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Dossier

Arbeitsmarktpolitik für Ältere

Die Förderung der Beschäftigung Älterer steht wieder auf der politischen Agenda. Wir benötigten angesichts des demografischen Wandels eine Arbeitsmarktpolitik, die der Arbeitskräfteknappheit in den Betrieben entgegenwirkt.
Das Themendossier geht auf die arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitischen Aspekte der Entwicklung des Arbeitsmarktes für Ältere ein.

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im Aspekt "Arbeits- und Sozialrecht"
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    Employment policies and data: Ageing and Employment Policies (18.10.2012)

    OECD - Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

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    Website der OECD zum Thema mit aktuellen Daten und Länderstudien.

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    Working conditions of an ageing workforce (15.07.2008)

    European Foundation for the Improvement of Living and Working Conditions, Dublin

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    Executive summary: The fourth European Working Conditions Survey (EWCS) conducted in 2005 by the Eurofound addresses topics that feature high on the European Union’s employment policy agenda. One of the themes explored was workforce ageing and ist far-reaching implications for society and the labour market as a whole.

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    Warum in Nachbarländern mehr Ältere beschäftigt sind ? Was bringt Münteferings „Initiative 50plus“? (26.09.2007)

    Deutscher Gewerkschaftsbund

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    Wilhelm Adamy - in: Soziale Sicherheit 10/2006: Mit der geplanten Anhebung der Altersrente auf 67 Jahre und der neuen "Initiative 50plus" will die Bundesregierung das Bestreben fördern, "die Fähigkeit der über 50-jährigen und Älteren besser zu nutzen und das faktische Renteneintrittsalter schrittweise zu erhöhen". Sind diese Maßnahmen tatsächlich geeignet, den Einstellungswandel und den Anschluss an die Entwicklung in Nachbarländern zu erreichen, wo ältere Beschäftigte länger im Betrieb verbleiben? Was haben sie bei der Arbeitsmarktpolitik besser gemacht? Sind sie tatsächlich intensiver gen Frühverrentungen vorgegangen oder haben sie ihre Sozialsysteme entschlossener verändert?

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    Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen (25.04.2007) (25.04.2007)

    Arbeits- und Sozialrecht Portal (AuS-Portal)

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    Neuer Befristungstatbestand für die Einstellung älterer Arbeitnehmer; Ausbau der Weiterbildungsförderung beschäftigter Arbeitnehmer, des Eingliederungszuschusses sowie der Entgeltsicherung (Kombilohn).

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    Ältere Arbeitnehmer (19.03.2007)

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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    Überblicksseite zu den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Ältere wie z.B. Lohnkostenzuschüsse, Entgeltsicherung, Befreiung des Arbeitgebers von den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung, Erleichterte Befristungsregelungen. Es werden darüber hinaus auch die aktuellen Programme der Arbeitsmarktpolitik vorgestellt wie das Bundesprogramm "Perspektive 50plus - Beschäftigungspakte in den Regionen" und das Sonderprogramm "Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen" (WeGebAU).

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    Beschäftigung Älterer - Initiative 50plus (04.10.2006)

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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    Web-Site des BMAS zur Initiative 50plus mit Hinweisen auf Kombilohn für Ältere, Eingliederungszuschuss und andere Instrumente für die Förderung der Beschäftigung Älterer.

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    Initiative 50plus (14.09.2006)

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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    Eckpunkte zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit und der Beschäftigungschancen älterer Menschen in Deutschland. Material des BMAS zur Information über die am 13.09.06 im Bundeskabinett beschlossenen Maßnahmen, u.a. Kombilohn für Menschen ab 50 Jahren.

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    Forsa-Umfrage zu „50 plus“: Wie stehen Mittelständler zu älteren Mitarbeitern? (01.08.2006)

    forsa. Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen

    Beschreibung

    Die Ergebnisse einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag des Stromanbieters Watt Deutschland und des Magazins impulse zum Thema Ältere: Mehr als ein Drittel (36 Prozent) der mittelständischen Unternehmen in Deutschland beschäftigt derzeit keinen Mitarbeiter, der älter als 50 Jahre ist. Von kleineren Firmen mit bis zu 5 Arbeitnehmern haben sogar 50 Prozent keine älteren Mitarbeiter angestellt. 22 Prozent haben Altersbegrenzungen bei Neueinstellungen. Die Fördermöglichkeiten sind nur ca. der Hälfte der Unternehmen bekannt.

