Evaluation der Arbeitsmarktpolitik
Arbeitsmarktpolitik soll neben der Wirtschafts- und Strukturpolitik sowie der Arbeitszeit- und Lohnpolitik einen Beitrag zur Bewältigung der Arbeitslosigkeit leisten. Aber ist sie dabei auch erfolgreich und stehen die eingebrachten Mittel in einem angemessenen Verhältnis zu den erzielten Wirkungen? Die Evaluationsforschung geht der Frage nach den Beschäftigungseffekten und den sozialpolitischen Wirkungen auf individueller und gesamtwirtschaftlicher Ebene nach. Das Dossier bietet weiterführende Informationen zu Evaluationsmethoden und den Wirkungen von einzelnen Maßnahmen für verschiedene Zielgruppen.
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- Methoden und Datensatzbeschreibungen
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Typologie der Maßnahmen
- Institutionen der Arbeitsförderung
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Vermittlung und Beratung
- Prozessoptimierung
- Profiling und Case Management, Eingliederungsvereinbarung
- Unterstützung bei der Arbeitsuche
- Vermittlung durch Dritte
- Vermittlung von Beziehern von Bürgergeld, Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II
- Zusammenarbeit von Arbeits- und Sozialverwaltung
- Job-Center
- Personal-Service-Agentur
- Zeitarbeit
- (gemeinnützige) Arbeitnehmerüberlassung
- Vermittlungsgutscheine
- Berufsberatung
- Aus- und Weiterbildung
- Subventionierung von Beschäftigung
- Öffentlich geförderte Beschäftigung
- Transfer- und Mobilitätsmaßnahmen
- berufliche Rehabilitation
- Lohnersatzleistungen / Einkommensunterstützung
- Altersteilzeit und Vorruhestand
- Sonstiges
- Typologie der Arbeitslosen
- besondere Personengruppen
- Geschlecht
- Geografischer Bezug
- Alter
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Zwischen beschäftigungsfähigem Subjekt und negativem Individualismus. Subjektive Auswirkungen aktivierender Arbeitsmarktpolitik am Beispiel von Jugendlichen in einer Pilotmaßnahme (01.10.2008)
Universität Jena, Institut für Soziologie, Lehrstuhl für Arbeits-, Industrie- und WirtschaftssoziologieDörre, Klaus, Prof. Dr.Beschreibung
Das Vorhaben thematisiert die bisher nur wenig erforschten subjektiven Auswirkungen der "aktivierenden Arbeitsmarktpolitik". Inwiefern die Praxis dieser Politik den Anspruch einlösen kann, die Einstellungen und Orientierungen der von ihr Betroffenen im Interesse der Steigerung ihrer "Beschäftigungsfähigkeit" zu verändern, soll am Beispiel der als besondere Zielgruppe definierten, aber in der Forschung wenig beachteten benachteiligten Jugendlichen erforscht werden. Dies geschieht auf der Grundlage der qualitativen Untersuchung einer Pilotmaßnahme, die darauf abzielt, arbeitslose Jugendliche mit mehrfachen "Vermittlungshemmnissen" mittels Leiharbeit, Qualifizierung und intensiver persönlicher Betreuung möglichst schnell ins Arbeitsleben zu integrieren. Die Auswertung des bereits vorliegenden empirischen Materials soll mit Hilfe eines theoretischen Ansatzes geleistet werden, der sich auf Konzepte Pierre Bourdieus und Michel Foucaults stützt.>> Geograph. Raum: Ruhrgebiet, Sachsen, Thüringen Methoden: Qualitatives Interview (Stichprobe: 55; Teilnehmende der evaluierten Pilotmaßnahme). Dokumentenanalyse, offen (Dokumente zu Programmatik und Ablauf der evaluierten Pilotmaßnahme). Feldarbeit durch Mitarbeiter/-innen des Projekts.
