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Dossier

Sanktionen/Leistungsminderungen im SGB II

Am 5. November 2019 verkündete das Bundesverfassungsgericht sein Urteil in Sachen "Sanktionen im SGB II". Es erklärte die Sanktionen für teilweise verfassungswidrig. In der politischen Debatte wurden immer wieder Forderungen nach einer Reform der bestehenden Sanktionsregelungen in der Grundsicherung bis hin zur vollständigen Abschaffung diskutiert. Eine Neuregelung der sogenannten Leistungsminderungen trat mit dem Bürgergeldgesetz von 2023 in Kraft.
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  • Literaturhinweis

    Die Grundsicherung für Arbeitsuchende während der Ampelkoalition: wesentliche Änderungen von 2022 bis 2024 (2025)

    Bendel-Claus, Judith ; Bösel, Lena ;

    Zitatform

    Bendel-Claus, Judith & Lena Bösel (2025): Die Grundsicherung für Arbeitsuchende während der Ampelkoalition: wesentliche Änderungen von 2022 bis 2024. In: IAB-Forum H. 12.06.2025 Nürnberg, 2025-06-12. DOI:10.48720/IAB.FOO.20250612.01

    Abstract

    "Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über wesentliche Gesetzesänderungen mit Bezug zur Grundsicherung für Arbeitsuchende in der Legislaturperiode der Ampel-Regierung von 2022 bis 2024. Ergänzt wird er mit Hinweisen auf Evaluationsergebnisse des IAB sowie auf Stellungnahmen, um die das IAB im Gesetzgebungsprozess gebeten wurde." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bendel-Claus, Judith ; Bösel, Lena ;
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  • Literaturhinweis

    Die Angst vor einer Kürzung des Existenzminimums ist unter Grundsicherungsbeziehenden weit verbreitet (2025)

    Bernhard, Sarah ; Köppen, Magdalena ; Senghaas, Monika ; Röhrer, Stefan ;

    Zitatform

    Bernhard, Sarah, Magdalena Köppen, Stefan Röhrer & Monika Senghaas (2025): Die Angst vor einer Kürzung des Existenzminimums ist unter Grundsicherungsbeziehenden weit verbreitet. In: IAB-Forum H. 14.05.2025, 2025-05-12. DOI:10.48720/IAB.FOO.20250514.01

    Abstract

    "Die Beratung und Vermittlung von Leistungsberechtigten in der Grundsicherung obliegt den Jobcentern. Die meisten Leistungsberechtigten bewerten die Beratung durch die Jobcenter eher positiv. Allerdings ist Angst vor einer Kürzung der Geldleistungen weit verbreitet. Selbst wenn Sanktionen weder verhängt werden noch explizit zur Sprache kommen, kann allein die Möglichkeit einer Kürzung des Existenzminimums den Kontakt mit dem Jobcenter beeinflussen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Wo steht die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach der Bürgergeld-Reform? (2025)

    Gellermann, Jan; Penz, Reinhard; Ramos Lobato, Philipp;

    Zitatform

    Gellermann, Jan, Reinhard Penz & Philipp Ramos Lobato (2025): Wo steht die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach der Bürgergeld-Reform? In: Wirtschaftsdienst, Jg. 105, H. 1, 2024-12-30. DOI:10.2478/wd-2025-0016

    Abstract

    "Nach Vorstellungen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sollte die Bürgergeld-Reform nicht weniger als der Abschied von „Hartz IV“ sein, jener vor zwanzig Jahren von den beiden Parteien selbst ersonnenen, aber zusehends unbeliebteren Grundsicherung für Arbeitsuchende. Bei näherer Betrachtung erweist sich die propagierte Zäsur jedoch als überzeichnet. Das Bürgergeld bricht nicht mit der Vergangenheit, sondern bündelt vielmehr eine Vielzahl an Reformelementen, die in den Jahren zuvor entwickelt, regional erprobt und teils etabliert wurden. Entsprechend hätte die - mit dem Bruch der Ampel-Regierung nicht mehr beschlossene - Wachstumsinitiative auch keinen radikalen Kurswechsel dargestellt. Vielmehr war sie der neuerliche Versuch, fördernde und fordernde Elemente in eine andere Balance zu bringen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Gellermann, Jan; Ramos Lobato, Philipp;
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  • Literaturhinweis

    Das "Maß der Leistungsminderungen" im Bürgergeld - eine rechtlichen und praktische Betrachtung: Zielkonflikte zwischen "Vertrauen und Kooperation" und "Verpflichtung" (2025)

    Greiser, Johannes; Oberdieck, André;

    Zitatform

    Greiser, Johannes & André Oberdieck (2025): Das "Maß der Leistungsminderungen" im Bürgergeld - eine rechtlichen und praktische Betrachtung. Zielkonflikte zwischen "Vertrauen und Kooperation" und "Verpflichtung". In: ZFSH/SGB, Jg. 64, H. 1, S. 9-21.

    Abstract

    "Der Aufsatz betrachtet die Neuregelungen und versucht unter anderem eine Antwort auf die Frage zu finden, ob eine Umsetzung der Vorgaben des BVerfG gelungen ist und wie sich das aufgezeigte Spannungsverhältnis zwischen der Vermittlungsarbeit "auf Augenhöhe" und der weiter bestehenden Möglichkeit von Leistungsminderungen auflösen lässt. Dabei sollen erste Erfahrungen aus der Praxis eine besondere Rolle spielen. Zum Schluss wird ein Blick auf die im März 2024 eingeführte "Totalverweigerersanktion" geworfen." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Erfahrungen mit der Neuregelung der Leistungsminderungen im Bürgergeld (2025)

    Greiser, Johannes; Oberdieck, André;

    Zitatform

    Greiser, Johannes & André Oberdieck (2025): Erfahrungen mit der Neuregelung der Leistungsminderungen im Bürgergeld. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit H. 1, S. 62-70.

    Abstract

    "Kaum ein Thema wird aktuell so kontrovers und emotional diskutiert wie die Abschaffung des Bürgergeldes und die Wiedereinführung "härterer Sanktionen". Was von der Neuregelung der "Leistungsminderungen" im Bürgergeld bleiben wird, ist ungewiss. Dieser Beitrag betrachtet, wie sich Leistungsminderungen in der Praxis nach zwei Jahren Bürgergeld gestalten und wie sich das Spannungsverhältnis vom vertrauensvollen Kontakt zwischen Leistungsberechtigten und Jobcenter auf der einen und der weiter bestehenden Möglichkeit zu Leistungskürzungen mildern lässt." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.)

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  • Literaturhinweis

    Sanktionierbarkeit aus Sicht von Leistungsberechtigten (2025)

    Köppen, Magdalena ; Senghaas, Monika ; Röhrer, Stefan ; Bernhard, Stefan;

    Zitatform

    Köppen, Magdalena, Stefan Bernhard, Stefan Röhrer & Monika Senghaas (2025): Sanktionierbarkeit aus Sicht von Leistungsberechtigten. (IAB-Forschungsbericht 04/2025), Nürnberg, 26 S. DOI:10.48720/IAB.FB/2504

    Abstract

    "Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (beispielsweise aufgrund von verpassten Terminen beim Jobcenter oder der Ablehnung einer zumutbaren Arbeit) werden nicht erst seit der Bürgergeldreform kontrovers diskutiert. In diesen Diskussionen kommen Leistungsberechtigte nur selten zu Wort. Doch wer die Wirkungen von Sanktionen verstehen will, muss die Perspektive der Leistungsberechtigten untersuchen und verstehen. Wir gehen daher in diesem Forschungsbericht der Frage nach, wie Leistungsberechtigte Sanktionierbarkeit – also die Möglichkeit, sanktioniert zu werden – und die tatsächliche Verhängung von Sanktionen im Umgang mit dem Jobcenter erleben. Empirische Grundlage sind Interviews mit Leistungsberechtigten aus den Jahren 2021 bis 2024. Inhaltliche Schwerpunkte der Interviews waren der Kontakt mit dem Jobcenter, Erfahrungen mit Forderungen und Unterstützungen des Jobcenters sowie – falls zutreffend – Erfahrungen mit Sanktionen. Leistungsberechtigte wissen in der Regel um die Möglichkeit einer Sanktion, wenngleich die Interviews darauf hindeuten, dass eine detaillierte Kenntnis von Sanktionsregeln und -abläufen eher die Ausnahme ist. Ein Bewusstsein dafür, dass das Jobcenter bestimmte Forderungen stellt und es negative Konsequenzen hat, wenn sie diesen Forderungen nicht nachkommen, ist unter den Befragten weit verbreitet. Dieses Wissen erwerben Leistungsberechtigte nicht nur im Jobcenter, sondern auch aus dem Freundes- und Bekanntenkreis oder aus den Medien. Sanktionsmöglichkeiten können für Leistungsberechtigte auch dann den Umgang mit dem Jobcenter prägen, wenn sie dort nicht explizit zum Thema werden. Auf der Grundlage dieses Wissens gehen Leistungsberechtigte unterschiedlich mit Sanktionierbarkeit um. Ein Weg ist, sich im Interview von der eigenen Sanktionierbarkeit zu distanzieren und ihr eine geringe Relevanz für den eigenen Umgang mit dem Jobcenter zuzusprechen. Ein anderer Weg ist eine konfrontative Auseinandersetzung mit dem Thema, indem die eigenen Erfahrungen damit als ungerechtfertigt dargestellt werden. Ein wiederum anderes Umgangsmuster ist es, die eigene Sanktionierbarkeit hinzunehmen und sich selbst die Schuld zuzuschreiben, wenn das Jobcenter mit Sanktionen droht oder diese verhängt. Ebenso vielfältig sind die Wirkungen der Sanktionierbarkeit. Das Bewusstsein der Sanktionierbarkeit geht mit einem Gefühl der Verpflichtung gegenüber dem Jobcenter einher und kann zur Ausbildung von Routinen der Sanktionsvermeidung beitragen. Es wird jedoch auch regelmäßig mit Gefühlen wie Unverständnis, Trotz, Angst und Misstrauen in Verbindung gebracht. Diese Gefühle können eine vertrauensvolle Beratungsbeziehung erschweren. Leistungsberechtigte deuten auch Erfahrungen jenseits der rechtlich normierten Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse als Sanktion, beispielsweise Rückzahlungsforderungen, Verzögerungen bei der Antragsbewilligung oder wenn das Jobcenter bei einer nicht im Vorfeld abgestimmten Ortsabwesenheit die Geldleistungen einstellt. Als einer Sanktion ähnlich werden zudem nicht bewilligte Förderungen besprochen. In der Regel werden Sanktionen als negative Erfahrung geschildert. Der Umgang mit Sanktionen ist stets mit einer Form von Bewältigung verbunden, die vom passiven Dulden bis zu aktivem Widerstand reicht. Bemühungen, eine Sanktion abzuwenden, bleiben die Ausnahme. Anhörungs- und Widerspruchsverfahren zu nutzen, kostet die Leistungsberechtigten Ressourcen und Überwindung und kann bei Misserfolg das Gefühl von Machtlosigkeit verstärken. Die Ergebnisse des Forschungsberichts können dazu beitragen, die emotionale und hochkontroverse Debatte um Sanktionen breiter zu führen. Diese konzentriert sich zurzeit stark auf das Für und Wider bestimmter Sanktionshöhen und -dauern, und häufig wird argumentiert, Sanktionen seien nur für einen kleinen Teil der Leistungsberechtigten relevant. Aus Sicht der Leistungsberechtigten ist jedoch bereits die Möglichkeit, sanktioniert zu werden, bedeutsam. Diese betrifft alle Leistungsberechtigten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Grundsicherung nach der Bürgergeld-Reform erste Antworten, aber noch viele offene Fragen (2025)

