer, 2022, 1)." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Wie die Bundesregierung die Mindestlohnkommission brüskiert (2022)
Lesch, Hagen; Schröder, Christoph;Zitatform
Lesch, Hagen & Christoph Schröder (2022): Wie die Bundesregierung die Mindestlohnkommission brüskiert. (IW-Kurzberichte / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2022,10), Köln, 3 S.
Abstract
"Mit der vorgesehenen Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro zum Oktober 2022 hebelt die Bundesregierung den geltenden Beschluss der Mindestlohnkommission aus und brüskiert damit die Kommission. Durch den Paradigmenwechsel hin zu bedarfsgerechten Löhnen delegiert der Staat seine sozialpolitische Verantwortung an die Sozialpartner." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
WSI-Mindestlohnbericht 2022: Aufbruch zu einer neuen Mindestlohnpolitik in Deutschland und Europa (2022)
Lübker, Malte; Schulten, Thorsten;Zitatform
Lübker, Malte & Thorsten Schulten (2022): WSI-Mindestlohnbericht 2022. Aufbruch zu einer neuen Mindestlohnpolitik in Deutschland und Europa. (WSI-Report 71), Düsseldorf, 20 S.
Abstract
"Nicht nur in Deutschland steht der Mindestlohn derzeit weit oben auf der politischen Agenda – zahlreiche europäische Länder sind auf dem Weg zu strukturell höheren Mindestlöhnen. Als Richtwert für ein angemessenes Mindestlohnniveau gilt dabei die Schwelle von 60% des Medianlohns, die auch im Kontext der Europäischen Mindestlohninitiative diskutiert wird. Der diesjährige WSI-Mindestlohnbericht zeigt, dass Mindestlöhne in dieser Höhe umsetzbar sind, wenn hierfür eine klare politische Richtungsentscheidung getroffen wird. Deutschland würde sich mit der geplanten Anhebung des Mindestlohns auf 12 € diesem Richtwert annähern und damit innerhalb Europas vom bisherigen Nachzügler bei Mindestlohnerhöhungen zum Vorreiter in der Mindestlohnpolitik werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Weiterführende Informationen
Englische Version -
Literaturhinweis
Die europäische Mindestlohn-Richtlinie: Paradigmenwechsel hin zu einem Sozialen Europa (2022)
Müller, Torsten; Schulten, Thorsten;Zitatform
Müller, Torsten & Thorsten Schulten (2022): Die europäische Mindestlohn-Richtlinie. Paradigmenwechsel hin zu einem Sozialen Europa. In: Wirtschaft und Gesellschaft, Jg. 48, H. 3, S. 335-364.
Abstract
"Die Mindestlohn-Richtlinie gehört zu den wichtigsten arbeits- und sozialpolitischen Maßnahmen, die auf europäischer Ebene verabschiedet wurden. Sie kann zu einem Gamechanger im Kampf gegen Erwerbsarmut und soziale Ungleichheit werden. Sowohl durch Maßnahmen, die auf ein angemessenes (gesetzlichen) Mindestlohnniveau abzielen, als auch jene die eine Stärkung der Tarifverhandlungen fördern. Der erhebliche Legitimationsverlust des europäischen Integrationsprojekts in der europäischen Bevölkerung hat dabei eine wichtige Rolle gespielt. Die Kommission hat erkannt, dass sie mit dem Krisenmanagement 2008/2009 den neoliberalen Bogen überspannt hat und dass maßgebliche Korrekturen notwendig sind, um der europakritischen Stimmung zu begegnen. Auch die Konstellation im Rat trug zum Gelingen bei; einerseits wollte die französische Regierung die Mindestlohn-Richtlinie noch während ihrer Ratspräsidentschaft abschließen, andererseits stellte der Regierungswechsel in Deutschland die Weichen dafür, dass die die Richtlinie sicher ins Ziel gelangte. Die konkrete Bedeutung der Mindestlohn-Richtlinie entscheidet sich letztlich in ihrer Umsetzung auf nationaler Ebene. Sowohl in Ländern mit gesetzlichen als auch in jenen mit tarifvertraglich festgelegten Mindestlöhnen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Mind the gap: Effects of the national minimum wage on the gender wage gap in Germany (2022)
Zitatform
Schmid, Ramona (2022): Mind the gap: Effects of the national minimum wage on the gender wage gap in Germany. (Hohenheim discussion papers in business, economics and social sciences 06-2022), Stuttgart, 37 S.
Abstract
"With its introduction in 2015, the statutory minimum wage in Germany intends to benefit primarily low-wage workers. Thus, this paper aims at estimating the effectiveness of the im- plemented wage floor on gender wage gaps in the lower half of the wage distribution. Using administrative data, distinct regional differences regarding magnitudes of wage differentials and responses to the minimum wage are identified. Overall, wage gaps between men and women at the 10th percentile decrease by 2.46 and 6.34 percentage points respectively in the West and East of Germany after 2015. Applying counterfactual wage distributions, the study provides new evidence that around 60% and even 95% of the decline result from the introduction of the minimum wage in each region. Further, group-specific analyses identify concrete responses on the basis of age, educational level and occupational activity. Having yearly data, the study ad- ditionally reveals new results on the impact of the successive minimum wage raises in 2017 and 2019. Counterfactual aggregate decompositions of gender wage gaps finally indicate a decrease in discriminatory remuneration structures in the West of Germany due to the introduced wage floor." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
Ähnliche Treffer
- spätere (möglw. abweichende) Version in: Beiträge zur Jahrestagung des Vereins für Socialpolitik 2023: Growth and the "sociale Frage"
- spätere (möglicherweise abweichende) Version erschienen u.d.T. "Mind the gap: effects of the national minimum wage on the gender wage gap of full-time workers in Germany" in: Journal of Economic Inequality
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Literaturhinweis
The 2022 Minimum Income Report - Volume I: Joint Report Prepared by the Social Protection Committee (SPC) and the European Commission (DG EMPL) (2022)
Abstract
"The first joint report of the Social Protection Committee and the European Commission on minimum income arrives at a crucial moment for social Europe. Considering the current volatile socio-economic situation combined with various megatrends at play, solid safety nets are indispensable for the cohesion of our societies and for assisting those in need. It is evident that achieving the new European target of a reduction by at least 15 million of the number of people at risk of poverty or social exclusion in the EU by 2030 will require more efforts. The income of quasi-jobless households has been lagging behind the general income improvements, pointing to the key importance of strengthening social protection systems, and in particular also minimum income schemes, to cope with economic shocks and support vulnerable groups. As the report shows, large divergences between and within the Member States remain. Principle 14 of the European Pillar of Social Rights stresses the right to adequate minimum income to ensure a life in dignity at all stages of life, alongside effective access to enabling goods and services and, for those who can work, a (re)integration to the labour market. In 2020, the Council of the European Union reflected upon the importance of strengthening minimum income protection and acknowledged that such protection, accompanied by activation and social inclusion services, plays a vital role in mitigating the risk of poverty and social exclusion. The Council also invited the European Commission and the Social Protection Committee to ‘prepare periodically a joint report to analyse and review progress achieved in the development of minimum income protection in the Member States, building on the benchmarking framework for minimum income protection established at EU level.’ This current report responds directly to this call. It provides an overview of the current state of play of minimum income policies in the EU Member States, reflecting the three policy strands of active inclusion: adequate income support, inclusive labour markets and access to quality services. It reviews levels and trends in outcomes and performances of national systems, based on the selected indicators of the agreed benchmarking framework on minimum income. The analysis highlights that on average in the EU, adequacy of minimum income benefits has remained almost unchanged in the last decade in spite of some convergence reflecting the fact that new schemes have been introduced in some Member States and reforms have been carried out in others. Countries with higher coverage generally also show lower depth of poverty. Still, estimates available show that non-take-up of minimum income is high, at around 30 % to 50 % of the eligible population. In terms of facilitating labour market participation, the participation of minimum income beneficiaries in active labour market policy measures appears to be low and often limited to certain types of activities. Coordination with bodies offering other complementary benefits and services also appears to be a challenge in many instances." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Zentrale Befunde zu aktuellen Arbeitsmarktthemen 2021/2022 (2021)
Achatz, Juliane; Bossler, Mario ; Oberfichtner, Michael ; Matthes, Britta ; Bauer, Frank; Lietzmann, Torsten ; Bruckmeier, Kerstin ; Lehmer, Florian ; Wolff, Joachim ; Leber, Ute; Wenzig, Claudia; Lang, Julia ; Wanger, Susanne ; Kubis, Alexander; Vicari, Basha ; Kruppe, Thomas ; Trappmann, Mark ; Janssen, Simon; Seibert, Holger ; Janser, Markus ; Rauch, Angela ; Jahn, Elke ; Brücker, Herbert ; Hutter, Christian ; Zika, Gerd ; Hohendanner, Christian ; Weber, Enzo ; Gürtzgen, Nicole ; Trenkle, Simon ; Gartner, Hermann ; Reims, Nancy ; Fuchs, Johann ; Braun, Wolfgang; Fitzenberger, Bernd ; Walwei, Ulrich ; Dietz, Martin; Ramos Lobato, Philipp; Dietrich, Hans ; Stephan, Gesine ; Dengler, Katharina ; Wiemers, Jürgen ; Dauth, Christine ;Zitatform
Achatz, Juliane, Frank Bauer, Mario Bossler, Wolfgang Braun, Kerstin Bruckmeier, Herbert Brücker, Christine Dauth, Katharina Dengler, Hans Dietrich, Martin Dietz, Bernd Fitzenberger, Johann Fuchs, Hermann Gartner, Nicole Gürtzgen, Christian Hohendanner, Christian Hutter, Elke Jahn, Markus Janser, Simon Janssen, Thomas Kruppe, Alexander Kubis, Julia Lang, Ute Leber, Florian Lehmer, Torsten Lietzmann, Michael Oberfichtner, Britta Matthes, Joachim Wolff, Claudia Wenzig, Susanne Wanger, Basha Vicari, Mark Trappmann, Holger Seibert, Angela Rauch, Gerd Zika, Enzo Weber, Simon Trenkle, Nancy Reims, Ulrich Walwei, Philipp Ramos Lobato, Gesine Stephan & Jürgen Wiemers (2021): Zentrale Befunde zu aktuellen Arbeitsmarktthemen 2021/2022. Nürnberg, 20 S.