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    Vorschläge des DGB zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für ältere Arbeitnehmer/innen (13.06.2006)

    Deutscher Gewerkschaftsbund
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    BAG hat erstmals entschieden: Lebensalterbefristung ist nicht mehr zulässig (18.05.2006)

    AiB Verlag

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    Artikel zur befristeten Beschäftigung Älterer in der Zeitschrift "gute Arbeit" Heft 5/2006

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    Pressemitteilung Nr. 27/06: § 14 Abs. 3 Satz 4 TzBfG nicht anwendbar (27.04.2006)

    juris, Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland

    Beschreibung

    Der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts hatte erstmals über die Wirksamkeit einer Befristung zu entscheiden, die von einem Arbeitgeber der Privatwirtschaft allein auf § 14 Abs. 3 Satz 4 TzBfG gestützt wurde. Der Siebte Senat hat der Befristungskontrollklage des Klägers stattgegeben. In Folge der Entscheidung des Europäischen Gerichthofs sind allein auf § 14 Abs. 3 Satz 4 TzBfG gestützte sachgrundlose Befristungen unwirksam.

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    Initiative 50plus: Beschäftigungsfähigkeit und Beschäftigungschancen älterer Menschen verbessern (09.03.2006)

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales

    Beschreibung

    Inhalte der Initiative 50plus

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    Befristete Beschäftigung: Bewährtes über Bord (08.12.2005)

    Institut der deutschen Wirtschaft Köln

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    iwd Nr. 49 vom 08.12.2005: Die große Koalition hat sich darauf geeinigt, den Kündigungsschutz zu lockern. Im Gegenzug will sie die Möglichkeit abschaffen, Arbeitsverträge bei Neueinstellungen ohne sachlichen Grund bis zu zwei Jahre lang zu befristen. Davon ausgenommen sind weiterhin solche Jobs, bei denen es sich um die vorübergehende Vertretung eines anderen Mitarbeiters oder ein klar definiertes Projekt handelt. Unter dem Strich ist dieser Gesetzestausch jedoch ein Nullsummenspiel. Denn beide Regelungen wirken nahezu identisch.

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    Positionspapier des DIHK zur Beschäftigung Älterer (06.12.2005)

    Deutscher Industrie- und Handelskammertag
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    Europäischer Gerichtshof: Der Gerichtshof festigt den Schutz der Arbeitnehmer in Bezug auf Ungleichbehandlungen wegen des Alters (23.11.2005)

    Europäischer Gerichtshof

    Beschreibung

    Das Ziel, die berufliche Eingliederung arbeitsloser älterer Arbeitnehmer zu fördern, rechtfertigt nicht nationale Rechtsvorschriften, die uneingeschränkt den Abschluss befristeter Arbeitsverträge mit allen Arbeitnehmern zulassen, die das 52. Lebensjahr vollendet haben.

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    Europäischer Gerichtshof: befristete Arbeitsverträge für Ältere (Hartz II) (11.07.2005)

    Europäischer Gerichtshof

    Beschreibung

    Plädoyer des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs zu einer Teilregelung der Hartz-Gesetze die sachlich unbegründete Befristung eines Arbeitsvertrags für Arbeitnehmer ab 52 betreffend. Laut EuGH liegt ein Verstoß gegen das Diskriminierungsgesetz vor.

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    Arbeit in einer alternden Gesellschaft (11.05.2005)

    Informationszentrum Sozialwissenschaften

    Beschreibung

    Adressen, Informationsquellen und szientometrische Darstellungen zur Beteiligung Älterer am Erwerbsleben und deren Reflexion in den Sozialwissenschaften. Ausgangspunkt ist die Veröffentlichung von Herfurth, Kohli, Zimmermann (2003): Arbeit in einer alternden Gesellschaft, Leske & Budrich.