    Ramos Lobato, Philipp; Bähr, Sebastian ; Bernhard, Sarah ; Wolf, Katja; Bruckmeier, Kerstin ; Sommer, Maximilian; Wiemers, Jürgen ; Dietz, Martin; Osiander, Christopher ; Köppen, Magdalena ; Mense, Andreas ; Lietzmann, Torsten ;

    Zitatform

    Ramos Lobato, Philipp, Sebastian Bähr, Sarah Bernhard, Kerstin Bruckmeier, Martin Dietz, Magdalena Köppen, Torsten Lietzmann, Andreas Mense, Christopher Osiander, Maximilian Sommer, Jürgen Wiemers & Katja Wolf (2025): Die Grundsicherung nach der Bürgergeld-Reform erste Antworten, aber noch viele offene Fragen. In: IAB-Forum H. 19.05.2025, 2025-05-20. DOI:10.48720/IAB.FOO.20250519.02

    Abstract

    "Mit dem Bürgergeld-Gesetz wurde die Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2023 umfassend reformiert. Die Reform sollte die Beratungsqualität erhöhen, Neuzugänge in die Grundsicherung besser absichern und die Arbeitsvermittlung stärker auf Nachhaltigkeitskriterien verpflichten. Dazu wurden diverse Änderungen beschlossen. Aus Sicht von Jobcenter-Beschäftigten wie von Leistungsberechtigten fällt die Bewertung der Reform gemischt aus." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Das Rollenverständnis von Vermittlungsfachkräften beeinflusst deren Sanktionspraxis (Serie "Bürgergeld") (2025)

    Senghaas, Monika ; Bernhard, Stefan; Köppen, Magdalena ; Röhrer, Stefan ;

    Zitatform

    Senghaas, Monika, Stefan Röhrer, Magdalena Köppen & Stefan Bernhard (2025): Das Rollenverständnis von Vermittlungsfachkräften beeinflusst deren Sanktionspraxis (Serie "Bürgergeld"). In: IAB-Forum H. 08.01.2025 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20250108.01

    Abstract

    "Sanktionen, seit Einführung des Bürgergeldes als „Leistungsminderungen“ bezeichnet, werden von den Vermittlungsfachkräften in den Jobcentern in unterschiedlicher Art und Weise umgesetzt. Sie machen von dem Handlungsspielraum, der ihnen hier zur Verfügung steht, Gebrauch. Der Umgang mit Handlungsspielräumen hängt wesentlich davon ab, welches Rollenverständnis ihr Denk- und Handlungsmuster prägt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Rollenverständnisse von Vermittlungsfachkräften in Jobcentern und ihre Bedeutung für das Sanktionshandeln (2025)

    Senghaas, Monika ; Röhrer, Stefan ; Köppen, Magdalena ; Bernhard, Stefan;

    Zitatform

    Senghaas, Monika, Stefan Röhrer, Magdalena Köppen & Stefan Bernhard (2025): Rollenverständnisse von Vermittlungsfachkräften in Jobcentern und ihre Bedeutung für das Sanktionshandeln. In: Zeitschrift für Sozialreform, Jg. 71, H. 1, S. 87-113., 2024-10-01. DOI:10.1515/zsr-2024-0013

    Abstract

    "In der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind Vermittlungsfachkräfte eine Schnittstelle zwischen Staat und Bürger*innen. Das Handeln von Vermittlungsfachkräften hat einen maßgeblichen Einfluss darauf, wie Bürger*innen Sozial- und Arbeitsmarktpolitik erleben. In diesem Beitrag untersuchen wir, wie sich das berufliche Rollenverständnis von Vermittlungsfachkräften auf ihren Umgang mit Sanktionen auswirkt. Wir identifizieren administrative, optimierende und sozialarbeiterische Rollenverständnisse und zeigen, dass diese mit unterschiedlichen Wahrnehmungen und Kategorisierungen der Leistungsberechtigten verbunden sind und darüber das Sanktionshandeln beeinflussen. Die empirische Grundlage der Studie bilden Interviews mit Vermittlungsfachkräften in Jobcentern und teilnehmende Beobachtungen von Beratungsgesprächen zwischen Leistungsberechtigten und Vermittlungsfachkräften." (Autorenreferat, IAB-Doku, © De Gruyter)

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  • Literaturhinweis

    Sanktionen in der Grundsicherung: Aktuelle Entwicklung und empirische Befunde (2025)

    Wolf, Markus;

    Zitatform

    Wolf, Markus (2025): Sanktionen in der Grundsicherung. Aktuelle Entwicklung und empirische Befunde. In: Aus Politik und Zeitgeschichte, Jg. 39, H. 8-9, S. 39-44., 2025-01-31.

    Abstract

    "In Summe sprechen die Forschungsergebnisse für eine ausgewogene Ausgestaltung der Sanktionsregelungen. Einerseits dürften sehr hohe Sanktionen, die zu einer Streichung des Regelbedarfs oder zum Wegfall aller Leistung führen, in den allermeisten Fällen nicht zur Arbeitsmarktintegration der Betroffenen beitragen. Aus Sicht der Forschung ist die Einschränkung solch hoher Sanktionen, wie sie nach dem Urteil des BVerfG stattfand, deshalb zu begrüßen. Andererseits liefern die Forschungsergebnisse keine Begründung dafür, Sanktionen in der Grundsicherung vollständig abzuschaffen. Vielmeten Sanktionsregelungen so ausgestaltet sein, dass sie zwar Anreize zur Arbeitsaufnahme und zur Mitwirkung aufrechterhalten, aber starke Einschränkungen der Lebensbedingungen der Betroffenen und die damit einhergehenden Folgen vermeiden.32 Mit der Einführung des Bürgergeldes 2023 wurden die Sanktionsregelungen über die Maßgaben des BVerfG hinaus entschärft. Ob von diesen Sanktionsregelungen eine maßgebliche Wirkung auf die Arbeitsmarktintegration und die Einhaltung der Pflichten ausgeht, ist eine offene Frage. Zugleich könnten solche Entschärfungen dazu beitragen, dass Nebenwirkungen auf die Beschäftigungsqualität und die Lebensverhältnisse der Betroffenen verringert oder vermieden werden. Weitere Forschung zur Wirksamkeit von Sanktionen unter den Bedingungen des Bürgergeldes ist notwendig, um hierzu genauere Aussagen treffen zu können. Auch wenn Sanktionen ein wichtiges Element einer auf den Prinzipien des „Förderns und Forderns“ ausgerichteten Grundsicherung sind: Sie sind kein Allheilmittel. Leistungsbeziehende in der Grundsicherung sind mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert, die ihre Arbeitsmarktintegration erschweren. Hierzu zählen beispielsweise geringe formale Bildung sowie sprachliche, gesundheitliche und familiäre Probleme. Die Bewältigung solcher Herausforderungen bedarf einer auf die individuellen Problemlagen ausgerichteten Aktivierung, zu der insbesondere die intensive Begleitung durch die Integrationsfachkräfte und der zielgenaue Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente gehören" (Textauszug, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Wolf, Markus;
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  • Literaturhinweis

    Bedarf es schärferer Leistungsminderungen beim Bürgergeld? (Serie "Bürgergeld") (2025)

    Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Wolff, Joachim (2025): Bedarf es schärferer Leistungsminderungen beim Bürgergeld? (Serie "Bürgergeld"). In: IAB-Forum H. 10.03.2025, 2025-03-10. DOI:10.48720/IAB.FOO.20250310.01

    Abstract

    "Die Sanktionen im Bürgergeld sind viel zu stark abgemildert worden, ist in der öffentlichen Debatte immer wieder zu hören. Forschungsergebnisse zeigen: Sanktionen wirken, sind aber kein Allheilmittel. Und sie haben auch nicht intendierte Wirkungen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Wolff, Joachim;
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  • Literaturhinweis

    OnJoB: Die Online-Jobcenter-Befragung Bürgergeld (2024)

    Bernhard, Sarah ; Osiander, Christopher ; Ramos Lobato, Philipp; Nützel, Ulf-Michael; Zins, Stefan ;

    Zitatform

    Bernhard, Sarah, Ulf-Michael Nützel, Christopher Osiander, Philipp Ramos Lobato & Stefan Zins (2024): OnJoB: Die Online-Jobcenter-Befragung Bürgergeld. (IAB-Forschungsbericht 17/2024), Nürnberg, 63 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2417

    Abstract

    "Die Online-Jobcenter-Befragung Bürgergeld – kurz OnJoB – ist die erste bundesweite Wiederholungsbefragung von Jobcenter-Beschäftigten in gemeinsamen und kommunalen Jobcentern. Sie ist Teil der Bürgergeld-Evaluation des IAB. OnJoB richtet sich sowohl an die Geschäftsführungen aller Jobcenter als auch an eine Zufallsstichprobe von Jobcentern und Jobcenter-Beschäftigten aus dem Bereich Beratung und Vermittlung sowie aus der Leistungsgewährung. OnJoB erhebt Erfahrungen und Einschätzungen der Jobcenter-Beschäftigten rund um das Thema Bürgergeld. Die erste Befragungswelle fand im Frühling des Jahres 2024 statt. Bundesweit nahmen 3.100 Beschäftigte aus Jobcentern an OnJoB teil. Darunter sind 681 Beschäftigte aus kommunalen Jobcentern. Insgesamt nahmen Beschäftigte aus 360 Jobcentern teil, davon befanden sich 65 Jobcenter in kommunaler Trägerschaft. Ein besonderes Augenmerk lag zum Befragungszeitpunkt der ersten Welle auf aktuellen politischen Themen. So ging es z.B. um die Frage, wie eine komplette Streichung der Leistungen bewertet wird oder um die Erwartungen zum rechtlich-organisatorischen Übergang der Förderung der beruflichen Weiterbildung in die Arbeitslosenversicherung. Weitere (geplante) Themen der Befragung sind: Einstellungen zum Bürgergeld, die ganzheitliche Betreuung (Coaching), das Fallmanagement, die Karenzzeit, der Kooperationsplan, der Schlichtungsmechanismus, Leistungsminderungen, Verwaltungsvereinfachung, Digitalisierung, Ältere, Weiterbildung, Kindergrundsicherung, Entfall des Vermittlungsvorrangs und Netzwerke. Die nächsten Befragungswellen finden jeweils im Frühling 2025 und 2026 statt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Hohe Dynamik bei Leistungsminderungen in der Grundsicherung: Was passiert nach einem Sanktionsereignis? (2024)