Abstract
"Digitalisierung, Dekarbonisierung und demografischer Wandel werden den Arbeitsmarkt in den kommenden Jahren erheblich verändern. Handlungsbedarf besteht beispielsweise bei der Sicherung des Arbeitskräftebedarfs – und damit verbunden bei der Förderung der Aus- und Weiterbildung –, bei der Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende und bei der sozialen Absicherung von Solo-Selbständigen. Die Covid-19-Pandemie hat die Situation in mancherlei Hinsicht zusätzlich verschärft. Zu all diesen und zahlreichen weiteren wichtigen Themen fasst die IAB-Broschüre „Zentrale Befunde zu aktuellen Arbeitsmarktthemen“ die zentralen wissenschaftlichen Befunde kompakt zusammen. Sie bietet zudem Handlungsempfehlungen für die Arbeitsmarktpolitik, die aus den wissenschaftlichen Befunden abgeleitet wurden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Bossler, Mario ; Oberfichtner, Michael ; Matthes, Britta ; Bauer, Frank; Lietzmann, Torsten ; Bruckmeier, Kerstin ; Lehmer, Florian ; Wolff, Joachim ; Leber, Ute; Wenzig, Claudia; Lang, Julia ; Wanger, Susanne ; Kubis, Alexander; Vicari, Basha ; Trappmann, Mark ; Janssen, Simon; Seibert, Holger ; Janser, Markus ; Rauch, Angela ; Jahn, Elke ; Brücker, Herbert ; Hutter, Christian ; Zika, Gerd ; Hohendanner, Christian ; Weber, Enzo ; Gürtzgen, Nicole ; Trenkle, Simon ; Gartner, Hermann ; Reims, Nancy ; Braun, Wolfgang; Fitzenberger, Bernd ; Walwei, Ulrich ; Dietz, Martin; Ramos Lobato, Philipp; Dietrich, Hans ; Stephan, Gesine ; Dengler, Katharina ; Wiemers, Jürgen ; Dauth, Christine ; -
Literaturhinweis
Sprung auf 12 Euro Mindestlohn: Einschränkung der Tarifautonomie und gewagtes Wirtschaftsexperiment (2021)
Bach, Helena; Schröder, Christoph;Zitatform
Bach, Helena & Christoph Schröder (2021): Sprung auf 12 Euro Mindestlohn: Einschränkung der Tarifautonomie und gewagtes Wirtschaftsexperiment. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 101, H. 12, S. 936-939. DOI:10.1007/s10273-021-3064-5
Abstract
"Die Ausgestaltung des Mechanismus zur Mindestlohnfestsetzung, Übergangsregelungen sowie die moderate Mindestlohnhöhe schützten bisher das Tarifsystem. So geht das Tarifautonomiestärkungsgesetz zwar mit einer massiven staatlichen Einflussnahme auf die Lohnfindung einher, unterstreicht jedoch gleichzeitig die Bedeutung der Tarifparteien im Hinblick auf Lohnfragen. Eine politisch motivierte Erhöhung auf 12 Euro stellt die Tarifautonomie infrage und greift tief in das Tarifgefüge ein. Zudem würde sich bei der geplanten sprunghaften Mindestlohnerhöhung und seiner Ausstrahlungseffekte auf darüber liegende Lohngruppen der Lohndruck verstärken. Dies könnte wiederum die aktuell ohnehin hohe Inflationsrate weiter nach oben treiben und die Gefahr einer Lohn-Preis-Spirale verschärfen. Auch deshalb sollte sich Deutschland Zeit nehmen, den Mindestlohn anzupassen und die möglichen Auswirkungen genau evaluieren. Dies betrifft nicht nur Einkommens- und Beschäftigungseffekte, sondern auch mögliche Auswirkungen auf die empfundene Leistungsgerechtigkeit, auf Bildungsanreize und die Arbeitszufriedenheit unter besonderer Berücksichtigung mindestlohninduzierter Stellenwechsel." (Textauszug, IAB-Doku, © Springer-Verlag)
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Literaturhinweis
Collective bargaining coverage, works councils and the new German minimum wage (2021)
Zitatform
Bellmann, Lutz, Mario Bossler, Hans-Dieter Gerner & Olaf Hübler (2021): Collective bargaining coverage, works councils and the new German minimum wage. In: Economic and Industrial Democracy, Jg. 42, H. 2, S. 269-288., 2018-01-26. DOI:10.1177/0143831X18762304
Abstract
"This article assesses the role of the recent introduction of the minimum wage for collective bargaining coverage and works councils in Germany. The new minimum wage was initiated to strengthen German tariff autonomy, but effects on collective bargaining coverage are theoretically ambivalent. Using the IAB Establishment Panel, descriptive regressions show that firms covered by a collective bargaining contract are much less likely affected by the minimum wage. To construct a counterfactual for the group of affected establishments, the authors apply an entropy balancing procedure. Subsequent difference-in-differences estimates reveal a slight decline in collective bargaining participation, which falls short of statistical significance. Although the effect on opting into collective bargaining is even slightly positive, the authors observe a significant decrease in coverage through firms that exit collective agreements." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Vorschläge zur Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende und weiterer Gesetze zur sozialen Absicherung: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 7.6.2021 (2021)
Bernhard, Sarah ; Bossler, Mario ; Senghaas, Monika ; Wolff, Joachim ; Stephan, Gesine ; Lietzmann, Torsten ; Trenkle, Simon ; Kruppe, Thomas ; Wiemers, Jürgen ;Zitatform
Bernhard, Sarah, Mario Bossler, Thomas Kruppe, Torsten Lietzmann, Monika Senghaas, Gesine Stephan, Simon Trenkle, Jürgen Wiemers & Joachim Wolff (2021): Vorschläge zur Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende und weiterer Gesetze zur sozialen Absicherung. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 7.6.2021. (IAB-Stellungnahme 05/2021), Nürnberg, 41 S.
Abstract
"Zu den Anträgen „Garantiesicherung statt Hartz IV – Mehr soziale Sicherheit während und nach der Corona-Krise“ der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und „Hartz IV überwinden – Sanktionsfreie Mindestsicherung einführen“ der Bundestagsfraktion Die Linke hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 7. Juni 2021 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IAB haben als Sachverständige zu folgenden Themen Stellung genommen: - Anhebung des Grundsicherungsniveaus und Sanktionsfreiheit (materieller Lebensstandard von Grundsicherungsbeziehenden; Arbeitsangebot und fiskalische Kosten) - Änderung der Hinzuverdienstgrenzen im SGB II und SGB XII und Reduktion der Transferentzugsrate im SGB II - Arbeitsförderung und Beratungsqualität (die Eingliederungsvereinbarung, Personalschlüssel in den Jobcentern, Vermittlungsvorrang, Rechtsansprüche auf Weiterbildung, Weiterbildungsgeld) - Arbeitslosengeld (Anspruchsvoraussetzungen, Bezugsdauern, Arbeitslosengeld PLUS, Lohnersatzquote, Sperrzeiten) - Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (Motive für geringfügige Beschäftigung, Situation geringfügig Beschäftigter und Übergänge in reguläre Beschäftigung, zu erwartende Arbeitsangebotswirkungen einer Umwandlung von Mini- und Midijobs in sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten) - Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro beziehungsweise auf ein armutsfestes Niveau." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Bernhard, Sarah ; Bossler, Mario ; Senghaas, Monika ; Wolff, Joachim ; Stephan, Gesine ; Lietzmann, Torsten ; Trenkle, Simon ; Wiemers, Jürgen ;Weiterführende Informationen
Zugang zur Video-Aufnahme der Anhörung -
Literaturhinweis
Recent research on minimum wages - evidence from a virtual seminar series (2021)
Zitatform
Bossler, Mario, Duncan Roth & Matthias Umkehrer (2021): Recent research on minimum wages - evidence from a virtual seminar series. In: IAB-Forum H. 25.11.2021 Nürnberg, o. Sz., 2021-11-23.
Abstract
"Minimum wages are often discussed with respect to whether they lead to job loss or not. While this question is undoubtedly very important, minimum wages can also have implications for various other outcomes, such as consumer prices, firms’ decision-making, or the extent of wage inequality. In a recent seminar series, research from different countries on the consequences of minimum wage policies for these and other topics was presented and discussed." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Verteilungswirkungen der Reformpläne im Koalitionsvertrag 2021-2025: Eine Analyse auf Basis des ZEW-EviSTA-Modells und des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) (2021)
Zitatform
Buhlmann, Florian, Sebastian Siegloch, Holger Stichnoth & Michael Hebsaker (2021): Verteilungswirkungen der Reformpläne im Koalitionsvertrag 2021-2025. Eine Analyse auf Basis des ZEW-EviSTA-Modells und des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP). (ZEW-Kurzexpertise 21-12), Mannheim, 13 S.