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Der Beschäftigungspakt "Jahresringe® " (01.01.2008)
isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbHSchädlich, Michael, Dr.Beschreibung
Der Beschäftigungspakt "Jahresringe® " knüpft an die Erfolge der Phase 1 (1.10.2005-31.12.2007) im Rahmen der Bundesinitiative Perspektive 50plus des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, den halleschen Beschäftigungspakt "Jahresringe Halle", an. Bewährte Netzwerkstrukturen sowie erfolgreiche Instrumente zur Aktivierung und Integration von älteren Langzeitarbeitslosen werden ausgebaut und verstetigt. Zum regionalen Netzwerk gehören seit 2008 die drei Projektträger ARGE SGB II Halle GmbH, ARGE SGB II Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Agentur für Arbeit Halle, getrennte Aufgabenwahrnehmung SGB II Saalkreis sowie anerkannte Bildungsunternehmen und Vereine, Unternehmen, die kommunalen Wirtschaftsförderungen, Wirtschaftsverbände, die Kammern und ein Beirat. Zu Beginn des Jahres 2009 wurde die Struktur nochmals um die Regionen Köthen und Aken erweitert.>> Oberstes Ziel ist die Verringerung der Zahl der Hilfebedürftigen in der Zielgruppe des Paktverbundes durch die dauerhafte Wiedereingliederung von ALG II-EmpfängerInnen ab 49 in den allgemeinen Arbeitsprozess mittels>> - Nachhaltiger Integration in den ersten Arbeitsmarkt,>> - Eröffnen von Wegen in eine selbständige Tätigkeit bzw.>> - Finden von Möglichkeiten für ehrenamtliches Engagement.>> Im Jahr 2008 wurden von 909 durch das Projekt aktivierten Frauen und Männern 387 integriert, davon 30 Personen durch die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit. Im Jahr 2009 sollen insgesamt 1030 Teilnehmer/innen in verschiedenen Teilprojekten aktiviert werden. Angestrebt wird eine Vermittlungszahl in Arbeit bzw. Selbständigkeit von 412 Frauen und Männern.>> "Jahresringe®" wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert durch das Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH in Halle (isw Institut). Methoden: Zur Aktivierung und Integration der Teilnehmenden werden besonders die Instrumente, die durch eine Erhöhung sozialer und fachlicher Kompetenzen zur Steigerung der Beschäftig
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Evaluation des Förderprogramms "Innovative arbeitsmarktpolitische Schwerpunktförderung im Land Brandenburg (INNOPUNKT)" (01.01.2007)
Institut für Sozialforschung und GesellschaftspolitikFertig Michael, Dr.Beschreibung
Bei anhaltend hoher Arbeitslosigkeit und einem Wirtschaftswachstum, das zwar in der jüngeren Zeit zum Rückgang der Arbeitslosigkeit führte, ohne jedoch die Arbeitslosenquote auf ein zufriedenstellendes Niveau zu senken, stellt sich für die politisch Verantwortlichen dringlich die Frage nach alter-nativen und neuen Wegen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und zur Verbesserung der Beschäftigungssituation. Dies umso mehr, als zum Teil bereits heute Unternehmen ihren Bedarf an Fachkräften nicht mehr befriedigen können. Das Land Brandenburg hat mit dem Programm INNOPUNKT neue Wege beschritten und in der Förderperiode 2000-2006 mit Hilfe von 18 Kampagnen im partnerschaftlichen Prozess ausgewählte Schwerpunktthemen von sorgfältig ausgewählten Projektträgern bearbeiten lassen. Mit der neuen Förderperiode 2007-2013 wird das für Brandenburg erfolgreiche INNOPUNKT-Programm fortgeführt.>> Folgende forschungsleitende Fragen lassen sich aus den Zielsetzungen der Evaluation abgeleiten:>> - Entsprechen die Programmziele den tatsächlichen Bedarfen der Endbegünstigten, d.h. der Klein- und Mittelunternehmen (KMU), der Beschäftigten und der Arbeitslosen (Kriterium der Relevanz)?>> - In welchem Maße gelingt es das Programm zu implementieren und die Adressaten zu aktivieren (Akzeptanz)? Welche Wirkung geht von den einzelnen Kampagnen für die Adressaten aus? Welche Folgerungen ergeben sich für die Arbeitsmarktpolitik (Kategorien von Nutzen)?>> - In welchem Grade werden die mit der Förderung intendierten Ziele erreicht (Effektivität)?>> - Sind diese Wirkungen über einen längeren Zeitraum feststellbar und erhöhen sie - je nach Kampagnenzielen - die Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen bzw. die Beschäftigungssituation dauerhaft (Nachhaltigkeit)?>> - Wie ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Aktivitäten in den Kampagnen und der von ihnen erzielten Effekte zu bewerten (Effizienz)?>> - Welche Ansatzpunkte bestehen für die Optimierung der Förderpraxis und zwar sowohl im förderr