    Fitzenberger, Bernd ; Schmidtke, Julia ; Wicht, Leonie;

    Zitatform

    Fitzenberger, Bernd, Julia Schmidtke & Leonie Wicht (2024): Hohe Dynamik bei Leistungsminderungen in der Grundsicherung: Was passiert nach einem Sanktionsereignis? (IAB-Kurzbericht 23/2024), Nürnberg, 8 S. DOI:10.48720/IAB.KB.2423

    Abstract

    "Sanktionen in der Grundsicherung spielten vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im November 2019 eine weitaus größere Rolle als derzeit. Im Fokus bisheriger Untersuchungen standen umgesetzte Sanktionen, das heißt tatsächlich erfolgte Leistungsminderungen. Ihnen geht ein die Sanktion begründendes Ereignis (Sanktionsereignis) und die formale Feststellung einer Sanktion, welche zu einer Leistungsminderung führt, voraus. Auf Basis administrativer Daten der BA-Statistik beschreibt der Kurzbericht die zeitliche Abfolge nach Sanktionsereignissen im ersten Halbjahr 2018." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Leistungsminderungen im Bürgergeld in Theorie und Praxis: Das gesetzgeberisch gewollte „Mehr an Augenhöhe“ bei der Arbeitsvermittlung im Spannungsfeld zu sanktionsbewehrten Mitwirkungspflichten (2024)

    Greiser, Johannes; Oberdieck, André;

    Zitatform

    Greiser, Johannes & André Oberdieck (2024): Leistungsminderungen im Bürgergeld in Theorie und Praxis. Das gesetzgeberisch gewollte „Mehr an Augenhöhe“ bei der Arbeitsvermittlung im Spannungsfeld zu sanktionsbewehrten Mitwirkungspflichten. In: Soziale Sicherheit, Jg. 73, H. 6, S. 24-30.

    Abstract

    "Mit seinem „Sanktionsurteil“ aus November 2019 forderte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in der Grundsicherung für Arbeitssuchende (jetzt: Bürgergeld) neben einer grundsätzlichen Begrenzung der Höhe von Leistungsminderungen auf 30 Prozent des Regelsatzes eine verstärkte Einzelfallbetrachtung. Eine Härtefallregelung sei ebenso notwendig, wie eine „Wohlverhaltensregelung“. Eine Leistungskürzung dürfe also bei einer besonderen Härte gar nicht und bei einem Nachholen der geforderten Mitwirkung zumindest nicht starr für drei Monate verhängt werden. Diese Änderungen nimmt das Bürgergeldgesetz auf. Zudem sollte die Arbeitsvermittlung durch dieses Gesetz zum 1. Januar 2023 weiterentwickelt werden, um eine „vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe“ zu ermöglichen. Im Vermittlungsausschuss wurden aber im Gesetzesentwurf nicht vorgesehene Leistungsminderungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem neuen Kooperationsplan aufgenommen." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Neuregelungen der Sanktionen im SGB II (2024)

    Ulber, Daniel;

    Zitatform

    Ulber, Daniel (2024): Neuregelungen der Sanktionen im SGB II. In: Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Jg. 33, H. 22, S. 841-846.

    Abstract

    "Am 01. Januar 2023 ist der größte Teil der Reformen des SGB II mit dem Schwerpunkt der Rgelungen zum Bürgergeld in Kraft getreten. Über die Materie herrscht seit den Hartz-Reformen vor 20 Jahren permanenter politischer Streit. Große Streitpunkte sind in der letzten Zeit neben der Leistungshöhe vor allem das Sanktionsregime vei Verletzung von Mitwirkungspflichten durch Leistungsbeziehende. Ihren jüngsten Niederschlag hat diese Debatte nun in Art. 5 des Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes von 2024 vom 27. März 2024 gefunden, durch das zum Zwecke der Einsparung von Haushaltsmitteln das gerade erst entschärfte Pflichten- und Sanktionsprogramm im SGB II punktuell wieder nachgeschärft wurde. (...) Da die Anpassung des Sanktionsregimes maßgeblich darauf beruht, dass das BVerfG das früher geltende Sanktionsregime für überzogen erklärt hatte, soll hier der wesentliche Inhalt der Reform dargestellt und verfassungsrechtlich eingeordnet werden." (Textauszug, IAB-Doku)" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    The dovish turnaround: Germany's social benefit reform and job findings (2024)

    Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Weber, Enzo (2024): The dovish turnaround: Germany's social benefit reform and job findings. In: Journal of policy analysis and management. DOI:10.1002/pam.22648

    Abstract

    "On the labor markets, recent decades were characterized by structural supply-side reforms in many countries. Following its hawkish reforms from the 2000s, Germany has recently made a dovish turnaround. Conditions in basic income support for unemployed became more generous, combined witha focus on qualification and development. Before, a temporary moratorium on sanctions had been imposed, providing a unique policy shift. We analyze the consequences for job findings, building on large administrative data and a novel control group approach. The moratorium dampened job findings by 4% and the subsequent benefit reform by almost 6% - offsetting half of the positive effect of the 2000s reform. Considering reform objectives, so far, we find no improvement in skill level, job stability, or transitions to training." (Author's abstract, IAB-Doku, © Wiley) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
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  • Literaturhinweis

    The Dovish Turnaround: Germany’s Social Benefit Reform and Job Findings (2024)

    Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Weber, Enzo (2024): The Dovish Turnaround: Germany’s Social Benefit Reform and Job Findings. (IAB-Discussion Paper 07/2024), Nürnberg, 23 S. DOI:10.48720/IAB.DP.2407

    Abstract

    "Auf den Arbeitsmärkten waren die letzten Jahrzehnte in vielen Ländern von strukturellen Reformen auf der Angebotsseite gekennzeichnet. Nach den Hartz-Reformen in den 2000er Jahren hat Deutschland kürzlich eine Kehrtwende vollzogen. Die Bedingungen der Grundsicherung für Arbeitslose wurden großzügiger. Zuvor galt ein befristetes Sanktionsmoratorium. Wir analysieren die kurzfristigen Auswirkungen auf die Beschäftigungsaufnahmen und verwenden umfangreiche administrativer Daten sowie eine neue Kontrollgruppe. Das Moratorium dämpfte die Jobaufnahmen aus der Grundsicherung um vier Prozent und die nachfolgende Bürgergeldreform um fast sechs Prozent im ersten Jahr. Andere Faktoren spielten für die jüngste Abschwächung der Arbeitsaufnahmen eine noch größere Rolle." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
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  • Literaturhinweis

    Persistent or temporary? Effects of social assistance benefit sanctions on employment quality (2024)

    Wolf, Markus;

    Zitatform

    Wolf, Markus (2024): Persistent or temporary? Effects of social assistance benefit sanctions on employment quality. In: Socio-economic review, Jg. 22, H. 3, S. 1531-1557., 2023-12-11. DOI:10.1093/ser/mwad073

    Abstract

    "This article analyzes the effects of sanctions for unemployed recipients of the social assistance benefit in Germany. I conduct an analysis using administrative data from 2012 to 2018, applying a dynamic entropy balancing approach. In contrast to most previous analyses of benefit sanction effects, I analyse outcomes over a longer period and assess effects on various dimensions of employment quality, including education (mis)match. The results show, in line with previous research, that benefit sanctions increase the employment probability in the first months after treatment. In the long run, the employment probability and employment quality of sanctioned benefit recipients are lower than those for the comparison group of non-sanctioned benefit recipients, indicating long-lasting negative effects. The negative consequences of benefit sanctions for employment quality are hence not temporary, but persistent." (Authors Abstract, IAB-Doku, © Oxford Acacemic)

    Beteiligte aus dem IAB

    Wolf, Markus;
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  • Literaturhinweis

    Ex-ante-Effekte von Sanktionen in der Grundsicherung: Bereits die Möglichkeit einer Sanktionierung zeigt Wirkung (2024)

    Wolf, Markus;

    Zitatform

    Wolf, Markus (2024): Ex-ante-Effekte von Sanktionen in der Grundsicherung: Bereits die Möglichkeit einer Sanktionierung zeigt Wirkung. (IAB-Kurzbericht 15/2024), Nürnberg, 8 S. DOI:10.48720/IAB.KB.2415

    Abstract

    "Sanktionen sind ein zentrales Instrument, mit dem der Gesetzgeber die Mitwirkung von erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden in der Grundsicherung durchsetzen möchte. Sie können die Beschäftigungsaufnahme von Sanktionierten beschleunigen, sich aber auch auf das Verhalten von Personen auswirken, die nicht sanktioniert wurden. Letzteres – die sogenannten Ex-ante-Effekte von Sanktionen – ist Gegenstand der Studie. Erstmals werden für die Grundsicherung solche Ex-ante-Effekte auf die Beschäftigungschancen und Beschäftigungsqualität von Leistungsbeziehenden mithilfe von Personendaten untersucht." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Wolf, Markus;
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    Leistungsminderung im SGB II (2024)

    Zitatform

    (2024): Leistungsminderung im SGB II. (Sachstand / Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste WD 6 - 3000 - 051/24), Berlin, 13 S.