Abstract
"Die von der Ampel-Koalition geplante Steigerung des Mindestlohns und die Einführung einer Kindergrundsicherung wirken sich vor allem für Geringverdiener finanziell positiv aus. Beide Maßnahmen führen zu Einkommenszuwächsen bei bis zu zehn Millionen Deutschen, wie das ZEW Mannheim für die Süddeutsche Zeitung berechnet hat. Die Berechnungen basieren auf dem ökonomischen Modell ZEW-EviSTA sowie den Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP)." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
The minimum wage, informal pay and tax enforcement (2021)
Zitatform
Bíró, Anikó, Daniel Prinz & László Sándor (2021): The minimum wage, informal pay and tax enforcement. (IFS working paper / Institute for Fiscal Studies 2021,41), London, 77 S.
Abstract
"We study the taxation of the minimum wage in an environment with imperfect enforcement and informality. We leverage an increase in the audit threat for earnings below a reporting threshold at twice the minimum wage in Hungary and estimate reporting and employment responses with administrative panel data. Using bunching estimators and difference-in-differences methods, we show that a substantial share of those who report earning the minimum wage earn at least the same amount off the books. When enforcement is imperfect, a taxed minimum wage serves as a backstop on underreporting and recovers some revenue but also increases informality." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Gesetzlicher Mindestlohn: 2022 dürfte der Rückstand gegenüber der Tariflohnentwicklung aufgeholt sein (2021)
Zitatform
Börschlein, Erik-Benjamin, Mario Bossler & Jan Simon Wiemann (2021): Gesetzlicher Mindestlohn: 2022 dürfte der Rückstand gegenüber der Tariflohnentwicklung aufgeholt sein. In: IAB-Forum H. 15.02.2021 Nürnberg, o. Sz., 2021-02-11.
Abstract
"Bislang hinkt die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns der Entwicklung der Tariflöhne und der allgemeinen Lohnentwicklung hinterher. Mit der ab Mitte 2022 wirksamen Erhöhung auf 10,45 Euro pro Stunde dürfte dieser Rückstand überwunden werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Beratung in der Arbeitsmarktpolitik - pfadabhängig, zeitkontingent, ursachenadäquat? (2021)
Zitatform
Fechter, Charlotte & Werner Sesselmeier (2021): Beratung in der Arbeitsmarktpolitik - pfadabhängig, zeitkontingent, ursachenadäquat? In: D. Buhr, R. Frankenberger, W. Schroeder & U. Zolleis (Hrsg.) (2021): Innovation im Wohlfahrtsstaat, S. 191-208.
Abstract
"Dieser Beitrag untersucht die Prognosefähigkeit von ökonomischer Politikberatung in Deutschland. Dabei liegt das Interesse darin, zu prüfen, inwiefern die verwendeten Modellannahmen der Beratung von verhaltensökonomischen Überlegungen profitieren würden. Unter Anwendung eines dreistufigen Analyseschemas wird festgestellt, ob und inwieweit das Instrumenarium der Politikberatung das primäre Ziel, nämlich die Bekämpfung von Ungleichgewichten am Arbeitsmarkt, erreicht. Dafür werden zunächst, anhand des Fallbeispiels Mindestlohn, Diskrepanzen zwischen erwarteten und eingetretenen Effekten untersucht. Die gefundenen Abweichungen von vorausgesagten Entwicklungen werden im zweiten Schritt durch verhaltensökonomische Überlegungen ergänzt. Die analytischen Ergebnisse werden drittens auf das Fallbeispiel der Arbeitsversicherung übertragen. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass die verwendeten Modelle von Aspekten der Verhaltensökonomik an Prognosefähigkeit gewinnen und leisten einen Beitrag für das Verständnis darüber, welche Defizite im Bereich der ökonomischen Politikberatung trotz gut ausgebauter wissenschaftlicher Basis bestehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
12 Euro Mindestlohn: neue Erwartungen und alte Hürden (2021)
Zitatform
Fedorets, Alexandra (2021): 12 Euro Mindestlohn: neue Erwartungen und alte Hürden. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 101, H. 12, S. 929-932. DOI:10.1007/s10273-021-3062-7
Abstract
"Die SPD hat im Wahlkampf damit geworben, und auch das Sondierungspapier und nun der Koalitionsvertrag der „Ampel“ formulieren es eindeutig: Der Mindestlohn in Deutschland wird auf 12 Euro angehoben. Vor der erstmaligen Einführung des allgemeingültigen Mindestlohns im Jahr 2015 warnten mehrere Stimmen vor der möglichen negativen Wirkung des Mindestlohns auf die Beschäftigung. Sechs Jahre später wird nun betont, dass sich diese skeptischen Warnungen nicht bewahrheitet haben und der Mindestlohn nicht zu Beschäftigungsrückgängen geführt hat. Tatsächlich wurden in den vergangenen sechs Jahren zahlreiche empirische Erkenntnisse über mehrere Wirkungskanäle des Mindestlohns gesammelt – über Beschäftigungseffekte, Lohnverteilung, Armut, Preise, aber auch über die Wirksamkeit der Institutionen hinter dem Mindestlohn. All dieses Wissen kann helfen, die Wirkung der geplanten Mindestlohnanhebung auf 12 Euro und die dazugehörigen Hürden besser einzuschätzen" (Textauszug, IAB-Doku, © Springer-Verlag)
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Literaturhinweis
Niedriglohnbeschäftigung 2019 – deutlicher Rückgang vor allem in Ostdeutschland (2021)
Zitatform
Kalina, Thorsten & Claudia Weinkopf (2021): Niedriglohnbeschäftigung 2019 – deutlicher Rückgang vor allem in Ostdeutschland. (IAQ-Report 2021-06), Duisburg, 17 S. DOI:10.17185/duepublico/74521
Abstract
"Im Jahr 2019 arbeiteten noch 25,3 % der ostdeutschen und 18,9 % der westdeutschen Beschäftigten für einen Niedriglohn von unter 11,50 € brutto pro Stunde. In Deutschland insgesamt waren rund 7,2 Millionen Beschäftigte in einem Niedriglohnjob tätig. In den Jahren 2011 bis 2019 hat sich der Niedriglohnanteil in Ostdeutschland von 39,4 % auf 25,3 % deutlich reduziert. Allein im Jahr 2019 sank der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten im Osten um sieben Prozentpunkte. In Westdeutschland erreichte der Niedriglohnanteil seinen höchsten Wert im Jahr 2011 (20,9 %) und schwankte danach zwischen 19,6 % und 20,6 %. Von 2016 bis 2019 ist die Niedriglohnquote von 20,4 % auf 18,9 % gesunken. Der deutliche Rückgang der Niedriglohnbeschäftigung in Ostdeutschland hängt auch damit zusammen, dass in den meisten Branchen die zuvor unterschiedlich hohen tariflichen Verdienste in West- und Ostdeutschland inzwischen angeglichen worden sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Der Mindestlohn von 12 Euro kommt - die sozialpolitischen Risiken bleiben (2021)
Zitatform
Knabe, Andreas, Ronnie Schöb & Marcel Thum (2021): Der Mindestlohn von 12 Euro kommt - die sozialpolitischen Risiken bleiben. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 101, H. 12, S. 933-936. DOI:10.1007/s10273-021-3063-6
Abstract
"Der dritte Bericht der Mindestlohnkommission fasst die vorliegende empirische Evidenz aus den diversen von der Mindestlohnkommission in Auftrag gegebenen Evaluierungsprojekten wie folgt zusammen: Durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 sind die Bruttostundenlöhne am unteren Rand der Lohnverteilung deutlich stärker gestiegen als die Löhne in nicht betroffenen Beschäftigungsverhältnissen. Die Einführung des Mindestlohns hat also Wirkung gezeigt, und die Mindestlohnkommission hat dafür gesorgt, dass Mindestlohnempfangende in den Folgejahren an der allgemeinen Lohnentwicklung sogar überproportional partizipieren konnten. Einen Nachbesserungsbedarf kann man daraus jedenfalls nicht ableiten." (Textauszug, IAB-Doku, © Springer-Verlag)
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Literaturhinweis
Mindestlohn von 12 Euro: Auswirkungen auf Beschäftigung, Wachstum und öffentliche Finanzen (2021)
Zitatform
Krebs, Tom & Moritz Drechsel-Grau (2021): Mindestlohn von 12 Euro: Auswirkungen auf Beschäftigung, Wachstum und öffentliche Finanzen. (IMK study 73), Düsseldorf, 24 S.
Abstract
"Die vorliegende Studie nutzt die Methoden der modernen Arbeitsmarktforschung, um die gesamtwirtschaftlichen Effekte einer Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro zu evaluieren. Der erste Teil der Studie bietet eine Zusammenfassung der einschlägigen Literatur und eine Einordnung der neoklassischen und neo-marxistischen Theorie des Arbeitsmarkts aus Sicht der aktuellen Forschung. Im zweiten Teil der Studie werden die empirischen Arbeiten zur Einführung des Mindestlohns von 8,50 Euro in 2015 erörtert. Der dritte Teil der Studie untersucht die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen eines Mindestlohns von 12 Euro auf Basis eines theoretisch fundierten und empirisch belegten makroökonomischen Modells des deutschen Arbeitsmarktes. Die Simulationsanalyse zeigt, dass eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro langfristig keinen nennenswerten Effekt auf die Beschäftigung hat. Darüber hinaus führt ein Mindestlohn von 12 Euro langfristig zu einem Anstieg der Produktivität um circa ein Prozent, einer Steigerung der gesamtwirtschaftlichen Produktion um circa eineinhalb Prozent und Mehreinnahmen der öffentlichen Hand von circa 20 Milliarden Euro pro Jahr." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Mindestlohnanpassung und Living Wage: Was kann Deutschland von Frankreich und dem Vereinigten Königreich lernen? (2021)
Zitatform
Lesch, Hagen, Helena Schneider & Christoph Schröder (2021): Mindestlohnanpassung und Living Wage. Was kann Deutschland von Frankreich und dem Vereinigten Königreich lernen? (IW-Analysen 145), Köln, 72 S.