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Instrumente der Arbeitsmarktpolitik und haushaltsnahe Dienstleistungen (01.12.2006)
Institut Arbeit und TechnikWeinkopf, Claudia, Dr.Quelle: Projektinfo des IAQBeschreibung
Im Mittelpunkt dieser Expertise, die im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erstellt wird, steht die Frage, ob und inwieweit bestimmte bereits bestehende bzw. aktuell diskutierte Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik im Bereich haushaltsnaher Dienstleistungen Wirkung entfalten (können) - insbesondere bezogen auf eine Ausweitung des (legalen und offiziellen) Angebotes. Darüber hinaus soll analysiert werden, ob Job Center als Plattform für die Vermittlung von Kinderbetreuung und haushaltsnahen Dienstleistungen geeignet erscheinen bzw. unter welchen Rahmenbedingungen dies möglich wäre.>> Als "haushaltsnahe Dienstleistungen" werden hier familien- und haushaltsbezogene Dienstleistungen in einem umfassenden Sinne verstanden, die zur "Entlastung von Familien bei Alltags- und Betreuungsaufgaben" beitragen können - also z.B. Kindertagespflege, hauswirtschaftliche Hilfen, Unterstützung bei der Pflege u.ä.. Solche Dienstleistungen können grundsätzlich auf zwei Wegen erbracht werden: im Rahmen von Arbeitsverhältnissen in Privathaushalten einerseits oder durch Dienstleistungsunternehmen, die in verschiedenen Branchen angesiedelt sein können, andererseits. Methoden: Die Untersuchung der Wirksamkeit von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten im Bereich haushaltsnaher Dienstleistungen kann grundsätzlich auf zwei Wegen erfolgen: aufgrund einer Auswertung von Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme (bei bereits vorhandenen Förderinstrumenten) oder aufgrund von "Plausibilitätsüberlegungen" unter Rückgriff auf Informationen zu Besonderheiten, Strukturen und Rahmenbedingungen, unter denen haushaltsnahe Dienstleistungen bislang erbracht werden. Diese Vorgehensweise ist sowohl für bestehende als auch für diskutierte Instrumente möglich.>> Um die Wirksamkeit vorhandener und diskutierter arbeitsmarktpolitischer Instrumente fundiert einschätzen zu können, müssen beide angesprochenen Ansätze kombiniert werden. Hierfür spricht zum einen,
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Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II: Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "Optierende Kommune" und "Arbeitsgemeinschaft" - Untersuchungsfeld 4: Makroanalyse und regionale Vergleiche (01.09.2006)
Ifo-Institut für WirtschaftsforschungWerding, Martin, ifoBeschreibung
Durch 44b SGB II wird bestimmt, dass die Agenturen für Arbeit und die kreisfreien Städte und Landkreise als Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur einheitlichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) errichten. Die Arbeitsgemeinschaften nehmen die Aufgaben der Agenturen für Arbeit als Leistungsträger nach dem SGB II wahr. Die kommunalen Träger sollen den Arbeitsgemeinschaften die Ziel der Evaluationsforschung nach §6c SGB II ist es die unterschiedlichen Formen der Aufgabenwahrnehmung der Betreuung der Arbeitslosengeld II Bezieher (ALG II-Bezieher) durch die Arbeitsgemeinschaften aus Arbeitsagentur und Kommune (ARGEn), die zugelassenen kommunalen Träger (zkT) sowie der Form der getrennten Trägerschaft von Arbeitsagenturen und Kommunen hinsichtlich der Integration in die Erwerbstätigkeit, der Verbesserung bzw. dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit sowie der Sozialen Stabilisierung der ALG II-Bezieher bzw. der Bedarfsgemeinschaften zu evaluieren. Das zentrale Ziel dieses Forschungsprojektes ist es die Frage zu beantworten, welche Form der Aufgabenwahrnehmung die genannten Ziele effizienter umzusetzen vermag und warum.>> Feld 4 "Makroanalyse und regionale Vergleiche" wird vom ifo Institut für Wirtschaftsforschung in Kooperation mit dem IAW bearbeitet. Die forschungsleitende Frage für Feld 4 ist, welche gesamtwirtschaftlichen Wirkungen gehen von den Strategien der Leistungserbringung und Aktivierung von den unterschiedlichen Formen der Aufgabenwahrnehmung aus. Regionale Einflüsse und Verflechtungen sollen dabei explizit berücksichtigt werden. Ziel einer makro-ökonomischen Analyse ist es neben den direkten Effekten - nur die werden in mikroökonometrischen Analysen (Feld 3) berücksichtigt - für die betroffenen ALG II-Bezieher, auch indirekte Effekte auf Nichtbetroffene bzw. die Gesamtwirtschaft einzubeziehen. Insbesondere bei Reformen, bei denen eine große Zahl von Personen betroffen ist, ist mit sogenannten Spillover-Effekten (Verdräng