    Abstract

    "Vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung angekündigten Wachstumsinitiative für das Jahr 2025, die ein Paket von 49 konkreten Maßnahmen zur Stärkung des deutschen Wirtschaftswachstums umfasst, beschäftigt sich dieser Sachstand mit Leistungsminderungen im SGB II, die unter anderem Gegenstand dieser Initiative sind. Bei einer Leistungsminderung im Sinne des SGB II handelt es sich um eine teilweise Kürzung des Bürgergeldes, die aufgrund einer begangenen Pflichtverletzung des Leistungsbeziehers verhängt wird. Eine Pflichtverletzung ist beispielsweise anzunehmen, wenn ein Leistungsbezieher eine Arbeit, eine Ausbildung oder eine Eingliederungsmaßnahme ohne wichtigen Grund ablehnt, obwohl ihm dies zumutbar gewesen wäre. Der vorliegende Sachstand erläutert zunächst die Entwicklung der Gesetzeslage von Leistungskürzungen im Sinne des SGB II. Daran anschließend werden die den Sozialleistungen und Leistungskürzungen zugrunde liegenden rechtlichen Grundlagen dargestellt. Zuletzt werden die Anforderungen an die Verfassungsmäßigkeit von Leistungskürzungen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aufgezeigt und der Sonderfall der Schwarzarbeit als geplantes neues Tatbestandsmerkmal im Sinne von § 31 Abs. 1 SGB II behandelt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Justice perceptions of sanctions for unemployed welfare recipients (2023)

    Abraham, Martin ; Stephan, Gesine ; Rottmann, Miriam ;

    Zitatform

    Abraham, Martin, Miriam Rottmann & Gesine Stephan (2023): Justice perceptions of sanctions for unemployed welfare recipients. In: Social science research, Jg. 110, 2022-12-02. DOI:10.1016/j.ssresearch.2022.102839

    Abstract

    "Institutions of the welfare state are supposed to function in accordance with normative principles of redistributive justice, which should guide not only the allocation but also the withdrawal of resources. Our study examines justice assessments of sanctions for unemployed individuals receiving welfare benefits, a much-discussed variant of benefit withdrawal. We present results from a factorial survey that asked German citizens to indicate which sanction they would perceive as just under different scenarios. In particular, we look at different kinds of deviant behavior on the part of the unemployed job seeker, which allows for a broad picture concerning potential sanction-triggering events. The findings show that the extent of sanctions perceived as just varies considerably across scenarios. Respondents would impose more sanctions on men, repeaters, and young people. Moreover, they have a clear picture of the severity of the deviant behavior." (Author's abstract, IAB-Doku, © Elsevier) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Stephan, Gesine ;
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  • Literaturhinweis

    Auf dem Weg zum Bürgergeld: Die Sanktionspraxis nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und ‚in Zeiten von Corona‘ (2023)

    Bernhard, Stefan; Senghaas, Monika ; Röhrer, Stefan ;

    Zitatform

    Bernhard, Stefan, Stefan Röhrer & Monika Senghaas (2023): Auf dem Weg zum Bürgergeld: Die Sanktionspraxis nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und ‚in Zeiten von Corona‘. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 3, S. 257-273., 2022-07-25. DOI:10.3790/sfo.2022.00.0000.Berhard_Roehrer_Senghaas

    Abstract

    "Das Bundesverfassungsgericht hat im November 2019 eine grundlegende Reform der Sanktionsregelungen im SGB II angestoßen. In diesem Beitrag gehen wir der Frage nach, wie sich dieses Urteil auf die Sanktionspraxis der Mitarbeitenden in den Jobcentern auswirkt. Im Anschluss an die Forschung zur StreetLevel Bureaucracy wird die Sanktionspraxis in den Jobcentern als routinisierte Reaktion auf eine strukturelle Überforderung verstanden, die aus teilweise widersprüchlichen Anforderungen politischer, steuerungsbezogener, organisatorischer und professioneller Kontexte herrührt. Auf Basis von Interviews mit Jobcenterbeschäftigten und Mitarbeitenden in Beratungsstellen konstatieren wir eine erhebliche Irritation der Sanktionsroutinen in den Jobcentern. Dabei verstärken die organisatorischen Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie die Stoßrichtung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts in unvorhergesehener Weise. Wir diskutieren die Befunde im Lichte des mit der geplanten Bürgergeldreform angestrebten Kulturwandels in der Grundsicherung." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Duncker & Humblot)

    Beteiligte aus dem IAB

    Senghaas, Monika ; Röhrer, Stefan ;
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    Bürgergeld-Reform: Evaluationsprogramm des IAB (2023)

    Bähr, Sebastian ; Gundert, Stefanie ; Lietzmann, Torsten ; Globisch, Claudia; Zabel, Cordula ; Dietz, Martin; Wolff, Joachim; Bruckmeier, Kerstin ; Wolf, Markus; Mense, Andreas ; Wolf, Katja; Bernhard, Sarah ; Hohmeyer, Katrin ; Promberger, Markus; Röhrer, Stefan ; Ramos Lobato, Philipp; Trappmann, Mark ; Collischon, Matthias ; Stephan, Gesine ; Kasrin, Zein ; Stegmaier, Jens ; Osiander, Christopher ; Senghaas, Monika ; Gellermann, Jan; Schiele, Maximilian ;

    Zitatform

    Bähr, Sebastian, Sarah Bernhard, Kerstin Bruckmeier, Matthias Collischon, Martin Dietz, Jan Gellermann, Claudia Globisch, Stefanie Gundert, Katrin Hohmeyer, Zein Kasrin, Torsten Lietzmann, Andreas Mense, Christopher Osiander, Markus Promberger, Philipp Ramos Lobato, Stefan Röhrer, Maximilian Schiele, Monika Senghaas, Jens Stegmaier, Gesine Stephan, Mark Trappmann, Katja Wolf, Markus Wolf, Joachim Wolff & Cordula Zabel (2023): Bürgergeld-Reform: Evaluationsprogramm des IAB. (IAB-Forschungsbericht 06/2023), Nürnberg, 20 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2306

    Abstract

    "Zum Jahresbeginn 2023 ist das neue Bürgergeld-Gesetz in Kraft getreten, wobei weite Teile der im vergangenen Herbst von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Gesetzesänderungen erst zum 1. Juli des laufenden Jahres wirksam geworden sind. Mit dem Gesetz strebt die Bundesregierung eine „grundlegende Weiterentwicklung“ der Grundsicherung für Arbeitsuchende an. Das Bürgergeld-Gesetz und die zahlreichen mit seiner Einführung erfolgten Rechtsänderungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden im Rahmen der Wirkungsforschung nach §55 Abs. 1 SGB II wissenschaftlich durch das IAB evaluiert. Im Fokus stehen dabei Zugänge und Leistungen, der Eingliederungs- und Beratungsprozess sowie Arbeitsmarktübergänge und die arbeitsmarktpolitische Förderung. Neben einer allgemeinen Darstellung des Evaluationsprogramms dokumentiert der Forschungsbericht die inhaltliche Ausrichtung und methodische Umsetzung der rund zwanzig Einzelprojekte der Evaluation." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Eine Mehrheit in der Bevölkerung befürwortet Sanktionen mit Augenmaß (2023)

    Collischon, Matthias ; Stegmaier, Jens ; Wolf, Markus; Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Collischon, Matthias, Jens Stegmaier, Markus Wolf & Joachim Wolff (2023): Eine Mehrheit in der Bevölkerung befürwortet Sanktionen mit Augenmaß. In: IAB-Forum H. 20.12.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20231220.01

    Abstract

    "Sanktionen in der Grundsicherung, also die vorübergehende Absenkung der finanziellen Leistungen für Grundsicherungsbeziehende, sind ein kontrovers diskutiertes Instrument. Die Befunde einer IAB-Befragung zeigen, dass auf der einen Seite Sanktionen eine relativ breite gesellschaftliche Akzeptanz genießen. Auf der anderen Seite sollte das Existenzminimum nach fast einhelliger Auffassung der Befragten unangetastet bleiben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Welfare Sanctions and Deprivation in Germany: Do First Sanctions Lead to Higher Levels of Deprivation Among the Long-Term Unemployed and Recipients of Basic Income Support? (2023)

    Löwe, Paul Severin ; Unger, Stefanie;

    Zitatform

    Löwe, Paul Severin & Stefanie Unger (2023): Welfare Sanctions and Deprivation in Germany: Do First Sanctions Lead to Higher Levels of Deprivation Among the Long-Term Unemployed and Recipients of Basic Income Support? In: Journal of Social Policy, Jg. 52, H. 4, S. 821-839., 2022-01-13. DOI:10.1017/S0047279421000994

    Abstract

    "In Germany, as in many other European countries, vast changes in the welfare regime - towards workfare - have taken place. As a central activating element of workfare, sanctions were introduced to take effect by temporarily increasing deprivation through benefit cuts. This paper provides first quantitative insights on the effect of first sanctions on deprivation and contributes to the recent debate on the (un)constitutionality of sanctions, which re-emerged after a verdict of the Federal Constitutional Court, criticizing the lack of knowledge about the effects of sanctions on those affected. We implement a difference-in-differences propensity score matching approach that addresses selection on observables and individual time constant unobserved differences. High data accuracy is ensured by combining the “Panel Labour Market and Social Security” (PASS) with administrative data from the Federal Employment Agency. The results illustrate a slightly higher yet statistically insignificant level of deprivation for first-sanctioned unemployment/basic income recipients compared to non-sanctioned recipients. The results hint in the direction that higher levels of deprivation are not what activates the sanctioned beneficiaries to reintegrate into the labour market. We discuss whether the results imply a significant deviation from the socio-cultural subsistence minimum of sanctioned recipients and a failure of the welfare state." (Author's abstract, © Cambridge University Press) ((en))

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    Linking information on unemployment benefit sanctions from different datasets about welfare receipt: proceedings and research potential (2023)

    Schmidtke, Julia ;

    Zitatform

    Schmidtke, Julia (2023): Linking information on unemployment benefit sanctions from different datasets about welfare receipt: proceedings and research potential. In: Journal for labour market research, Jg. 57, 2023-06-21. DOI:10.1186/s12651-023-00347-6

    Abstract

    "Most studies on benefit sanctions within the German welfare system rely on established datasets about welfare receipt. This paper analyzes how using a dataset from the operational system of the German Federal Employment Agency for processing welfare claims can contribute to further research on benefit sanctions. For this purpose, I use a random sample of welfare recipients with at least one sanction between 2016 and 2018. First, this allows the detailed analysis of time lags between different steps in the sanction process. Second, linking this dataset with established datasets allows the identification of imposed sanctions for which sanction periods could not be (fully) implemented. This is largely explained by individuals leaving the welfare system between sanction events and sanction periods, e.g., by taking up employment. Third, the paper shows differences in benefit cuts across subgroups. This opens up paths for future research." (Author's abstract, IAB-Doku, © Springer-Verlag) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Schmidtke, Julia ;
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    Erkenntnisse aus dem Sanktionsmoratorium in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und dessen vorzeitigem Abbruch zum Jahreswechsel 2022/2023 (2023)

    Zitatform

    (2023): Erkenntnisse aus dem Sanktionsmoratorium in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und dessen vorzeitigem Abbruch zum Jahreswechsel 2022/2023. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/9334 20/9334 (15.11.2023)), Berlin, 11 S.