Abstract
"Nach dem Mindestlohngesetz hat die Mindestlohnkommission die Aufgabe, alle zwei Jahre über eine Anpassung des Mindestlohns zu entscheiden. Neben einer Gesamtabwägung soll sie sich dabei nachlaufend an der Tariflohnentwicklung orientieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Minimum Wages in Concentrated Labor Markets (2021)
Zitatform
Popp, Martin (2021): Minimum Wages in Concentrated Labor Markets. (IAB-Discussion Paper 21/2021), Nürnberg, 107 S.
Abstract
"Monopson-Macht wird zunehmend angeführt, um das Ausbleiben negativer Beschäftigungseffekte von Mindestlöhnen mit der ökonomischen Theorie in Einklang zu bringen. In der Literatur finden sich jedoch kaum systematische Belege für das Monopson-Argument. In diesem Beitrag führe ich einen umfassenden Test der Monopson-Theorie durch, indem ich Indizes der Arbeitsmarkkonzentration heranziehe, um die Monopson-Macht von Betrieben zu approximieren. Die Arbeitsmarktkonzentration fällt in Deutschland erheblich aus. In Abwesenheit von Mindestlöhnen führt ein zehnprozentiger Anstieg der Arbeitsmarktkonzentration dazu, dass Betriebe sowohl ihre durchschnittlich ausbezahlten Löhne um 0,5 Prozent als auch ihre Beschäftigung um 1,6 Prozent senken, was eine monopsonistische Ausbeutung widerspiegelt. In Übereinstimmung mit der Theorie der vollständigen Konkurrenz gehen branchenspezifische Mindestlöhne mit negativen Beschäftigungseffekten in leicht konzentrierten Arbeitsmärkten einher. Dieser negative Effekt schwächt sich mit zunehmender Konzentration ab und wird schließlich in stark konzentrierten bzw. monopsonistischen Märkten positiv. Damit stützen die empirischen Ergebnisse das Monopson-Argument, was nahelegt, dass bisher in der Literatur ausgewiesene Beschäftigungseffekte von Mindestlöhnen eine Heterogenität nach verschiedenen Marktformen nicht abbilden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
12 Euro Mindestlohn: Deutliche Lohnsteigerungen vor allem bei nicht tarifgebundenen Beschäftigten (2021)
Zitatform
Pusch, Toralf (2021): 12 Euro Mindestlohn. Deutliche Lohnsteigerungen vor allem bei nicht tarifgebundenen Beschäftigten. (WSI Policy Brief / Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut 62), Düsseldorf, 21 S.
Abstract
"In den 2010er Jahren verzeichnet die Beschäftigung in Deutschland Jahr für Jahr höhere Stände. Der Aufschwung am Arbeitsmarkt hatte auch positive Effekte auf die Lohn- und Einkommensentwicklung der Beschäftigten. So stiegen die Tarifverdienste im vergangenen Jahrzehnt deutlich und schöpften den Verteilungsspielraum wieder besser aus. Bei nicht tarifgebundenen Beschäftigten führte insbesondere der Mindestlohn zu stärkeren Stundenlohnsteigerungen. Überdurchschnittlich stark waren diese bei Beschäftigten mit niedriger Qualifikation sowie bei Beschäftigten in Ostdeutschland. Merkliche Beschäftigungsrückgänge in Folge des Mindestlohns sind hingegen kaum feststellbar. Es ist vor diesem Hintergrund nicht verwunderlich, dass die Zustimmungswerte zum gesetzlichen Mindestlohn hoch sind und die Forderung nach einer Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro große Resonanz findet." (Textauszug, IAB-Doku)
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Brauchen wir einen europäischen Mindestlohn?: Eine Kritik am Richtlinienentwurf der EU-Kommission über angemessene Mindestlöhne (2021)
Schröder, Christoph;Zitatform
Schröder, Christoph (2021): Brauchen wir einen europäischen Mindestlohn? Eine Kritik am Richtlinienentwurf der EU-Kommission über angemessene Mindestlöhne. (IW policy paper 2021,25), Köln, 27 S.
Abstract
"In vielen Ländern deutet sich in der Mindestlohnpolitik ein Paradigmenwechsel an oder ist bereits vollzogen. Anstatt als untere Auffanglinie die Beschäftigten vor Ausbeutung zu schützen, soll der Mindestlohn – möglichst ohne staatliches Zutun – einen auskömmlichen Lebensstandard ermöglichen. Die politischen Forderungen vieler Länder und auch Deutschlands wollen den Mindestlohn hierzu auf 60 Prozent des Bruttomedianlohns festsetzen. Auch die EU-Kommission tritt in ihrem Richtlinienentwurf über angemessene Mindestlöhne für höhere Mindestlöhne ein und fordert die Mitgliedstaaten auf, sich an der Relation zum Bruttomedianlohn oder zum Bruttodurchschnittslohn zu orientieren. 60 Prozent des Medians werden dabei als möglicher Richtwert genannt, aber nicht explizit gefordert. Die Relation des Mindestlohns zum Bruttomedianlohn eines Vollzeitbeschäftigten wird als Kaitz-Index bezeichnet. Ein Kaitz-Index von 60 Prozent gilt als Living Wage oder existenzsichernder Lohn. Dies ist jedoch mehr eine Vereinfachung von Politik und Gewerkschaften. Der ursprüngliche Living-Wage-Ansatz versucht, einen Warenkorb zu ermitteln, der einen angemessenen Lebensstandard beschreibt, berechnet aus den Kosten dieses Warenkorbs den erforderlichen Nettolohn und leitet erst im letzten Schritt den dafür erforderlichen Bruttolohn ab. Damit ist der Living Wage grundsätzlich in der Nettosphäre verankert. Bei Steuersenkungen würde der erforderliche (Brutto-)Mindestlohn sinken und bei erhöhten Sozialversicherungsbeiträgen steigen. Wie sehr sich die Ergebnisse auf Bruttoebene von denen auf Nettoebene unterscheiden können, zeigt am deutlichsten der Vergleich Belgiens mit Frankreich. Der Kaitz-Index liegt in Frankreich bei 61 Prozent, in Belgien nur bei 47 Prozent. Dennoch ist die Nettoeinkommensposition der Mindestlohnbezieher gegenüber dem zum Medianverdienst entlohnten Beschäftigten in Belgien besser als in Frankreich. Auch im Vergleich zur Armutsgefährdungsschwelle schneiden die belgischen Mindestlohnempfänger netto besser ab als die französischen. Dieses Beispiel zeigt, dass ein europäischer Mindestlohn mit einheitlichem Kaitz-Index nicht sinnvoll ist, weil die Unterschiedlichkeit der Steuer-, Abgaben- und Transfersysteme der EU-Mitgliedsländer nicht berücksichtigt wird. Der Richtlinienentwurf ist juristisch umstritten, was die Einhaltung der Kompetenzschranke bei Lohnfragen betrifft und begründet die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips nur vage. In der Folgenabschätzung werden die Auswirkungen eines Living Wage zu positiv dargestellt, weil die untersuchten Effekte isoliert betrachtet werden. So wird beispielsweise nicht gegengerechnet, dass die angenommenen Beschäftigungsverluste einen negativen Einfluss auf die Armutsgefährdungsquote haben. Zudem wird eine konstante Beschäftigungselastizität des Mindestlohns unterstellt. Damit bleibt außer Acht, dass es Kipppunkte für die Mindestlohnhöhe geben kann, ab denen es zu deutlichen Beschäftigungsverlusten kommt. Strukturelle Erhöhungen des Mindestlohns sollten daher nicht abrupt erfolgen, sondern über die Zeit gestreckt und regelmäßig evaluiert werden, damit ein Überschießen durch zeitweises Einfrieren der Mindestlohnhöhe revidiert werden kann" (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Den gerechten Lohn der Vielen besser schützen: Mindestlohnbetrügern endlich das Handwerk legen - Mindestlohn muss wirksam umgesetzt und kontrolliert werden (Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 17/8779) am 09.09.2020: Schriftliche Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags Nordrhein-Westfalen (2021)
Zitatform
Seiler, Kai, Peter Krauss- Hoffmann & Corinna Brauner (2021): Den gerechten Lohn der Vielen besser schützen: Mindestlohnbetrügern endlich das Handwerk legen - Mindestlohn muss wirksam umgesetzt und kontrolliert werden (Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 17/8779) am 09.09.2020. Schriftliche Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags Nordrhein-Westfalen. (LIA.impuls), Bochum, 13 S. DOI:10.48551/240b-dj58
Abstract
"Seit Anfang 2015 gilt in Deutschland für die meisten Beschäftigten ein gesetzlicher Mindestlohn. Das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (LIA.nrw) legt den Fokus seiner Betrachtungen zum Mindestlohn aufgrund seiner Zuständigkeit und Kompetenz dabei insbesondere auf das Zusammenspiel mit dem Arbeitsschutzgeschehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Minimum wage(s) in Germany: origins, enforcement, effects (2021)
Zitatform
Weishaupt, J. Timo (2021): Minimum wage(s) in Germany: origins, enforcement, effects. In: J. Heyes & L. Rychly (Eds.) (2021): The Governance of Labour Administration, S. 130-151. DOI:10.4337/9781802203158.00015
Abstract
"This chapter provides an analysis of the politics leading up to the application of the statutory minimum wage law in Germany. The chapter also discusses the institutional framework put into place to monitor and enforce compliance with the legislation and assesses the effects of the legislation on the German labour market. The first section explains the U-turn of left-leaning actors' preferences away from collective to state-led wage regulations. Key explanatory factors include the decline in collective bargaining coverage, EU integration, and the growth of low-wage employment. The second section focuses on the legal setting of minimum wage laws - sectoral, regional and statutory - and assesses the strengths and weaknesses of the institutionalised enforcement mechanisms designed to monitor and sanction firms' compliance. The third section discusses the effects of minimum wages on German labour market developments. The final section concludes by discussing key lessons and practical implications, while reflecting on current debates about the future of the statutory minimum wage." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Erforderliche Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zur Armutsbekämpfung: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/31681) (2021)
Zitatform
(2021): Erforderliche Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zur Armutsbekämpfung. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/31681). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/31885 (05.08.2021)), 14 S.
