Sanktionen im SGB II - Menschen mit geringer Bildung werden häufiger sanktioniert
Kurzbeschreibung
"Sanktionen in der Grundsicherung bedeuten für die Betroffenen in der Regel, dass diese für eine gewisse Zeit ein Leben unterhalb des soziokulturellen Existenzminimums führen müssen. Gering qualifizierte SGB-II-Empfänger werden dabei überproportional häufig sanktioniert." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Bibliografische Daten
Moczall, Andreas; Schreyer, Franziska; Trappmann, Mark; Zahradnik, Franz; Gschwind, Lutz (2017): Sanktionen im SGB II - Menschen mit geringer Bildung werden häufiger sanktioniert. In: IAB-Forum, 25.07.2017, o. Sz.
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