    Abstract

    "Der Deutsche Bundestag beschloss im Juni 2022 das Elfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, das zum 1. Juli 2022 in Kraft trat. Darin wurde unter anderem ein einjähriges Moratorium bezüglich der Sanktionen für Pflichtverletzungen und Terminversäumnissen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II) für die Dauer eines Jahres festgelegt. Mit Bürgergeld-Gesetz wurde dieses Moratorium durch die Streichung des § 84 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch mit Wirkung zum 1. Januar 2023 um ein halbes Jahr gekürzt. Seit dem 1. Januar 2023 können Leistungsberechtigten erneut existenzsichernde Leistungen, die nun Bürgergeld heißen, gekürzt werden. Dafür wurden mit dem Bürgergeld-Gesetz neue Regelungen getroffen (§§ 31 bis 32 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch), unter anderem die Umbenennung von „Sanktionen“ in „(Leistungs-)Minderungen“. Die Fragestellerinnen und Fragesteller interessieren sich für Erkenntnisse, die die Bundesregierung sowie die Bundesagentur für Arbeit aus dem verkürzten Sanktionsmoratorium für die Wirksamkeit von Strafen in der Grundsicherung gewannen sowie die quantitativen Auswirkungen des Moratoriums auf die Leistungsbeziehenden in der Grundsicherung für Arbeitsuchende." (Textauszug, IAB-Doku)

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    Bürgergeld-Gesetz: Stellungnahme des IAB zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Bürgergeldes (2022)

    Bauer, Frank; Bernhard, Sarah ; Kasrin, Zein ; Knize, Veronika ; Osiander, Christopher ; Bernhard, Stefan; Beste, Jonas ; Bruckmeier, Kerstin ; Kruppe, Thomas ; Gellermann, Jan; Lang, Julia ; Senghaas, Monika ; Lietzmann, Torsten ; Hohmeyer, Katrin ; Mense, Andreas ; Trappmann, Mark ; Zabel, Cordula ; Schiele, Maximilian ; Wolff, Joachim; Ramos Lobato, Philipp; Wolf, Markus; Thomsen, Ulrich; Wiemers, Jürgen ; Dietz, Martin; Tübbicke, Stefan ;

    Zitatform

    Bauer, Frank, Sarah Bernhard, Stefan Bernhard, Jonas Beste, Kerstin Bruckmeier, Martin Dietz, Jan Gellermann, Katrin Hohmeyer, Zein Kasrin, Veronika Knize, Thomas Kruppe, Julia Lang, Torsten Lietzmann, Andreas Mense, Christopher Osiander, Philipp Ramos Lobato, Maximilian Schiele, Monika Senghaas, Ulrich Thomsen, Mark Trappmann, Stefan Tübbicke, Jürgen Wiemers, Markus Wolf, Joachim Wolff & Cordula Zabel (2022): Bürgergeld-Gesetz. Stellungnahme des IAB zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Bürgergeldes. (IAB-Stellungnahme 07/2022), Nürnberg, 41 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2207

    Abstract

    "Mit dem Bürgergeld-Gesetz nimmt die Bundesregierung wesentliche Veränderungen bei der Ausgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vor und initiiert eine Abkehr von Elementen der arbeitsmarktpolitischen Aktivierung und eine Stärkung von partizipativen und auf Kooperation beruhenden Elementen in der Beziehung zwischen Jobcentern und Leistungsbeziehenden. Das IAB geht in seiner Stellungnahme auf Basis wissenschaftlicher Befunde auf die Pläne zur Gestaltung des Eingliederungsprozesses und der Leistungsminderungen, zur Leistungshöhe sowie zum Zugang zu Grundsicherungsleistungen, zur Abschaffung des Vermittlungsvorrangs, zur Stärkung von Weiterbildungsanreizen, zur vorzeitigen Entfristung des Instruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) sowie zur Einführung einer ganzheitlichen Betreuung in § 16k SGB II ein. Die vorliegende IAB-Stellungnahme bezieht sich auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 14.09.2022. Nicht berücksichtigt ist der am 04.11.2022 bekannt gewordene Änderungsantrag der Bundesregierung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    The impact of sanctions for young welfare recipients on transitions to work and wages and on dropping out (2022)

    Berg, Gerard J. van den; Uhlendorff, Arne ; Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Berg, Gerard J. van den, Arne Uhlendorff & Joachim Wolff (2022): The impact of sanctions for young welfare recipients on transitions to work and wages and on dropping out. In: Economica, Jg. 89, H. 353, S. 1-28., 2021-02-16. DOI:10.1111/ecca.12392

    Abstract

    "The reintegration of young welfare recipients into the labour market is a major policy objective in many European countries. In this context, monitoring and sanctions are commonly used policy tools. We analyse the impact of strict sanctions for young welfare recipients whose institutional setting features sanctions for non-compliance with job-search requirements that effectively cancel benefits for a period of 3 months after detection. We consider effects on job-search outcomes and on dropping out of the labour force, using administrative data on a large inflow sample. We estimate multivariate duration models taking selection on unobservables into account. Our results indicate an increased job entry rate at the expense of an increased withdrawal from the labour force and lower entry wages. Combining quantitative with qualitative evidence reveals that the latter side-effects of sanctions can have dramatic consequences for the quality of life of the youths involved." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Uhlendorff, Arne ; Wolff, Joachim;
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  • Literaturhinweis

    Mehr Anreize, weniger Sanktionen: Vorschlag für eine Reform der Grundsicherung (2022)

    Breyer, Friedrich;

    Zitatform

    Breyer, Friedrich (2022): Mehr Anreize, weniger Sanktionen: Vorschlag für eine Reform der Grundsicherung. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 102, H. 8, S. 629-634. DOI:10.1007/s10273-022-3256-7

    Abstract

    "Die Bundesregierung will das System der Grundsicherung für Arbeitsfähige radikal reformieren. Neben der Abschaffung des Vermittlungsvorrangs und der Stärkung der Qualifizierung will sie vor allem die Zuverdienstmöglichkeiten für Hilfeempfänger:innen verbessern. Fachleute zerbrechen sich schon lange den Kopf, wie die prohibitiv hohen Transferentzugsraten, also die Anrechnung von Markteinkommen auf den Transfer, auf ein erträgliches Maß gesenkt werden können, ohne dass das System zu teuer wird. Eine Lösung könnte in einer Variante des „Workfare“-Modells liegen, die aus einer Absenkung des Sockeltransfers und einer Arbeitsplatzgarantie des Staates besteht, sodass jeder Arbeitsfähige zur Deckung seines Grundbedarfs durch Arbeit beiträgt." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Springer-Verlag)

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  • Literaturhinweis

    Sanktionen und Sperrzeiten ökonomisch analysiert: Was folgt aus dem Sanktionsmoratorium? (2022)

    Greiser, Johannes; Menke, Patricia;

    Zitatform

    Greiser, Johannes & Patricia Menke (2022): Sanktionen und Sperrzeiten ökonomisch analysiert. Was folgt aus dem Sanktionsmoratorium? In: ZFSH/SGB, Jg. 61, H. 9, S. 490-501.

    Abstract

    "Ziel dieses Beitrags ist eine Analyse von Sanktionen und Sperrzeiten anhand der Wirkungen der geltenden - zum Teil allerdings gerade ausgesetzten - Regelungen, wobei die Frage im Mittelpunkt steht, welche Anreize diese bieten. Es stellt sich also die Frage, wie das Verhalten von Arbeitssuchenden einerseits und Menschen, die über eine Kündigung nachdenken, andererseits von den genannten Regelungen beeinflusst wird und welche Implikationen dies für die gesamtgesellschaftliche Wohlfahrt hat. Gleichzeitig wird beantwortet, ob angesichts des Sanktionsmoratoriums Gründe für eine Fortsetzung der Durchsetzung von Mitwirkungspflichten mittels Sanktionen bestehen. Zu diesem Zweck wird die Prinzipal-Agent-Theorie zugrunde gelegt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Protected against all odds? A mixed-methods study on the risk of welfare sanctions for immigrants in Germany (2022)

    Gschwind, Lutz ; Beste, Jonas ; Ratzmann, Nora ;

    Zitatform

    Gschwind, Lutz, Nora Ratzmann & Jonas Beste (2022): Protected against all odds? A mixed-methods study on the risk of welfare sanctions for immigrants in Germany. In: Social Policy and Administration, Jg. 56, H. 3, S. 502-517., 2021-11-15. DOI:10.1111/spol.12783

    Abstract

    "Sanctions are payment cuts that case managers implement in order to discipline welfare recipients. Previous research suggests that immigrants face a particularly high risk to receive such reductions, primarily due to the prevalence of stereotyping in street-level bureaucracy. The study contributes to this literature with help of a triangulation between in-depth interviews, survey data and administrative records for the case of the German social assistance system. Our findings indicate that immigrants tend to be sanctioned at a lower rate than other benefit recipients in this context, especially if they arrived at the country only recently on grounds of international protection. This finding can be explained by the importance of reciprocity and control in the country's ‘Bismarckian’ welfare state. Our qualitative data shows that case managers exert a considerable level of agency over the implementation process. This discretion is, on the one hand, used to discipline benefit recipients who are perceived as having contributed little to the welfare system as a whole through taxes and social insurance contributions. Those who are considered to have limited control over their labour market position, on the other hand, are given a certain degree of leeway. We therefore conclude, against the background of the current street-level bureaucracy literature, that immigration can also act as a deservingness cue in means-tested social assistance, given that the benefit system is embedded into a welfare regime in which labour market participation, work-testing and social insurance contributions are the dominating principles of eligibility." (Author's abstract, IAB-Doku, Published by arrangement with John Wiley & Sons) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Beste, Jonas ;
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  • Literaturhinweis

    Zum Sanktionsmoratorium der Grundsicherung für Arbeitsuchende: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 16.5.2022 (2022)

    Knize, Veronika ; Wolff, Joachim; Wolf, Markus;

    Zitatform

    Knize, Veronika, Markus Wolf & Joachim Wolff (2022): Zum Sanktionsmoratorium der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 16.5.2022. (IAB-Stellungnahme 04/2022), Nürnberg, 14 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2204