Abstract
Die Bundesregierung hat in einer Antwort (19/31885) auf eine Kleine Anfrage (19/31681) der Fraktion Die Linke eine Musterberechnung zu den Einnahmen und Ausgaben unter Mindestlohnbedingungen vorgelegt. Demnach käme eine alleinstehende Person bei einer Arbeitszeit von 37,7 Stunden und einen Stundenlohn von 9,60 Euro auf ein monatliches Bruttoeinkommen von rund 1.568 Euro. Nach Abzug der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge sowie der Freibeträge laut Sozialgesetzbuch II liege das zu berücksichtigende monatliche Einkommen bei rund 878 Euro. Abzüglich des Regelbedarfs von 446 Euro dürften der Berechnung zufolge 'die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung höchstens 432 Euro im Monat betragen', damit kein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes bestehe. Aufgrund der Freibeträge für Erwerbseinkommen (im Musterbeispiel 300 Euro) liege das verfügbare Haushaltseinkommen stets oberhalb des durch Regelbedarf und Unterkunftskosten definierten soziokulturellen Existenzminimums. (IAB)
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Der Mindestlohn birgt nach wie vor Beschäftigungsrisiken (2020)
Zitatform
Bonin, Holger & Nico Pestel (2020): Der Mindestlohn birgt nach wie vor Beschäftigungsrisiken. (IZA Standpunkte 98), Bonn, 11 S.
Abstract
"Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland im Jahr 2015 war im Vorfeld heftig umstritten. Die Diskussion entzündete sich vor allem an den erwarteten Beschäftigungsfolgen der Reform. Größere Beschäftigungsverluste sind allerdings fünf Jahre nach der Mindestlohnreform ausgeblieben. Es wäre allerdings falsch, daraus den Schluss zu ziehen, dass Deutschland einen starken Reallohnschock wie die Mindestlohneinführung problemlos verkraften kann. Eine solche Interpretation greift aus vier Gründen zu kurz: (1) Anpassungen der Unternehmen an den Mindestlohn vollziehen sich eher über eine Verringerung der Arbeitszeiten als über einen Abbau von Beschäftigung. (2) Negative Beschäftigungswirkungen des Mindestlohns materialisieren sich nicht voll, wenn dieser umgangen wird. (3) Die vom Mindestlohn betroffenen Betriebe verfügen über gewisse Handlungsspielräume, um die Zunahme der Personalkosten teilweise aufzufangen. (4) Die Einführung des Mindestlohns fiel mitten in eine lang anhaltende Boomphase der deutschen Wirtschaft, in der sich ein Lohnkostenschock leichter auf die Preise überwälzen lässt als im Abschwung. Der Mindestlohn ist als Mittel zur sozialen Existenzsicherung ungeeignet – eine regionale Ausdifferenzierung vor dem Hintergrund stark variierender Lebenshaltungskosten erscheint bei der Weiterentwicklung des Mindestlohns sinnvoll." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn: seine Kontrolle und Durchsetzung sowie bürokratische Kosten für Arbeitgeber (2020)
Boockmann, Bernhard; Kirchmann, Andrea; Nottmeyer, Olga; Schafstädt, Christin; Puhe, Henry; Bonin, Holger ; Maier, Anastasia; Krause-Pilatus, Annabelle; Scheu, Tobias; Zühlke, Anne ; Reiner, Marcel; Kleinemeier, Rita;Zitatform
Boockmann, Bernhard, Andrea Kirchmann, Rita Kleinemeier, Annabelle Krause-Pilatus, Anastasia Maier, Olga Nottmeyer, Marcel Reiner, Christin Schafstädt, Tobias Scheu, Anne Zühlke, Holger Bonin & Henry Puhe (2020): Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn: seine Kontrolle und Durchsetzung sowie bürokratische Kosten für Arbeitgeber. (Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Forschungsbericht 563 106), Berlin, 178 S.
Abstract
"Die vorliegende Studie untersucht die Einhaltung der Pflichten nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), den Aufwand der Arbeitgeber, die Vorgehensweise der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bei der Prüfung der Einhaltung der Pflichten und die Rolle der Haftung des Auftraggebers nach § 13 MiLoG. Dazu wurden eine standardisierte telefonische Befragung bei Betrieben sowie leitfadengestützte Interviews mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Interessenvertretungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, Betrieben und sonstigen Akteuren durchgeführt. Zudem wurden die Daten, die vom Zoll in der „Zentralen Datenbank Programmunterstützung Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ (ZenDa ProFiS) erhoben werden, analysiert. Die Analyse identifiziert wichtige Handlungsbedarfe bei der Durchsetzung des Mindestlohns. Dazu gehören Vereinfachungen bei der Umsetzung des MiLoG in den Betrieben, eine wirkungsvollere Informationspolitik sowie Verbesserungen bei der Ausstattung der FKS." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen (2020)
Zitatform
Bossler, Mario, Nicole Gürtzgen & Erik-Benjamin Börschlein (2020): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen. (IAB-Forschungsbericht 05/2020), Nürnberg, 153 S.
Abstract
"Der vorliegende erste Projektbericht enthält die Ergebnisse des Forschungsprojektes „Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen“. Das Forschungsprojekt wird durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im Auftrag der Mindestlohnkommission durchgeführt. Im Mittelpunkt des Berichts stehen detaillierte empirische Analysen der Effekte der Einführung und der ersten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf unterschiedliche betriebliche Ergebnisgrößen. Das zentrale Analyseinstrument bildet dabei der Differenz-in-Differenzen-Ansatz, welcher im vorliegenden Bericht größtenteils auf der Betriebsebene angewandt wird. Der empirischen Analyse vorgelagert ist die detaillierte Beschreibung der empirischen Vorgehensweise sowie der verwendeten Datengrundlagen. Abschließend erfolgt eine Zusammenfassung der Ergebnisse sowie ein Ausblick auf künftige Analysen mindestlohnbedingter Anpassungsreaktionen.
Während die Analysen auf Basis des IAB-Betriebspanels einen moderaten negativen Effekt der Einführung des Mindestlohns auf die betriebliche Beschäftigung zeigen (ca. -88.000 Beschäftigungsverhältnisse), ist der Effekt der ersten Mindestlohnerhöhung im Jahr 2017 für die davon betroffenen Betriebe tendenziell positiv (ca. +39.000 Beschäftigungsverhältnisse). Der positive Effekt der Anhebung erscheint allein deswegen plausibel, weil die Anhebung im Reallohn nur 0,9 Prozent (jährlich) ausmacht, während sich der Arbeitsmarkt auch im Niedriglohnsegment positiv entwickelt hat. Insgesamt wird der Beschäftigungseffekt bis zum Jahr 2018 auf einen Rückgang von (hochgerechnet) 49.000 Beschäftigungsverhältnissen beziffert, wobei der Effekt insbesondere durch Anpassungen von Betrieben in Ostdeutschland und Betriebe, die sich einem hohen Wettbewerbsdruck ausgesetzt fühlen, hervorgerufen wird. In monopsonistischen Branchen ist der Effekt jedoch vergleichsweise gering. Für die speziellen Beschäftigungsgruppen der Leiharbeitenden, freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sowie Praktikantinnen und Praktikanten wurden empirisch keine nennenswerten Beschäftigungseffekte des Mindestlohns nachgewiesen. Analysen der gesamtwirtschaftlichen Arbeitsnachfrage mit der IAB-Stellenerhebung deuten auf keinen signifikanten Effekt des Mindestlohns auf die Anzahl offener Stellen hin.
In Bezug auf die betriebliche Profitabilität zeigen die Analysen einen signifikant negativen Einfluss der Mindestlohneinführung, liefern jedoch keine Evidenz für nennenswerte Effekte der ersten Mindestlohnerhöhung. Der profitabilitätssenkende Effekt der Mindestlohneinführung ist hauptsächlich auf die gestiegenen betrieblichen Personalkosten zurückzuführen, da die Analysen gleichzeitig keinen signifikanten Effekt auf die Produktivität betroffener Betriebe nachweisen. Den betroffenen Betrieben ist es demzufolge nicht gelungen, die mindestlohnbedingte Lohnerhöhung durch eine höhere Produktivität ihrer Beschäftigten zu kompensieren.