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Evaluation der Experimentierklausel nach 6c SGB II: Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "Optierende Kommune" und "Arbeitsgemeinschaft" - Untersuchungsfeld 3: Wirkungs- und Effizienzanalyse (01.08.2006)
Institut für Arbeit und TechnikKnuth, Matthias, PH Dr.Beschreibung
Diese Evaluation zielt darauf, die Implementation und Durchführung des SGB II durch die Träger vergleichend zu beobachten, ihre Wirkungen zu analysieren und Ursachen für Wirkungszusammenhänge herauszuarbeiten. Grundsätzlich sind die Träger die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die kreisfreien Städte und Kreise. Im Regelfall finden sich beide Träger in Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) zusammen, um sämtliche Leistungen aus einer Hand zu erbringen. Die Experimentierklausel nach § 6a SGB II bestimmt, dass an Stelle der Agenturen für Arbeit auch kommunale Träger zugelassen werden können. Beginnend mit dem 1. Januar 2005 ist die Zulassung für 69 kommunale Träger für einen Zeitraum von 6 Jahren - also bis zum 31.Dezember 2010 - erteilt worden. Die Erprobung ist insbesondere auf alternative Modelle der Eingliederung von Arbeitssuchenden im Wettbewerb zu den Eingliederungsmaßnahmen der Agenturen für Arbeit ausgerichtet. Die Wahrnehmung der Aufgaben durch die zugelassenen kommunalen Träger (die in der Regel als Optierende Kommunen bezeichnet werden) im Vergleich zur Aufgabenwahrnehmung durch die Agenturen für Arbeit zu untersuchen: ARGEn oder Optierende Kommunen - wer kann es besser, und warum ist das so? Diese Evaluation ist in vier Untersuchungsfelder aufgeteilt: (1) Deskriptive Analyse und Matching, (2) Implementations- und Governanceanalyse , (3) Wirkungs- und Effizienzanalyse, (4) Makroanalyse und regionale Vergleiche.>> Gegenstand des Untersuchungsfeldes 3 "Wirkungs- und Effizienzanalyse" ist eine Analyse, wie sich die Wirkungen des Aktivierungsprozesses für Individuen und Bedarfsgemeinschaften zwischen beiden Modellen der Aufgabenwahrnehmung unterscheiden, und welche Effekte durch unterschiedliche Organisationstypen - auch innerhalb der Modelle - bzw. durch den Einfluss des institutionellen Rahmens bedingt sind. Ziel des SGB II und Hauptkriterium für den Erfolg ist eine Verringerung oder Beseitigung der Hilfebedürftigkeit durch Integration in Erwerbstätigkeit. Jedo
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Vermittlungsgutscheine leisten Beitrag zur Wiedereingliederung Arbeitsloser (19.06.2006)
Zentrum für Europäische WirtschaftsforschungBeschreibung
Bericht über ein Forschungsprojekt in den ZEWnews vom Juni 2006, S. 3
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Evaluation der Experimentierklausel nach 6c SGB II: Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "Optierende Kommune" und "Arbeitsgemeinschaft" - Untersuchungsfeld 1: Deskriptive Analyse und Matching (01.10.2005)
Zentrum für Europäische WirtschaftsforschungWilke, Ralf, Dr.Beschreibung
Durch 44b SGB II wird bestimmt, dass die Agenturen für Arbeit und die kreisfreien Städte und Landkreise als Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur einheitlichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) errichten. Die Arbeitsgemeinschaften nehmen die Aufgaben der Agenturen für Arbeit als Leistungsträger nach dem SGB II wahr. Die kommunalen Träger sollen den Arbeitsgemeinschaften die Wahrnehmung der ihnen nach dem SGB II obliegenden Aufgaben übertragen. Die ARGE ist ermächtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben Verwaltungsakte und Widerspruchsbescheide zu erlassen. Sie kann entweder als GmbH, als Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder auf Basis eines öffentlich-rechtlichen Vertrags gegründet werden. Für die Ausgestaltung der Organisation der ARGEn sind dabei jedoch nur wenige Aspekte gesetzlich vorgeschrieben (u.a. Schaffung einer einheitlichen Anlaufstelle, Benennung einer persönlichen Ansprechperson für alle Hilfebedürftigen). Bewusst überlässt das Gesetz sowohl organisatorische Fragen als auch inhaltliche Schwerpunktsetzungen weitgehend den Akteuren vor Ort, um die Besonderheiten der beteiligten Träger, der regionalen Wirtschaftsstruktur und des regionalen Arbeitsmarktes bei der konkreten Ausgestaltung berücksichtigen zu können. Die Experimentierklausel nach 6a SGB II ermöglicht es zudem 69 kommunalen Trägern, darunter 63 Landkreisen, im Wettbewerb mit den ARGEn alternative Wege der Eingliederung zu erproben, bei denen kommunale Träger als Träger der Leistungen nach SGB II anstelle der Agenturen für Arbeit zugelassen werden (so genannte Optierende Kommunen).