    Abstract

    "Bei der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 16.5.2022 äußerte sich das IAB mit dieser Stellungnahme (nach IAB-Stellungnahme 3/2022 zum Referentenentwurf) zum Entwurf der Bundesregierung für ein Elftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – mit dem ein bis 31.12.2022 befristetes Sanktionsmoratorium bei Pflichtverletzungen der Bezieher von Leistungen nach dem SGB II eingeführt werden soll – und zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Thema der Anhörung war ferner ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP, der erst am Tag der Anhörung vorgelegt wurde und zu dem daher schriftlich nicht Stellung genommen wurde. Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE fordert die komplette (dauerhafte) Streichung von Sanktionen und betont, dass Sanktionen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zwar in begrenztem Maß verfassungsrechtlich möglich sind, auf Sanktionen aber verzichtet werden kann. Die Stellungnahme behandelt zunächst Inhalt und Einordnung des Gesetzesentwurfs. Anschließend werden Inhalt und Einordnung des Änderungsantrags unter folgenden Aspekten erörtert: Mangellagen infolge von Sanktionen, kontraproduktive Wirkungen von Sanktionen auf arbeitsmarktpolitische Ziele und mittelbar diskriminierende Wirkungen von Sanktionen, sodass bestimmte Personengruppen häufiger als andere von Sanktionen betroffen sind. Aus den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen lasse sich weder ein Sanktionsmoratorium noch eine Abschaffung der Sanktionen im SGB II begründen; plädiert wird stattdessen für eine grundlegende Sanktionsreform." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Zugang zur Video-Aufnahme der Anhörung
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  • Literaturhinweis

    What gender-neutral activation? Understanding the gender sanction gap in Germany’s welfare System (2022)

    Knize, Veronika ;

    Zitatform

    Knize, Veronika (2022): What gender-neutral activation? Understanding the gender sanction gap in Germany’s welfare System. In: Social Politics, Jg. 29, H. 4, S. 1286-1313., 2021-09-20. DOI:10.1093/sp/jxab037

    Abstract

    "Women are half as likely to be sanctioned as men in Germany’s means-tested welfare system, despite sanctions not explicitly being a gendered activation measure. I investigate the reasons underlying the “gender sanction gap” with a decomposition analysis on a sample from registry data. Findings show differences between women and men in their distributions on family-related and human-capital-related variables explain much of the gap. Results further suggest gender differences in behavior and treatment by public employment services also contribute to the gap, with women more frequently being exempted from sanctions due to childcare responsibilities." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Knize, Veronika ;
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    Zentrale Befunde aus Studien zu Sanktionen im SGB II mit einem Fokus auf Sanktionswirkungen und Sanktionswahrscheinlichkeit (2022)

    Knize, Veronika ; Wolff, Joachim; Wolf, Markus;

    Zitatform

    Knize, Veronika, Markus Wolf & Joachim Wolff (2022): Zentrale Befunde aus Studien zu Sanktionen im SGB II mit einem Fokus auf Sanktionswirkungen und Sanktionswahrscheinlichkeit. (IAB-Forschungsbericht 17/2022), Nürnberg, 27 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2217

    Abstract

    "Sanktionen im Sozialgesetzbuch (SGB) II werden in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Soweit erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht ohnehin ihren gesetzlich geregelten Pflichten nachkommen, sollen Sanktionen sie zur Mitwirkung bewegen. Grundsätzlich wird zwischen zwei Sanktionstypen unterschieden: Sanktionen aufgrund von Meldeversäumnissen werden dadurch ausgelöst, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen Termin beim Jobcenter oder einen ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin nicht wahrnehmen. Sanktionen wegen anderer Pflichtverletzungen als der Meldepflicht treten ein, wenn beispielsweise Personen eine Arbeit, Ausbildung oder Maßnahmeteilnahmen nicht beginnen bzw. fortführen. Während für Meldeversäumnisse eine Minderung in Höhe von 10 Prozent des Regelbedarfs für drei Monate vorgesehen ist, führten andere Pflichtverletzungen bis zu einem Sanktionsmoratorium, das im Juli 2022 in Kraft trat, zu einer höheren Leistungsminderung. Diese belief sich im Zeitraum nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit von Sanktionen vom November 2019 bis vor dem Eintreten des Sanktionsmoratoriums im Juli 2022 auf grundsätzlich 30 Prozent des Regelbedarfs für drei Monate; allerdings konnte nach dem Urteil die Dauer bei nachträglicher Erfüllung der Pflichten verkürzt werden. Vor November 2019 waren hingegen für unter 25-Jährige schon bei einer ersten Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres und für ab 25-Jährige bei wiederholten Pflichtverletzungen innerhalb eines Jahres sehr viel höhere Minderungsbeträge vorgesehen. Dieser Bericht geht anfangs auf die möglichen Wirkungen von Sanktionen ein. Sodann werden zentrale Erkenntnisse der Forschung zu Sanktionswirkungen zusammengefasst. Zudem wird diskutiert, welche Personengruppen häufiger und welche weniger häufig sanktioniert werden. Zuletzt werden noch Möglichkeiten einer Reform der Sanktionsregeln vorgestellt. Die Studien, die hier zusammengefasst werden, untersuchen dabei nahezu alle Zeiträume vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit von Sanktionen vom November 2019. Eine Reihe von Kausalanalysen nutzte Befragungen und/oder Prozessdaten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit, die am IAB für Forschungszwecke aufbereitet werden. Die Befunde dieser Analysen auf Basis von Individualdaten zu Wirkungen der Sanktionierung weisen einen beschleunigten Übergang der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Beschäftigung aufgrund verhängter Sanktion nach. Eine Studie kommt aber zu dem Schluss, dass Sanktionen, die wegen anderer Pflichtverletzungen als Meldeversäumnissen verhängt wurden, längerfristig nachteilige Beschäftigungswirkungen für die Betroffenen haben. Für diese Sanktionen wurden in zwei Studien auch nachteilige Wirkungen auf die Qualität der Beschäftigung der Betroffenen nachgewiesen. Neben diesen Kausalanalysen ergeben sich auch einige wichtige Hinweise auf Sanktionswirkungen und weitere Erkenntnisse zu Sanktionen im SGB II aus qualitativen und quantitativen Befragungen. Dabei werden vor allem einige Nebenwirkungen deutlich. So schränkt die Sanktionierung die materiell begründete Lebensqualität und die finanziellen Spielräume ein – und zwar tendenziell umso stärker, je höher die Leistungsminderung ausfällt. Angaben von Sanktionierten zufolge führen Sanktionen zum Teil zu einer Verschlechterung ihrer psychischen Verfassung. Sie können auch arbeitsmarktpolitisch fragwürdige Folgen haben. So geben Leistungsberechtigte teils an, dass sie den Kontakt zum Jobcenter aufgrund einer Sanktion abbrechen oder Sanktionen zu einem Vertrauensverlust gegenüber den Beratungskräften im Jobcenter führen. Einige Studien haben untersucht, welche Personengruppen häufiger oder weniger häufig von Sanktionen betroffen sind. Dabei wird deutlich, dass Frauen weit seltener sanktioniert werden als Männer. Unter 25-Jährige sind zudem häufiger betroffen als Ältere. Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft werden seltener sanktioniert als deutsche Staatsbürger und weniger Gebildete häufiger als höher Gebildete. Die Ursachen für diese Unterschiede sind vielfältig; so führen beispielsweise unter Umständen Kinderbetreuungspflichten dazu, dass bestimmte gesetzlich geregelte Pflichten von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nicht wahrgenommen werden können, was zum Teil für die Unterschiede zwischen Männern und Frauen verantwortlich ist. Auf Basis dieser empirischen Befunde wird abschließend diskutiert, wie die Sanktionsregeln und damit auch die gesetzlich definierten Pflichten für erwerbsfähige Leistungsberechtigte reformiert werden können, um allzu starke Einschnitte in die Lebensbedingungen der Betroffenen aufgrund von Sanktionen zu vermeiden, und zugleich einen Anreiz für das Befolgen von arbeitsmarktpolitisch sinnvollen Pflichten zu erhalten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Strafen muss sein!?: Vom Bürgergeld, (nicht) ausgesetzten Sanktionen und Konformitätsdruck im Jobcenter (2022)

    Nixdorf, Christian Philipp;

    Zitatform

    Nixdorf, Christian Philipp (2022): Strafen muss sein!? Vom Bürgergeld, (nicht) ausgesetzten Sanktionen und Konformitätsdruck im Jobcenter. In: Soziale Sicherheit, Jg. 71, H. 10, S. 366-371.

    Abstract

    "Das Bürgergeld soll zukünftig „Hartz IV“ ersetzen. Bis es 2023 eingeführt wird, verzichten die Jobcenter auf einige Sanktionen. Fortan soll Respekt statt Fremdbestimmung die Grundsicherung prägen. Sanktionslos wird es aber auch beim Bürgergeld nicht zugehen. Wie Integrationsfachkräfte im Jobcenter dazu stehen und wie sie Sanktionen legitimieren, wird im Text dargelegt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    The Impacts of Benefit Sanctions: A Scoping Review of the Quantitative Research Evidence (2022)

    Pattaro, Serena ; Williams, Evan ; Gibson, Marcia ; Dibben, Chris ; Bailey, Nick ; Tranmer, Mark; Wells, Valerie ;

    Zitatform

    Pattaro, Serena, Nick Bailey, Evan Williams, Marcia Gibson, Valerie Wells, Mark Tranmer & Chris Dibben (2022): The Impacts of Benefit Sanctions. A Scoping Review of the Quantitative Research Evidence. In: Journal of Social Policy, Jg. 51, H. 3, S. 611-653. DOI:10.1017/S0047279421001069

    Abstract

    "In recent decades, the use of conditionality backed by benefit sanctions for those claiming unemployment and related benefits has become widespread in the social security systems of high-income countries. Critics argue that sanctions may be ineffective in bringing people back to employment or indeed harmful in a range of ways. Existing reviews largely assess the labour market impacts of sanctions but our understanding of the wider impacts is more limited. We report results from a scoping review of the international quantitative research evidence on both labour market and wider impacts of benefit sanctions. Following systematic search and screening, we extract data for 94 studies reporting on 253 outcome measures. We provide a narrative summary, paying attention to the ability of the studies to support causal inference. Despite variation in the evidence base and study designs, we found that labour market studies, covering two thirds of our sample, consistently reported positive impacts for employment but negative impacts for job quality and stability in the longer term, along with increased transitions to non-employment or economic inactivity. Although largely relying on non-experimental designs, wider-outcome studies reported significant associations with increased material hardship and health problems. There was also some evidence that sanctions were associated with increased child maltreatment and poorer child well-being. Lastly, the review highlights the generally poor quality of the evidence base in this area, with few studies employing research methods designed to identify the causal impact of sanctions, especially in relation to wider impacts." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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    Ohne Abschaffung der Sanktionen bleibt es Hartz IV (2022)

    Schneider, Ulrich;

    Zitatform

    Schneider, Ulrich (2022): Ohne Abschaffung der Sanktionen bleibt es Hartz IV. In: Soziale Sicherheit, Jg. 71, H. 1, S. 34-36.