Die Analysen der Effekte des Mindestlohns auf Sach- und Humankapitalinvestitionen zeigen für die Jahre nach der Mindestlohneinführung kurzfristig signifikante negative Effekte. Betroffene Betriebe verringerten im Zuge der Mindestlohneinführung zunächst ihre Investitionssummen, wiesen jedoch in den darauffolgenden Jahren keine mindestlohnbedingte Anpassung ihres Investitionsverhaltens auf. Deutlich ist jedoch der strukturelle Unterschied, der bereits vor dem Zeitpunkt der Mindestlohneinführung bzw. -erhöhung bestand. Nicht vom Mindestlohn betroffene Betriebe investieren wesentlich mehr in Sachkapital und auch in die Weiterbildung ihrer Beschäftigten. Auch die Schätzungen der Effekte auf den Anteil Auszubildender im Betrieb sowie die angebotenen oder besetzten Ausbildungsstellen weisen auf keinen Effekt der Mindestlohneinführung oder der ersten Mindestlohnerhöhung hin. Die Ausbildungsinvestitionen werden demzufolge weder wegen gestiegener Personalkosten verringert, noch werden die vom Mindestlohn ausgenommenen Auszubildenden verstärkt eingesetzt, weil für diese kein Mindestlohn bezahlt werden muss. Die Befunde deuten ebenso wenig auf Effekte der Mindestlohneinführung bzw. -erhöhung auf die Ein- oder Ausgliederungsaktivitäten der Betriebe sowie auf den Anteil von Eigen- und Vorleistungen im betrieblichen Leistungserstellungsprozess hin." (Autorenreferat, IAB-Doku) -
Literaturhinweis
Bekanntheit des gesetzlichen Mindestlohns: Ergebnisse repräsentativer Befragungen von Beschäftigten (2020)
Zitatform
Bruttel, Oliver & Matthias Dütsch (2020): Bekanntheit des gesetzlichen Mindestlohns. Ergebnisse repräsentativer Befragungen von Beschäftigten. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 100, H. 9, S. 724-726. DOI:10.1007/s10273-020-2745-9
Abstract
"Die genaue Höhe des Mindestlohns ist nur vergleichsweise wenigen Beschäftigten bekannt. Dies gilt insbesondere für Beschäftigte im Niedriglohnbereich, für die der gesetzliche Mindestlohn eine besonders hohe Relevanz haben dürfte. Zudem scheint nach einer Erhöhung des Mindestlohns dessen neuer Wert erst mit einer zeitlichen Verzögerung den Beschäftigten bewusst zu sein. Um die Bekanntheit der exakten Mindestlohnhöhe zu steigern, hat die Mindestlohnkommission in ihrem aktuellen Bericht darauf hingewiesen, dass es wichtig sei, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn und die Sozialpartner regelmäßig über die aktuelle Höhe des Mindestlohns informieren." (Textauszug, IAB-Doku, © Springer-Verlag)
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Literaturhinweis
Die Bedeutung des gesetzlichen Mindestlohns für Geflüchtete (2020)
Zitatform
Bruttel, Oliver & Clemens Ohlert (2020): Die Bedeutung des gesetzlichen Mindestlohns für Geflüchtete. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 73, H. 2, S. 110-118. DOI:10.5771/0342-300X-2020-2-110
Abstract
"Der Beitrag diskutiert die Bedeutung des gesetzlichen Mindestlohns für die Beschäftigungssituation Geflüchteter. Dabei geht es zum einen um die Frage, in welchem Maß der gesetzliche Mindestlohn für die Entlohnung Geflüchteter relevant ist. Dabei zeigt sich auf Basis von Daten der Bundesagentur für Arbeit, dass viele Geflüchtete Löhne im Mindest- und Niedriglohnbereich erhalten und auch in Branchen arbeiten, in denen der gesetzliche Mindestlohn eine große Rolle spielt. Zum anderen stellt sich die Frage, inwiefern eine Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn die Beschäftigungschancen von Geflüchteten verbessern würde. Hier sprechen die vorhandenen (internationalen) Erkenntnisse dafür, dass eine solche Sonderregelung für Geflüchtete kein zielführendes Instrument wäre, um deren Arbeitsmarktintegration zu verbessern." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Fiskalische Wirkungen der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns (2020)
Zitatform
Ehrentraut, Oliver, Lisa Krämer, Philipp Kreuzer, Stefan Moog, Heidrun Weinelt & Holger Bonin (2020): Fiskalische Wirkungen der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. (Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Forschungsbericht 560), Berlin, 60 S.
Abstract
"Der BMAS Forschungsbericht „Fiskalische Wirkungen der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns“ quantifiziert die mindestlohnbedingten Veränderungen von Einnahmen- und Ausgaben des öffentlichen Gesamthaushalts, also im Steuer- und Transfersystem sowie auf der Ebene der Gesetzlichen Sozialversicherungen. Ausgangspunkt für die Berechnungen stellt ein Literaturüberblick zum aktuellen Stand der quantitativ orientierten Forschung zu den Wirkungen des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland dar. Die durchgeführten Berechnungen erfolgen dann mit Hilfe des Mikrosimulationsmodells der Prognos auf Basis der Daten des sozio-oekonomischen Panels. Zur Abgrenzung mindestlohninduzierter Lohneffekte werden im Datensatz verschiedene Beschäftigtengruppen identifiziert. Für diese Gruppen werden kontrafaktische Stundenlöhne und Arbeitszeiten bestimmt, die als Grundlage für die Modellrechnungen „ohne Mindestlohn“ genutzt werden. Abschließend erfolgt die Abschätzung der Mindestlohneffekte auf die fiskalischen Einnahmen und Ausgaben für unterschiedliche Szenarien, um die mögliche Spannbreite der Effekte aufzuzeigen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Gesamtbericht zur Evaluation des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns nach § 23 Mindestlohngesetz (2020)
Ehrentraut, Oliver; Krämer, Lisa; Ambros, Jakob; Sulzer, Laura; Weinelt, Heidrun;Zitatform
Ehrentraut, Oliver, Heidrun Weinelt, Lisa Krämer, Jakob Ambros & Laura Sulzer (2020): Gesamtbericht zur Evaluation des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns nach § 23 Mindestlohngesetz. (Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Forschungsbericht 558), Berlin, 151 S.
Abstract
"Das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) ist zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten und hat für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland eine bindende Lohnuntergrenze eingeführt. Mittlerweile liegen zahlreiche Studien zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns vor, die für die vorliegende Gesamtevaluation nach §23 MiLoG systematisch ausgewertet wurden. Die Mindestlohnforschung umfasst neben quantitativen Kausalanalysen auch deskriptive und qualitative Untersuchungen und nutzt dabei verschiedene Datengrundlagen. Nach derzeitigem Forschungsstand hat der Mindestlohn seit seiner Einführung zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Niedrigstlöhnen beigetragen, war dabei weitgehend beschäftigungsneutral und hatte kaum Auswirkungen auf den Wettbewerb zwischen Unternehmen. Reduzierte Arbeitszeiten deuten allerdings darauf hin, dass Betriebe bzw. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer infolge der Mindestlohneinführung einen alternativen Anpassungskanal zur Steuerung ihres Arbeitsvolumens genutzt haben. Die identifizierten Effekte resultieren im Wesentlichen aus der Einführung, nicht aus der Erhöhung des Mindestlohns. Kaum messbar ist bislang das Ausmaß der Nichteinhaltung: Der gesetzliche Mindestlohn wird in einer unbekannten Zahl an Betrieben mit teilweise rechtswidrigen Praktiken umgangen. Hier, ebenso wie mit Blick auf die mittel- und langfristigen Auswirkungen des Mindestlohns, besteht weiterer Forschungsbedarf." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Zur Anwendbarkeit des Mindestlohngesetzes beim grenzüberschreitenden Gütertransport (2020)
Fahrenbruch, Walter;Zitatform
Fahrenbruch, Walter (2020): Zur Anwendbarkeit des Mindestlohngesetzes beim grenzüberschreitenden Gütertransport. (Studien zum deutschen und europäischen Arbeitsrecht 85), Baden-Baden: Nomos, 234 S. DOI:10.5771/9783748910435
Abstract
"Die Arbeit behandelt Frage, ob bei ausländischen Lkw-Fahrern/-innen, die in Erfüllung ihrer Arbeitspflicht lediglich durch das deutsche Gebiet fahren oder sich dorthin zur Be- und/oder Entladung begeben und es wieder verlassen, für die Zeit ihres Aufenthaltes in Deutschland das deutsche Mindestlohngesetz Anwendung findet. Zunächst wird die Anwendbarkeit des deutschen Mindestlohngesetzes nach den Vorgaben des internationalen Privatrechts untersucht. Sodann wird die Vereinbarkeit einer umfassenden Geltung des Mindestlohngesetzes im Lichte des Europarechts geprüft. Letztlich wird erörtert, welchen Nutzen eine umfassende Geltung für das betroffene ausländische Fahrpersonal tatsächlich hätte." (Autorenreferat, © Nomos)
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Literaturhinweis
Fünf Jahre Mindestlohn – Erfahrungen und Perspektiven: Gemeinsame Stellungnahme von IMK und WSI anlässlich der schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission 2020 (2020)
Herzog-Stein, Alexander ; Watt, Andrew; Zwiener, Rudolf; Pusch, Toralf ; Lübker, Malte; Schulten, Thorsten;Zitatform
Herzog-Stein, Alexander, Malte Lübker, Toralf Pusch, Thorsten Schulten, Andrew Watt & Rudolf Zwiener (2020): Fünf Jahre Mindestlohn – Erfahrungen und Perspektiven. Gemeinsame Stellungnahme von IMK und WSI anlässlich der schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission 2020. (WSI Policy Brief / Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut 42), Düsseldorf, 31 S.
