Evaluation der Arbeitsmarktpolitik
Arbeitsmarktpolitik soll neben der Wirtschafts- und Strukturpolitik sowie der Arbeitszeit- und Lohnpolitik einen Beitrag zur Bewältigung der Arbeitslosigkeit leisten. Aber ist sie dabei auch erfolgreich und stehen die eingebrachten Mittel in einem angemessenen Verhältnis zu den erzielten Wirkungen? Die Evaluationsforschung geht der Frage nach den Beschäftigungseffekten und den sozialpolitischen Wirkungen auf individueller und gesamtwirtschaftlicher Ebene nach. Das Dossier bietet weiterführende Informationen zu Evaluationsmethoden und den Wirkungen von einzelnen Maßnahmen für verschiedene Zielgruppen.
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- Methoden und Datensatzbeschreibungen
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Typologie der Maßnahmen
- Institutionen der Arbeitsförderung
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Vermittlung und Beratung
- Prozessoptimierung
- Profiling und Case Management, Eingliederungsvereinbarung
- Unterstützung bei der Arbeitsuche
- Vermittlung durch Dritte
- Vermittlung von Beziehern von Bürgergeld, Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II
- Zusammenarbeit von Arbeits- und Sozialverwaltung
- Job-Center
- Personal-Service-Agentur
- Zeitarbeit
- (gemeinnützige) Arbeitnehmerüberlassung
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- Subventionierung von Beschäftigung
- Öffentlich geförderte Beschäftigung
- Transfer- und Mobilitätsmaßnahmen
- berufliche Rehabilitation
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Programmbegleitende und abschließende Evaluation des Bundesprogramms Kommunal-Kombi (01.01.2008)
Institut für Angewandte WirtschaftsforschungRosemann, Martin, Dr.Quelle: ProjektinformationBeschreibung
Das Programm Kommunal-Kombi startete am 1.1.2008 in insgesamt 79 Landkreisen und kreisfreien Städten, die eine durchschnittliche Arbeitslosenquote im Zeitraum von August 2006 bis April 2007 von mindestens 15 % aufweisen. Von diesen 79 Regionen liegen 71 in Ostdeutschland. Es handelt sich dabei um insgesamt 98 Grundsicherungsstellen. Davon sind 83 ARGEn (71+12 Berliner Jobcenter), 14 zugelassene kommunale Träger (zkT) und eine Region mit getrennter Aufgabenwahrnehmung (gAw). Mit diesem neuen Programm sollen Langzeitarbeitslose (i.d.R. länger als zwei Jahre arbeitslos), die mindestens ein Jahr im SGB II-Bezug stehen, bis zu drei Jahre in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis integriert werden. Dabei bezieht sich die Förderung jedoch - beispielsweise im Unterschied zum Beschäftigungszuschuss nach § 16a SGB II - auf die geschaffenen Arbeitsplätze. Somit kann nach Ausscheiden eines Beschäftigten der Arbeitsplatz auch wieder neu besetzt werden. Die Förderung des/r "neuen Teilnehmers/in" gilt dann nur noch für die Restzeit. Die Arbeitsplätze sollen vorrangig bei Kommunen, d.h. Kreisen, kreisfreien Städten sowie kreisangehörigen Städten und Gemeinden oder - mit Zustimmung der Kommune(n) - bei anderen Arbeitgebern eingerichtet werden. Sie sollen zusätzlich sein und im öffentlichen Interesse liegen. Das Programm verfolgt im Wesentlichen folgende Hauptziele:>> - Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze in Regionen mit hoher und verfestigter (Langzeit-)Arbeitslosigkeit>> - Verbesserung der kommunalen Dienste und Strukturen>> - Überwindung der Abhängigkeit von SGB II-Leistungen bei den geförderten Beschäftigten>> - Soziale Stabilisierung>> - Wiederherstellung, Erhalt und Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit>> - Übertritt der Geförderten nach Ende der Maßnahme in Erwerbstätigkeit.>> Der Bund stellt aus Bundesmitteln je Arbeitsplatz bis zu 500 EURO zur Verfügung, weiterhin können die Remanenzkosten bis zu einer Höhe von 200 EURO im Monat aus de
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