>> Die Evaluation der Experimentierklausel nach 6c SGB II verfolgt zwei Ziele. Zum einen soll die Implementation und Durchführung des SGB II durch die Träger beobachtet und dokumentiert werden. Zum anderen gilt es, die Wirkungen der Experimentierklausel zu analysieren und die zugrunde liegenden Wirkungszusammenhänge herauszuarbeiten. Der in vier Untersuchungsfeldern ausgeschriebene Pr
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Organisationsreform der Agenturen für Arbeit und neue Maßnahmen für Arbeitssuchende: Soziale Ungleichheit und Partizipationschancen Betroffener (01.09.2005)
Universität Siegen, Fachbereich SoziologieLudwig-Mayerhofer, Wolfgang, Prof. Dr.Beschreibung
Die seit etwa zwei Jahren in Angriff genommenen Reformen der Arbeitsmarktpolitik betreffen einmal die organisatorischen Voraussetzungen (Umstrukturierung der BA, Zusammenlegung der früheren Alhi und der Sozialhilfe auch in der Betreuung des Betroffenenkreises durch ARGEn bzw. 'optierende Kommunen/ Kreise'), die für einen stärker vermittlungsorientierten Umgang mit Arbeitslosen bzw. Arbeitssuchenden geschaffen werden sollen. Darüber hinaus wurden (neben weiterbestehenden älteren) zahlreiche neue bzw. modifizierte Instrumente 'aktiver' Arbeitsmarktpolitik wie Eingliederungsvereinbarungen, Bildungsgutscheine, Vermittlungsgutscheine für private Arbeitsvermittler, PSA, 'Ich-AG', Vermittlung in Arbeitsgelegenheiten ('1-Euro-Jobs'), usw. geschaffen und gleichzeitig die Dauer und die Höhe von Lohnersatzleistungen eingeschränkt, um so zusätzliche Anreize zur Arbeitsaufnahme zu schaffen. Die Reformen werden umfassend mit Blick auf Effektivität und Effizienz evaluiert. Es fehlen jedoch Untersuchungen, die mögliche ungleichheitsverstärkende oder -reduzierende Effekte der Reformen sowie mit ihnen einhergehende Veränderungen sozialer Rechte genauer in den Blick nehmen. Das vorliegende Projekt untersucht die Reformprozesse aus ungleichheits- und rechtssoziologischer Sicht. Es soll damit auch einen Beitrag zur Beurteilung und Bewertung des gegenwärtigen Umbaus von Sozialpolitik und des Staatsverständnisses (als 'aktivierender', 'gewährleistender' Staat, aber auch 'workfare state' usw.) leisten. Methoden: Das Projekt bezieht sich theoretisch (a) auf verschiedene Ansätze zur Reform des öffentlichen Sektors ("Public Management Reform"), (b) auf Theorien professionellen Handelns und der "Client-Staff"-Interaktion, und (c) Theorien des sozialstaatlichen Wandels. Methodisch arbeitet es vor allem mit qualitativen Verfahren: Zur Datenerhebung werden vor allem Leitfadeninterviews mit narrativen Anteilen eingesetzt; ausgewertet werden die Daten mit sequenzanalytischen Verfahren. Darübe
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Fallmanagement unter Hartz IV. Die Transformation der Sozialhilfepraxis durch Inkrafttreten des SGB II (01.04.2005)
Fachhochschule Frankfurt, Fachbereich Soziale Arbeit und GesundheitReis, Claus, Prof. Dr.Quelle: Projektinformation der Hans-Böckler-StiftungBeschreibung
Case- oder Fallmanagement taucht im Zusammenhang der beschäftigungspolitischen Reformen mit Inkrafttreten des SGB II als tragfähiges Handlungskonzept zur Beratung und "Aktivierung" arbeitsloser Hilfeberechtigter auf. Die Studie untersucht die kommunale Praxis von Fallmanagement unter den aktuellen beschäftigungspolitischen Rahmenbedingungen aus organisationssoziologischer Perspektive.