Abstract
"Fünf Jahre nach seiner Einführung fällt die Bilanz des gesetzlichen Mindestlohns nach wie vor eher gemischt aus. Auf der einen Seite hat der Mindestlohn tatsächlich dazu geführt, dass die Löhne von Millionen Beschäftigten angehoben worden sind und damit ihre Einkommenssituation merklich verbessert wurde. Durch die dadurch gesteigerte Nachfrage des privaten Konsums hat der Mindestlohn auch zu einer insgesamt dynamischeren Wirtschaftsentwicklung beigetragen, auch wenn seine makroökonomischen Auswirkungen eher begrenzt blieben, weil er nur einen kleinen Teil der gesamtwirtschaftlichen Lohnsumme berührt (Herr et al. 2018). Befürchtungen hinsichtlich möglicher negativer Konsequenzen des Mindestlohns für die Beschäftigung haben sich hingegen nicht bestätigt. Seit Einführung des Mindestlohns hat das Beschäftigungsniveau in Deutschland vielmehr permanent zugenommen und die Arbeitslosigkeit ist kontinuierlich zurückgegangen. Erst durch den externen Schock der Corona-Pandemie wurde diese Entwicklung abrupt abgebrochen." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Mindestlohn: Besser einhalten als erhöhen (2020)
Kestermann, Christian; Schröde, Christoph;Zitatform
Kestermann, Christian & Christoph Schröde (2020): Mindestlohn: Besser einhalten als erhöhen. (IW-Kurzberichte / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2020,125), Köln, 3 S.
Abstract
"Der Mindestlohn steigt bis Juli 2022 in mehreren Stufen von 9,35 Euro auf 10,45 Euro und ist dann gut 6 Prozent höher als bei regelbasierter Anpassung. Das IW hat errechnet, wie stark diese Erhöhung die Einkommensarmut senken könnte und was der von vielen geforderte Sprung auf 12 Euro bedeuten würde. Das Ergebnis: besser ein Mindestlohn, der bezahlbar ist und eingehalten wird, als ein höherer Mindestlohn, der umgangen wird." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns: Schriftliche Anhörung der Mindestlohnkommission (2020)
Lesch, Hagen; Schröder, Christoph;Zitatform
Lesch, Hagen & Christoph Schröder (2020): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns. Schriftliche Anhörung der Mindestlohnkommission. (IW-Report / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2020,18), Köln, 27 S.
Abstract
"Im Gesetzentwurf vom 28. Mai 2014 wird die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns damit begründet, dass die Beschäftigten vor unangemessen niedrigen Löhnen geschützt würden. Gleichzeitig werde dafür gesorgt, dass der Wettbewerb zwischen den Unternehmen nicht zu Lasten der Beschäftigten durch die Vereinbarung immer niedrigerer Löhne stattfinde, sondern um die besseren Produkte und Dienstleistungen. Er stelle zugleich einen Beitrag dar, um die finanzielle Stabilität der sozialen Sicherungssysteme zu schützen. Die aufgrund einiger Simulationsstudien abgeleitete Befürchtung, der Mindestlohn bewirke einen massenhaften Abbau von Arbeitsplätzen, hat sich bislang nicht bewahrheitet. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Eingriffsintensität des Mindestlohns in das Lohngefüge - insbesondere in Berechnungen auf der Basis des Sozioökonomischen Panels (SOEP) - ex ante deutlich überschätzt wurde. Hinzu kommt, dass der Mindestlohn bislang durch konjunkturell günstige Rahmenbedingen flankiert wurde und er in einem offenbar nicht unerheblichen Ausmaß umgangen wurde." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Nichteinhaltung des Mindestlohns in Deutschland: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Landtag Nordrhein-Westfalen am 9.9.2020 (2020)
Zitatform
Roth, Duncan (2020): Nichteinhaltung des Mindestlohns in Deutschland. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Landtag Nordrhein-Westfalen am 9.9.2020. (IAB-Stellungnahme 07/2020), Nürnberg, 11 S.
Abstract
"Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn. Zwar belegen Forschungsergebnisse einen positiven Effekt auf Löhne am unteren Ende der Lohnverteilung, der mit der Einführung des Mindestlohns einhergeht. Dieser Befund bedeutet jedoch nicht, dass es keine Unterschreitung des Mindestlohns gibt. Wie viele Personen unterhalb der Mindestlohngrenze bezahlt werden, ist bisher nicht abschließend geklärt worden. Die Einschätzungen zu dieser Frage reichen von etwa 483.000 Personen im Jahr 2018 bis zu 2,4 Millionen Personen. In dieser Stellungnahme werden die Schwierigkeiten beschrieben, das Ausmaß der Nichteinhaltung mit den vorliegenden Datensätzen abzuschätzen. Für eine bessere Einordnung werden darüber hinaus entsprechende Einschätzungen zur Mindestlohnunterschreitung aus anderen Ländern zusammengefasst. Abschließend werden aktuelle Erkenntnisse zur Frage beschrieben, inwiefern die Aufzeichnungspflicht dazu beiträgt, das Ausmaß der Nichteinhaltung zu reduzieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Mindestlohn und Einkommensarmut (2020)
Schröder, Christoph; Kestermann, Christian;Zitatform
Schröder, Christoph & Christian Kestermann (2020): Mindestlohn und Einkommensarmut. In: IW-Trends, Jg. 47, H. 2, S. 107-127. DOI:10.2373/1864-810X.20-02-06
Abstract
"In der öffentlichen Diskussion wird von vielen Seiten eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro gefordert, um ihn existenzsichernd zu machen. Allerdings erreicht schon heute ein Alleinstehender, der vollzeitbeschäftigt zum Mindestlohn arbeitet, mit seinem Nettoverdienst in etwa die Armutsgefährdungsschwelle. In den meisten europäischen Ländern wird der nationale Schwellenwert sogar übertroffen. Die Armutsgefährdung über eine Erhöhung des Mindestlohns zu senken, erscheint als wenig zielgenaue Maßnahme: Vollzeitbeschäftigte, die im Jahr 2018 einen Stundenlohn zwischen dem damaligen Mindestlohn und 10 Euro erhielten, waren nur zu 13 Prozent einkommensarm. Damit lag der Anteil 4 Prozentpunkte unter dem Durchschnitt der Bevölkerung. Einen wichtigen Einfluss auf die Armutsgefährdung hat die geleistete Arbeitszeit. Unter Teilzeitbeschäftigten mit einem Stundenlohn zwischen 8,84 Euro und 10 Euro lag der Anteil der Einkommensarmut mit 26 Prozent fast doppelt so hoch wie bei den Vollzeitbeschäftigten. Eine Simulationsrechnung zeigt, dass eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro einen Rückgang der Einkommensarmutsquote um allenfalls gut 1 Prozentpunkt bewirken würde, selbst wenn es dann keine Unterschreitungen mehr gäbe. Bei einer starken Erhöhung des Mindestlohns droht indes – insbesondere angesichts der sich abzeichnenden starken Rezession – ein negativer Einfluss auf Arbeitszeiten und Beschäftigung. Eine erneute Stauchung der Lohnstruktur würde zudem Qualifizierungsanreize der niedrigqualifizierten Arbeitnehmer reduzieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Wirkungen des gesetzlichen Mindestlohns - eine Bestandsaufnahme nach fünf Jahren (2020)
Zitatform
Weinkopf, Claudia (2020): Wirkungen des gesetzlichen Mindestlohns - eine Bestandsaufnahme nach fünf Jahren. In: Soziale Sicherheit, Jg. 69, H. 8-9, S. 293-295.
Abstract
"Der im Jahr 2015 eingeführte allgemeine flächendeckende Mindestlohn wirkt. Die von vielen prognostizierten negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung in Deutschland sind nicht eingetreten. Doch einerseits ist der gesetzliche Mindestlohn noch zu niedrig, um wirkungsvoll den Niedriglohnsektor einzudämmen, andererseits mangelt es an Wissen um die gesetzliche Lohnuntergrenze und an flächendeckenden Kontrollen zu deren Einhaltung." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Erforderliche Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zur Armutsbekämpfung bei Single- und Alleinerziehenden-Haushalten: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/16242) (2020)
Zitatform
(2020): Erforderliche Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zur Armutsbekämpfung bei Single- und Alleinerziehenden-Haushalten. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/16242). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/16881 (29.01.2020)), 5 S.
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Literaturhinweis
Dritter Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns: Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz (2020)
Zitatform
(2020): Dritter Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns. Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz. (... Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns / Mindestlohnkommission 3), Berlin, 189 S. DOI:10.21934/MLK20200311
Abstract
"Die Mindestlohnkommission beschließt in diesem Jahr turnusgemäß erneut über die Anpassung dieser gesetzlichen Lohnuntergrenze. Zusätzlich zu ihrem Beschluss hat die Kommission den Auftrag, der Bundesregierung einen Bericht über die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Wettbewerbsbedingungen und die Beschäftigung zur Verfügung zu stellen. Diesem Auftrag kommt sie mit dem vorliegenden, einstimmig beschlossenen Dritten Bericht nach. Der Betrachtungszeitraum des vorliegenden Berichts endet mit dem Ablauf des Jahres 2019. Er dokumentiert somit die wissenschaftlichen Befunde zur Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 sowie zu den beiden Mindestlohnerhöhungen zum 1. Januar 2017 und 1. Januar 2019. Die dargestellten Ergebnisse stützen sich auf Forschungsprojekte, die die Mindestlohnkommission beauftragt hat, weitere wissenschaftliche Publikationen zur Mindestlohnforschung sowie deskriptive Analysen, die von der Geschäftsstelle der Kommission durchgeführt wurden. Die Veröffentlichung des Dritten Berichts fällt in eine Zeit großer Unsicherheit angesichts der Corona- Pandemie und deren wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Folgen. Es sind derzeit allerdings keine Aussagen darüber möglich, welche Auswirkungen der gesetzliche Mindestlohn in einer solchen Ausnahmesituation auf Verdienste, Beschäftigung und Wettbewerb haben wird. Dafür liegen die erforderlichen Daten noch nicht vor. Die Mindestlohnkommission wird die Entwicklungen aber aufmerksam verfolgen, durch Forschungsprojekte aufarbeiten und die Erkenntnisse in ihrem nächsten Bericht berücksichtigen." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Gutachten im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und der Nationalen Armutskonferenz (NAK) zur Ausgestaltung eines europäischen Rahmens für die Mindestsicherung (2019)
Benz, Benjamin;Zitatform
Benz, Benjamin (2019): Gutachten im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und der Nationalen Armutskonferenz (NAK) zur Ausgestaltung eines europäischen Rahmens für die Mindestsicherung. Recklinghausen, 71 S.