    Abstract

    "Der Koalitionsvertrag enthält gute Ansätze beispielsweise zur Armutsbekämpfung, zur Bildung, und zur Abmilderung der Pandemiefolgen. Dass aber alle Vorhaben unter Finanzierungsvorbehalt stehen, ist ein Kardinalfehler, den schon die letzte Bundesregierung gemacht hatte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Bundestags-Drucksache 20/1413): Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (2022)

    Schäfer, Holger;

    Zitatform

    Schäfer, Holger (2022): Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Bundestags-Drucksache 20/1413). Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung. (IW-Report / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2022,24), Köln, 6 S.

    Abstract

    "Derzeit werden Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Vergleich zu den gesetzlichen Formulierungen nur in einer abgeschwächten Form verhängt. Im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (2019) werden Meldeversäumnisse mit einer Kürzung des Regelsatzes um 10 Prozent und darüber hinaus gehende Pflichtverletzungen mit einer Kürzung von 30 Prozent des Regelsatzes sanktioniert. Selbst Fälle, in denen eine Mitwirkung vom Hilfebedürftigen in jeglicher Hinsicht verweigert wird, können somit derzeit mit einer Kürzung in Höhe von maximal 135 Euro sanktioniert werden – das entspricht einem Anteil von rund 15 Prozent an der gesamten Transferleistung inklusive Kosten der Unterkunft eines Alleinstehenden. Eine gesetzliche Neuregelung der Sanktionen, die durch das Urteil erforderlich wurde, wird im Koalitionsvertrag für das Jahr 2022 in Aussicht gestellt. Bis dahin soll ein „Moratorium“ für Sanktionen gelten. Dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zufolge werden bis Jahresende 2022 Rechtsfolgen der Pflichtverletzungen nach §31a SGB II – dies inkludiert unter anderem die Weigerung, eine zumutbare angebotene Arbeit anzunehmen oder an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit teilzunehmen – nicht mehr angewendet. Sanktionen für Meldeversäumnisse bleiben weiterhin bestehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Hartz Plus: Die Auswirkungen von Hartz-IV-Sanktionen: Eine Studie im Auftrag von Sanktionsfrei e.V. (2022)

    Tobsch, Verena; Holtmann, Doris; Schmidt, Tanja ; Brandt, Claudia;

    Zitatform

    Tobsch, Verena, Doris Holtmann, Tanja Schmidt & Claudia Brandt (2022): Hartz Plus: Die Auswirkungen von Hartz-IV-Sanktionen. Eine Studie im Auftrag von Sanktionsfrei e.V. Berlin, 111 S.

    Abstract

    "Die Studie Hartz Plus ist eine in Deutschland einmalige, repräsentative Studie zur Wirkung von Hartz IV-Sanktionen unter Anwendung eines Mixed-Methods-Ansatzes. Sie startete im Januar 2019 und endete im Januar 2022. Die Besonderheit des Designs besteht im Vergleich zweier Gruppen (Experimentaldesign) über den Verlauf von drei Jahren. Aus rund 4.500 Bewerber*innen wurden 585 Teilnehmende zufällig ausgewählt und in zwei Gruppen aufgeteilt. Die eine Gruppe erhielt quasi eine Versicherung gegen Sanktionen. Im Falle von finanziellen Kürzungen hat Sanktionsfrei e.V. diese bedingungslos ersetzt (Interventionsgruppe). Die andere Gruppe (Kontrollgruppe) hat keinen Sanktionsausgleich bekommen. Mit allen Teilnehmenden wurden insgesamt sieben Online-Befragungen durchgeführt. Schwerpunkte der Befragungen waren das psychosoziale Wohlbefinden, die finanzielle Situation, Erwerbsneigung und Erwerbstätigkeit, Wünsche, Sorgen und Ängste. Darüber hinaus wurden 16 Einzelinterviews mit Teilnehmenden aus beiden Gruppen durchgeführt. Zentrale Fragen waren: 1. Wie wirken sich Sanktionen und deren Androhung auf die psychosoziale Gesundheit und auf die sozio-ökonomische Lage von Menschen in Hartz IV aus? 2. Welche Ressourcen benötigen Menschen in Hartz IV, um im Sinne des Capability-Ansatzes von Amartya Sen ihre Wünsche gesellschaftlicher Teilhabe realisieren zu können? Zentrale Ergebnisse: Menschen, die aktuell auf Hartz IV angewiesen sind, fühlen sich weniger sozial integriert und schätzen ihre psychischen Ressourcen schlechter ein als Personen, die aktuell nicht auf Hartz IV angewiesen sind. Bezogen auf Renitenz, Erwerbstätigkeit und -neigung zeigen sich zwischen den beiden Gruppen keine statistisch signifikanten Unterschiede. Ob Sanktionen finanziell ausgeglichen werden oder nicht, ist irrelevant. Das heißt im Umkehrschluss, dass Sanktionen nicht als Motivator wirken. Sanktionen und ihre Androhung können schwerwiegende psychosoziale Folgen nach sich ziehen. Für einen Teil der Hartz IV Beziehenden dieser Studie ist eine Integration auf den ersten Arbeitsmarkt als (zeitnah) nicht realisierbar einzustufen. Das hängt mit der Dauer ihrer Erwerbslosigkeit, ihrer bisherigen Erwerbs- und Berufsbiografie, ihrer im Zeitverlauf entwerteten Qualifikation oder ihrer Gesundheit zusammen. Die Befunde der qualitativen Studie zeigen, dass eine auf die Problemlage der Betroffenen orientierte Beratung und Öffnung von Qualifizierungsangeboten zu einer Verbesserung ihrer Erwerbsfähigkeit beitragen könnte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    zugehöriges Policy Paper
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    Studie „Hartz Plus“: Einschätzung des IAB (2022)

    Wolff, Joachim; Bernhard, Sarah ; Röhrer, Stefan ; Bernhard, Stefan;

    Zitatform

    Wolff, Joachim, Sarah Bernhard, Stefan Bernhard & Stefan Röhrer (2022): Studie „Hartz Plus“: Einschätzung des IAB. (IAB-Stellungnahme 13/2022), Nürnberg, 9 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2213

    Abstract

    "Im September 2022 stellte Sanktionsfrei e.V. die Studie „Hartz Plus“ vor. Durchgeführt wurde die Studie vom Institut für empirische Sozial- und Wirtschaftsforschung. Das IAB ordnet die Studie wissenschaftlich ein." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Sanktionsmoratorium: Stellungnahme des IAB zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums im SGB II am 2.3.2022 (2022)

    Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Wolff, Joachim (2022): Sanktionsmoratorium. Stellungnahme des IAB zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums im SGB II am 2.3.2022. (IAB-Stellungnahme 03/2022), Nürnberg, 7 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2203

    Abstract

    "Mit Einführung eines Bürgergeldes will die Bundesregierung auch die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 erforderlich gewordene gesetzliche Neuregelung der Leistungsminderungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (sogenannte SGB-II-Sanktionen) umsetzen. Befristet bis zum 31. Dezember 2022 soll ein Moratorium die geltenden Sanktionsregelungen außer Kraft setzen, danach soll das Bürgergeld die Mitwirkungspflichten neu regeln. In seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums knüpft das IAB an seine früheren Stellungnahmen an und betont, dass mit vorliegenden Forschungsbefunden ein Sanktionsmoratorium oder gar eine Abschaffung der Sanktionen nicht zu begründen sei, sondern vielmehr Elemente einer Reform der Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Wichtige Reformschritte seien bereits infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Ende des Jahres 2019 erfolgt. Aus der Begründung des Gesetzesentwurfs werde nicht deutlich, warum mit dem Sanktionsmoratorium ein derart weitgehender Zwischenschritt notwendig ist und es erschließe sich nicht, warum Sanktionen wegen Meldeversäumnissen ausgesetzt werden sollen. Auch erste Forschungsergebnisse zur Sanktionspraxis während der Covid-19-Pandemie sprächen nicht für ein Sanktionsmoratorium." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Wolff, Joachim;
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    Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch: Gesetzentwurf der Bundesregierung (2022)

    Zitatform

    (2022): Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. Gesetzentwurf der Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/1413 (13.04.2022)), 10 S.

    Abstract

    "Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sieht die Einführung eines Bürgergeldes vor. In diesem Zusammenhang soll auch die vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2019 geforderte gesetzliche Neuregelung der Sanktionen gemäß Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erfolgen. Als Zwischenschritt zu einer gesetzlichen Neuregelung werden die Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen befristet bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 ausgesetzt (Sanktionsmoratorium in der Grundsicherung für Arbeitsuchende). Danach soll das Bürgergeld die Mitwirkungspflichten und die Folgen der Verstöße neu regeln. Die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse ergänzt um die praktischen Erfahrungen aus der Zeit der Pandemie können ausgewertet und in die Konzeption des Bürgergeldes einbezogen werden." (Textauszug, IAB-Doku, (Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP))

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    Zentrale Befunde zu aktuellen Arbeitsmarktthemen 2021/2022 (2021)

    Achatz, Juliane; Bossler, Mario ; Oberfichtner, Michael ; Matthes, Britta ; Bauer, Frank; Lietzmann, Torsten ; Bruckmeier, Kerstin ; Lehmer, Florian ; Wolff, Joachim; Leber, Ute; Wenzig, Claudia; Lang, Julia ; Wanger, Susanne ; Kubis, Alexander; Vicari, Basha ; Kruppe, Thomas ; Trappmann, Mark ; Janssen, Simon; Seibert, Holger; Janser, Markus ; Rauch, Angela ; Jahn, Elke ; Brücker, Herbert ; Hutter, Christian ; Zika, Gerd ; Hohendanner, Christian ; Weber, Enzo ; Gürtzgen, Nicole ; Trenkle, Simon ; Gartner, Hermann ; Reims, Nancy ; Fuchs, Johann ; Braun, Wolfgang; Fitzenberger, Bernd ; Walwei, Ulrich ; Dietz, Martin; Ramos Lobato, Philipp; Dietrich, Hans ; Stephan, Gesine ; Dengler, Katharina; Wiemers, Jürgen ; Dauth, Christine ;

    Zitatform

    Achatz, Juliane, Frank Bauer, Mario Bossler, Wolfgang Braun, Kerstin Bruckmeier, Herbert Brücker, Christine Dauth, Katharina Dengler, Hans Dietrich, Martin Dietz, Bernd Fitzenberger, Johann Fuchs, Hermann Gartner, Nicole Gürtzgen, Christian Hohendanner, Christian Hutter, Elke Jahn, Markus Janser, Simon Janssen, Thomas Kruppe, Alexander Kubis, Julia Lang, Ute Leber, Florian Lehmer, Torsten Lietzmann, Michael Oberfichtner, Britta Matthes, Joachim Wolff, Claudia Wenzig, Susanne Wanger, Basha Vicari, Mark Trappmann, Holger Seibert, Angela Rauch, Gerd Zika, Enzo Weber, Simon Trenkle, Nancy Reims, Ulrich Walwei, Philipp Ramos Lobato, Gesine Stephan & Jürgen Wiemers (2021): Zentrale Befunde zu aktuellen Arbeitsmarktthemen 2021/2022. Nürnberg, 20 S.

