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Dossier

Evaluation der Arbeitsmarktpolitik

Arbeitsmarktpolitik soll neben der Wirtschafts- und Strukturpolitik sowie der Arbeitszeit- und Lohnpolitik einen Beitrag zur Bewältigung der Arbeitslosigkeit leisten. Aber ist sie dabei auch erfolgreich und stehen die eingebrachten Mittel in einem angemessenen Verhältnis zu den erzielten Wirkungen? Die Evaluationsforschung geht der Frage nach den Beschäftigungseffekten und den sozialpolitischen Wirkungen auf individueller und gesamtwirtschaftlicher Ebene nach. Das Dossier bietet weiterführende Informationen zu Evaluationsmethoden und den Wirkungen von einzelnen Maßnahmen für verschiedene Zielgruppen.

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im Aspekt "Hessen"
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    Evaluation "Haushaltsnahe Dienstleistungen" (Die Alltagsengel) (01.02.2006)

    Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung
    Werding, Martin, Dr.
    Quelle: Projektinformation des Ifo-Instituts

    Beschreibung

    Innerhalb des Projekts "Haushaltsnahe Dienstleistungen“, welches die Randstad GmbH & Co. KG im Auftrag der Stadt Wiesbaden in den Jahren 2006 und 2007 durchführt, werden von der Kommunalen Arbeitsverwaltung der Stadt Wiesbaden (KommAV) und der Randstad GmbH & Co. KG ausgewählte Langzeitarbeitslose nach Durchlauf eines zweiwöchigen Berufsorientierungstrainings über einen Zeitraum von vier Wochen durch einen externen Bildungsträger für eine Beschäftigung in privaten Haushalten geschult. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Schulung bekommen die Langzeitarbeitslosen einen auf 12 Monate befristeten Arbeitsvertrag bei der Randstad GmbH & Co. KG und werden dann von dieser - mit finanzieller Förderung durch die Stadt Wiesbaden - zu marktgerechten Stundenverrechnungssätzen in diverse haushaltsnahe Dienstleistungen überlassen. Das ifo Institut für Wirtschaftsforschung hat sich in diesem Zusammenhang vertraglich dazu verpflichtet, in Zusammenarbeit mit den oben genannten Parteien für die Randstadstiftung eine wirtschaftswissenschaftliche Evaluierung des beschriebenen Projekts "Die Alltagsengel“ durchzuführen. Methoden: Die Evaluation der Fördermaßnahme soll auf einem Kontrollgruppen-Ansatz basieren, wobei die Kontrollgruppe, bestehend aus nicht in ähnlicher Weise geförderten Langzeitarbeitslosen, mit Hilfe geeigneter ökonometrischer Verfahren, die dem Stand der einschlägigen Forschung entsprechen, rekonstruiert werden muss. Im Rahmen datenschutzrechtlicher Bestimmungen sollen vorhandene Daten zu sozioökonomischen Charakteristika der Projekt-Teilnehmer und anderer, durch die Stadt Wiesbaden betreuter Langzeitarbeitsloser, genutzt werden.

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    Evaluation der Experimentierklausel nach 6c SGB II: Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "Optierende Kommune" und "Arbeitsgemeinschaft" - Untersuchungsfeld 1: Deskriptive Analyse und Matching (01.10.2005)

    Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung
    Wilke, Ralf, Dr.

    Beschreibung

    Durch 44b SGB II wird bestimmt, dass die Agenturen für Arbeit und die kreisfreien Städte und Landkreise als Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur einheitlichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) errichten. Die Arbeitsgemeinschaften nehmen die Aufgaben der Agenturen für Arbeit als Leistungsträger nach dem SGB II wahr. Die kommunalen Träger sollen den Arbeitsgemeinschaften die Wahrnehmung der ihnen nach dem SGB II obliegenden Aufgaben übertragen. Die ARGE ist ermächtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben Verwaltungsakte und Widerspruchsbescheide zu erlassen. Sie kann entweder als GmbH, als Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder auf Basis eines öffentlich-rechtlichen Vertrags gegründet werden. Für die Ausgestaltung der Organisation der ARGEn sind dabei jedoch nur wenige Aspekte gesetzlich vorgeschrieben (u.a. Schaffung einer einheitlichen Anlaufstelle, Benennung einer persönlichen Ansprechperson für alle Hilfebedürftigen). Bewusst überlässt das Gesetz sowohl organisatorische Fragen als auch inhaltliche Schwerpunktsetzungen weitgehend den Akteuren vor Ort, um die Besonderheiten der beteiligten Träger, der regionalen Wirtschaftsstruktur und des regionalen Arbeitsmarktes bei der konkreten Ausgestaltung berücksichtigen zu können. Die Experimentierklausel nach 6a SGB II ermöglicht es zudem 69 kommunalen Trägern, darunter 63 Landkreisen, im Wettbewerb mit den ARGEn alternative Wege der Eingliederung zu erproben, bei denen kommunale Träger als Träger der Leistungen nach SGB II anstelle der Agenturen für Arbeit zugelassen werden (so genannte Optierende Kommunen).>> Die Evaluation der Experimentierklausel nach 6c SGB II verfolgt zwei Ziele. Zum einen soll die Implementation und Durchführung des SGB II durch die Träger beobachtet und dokumentiert werden. Zum anderen gilt es, die Wirkungen der Experimentierklausel zu analysieren und die zugrunde liegenden Wirkungszusammenhänge herauszuarbeiten. Der in vier Untersuchungsfeldern ausgeschriebene Pr

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