Abstract
"Auch wenn mittlerweile alle EU-Länder Elemente einer staatlichen Mindestsicherung vorweisen, reichen diese oft nicht aus, um Armut zu verhindern. Deshalb fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), dass die Mitgliedstaaten durch eine EU-Regelung gesetzlich verpflichtet werden, die Grundsicherungssysteme so zu gestalten, dass sie allen Bürgerinnen und Bürgern ein menschenwürdiges Leben garantieren. Ein vom DGB in Auftrag gegebenes Gutachten zeigt: Eine solche Regelung könnte man auf EU-Ebene jetzt bereits einführen. Es hängt nur vom politischen Willen ab." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
The effects of the new statutory minimum wage in Germany: a first assessment of the evidence (2019)
Zitatform
Bruttel, Oliver (2019): The effects of the new statutory minimum wage in Germany: a first assessment of the evidence. In: Journal for labour market research, Jg. 53, S. 1-13. DOI:10.1186/s12651-019-0258-z
Abstract
"Germany did not establish a statutory minimum wage until 2015. The new wage floor was set at an initial level of EURO 8.50 per hour. When it was introduced, about 11 percent of German employees earned less than that amount. Based on descriptive figures, qualitative research and difference-in-differences analyses, we provide an overview of the available evidence regarding some of the topics that have attracted the most attention in international research and policy debates: the effects on wages and the wage distribution including issues of compliance in relation to the implementation of the new minimum wage, on the risk of poverty, on employment and the impact on businesses for instance with respect to productivity, prices or profits. The evidence shows that the minimum wage has increased hourly wages significantly, while the effect on monthly salaries has been far less substantial, as companies have partly reduced contractually agreed-upon working hours. Besides reductions in working hours or increases in work intensity, companies highly affected by the introduction of the minimum wage have used price increases and have had to accept profit reductions as a response to the new wage floor. If studies found any employment effects, they were - whether positive or negative - rather small in relation to the overall number of jobs. As in other countries, the minimum wage has not helped to reduce welfare dependency and the risk of poverty. Non-compliance remains a challenge for the implementation of the new statutory minimum wage." (Author's abstract, © Springer-Verlag) ((en))
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Literaturhinweis
The causal effects of the minimum wage introduction in Germany: an overview (2019)
Zitatform
Caliendo, Marco, Carsten Schröder & Linda Wittbrodt (2019): The causal effects of the minimum wage introduction in Germany. An overview. In: German economic review, Jg. 20, H. 3, S. 257-292. DOI:10.1111/geer.12191
Abstract
"In 2015, Germany introduced a statutory hourly minimum wage that was not only universally binding but also set at a relatively high level. We discuss the short-run effects of this new minimum wage on a wide set of socioeconomic outcomes, such as employment and working hours, earnings and wage inequality, dependent and self-employment, as well as reservation wages and satisfaction. We also discuss difficulties in the implementation of the minimum wage and the measurement of its effects related to non-compliance and suitability of data sources. Two years after the minimum wage introduction, the following conclusions can be drawn: while hourly wages increased for low-wage earners, some small negative employment effects are also identifiable. The effects on aspired goals, such as poverty and inequality reduction, have not materialised in the short run. Instead, a tendency to reduce working hours is found, which alleviates the desired positive impact on monthly income. Additionally, the level of non-compliance was substantial in the short run, thus drawing attention to problems when implementing such a wide reaching policy." (Author's abstract, Published by arrangement with John Wiley & Sons) ((en))
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Literaturhinweis
Mindestvergütung für Auszubildende im ersten Lehrjahr: Ein Datenüberblick (2019)
Zitatform
Dietrich, Hans (2019): Mindestvergütung für Auszubildende im ersten Lehrjahr: Ein Datenüberblick. In: IAB-Forum H. 04.07.2019, o. Sz., 2019-07-03.
Abstract
"Um die duale Berufsausbildung attraktiver zu machen, will die Bundesregierung ab dem Jahr 2020 unter anderem eine Mindestvergütung für Auszubildende in Höhe von derzeit 515 Euro im ersten Lehrjahr einführen. Eine IAB-Studie ist der Frage nachgegangen, in welchem Umfang die geplante gesetzliche Regelung für Auszubildende relevant ist. Dabei zeigen sich je nach Region, Bildungsabschluss, Bildungsträger und Betriebsgröße deutliche Unterschiede. Zudem ist das Risiko für Auszubildende, weniger als die vorgesehene Mindestvergütung zu verdienen, in bestimmten Berufsbereichen überproportional hoch." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Calculating gross hourly wages: The (structure of) earnings survey and the German Socio-Economic Panel in comparison (2019)
Zitatform
Dütsch, Matthias, Ralf Himmelreicher & Clemens Ohlert (2019): Calculating gross hourly wages: The (structure of) earnings survey and the German Socio-Economic Panel in comparison. In: Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, Jg. 239, H. 2, S. 243-276. DOI:10.1515/jbnst-2017-0121
Abstract
"The statutory minimum wage in Germany was set as an hourly wage. Thus, valid information on gross hourly wages must be calculated from monthly wages and weekly working hours. This paper compares the German Socio-Economic Panel (GSOEP) and the (Structure of) Earnings Survey (SES/ES). The sampling and collection of data on employees in the household survey GSOEP, and on jobs in the administrative surveys SES/ES exhibit fundamental conceptual differences. Accordingly, there is variation in the definition of types of employment and in the distribution of the observed units regarding central characteristics. Monthly wages, weekly working hours and gross hourly wages differ especially in the lower range of the respective distribution. Against this backdrop specific implications can be derived for minimum wage research." (Author's abstract, © De Gruyter) ((en))
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Literaturhinweis
Did the German minimum wage reform influence (un)employment growth in 2015?: Evidence from regional data (2019)
Zitatform
Garloff, Alfred (2019): Did the German minimum wage reform influence (un)employment growth in 2015? Evidence from regional data. In: German economic review, Jg. 20, H. 3, S. 356-381., 2019-05-15. DOI:10.1111/geer.12200
Abstract
"Using the variation across space, age and sex and the variation across space and sectors, we analyse the relationship between the minimum wage and (un)employment growth in 2015. We use difference-in-differences specifications and instrument the bite of the minimum wage by the lagged bite. The results provide stable evidence that a higher minimum wage bite is related to a higher growth rate of regular employment. We also find stable evidence that a higher minimum wage bite is related to a lower growth rate of marginal employment. These results are consistent with a transformation of marginal to regular jobs. The relationship to total employment is slightly positive in our preferred specification but insignificant or negative in others. For unemployment, we find a positive relationship between the bite of the minimum wage and unemployment growth in our preferred specification but insignificant or negative results in others." (Author's abstract, Published by arrangement with John Wiley & Sons) ((en))
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Literaturhinweis
Do minimum wages improve self-rated health?: Evidence from a natural experiment (2019)
Zitatform
Hafner, Lucas & Benjamin Lochner (2019): Do minimum wages improve self-rated health? Evidence from a natural experiment. (IAB-Discussion Paper 17/2019), Nürnberg, 30 S.
Abstract
"Wir untersuchen ob die Einführung des allgemeinverbindlichen Mindestlohns in Deutschland in 2015 einen Effekt auf die selbsteingeschätzte Gesundheit der Arbeitnehmer hatte. Um diese Frage zu beantworten nutzen wir Befragungsdaten, die mit administrativen Beschäftigungsdaten verknüpft wurden. Wir führen Differenzen-in-Differenzen Schätzungen mit Propensity-Score Matching durch, was uns erlaubt eine Vielzahl von potentiellen Störgrößen zu berücksichtigen. Wir finden heraus, dass die Mindestlohneinführung eine signifikante Verbesserung der selbsteingeschätzten Gesundheit zur Folge hatte. Unsere Ergebnisse deuten darauf hin, dass dieser Effekt durch sinkende Wochenarbeitszeit zurückzuführen ist." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Who Pays for the Minimum Wage? (2019)
Harasztosi, Peter; Lindner, Attila;Zitatform
Harasztosi, Peter & Attila Lindner (2019): Who Pays for the Minimum Wage? In: The American economic review, Jg. 109, H. 8, S. 2693-2727. DOI:10.1257/aer.20171445
Abstract
"This paper provides a comprehensive assessment of the margins along which firms responded to a large and persistent minimum wage increase in Hungary. We show that employment elasticities are negative but small even four years after the reform; that around 75 percent of the minimum wage increase was paid by consumers and 25 percent by firm owners; that firms responded to the minimum wage by substituting labor with capital; and that disemployment effects were greater in industries where passing the wage costs to consumers is more difficult. We estimate a model with monopolistic competition to explain these findings." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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