>> 1. Kontext / Problemlage: Das Inkrafttreten des SGB II zu Beginn des Jahres bedeutet für die Praxis der Sozialverwaltungen ebenso wie für Teile der Arbeitsverwaltung eine folgenreiche Veränderung. Mit der Verschmelzung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe wurde nicht nur eine neue materielle Leistung (Arbeitslosengeld II) geschaffen, sondern auch die Parameter für ein Fallmanagement in den neu zu gründenden Organisationseinheiten verschoben sich grundlegend. Angesichts des veränderten gesetzlichen Auftrags sowie des Aufeinandertreffens zweier Verwaltungskulturen besteht zur Implementierung der örtlichen Zusammenarbeit sowohl erheblicher interner Handlungsbedarf bei Kommunalverwaltungen wie örtlichen Arbeitsämtern als auch die Notwendigkeit, gemeinsame Zielsysteme zu entwickeln und diese in der Regel in Kooperation zu realisieren. Dadurch dürften sich einschneidende Veränderungen in der Perspektive auf die Hilfeberechtigten ergeben. Zudem ist bei der Kooperation der beiden Verwaltungen mit Friktionen zu rechnen.>> 2. Fragestellung: Durch die offene Formulierung des Gesetzgebers bleibt für die kommunalen Lösungsstrategien erheblicher (Aus)handlungsspielraum. Fraglich ist, ob und in welcher Weise bereits entwickelte Ansätze des Case Management im Rahmen des Fallmanagement nach SGB II fortgeführt werden, wenngleich auf "bewährte Strukturen" in den Kommunen zurückgegriffen werden soll. Denn nicht nur fällt die Dienstleistung jetzt unter ein neues Gesetz, zusätzlich ist zumeist auch ein neuer Leistungsträger zuständig. Zu fragen ist, ob es gelingt, Fallmanagement rasch flächendeckend
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Evaluierung von Vermittlungsdienstleistungen am Arbeitsmarkt, mit besonderer Berücksichtigung von Zeitarbeit (01.01.2005)
Wissenschaftszentrum Berlin für SozialforschungGülker, SilkeBeschreibung
Dissertationsprojekt
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Evaluation der Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission sowie des Zweistufenplans der Bundesregierung, Arbeitspaket 1: Wirksamkeit der Instrumente, Modul 1f: Verbesserung der beschäftigungspolitischen Rahmenbedingungen und Makrowirkungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik (01.09.2004)
Rheinisch-Westfälisches Institut für WirtschaftsforschungBurda, Michael C., Prof. Ph.D.Quelle: RWI-ProjektberichtBeschreibung
Im Rahmen der Evaluierung werden die Wirkungen der Veränderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), der Reform der Mini- und die der Einführung von Midi-Jobs sowie der erleichterten Befristung von Arbeitsverhältnissen älterer Arbeitnehmer/innen durch die sog. Hartz-Gesetze ermittelt. Dabei wird auch untersucht, ob und inwieweit sich bei Arbeitgebern/innen und Betriebsräten die Akzeptanz von Zeitarbeit erhöht hat. Außerdem sind ein Benchmarking aller 180 Agenturbezirke der Bundesagentur für Arbeit (BA) und makroökonomische Untersuchungen durchzuführen. Bezugszeitraum: A 2003 |99|; E 2006 |99|; Veröffentlichungen: Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung, Essen (Hrsg.) ; Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik, Köln (Hrsg.) (2006): Evaluation der Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission - Arbeitspaket 1, Modul 1f: Verbesserung der beschäftigungspolitischen Rahmenbedingungen und Makrowirkungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Endbericht 2006. Teil 1: Verbesserung der beschäftigungspolitischen Rahmenbedingungen, RWI-Projektberichte, 248 S., http://doku.iab.de/externe/2007/k070724p02.pdf ; Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung, Essen (Hrsg.) ; Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik, Köln (Hrsg.) (2006): Evaluation der Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission - Arbeitspaket 1, Modul 1f: Verbesserung der beschäftigungspolitischen Rahmenbedingungen und Makrowirkungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Endbericht 2006. Teil 2: Benchmarking und makroökonomische Analysen, RWI-Projektberichte, 166 S., http://doku.iab.de/externe/2007/k070724p03.pdf ; Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung, Essen (Hrsg.) ; Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik, Köln (Hrsg.) (2006): Evaluation der Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission - Arbeitspaket 1, Modul 1f: Verbesserung der beschäftigungspolitischen Rahmenbedingungen und Makrowirkungen der aktiven Arbeitsmar
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Hartz-Reform und Gesetze zu neuen Dienstleistungen am Arbeitsmarkt: Prognose der Folgen für kommunale Beschäftigungsförderung und lokale Bündnisse für Arbeit (01.07.2003)
Universität Marburg, Fachbereich Gesellschaftswissenschaft und Philosophie, Institut für SoziologieKißler, Leo, Prof. Dr. Dr.Quelle: Projektinformation der Hans-Böckler-StiftungBeschreibung