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    Evaluation der Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission sowie des Zweistufenplans der Bundesregierung, Arbeitspaket 1: Wirksamkeit der Instrumente, Modul 1f: Verbesserung der beschäftigungspolitischen Rahmenbedingungen und Makrowirkungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik (01.09.2004)

    Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung
    Burda, Michael C., Prof. Ph.D.
    Quelle: RWI-Projektbericht

    Beschreibung

    Im Rahmen der Evaluierung werden die Wirkungen der Veränderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), der Reform der Mini- und die der Einführung von Midi-Jobs sowie der erleichterten Befristung von Arbeitsverhältnissen älterer Arbeitnehmer/innen durch die sog. Hartz-Gesetze ermittelt. Dabei wird auch untersucht, ob und inwieweit sich bei Arbeitgebern/innen und Betriebsräten die Akzeptanz von Zeitarbeit erhöht hat. Außerdem sind ein Benchmarking aller 180 Agenturbezirke der Bundesagentur für Arbeit (BA) und makroökonomische Untersuchungen durchzuführen. Bezugszeitraum: A 2003 |99|; E 2006 |99|; Veröffentlichungen: Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung, Essen (Hrsg.) ; Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik, Köln (Hrsg.) (2006): Evaluation der Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission - Arbeitspaket 1, Modul 1f: Verbesserung der beschäftigungspolitischen Rahmenbedingungen und Makrowirkungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Endbericht 2006. Teil 1: Verbesserung der beschäftigungspolitischen Rahmenbedingungen, RWI-Projektberichte, 248 S., http://doku.iab.de/externe/2007/k070724p02.pdf ; Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung, Essen (Hrsg.) ; Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik, Köln (Hrsg.) (2006): Evaluation der Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission - Arbeitspaket 1, Modul 1f: Verbesserung der beschäftigungspolitischen Rahmenbedingungen und Makrowirkungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Endbericht 2006. Teil 2: Benchmarking und makroökonomische Analysen, RWI-Projektberichte, 166 S., http://doku.iab.de/externe/2007/k070724p03.pdf ; Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung, Essen (Hrsg.) ; Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik, Köln (Hrsg.) (2006): Evaluation der Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission - Arbeitspaket 1, Modul 1f: Verbesserung der beschäftigungspolitischen Rahmenbedingungen und Makrowirkungen der aktiven Arbeitsmar

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    Evaluierung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (01.09.2001)

    ifo Institut für Wirtschaftsforschung
    Munz, Sonja
    Quelle: Projektinformation des Ifo-Instituts

    Beschreibung

    Durch das Inkrafttreten des Teilzeit- und Befristungsgesetzes Anfang 2001 haben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Aufnahme von bzw. den Wechsel in Teilzeitbeschäftigung deutlich verändert. Die Einführung dieses Gesetzes war seinerzeit nicht unumstritten, da zusätzliche Belastungen insbesondere von kleinen Unternehmen erwartet werden. Andererseits immer wieder wird bezweifelt, dass die Rechtsänderungen weit genug gehen, um spürbare Auswirkungen auf den Umfang der Teilzeitarbeit und der Beschäftigung im Ganzen zu haben. Anlass der langfristig angelegten Studie ist ein im Gesetz selbst formulierter Auftrag an das Bundesarbeitsministerium. Ziel der Studie ist, zu einer umfassenden Evaluation des Gesetzes beizutragen, deren Ergebnisse im Herbst 2003 vorliegen sollen, unter anderem um bei etwaigen Revisionen des Gesetzes Berücksichtigung zu finden. Methoden: Im Rahmen der unter den Kooperationspartnern vereinbarten Arbeitsteilung befasst sich das ifo Institut vorrangig mit den Auswirkungen des Gesetzes auf Unternehmen, ISO mit den Auswirkungen auf die Beschäftigten. In beiden Projektteilen werden eingehende sekundärstatistische Analysen für die Entwicklung der Teilzeitbeschäftigung vor und nach Inkrafttreten des Teilzeitgesetzes vorgenommen, Expertengespräche geführt, die unter anderem als Pre-tests für zusätzliche Erhebungen dienen, und parallele Repräsentativbefragungen von Betrieben und Arbeitnehmern abgehalten. Im Mittelpunkt der von ifo angestrebten Betriebsbefragung stehen, neben der quantitativen Entwicklung von Teilzeitbeschäftigung und Teilzeitbeschäftigungsvolumen aus betrieblicher Sicht, die Erfahrungen der Betriebe mit der Umsetzung der neuen Regelungen und insbesondere die Auswirkungen auf Betriebsorganisation, betriebliche Abläufe und Kostensituation der Unternehmen, aufgrund derer die Gewährung des gesetzlichen Anspruchs auf Teilzeitarbeit im Einzelfall versagt werden kann. Die ökonometrische Analyse von Befragungsergebnissen und vorlieg

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