    Abstract

    "Digitalisierung, Dekarbonisierung und demografischer Wandel werden den Arbeitsmarkt in den kommenden Jahren erheblich verändern. Handlungsbedarf besteht beispielsweise bei der Sicherung des Arbeitskräftebedarfs – und damit verbunden bei der Förderung der Aus- und Weiterbildung –, bei der Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende und bei der sozialen Absicherung von Solo-Selbständigen. Die Covid-19-Pandemie hat die Situation in mancherlei Hinsicht zusätzlich verschärft. Zu all diesen und zahlreichen weiteren wichtigen Themen fasst die IAB-Broschüre „Zentrale Befunde zu aktuellen Arbeitsmarktthemen“ die zentralen wissenschaftlichen Befunde kompakt zusammen. Sie bietet zudem Handlungsempfehlungen für die Arbeitsmarktpolitik, die aus den wissenschaftlichen Befunden abgeleitet wurden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Hartz-IV-Reformvorschlag: Weder sozialpolitischer Meilenstein noch schleichende Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens (2021)

    Beckmann, Fabian ; Heinze, Rolf G.; Schad, Dominik; Schupp, Jürgen ;

    Zitatform

    Beckmann, Fabian, Rolf G. Heinze, Dominik Schad & Jürgen Schupp (2021): Hartz-IV-Reformvorschlag: Weder sozialpolitischer Meilenstein noch schleichende Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. (DIW aktuell 58), Berlin, 8 S.

    Abstract

    "Während des ersten Corona-Lockdowns wurde der Zugang zu Hartz IV erleichtert, um die Folgen der Eindämmungsmaßnahmen abzufedern. So wurden beispielsweise die Angemessenheitsprüfung zu den Unterkunftskosten und die Vermögensprüfung abgeschafft sowie auf Sanktionen verzichtet. Diese Änderungen waren zunächst bis Ende März befristet und wurden jetzt im Rahmen des jüngsten Koalitionsausschusses bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Damit ist der von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgelegte Gesetzesvorschlag, mit dem der Zugang zu den Hilfen dauerhaft erleichtert werden soll, vermutlich auf den zu erwartenden Bundestagswahlkampf verschoben. Um die politische Debatte zu versachlichen, wird im Folgenden empirisch fundiert untersucht, wie sinnvoll es ist, die temporären Änderungen nach Auslaufen der Corona-Sonderregeln beizubehalten. Die Analyse von drei grundlegenden Reformpunkten der Grundsicherung zeigt, dass die dauerhafte Vereinfachung bei den Kosten der Unterkunft nur geringe Mehraufwendungen verursachen würde. Für die Abschaffung der Sanktionen würde hingegen die Akzeptanz, auch der betroffenen Hartz-IV-Beziehenden fehlen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Vorschläge zur Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende und weiterer Gesetze zur sozialen Absicherung: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 7.6.2021 (2021)

    Bernhard, Sarah ; Bossler, Mario ; Senghaas, Monika ; Wolff, Joachim; Stephan, Gesine ; Lietzmann, Torsten ; Trenkle, Simon ; Kruppe, Thomas ; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bernhard, Sarah, Mario Bossler, Thomas Kruppe, Torsten Lietzmann, Monika Senghaas, Gesine Stephan, Simon Trenkle, Jürgen Wiemers & Joachim Wolff (2021): Vorschläge zur Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende und weiterer Gesetze zur sozialen Absicherung. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 7.6.2021. (IAB-Stellungnahme 05/2021), Nürnberg, 41 S.

    Abstract

    "Zu den Anträgen „Garantiesicherung statt Hartz IV – Mehr soziale Sicherheit während und nach der Corona-Krise“ der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und „Hartz IV überwinden – Sanktionsfreie Mindestsicherung einführen“ der Bundestagsfraktion Die Linke hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 7. Juni 2021 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IAB haben als Sachverständige zu folgenden Themen Stellung genommen: - Anhebung des Grundsicherungsniveaus und Sanktionsfreiheit (materieller Lebensstandard von Grundsicherungsbeziehenden; Arbeitsangebot und fiskalische Kosten) - Änderung der Hinzuverdienstgrenzen im SGB II und SGB XII und Reduktion der Transferentzugsrate im SGB II - Arbeitsförderung und Beratungsqualität (die Eingliederungsvereinbarung, Personalschlüssel in den Jobcentern, Vermittlungsvorrang, Rechtsansprüche auf Weiterbildung, Weiterbildungsgeld) - Arbeitslosengeld (Anspruchsvoraussetzungen, Bezugsdauern, Arbeitslosengeld PLUS, Lohnersatzquote, Sperrzeiten) - Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (Motive für geringfügige Beschäftigung, Situation geringfügig Beschäftigter und Übergänge in reguläre Beschäftigung, zu erwartende Arbeitsangebotswirkungen einer Umwandlung von Mini- und Midijobs in sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten) - Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro beziehungsweise auf ein armutsfestes Niveau." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Zugang zur Video-Aufnahme der Anhörung
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    Warum Frauen seltener sanktioniert werden als Männer (Serie "Befunde aus der IAB-Grundsicherungsforschung 2017 bis 2020") (2021)

    Knize, Veronika ;

    Zitatform

    Knize, Veronika (2021): Warum Frauen seltener sanktioniert werden als Männer (Serie "Befunde aus der IAB-Grundsicherungsforschung 2017 bis 2020"). In: IAB-Forum H. 24.06.2021 Nürnberg, o. Sz., 2021-06-22.

    Abstract

    "Wer Arbeitslosengeld II bezieht und ohne triftigen Grund gegen die Regeln der Grundsicherung verstößt, dem drohen Sanktionen. Analysen zur Sanktionswahrscheinlichkeit zeigen, dass Frauen im Vergleich zu Männern viel seltener sanktioniert werden. Männer sind etwa doppelt so häufig von Meldeversäumnissen und dreimal so häufig von Sanktionen aufgrund anderer Pflichtverletzungen betroffen als Frauen. Diese Unterschiede lassen sich zum großen Teil, aber nicht ausschließlich durch Kinderbetreuungspflichten erklären." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Knize, Veronika ;
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  • Literaturhinweis

    Wie viel Geld ist angemessen? Eine Vignettenstudie zur Akzeptanz von Sanktionen im SGB II (2021)

    Linden, Philipp ;

    Zitatform

    Linden, Philipp (2021): Wie viel Geld ist angemessen? Eine Vignettenstudie zur Akzeptanz von Sanktionen im SGB II. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 74, H. 6, S. 454-462. DOI:10.5771/0342-300X-2021-6-454

    Abstract

    "Seit den Reformen des SGB II 2004 /05 gelten Sanktionen in der Grundsicherung als zentrale Säule im aktivierenden Sozialstaat. Sozialpolitisch wird dabei häufig diskutiert, ob Sanktionen generell zulässig sind bzw. dazu führen dürfen, dass Betroffene (temporär) unterhalb des soziokulturellen Existenzminimums leben. Zudem stufte das Bundesverfassungsgericht 2019 Kürzungen über 30 % der Grundsicherungsleistung als verfassungswidrig ein und mahnte einen Reformprozess an. Eine breite öffentliche Akzeptanz der veränderten Sanktionspraxis könnte erreicht werden, wenn empirische Evidenz zur Wahrnehmung solcher Sanktionen den Reformprozess begleitet. Der Beitrag untersucht mittels einer Vignettenanalyse, welche Sanktionen in der Bevölkerung akzeptiert werden, wenn hypothetische Sozialleistungsbeziehende ihre Mitwirkungspflicht verletzen. Eine Mehrheit der repräsentativen deutschen Stichprobe (N = 2621) befürwortet eine als Sanktion verhängte Leistungskürzung bis 30 % der Grundsicherungsleistung. Eine geringe Motivation zur Arbeitssuche, Terminversäumnisse mit den Fachberater*innen und ein ausländischer Name erhöhen für sich genommen, aber vor allem in Kombination miteinander, die Akzeptanz von Sanktionen signifikant. Das Alter der hypothetischen Sozialleistungsbezieher*innen spielt dagegen nur eine marginale Rolle." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Sanktionen im SGB II - Konsequenzen aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 05.11.2019 (2021)

    Schweitzer, Tobias;

    Zitatform

    Schweitzer, Tobias (2021): Sanktionen im SGB II - Konsequenzen aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 05.11.2019. In: ZFSH/SGB, Jg. 60, H. 5, S. 259-262.

    Abstract

    "Besondere Zeiten erfordern besondere Formate. Aufgrund der Corona-Pandemie führte der Deutsche Sozialrechtsverband e.V. sein alljährliches Kontaktseminar dieses Mal im Rahmen einer "Spezialausgabe" als reines Online-Format durch und widmete sich dabei einem hoch aktuellen Thema, den Sanktionen des SGB II. Dabei wurde die Entwicklung der Sanktionen, also das "Wo kommen wir her und wo stehen wir heute?" nach der Entscheidung des BVerfG genauso wie das "Wo gehen wir hin?" nach dem aktuellen Referentenentwuf des BMAS sowohl aus juristischer als auch aus empirischer Sicht beleuchtet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Schneller ist nicht immer besser: Sanktionen können sich längerfristig auf die Beschäftigungsqualität auswirken (Serie "Befunde aus der IAB-Grundsicherungsforschung 2017 bis 2020") (2021)

    Wolf, Markus;

    Zitatform

    Wolf, Markus (2021): Schneller ist nicht immer besser: Sanktionen können sich längerfristig auf die Beschäftigungsqualität auswirken (Serie "Befunde aus der IAB-Grundsicherungsforschung 2017 bis 2020"). In: IAB-Forum H. 24.06.2021 Nürnberg, o. Sz., 2021-06-22.

    Abstract

    "Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können sanktioniert werden, wenn sie gegen die ihnen obliegenden Pflichten verstoßen. Sanktionen können sich allerdings negativ auf die Qualität der aufgenommenen Beschäftigung auswirken und damit eine nachhaltige Erwerbsintegration erschweren. Eine neue IAB-Studie zeigt, dass solche Auswirkungen langfristig Bestand haben: Rund fünf Jahre nach der Sanktionierung ist die Beschäftigungsqualität bei Sanktionierten geringer als bei nicht Sanktionierten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Wolf, Markus;
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