Das Projekt beschreibt die Auswirkungen der Hartz-Reform auf die sozialraumorientierte, kommunale Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sowie lokale Beschäftigungspakte. Das Vorhaben schafft somit Transparenz über Folgen, Chancen wie Risiken kommunaler Beschäftigungsförderung in sozialstaatlichen Umbruchszeiten. 1. Kontext/ Problemlage: Die Beschäftigungsförderer sind durch die Neujustierung der Arbeitsmarktpolitik verunsichert: Offen ist, welche Aufgaben Kommunen und Arbeitsverwaltung künftig wahrnehmen und wie die beschäftigungspolitische Verantwortung abgestimmt wird. Die prognostizierten Folgen werden sicher auch überschätzt, aber eins scheint unbestritten: Die Umsetzung der Hartz-Reform muss durch eine aktive kommunale Beschäftigungspolitik flankiert werden. Neue Strategien zur Politikfeldvernetzung sind gefragt. Eine Unterordnung der Kommunen unter die Arbeitsämter oder ein Zurückfahren der kommunalen Beschäftigungsförderung wären ein gewagtes Manöver. Kommunale Akteure bezweif eln aber, ob sie ihre beschäftigungspolitischen Ansätze mit nachhaltiger Qualität weiterverfolgen können. 2. Fragestellung: Eine Kernfrage ist, wie die Arbeitsverwaltungen unter Einbezug der kommunalen Handlungsoptionen Arbeitslosigkeit bekämpfen werden. Wenn Sozialhilfeempfänger künftig in erwerbs- und nichterwerbsfähige Personen klassifiziert werden, muss allerdings auch hinterfragt werden, ob die Nichterwerbsfähigen dauerhaft von Fördermöglichkeiten ausgeschlossen sind oder ob die kommunale Beschäftigungsförderung soziale Ausgrenzung verhindert. Gleichzeitig ist das Risiko abzuschätzen, ob ein neuer Verschiebebahnhof zu Lasten der Kommunen entsteht. D.h.: Führt die Hartz-Reform zwar zu einer Entlastung der Arbeitsverwaltung, aber zuungunsten der Kommunen? Welchen Beitrag müssen kommunale Bündnisse für Arbeit dann leisten, um diese Arbeitsmarktreform sozialraumorientiert abzufedern? Methoden: Den Schwerpunkt bilden zwei Vorhaben: Eine Dokumenten-, Literatur- und Internetrec
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Effizienzmobilisierung der Arbeitsverwaltung: Leistungsvergleich und Lernen von guten Praktiken (Benchmarking) (01.01.2003)
Wissenschaftszentrum Berlin für SozialforschungMosley, Hugh, Ph. D.Beschreibung
Um die anhaltende europäische Beschäftigungskrise zu lösen, bedarf es auch leistungsfähiger öffentlicher Beschäftigungsdienste. Im Vergleich weisen Arbeitsämter große Leistungsunterschiede in Effizienz und Effektivität auf. Das Projekt untersucht Dimensionen, Ausmaß und Ursachen solcher Leistungsunterschiede für Kernbereiche der Arbeitsmarktpolitik, insbesondere der Arbeitsvermittlung. Die fortlaufenden Reformaktivitäten in der BA werden in die Untersuchung einbezogen. Performanzanalysen (Regressionsanalysen) und technische Effizienzanalysen auf der Basis der alle 181 Arbeitsämter umfassenden Regionaldatenbank der Abteilung, sowie Fallstudien in ausgewählten Regionen zur Implementation arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen und ausgewählte Einzelaspekte im internationalen Vergleich bilden die methodischen Bausteine. Methoden: Technische Effizienzanalysen und Performanzanalysen in Form von Standardregressionsmodellen und panelökonometrischen Verfahren, deskriptive Auswertung von Geschäftsstatistiken, Fallstudienanalysen, ExpertInneninterviews, teilnehmende Beobachtung, Dokumentenanalyse. Veröffentlichungen: Holger Schütz, Peter Ochs (2005): Das Neue im Alten und das Alte im Neuen - Das Kundenzentrum der Bundesagentur für Arbeit:. Die öffentliche Arbeitsvermittlung zwischen inkrementellen und strukturellen Reformen, WZB discussion paper SP I Nr. 2005-16, http://skylla.wz-berlin.de/pdf/2005/i05-106.pdf ; Schütz, Holger ; Mosley, Hugh (2005): Arbeitsagenturen auf dem Prüfstand. Leistungsvergleich und Reformpraxis der Arbeitsvermittlung. Reihe: Modernisierung des öffentlichen Sektors, Sonderband 24. Berlin: edition sigma, ISBN: 3-89404-774-7, 351 S ; Mosley, Hugh ; Schütz, Holger ; Schmid, Günther (2003): Effizienz der Arbeitsämter. Leistungsvergleich und Reformpraxis. Reihe: Modernisierung des öffentlichen Sektors, Sonderband 21, Berlin: edition sigma, ISBN: 3-89404-771-2, 179 S ; Holger Schütz (2003): Controlling von Arbeitsverwaltungen im internationalen Vergl
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Projekt zur Stärkung der regionalen Leistungsfähigkeit bei der beschäftigungsadäquaten Qualifizierung junger Menschen in Sachsen (Regionalprojekt) (01.12.1999)
Technische Universität Dresden, Lehrstuhl für WirtschaftspädagogikFürstenau, Bärbel, Prof. Dr.Beschreibung
Anlass für die Initiierung des Regionalprojektes waren problematische Entwicklungstendenzen von Angebot und Nachfrage auf dem Markt für berufliche Erstausbildung in Sachsen. Vor diesem Hintergrund sollte das Regionalprojekt dazu beitragen, die beschäftigungsadäquate Qualifizierung junger Menschen in Sachsen durch das Zusammenwirken und die Bündelung aller Kräfte, die für die berufliche Orientierung, Beratung und Bildung Verantwortung tragen (Schulen, Aufsichtsbehörden, Kammern, Arbeitsagenturen, Ministerien, Unternehmen u. a. m.), zu fördern mit dem Ziel, zuerst Ausbildung und danach Beschäftigung für die Betreffenden zu erreichen. Es galt, eine Vielzahl von Einzelproblemen zu bündeln und deren Lösung gemeinsam anzustreben. Aufgaben des Lehrstuhls umfassten Entwicklung und Überprüfung von Maßnahmen zur Berufsorientierung, zur Messung der ökonomischen Kompetenz von Schülerinnen und Schülern sowie zur Erfassung des beruflichen Verbleibs. Bezugszeitraum: A 1999 |99|; E 2005 |99|; Methoden: Qualitätsmanagement in Bildungseinrichtungen; bildungsgeographische Ansätze. Untersuchungsdesign: Trend, Zeitreihe Erhebungstechniken und Auswertungsverfahren: Standardisierte Befragung, schriftlich. Sekundäranalyse von Aggregatdaten. Feldarbeit durch Mitarbeiter/-innen des Projekts. Veröffentlichungen: Borchhardt, D.(2000): Regionale Wirtschafts- und Bildungsindikatoren. In: TU Dresden, Lehrstuhl Wirtschaftspädagogik (Hg.): Dresdner Beiträge zur Wirtschaftspädagogik, Nr. 3/2000. ISSN 0945-4845 ; Burk, K. (2002): Anspruch und Wirklichkeit des Betriebspraktikums. Eine Analyse über Erwartungen und Zufriedenheit mit dem Schülerbetriebspraktikum aus der Sicht der Betriebe. In: TU Dresden, Lehrstuhl Wirtschaftspädagogik (Hg.): Dresdner Beiträge zur Wirtschaftspädagogik, [geplant] ISSN 0945-4845 ; Gottschaldt, A. (2002): Das Zusammenwirken von EFQM-Modell und Balanced Scorecard an beruflichen Schulen - am Beispiel des neu geschaffenen Ausbildungsberufs .,Sport- und Fitnesskauf
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Folgen der Hartz-Reformen für Ostdeutschland
Forschungsteam Internationaler ArbeitsmarktWagner, Alexandra, Dr.Quelle: Projektinformation der Hans-Böckler-StiftungBeschreibung
Das Kurzgutachten untersucht die ersten beiden Hartz-Gesetze in Bezug auf die damit verbundenen arbeitsmarktpolitischen Chancen und Risiken für den ostdeutschen Arbeitsmarkt. Es werden sowohl intendierte als auch nicht intendierte Wirkungen dargestellt. 1. Kontext/ Problemlage: Die arbeitsmarktpolitische Reformdiskussion nimmt einen prominenten Platz in der derzeit intensiv und kontrovers geführten allgemeinen Diskussion über die Reformierung der sozialen Sicherungssysteme ein. Vorschläge und Gesetzesänderungen gehen teilweise weit über die Modifizierung von Instrumenten hinaus und stellen im Vergleich zu bisherigen Reformierungen einen qualitativ neuen Schritt dar. Kriterium für die Bewertung der Reformschritte ist letztlich die Frage, wie Problemlösungen damit befördert werden können. Dieser Aufgabe stellt sich das Kurzgutachten. 2. Fragestellung: In dem Kurzgutachten werden die bereits eingetretenen sowie die aufgrund bisheriger empirischer Untersuchungen begründet prognostizierbaren Wirkungen der ersten beiden Hartz-Gesetze sowie der neuen Geschäftspolitik der Bundesanstalt für Arbeit dargestellt. Dabei wird der Frage nachgegangen, welche besonderen Wirkungen die Reformschritte angesichts der Spezifik des ostdeutschen Arbeitsmarktes entfalten. Im Mittelpunkt stehen die Wirkungen hinsichtlich der Schaffung von Arbeitsplätzen, der Reduzierung der Arbeitslosigkeit, der (Re-)Integration von Zielgruppen in den Arbeitsmarkt, der Gleichstellung der Geschlechter, der Effektivität der Maßnahmen und der Effizienz des Mitteleinsatzes. 3. Darstellung der Ergebnisse: Viele der mit der Einführung neuer Instrumente und Regelungen intendierten Beschäftigungseffekte sind letztlich an die Voraussetzung eines wirtschaftlichen Wachstumsprozesses gebunden und können deshalb bestenfalls mittel- bis langfristig eintreten. Demgegenüber sind mit den durch die Hartz-Reformen vorgenommenen Weichenstellungen erhebliche Risiken und zahlreiche problematische und nicht intendierte Entwic
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